Basisrente / Rürup-Rente

Basisrente / RürupStand August 2026Aachen & bundesweit online

Basisrente 2026: Höchstbeitrag, Steuerwirkung und wann sich Rürup lohnt

Die Basisrente kann Steuern in der Erwerbsphase senken und eine lebenslange Zusatzrente schaffen. Entscheidend ist aber nicht der beworbene Maximalbeitrag, sondern Ihr tatsächlich verbleibender Spielraum nach gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerk oder gesetzlicher Kürzung – und ob Sie die dauerhafte Kapitalbindung bewusst akzeptieren.

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Auf einen Blick

  • Höchstbetrag 2026: 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung.
  • Nicht automatisch zusätzlich verfügbar: DRV- und Versorgungswerksbeiträge sowie gesetzliche Kürzungen reduzieren den nutzbaren Raum.
  • Kein Kapitalwahlrecht: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
  • Steuerwirkung ist keine Rendite: Besteuerung im Ruhestand, Kosten, Krankenversicherungsstatus und Rentenfaktor gehören in die Rechnung.
  • Neue Konkurrenz ab 2027: Das beschlossene Altersvorsorgedepot erweitert die geförderten Alternativen.
Antwort in vier Sätzen

Der steuerliche Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen beträgt 2026 30.826 Euro bei Einzelveranlagung und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Wie viel davon für eine zusätzliche Basisrente frei ist, hängt von bereits berücksichtigten Beiträgen und gesetzlichen Kürzungen ab. Die Basisrente passt vor allem bei hoher heutiger Steuerbelastung, langfristigem Bedarf an lebenslanger Rente und ausreichender freier Liquidität außerhalb des Vertrags. Wer Kapital flexibel nutzen oder frei vererben möchte, braucht regelmäßig andere beziehungsweise zusätzliche Bausteine.

Was ist die Basisrente – und was ist sie nicht?

Die Basisrente, häufig Rürup-Rente genannt, gehört zur Schicht 1Steuerliche Basisschicht der Altersvorsorge. Dazu gehören gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und zertifizierte Basisrentenverträge.. Beiträge können innerhalb des § 10 EStG als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Im Gegenzug gelten enge Vorgaben: Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht frei vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein.

Was sie leisten kann

  • steuerlich berücksichtigter Aufbau einer Altersrente
  • lebenslange monatliche Zahlung
  • klassische, hybride oder fondsgebundene Anlage
  • ergänzende Hinterbliebenen- oder BU-Bausteine

Was sie nicht leisten kann

  • keine freie Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn
  • keine beliebige Vererbung
  • kein jederzeit verfügbarer Notgroschen
  • keine automatische Vorteilhaftigkeit allein durch Steuerabzug
Pfändungsschutz nicht absolut verstehen: § 851c ZPO schützt geeignete Altersvorsorgeansprüche nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen. „Komplett unpfändbar“ wäre zu pauschal.

Höchstbetrag und Steuerwirkung 2026

Der HöchstbetragGesamter steuerlicher Rahmen für begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen der Schicht 1. Er ist nicht automatisch der zusätzlich in eine Basisrente einzahlbare Betrag. entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. 2026 gelten 124.800 Euro Jahres-Beitragsbemessungsgrenze und 24,7 Prozent Beitragssatz. Daraus ergeben sich 30.825,60 Euro; gesetzlich wird auf volle Euro aufgerundet.

Modellwert 2026EinzelveranlagungZusammenveranlagung
Höchstbetrag30.826 €61.652 €
vereinfachte Entlastung bei 30 % Grenzsteuersatzca. 9.248 €ca. 18.496 €
vereinfachte Entlastung bei 42 % Grenzsteuersatzca. 12.947 €ca. 25.894 €
vereinfachte Entlastung bei 45 % Grenzsteuersatzca. 13.872 €ca. 27.743 €
Modellhinweis: Der GrenzsteuersatzSteuersatz, mit dem der nächste zusätzliche Euro des zu versteuernden Einkommens belastet wird. Er ist nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz identisch. wird hier nur mit dem Beitrag multipliziert. Die tatsächliche Wirkung kann wegen Progression, übriger Einkünfte, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und bereits bestehender Altersvorsorgeaufwendungen abweichen.
So entsteht der tatsächlich verfügbare Basisrenten-SpielraumVom gesetzlichen Höchstbetrag werden bereits berücksichtigte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk sowie mögliche Kürzungsbeträge abgezogen. Übrig bleibt der Raum für zusätzliche Basisrentenbeiträge.Höchstbetrag 202630.826 €bei EinzelveranlagungAbzieheneigene DRV-BeiträgeArbeitgeberanteilVersorgungswerkgesetzliche KürzungVerbleibender Spielraumfür zusätzliche Basisrenteerst danach Tarif und Beitrag wählen
Die Reihenfolge ist entscheidend: zuerst den steuerlichen Restspielraum bestimmen, danach Produkt, Beitrag und Anlagekonzept auswählen.

