Altersvorsorgedepot 2027: Was die Reform für Sie bedeutet

Altersvorsorgedepot 2027: Für wen sich die neue Förderung wirklich lohnt

Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft. Entscheidend ist nicht nur die Zulage – sondern ob Steuerwirkung, Berufsgruppe und bestehende Vorsorge zusammenpassen. Sortiert nach Profil – mit Maklereinschätzung statt Marketing.

Rechtsstand 2026 Start 1. Januar 2027 Gefördert ohne Vollgarantie

Altersvorsorgedepot 2027 – die kurze Antwort

Das Altersvorsorgedepot 2027 ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es ersetzt ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft und ermöglicht erstmals geförderte Altersvorsorge ohne verpflichtende Vollgarantie. Bestehende Riester-Verträge bleiben unter Bestandsschutz und können weitergeführt werden.

Das ehrliche Bild:

  • Förderlogik: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere bis 1.800 € – maximal 540 € Grundzulage. Kinderzulage 100 % des Eigenbeitrags, max. 300 € pro Kind.
  • Selbständige sind erstmals förderberechtigt – genauer: mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und abgegebener Steuererklärung. Ebenso gehören Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Anwälte) und Beamte künftig zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis.
  • Kostendeckel beim Standarddepot: 1,0 % Effektivkosten pro Jahr.
  • Maximaler Einzahlungsbetrag: 6.840 € pro Jahr; davon werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen gefördert.
  • Maximal zwei neue geförderte Verträge pro Person (§ 82 Abs. 5 EStG). Ab dem dritten Vertrag keine Förderung.

Die wichtige Frage lautet nicht „abschließen oder nicht?“, sondern: Welcher Förderweg passt zu meiner Einkommens- und Berufssituation – Zulage oder Steuerersparnis?

Zeitstrahl von 2026 zu 1.1.2027: Riester-Bestand laeuft mit Bestandsschutz weiter. Im Neugeschaeft ersetzt das Altersvorsorgedepot 2027 die Riester-Rente in drei Varianten: Depot ohne Garantie, Standarddepot mit Kostendeckel 1 Prozent, Garantieprodukt 80 oder 100 Prozent. vor 2027 Riester (Bestand) 1. Januar 2027 Start Altersvorsorgedepot 2027+ Neugeschaeft Depot ohne Garantie renditeorientiert keine Beitragsgarantie Fonds und ETFs Standarddepot Kostendeckel 1,0 % 2 vorgegebene Fonds Auto-Umschichtung Garantieprodukt 80 % oder 100 % Beitragsgarantie sicherheitsorientiert
Drei Produktvarianten ab 1. Januar 2027 – Riester-Bestände bleiben unter Bestandsschutz.

1) Was ist das Altersvorsorgedepot 2027 – und was ist daran neu?

Das Altersvorsorgereformgesetz löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab 2027 ab. Bestehende Riester-Verträge bleiben unter Bestandsschutz und können wie gewohnt weitergeführt werden. Kernänderung im Neugeschäft: Neben klassischen Garantieprodukten ist erstmals ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Vollgarantie möglich. Dazu kommt ein vereinfachtes Standarddepot mit gesetzlichem Kostendeckel.

Drei Produktkategorien ab 2027

KategorieErklärungTypisch geeignet für
Altersvorsorgedepot ohne Garantie Renditeorientiert, ohne Beitragsgarantie. Anlage in Fonds und ETFs gemäß Positivliste Längerer Zeithorizont, Schwankungstoleranz vorhanden
Standarddepot Besonders einfache Standardvariante eines Altersvorsorgedepots: kostengedeckelt (1,0 %), zwei vorgegebene Investmentfonds, automatische Umschichtung vor Rentenbeginn Einsteiger, wer kein aktives Management will. Geeignet für niedrigschwelligen Online-Abschluss
Garantieprodukt Wählbare Garantiestufen 80 % oder 100 % der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase. Niedrigere Garantie = höhere Renditechance möglich Sicherheitsorientierte Sparer mit kürzerem Zeithorizont

Wichtige Klarstellung: Förderfähig ist nicht jedes Depot, sondern nur ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag nach den gesetzlichen Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist für die Finanzverwaltung bindend. Ein selbst eröffnetes ETF-Depot bei Ihrer Hausbank ist nicht automatisch förderfähig – es muss ein zertifizierter Vertrag eines zugelassenen Anbieters sein.

Zur Abgrenzung von echten ETF-Lösungen außerhalb der Förderwelt: ETF oder Fondspolice? und Risikoklassen in der Altersvorsorge.

2) Förderung im Detail – die Zahlen nach dem Gesetz

Die folgenden Werte entsprechen dem verkündeten Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut: Sie belohnt schon kleine Beiträge stark und flacht dann ab.

Grundzulage kompakt: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= 180 €) plus 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (= 360 €) → maximal 540 € pro Jahr. Wer 1.800 € einzahlt, schöpft die volle Grundzulage aus.

