Bauherrenrechtsschutzversicherung

Bauherrenrechtsschutzversicherung

Bauherrenrechtsschutzversicherung: Wann abschliessen, was ist gedeckt?

Bauen ist eine Phase, in der ungewoehnlich viele Vertraege, Fristen und Beteiligte zusammenkommen – und damit auch ungewoehnlich viele Streitpotenziale. Der Bauherrenrechtsschutz deckt genau die Konflikte, die ein normaler Rechtsschutz nicht abbildet. Entscheidend ist das Timing: wer zu spaet abschliesst, hat trotz Vertrag keinen Schutz.

§34d GewO · Reg.-Nr. D-6LQ8-VHMG3-85 Aachen · bundesweit beratungsfähig ungebunden · mehrere Rechtsschutz-Anbieter im Vergleich Schwerpunkt Eigentümer & Bauträger-Käufer

10 Minuten im Online-Formular · Sie waehlen "Rechtsschutz" und tragen Bauvorhaben, geplanter Notartermin und Bausumme ein.

Das Wichtigste in 60 Sekunden: Der Bauherrenrechtsschutz deckt Konflikte aus der Bauphase – Streit mit Bautraeger, Architekt, Handwerker, Bauamt – die ein normaler Rechtsschutz NICHT abdeckt. Entscheidend: Vor Baubeginn UND vor Notartermin abschliessen. Zwei Tarif-Modelle: projektbezogene Police mit hoher Deckung (typisch 100.000 EUR) ohne Wartezeit, oder Bauherren-Baustein im bestehenden Rechtsschutz (5.000–10.000 EUR) mit 6–12 Monaten Wartezeit. Faustregel: Bei groesserem Bauvorhaben oder Bautraegerkauf lohnt sich fast immer die projektbezogene Loesung.

Brauche ich einen Bauherrenrechtsschutz?

Kurzantwort – in einem Satz:

Ja, sobald Sie eine groessere Baumassnahme planen – Neubau, Anbau, Kernsanierung, Bautraegerkauf. Streit mit dem Bautraeger, Architekt oder Handwerker laeuft schnell ueber Anwalts-, Gerichts- und vor allem Sachverstaendigen-Kosten in fuenfstellige Bereiche. Ein normaler Rechtsschutz deckt das NICHT – er ist auf Mietrecht, Verkehr und Alltag ausgelegt.

Wichtigster Punkt: Der Vertrag muss vor Baubeginn bestehen. Bei Bautraegerkauf sogar vor dem Notartermin – weil ab Unterschrift der Schadenfall theoretisch schon entstehen kann.

Was ist gedeckt – was nicht

Der Bauherrenrechtsschutz ist ein Spezialprodukt, das ausschliesslich auf Bauphase-Konflikte zugeschnitten ist.

Gedeckt

  • Streit mit dem Bautraeger oder Generalunternehmer
  • Auseinandersetzung mit Architekt oder Bauleiter
  • Konflikte mit Handwerkern (Mangel, Verzug, Abnahme)
  • Streitigkeiten mit dem Bauamt (Baugenehmigung, Auflagen)
  • Auseinandersetzungen mit Nachbarn aus dem Bauvertrag (z. B. Grenzbebauung)
  • Sachverstaendigen-Kosten fuer Beweissicherung
  • Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten

Nicht gedeckt

  • Finanzierungs-Streitigkeiten (Bank, Hypothek, Tilgung)
  • Immobilienfonds und Bautraeger-Kapitalanlagen
  • Mietrecht waehrend der Bauphase (alte Wohnung, Zwischenmiete)
  • Arbeitsrecht (Kuendigung, Aufhebungsvertrag)
  • Verkehrsrecht (auch bei Baustellenverkehr)
  • Vertraglich von Beginn an bekannte Konflikte (Vorvertraglichkeit)
  • Vorsaetzliche Pflichtverletzungen
Wichtig: Genau weil viele Streitigkeiten zeitlich in der Bauphase entstehen, aber rechtlich nichts mit dem Bauvertrag zu tun haben (Mietrecht, Nachbarschaft, Arbeit), brauchen Bauherren immer auch einen klassischen Privatrechtsschutz parallel. Siehe Abschnitt "Parallel-Bausteine" weiter unten.