Interaktiver Basisrenten-Restspielraum-Rechner

Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung. Er ersetzt weder die individuelle Steuerberechnung noch die Prüfung durch Steuerberater, Finanzamt oder Versorgungsträger.

Restspielraum 2026 überschlägig berechnen

Tragen Sie nur tatsächlich zu berücksichtigende Jahreswerte ein.
Bei Selbstständigen und Versorgungswerk häufig 0; bei Angestellten Gehaltsabrechnung nutzen.
Nur für eine vereinfachte Orientierung.
Höchstbetrag30.826 €
bereits belegt / gekürzt0 €
verbleibender Raum30.826 €
vereinfachte Steuerwirkung5.040 €

Der geplante Beitrag liegt innerhalb des überschlägigen Restspielraums.

Berücksichtigt werden nur die eingegebenen Werte. Sonderfälle, Ehegatten-Zuordnung, Beitragsrückerstattungen, Auslandssachverhalte, sonstige Sonderausgaben und individuelle Steuermerkmale bleiben unberücksichtigt.

Praxisfall: niedergelassene Ärztin

Höchstbetrag30.826 €
Versorgungswerk− 28.000 €
Restspielraum2.826 €
bei 45 % vereinfachtca. 1.272 €
Unterstellt wird, dass die 28.000 Euro vollständig als Altersvorsorgeaufwendungen der Schicht 1 anzusetzen sind und keine weiteren Beiträge oder Kürzungen hinzukommen.

Für wen lohnt sich die Basisrente?

Die Basisrente ist keine Zielgruppenautomatik. Sie wird plausibel, wenn Steuerbelastung, Rentenbedarf, Liquidität und Vererbungswunsch zusammenpassen.

Entscheidungsbaum zur BasisrenteVier Fragen führen zur Einordnung: hohe aktuelle Steuerbelastung, Bedarf an lebenslanger Zusatzrente, ausreichende freie Liquidität und Akzeptanz der eingeschränkten Vererbung. Nur wenn alle Punkte passen, ist eine Basisrente typischerweise vertieft prüfenswert.Hohe heutige Steuerbelastung?und tatsächlich freier Schicht-1-RaumLebenslange Zusatzrente gewünscht?statt freier KapitalauszahlungGenug freie Liquidität außerhalb?Notgroschen und flexible Anlagen vorhandenEingeschränkte Vererbung akzeptiert?enger gesetzlicher HinterbliebenenkreisBasisrente vertieft prüfenNeinNeinNeinNeinAlternativestärkerfreie DRVPrivatrenteETF-DepotbAVAV-Depot 2027oder Mischungaus gebundenenund flexiblenBausteinen
Ein einziges Nein schließt die Basisrente nicht zwingend aus, verschiebt aber die Begründungslast deutlich zugunsten flexibler Alternativen.

Oft prüfenswert

Selbstständige ohne gesetzliche Pflichtversorgung, Freiberufler mit hohem Gewinn sowie Personen mit langfristigem Rentenbedarf und ausreichender Liquiditätsreserve.

Nur nach Restspielraum

Ärzte, Anwälte, Apotheker und andere Versorgungswerksmitglieder. Der Pflichtbeitrag kann den steuerlichen Raum bereits weitgehend ausschöpfen.

Als Ergänzung

Angestellte Spitzenverdiener. Gesetzliche Rentenbeiträge einschließlich Arbeitgeberanteil beanspruchen bereits einen Teil des Höchstbetrags.

Besonders kritisch

Beamte, Berufseinsteiger, Personen mit kurzer Restlaufzeit, großem Kapitalbedarf vor Rentenbeginn oder breitem Vererbungswunsch.

Basisrente, freiwillige DRV, Privatrente, ETF-Depot oder Altersvorsorgedepot?