Förderbausteine im Überblick

FörderkomponenteWertHinweis
Grundzulage 50 % auf erste 360 €, 25 % auf weitere bis 1.800 € → max. 540 € p. a. Bei mittelbar Zulageberechtigten (§ 79 Satz 2, z. B. Ehepartner ohne eigene Berechtigung) auf max. 175 € begrenzt
Kinderzulage 100 % der geleisteten Altersvorsorgebeiträge, max. 300 € pro Kind und Jahr Volle Zulage bereits bei 300 € Eigenbeitrag p. a. (25 €/Monat) erreicht
Berufseinsteiger-Bonus Einmalig 200 € (Abschluss vor dem 25. Geburtstag) Zusätzlich zur Grundzulage im Startjahr
Mindestbeitrag 120 € p. a. (sonst keine Zulagen) Fester Sockel – die alte 4-Prozent-Regel gilt nur noch für Riester-Bestände
Maximaler Einzahlungsbetrag 6.840 € p. a. einzahlbar; davon werden bis zu 1.800 € gefördert Förderwirksam sind die ersten 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen
Förderberechtigung Ausgeweitet auf Selbständige, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sowie Beamte / Richter / Berufssoldaten Voraussetzung jeweils: Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA
Max. neue Verträge Höchstens 2 förderfähige Verträge je Person Ab dem 3. Vertrag: keine Förderung, keine Zertifizierungswirkung
Wichtig zur Trennung der Beträge: Pro Jahr können bis zu 6.840 € insgesamt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Davon sind aber nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag plus die zustehenden Zulagen förderwirksam (Zulage und Sonderausgabenabzug). Die Differenz kann eingezahlt werden, ist aber steuerlich nicht begünstigt – das ist relevant für Gutverdiener, die mehr als 1.800 € investieren möchten.
Visualisierung der zweistufigen Zulage. Erste Stufe 50 Prozent auf 360 Euro Eigenbeitrag ergibt 180 Euro. Zweite Stufe 25 Prozent auf weitere 1440 Euro ergibt 360 Euro. Gesamt maximal 540 Euro Grundzulage. Daneben Kinderzulage 100 Prozent bis 300 Euro pro Kind. Die Guenstigerpruefung vergleicht automatisch Zulage und Sonderausgabenabzug nach 10a EStG. Stufe 1 50 % auf erste 360 Euro Eigenbeitrag = 180 Euro Zulage + Stufe 2 25 % auf weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag = 360 Euro Zulage = Grundzulage max. 540 Euro pro Jahr + 300 Euro je Kind + 200 Euro Einsteiger < 25 Guenstigerpruefung: Zulage vs. Steuerersparnis durch 10a EStG – automatisch das hoehere Ergebnis
Zweistufige Förderlogik: Grundzulage bis 540 € – bei hohem Steuersatz kann der Sonderausgabenabzug der größere Hebel sein.

Rechenbeispiele (nur Mechanik)

SituationEigenbeitrag p. a.Zulage (vereinfacht)Ergebnis
Single, keine Kinder 1.800 € 50 % × 360 € = 180 € + 25 % × 1.440 € = 360 € 540 € Grundzulage
Elternteil, 1 Kind 1.200 € Grundzulage 390 € + Kinderzulage 300 € (Höchstbetrag bei 300 € Eigenbeitrag erreicht) 690 € Gesamtzulage
Berufseinsteiger < 25 1.200 € Grundzulage anteilig + einmalig 200 € Bonus Zusätzlicher Anschub im Startjahr

Wie sich Zulage, Steuerersparnis und Förderquote in Ihrer konkreten Situation verteilen – und wie das geförderte Depot gegen ein freies ETF-Depot abschneidet – zeigt der Rechner im nächsten Abschnitt.

Womit Sie in den Rechner gehen: Familie mit Kindern → zuerst die Zulagenquote. Hohes Einkommen → die Steuerersparnis. Versorgungswerk → erst Basisrente vs. AV-Depot. Riester vorhanden → Bestand, Wechsel oder Neuabschluss. Freies Depot vorhanden → der Netto-Vergleich nach Steuer.

3) Fördervergleichsrechner: Riester, Altersvorsorgedepot & freies Depot

Der Rechner zeigt für drei Wege gleichzeitig, was am Ende herauskommt: die alte Riester-Rente, das neue Altersvorsorgedepot und ein freies ETF-Depot ohne Förderung. Verglichen werden nicht nur Zulagen und Steuerersparnis, sondern auch das Kapital mit 67 nach Kosten, dessen heutige Kaufkraft und die Netto-Monatsrente in der Auszahlphase. Die Günstigerprüfung rechnet mit dem vollen Einkommensteuertarif 2026 – nicht mit einem Pauschal-Steuersatz.

Annahmen für Kapital & Auszahlung

Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen (u. a. geschätztes zu versteuerndes Einkommen, Pauschalen bei PKV, Beamten und Selbständigen, angenommener Ruhestands-Steuersatz) – keine Steuerberatung.

Riester (Bestand bis Ende 2026) Altersvorsorgedepot (ab 2027) Freies ETF-Depot (ohne Förderung)
Riester-Rente
bisherige Förderung (Abschluss bis Ende 2026)
Förderquote: Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag
Zulagen pro Jahr
zusätzliche Steuererstattung
Gesamtförderung pro Jahr
Sonderausgabenabzug
jährlich angelegt (Beitrag + Zulagen)
Kapital mit 67 (nach Kosten)
davon Kaufkraft heute
Netto-Rente 67 bis Endalter
Altersvorsorgedepot
neue Förderung ab 2027
Förderquote: Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag
Zulagen pro Jahr
zusätzliche Steuererstattung
Gesamtförderung pro Jahr
Sonderausgabenabzug
jährlich angelegt (Beitrag + Zulagen)
Kapital mit 67 (nach Kosten)
davon Kaufkraft heute
Netto-Rente 67 bis Endalter
Freies ETF-Depot
ohne Förderung, volle Flexibilität
0 %
keine staatliche Förderung – dafür frei verfügbar
Zulagen pro Jahrkeine
zusätzliche Steuererstattungkeine
laufende Steuer (Vorabpauschale)
jährlich angelegt (nur Eigenbeitrag)
Kapital mit 67 (nach Kosten/Steuer)
davon Kaufkraft heute
Netto-Rente 67 bis Endalter
Alle drei Hochrechnungen verwenden bewusst dieselbe Ansparrendite. Der große Unterschied: Beim geförderten Depot wird die Auszahlung später voll nachgelagert versteuert, beim freien Depot nur der Gewinnanteil mit Abgeltungsteuer – dafür gibt es dort keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug. Genau dieses Wechselspiel entscheidet, welcher Weg netto vorn liegt.
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Riester, Altersvorsorgedepot und freies Depot im Überblick

