Riester-Rente / Zulagenrente Aachen

Stand 2026 Reform 2027 Zulage & Steuer Bestand vs. Neu

Riester-Rente 2026: Lohnt sich Ihr Vertrag noch – oder ist 2027 die bessere Lösung?

Viele Riester-Verträge werden heute falsch bewertet: entweder pauschal schlechtgeredet oder unkritisch weitergeführt. Entscheidend sind Förderquote, Vertragskosten und die Reform 2027. Genau diese drei Punkte trennt diese Seite sauber voneinander.

Direkte Antwort

Die Riester-Rente lohnt sich 2026 vor allem für Familien mit Kindern, Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz und Berufseinsteiger unter 25 Jahren. Für viele Bestandsverträge ist dagegen eine Beitragsfreistellung wirtschaftlich sinnvoller als eine Kündigung.

Die konkrete Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Förderquote (Zulage plus Steuerwirkung), Vertragskosten und der Frage, ob ab 2027 das Altersvorsorgedepot besser passt.

Typischerweise sinnvoll Typischerweise nicht sinnvoll
Familien mit zwei oder mehr Kindern Singles ohne Kinder mit mittlerem Einkommen
Hoher Grenzsteuersatz ab etwa 35 Prozent Geringe Förderquote unter rund 25 Prozent
Bestehender Vertrag mit Effektivkosten unter rund 1,5 Prozent p.a. Teurer Altvertrag mit Effektivkosten über rund 2,5 Prozent p.a.
Berufseinsteiger unter 25 mit Bonus-Anspruch Geplanter dauerhafter Auslandsaufenthalt
Ihre Situation Riester-Entscheidung Wo weiterlesen
Familie mit 2+ Kindern, mittleres Einkommen Riester prüfen – Kinderzulage hebt die Förderquote oft über 50 Prozent. Profil Familie
Bestandsvertrag, unsicher ob er sich noch rechnet Vertrag prüfen lassen: Kosten, Restlaufzeit, Alternativen. Bestand prüfen
Junger Akademiker, kein Riester-Bestand, Übergang 2027 im Blick 2027 abwarten und mit dem Altersvorsorgedepot rechnen – im Einzelfall vorgreifen. Altersvorsorgedepot 2027

Aktuelle Rechtslage 2026: Was für Riester gilt

Riester ist eine staatlich geförderte Privatrente nach Paragraf 10a und Paragraf 79 EStG. Förderberechtigt sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte sowie deren Ehepartner (mittelbar). Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:

  • Zulage: Grundzulage 175 Euro pro Person und Jahr, Kinderzulage 300 Euro je Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind), Berufseinsteiger-Bonus 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige im ersten Förderjahr.
  • Sonderausgabenabzug: Bis 2.100 Euro pro Person und Jahr (eigene Beiträge plus Zulagen). Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis größer ist.

Voraussetzung für die volle Zulage ist ein Eigenbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Wichtig zu wissen: Riester-Auszahlungen werden in der Rentenphase voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Die Förderquote ist daher nicht identisch mit der Nettorendite – der Steuersatz im Alter spielt eine zentrale Rolle.

Förderung in 90 Sekunden: Zulage und Steuer

Förderbaustein Betrag 2026 Voraussetzung
Grundzulage175 Euro / Person / JahrVoller Eigenbeitrag (4 % vom Vorjahresbrutto)
Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren)300 Euro / Kind / JahrAnspruch auf Kindergeld
Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren)185 Euro / Kind / JahrAnspruch auf Kindergeld
Berufseinsteiger-Bonus200 Euro einmaligFörderbeginn vor dem 25. Lebensjahr
Steuerlicher Sonderausgabenabzugbis 2.100 Euro / Person / JahrFörderberechtigung, Anlage AV in der Steuererklärung

Die Förderquote ist der entscheidende Vergleichsmasstab. Sie zeigt, wieviel Prozent der Vertragseinzahlung tatsächlich vom Staat kommen. Faustregel:

  • Single ohne Kinder: Förderquote etwa 10 bis 25 Prozent – oft zu wenig für den Kostenaufwand klassischer Riester-Verträge.
  • Familie mit 2 Kindern: Förderquote kann 50 Prozent und mehr erreichen – einer der wenigen klar lohnenden Fälle.
  • Gutverdiener mit Grenzsteuersatz 42 Prozent: Förderquote über den Sonderausgabenabzug oft 30 bis 40 Prozent – aber gegengerechnet mit der nachgelagerten Besteuerung.