Für Selbstständige ist die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung eine echte Vergleichsoption. 2026 sind Beiträge zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro monatlich möglich. Sie können Rentenansprüche und je nach Versicherungsverlauf weitere sozialrechtliche Voraussetzungen beeinflussen. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

MerkmalBasisrenteFreiwillige DRVPrivatrente / FondspoliceFreies ETF-DepotAltersvorsorgedepot ab 2027
HauptfunktionSteuerwirkung plus lebenslange Rentegesetzlicher Rentenanspruch und mögliche Wartezeit-/Reha-Effekteflexible Versicherungs- und VerrentungsoptionLiquidität und Vermögensaufbaugeförderter kapitalmarktnaher Aufbau
Verfügbarkeitstark gebundenBeiträge frei wählbar; Leistung erst nach Rentenrechttarifabhängigjederzeitzweckgebunden bis zur Auszahlungsphase
Auszahlunglebenslange Rentegesetzliche RenteKapital, Rente oder Mischungfreie Entnahmelebenslange Rente oder gesetzlich zugelassene Zeitrente
Vererbungenger Hinterbliebenenkreisgesetzliche Hinterbliebenenleistungentarifabhängig breit gestaltbarvoll vererbbarnach neuem Recht
Marktrisikoje nach Tarifkein individuelles Kapitalmarktrisikoje nach Tarifvoll beim Anlegerje nach Produkt
Typischer Einsatzhohe Steuerbelastung und RentenbedarfWartezeiten, gesetzliche Absicherung, sichere Rentenkomponenteflexible Versicherungslösungfreie Vermögensreservezusätzliche Förderung ab 2027
Altersvorsorgedepot: Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft; neue Produkte sollen ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende werden einbezogen. Quelle: Bundesregierung.

Steuer und Krankenversicherung in der Rentenphase

Nachgelagerte Besteuerung konkret

Bei der nachgelagerten BesteuerungBeiträge werden während der Erwerbsphase steuerlich berücksichtigt; die spätere Rente wird nach den Regeln des Rentenbeginnjahres besteuert. zählt nicht der heutige Steuersatz, sondern die spätere steuerliche Situation. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent versteuern; 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bilden grundsätzlich den festen steuerfreien Rentenbetrag. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 100 Prozent erreicht sind. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

84 Prozent Besteuerungsanteil bedeutet nicht 84 Prozent Steuer. Auf den steuerpflichtigen Teil wirken Grundfreibetrag, Werbungskosten, weitere Einkünfte und der persönliche Einkommensteuertarif.

Kranken- und Pflegeversicherung: drei unterschiedliche Fälle

KVdR-pflichtversichertKrankenversicherung der Rentner. Die Versicherungspflicht hängt unter anderem von Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Eine rein private Basisrente gehört grundsätzlich nicht zu den in § 237 in Verbindung mit § 229 SGB V aufgezählten gesetzlichen Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkünften. Die konkrete Einordnung sollte die Krankenkasse bestätigen.

Freiwillig gesetzlich versichert

Hier wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Sonstige Einnahmen können bis zur Beitragsbemessungsgrenze einbezogen werden. Grundlage sind insbesondere § 240 SGB V und § 238a SGB V.

Privat krankenversichert

Der PKV-Beitrag richtet sich nicht nach der Höhe der Basisrente. Ein Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung knüpft jedoch an eine gesetzliche Rente an; die Basisrente selbst erzeugt keinen eigenen PKV-Zuschuss.

Planungsfehler vermeiden: Die Nettorente darf nicht nur nach Einkommensteuer kalkuliert werden. Der spätere Krankenversicherungsstatus kann die verfügbare Rente wesentlich verändern.

Was passiert bei Tod – vor und nach Rentenbeginn?

Die Basisrente ist nicht frei vererbbar. Steuerlich zulässige Hinterbliebenenleistungen können grundsätzlich für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und für Kinder vorgesehen werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

ZeitpunktOhne HinterbliebenenoptionMit zulässiger HinterbliebenenoptionPrüffrage
Tod in der AnsparphaseVertragsvermögen kann ganz oder teilweise der Versichertengemeinschaft zufallenHinterbliebenenrente oder Beitragsrückgewähr als Rente, tarifabhängigWer ist tatsächlich abgesichert und wie wirkt sich das auf Kosten und Leistung aus?
Tod kurz nach RentenbeginnRente endet regelmäßigHinterbliebenenrente oder tarifliche Garantieoption, soweit steuerlich und vertraglich zulässigWie stark sinkt dadurch die eigene Altersrente?
Andere Erbenkeine freie Vererbungauch mit Zusatzoption kein beliebiger ErbenkreisIst Vermögensübertragung ein wichtiges Ziel?
Hinterbliebenenschutz ist nicht kostenlos. Eine Absicherung für Angehörige reduziert regelmäßig die eigene Rentenleistung oder erhöht den Beitrag. Sie muss bewusst gegen eine separate Risikolebensversicherung und frei vererbbares Vermögen gerechnet werden.

