Versicherungen für Startups und Gründer

Versicherungen für Startups und Gründer: RWTH-Spin-offs richtig absichern

Welche Policen ein junges Tech-Unternehmen wirklich braucht – von der Gründung über das Wachstum bis zur Finanzierungsrunde. Warum Investoren eine D&O verlangen, wann die Geschäftsführer persönlich haften und wie Cyber, IT-Haftpflicht und Produkthaftpflicht zusammenspielen. Ein Ratgeber für Ausgründungen aus RWTH und FH Aachen.

kostenlos & unverbindlich ungebunden – breiter Marktüberblick § 34d GewO, Register D-6LQ8-VHMG3-85 Erfahrung mit RWTH-Spin-offs

Kurz erklärt: Startups und RWTH-Spin-offs brauchen andere Versicherungen als ein etablierter Betrieb, weil hier drei Risiken zusammenkommen: die persönliche Geschäftsführerhaftung in der jungen GmbH, das Cyber- und IT-Haftungsrisiko aus dem digitalen Produkt und die Anforderungen der Kapitalgeber. Die wichtigste Police, sobald Investoren an Bord sind, ist die D&O-Versicherung – sie schützt Geschäftsführer vor der Haftung mit dem Privatvermögen und wird von VC-Investoren typischerweise ab der Series A vertraglich gefordert. Wie real das Risiko ist, zeigt die Statistik des Gesamtverbands der Versicherer: 2024 wurden rund 2.500 D&O-Schäden gemeldet, die durchschnittliche Schadenhöhe lag bei über 115.000 € (Quelle: GDV, 10.11.2025).

Ein SaaS-Team aus einem RWTH-Spin-off liefert eine fehlerhafte Schnittstellen-Integration. Beim Kunden laufen wochenlang die Abrechnungen falsch, es kommt zur Betriebsunterbrechung, der Schaden summiert sich auf rund 100.000 € – etwa 25.000 € Korrektur, 60.000 € Umsatzausfall des Kunden und 15.000 € Analyse (ein realer Schadenfall aus der Cyber-Praxis). Niemand ist verletzt worden, nichts ist zu Bruch gegangen: Es ist ein reiner Vermögensschaden, den die Betriebshaftpflicht nicht zahlt, sondern die IT- beziehungsweise Berufshaftpflicht. Fällt kurz darauf eine Ransomware über die eigene Cloud her, ist das ein Eigenschaden von rund 65.000 € – und dafür ist die Cyber-Police zuständig, nicht die Haftpflicht. Zwei verwandte Vorfälle, zwei verschiedene Policen: Genau diese Zuordnung entscheidet, ob ein Startup im Ernstfall wirklich abgesichert ist.

Betroffen ist praktisch jede Ausgründung, die als GmbH oder UG an den Markt geht: Software- und SaaS-Startups, KI- und Deep-Tech-Teams, Hardware-Gründungen aus MedTech, Robotik, Sensorik oder Energie. Dieser Ratgeber ordnet die Bausteine nach der Unternehmensphase und verlinkt in die vertiefenden Sparten-Seiten. Den Überblick über alle betrieblichen Sparten finden Sie auf der Seite zur Gewerbeversicherung; die klassische, nicht technologiegetriebene Selbstständigkeit behandelt die Seite zur Existenzgründung.

Versicherungen für Startups: die Bausteine nach Unternehmensphase

Ein Startup versichert sich nicht auf einmal, sondern in der Reihenfolge, in der die Risiken entstehen. Die drei Phasen – Gründen, Wachsen, Finanzieren – geben die sinnvolle Abfolge vor. Was in der einen Phase noch warten kann, wird in der nächsten zur Vertrags- oder Investorenvoraussetzung.