Timing: Wann der Vertrag stehen muss

Der wichtigste Begriff im Bauherrenrechtsschutz ist der Baubeginn. Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem erstmals physische Veraenderungen am Gebaeude oder Grundstueck vorgenommen werden:

  • Erdarbeiten: Loesen, Laden, Foerdern, Einbauen und Verdichten von Boden oder Fels
  • Abrissarbeiten zur Bauvorbereitung

Reine Raeumungs- und Saeuberungsarbeiten (Baumfaellung, Schuttentfernung) zaehlen nicht als Baubeginn. Solange nur Vorarbeiten laufen, kann der Vertrag noch abgeschlossen werden – aber Vorsicht: Manche Versicherer interpretieren "Baubeginn" enger.

Beim Bautraegerkauf: noch frueher

Bei Bautraegergeschaeften ist der Stichtag haeufig das Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht der spaetere Baubeginn. Manche Tarife bieten zwar eine "Notar-Klausel": Bautraegergeschaeft versichert, selbst wenn Baubeginn bereits erfolgt ist, solange die notarielle Unterzeichnung noch nicht stattgefunden hat. Das ist aber Ausnahme, nicht Regel.

Praxis-Faustregel: Bei Bautraegerkauf den Bauherrenrechtsschutz 2–4 Wochen vor Notartermin abschliessen. Bei Neubau in Eigenregie vor dem ersten Spatenstich.

Wann der Bauherrenrechtsschutz spaetestens stehen muss Zeit → Planung Architekten- gespraeche RS abschliessen 2–4 Wochen vor Notartermin Notartermin Bei Bautraeger: Stichtag Baubeginn Erdarbeiten starten Streit zu spaet fuer Abschluss Sicherer Zeitraum: Vertrag muss bestehen, BEVOR der erste Stichtag erreicht ist. Nach Notartermin oder Baubeginn: meist keine Versicherbarkeit oder nur eingeschraenkt. Quelle: GDV-Musterbedingungen Bauherrenrechtsschutz · Jan Pohl Versicherungsmakler Aachen 2026

Der haeufigste Fehler ist nicht die Tarifwahl, sondern das Timing. Wer zu spaet abschliesst, hat trotz Vertrag keinen Schutz.

Projektbezogene Police vs. Baustein im Rechtsschutz

Es gibt zwei Tarif-Modelle – sie unterscheiden sich erheblich in Deckung, Wartezeit und Preis.

MerkmalOERAG Bauherren-RS
(projektbezogene Police)
ARAG-Baustein im Privat-RS
(Tarif A160)
DEURAG-Baustein FREE
(zum Privat-RS)
Deckungssumme100.000 € je Rechtsschutzfall10.000 € gesamt pro Vertragslaufzeit5.000 € gesamt waehrend Vertragsdauer
Wartezeit0 Monate6 Monate12 Monate
Versicherter Zeitraum5 Jahre + 3 Jahre Nachmeldefrist = bis 8 Jahre MeldezeitraumLaufzeit des Privat-RSLaufzeit des Privat-RS
BautraegergeschaeftStandardmaessig versichert (auch wenn Baubeginn vor Notartermin)Ausdruecklich ausgeschlossen: Finanzierung, ImmobilienfondsVoraussetzung: Wohnungs-/Grundstuecks-RS und Selbstnutzung. Finanzierung/Immobilienfonds ausgeschlossen
Selbstbeteiligung0–500 € (waehlbar)Wie Privat-RS-HauptvertragWie Privat-RS-Hauptvertrag
Beitrag200–400 € einmalig fuer gesamtes Projekt40–60 €/Jahr Aufpreis30–50 €/Jahr Aufpreis
Wann sinnvoll?Bei Neubau, Bautraegerkauf, Kernsanierung > 100.000 €Kleinere Sanierungen mit EigenregieSehr kleine Sanierungen, Selbstnutzer-Wohnungen

Quellen: OERAG Bauherren-Rechtsschutz Broschuere (Vertragsbedingungen), ARAG ARB A160 (Bauherren-RS-Abschnitt + Wartezeitliste), DEURAG Kundeninformation FREE (Bauherren-Rechtsschutz). Beitraege sind Markt-Durchschnittswerte, individuelle Konditionen abweichend.