Produktqualität: Kosten, Rentenfaktor, Wechsel und Zertifizierung

Die steuerliche Hülle sagt wenig über die Qualität des konkreten Vertrags. Entscheidend sind EffektivkostenKennzahl im Produktinformationsblatt, die zeigt, um wie viele Prozentpunkte die angenommene jährliche Rendite durch Vertragskosten sinkt., Anlagekonzept, Garantien, Flexibilität und der garantierte RentenfaktorVerbindliche monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Unverbindliche aktuelle Faktoren dürfen nicht mit der Garantie verwechselt werden..

ZertifizierungDas BZSt prüft, ob das Vertragsmuster die gesetzlichen Zertifizierungskriterien erfüllt. Es bewertet nicht Rendite, wirtschaftliche Tragfähigkeit oder die Erfüllbarkeit aller Anbieterzusagen. ist kein Qualitätssiegel: Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt die steuerrechtlichen Vertragsvoraussetzungen. Es prüft ausdrücklich nicht, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist, die Anbieterzusagen erfüllbar sind oder alle Bedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Quelle: BZSt.
PrüffeldDarauf achtenWarnsignal
ProduktinformationsblattEffektivkosten, Chancen-Risiko-Klasse, ModellannahmenEntscheidung nur anhand hoher Hochrechnung
Rentenfaktorgarantierter Wert und Anpassungsklauselnnur aktueller, unverbindlicher Faktor hervorgehoben
AnlageETF-/Fondsauswahl, Sicherungsmechanik, Ablaufmanagementteure aktive Fonds ohne nachvollziehbaren Mehrwert
BeitragSonderzahlungen, Reduzierung, Dynamik, BeitragsfreistellungNeue Beiträge werden gestoppt. Das vorhandene Vertragsvermögen bleibt gebunden und wird später nach Vertragsregeln verrentet.starre Zahlungsverpflichtung ohne Reserveplanung
Anbieterwechselvertragliches Übertragungsrecht, Kosten, Annahme durch neuen Anbieterallgemeines Wechselrecht wird versprochen
VergütungBruttotarif und NettotarifTarif ohne eingerechnete Abschlussprovision. Ein separates Honorar und laufende Vertragskosten können trotzdem anfallen. als Gesamtkosten vergleichen„Netto“ oder „Provision“ wird allein zum Qualitätsmerkmal erklärt

Besonderheiten nach Berufs- und Versorgungssystem

Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente kann ein wichtiger Grundbaustein sein. Vorher sind freiwillige DRV, freie Liquiditätsreserve, Altersvorsorgedepot ab 2027 und das unternehmerische Risikoprofil zu vergleichen. Ein hoher Einmalbeitrag darf nicht den betrieblichen oder privaten Notgroschen aufzehren.

Ärzte und andere Versorgungswerksmitglieder

Der Versorgungswerksbeitrag reduziert den verfügbaren Raum. Deshalb ist eine zusätzliche Basisrente nicht automatisch ein großer Steuerhebel. Zuerst werden tatsächlicher Beitrag, Anwartschaft, Krankenversicherungsstatus im Alter und verbleibender Höchstbetragsraum berechnet.

Altersvorsorge für Ärzte systematisch planen

Angestellte Akademiker und Führungskräfte

Eigener und steuerfreier Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen bereits einen Teil des Höchstbetrags. Die Basisrente ist gegen bAV, Privatrente und freies Depot zu rechnen.

Beamte und Professoren

Bei Beamten greift eine besondere Kürzung nach § 10 Abs. 3 EStG. Zusätzlich ist zu prüfen, ob neben der erwarteten Pension überhaupt eine relevante Lücke besteht und ob freie Verfügbarkeit wichtiger ist als eine weitere lebenslange Rente.