Phase Was passiert Welche Absicherung in den Vordergrund rückt
Gründen
Pre-Seed
GmbH- oder UG-Gründung, erstes Team, erste Kunden, dünne Kapitaldecke Geschäftsführerhaftung greift ab dem ersten Tag (§ 43 GmbHG); Betriebshaftpflicht als Basis; bei Software eine IT-Haftpflicht; die eigene Arbeitskraft der Gründer
Wachsen
Seed
Produkt am Markt, erste Enterprise- oder öffentliche Kunden, wachsende Datenmengen, ggf. Hardware-Serie IT-/Berufshaftpflicht als Vertragsvoraussetzung der Kunden; Cyber für Eigenschäden; Key-Person für den Technik-Kopf; bei Hardware die Produkthaftpflicht
Finanzieren
Series A und später
VC-Runde, Term Sheet, Due Diligence, Beirat, Auslandsvertrieb D&O als Investoren-Anforderung; höhere Deckungssummen; Auslandsdeckung für das USA-Geschäft

Die einzelnen Bausteine erklärt dieser Ratgeber der Reihe nach. Wenn Sie lieber direkt loslegen: Der Fragebogen weiter unten führt Sie in wenigen Minuten durch die Angaben für ein passendes Angebot.

Managerhaftung im Startup: warum Investoren eine D&O verlangen

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Deckung, auch Managerhaftpflicht) ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Organe – also für die Geschäftsführer, später auch Beiräte und Prokuristen. Versichert ist ihre persönliche, unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen für Pflichtverletzungen in der Organtätigkeit. Für Startups ist sie aus zwei Gründen zentral.

Erstens die Investoren-Anforderung. Sobald eine Beteiligungsrunde ansteht, wird die D&O regelmäßig zur Bedingung: In der Due Diligence prüfen Kapitalgeber den Versicherungsschutz, und im Term Sheet steht die Auflage, eine D&O abzuschließen, oft ausdrücklich drin. Der Grund ist einfach: Mit dem Einstieg werden die Investoren selbst zu potenziellen Anspruchstellern gegen die Geschäftsführung. In der Praxis fordern VC-Geldgeber die D&O typischerweise ab der Series A. Wer erst nach der Term-Sheet-Forderung zu suchen anfängt, gerät unter Zeitdruck und bekommt schlechtere Konditionen – die Police gehört vor die Runde, nicht dahinter.

Zweitens die Innenhaftung. Der praktisch häufigste Anwendungsfall in Deutschland ist nicht der Anspruch eines Dritten, sondern der der eigenen Gesellschaft, die ihren Geschäftsführer in Regress nimmt – etwa nach einer Fehlinvestition oder einer zu späten Reaktion auf eine Krise. Genau das trifft junge, kapitalknappe Unternehmen besonders hart.

Wie hoch ist das Risiko wirklich? Der GDV meldet für das Datenjahr 2024 rund 2.500 D&O-Schadenfälle (dritter Anstieg in Folge) bei einer durchschnittlichen Schadenhöhe von über 115.000 € – Treiber sind Konjunktur, steigende Unternehmensinsolvenzen und höhere gesetzliche Anforderungen (Quelle: GDV, 10.11.2025). Für ein Startup mit dünner Kapitaldecke ist eine solche Summe schnell existenzbedrohend.

Zwei Punkte prüfe ich bei der D&O für Startups besonders. Die D&O ist eine Anspruchserhebungs-Police (claims-made) – die Deckung greift, wenn der Anspruch im Versicherungszeitraum geltend gemacht wird, nicht wenn der Fehler passiert ist. Deshalb zählt eine lange Nachmeldefrist (empfohlen werden 36 bis 60 Monate und mehr), gerade weil ein Insolvenzfall oft erst Jahre später aufgearbeitet wird. Und die Deckung sollte die Insolvenzhaftung ausdrücklich einschließen: Ansprüche wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO, früher § 64 GmbHG) sind nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich D&O-gedeckt.