Riester (Bestand)Altersvorsorgedepot (ab 2027)Freies ETF-Depot
Grundzulage175 Euro pro Jahr (fix)50 % auf erste 360 Euro + 25 % bis 1.800 Euro – max. 540 Eurokeine
Kinderzulage300 Euro pro Kind*100 % des Eigenbeitrags, max. 300 Euro pro Kindkeine
Sonderausgabenabzugbis 2.100 Euro (inkl. Zulagen)Eigenbeitrag + Zulagen (ohne Kinder bis 2.340 Euro)keiner
Steuer in der Ansparphasekeinekeine (kein Vorabpauschale)Vorabpauschale auf ETFs (mit Teilfreistellung)
Steuer in der Auszahlungvoll nachgelagert (§ 22 EStG)voll nachgelagert (§ 22 EStG)nur Gewinnanteil, Abgeltungsteuer + Teilfreistellung
Beitragsgarantie100 % garantiert – begrenzt die Aktienquotekeine Garantiepflicht – volle Investition möglichkeine – volles Marktrisiko, volle Freiheit
Verfügbarkeitgebunden bis Rentenbeginngebunden bis frühestens 65jederzeit verfügbar
Auszahlunglebenslange Verrentung (Teilkapital möglich)Auszahlplan bis mind. 85 oder Leibrente; bis 30 % Kapital vorabfrei wählbar

* Für Kinder mit Geburt vor 2008 beträgt die Riester-Kinderzulage 185 Euro; der Rechner setzt vereinfachend 300 Euro an.

So rechnet dieser Rechner (Methodik und Annahmen)

Steuerberechnung: Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG in der Fassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes): Grundfreibetrag 12.348 Euro, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 Euro, 45 % ab 277.826 Euro zu versteuerndes Einkommen. Bei Verheirateten gilt der Splittingtarif; das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin fließt über ein eigenes Eingabefeld in das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ein (vereinfachend als sozialversicherungspflichtige Angestellten-Tätigkeit mit gesetzlicher Krankenversicherung gerechnet). Berechnet wird die Förderung für einen Vertrag – Ihren. Solidaritätszuschlag (5,5 %, mit Milderungszone) und Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) werden auf die Steuerdifferenz mitgerechnet.

Schätzung des zu versteuernden Einkommens: Bruttoeinkommen abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) und der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen (Arbeitnehmeranteile an den Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Rente 101.400 Euro, Krankenversicherung 69.750 Euro). Bei privater Krankenversicherung, Beamten und Selbständigen werden pauschale Schätzwerte angesetzt. Individuelle Werbungskosten, weitere Einkünfte oder Freibeträge kann der Rechner nicht kennen – das Ergebnis ist eine Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Riester-Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG a. F.): 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen (Sockelbetrag 60 Euro, gefördert bis 2.100 Euro inklusive Zulagen). Liegt Ihr Eigenbeitrag darunter, kürzt der Rechner die Zulage anteilig – genau wie die ZfA. Für das Altersvorsorgedepot gilt dagegen der neue feste Mindesteigenbeitrag von 120 Euro (§ 86 EStG n. F.) – keine 4-Prozent-Kürzung mehr.

Förderquote: Gesamtförderung (Zulagen plus zusätzliche Steuererstattung) im Verhältnis zu Ihrem Eigenbeitrag. Bei Familien mit kleinen Beiträgen sind Quoten über 100 % real – kein Rechenfehler.

Kapital-Hochrechnung (nach Kosten): jährliche Anlage bis zum 67. Geburtstag, Zinseszins mit der gewählten Ansparrendite, vorschüssig. Von der Rendite werden die eingestellten Produktkosten abgezogen (geförderter Vertrag bzw. freies Depot getrennt). Beim geförderten Depot fließen Eigenbeitrag plus Zulagen ein; die zusätzliche Steuererstattung ist nicht automatisch wieder angelegt. Beim freien Depot fließt nur Ihr Eigenbeitrag ein – dafür ohne staatliche Zulagen.

Freies Depot – laufende Steuer: In der Ansparphase wird die Vorabpauschale berücksichtigt (Basiszins-Annahme 2,5 %, Teilfreistellung 30 % für Aktienfonds, Sparerpauschbetrag 1.000 / 2.000 Euro, Abgeltungsteuer inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Die versteuerte Vorabpauschale erhöht die Anschaffungskosten und mindert so die spätere Besteuerung.

Kaufkraft: Das Kapital mit 67 wird zusätzlich mit der eingestellten Inflation auf die heutige Kaufkraft abgezinst.

Netto-Rente in der Auszahlphase: Auszahlplan von 67 bis zum Endalter 85 mit der eingestellten Auszahlrendite. Beim geförderten Depot und bei Riester wird die Auszahlung voll nachgelagert mit Ihrem Ruhestands-Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Beim freien Depot wird nur der Gewinnanteil mit Abgeltungsteuer (Teilfreistellung 30 %) belastet. Ergebnis ist eine gerundete monatliche Netto-Größe.

Rechtsstand: Einkommensteuer und Sozialversicherung 2026; Altersvorsorgedepot nach dem verkündeten Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156, Start 2027). Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen bis hin zum Verlust; die Hochrechnung ist keine Prognose. Dieser Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO (Investmentvermögen) berate ich Sie zur Produktauswahl und Vorsorgestrategie – steuerliche Einzelfragen klärt Ihre Steuerberatung.

