Versorgungsauskunft für Beamte in NRW verstehen

Versorgungsdossier NRW · Stand 1. August 2026

Versorgungsauskunft für Beamte in NRW verstehen

Die Versorgungsauskunft zeigt eine Modellrechnung nach den gespeicherten Daten und der heutigen Rechtslage. Sie ist der richtige Ausgangspunkt für die Ruhestandsplanung – aber noch nicht das verfügbare Nettoeinkommen und keine Garantie für einen unveränderten späteren Zahlbetrag.

Regelanspruch ab 55In NRW auf Antrag; früher nur in besonders begründeten Fällen.
Wiederholung nach drei JahrenEin kürzerer Abstand ist nur besonders begründet vorgesehen.
1,79375 Prozent je JahrHöchstens 71,75 Prozent nach 40 vollen Jahren.
Brutto, nicht verfügbar nettoSteuern, PKV/Pflege und Kaufkraft fehlen noch.

02 · Rechtslage NRW

Wer eine Versorgungsauskunft beantragen kann

Nach § 57 Absatz 10 LBeamtVG NRW hat die zuständige Behörde Beamtinnen und Beamten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag eine Versorgungsauskunft zu erteilen. Ein wiederholter Antrag ist grundsätzlich frühestens nach drei Jahren möglich.

Regelfall ab 55

Die Auskunft wird bei der zuständigen Versorgungsfestsetzungsbehörde beantragt und nicht zwingend automatisch versandt.

Besonders begründeter Fall

Eine frühere Auskunft oder ein kürzerer Wiederholungsabstand kann gesetzlich möglich sein, wenn der Fall besonders begründet ist.

Gesetzlicher VorbehaltDie Auskunft steht unter dem Vorbehalt künftiger Sach- und Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten.

03 · Lesereihenfolge

Diese Angaben sollten Sie kontrollieren

Versorgungsauskunft Schritt für Schritt prüfen
AngabeBedeutungTypische Prüffrage
BerechnungsstichtagAuf diesen Tag beziehen sich Daten und Rechtslage.Gab es danach Beförderung, Teilzeit, Elternzeit oder Dienstherrnwechsel?
RuhestandsbeginnBestimmt die angenommene verbleibende Dienstzeit.Wurde die für Ihre Laufbahn geltende Altersgrenze angesetzt?
Ruhegehaltfähige DienstbezügeGesetzlich berücksichtigte Bezügebestandteile als Rechenbasis.Welche Besoldungsgruppe, Stufe und Zulagen wurden verwendet?
Ruhegehaltfähige DienstzeitVoll oder anteilig berücksichtigte Zeiträume.Sind Teilzeit, Vordienst-, Ausbildungs- und Beurlaubungszeiten richtig erfasst?
RuhegehaltssatzProzentsatz aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.Passt der Satz zu den ausgewiesenen Jahren und Quoten?
Abschlag / KürzungMinderung wegen vorzeitigem Ruhestand oder anderer Vorschriften.Ist der angenommene Ruhestandsgrund korrekt?
ZuschlägeZum Beispiel Kindererziehungs- oder Pflegezuschläge.Sind Zuordnung und Zeiträume vollständig?
Weitere AnsprücheKönnen Anrechnungs- oder Ruhensvorschriften auslösen.Sind Renten und andere Versorgungen richtig zugeordnet?

05 · Visualisierung

Vom Bruttoruhegehalt zum verfügbaren Ruhestandsbudget

Wasserfall von der Bruttoversorgung zum RuhestandsbudgetDie Grafik zeigt, dass von der beamtenrechtlichen Bruttoversorgung Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Kaufkraft- und Bedarfsfaktoren abzuziehen beziehungsweise zu berücksichtigen sind, bevor das verfügbare Ruhestandsbudget feststeht.BruttoversorgungAuskunft + ZuschlägeAbzügeEinkommensteuerPKV und PflegeKaufkraft & BedarfInflation und WohnenGesundheit und LebensstandardVerfügbares Budgetfür den RuhestandWeitere Ansprüche und private Vorsorge ergänzenGesetzliche Rente · VBL · Versorgungswerk · private RentenKapitalanlagen · Immobilien · laufende FinanzierungenErst der Vergleich mit dem gewünschten Budget zeigt die Versorgungslücke.
Die Darstellung ist eine Planungslogik, keine individuelle Netto- oder Steuerberechnung. Für die konkrete Auswertung werden persönliche Beiträge, weitere Einkünfte und Ausgaben benötigt.
Die wichtigste Zahl steht nicht zwingend in der AuskunftEntscheidend ist die Differenz zwischen dem realistisch verfügbaren Ruhestandsbudget und dem gewünschten Lebensstandard – nicht allein der ausgewiesene Bruttobetrag.

