Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer: Wenn Sie ausfallen, fällt der Umsatz
Als Selbstständiger sind Sie der Betrieb. Die meisten Gewerbe-Vergleiche sichern Inventar, Haftung und Daten ab und vergessen den teuersten ungedeckten Wert: Ihre Arbeitskraft und die Ihrer Schlüsselpersonen. Dieser Überblick ordnet die Bausteine danach, was Ihren Umsatz bedroht, wenn ein Mensch ausfällt – nicht eine Maschine.
Kurz erklärt: Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie der Betrieb – fällt Ihre Arbeitskraft aus, fällt der Umsatz, ohne Lohnfortzahlung und ohne nennenswerte gesetzliche Absicherung. Die vier zentralen Bausteine sind das Krankentagegeld für die vorübergehende Krankheit, die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Dauerfall, die Absicherung von Schlüsselpersonen und Mitgesellschaftern sowie die D&O-Versicherung für die persönliche Geschäftsführerhaftung. Das gesetzliche Krankengeld genügt als Maßstab nicht: Es ist bei 135,63 € pro Tag gedeckelt (Stand 2026), privat Krankenversicherte haben keinen Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern nicht ausnahmsweise eine andere gesetzliche Absicherung besteht.
Ein Ingenieur führt sein Büro mit zwei Angestellten, die Auftragsbücher sind voll. Dann legt ihn ein Bandscheibenvorfall für drei Monate lahm. Gehälter, Büromiete und die Leasingrate für den Messrechner – Fixkosten von rund 14.000 € im Monat – laufen weiter, der Umsatz nicht. Als Selbstständiger bekommt er keine Lohnfortzahlung, und wenn er privat krankenversichert ist, auch kein gesetzliches Krankengeld. Diese Lücke schließt keine Betriebshaftpflicht und keine Inhaltsversicherung.
Diese Seite behandelt die persönliche Seite der Gewerbeversicherung. Für Freiberufler und Menschen mitten in der Existenzgründung ist sie oft der wichtigere Teil, weil hier das eigene Einkommen auf dem Spiel steht – und dafür gibt es keinen staatlichen Auffangschirm.
Welche Versicherungen für Selbstständige wirklich zählen
Vier Fragen entscheiden über Ihren Bedarf: Wovon leben Sie, wenn Sie länger krank sind? Was passiert, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können? Was kostet es die Firma, wenn eine Schlüsselperson oder ein Mitgesellschafter ausfällt? Und haften Sie als Geschäftsführer persönlich? Danach ist diese Seite gegliedert.
| Ihr Risiko | Die passende Absicherung |
|---|---|
| Ich falle als Inhaber vorübergehend krank aus | Krankentagegeldversicherung |
| Ich kann meinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben | Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige |
| Eine Schlüsselperson fällt aus, der Firma fehlt Liquidität | Keyperson-/Keyman-Versicherung |
| Ein Mitgesellschafter stirbt, die Erben rücken nach | Teilhaberabsicherung (Risikoleben „über Kreuz“) |
| Ich will Fachkräfte gewinnen und binden | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Krankenversicherung (bKV) |
| Ich hafte als Geschäftsführer persönlich | D&O-Versicherung |
Für ausgeprägte Solo-Selbstständige, etwa Influencer und Blogger, ist die eigene Arbeitskraft praktisch das gesamte Betriebskapital. Sobald Angestellte, Mitgesellschafter oder Investoren dazukommen, verschiebt sich das Gewicht auf die betrieblichen Bausteine. Die Reihenfolge hängt von Rechtsform, Mitarbeiterzahl und Branche ab.
Block 1 – Ihre Arbeitskraft: wenn Sie selbst ausfallen
Zwei Risiken, zwei Produkte, die ineinandergreifen müssen: Die vorübergehende Krankheit deckt das Krankentagegeld, die dauerhafte Berufsunfähigkeit die BU. Sie ersetzen einander nicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Die BU zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Körperverletzung voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Für Selbstständige ist sie die zentrale Arbeitskraftabsicherung, weil es weder eine Lohnfortzahlung noch eine nennenswerte gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt. Freiberufler in einem berufsständischen Versorgungswerk sind hier keine Ausnahme: Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst bei nahezu vollständiger Invalidität, die Lücke zur 50-Prozent-BU bleibt.
Der für Selbstständige kritischste Punkt im Kleingedruckten ist die Umorganisationsklausel. Statt zu leisten, kann der Versicherer den Betriebsinhaber darauf verweisen, seinen Betrieb zumutbar umzuorganisieren, also Aufgaben zu delegieren oder Personal einzustellen, solange die bisherige Lebensstellung gewahrt bleibt. Gute Tarife für Selbstständige wählen diese Klausel ab und verzichten zusätzlich auf die abstrakte Verweisung. Ohne diese Bausteine kann eine formal bestehende BU im Ernstfall ins Leere laufen.
Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt insbesondere von Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand, Rentenhöhe, Endalter und Tarifmerkmalen ab. Pauschale Beispielbeiträge oder vermeintlich „übliche“ Rentenhöhen sind ohne konkretes Profil nicht belastbar.
Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen, sind aber selten ein automatisches Nein. Auch eine zurückliegende Psychotherapie muss den Abschluss nicht verhindern, wie die Detailseite BU trotz Psychotherapie zeigt. Ein häufiger Ratschlag für Gründer: die BU noch als Student oder Angestellter abschließen, solange die Berufsgruppeneinstufung günstig ist und die Umorganisationsproblematik noch nicht greift, und eine Nachversicherungsgarantie für spätere Umsatzsprünge mitnehmen. Typische Beratungsanlässe sind Gründung, Aufnahme eines Gesellschafters, Umsatzwachstum, eine Immobilienfinanzierung und die Familiengründung.
Krankentagegeld ab dem gewünschten Tag
Das Krankentagegeld ersetzt bei vorübergehender, krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ab einer vereinbarten Karenzzeit. Für Selbstständige und privat Krankenversicherte ist es existenziell, weil kein Lohnfortzahlungsanspruch besteht und die PKV kein Krankengeld kennt. Die Karenz wird passend zu Liquiditätsreserve, gesetzlichem oder privatem Krankenversicherungsschutz und betrieblichen Fixkosten gewählt; konkrete Stufen und Beitragswirkungen sind tarifabhängig. Das Tagegeld sollte nicht nur den entgangenen Gewinn abdecken, sondern auch die laufenden PKV- und Altersvorsorgebeiträge, die im Krankheitsfall weiterlaufen.
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen hängt ein Krankengeldanspruch von der gewählten Absicherung und dem Versicherungsstatus ab. Privat Krankenversicherte benötigen für einen Verdienstausfall regelmäßig eine private Krankentagegeldvereinbarung. Die steuerliche Behandlung von Leistungen ist nach Vertrags- und Einkunftsart zu prüfen; pauschale Aussagen mit einer einzelnen EStG-Norm sind hier nicht belastbar.
Zwei Punkte entscheiden über die Qualität der Absicherung. Erstens müssen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung zeitlich und begrifflich aufeinander abgestimmt sein. Ob und wann Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit endet, richtet sich nach MB/KT, Tarif, konkreter BU-Definition und gegebenenfalls Übergangsleistungen. Zweitens muss die vereinbarte Höhe zum versicherbaren Nettoeinkommen passen. Anpassungs- und Kürzungsregeln folgen vor allem aus MB/KT, Tarif und aktueller Rechtsprechung; § 200 VVG ist keine pauschale Kürzungsnorm für jedes veränderte Einkommen.
Block 2 – Schlüsselpersonen und Mitgesellschafter absichern
Dieser Block hat eine andere Zielrichtung als Block 1: Nicht Ihre private Existenz wird abgesichert, sondern die Firma und die verbleibenden Partner. Wer beides verwechselt, versichert am Bedarf vorbei.
Keyperson-/Keyman-Versicherung: die Schlüsselperson als eigenes Risiko
In vielen Betrieben hängt ein großer Teil des Umsatzes an einer einzigen Person – dem Gründer, dem technischen Kopf, dem Vertriebsanker mit den Kundenbeziehungen. Fällt diese Schlüsselperson aus, ist das ein eigenständiges betriebliches Risiko, das keine private Police der Person abdeckt. Bei der Keyperson- oder Keyman-Versicherung versichert deshalb das Unternehmen selbst den Ausfall, meist den Todesfall, optional schwere Krankheit oder Unfall. Häufig ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Beitragszahlung, versicherte Person und Bezugsrecht müssen aber zur gesellschafts- und steuerrechtlichen Zielsetzung passen; eine Keyperson-Absicherung kann Todesfall, schwere Krankheit, Invalidität oder andere definierte Ausfälle umfassen.
Die Versicherungssumme verschafft Liquidität, um Umsatzausfall zu überbrücken, Ersatz zu rekrutieren und einzuarbeiten, Projekt- oder Vertragsstrafen abzufangen oder einen an die Person gebundenen Kredit zu bedienen. Sie orientiert sich an den Ausfallkosten und liegt häufig beim Zwei- bis Dreifachen des Jahresgehalts – bei einer Fachkraft mit 90.000 € Jahresgehalt also schnell bei 200.000 bis 270.000 €.
Schadenbeispiel SchlüsselpersonBei einem RWTH-Spin-off fällt der technische Mitgründer nach einem Verkehrsunfall für sechs Monate aus. Ohne ihn stockt die Produktentwicklung, ein Kunde droht mit Rücktritt vom Vertrag, und die geplante Anschlussfinanzierung gerät ins Wanken. Eine passend bemessene Keyperson-Deckung kann Interims-Fachkräfte, die Nachrekrutierung und die Überbrückung, bis die Entwicklung wieder läuft. Gerade bei Startups und Spin-offs kann eine solche Absicherung auch eine Anforderung von Investoren oder Kreditgebern sein.