Ergebnis einordnen lassen? Ob Riester-Bestand behalten, umstellen oder ab 2027 neu starten: Ich prüfe Ihre Zahlen ungebunden und zeige Ihnen, welche Reihenfolge für Ihre Situation sinnvoll ist.
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Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen – keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Hochrechnungen erfolgen mit vereinfachten Annahmen und sind keine Prognose; Kapitalanlagen können an Wert verlieren, bis hin zum Verlust. Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156), Start 1. Januar 2027. Abweichungen durch Ihre tatsächliche steuerliche Veranlagung sind möglich – Details in der Methodik oben.

4) Gutverdiener: Zulage oder Steuerersparnis – was ist der größere Hebel?

Für Akademiker mit höherem Einkommen ist die Zulage oft nicht der entscheidende Hebel. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung): Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder Zulageanspruch – und wendet das günstigere Ergebnis an.

Wichtig: Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beträgt Eigenbeitrag plus zustehende Zulagen. Ohne mittelbar zulageberechtigten Ehepartner und ohne Kinderzulage sind das beispielsweise 2.340 € (= 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Grundzulage). Für Ärzte, Ingenieure, Professoren mit Spitzensteuersatz übersteigt der Steuervorteil typischerweise die Zulagen. Die Steuerseite gehört zwingend in die Wirtschaftlichkeitsprüfung – nicht nur die Zulagenlogik.

Für Versorgungswerk-Mitglieder bleibt die Basisrente / Rürup-Rente häufig der steuerlich attraktivste Hauptbaustein. Das Altersvorsorgedepot kann ergänzend sinnvoll sein – mit der erweiterten Förderberechtigung ist hier eine wichtige neue Tür geöffnet.

5) Welche Förderlogik passt typischerweise zu welchem Profil?

Für Gutverdiener ist beim Altersvorsorgedepot häufig nicht die Zulage der wichtigste Hebel, sondern die steuerliche Günstigerprüfung nach § 10a EStG. Besonders bei Ärzten, Ingenieuren, Professoren und Beamten mit hohem Grenzsteuersatz kann der Steuerhebel größer sein als die direkte Förderung – bei Familien dreht sich das Bild oft um.

ProfilHaupt-FörderhebelGrößenordnung pro Jahr
Familie, mittleres Einkommen, KinderZulage dominiert (Grundzulage 540 € + 300 € je Kind)bis über 1.000 € direkt im Depot
WissMit befristet, niedriges bis mittleres EinkommenZulage solide, Berufseinsteiger-Bonus prüfen540 € + ggf. 200 € einmalig
Angestellte/r mit hohem Einkommen (z. B. Klinikärztin, Ingenieurin)Sonderausgabenabzug dominant – Steuerersparnis über die Zulage hinaustypisch 800 – 1.000 € Förderung gesamt
Selbständige Freiberufler (Ingenieure, Ärzte außerhalb Versorgungswerk)Erstmals förderberechtigt – Sonderausgabenabzug nutzenabhängig vom Grenzsteuersatz
Versorgungswerk-Mitglieder (Ärzte, Anwälte, Apotheker)Basisrente bleibt Hauptbaustein – AV-Depot als ErgänzungFörderhebel im AV-Depot oft kleiner als in Schicht 1
Beamte und LehrerAV-Depot ergänzt Pension – Einwilligung beim Dienstherrn nötigZulage + ggf. Sonderausgabenabzug

Welche Förderlogik gilt bei Ihnen?

Die Reform betrifft Beamte, Ärzte, Selbständige und Versorgungswerk-Mitglieder unterschiedlich. Entscheidend ist nicht das Produkt – sondern die Förderlogik dahinter. In 30 Minuten ordnen wir Ihre Situation ein.

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6) Kosten und Standarddepot: was der Deckel wirklich bedeutet

Ein zentrales Riester-Problem war die mangelnde Vergleichbarkeit bei Kosten und die hohen Wechselhürden zwischen Anbietern. Die Reform adressiert das durch Standardisierung und gesetzliche Kostenleitplanken.

Kostendeckel Standarddepot: 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Damit ist die einfachste, gesetzlich standardisierte Variante klar gedeckelt. Zum Vergleich: Bei vielen alten Riester-Verträgen lagen die Effektivkosten deutlich höher – genau das hat dort viel Rendite gekostet.

Was „Standarddepot“ konkret bedeutet

  • Vereinfachte Standardvariante eines Altersvorsorgedepots mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen
  • Zwei vorgegebene Investmentfonds: einer mit vorsichtigem Anlageprofil, einer mit höheren Renditechancen
  • Automatische Umschichtung in den risikoärmeren Fonds in den Jahren vor Rentenbeginn
  • Gesetzlicher Effektivkosten-Deckel: 1,0 % p. a.
  • Möglichkeit eines Standarddepotvertrags in öffentlicher Trägerschaft (Verordnungsermächtigung der Bundesregierung – Verordnung liegt noch nicht vor)
  • In Medien oft als „Staatsfonds“ bezeichnet – juristisch korrekt ist: Standarddepotvertrag in öffentlicher Trägerschaft. Ein klassischer Staatsfonds nach norwegischem Vorbild ist es nicht.
Bewertungs-Hinweis: Ob das Depot-Modell „wirklich gut“ wird, entscheidet sich nicht am Wort „Depot“, sondern an echten Marktprodukten: Kosten, Anlage-Universum, Wechselprozesse, Auszahlungsbedingungen, Anbieter-Transparenz. Seriös bewertbar ist das erst, wenn 2027 die ersten Anbieter Produkte veröffentlichen.

7) Auszahlung und Langlebigkeitsrisiko

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres – früher nur, wenn zugleich eine gesetzliche Rente vorgezogen wird – und spätestens mit 70. Innerhalb dieses Rahmens ermöglicht die Reform mehr Flexibilität. Das bringt aber eine Kehrseite, die für Ihre Planung wichtig ist.