GmbH-Geschäftsführer: wann Sie persönlich haften

Der Reiz der GmbH oder UG ist die Haftungsbeschränkung: Die Gesellschaft haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Diese Beschränkung gilt aber für die Gesellschaft – nicht für Sie als Geschäftsführer. In der Organtätigkeit haften Sie in mehreren Konstellationen persönlich und mit dem Privatvermögen:

  • Innenhaftung nach § 43 GmbHG: Verletzt ein Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, haftet er der eigenen Gesellschaft auf Schadenersatz – mit einer Beweislastumkehr zu seinen Lasten. Das ist der Kern des Managerhaftungsrisikos.
  • Insolvenzverschleppung (§§ 15a/15b InsO): Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, besteht Insolvenzantragspflicht (drei bzw. sechs Wochen). Zahlungen, die danach noch geleistet werden, muss der Geschäftsführer der Masse persönlich erstatten. Für kapitalknappe Startups ist das der gefährlichste Einzeltatbestand.
  • Steuerhaftung (§§ 34, 69 AO): Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern zahlt. Bleiben vor allem Lohn- und Umsatzsteuer aus, haftet er nach §§ 34, 69 AO persönlich für den Ausfall – ein häufiger Stolperstein in der Liquiditätskrise.

Die ersten beiden Risiken sind der klassische Deckungsbereich der D&O; die steuerliche Durchgriffshaftung ist im Einzelfall zu prüfen. Wichtig zu wissen: Nicht gedeckt sind Vorsatz (§ 103 VVG); die wissentliche Pflichtverletzung ist ein davon zu trennender Ausschluss der Versicherungsbedingungen. Ein Flüchtigkeits- oder Fehleinschätzungsfall bleibt gedeckt, das sehende Auges begangene Übergehen einer bekannten Pflicht nicht. Wer das Zusammenspiel von GmbH-Gründung und Organhaftung vertiefen will, findet es auf der Seite zur D&O-Versicherung.

Key-Person absichern: wenn der Kopf des Teams ausfällt

In vielen Spin-offs hängt der Unternehmenswert an einer oder zwei Personen – der technischen Gründerin, dem wissenschaftlichen Kopf, dem umsatztragenden Vertrieb. Fällt diese Schlüsselperson längerfristig aus, verliert die junge GmbH oft ihr Kern-Know-how – und im schlimmsten Fall eine geplante Anschlussfinanzierung. Genau hier setzt die Keyperson-Versicherung (auch Keyman- oder Schlüsselkraftversicherung) an.

Anders als eine private Absicherung ist bei der Keyperson-Police das Unternehmen selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezügsberechtigter – die versicherte Person hat keine eigenen Ansprüche. Versichert wird der Ausfall durch Tod, auf Wunsch auch durch schwere Krankheit (Dread Disease); ob Berufsunfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsbausteine eingeschlossen werden können, unterscheidet sich je nach Tarif. Die Leistung verschafft der Firma Liquidität, um den Umsatzausfall zu überbrücken, Ersatz zu rekrutieren und einzuarbeiten und laufende Verpflichtungen zu bedienen. Die Versicherungssumme orientiert sich an diesen Ausfallkosten, nicht am Gehalt allein – häufig ein Vielfaches des Jahresgehalts der Schlüsselperson.

Nicht verwechseln: Die Keyperson-Police sichert die Firma ab, nicht die Person und ihre Angehörigen – dafür sind private Risikoleben und Berufsunfähigkeit da. Und sie ersetzt nicht die Teilhaber- oder Gesellschafterabsicherung, mit der die verbleibenden Gründer beim Tod eines Mitgesellschafters dessen Anteile übernehmen können, ohne dass branchenfremde Erben einrücken. Beide Themen vertieft der Hub zur Absicherung des Unternehmers. Steuerlich sind die Beiträge einer reinen Risiko-Keyperson-Police in der GmbH in der Regel Betriebsausgabe, die Leistung Betriebseinnahme – die genaue Behandlung gehört mit dem Steuerberater abgestimmt.

Software und Deep-Tech: IT-Haftpflicht, Cyber und Produkthaftung

Welche Haftungspolicen den Kern bilden, hängt davon ab, ob Ihr Produkt aus Bits oder aus Atomen besteht.