06 · Dienstzeit

Warum Kalenderjahre und ruhegehaltfähige Jahre auseinanderfallen

Teilzeit

Teilzeitzeiten sind grundsätzlich nur im Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit ruhegehaltfähig.

Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Sie ist nicht automatisch ruhegehaltfähig. Gesetzliche Ausnahmen und vorherige Entscheidungen sind für den konkreten Zeitraum zu prüfen.

Vordienst- und Ausbildungszeiten

Bestimmte Zeiten können kraft Gesetzes oder aufgrund einer Entscheidung berücksichtigt werden. Entscheidend ist, was im Datensatz anerkannt wurde.

Kindererziehung und Pflege

Diese Zeiten erhöhen nicht pauschal die Dienstzeit; das Gesetz sieht unter Voraussetzungen eigene Zuschläge vor.

Fehlende Zeiten früh klärenAbweichungen sollten mit Nachweisen schriftlich bei der Personal- oder Versorgungsstelle geklärt werden.

07 · Vorzeitiger Ruhestand

Abschläge und Dienstunfähigkeit nicht vermischen

Nach § 16 Absatz 2 LBeamtVG NRW kann sich das Ruhegehalt bei bestimmten Formen eines vorzeitigen Ruhestands um 3,6 Prozent für jedes maßgebliche Jahr vermindern. Altersgrenzen, Höchstbegrenzungen und Ausnahmen hängen vom Ruhestandsgrund und von der Laufbahn ab.

Eigener Antrag

Der Abstand zur gesetzlichen Altersgrenze kann einen dauerhaften Abschlag auslösen.

Dienstunfähigkeit

Hier gelten eigene Regeln zu Zurechnungszeit, Abschlägen und Mindestversorgung. Das Szenario muss separat gerechnet werden.

Besondere Altersgrenzen

Polizei, Feuerwehr und andere Laufbahnen können abweichende Altersgrenzen haben.

Dienstunfall

Unfallruhegehalt folgt anderen Voraussetzungen als die allgemeine Altersversorgung.

Die frühe Einkommenslücke wird im Dossier Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte behandelt.

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Einschätzung von Jan Pohl

Aus der Auskunft wird erst durch die Nettoebene ein Plan

Für eine Finanzentscheidung brauche ich neben dem beamtenrechtlichen Bruttoanspruch den Nettoeffekt aus Steuern und Krankenversicherung sowie den gewünschten Lebensstandard. Erst wenn diese Ebenen getrennt und anschließend zusammengeführt werden, wird die Versorgungsauskunft zur belastbaren Ruhestandsplanung.

Jan Pohl · Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

08 · Vertiefungen

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09 · Häufige Fragen

FAQ zur Versorgungsauskunft in NRW

Ab wann kann ich eine Versorgungsauskunft beantragen?

Regelmäßig nach Vollendung des 55. Lebensjahres. In besonders begründeten Fällen kann eine frühere Auskunft möglich sein.

Wie oft kann ich eine neue Auskunft erhalten?

Grundsätzlich frühestens nach drei Jahren; in besonders begründeten Fällen kann ein kürzerer Abstand zulässig sein.

Ist die Auskunft verbindlich?

Sie steht unter dem Vorbehalt künftiger Sach- und Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz pro Jahr?

In NRW grundsätzlich 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent.

Wird Teilzeit vollständig angerechnet?

Nein. Sie ist grundsätzlich nur entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit ruhegehaltfähig.

Zeigt die Auskunft meine Nettopension?

Nein. Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie persönliche Ausgaben müssen separat eingeordnet werden.

Ist Dienstunfähigkeit vollständig enthalten?

Nicht zwingend. Ein früher Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit folgt eigenen Regeln und sollte separat berechnet werden.

Was tue ich bei fehlenden Dienstzeiten?

Die Abweichung wird mit Nachweisen schriftlich bei der Personal- oder Versorgungsstelle geklärt.

10 · Rechtsgrundlage

Offizielle Grundlage

Geprüft am 1. August 2026. Maßgeblich sind die individuelle Auskunft, die Daten der Personalakte und die im späteren Versorgungsfall geltende Rechtslage.

Versorgungsauskunft in ein Ruhestandsbudget übersetzen

Die Auswertung verbindet Bruttoanspruch, Steuern, Krankenversicherung, weitere Ansprüche und gewünschten Lebensstandard.