AuszahlformMerkmalLanglebigkeitsrisiko
Leibrente (lebenslang)Zahlt lebenslang, unabhängig vom AlterGrundsätzlich keines – lebenslange Zahlung vertraglich zugesagt
Auszahlplan bis mind. 85Planbar, mehr Flexibilität, aber zeitlich begrenztVorhanden – Vermögen kann im hohen Alter erschöpft sein
Kombination / WechselÜbergang zwischen Formen soll leichter werdenJe nach Ausgestaltung
Teilkapital: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals gesondert außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Der Rest wird verrentet oder in einen Auszahlplan überführt.
Drei Auszahlungswege im Altersvorsorgedepot ab Alter 65. Erstens Leibrente lebenslang, kein Langlebigkeitsrisiko. Zweitens Auszahlplan bis mindestens Alter 85, danach Risiko der Vermoegenserschoepfung. Drittens Kombination beider Formen. Alter 65 Alter 85 Alter 95+ Leibrente (lebenslang) Langlebigkeitsrisiko grundsätzlich abgesichert Auszahlplan bis 85 danach: Risiko Verm. ersch. Auszahlplan + Restrente Leibrente sichert Lang-Leben Auszahlbeginn fruehestens Alter 65, spaetestens 70; Leibrente zahlt lebenslang
Drei Auszahlungsoptionen – die Kombination begrenzt das Risiko, im hohen Alter ohne Vermögen dazustehen.

Wichtiger Hinweis: Der Verzicht auf eine lebenslange Auszahlung erhöht das Langlebigkeitsrisiko. Wer im Alter 90 oder 95 ist und sein Depot-Vermögen bereits aufgebraucht hat, muss sich auf andere Einkommensquellen stützen. Diese Frage gehört in jede solide Altersvorsorge-Planung.

Steuern in der Auszahlungsphase: Das System bleibt nachgelagert besteuert nach § 22 Nr. 5 EStG – Förderung in der Anspar-, Besteuerung in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz. Im Ruhestand ist der Steuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens. Genau diese nachgelagerte Vollbesteuerung ist der Grund, warum ein gefördertes Depot in der Netto-Rente nicht automatisch vor einem freien Depot liegt – dort wird nur der Gewinnanteil besteuert. Der Rechner oben macht diesen Unterschied sichtbar.

8) Riester-Bestand: behalten, ruhen lassen, wechseln?

Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben, ist „kündigen aus Prinzip“ fast nie die beste Entscheidung. Eine Kündigung würde alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückfordern. Gleichzeitig gibt es jetzt konkrete Eckpunkte für den Übergang.

Was die Reform zum Riester-Übergang sagt

  • Bestandsverträge bleiben unter Bestandsschutz und können weitergeführt werden – mit der bisherigen steuerlichen Förderung
  • Optionaler Wechsel ohne Vertragsneuabschluss: Sie können durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter auch mit dem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln, unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen
  • Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag: Übertragung der bisherigen Förderung möglich – ohne Rückzahlung. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen
  • Ruhend stellen und parallel neuen Vertrag eröffnen: möglich. Maximal 2 neue geförderte Verträge insgesamt
  • Sonderfall: Mit Abschluss eines Neuvertrags endet der Bestandsschutz für den Altvertrag

Pragmatische Checkliste für Ihren Riester-Vertrag

PrüfpunktWas Sie sich fragen sollten
Kosten und ProduktqualitätLaufende Kosten, Transparenz, bisherige Kostenbelastung – wie viel wurde schon „abgezogen“?
Förderwirkung heuteZulage und Steuerwirkung real prüfen (Günstigerprüfung, § 10a EStG)
LebenssituationKinder, Einkommen, Immobilienpläne, Risikobudget
Wechseloptionen abwägenBestand mit alter Förderung weiterführen, in neue Förderung wechseln (Vertrag bleibt), oder neuen Vertrag abschließen – Kostenvergleich entscheidet

9) Nach Berufsgruppe sortiert: was das Altersvorsorgedepot konkret bedeutet

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden

  • Typisch GRV-pflichtig → unmittelbar förderberechtigt
  • Befristete Stellen: Flexibilität wichtig (Depot statt Versicherungsmantel)
  • Niedriges Einkommen: Zulage kann dominieren
  • Berufseinsteiger-Bonus (unter 25): 200 € einmalig
  • VBL-Anwartschaft separat berücksichtigen
  • Tipp: Rentenlücke erst nach Ende der Qualifikationsphase solide berechnen

Vertiefung: Altersvorsorge für WissMit an der RWTH

Ärzte und Versorgungswerk

  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt
  • Voraussetzung: rechtzeitige schriftliche oder elektronische Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA gegenüber der Versorgungseinrichtung
  • Selbständige Ärzte mit Einkünften nach § 18 EStG: ebenfalls erstmals förderberechtigt
  • Versorgungswerk = starke Basis, aber nicht automatisch lebensstandard-sichernd
  • Max. 2 neue Verträge: Vertragsstruktur bewusst planen
  • Günstigerprüfung: bei hohem Grenzsteuersatz oft relevanter als Zulage

Vertiefung: Altersvorsorge für Ärzte

Beamte und Lehrer (NRW)

  • Beamte, Richter und Berufssoldaten gehören künftig grundsätzlich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis
  • Voraussetzung: Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber der zuständigen Stelle (Dienstherr)
  • Versorgungsempfänger wegen Dienstunfähigkeit ebenfalls einbezogen
  • Pension als Basis: Depot als Ergänzung sinnvoll prüfen
  • Beamte mit Riester: Übergangsregeln und Wechseloption prüfen
  • Lehrer NRW: oft Altverträge mit Garantien – Qualitätscheck empfehlenswert
  • Eigene Vertiefungsseite: Altersvorsorgedepot für Beamte