Software, SaaS und KI: IT-Haftpflicht plus Cyber

Für Software- und SaaS-Startups ist die IT-Haftpflicht die Kernpolice – die IT-Ausprägung der Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht. Sie zahlt, wenn ein eigener Programmier-, Projekt- oder Beratungsfehler beim Kunden einen reinen Vermögensschaden auslöst, ohne dass jemand verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Das eingangs genannte Schnittstellen-Beispiel mit rund 100.000 € ist genau ein solcher Drittschaden. Dazu gehören auch Datenschutz-Drittschäden und die Verletzung von Urheber- oder Markenrecht.

Die Cyber-Versicherung deckt demgegenüber die Eigenschäden im eigenen Betrieb nach einem Angriff oder einer Datenpanne: IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, DSGVO-Kosten. Das ist die zweite, verwandte Seite des Ransomware-Falls von rund 65.000 € aus der Einleitung. IT-Haftpflicht und Cyber ersetzen sich nicht – die eine deckt den Schaden beim Kunden aus Ihrem Fehler, die andere den Schaden in Ihrem Haus nach einem Angriff. Ein einziger Vorfall kann beide auslösen. Wer die beiden verwechselt und nur eine abschließt, steht im anderen Fall ohne Deckung da. Beide Sparten sind auch das Kernthema der Seite zu Versicherungen für IT-Dienstleister, wenn Sie tiefer einsteigen wollen.

Hardware und Deep-Tech: zusätzlich Produkthaftpflicht und Rückruf

Sobald ein Startup ein körperliches Produkt herstellt oder in Verkehr bringt – MedTech-Geräte, Robotik, Sensorik, Energie- oder Materialtechnik – kommt die Produkthaftpflicht hinzu. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die ein fehlerhaftes Produkt beim Anwender verursacht, inklusive Aus- und Einbaukosten und dem Serienschaden über eine ganze Charge. Ergänzend sichert die Rückrufkostenversicherung die organisatorischen und finanziellen Kosten eines Produktrückrufs ab. Ein Hardware-Startup, das nur eine Betriebshaftpflicht führt, hat hier eine existenzielle Lücke – besonders beim Export in die USA.

Neue EU-Produkthaftung, auch für Software. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 (in Kraft seit 8.12.2024, Umsetzungsfrist bis 9.12.2026) erfasst künftig ausdrücklich auch Software und KI als „Produkt“ und erleichtert Geschädigten die Beweisführung. Das ist für Deep-Tech und für reine SaaS-/KI-Anbieter relevant – die deutsche Umsetzung läuft noch.

Mitarbeiterbeteiligung (ESOP/VSOP): ein Randthema mit Versicherungsbezug

Viele Spin-offs binden Schlüsselköpfe über Beteiligungsprogramme – echte Anteile (ESOP) oder virtuelle Optionen (VSOP). Das ist kein Versicherungsprodukt, aber es berührt zwei der oben genannten Themen: Beteiligung bindet eine Schlüsselperson wirtschaftlich, ersetzt aber nicht die Absicherung ihres Ausfalls – dafür bleibt die Keyperson-Deckung nötig. Und wo Gründer echte Anteile halten, gehört die Teilhaberabsicherung dazu, damit beim Tod eines Mit-Gründers nicht die Erben in die Gesellschaft einrücken. In der Gesamtabsicherung denke ich dieses Thema von Anfang an mit – sobald es für Ihr Team relevant wird.

Deckungssummen und Beiträge zur Orientierung

Konkrete Beiträge hängen von Geschäftsmodell, Umsatz, Teamgröße, Finanzierungsstand, Auslandsanteil und Vorschäden ab. Die folgenden Zahlen sind Einzelanbieter-Beispiele und eine Orientierung, keine Zusage:

Baustein Marktübliche Deckung Beitrag zur Orientierung (Stand 2026)
D&O (GmbH/UG, Startup) ab 250.000 €, gängig 1–5 Mio. € rund 750–3.500 €/Jahr für 1 Mio. € Deckung, je nach Finanzierungsrunde und Risikoprofil; US-Geschäft +50–100 %
Cyber-Versicherung 250.000–1 Mio. € Solo/Klein ab rund 18–25 €/Monat
IT-/Vermögensschadenhaftpflicht 300.000–500.000 €, höheres Risiko 1 Mio. € allgemeine VSH ab rund 15 €/Monat
Betriebshaftpflicht ≥ 3 Mio. € Personen, 300.000–2,5 Mio. € Sach rund 14–18 €/Monat
Startup-Paket gesamt mehrere Bausteine kombiniert ab rund 250 €/Monat, Beispielpakete rund 370 €/Monat (8–12 Mitarbeiter)