Vertragskosten konkret – warum „Effektivkosten“ das eigentliche Kriterium sind

Die Förderquote sagt nichts über die Rendite des Vertrags. Was sie auffrisst, sind die Effektivkosten (auch Reduction in Yield, RIY): die Differenz zwischen der Bruttorendite des Anlagestocks und der tatsächlichen Auszahlung am Vertragsende, gemessen in Prozentpunkten pro Jahr. Orientierungswerte aus der Beratungspraxis:

  • Unter 1,0 Prozent p.a.: Sehr günstig – meist Nettotarife oder besonders schlanke Konstruktionen.
  • 1,0 bis 1,5 Prozent p.a.: Akzeptabel – bei guter Förderquote oft wirtschaftlich tragbar.
  • 1,5 bis 2,5 Prozent p.a.: Grauzone – im Einzelfall prüfen, ob Förderquote die Kosten rechtfertigt.
  • Über 2,5 Prozent p.a.: Kritisch – in vielen Fällen ist Beitragsfreistellung die wirtschaftlich bessere Variante.

Die Effektivkosten stehen in jeder Riester-Police explizit im Produktinformationsblatt unter Kennzahl Effektivkosten. Wer die Zahl nicht findet oder nicht versteht, sollte den Vertrag prüfen lassen, bevor er weitere Beiträge einzahlt.

Wie hoch ist Ihre Förderquote heute? Wir rechnen das für Ihre konkrete Situation durch – inklusive nachgelagerter Besteuerung.

Förderquote für meinen Fall berechnen

Praxisfall: Familie B., 2 Kinder, Bruttogehalt 65.000 Euro

Mini-Praxisfall (Orientierungsrechnung)

Wo die Riester-Förderquote der Familie B. landet

Ausgangslage: Frau B., 38 Jahre, Hauptverdienerin mit 65.000 Euro Bruttojahresgehalt, zwei Kinder geboren 2017 und 2020 (Kindergeldanspruch). Voller Eigenbeitrag für maximale Förderung.

PositionBetrag (Jahr)
Mindesteigenbeitrag (4 % von 65.000 Euro)2.600 Euro – gekappt auf max. 2.100 Euro
Grundzulage175 Euro
Kinderzulage 2 Kinder x 300 Euro600 Euro
Summe Zulagen775 Euro
Eigenleistung (2.100 Euro minus Zulagen)1.325 Euro
Vertragseinzahlung gesamt2.100 Euro
Förderquote (Zulagen / Vertragseinzahlung)rund 37 Prozent

Was das für Familie B. bedeutet: 37 Prozent der jährlichen Vertragseinzahlung kommen vom Staat (vor Steuereffekten in der Auszahlphase). Bei einer Grenzsteuer von 30 Prozent erhöht die Günstigerprüfung die Quote im Einzelfall noch leicht. Ob sich Riester wirtschaftlich rechnet, hängt jetzt vor allem von den Vertragskosten und der erwarteten Marktrendite ab – nicht mehr von der Förderung selbst.

Methodik: Annahmen Brutto-Jahreseinkommen 65.000 Euro, 4-Prozent-Regel, Zulagen-Stand 2026 nach BMF, Mindesteigenbeitrag-Kappung auf 60 Euro nicht berücksichtigt (relevant erst bei sehr geringem Einkommen). Steuerwirkung in der Auszahlphase nicht eingerechnet. Beispielwerte, keine Garantie – individuelle Werte hängen von Familienstand, Steuerklasse, Beitragsjahren und Vertragskosten ab.