Vertiefung: Altersvorsorge für Beamte

Ingenieure und Selbständige

  • Bisher: Selbständige außerhalb GRV meist nicht förderberechtigt
  • Reform: Selbständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (Freiberufler) sind förderberechtigt – bei abgegebener Steuererklärung
  • Depot ohne Garantie: passt strukturell zu langen Anlagehorizonten
  • Max. 2 neue Verträge: gerade bei mehreren Vorsorgebausteinen beachten
  • Rürup-Rente als Alternative: weiterhin sinnvoll bei hoher Steuerbelastung
  • Beachten: Eine Übertragung von Rürup-Vertrag in Altersvorsorgedepot ist nicht möglich (verschiedene Schichten)
Hinweis für Ehepaare: Ist nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt, kann der andere über einen eigenen Vertrag mittelbar zulageberechtigt sein (§ 79 Satz 2 EStG). Die Grundzulage ist dort allerdings auf max. 175 € begrenzt. Vertiefung für Versorgungswerks-Mitglieder: Altersvorsorgedepot für Versorgungswerks-Mitglieder.

Welche Vorsorge-Bausteine passen zu Ihrer Berufsgruppe?

In 30 Minuten ordnen wir ein, welche Förderwege bei Ihnen wirklich greifen – Zulage, Sonderausgabenabzug, oder beides über die Günstigerprüfung. Mit klarer Empfehlung statt Produktverkauf.

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10) Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente – wo liegt der Unterschied?

Beide Produkte sind staatlich gefördert, aber sie gehören zu unterschiedlichen Schichten der Altersvorsorge und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Eine Übertragung zwischen beiden ist nicht möglich.

KriteriumAltersvorsorgedepot 2027Basisrente / Rürup
Schicht der AltersvorsorgeSchicht 3 (private geförderte Altersvorsorge)Schicht 1 (Basisversorgung)
Maximal förderwirksamer Beitrag1.800 € Eigenbeitrag + Zulagen p. a.30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete) p. a. (Stand 2026)
FörderartZulage + Sonderausgabenabzug über GünstigerprüfungAusschließlich Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG
AuszahlungLeibrente, Auszahlplan bis mind. 85, oder Kombination – bis 30 % Kapital vorabAusschließlich lebenslange Leibrente, kein Kapitalwahlrecht
VererbbarkeitRestkapital aus Auszahlplan vererbbar; Ehegattenfortführung im Depot möglichEingeschränkt – nur Hinterbliebenenrente an Ehepartner oder Kinder bis Ausbildungsende
PfändungsschutzGefördertes Altersvorsorgevermögen grundsätzlich geschützt (§ 97 EStG i. V. m. § 851 ZPO)In der Ansparphase grundsätzlich pfändungsgeschützt, der Höhe nach begrenzt (§ 851c ZPO)
Typische HauptzielgruppeAkademiker, Berufseinsteiger, Eltern, GRV-PflichtigeVersorgungswerk-Mitglieder, Selbständige mit Spitzensteuersatz

Eine Kombination beider ist oft sinnvoll: Versorgungswerks-Ärzte und Selbständige nutzen die Basisrente für den großen steuerlich geförderten Hebel – und das Altersvorsorgedepot zusätzlich für Flexibilität und teilweise Kapitalauszahlung. Vertiefung: Basisrente / Rürup-Rente im Detail.

11) Rechenbeispiel: angestellte Ärztin, Grenzsteuersatz 42 %

Rechenbeispiel

Dr. S., 40, angestellte Oberärztin in der Klinik – GRV-pflichtig, ledig, keine Kinder

Dr. S. plant, ab 2027 ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen. Sie verdient gut, ist gesetzlich rentenversichert (keine Versorgungswerks-Mitgliedschaft) und hat einen Grenzsteuersatz von rund 42 %. Sie möchte den maximalen förderwirksamen Beitrag einzahlen.

Eigenbeitrag p. a.1.800 €
Grundzulage540 €
Sonderausgabenabzug Basis2.340 €
Steuerersparnis (2.340 € × 42 %)982,80 €
Abzug bereits erhaltene Zulage– 540,00 €
Zusätzliche Steuererstattung442,80 €

Ergebnis der Günstigerprüfung: Die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug ist höher als die reine Grundzulage. Das Finanzamt erkennt automatisch den günstigeren Weg an. Dr. S. erhält 540 € Zulage direkt im Depot plus 442,80 € zusätzliche Steuererstattung – in Summe rund 983 € staatliche Förderung auf 1.800 € Eigenbeitrag. Effektive Förderquote: etwa 55 % (ohne Solidaritätszuschlag gerechnet – der Rechner oben weist mit Soli entsprechend mehr aus).

Bedeutung im Vergleich zu Riester: Bei Riester war die Renditechance durch den Garantiezwang stark begrenzt. Im neuen Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann das eingezahlte Kapital kapitalmarktnah angelegt werden – über 25+ Jahre bis zum Renteneintritt ein wesentlich größerer Renditehebel. Im Ruhestand wird die Auszahlung nachgelagert besteuert, in der Regel mit niedrigerem Grenzsteuersatz als heute.

Methodik: Nur Mechanik der Förderlogik nach Rechtsstand 2026 (§ 10a EStG). Gerechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – der interaktive Fördervergleichsrechner weiter oben rechnet beides mit und zeigt daher im selben Fall eine etwas höhere Gesamtförderung. Keine Prognose der Wertentwicklung. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen. Tatsächliche Steuerersparnis individuell. Kein Ersatz für steuerliche Einzelfallprüfung.

12) Entscheidung 2026: Abwarten oder handeln?

2026 ist für die meisten ein sinnvolles Zwischenjahr. Das Gesetz gilt, aber Marktprodukte gibt es erst ab 2027. Trotzdem gibt es klare Handlungsempfehlungen – differenziert nach Situation.