Basisrente für Beamte vertieft prüfen

Typische Fehler bei Rürup-Verträgen

  • Höchstbetrag mit Zusatzbeitrag verwechseln: bestehende DRV-/Versorgungswerksbeiträge und Kürzungen werden übersehen.
  • Steuerentlastung als Rendite behandeln: spätere Steuer, Kosten, Krankenversicherung und Verrentung fehlen.
  • Freiwillige DRV nicht vergleichen: sozialrechtliche Vorteile und gesetzliche Rentenkomponente bleiben unberücksichtigt.
  • Kapitalbindung unterschätzen: der Vertrag ersetzt keine freie Reserve.
  • Nur den aktuellen Rentenfaktor ansehen: Garantie und Anpassungsklauseln fehlen.
  • Zertifikat als Produktempfehlung verstehen: die BZSt-Zertifizierung ist kein Rendite- oder Qualitätstest.
  • Anbieterwechsel versprechen: er kann vertraglich ausgeschlossen sein.
  • Hinterbliebenenschutz nicht durchrechnen: eigene Rente, Kosten und Alternativen werden nicht verglichen.
  • BU-Zusatz nur wegen Steuerabzug wählen: Leistungsbesteuerung und Flexibilität fehlen in der Gegenüberstellung.

Einschätzung aus der Praxis

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen mit Schwerpunkt Altersvorsorge und Akademiker

Die Basisrente ist ein Werkzeug – kein Standardprodukt

Die erste Frage lautet nicht, welcher Tarif die höchste Wertentwicklung zeigt. Zuerst muss feststehen, wie viel steuerlicher Raum vorhanden ist und welcher Teil des Vermögens bewusst lebenslang gebunden werden soll.

Bei Selbstständigen kann die Basisrente ein wichtiger Baustein sein. Bei Ärzten und anderen Versorgungswerksmitgliedern ist der zusätzliche Raum häufig kleiner als erwartet. Bei Angestellten und Beamten entscheidet die genaue §-10-EStG-Rechnung.

Ich arbeite als Versicherungsmakler ungebunden von einem einzelnen Versicherer. Brutto- und Nettotarife werden anhand ihrer Gesamtkosten, Verrentungsregeln und Vertragsflexibilität verglichen – nicht anhand eines Etiketts.

Jan Pohl, Versicherungsmakler und Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)

So läuft der Basisrenten-Check ab

Benötigte Unterlagen

  • letzte Einkommensteuerberechnung oder Steuerbescheid
  • DRV-Beitragsübersicht beziehungsweise Gehaltsabrechnung
  • Versorgungswerks-Beitragsnachweis
  • bestehende Basisrenten- und bAV-Unterlagen
  • Produktinformationsblätter und Bedingungen
  • Liquiditätsreserve, Sparrate und Vererbungsziel
  • heutiger und erwarteter Krankenversicherungsstatus

Ergebnis der Prüfung

  • verbleibender steuerlicher Höchstbetragsraum
  • realistische Steuerwirkung statt Prospektwert
  • Vergleich mit freiwilliger DRV und flexiblen Anlagen
  • Brutto-/Nettotarif- und Gesamtkostenvergleich
  • Rentenfaktor-, Todesfall- und Auszahlungsprüfung
  • Einordnung von Steuer und Krankenversicherung im Alter
  • klare Entscheidung: nutzen, reduzieren, beitragsfrei stellen oder Alternative wählen