Zulagen-Struktur 2026 – Familie mit zwei Kindern
Stapeldiagramm: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 600 Euro fuer zwei Kinder, plus Eigenbeitrag 1.325 Euro ergeben Vertragseinzahlung 2.100 Euro. Foerderquote rund 37 Prozent. 0 700 1.400 2.100 Eigenbeitrag 1.325 EUR Kinderzulage 600 EUR (2 Kinder) Grundzulage 175 EUR Vertragseinzahlung gesamt 2.100 EUR Förderquote ~37 % vor Steuerwirkung
Orientierungswerte fuer den Familie-B.-Praxisfall 2026. Reale Foerderquote schwankt mit Einkommen, Kinderzahl und Vertragskosten.

Reform 2027: Bestand und Neuabschluss

Nach aktuellem Reformstand soll die geförderte private Altersvorsorge ab 2027 grundlegend reformiert werden. Das geplante Altersvorsorgedepot übernimmt die Förderlogik – mit einer wichtigen Neuerung: Erstmals soll auch eine Depot-Variante ohne Vollgarantie möglich werden.

Reform 2027 als strategischer Unsicherheitsfaktor: Der konkrete gesetzliche Rahmen, die Förderlogik und die Produktwelt sind regulatorisch noch in Bewegung. Aussagen zum Altersvorsorgedepot gelten nach aktuellem Reformstand – Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Strategisch bedeutet das: Für Neuabschlüsse 2026 ist die zentrale Frage nicht „Riester ja oder nein?“, sondern „Riester jetzt oder ab 2027 als Altersvorsorgedepot starten?“. Wer 2026 abschließt, sollte den Vertrag so flexibel halten, dass ein späterer Wechsel möglich bleibt.

Was ist heute schon klar?

  • Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Sie müssen nicht zwingend in das neue System wechseln.
  • Neuabschlüsse: Ab 2027 voraussichtlich nicht mehr im klassischen Riester-Format, sondern als Altersvorsorgedepot.
  • Übergangsoption: Wahlrechte zwischen Bestand und Neusystem werden diskutiert – Details abhängig vom finalen Gesetz.

Für die Entscheidung heute bedeutet das: Wer einen guten Bestandsvertrag mit niedrigen Kosten hat, kann diesen weiterführen. Wer 2026 zum ersten Mal über geförderte Vorsorge nachdenkt, sollte das Altersvorsorgedepot 2027 in die Entscheidung einbeziehen, statt vorschnell einen Riester-Neuvertrag abzuschließen.

Detail-Einordnung des Reform-Rahmens, Förderlogik und Produktstruktur: Altersvorsorgedepot 2027 – Förderung, Kosten, Übergang Riester.

Drei Profile: Wann sich Riester wirklich lohnt – und wann nicht

Profil A
Familie mit Kindern

Kinderzulage hebt die Quote

Wann sinnvoll: 2 oder mehr Kinder, mittleres Einkommen, langfristiger Anlagehorizont. Förderquote kann 40 bis 60 Prozent erreichen.

Worauf achten: Vertragskosten müssen niedrig sein, sonst frisst die Verzinsung den Zulageneffekt auf. Auch Kündigungs- und Übertragungsoptionen prüfen.

Profil B
Gutverdiener über 50.000 Euro

Steuer-Arbitrage statt Zulagen-Jagd

Wann sinnvoll: Grenzsteuersatz 35 Prozent oder mehr, hoher Sonderausgabenabzug, lange Restlaufzeit.

Worauf achten: Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase kann den Steuerhebel zurückdrehen. Vergleich mit Basisrente machen – oft attraktiver bei sehr hohen Steuersätzen.

Profil C
Berufseinsteiger unter 25

Berufseinsteiger-Bonus + Zinseszins

Wann sinnvoll: Förderbeginn im ersten Arbeitsjahr vor dem 25. Geburtstag (200 Euro Einmalbonus zusätzlich). Lange Laufzeit gleicht Vertragskosten aus.