Praxis-Empfehlung: Bei groesseren Vorhaben mit Bautraeger oder Generalunternehmer fast immer die projektbezogene Police – weil ein Streit mit Sachverstaendigen-Beweissicherung, mehreren Instanzen und langer Verfahrensdauer schnell den 10.000-EUR-Baustein-Topf sprengt.

Wartezeit, Nachmeldefrist und Vorvertraglichkeit

Drei Begriffe entscheiden, ob ein Streit wirklich versichert ist – auch wenn der Vertrag laeuft.

Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Schadenarten noch nicht versichert sind. Konkret im Marktvergleich:

  • OERAG Bauherren-Rechtsschutz (projektbezogene Police): keine Wartezeit – sofortiger Schutz mit Vertragsbeginn
  • ARAG Tarif A160 (Baustein): 6 Monate fuer den Bauherren-Rechtsschutz
  • DEURAG FREE (Baustein): 12 Monate fuer den Bauherren-Rechtsschutz

Zusatz-Wartezeiten im klassischen Privatrechtsschutz (gelten parallel, wenn der Baustein-Weg gewaehlt wird): Arbeit / Wohnen / Vertrag / Verwaltung jeweils 3 Monate, Studienplatzverfahren 12 Monate, Verkehrs-Rechtsschutz ohne Wartezeit (laut OERAG ARB gueltig ab 01.04.2024).

Nachmeldefrist

Die Nachmeldefrist ist der Zeitraum nach Vertragsende, in dem Schaeden aus der Bauphase noch gemeldet werden koennen. Projektbezogene Policen haben typischerweise 3 Jahre Nachmeldefrist. Das ist wichtig, weil Bauschaeden oft erst Monate oder Jahre nach Fertigstellung sichtbar werden – und der Vertrag laeuft ja nur 5 Jahre.

Vorvertraglichkeit

Wenn der Streit-Ausloeser bereits vor Vertragsabschluss bestand, zahlt der Versicherer NICHT – auch wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Gute Tarife bieten eine Rueckdeckung: Schadenfaelle, die bis zu 1 Jahr vor Versicherungsbeginn entstanden sind, koennen mitversichert werden, wenn der Schaden bei Vertragsabschluss nicht bekannt war.

Damit verbunden ist die juristische Logik des Dauerverstosses: Bei Verstoessen, die sich ueber einen Zeitraum erstrecken, ist der Beginn massgeblich. Bei mangelhafter Bauabnahme ist der Rechtsschutzfall die Abnahme – nicht der spaetere Streit.

Welche Bausteine Bauherren PARALLEL brauchen

Der Bauherrenrechtsschutz deckt nur Konflikte AUS dem Bauvertrag. Waehrend der Bauphase entstehen aber auch andere Streitigkeiten, die einen klassischen Rechtsschutz brauchen.

Wohnen und Miete

Solange Sie noch in der alten Wohnung leben oder eine Zwischenmiete brauchen, kann der Auszug Konflikte produzieren: Kaution, Schoenheitsreparaturen, Schadensvorwuerfe vom Vermieter. Das ist Aufgabe des Privatrechtsschutzes (Baustein "Wohnen/Mieter"), nicht des Bauherrenrechtsschutzes. Wartezeit meist 3 Monate.

Nachbarschaftskonflikte

Beim Neubau eskalieren Nachbarschaftskonflikte schneller als gedacht – Baustellenverkehr, Laerm, Staub, Grenzthemen. Wenn der Konflikt NICHT aus dem Bauvertrag, sondern aus dem nachbarrechtlichen Verhaeltnis kommt, ist der Baustein "Wohnen/Grundstueck" zustaendig. Auch hier 3 Monate Wartezeit.

Arbeitsrecht

In der Bauphase ist ein Jobverlust oder Streit um Kuendigung wirtschaftlich besonders kritisch, weil die Finanzierung weiterlaeuft. Der Baustein "Arbeit/Beruf" deckt das – aber auch hier 3 Monate Wartezeit.

Vertraege und Sachenrecht

Rund um den Hausbau kaufen die meisten Bauherren in kurzer Zeit ungewoehnlich viel: Kueche, Moebel, Photovoltaik, Waermepumpe, Smart-Home, Garten, Umzug. Wenn eine Leistung schlecht ist oder Zusagen nicht eingehalten werden, ist der Baustein "Vertraege/Sachen" zustaendig. 3 Monate Wartezeit.