Ihre SituationTypische FehlentscheidungSinnvoller Ansatz 2026
Hoher Grenzsteuersatz, wenig Struktur„Sofort irgendein gefördertes Produkt“Erst Vorsorge strukturieren (Schichten, AG-Leistungen, Versorgungswerk), dann Förderung und Steuerwirkung als Gesamtpaket bewerten
Selbständig (Arzt, Ingenieur)Abwarten ohne AnalyseFörderberechtigung prüfen – das ist eine echte Neuerung. Vertragsstruktur 2027 mit voller Information aufbauen
Renditefokus, Schwankungen aushaltbarGarantieprodukt aus AngstDepot-Variante 2027 prüfen, sobald Kosten, Regeln, Anlageuniversum real verfügbar
Riester vorhandenKündigen weil „Riester schlecht“Qualitäts- und Fördercheck. Drei Optionen abwägen: Bestand mit alter Förderung weiterführen, in neue Förderung wechseln (Vertrag bleibt), oder neuen Vertrag abschließen
Beamte und LehrerAbwarten ohne Pensionslücken-CheckPension allein reicht oft nicht. Strukturieren und Einwilligung zur Datenübermittlung beim Dienstherrn vorbereiten

13) Meine Einschätzung als Makler

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen, berät zum Altersvorsorgedepot 2027
Jan Pohl
Versicherungsmakler Aachen
Fachwirt für Finanzberatung IHK

Was nach über 25 Jahren Beratungspraxis seit 1999 zählt

Das Altersvorsorgedepot ist die strukturell wichtigste Änderung der geförderten Privatvorsorge seit Einführung der Riester-Rente. Die zentrale Verbesserung: endlich keine erzwungene Vollgarantie mehr und ein erweiterter Förderkreis. Der Garantiezwang hat die Aktienquote vieler Riester-Produkte begrenzt und damit über die Jahre Renditechancen reduziert – bei gleichzeitig oft hohen Kosten. Dass jetzt auch Selbständige, Versorgungswerk-Mitglieder und Beamte einbezogen werden, schließt eine seit Jahren beklagte Lücke.

Aber: „Depot ohne Garantie“ ist kein Selbstläufer. Was über die echte Qualität entscheidet, sind die Anbieter-Produkte ab 2027. Die werden sich erheblich unterscheiden – in Kosten, Anlage-Universum, Auszahlungsoptionen und Wechselbedingungen. Wer 2027 reflexhaft das erste Angebot abschließt, wiederholt den Riester-Fehler unter neuem Etikett. Und ein Punkt, den der Rechner oben sichtbar macht: Wegen der vollen nachgelagerten Besteuerung liegt ein gefördertes Depot nicht in jedem Fall vor einem freien ETF-Depot – die Förderung muss den späteren Steuernachteil erst wieder einspielen.

Mein Rat: 2026 ist ein Strukturjahr. Rentenlücke berechnen, bestehende Vorsorge sortieren, Förderberechtigung klären. 2027 dann mit klarer Strategie und ehrlichem Anbieter-Vergleich entscheiden – nicht aus Reflex. Ich arbeite als ungebundener Versicherungsmakler und prüfe die Lösung aus Kundensicht – über mehrere Anbieter und Produktwege hinweg.

14) Nächste Schritte – wie Sie 2026 zu einer sauberen Entscheidung kommen

  1. Rentenlücke grob ermitteln. Eine Größenordnung reicht. Rentenlücke berechnen.
  2. Bestehende Vorsorge sortieren. Versorgungswerk, VBL, bAV, Depot, Immobilie – was ist wirklich „für Alter“ geplant und wie viel bleibt tatsächlich übrig?
  3. Förderberechtigung und Steuerwirkung einordnen. Zulage oder Steuer – was ist der größere Hebel in Ihrer Situation? Selbständige, Versorgungswerk-Mitglieder, Beamte: Einwilligung zur Datenübermittlung vorbereiten. Eine erste Orientierung gibt der Fördervergleichsrechner auf dieser Seite.
  4. Riester-Bestand nüchtern bewerten. Drei Optionen: Bestand mit alter Förderung, Wechsel in neue Förderung (Vertrag bleibt), Neuvertrag.
  5. 2027: echte Marktprodukte vergleichen. Erst wenn Anbieter Produkte veröffentlichen, ist seriöser Vergleich möglich.
  6. Schichten verstehen: Schicht 1 (Basisrente), Schicht 2 (bAV), Schicht 3 (Privatrente, ETF-Police, Altersvorsorgedepot, freies Depot).

2026 strukturieren, 2027 fundiert entscheiden

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15) FAQ – typische Fragen aus der Praxis

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neuen Produkte können von Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Anbieter zu welchem Zeitpunkt welche konkreten Produkte anbieten, wird sich im Laufe von 2026/2027 konkretisieren.

Ab welchem Alter kann ich mir das Depot auszahlen lassen?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres – früher nur, wenn zugleich eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem vorgezogen wird – und darf nicht später als mit 70 beginnen. Zu Beginn können bis zu 30 % des Kapitals gesondert entnommen werden; der Rest läuft als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet.

Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Ärzte im Versorgungswerk?

Ja. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind nach der Reform künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Voraussetzung ist insbesondere eine rechtzeitige schriftliche oder elektronische Einwilligung gegenüber der Versorgungseinrichtung in die Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das ist eine wesentliche Neuerung – bisher war diese Personengruppe in der Regel nicht förderberechtigt.

Unabhängig davon: Das Versorgungswerk ist eine starke Basis, ersetzt aber nicht automatisch den Lebensstandard. Steuerlich oft attraktiver Hauptbaustein für Versorgungswerk-Mitglieder bleibt die Basisrente.