Worauf achten: Vor Abschluss 2027 abwarten oder rechnen lassen, ob das geplante Altersvorsorgedepot besser passt. Berufseinsteiger-Bonus geht nicht verloren, wenn die Entscheidung um wenige Monate verschoben wird.

Drei Gegenprofile, in denen Riester 2026 typischerweise nicht die erste Wahl ist: Singles ohne Kinder mit niedrigem Einkommen (Förderquote zu klein), Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der GRV (nicht förderberechtigt, ggf. mittelbar über Ehepartner), Wechsler ins Ausland mit ungewisser Rentenzukunft (Rückforderung der Zulagen droht).

Bestandsvertrag prüfen: Behalten, beitragsfrei stellen oder kündigen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, steht 2026 oft vor der Frage, ob der Vertrag wirtschaftlich noch sinnvoll ist. Drei Optionen kommen in Frage:

Option Wann sinnvoll Was zu prüfen ist
Weiterführen Niedrige Kosten, gute Förderquote, Kinderzulage bleibt aktiv. Effektivkosten unter 1,5 Prozent p.a., garantierter Rentenfaktor prüfen.
Beitragsfrei stellen Vertrag teuer, neue Lebensphase, Förderquote sinkt durch Wegfall der Kinderzulage. Anwartschaft bleibt erhalten, Förderung ruht. Steuer-/Zulagenrückforderung bleibt aus.
Kündigen / schädlich verwenden Vertrag wirtschaftlich nicht zu retten, klare bessere Alternative vorhanden. Achtung: Zulagen und Steuervorteile müssen voll zurückgezahlt werden. Nur sehr selten die richtige Entscheidung.
Die schädliche Verwendung (vollständige Kündigung) eines Riester-Vertrags führt zur Rückforderung aller bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. In der Regel ist Beitragsfreistellung die wirtschaftlich klar bessere Variante – selbst bei Verträgen, die nicht weitergeführt werden sollen.
Entscheidungspfad Bestandsvertrag
Flowchart: Start Bestandsvertrag pruefen, Entscheidung Effektivkosten unter 1,5 Prozent. Bei Ja weiterfuehren, bei Nein Beitragsfreistellung oder im Ausnahmefall Kuendigung mit Zulagenrueckforderung. Bestandsvertrag vorhanden Kosten unter 1,5 %? Weiterführen Zulagen voll mitnehmen, Beiträge dynamisch anpassen Beitragsfrei stellen Anwartschaft bleibt, keine Rückforderung Kündigung (Ausnahme) Zulagen-Rückforderung, nur in Sonderfällen sinnvoll Ja Nein
Vereinfachte Entscheidungslogik. Wichtige weitere Faktoren: garantierter Rentenfaktor, Restlaufzeit, Familienstand, geplanter Auslandsaufenthalt.

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Kritik und Klartext: Warum Riester schlechtgeredet wird – und wann zu Recht

Die öffentliche Riester-Debatte ist in den letzten Jahren von harten Pauschalurteilen geprägt. Drei Punkte sind sachlich richtig, drei werden meist falsch erzählt:

Was an der Kritik stimmt

  • Hohe Vertragskosten: Klassische Riester-Rentenversicherungen sind durch Abschluss- und Verwaltungskosten oft teuer. Effektivkosten über 2 Prozent p.a. sind nicht ungewöhnlich.
  • Vollgarantie als Renditebremse: Die gesetzliche Beitragsgarantie zwingt Anbieter in konservative Kapitalanlage – das kostet bei langen Laufzeiten Rendite.
  • Komplexität: Förderung, Zulagenantrag, Steuererklärung Anlage AV, Günstigerprüfung – der bürokratische Aufwand schreckt viele ab.

Was an der Kritik nicht stimmt

  • „Riester ist tot.“ Falsch. Riester ist 2026 weiter aktiv und förderberechtigt. Für Familien und Berufseinsteiger oft sogar attraktiv.
  • „Bei Kündigung sind alle Zulagen weg.“ Halbwahrheit. Bei Beitragsfreistellung bleiben Zulagen und Anwartschaft erhalten – nur bei schädlicher Verwendung erfolgt die Rückforderung.
  • „Die Reform 2027 macht Riester wertlos.“ Falsch. Bestandsverträge bleiben geschützt – die Reform betrifft primär Neuabschlüsse.