Verwaltungsrecht

Bescheide, Auflagen, Erschliessungs- und Anliegerabgaben sind nicht ueber den Bauherrenrechtsschutz versichert, sondern ueber den Verwaltungs-Rechtsschutz-Baustein. 3 Monate Wartezeit.

Konsequenz fuer das Timing: Wer in der Bauphase "auf Zuruf" einen Privatrechtsschutz nachversichern will, kommt zu spaet – die Wartezeiten bremsen alle Parallel-Konflikte aus. Deshalb sollte das gesamte Rechtsschutz-Setup (Bauherren PLUS Privat) vor Baubeginn stehen.

Wenn der Versicherer Deckung ablehnt

Realistisches Szenario: Der Rechtsschutzversicherer lehnt Deckung ab – wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit. Was Sie als Versicherungsnehmer dann tun koennen:

Stichentscheid

Wenn der Versicherer Deckung wegen fehlender Erfolgsaussichten ablehnt, koennen Sie den Stichentscheid verlangen. Ihr beauftragter Anwalt gibt eine begruendete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht ab – die Kosten dafuer uebernimmt der Versicherer. Die Stellungnahme ist grundsaetzlich bindend, ausser sie weicht "offenbar erheblich" vom realen Streitstand ab.

Schiedsgutachter

Alternativ koennen Sie ein Schiedsgutachterverfahren beantragen. Ein neutraler Dritter entscheidet ueber die Streitfrage. Bei Bauherrenrechtsschutz wichtig, weil die Frage "hat das Aussicht auf Erfolg?" oft erst nach technischer Klaerung wirklich bewertbar ist.

Quelle: Diese Verfahren sind in den ARB (Allgemeine Bedingungen fuer Rechtsschutz) der meisten Versicherer als §3a geregelt. Die rechtliche Grundlage ist das VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Sechs typische Fehler in Sachen Bauherrenrechtsschutz

1. Zu spaet abgeschlossen (haeufigster Fehler)

Vertrag nach Baubeginn oder nach Notartermin abgeschlossen – der Versicherer leistet wegen Vorvertraglichkeit nicht. Spaetestens 2–4 Wochen vor Stichtag.

2. Nur Baustein statt projektbezogener Police

Bei Bautraegerkauf oder grossem Neubau ist ein 5.000-EUR-Baustein im Schaden meist nicht ausreichend – allein die Sachverstaendigen-Beweissicherung kostet 3.000–8.000 EUR.

3. Privatrechtsschutz fehlt parallel

Konflikt mit altem Vermieter, Nachbar oder Arbeitgeber wird nicht vom Bauherrenrechtsschutz gedeckt – sondern vom klassischen Privatrechtsschutz.

4. Wartezeit nicht eingeplant

Privatrechtsschutz mit 3 Monaten Wartezeit kurz vor Baubeginn abgeschlossen – Konflikt mit dem Vermieter waehrend der Bauphase nicht gedeckt.

5. Nachmeldefrist nicht beachtet

Vertragslaufzeit endet vor Auftreten des Schadens – gute Tarife haben 3 Jahre Nachmeldefrist. Bei guenstigen Tarifen oft nur 1 Jahr.

6. Finanzierung mitversichert geglaubt

Streitigkeiten mit der Bank ueber Kreditbedingungen, Hypotheken, Tilgung sind nicht im Bauherrenrechtsschutz – das ist Vertrags-/Sachenrecht und braucht eigenen Baustein.

Meine Einschätzung als Versicherungsmakler

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen, Beratung zum Bauherrenrechtsschutz fuer Eigentuemer und Bautraegerkaeufer
Jan Pohl – Versicherungsmakler aus Aachen
Schwerpunkt: Eigentümer, Bautraegerkaeufer und Akademiker

Der Bauherrenrechtsschutz ist eine der teuersten "vergessenen" Versicherungen, die ich in der Beratung sehe. Praktisch jedes zweite Bauherren-Gespraech beginnt mit dem Hinweis "ich habe doch schon einen Rechtsschutz". Der schuetzt aber bei Bauthemen genau NICHT – weil normale Rechtsschutz-Bausteine auf Mietrecht, Verkehr und Alltag ausgelegt sind. Im akuten Streit mit dem Bautraeger ist das ein vermeidbares Problem.