Warum gilt ein Limit von maximal 2 neuen Verträgen?

Wer nach Inkrafttreten der Reform mehr als zwei Altersvorsorgeverträge nach neuem Recht abschließt, erhält ab dem dritten Vertrag keine förderfähigen Altersvorsorgebeiträge mehr (§ 82 Abs. 5 EStG). Dieser Vertrag wird auch nicht als zertifizierter Altersvorsorgevertrag behandelt. Maßgeblich für die Reihenfolge ist das Datum des Vertragsabschlusses. Ausgenommen sind beispielsweise Darlehensverträge nach § 1 Absatz 1a AltZertG und Vereinbarungen der betrieblichen Altersversorgung.

Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Standarddepot?

Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie ist die renditeorientierte Grundvariante: kapitalmarktnah, ohne Beitragsgarantie, Wertschwankungen möglich. Geeignet für Personen mit längerem Zeithorizont und Schwankungstoleranz.

Das Standarddepot ist eine besonders einfach gestaltete Variante mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen: zwei vom Anbieter vorgegebene Investmentfonds (einer vorsichtig, einer chancenreicher), automatische Umschichtung in den vorsichtigeren Fonds vor Rentenbeginn und ein gesetzlicher Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent. Es ist gedacht für niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne aktives Management.

Daneben gibt es weiterhin Garantieprodukte mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparer.

Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Förderfähig ist nicht jedes Wertpapierdepot, sondern nur ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag nach den gesetzlichen Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist für die Finanzverwaltung bindend. Sie prüft die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Anbieters. Ein selbst eröffnetes ETF-Depot bei Ihrer Bank ist nicht automatisch förderfähig.

Ich verdiene gut – zählt die Zulage oder eher die Steuer?

Bei höherem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oft der größere Hebel. Das Finanzamt vergleicht automatisch (Günstigerprüfung): Zulageanspruch vs. Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug und wendet das günstigere Ergebnis an. Der Höchstbetrag beträgt Eigenbeitrag plus Zulagen, ohne Ehepartner und Kinderzulage beispielsweise 2.340 Euro. Wie groß der Effekt bei Ihnen ist – und wie er gegen ein freies Depot abschneidet – zeigt der Fördervergleichsrechner auf dieser Seite.

Wie hoch darf ich maximal einzahlen – und wie viel wird gefördert?

Pro Jahr sind bis zu 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag einzahlbar. Förderwirksam sind aber nur die ersten 1.800 Euro Eigenbeitrag plus die zustehenden Zulagen. Die Differenz darf eingezahlt werden, ist aber nicht steuerlich begünstigt. 1.800 Euro ist die Förderhöchstgrenze, nicht die Einzahlungsgrenze.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestandsverträge bleiben unter Bestandsschutz. Sie haben drei Optionen: Erstens Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen. Zweitens durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen in die neue Fördersystematik wechseln (Vertrag bleibt). Drittens neuen Altersvorsorgevertrag abschließen und Förderung übertragen, ohne Rückzahlung – dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, der Bestandsschutz für den Altvertrag endet. Eine Kündigung würde alle Zulagen und Steuervorteile zurückfordern und ist fast nie die beste Entscheidung.

Kann ich meinen Rürup-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein. Eine Übertragung von einem Basisrenten- (Rürup-) Vertrag in einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen. Rürup gehört zur Basisversorgung (Schicht 1), das Altersvorsorgedepot zur privaten Altersvorsorge (Schicht 3). Ein Rürup-Vertrag ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Sie können aber parallel ein Altersvorsorgedepot eröffnen, wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen.

Lohnt sich das geförderte Depot gegenüber einem freien ETF-Depot?

Das kommt auf Ihre Situation an – deshalb der Vergleich im Rechner. Für das geförderte Depot sprechen Zulagen, Sonderausgabenabzug und die steuerfreie Ansparphase (keine Vorabpauschale). Dagegen sprechen die Bindung bis frühestens 65 und die volle nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung. Das freie Depot ist jederzeit verfügbar und in der Auszahlung nur beim Gewinnanteil steuerpflichtig, bekommt aber keine Förderung und trägt in der Ansparphase die Vorabpauschale. Bei Familien mit Kindern und bei hohem Grenzsteuersatz liegt das geförderte Depot meist vorn; bei kleinem Förderanspruch und Wunsch nach Flexibilität kann das freie Depot netto näher heranrücken. In der Praxis ist oft eine Kombination sinnvoll.

Weiterführende Quellen
Rechtsstand 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156) und gilt für Neugeschäft ab dem 1. Januar 2027. Detailregelungen können sich durch ergänzende Verordnungen noch konkretisieren. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung und keine steuerliche Einzelfallprüfung. Lizenzgrenzen: § 34d GewO, § 34f Kat. 1 (offene Investmentfonds/ETFs). Jan Pohl – Versicherungsmakler Aachen, Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen.

Vertiefungen zum Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Detailfragen rund um das geförderte Altersvorsorgedepot – je nach Ihrer Situation:

Schichtenvergleichsrechner Welche Vorsorge-Schicht bringt bei gleicher Netto-Belastung am meisten? Depot, Rürup, bAV und freier ETF-Sparplan im direkten Vergleich. Jetzt vergleichen →

Wie groß ist Ihre Rentenlücke wirklich?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein. Der Vorsorge-Check zeigt Ihre gesamte Rentenlücke und verbindet sie mit Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz und Pflege – mit klarer Reihenfolge.

Angebot oder Termin?

Zwei Wege führen zum Abschluss: Sie fordern direkt ein konkretes Angebot an – ohne Termin, mit Rückmeldung per E-Mail. Oder Sie klären Ihre Fragen zuerst in einem Beratungsgespräch.