Makler-Einschätzung: Was ich in 25 Jahren mit Riester-Verträgen gesehen habe

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen

Riester war von Anfang an ein Produkt mit zwei Gesichtern: Für Familien mit Kindern war die Förderquote oft beeindruckend, für Singles ohne Kinder selten attraktiv. Die meisten Fehlentscheidungen entstehen aber nicht beim Abschluss, sondern Jahre später durch vorschnelle Kündigungen. Was zwischen 2002 und 2026 in der Beratung wirklich passiert ist: zu viele teure Verträge wurden ohne Förderquoten-Check abgeschlossen, und zu viele Bestandsverträge wurden in einer Welle „Riester ist tot“ vorschnell gekündigt – mit voller Rückforderung der Zulagen.

Meine klare Linie 2026: Bestandsverträge benötigen einen Förderquoten-Check, keine Pauschalentscheidung. Für Neuabschlüsse lohnt sich in vielen Fällen das Abwarten auf das Altersvorsorgedepot 2027 – außer bei Berufseinsteigern unter 25 mit eindeutigem Bonus-Anspruch. Wer die Förderquote sauber berechnet, hat 80 Prozent der Entscheidung bereits getroffen.

Jan Pohl
Fachwirt für Finanzberatung IHK · Versicherungsmakler Aachen

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Lohnt sich die Riester-Rente 2026 noch?

Ja, in klar abgegrenzten Fällen: Familien mit zwei oder mehr Kindern (Kinderzulage 300 Euro je Kind), Berufseinsteiger unter 25 (200 Euro Bonus einmalig) und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz. Für Singles ohne Kinder mit mittlerem Einkommen ist die Förderquote oft zu klein, um die Vertragskosten zu rechtfertigen. Ein pauschales Urteil ist immer falsch – die Förderquote muss individuell berechnet werden.

Wie hoch muss mein Riester-Beitrag für die volle Zulage sein?

Für die volle Zulage muss der Eigenbeitrag inklusive Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens betragen, gekappt bei 2.100 Euro pro Jahr. Beispiel: Bei 50.000 Euro Brutto bedeutet das 2.000 Euro Mindesteigenbeitrag (4 Prozent), minus Zulagen ergibt den tatsächlichen Eigenanteil. Bei nicht ausreichendem Eigenbeitrag wird die Zulage anteilig gekürzt. Der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr gilt als absolute Untergrenze auch bei sehr niedrigem Einkommen.

Riester oder ETF – was ist langfristig sinnvoller?

Es kommt auf die Förderquote an. Bei einer Förderquote über rund 40 Prozent (typisch für Familien mit zwei Kindern) liegt Riester in der Anlagephase meist vorn. Bei einer Förderquote unter 20 Prozent ist ein flexibles ETF-Depot in der Regel die bessere Wahl – vor allem wegen niedrigerer Kosten, voller Verfügbarkeit und Wegfall der nachgelagerten Besteuerung. Wichtig: Der Vergleich muss nach Kosten und nach Steuern erfolgen, nicht auf Bruttorendite-Basis. Details: ETF-Police oder Depot.

Was passiert mit Riester bei Elternzeit?

Während der Elternzeit besteht weiterhin Förderberechtigung über die mittelbare Zulagenberechtigung des berufstätigen Ehepartners oder über Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wichtig: Auch in der Elternzeit muss der Mindest-Eigenbeitrag (Sockelbetrag mindestens 60 Euro pro Jahr) eingezahlt werden, damit Zulagen fließen. Wer während der Elternzeit gar nichts einzahlt, verliert die Zulage für dieses Jahr – der Vertrag selbst bleibt aber erhalten.

Wie hoch ist die Riester-Zulage 2026 und wer bekommt sie?