Mein Ansatz: Bei Bautraegerkauf oder groesserem Neubau immer projektbezogene Police mit 100.000 EUR Deckungssumme – weil der Baustein-Topf im Streit zu schnell leer ist. Bei kleineren Sanierungen reicht ein Baustein, aber Wartezeit beachten. Und PARALLEL den klassischen Privatrechtsschutz sauber haben, mit Wohnen, Arbeit, Vertrag und Verwaltung.

Jan Pohl Versicherungsmakler Aachen · §34d GewO · Reg.-Nr. D-6LQ8-VHMG3-85

Nächste Schritte

1

Bauvorhaben klären

Neubau, Sanierung oder Bautraegerkauf? Wie hoch ist die Bausumme? Wann ist der Notartermin / Baubeginn?

2

Bestehenden Rechtsschutz prüfen

Was deckt der vorhandene Vertrag ab? Welche Wartezeiten gelten? Reicht ein Baustein oder lohnt eine projektbezogene Police?

3

Online-Anfrage

Im Sach-Formular die Sparte "Rechtsschutz" mit Hinweis "Bauvorhaben" wählen – oder direkt Termin vereinbaren.

4

Auswertung

Ich melde mich innerhalb von 1–3 Werktagen mit einer strukturierten Auswertung und Tarifvorschlaegen.

Häufige Fragen zum Bauherrenrechtsschutz

Wann muss der Bauherrenrechtsschutz spaetestens abgeschlossen sein?

Vor Baubeginn. Bei Bautraegerkauf sogar vor dem Notartermin – weil ab Unterschrift der Schadenfall theoretisch schon entstehen kann. Faustregel: 2–4 Wochen vor dem ersten Stichtag.

Was zaehlt juristisch als Baubeginn?

Erstmaliger Beginn physischer Veraenderungen am Gebaeude oder Grundstueck. Erdarbeiten (Loesen, Foerdern, Verdichten von Boden) und Abrissarbeiten zaehlen. Reine Saeuberungs- und Raeumungsarbeiten (Baumfaellung, Schuttentfernung) zaehlen meist NICHT.

Reicht ein Baustein im normalen Rechtsschutz?

Bei kleineren Sanierungen ohne Bautraeger oft ja. Bei Neubau, Bautraegerkauf oder groesseren Vorhaben fast immer nicht – weil das Budget von 5.000–10.000 EUR im Streit schnell aufgebraucht ist. Allein Sachverstaendigen-Beweissicherung kostet 3.000–8.000 EUR.

Was kostet eine projektbezogene Bauherrenrechtsschutz-Police?

Typisch 200–400 EUR Einmalbeitrag fuer das gesamte Projekt – 5 Jahre versicherter Zeitraum plus 3 Jahre Nachmeldefrist. Im Vergleich zum Gesamtprojekt vernachlaessigbar.

Was ist die Nachmeldefrist?

Zeitraum nach Vertragsende, in dem Schaeden aus der Bauphase noch gemeldet werden koennen. Typisch 3 Jahre. Bauschaeden werden oft erst Monate oder Jahre nach Fertigstellung sichtbar – die Nachmeldefrist sorgt dafuer, dass der Vertrag noch greift.

Brauche ich neben dem Bauherrenrechtsschutz noch einen Privatrechtsschutz?

Ja. Der Bauherrenrechtsschutz deckt nur Konflikte AUS dem Bauvertrag. Streit mit dem alten Vermieter, Nachbarschaft, Arbeitgeber, Vertragspartnern fuer Kueche/Moebel/PV ist Aufgabe des klassischen Privatrechtsschutzes. Beide Vertraege sollten vor Baubeginn stehen.

Was kann ich tun, wenn der Versicherer Deckung ablehnt?

Stichentscheid verlangen (begruendete anwaltliche Stellungnahme, Kosten traegt der Versicherer) oder Schiedsgutachterverfahren beantragen. Beide Verfahren sind in den ARB als §3a geregelt und gesetzlich verankert.

Sind Streitigkeiten mit der Baufinanzierungs-Bank versichert?

