Öffentlicher Dienst 2026: TV-L-Abschluss – NRW überträgt auf Beamte
Am 14. Februar 2026 haben sich TdL sowie ver.di und dbb auf einen neuen TV-L-Tarifabschluss geeinigt. Für Tarifbeschäftigte bedeutet das spürbare Entgeltsteigerungen – und in NRW ist die vollständige Übertragung auf Beamtinnen und Beamte angekündigt.
1) Tarifeinigung TV-L: 5,8 % über 27 Monate
Der Abschluss umfasst insgesamt 5,8 % über eine Laufzeit von 27 Monaten:
- ab 1. April 2026: +2,8 % (mindestens 100 €)
- ab 1. März 2027: +2,0 %
- ab 1. Januar 2028: +1,0 %
Zusätzlich sind Verbesserungen für Auszubildende und Nachwuchskräfte vorgesehen. Der TV-L gilt primär für die Tarifbeschäftigten der Länder (u. a. Verwaltung, Hochschulen, Landesbetriebe).
2) Übertragung auf Beamte: NRW im Fokus
Tarifabschlüsse gelten formal nur für Tarifbeschäftigte. Für Beamte und Versorgungsempfänger erfolgt die Anpassung über Landesgesetze. Gewerkschaften fordern eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung.
Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, den Abschluss vollständig zu übernehmen. Eine Umsetzung mit Wirkung ab April 2026 wird erwartet.
3) TVöD: relevant für Bund & Kommunen
Separat davon wirkt der Tarifabschluss im TVöD (Bund/Kommunen) – u. a. mit einer Erhöhung um 2,8 % ab Mai 2026. Für kommunale Bereiche ist daher zu unterscheiden, ob TV-L oder TVöD gilt.
4) Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW
Neben der Gehaltsentwicklung läuft in NRW das Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes weiter. Schwerpunkte sind Digitalisierung, Effizienz und Attraktivität des Dienstes.
Was heißt das für Ihre Absicherung als Beamter in NRW?
Besoldungsanpassungen beeinflussen häufig Versorgungslücken und bestehende Absicherungen (z. B. Dienstunfähigkeit, Beihilfe/PKV, Pflege, Hinterbliebenenschutz). Ich helfe Ihnen, das strukturiert einzuordnen.
Beratung für Beamte ansehenHinweis: Konkrete Tabellenwerte/Umsetzungsdaten ergeben sich aus den jeweiligen Landesgesetzen und Verwaltungsvorschriften.
Kurzfakten