Begriffe kurz erklärt

Schicht-1-SpielraumDifferenz zwischen gesetzlichem Höchstbetrag und bereits berücksichtigten Beiträgen beziehungsweise Kürzungen.
GrenzsteuersatzBelastung des nächsten zusätzlichen Euros des zu versteuernden Einkommens.
Nachgelagerte BesteuerungSteuerliche Berücksichtigung heute, Besteuerung der späteren Rente.
EffektivkostenJährliche Renditeminderung durch Vertragskosten im Produktinformationsblatt.
Garantierter RentenfaktorVerbindliche Monatsrente je 10.000 Euro Vertragsguthaben.
BeitragsfreistellungZahlungsstopp ohne Auszahlung; das Kapital bleibt bis zur Verrentung gebunden.
KVdRKrankenversicherungspflicht für Rentner bei erfüllten gesetzlichen Vorversicherungszeiten.
ZertifizierungBestätigung steuerrechtlicher Mindestvoraussetzungen, kein wirtschaftlicher Qualitätstest.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Basisrenten-Höchstbetrag 2026?
2026 beträgt der Höchstbetrag 30.826 Euro bei Einzelveranlagung und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Das ist der gesamte Rahmen für begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen der Schicht 1 und nicht automatisch der zusätzlich in eine Basisrente einzahlbare Betrag.
Wie berechne ich meinen tatsächlich verfügbaren Restspielraum?
Vom Höchstbetrag sind je nach Status bereits berücksichtigte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk und gegebenenfalls gesetzliche Kürzungsbeträge abzuziehen. Bei Angestellten ist auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Wie groß ist die Steuerersparnis?
Sie hängt vom individuellen Grenzsteuersatz und der gesamten Steuerberechnung ab. Beitrag mal Grenzsteuersatz ist nur eine vereinfachte Orientierung. Spätere Besteuerung, Kosten und Krankenversicherungsstatus müssen zusätzlich betrachtet werden.
Ist die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung eine Alternative?
Für nicht pflichtversicherte Selbstständige kann sie eine wichtige Alternative oder Ergänzung sein. Neben einer gesetzlichen Altersrente können freiwillige Beiträge je nach Versicherungsverlauf Wartezeiten und weitere sozialrechtliche Voraussetzungen beeinflussen. 2026 sind monatlich 112,16 Euro bis 1.571,70 Euro möglich.
Lohnt sich eine Basisrente für Ärzte?
Nur soweit nach den Beiträgen zum ärztlichen Versorgungswerk noch ein sinnvoller steuerlicher Raum verbleibt und eine weitere lebenslange Rente gewünscht ist. Das Versorgungswerk kann den Höchstbetrag bereits weitgehend ausschöpfen.
Lohnt sich die Basisrente für Beamte?
Beamte unterliegen einer besonderen Kürzung des Höchstbetrags. Zusätzlich ist die erwartete Pension zu berücksichtigen. Eine Basisrente kann bei einer Versorgungslücke oder gezielter Steuerplanung passen, ist aber kein automatischer Standardbaustein.
Fallen auf die Basisrente Krankenversicherungsbeiträge an?
Das hängt vom späteren Versicherungsstatus ab. Bei KVdR-pflichtversicherten Rentnern zählt eine rein private Basisrente grundsätzlich nicht zu den gesetzlichen Einnahmearten nach § 237 und § 229 SGB V. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können sonstige Einnahmen im Rahmen der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Die Krankenkasse sollte die konkrete Situation bestätigen.
Wie wird die Basisrente im Alter besteuert?
Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig; der Anteil steigt für neue Rentnerjahrgänge jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 100 Prozent erreicht sind. Der Besteuerungsanteil ist nicht mit dem tatsächlichen persönlichen Steuersatz identisch.
Ist die Basisrente vererbbar?
Eine steuerlich zulässige Hinterbliebenenrente kann für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und für Kinder vorgesehen werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine freie Vererbung an beliebige Personen ist nicht möglich.
Was bedeutet die BZSt-Zertifizierung?
Sie bestätigt, dass das Vertragsmuster die steuerrechtlichen Zertifizierungskriterien erfüllt. Das BZSt prüft nicht, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist, die Anbieterzusagen erfüllbar sind oder die Vertragsbedingungen insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Kann ich eine Basisrente kündigen oder den Anbieter wechseln?
Eine Kündigung mit Auszahlung eines Rückkaufswerts ist grundsätzlich nicht möglich. Beitragsfreistellung ist regelmäßig möglich. Ein Anbieterwechsel ist nicht allgemein gesetzlich garantiert und kann vertraglich ausgeschlossen sein.
Was ändert das Altersvorsorgedepot ab 2027?
Ab 1. Januar 2027 sollen neue geförderte Produkte einschließlich eines Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden. Die Förderung wird auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende geöffnet. Das Depot ersetzt die Basisrente nicht, schafft aber eine zusätzliche Alternative mit anderer Förder- und Auszahlungslogik.
Ist eine BU-Kombination mit der Basisrente sinnvoll?
Das kann bei hoher Steuerbelastung prüfenswert sein. Gegenüber einer selbstständigen BU sind jedoch Besteuerung der Leistung, Beitragsaufteilung, Kopplung an den Altersvorsorgevertrag und Flexibilität zu vergleichen. Der Steuerabzug allein ist kein ausreichender Entscheidungsgrund.

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