Beiträge sind Orientierungswerte aus der Beratungspraxis, Stand 2026, als Größenordnung zu verstehen – keine Marktpreis-Zusage. Produkthaftpflicht und Rückruf für Hardware sind stark produkt- und exportabhängig und werden individuell kalkuliert. Maßgeblich ist die individuelle Tarifierung.

Ihren Bedarf für Startup-Versicherungen online ermitteln

Der folgende Fragebogen führt Sie in wenigen Minuten durch die Angaben, die für ein passendes Angebot nötig sind. Sie wählen Ihre Phase und beantworten nur die passenden Fragen. Am Ende entsteht ein PDF, das Sie mir per E-Mail senden. Ihre Eingaben bleiben dabei nur lokal in Ihrem Browser gespeichert, bis Sie die E-Mail selbst absenden – kein Server-Versand, keine automatische Übertragung.

So funktioniert es

1. Phase wählenPre-Seed, Seed, Series A, Hardware oder Software anklicken – danach kommen nur die passenden Fragen.
2. Ausfüllen5 bis 10 Minuten. Schätzwerte genügen, Ihre Eingaben werden auf diesem Gerät zwischengespeichert.
3. PDF sendenZusammenfassung prüfen, als PDF speichern und per E-Mail an mich senden.
4. Angebote erhaltenIch vergleiche den Markt und melde mich in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen.

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell lieber zu breit als zu eng. Bei jungen Unternehmen verschieben sich Tätigkeit und Produkt schnell – aus Entwicklung wird Betrieb, aus einem Prototyp eine Serie, aus einer Idee ein KI-Produkt. Was der Versicherer nicht kennt, ist im Schadenfall oft nicht gedeckt. Nennen Sie deshalb ruhig alles, was Sie tun und planen. Um die richtige Formulierung im Vertrag kümmere ich mich.

Halten Sie grob bereit: Ihre Rechtsform, Ihren Umsatz oder Runway, die Teamgröße, den Finanzierungsstand, ein etwaiges USA-Geschäft und ob es in den letzten Jahren Schadenfälle gab. Alles Weitere fragt das Formular Schritt für Schritt ab.

Startup-Versicherung anfragen

Vorgangs-Nr. STA-2026-XXXXXX
Schritt 117 %
Eingaben werden automatisch auf diesem Gerät gespeichert – nicht auf einem Server.
Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen, zu Versicherungen fuer Startups, Gruender und RWTH-Spin-offs

Makler-Einschätzung: Worauf es bei Startup-Versicherungen wirklich ankommt

Wenn ein Team aus der RWTH bei mir sitzt, dreht sich das erste Gespräch fast immer um eine Frage: Wann verlangt der Investor die D&O – und ist sie bis dahin fertig? Denn wer erst reagiert, sobald die Anforderung im Term Sheet steht, verhandelt unter Zeitdruck und zu schlechteren Konditionen. Deshalb kläre ich die Organhaftung mit Ihnen, bevor die Runde läuft, spätestens mit Blick auf die Series A. Der zweite wiederkehrende Punkt: Cyber und IT-Haftpflicht werden für dasselbe gehalten, obwohl die eine den Schaden beim Kunden aus Ihrem Fehler deckt und die andere den Schaden im eigenen Haus nach einem Angriff – ein einziger Vorfall kann beide auslösen. Ich frage deshalb Ihr echtes Geschäftsmodell ab, nicht nur die Rechtsform, und schaue gezielt auf die Details, die im schnellen Online-Abschluss hinten runterfallen: eine offene Tätigkeitsbeschreibung samt KI, die Insolvenzdeckung und eine lange Nachmeldefrist in der D&O, bei Hardware die Produkthaftpflicht mit US-Deckung und die Keyperson-Absicherung für den tragenden Kopf. Welche Deckungssumme am Ende passt, ergibt sich aus dem Worst Case Ihres Modells, nicht aus einer Faustzahl. Erst wenn dieser Rahmen steht, geht es an den konkreten Tarifvergleich.

— Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen-Richterich

Häufige Fragen zu Versicherungen für Startups

Welche Versicherungen braucht ein Startup?

Das hängt von der Phase ab. Beim Gründen stehen die Geschäftsführerhaftung, eine Betriebshaftpflicht und – bei Software – die IT-Haftpflicht im Vordergrund. Beim Wachsen kommen Cyber für Eigenschäden, die Keyperson-Absicherung und bei Hardware die Produkthaftpflicht hinzu. Spätestens zur Finanzierung wird die D&O zur Investoren-Anforderung. Die sinnvolle Reihenfolge folgt den Risiken: erst die existenzbedrohenden Haftungsrisiken, dann Cyber und die Absicherung der Schlüsselköpfe.

Ab wann braucht ein Startup eine D&O-Versicherung?

Grundsätzlich ist die D&O freiwillig, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Praktisch wird sie aber zum Marktstandard, sobald Sie als GmbH oder UG firmieren, weil die Geschäftsführer ab dem ersten Tag persönlich haften. Spätestens zur ersten institutionellen Finanzierungsrunde – typischerweise ab der Series A – fordern VC-Investoren die D&O vertraglich, oft schon im Term Sheet. Am besten klären Sie die Police vor der Runde, nicht unter Zeitdruck danach.

Haftet der GmbH-Geschäftsführer eines Startups persönlich?

Ja. Die Haftungsbeschränkung gilt für die Gesellschaft, nicht für den Geschäftsführer. Er haftet der eigenen Gesellschaft nach § 43 GmbHG für Sorgfaltspflichtverletzungen, muss Zahlungen nach Insolvenzreife persönlich erstatten (§§ 15a/15b InsO) und haftet für nicht abgeführte Steuern, vor allem Lohn- und Umsatzsteuer, nach §§ 34, 69 AO – jeweils unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Die Innen- und Insolvenzhaftung ist der klassische Deckungsbereich der D&O-Versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht und Cyber-Versicherung für Startups?

Die IT-Haftpflicht zahlt Vermögens-Drittschäden, die Sie durch einen eigenen Fehler beim Kunden verursachen – etwa eine fehlerhafte Schnittstelle, ohne dass ein Angriff nötig ist. Die Cyber-Versicherung ersetzt Eigenschäden im eigenen Betrieb nach einem Hackerangriff oder einer Datenpanne, etwa Wiederherstellung, Forensik und Betriebsunterbrechung. Ein einziger Vorfall kann beide auslösen; sie ersetzen sich nicht und gehören bei Software-Startups beide dazu.

Brauchen Hardware- und Deep-Tech-Startups eine Produkthaftpflicht?

Ja. Sobald Sie ein körperliches Produkt herstellen oder in Verkehr bringen, greift die gesetzliche Produkthaftung. Die Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte samt Aus- und Einbaukosten und Serienschaden; die Rückrufkostenversicherung ergänzt die Kosten eines Rückrufs. Neu ist, dass die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 auch Software und KI als Produkt erfasst. Nur mit einer Betriebshaftpflicht ist ein Hardware-Startup hier nicht abgesichert – besonders beim Export in die USA.

Was passiert mit meinen Angaben aus dem Fragebogen?

Ihre Eingaben und das wiederverwendbare Profil werden lokal in Ihrem Browser (localStorage) gespeichert, nicht auf einem Server. Eine Übertragung an mich erfolgt erst, wenn Sie die erzeugte Zusammenfassung selbst als PDF oder Datei per E-Mail senden. Auf geteilten Geräten entfernen Sie Ihre Daten jederzeit über den Löschen-Link unter dem Fragebogen.

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind im Schadenfall die konkreten Versicherungsbedingungen.