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr. Hinzu kommt die Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr je Kind, das ab 2008 geboren wurde, und 185 Euro je Kind, das vor 2008 geboren wurde. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro im ersten Förderjahr. Voraussetzung für die volle Zulage ist ein Eigenbeitrag von 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, gekappt bei 2.100 Euro pro Jahr.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?

Nach aktuellem Reformstand bleiben Bestandsverträge grundsätzlich geschützt. Die Reform 2027 betrifft primär Neuabschlüsse, die dann voraussichtlich nicht mehr im klassischen Riester-Format, sondern als Altersvorsorgedepot erfolgen sollen. Wahlrechte und Übergangsregelungen werden diskutiert – Details abhängig vom finalen Gesetz.

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

In den meisten Fällen nein. Eine Kündigung (schädliche Verwendung) führt zur Rückforderung aller bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile – oft ein erheblicher Betrag. Sinnvoller ist meist die Beitragsfreistellung: Anwartschaft und bisherige Zulagen bleiben erhalten, der Vertrag ruht. Kündigung ist nur in seltenen Sonderkonstellationen wirtschaftlich vertretbar (z.B. bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland mit drohender Rückforderung).

Kann ich vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot 2027 wechseln?

Konkrete Übertragungsregeln stehen noch nicht endgültig fest. Nach aktuellem Reformstand werden Wahlrechte zwischen Bestand und Neusystem diskutiert. Eine sichere Aussage lässt sich erst nach Beschluss des finalen Gesetzes treffen. Für die heutige Entscheidung gilt: Bestandsvertrag prüfen, gegebenenfalls beitragsfrei stellen, Wechselfrage 2027 neu bewerten.

Riester für Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter – wann sinnvoll?

Für angestellte WissMit mit TV-L-Vertrag sind die Förderbedingungen gegeben (rentenversicherungspflichtig). Sinnvoll ist Riester aber oft erst, wenn Kinderzulage oder hoher Steuerhebel im Spiel sind. Bei kurzen Befristungen mit unklarem Karrierepfad ist eine flexible Lösung (ETF-Depot oder Fondspolice) meist die bessere Wahl. Details: Altersvorsorge für wissenschaftliche Mitarbeiter.

Riester für Gutverdiener – wann lohnt sich Steuer-Arbitrage?

Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent wird der Sonderausgabenabzug interessant. Der Hebel: 2.100 Euro pro Person jährlich absetzbar, bei 42 Prozent Grenzsteuer rund 882 Euro Steuerersparnis. Allerdings gegenrechnen mit der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlphase. Bei sehr hohem Steuersatz und späterer Selbstständigkeit ist die Basisrente oft die attraktivere Alternative.

Wie wird die Riester-Rente in der Auszahlung versteuert?

Die Auszahlung erfolgt nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz im Alter. Bis 30 Prozent der angesparten Summe können einmalig als Teilauszahlung entnommen werden, der Rest läuft als monatliche Rente. Der reale Nettoeffekt hängt damit stark vom Steuersatz im Alter ab – bei niedrigem Rentenbezug oft attraktiv, bei hohem Pensionseinkommen weniger.

Wann ist Beitragsfreistellung besser als Kündigung?

Fast immer. Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag bestehen, die Anwartschaft und alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Es entsteht keine Förderrückforderung. Der Vertrag ruht, kann bei Änderung der Lebenssituation reaktiviert werden. Eine Kündigung mit Auszahlung (schädliche Verwendung) führt dagegen zur Voll-Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile.

Wofür kann ich angesparte Riester-Beträge nutzen (Wohn-Riester)?

Riester-Guthaben kann auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden (Wohn-Riester nach Paragraf 92a EStG). Voraussetzung: Eigennutzung des Wohneigentums. Die Förderung wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto angesammelt und in der Rentenphase nachgelagert besteuert. Im Einzelfall sinnvoll, in der Praxis aber selten die optimale Lösung – eher als Ergänzung zu einer Baufinanzierung zu sehen.

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Riester-Vertrag wirtschaftlich prüfen lassen