Nein, das ist nicht im Bauherrenrechtsschutz. Streit ueber Kredit, Hypothek, Tilgung gehoert in den Vertrags-/Sachenrecht-Baustein des klassischen Privatrechtsschutzes.

Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist kostenfrei. Versicherungsmakler werden ueber Courtagen der Versicherer verguetet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Es gibt keine separate Beratungsrechnung.

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Quellen und Fundstellen

Die konkreten Konditionen in dieser Uebersicht stammen aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Stand 2026, ohne externe Verlinkung – verbindlich sind immer Antrag, Versicherungsschein und aktuelle ARB des konkret abgeschlossenen Tarifs.

  • [Q1] OERAG Bauherren-Rechtsschutz, Broschuere "Vertragsbedingungen": versicherter Zeitraum 5 Jahre, Deckungssumme 100.000 EUR je Rechtsschutzfall, keine Wartezeit, SB-Optionen.
  • [Q2] OERAG Produktinformationsblatt Privat-RS (Tarif 2024): Haus- und Wohnungs-RS mit Nachbarschaftsstreit und Vermieter-Konflikten; Berufs-RS fuer Arbeitnehmer.
  • [Q3] OERAG Bauherren-Rechtsschutz, Broschuere "Wichtig: Antragstellung" und Baubeginn-Fussnote: Erdarbeiten und Abrissarbeiten zaehlen als Baubeginn; reine Raeumung NICHT.
  • [Q4] OERAG Bauherren-Rechtsschutz, Broschuere "Starke Leistungen": Bautraegergeschaeft auch versichert, wenn Baubeginn vor Notartermin erfolgte (Notar-Klausel).
  • [Q5] ARAG Bedingungen A160, Bauherren-Rechtsschutz: 10.000 EUR pro Vertragslaufzeit, Finanzierung und Immobilienfonds ausgeschlossen.
  • [Q6] OERAG Bauherren-Rechtsschutz, Broschuere Grafik: 5 Jahre versicherter Zeitraum + 3 Jahre Nachmeldefrist = bis 8 Jahre Meldezeitraum, Rueckdeckung bis 1 Jahr vor Versicherungsbeginn bei unbekanntem Schaden.
  • [Q7] DEURAG Kundeninformation FREE, Bauherren-Rechtsschutz: 5.000 EUR Gesamtsumme, 12 Monate Wartezeit, Voraussetzung Wohnungs-/Grundstuecks-RS + Selbstnutzung.
  • [Q8] ARAG Bedingungen A160, Wartezeitliste: 6 Monate Wartezeit fuer Bauherren-RS.
  • [Q9] OERAG ARB (gueltig ab 01.04.2024), Wartezeitregelung: 3 Monate fuer Arbeits-, Wohnungs-/Grundstuecks-, Vertrags-/Sachen-, Verwaltungs-RS; 12 Monate Studienplatzverfahren; 0 Monate Verkehrs-RS.
  • [Q10] OERAG ARB, §24 Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz.
  • [Q11] OERAG Produktinformationsblatt Privat-RS (Tarif 2024): Vertrags-/Sachen- und Verwaltungs-RS mit Wartezeit 3 Monate.
  • [Q12] ARAG Leistungsbeschreibung "Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Premium" (05/2024): Verwaltungs-RS-Beispiele (Brandschutz, Erschliessungs-/Anliegerabgaben) mit Wartezeit.
  • [Q13] DEURAG Kundeninformation FREE: Verwaltungs- und Abgaben-Erweiterungen mit eigenen Summen und Wartezeiten.
  • [Q14] OERAG ARB, Dauerverstoss-Regelung: Bei Verstoessen ueber Zeitraum ist der Beginn massgeblich (Beispiel Wohnungsuebergabe in mangelhaftem Zustand).
  • [Q15] OERAG ARB, §3a Ablehnung wegen Erfolgsaussicht/Mutwilligkeit: Stichentscheid mit anwaltlicher Stellungnahme (Kosten Versicherer, grundsaetzlich bindend) oder Schiedsgutachterverfahren.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Antrag/Versicherungsschein/ARB des konkret abgeschlossenen Tarifs. Bei der Deckungspruefung sind Zeitpunkt und Ursache des Rechtsschutzfalls massgeblich, einschliesslich Wartezeit- und Vorvertraglichkeitsregeln.

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