Auch für inhabergeführte IT-Dienstleister und SaaS-Teams kann eine Keyperson-Deckung relevant sein. Die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen hängt von Rechtsform, Vertragsgestaltung, betrieblicher Veranlassung und Bezugsrecht ab und sollte steuerlich geprüft werden.
Teilhaber- und Gesellschafterabsicherung
Stirbt ein Gesellschafter, brauchen die verbleibenden Partner Liquidität, um die Anteile von den Erben zu übernehmen und diese abzufinden. Sonst rücken branchenfremde Erben in die Gesellschaft ein, oder die Abfindungslast stürzt die Firma in eine Liquiditätskrise. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem anteiligen Unternehmenswert beziehungsweise der Abfindungshöhe laut Gesellschaftsvertrag.
Auf die Konstruktion kommt es an. Versichert sich jeder Gesellschafter auf das eigene Leben und setzt den Partner als Bezugsberechtigten ein, gilt die Todesfallleistung als Erwerb von Todes wegen (§ 3 ErbStG). Unter fremden Dritten greift dann Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 € und einem Steuersatz von 30 bis 50 %. Die saubere Lösung ist die Risikolebensversicherung „über Kreuz“: Jeder Gesellschafter ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter für eine Police auf das Leben des anderen. Eine konsequent gestaltete Über-Kreuz-Lösung kann vermeiden, dass die Versicherungsleistung in den Nachlass fällt; die erbschaftsteuerliche Wirkung hängt von Eigentum, Beitragszahlung, Bezugsrecht und Gesamtgestaltung ab und sollte steuerlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass Police und Gesellschaftsvertrag synchron sind, also Summe, Bewertungsmethode und Bezugsrecht zueinanderpassen. Häufig wird nur der Todesfall geregelt; der Ausfall durch Berufsunfähigkeit oder schwere Krankheit eines Partners ist gesondert zu bedenken.
Block 3 – Altersvorsorge und Mitarbeiterbindung
Wer Angestellte hat, kann Vorsorge als Arbeitgeberinstrument einsetzen. Im Wettbewerb um Fachkräfte, gerade im RWTH-Umfeld, sind betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung planbare Argumente, die zugleich steuerlich gefördert werden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die bAV ist eine vom Arbeitgeber organisierte Versorgungszusage, finanziert über Entgeltumwandlung (Rechtsanspruch nach § 1a BetrAVG) oder arbeitgeberfinanziert. Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % vorgeschrieben, soweit Sozialabgaben gespart werden (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Über die externen Wege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert: steuerfrei bis 8.112 € im Jahr und sozialabgabenfrei bis 4.056 € im Jahr (Stand 2026). Der steuerfreie Rahmen ist an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt (101.400 € im Jahr) und beträgt das Doppelte des sozialabgabenfreien Betrags. Diese beiden Grenzen werden regelmäßig verwechselt.
Zwei Fallstricke gehören in jedes Beratungsgespräch. In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), und auf Versorgungsbezüge fällt der Krankenversicherungsbeitrag an, für freiwillig Versicherte sogar ohne Freibetrag. Und der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer spart bei Entgeltumwandlung keine Sozialabgaben und genießt keinen Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein; eine Rückdeckung muss privat verpfändet werden. Für junge, kleine GmbHs sind interne Pensionszusagen wegen der Bilanz- und Zinsrisiken meist die falsche Wahl, externe Wege sind sauberer. Wie sich die bAV konkret für ein technisches Büro rechnet, vertieft die Seite bAV für Ingenieure.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Bei der bKV schließt der Arbeitgeber für die Belegschaft eine private Krankenzusatzversicherung ab, häufig als Budget- oder Bausteintarif. Kollektivverträge können vereinfachte oder entfallende Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten vorsehen; Voraussetzungen, Mindestgruppengrößen, versicherbarer Personenkreis und Beitrag unterscheiden sich jedoch deutlich nach Versicherer und Tarif. Deshalb sollte die bKV anhand von Belegschaftsstruktur, Budget, steuerlicher Behandlung und arbeitsrechtlicher Zusage gestaltet werden.
Steuerlich zählt die Gestaltung. Ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und zahlt direkt an den Versicherer, gilt die Prämie als Sachbezug und bleibt bis zur Freigrenze von 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Stand 2026). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, und andere Sachbezüge desselben Monats zählen mit. Zahlt der Arbeitgeber dagegen einen Zuschuss an einen Mitarbeiter, der selbst Versicherungsnehmer ist, wird die Leistung voll lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.
Block 4 – Persönliche Haftung als Organ: die D&O-Versicherung
Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften bei einer Pflichtverletzung persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Gegenüber der eigenen Gesellschaft ist das die Innenhaftung nach § 43 GmbHG; die Außenhaftung gegenüber Dritten ergibt sich dagegen nicht aus § 43 GmbHG, sondern aus eigenständigen Tatbeständen wie § 823 BGB, § 15b InsO und § 69 AO. Diese Organhaftung (weitere Fachbegriffe erklärt das Gewerbeversicherungs-Lexikon) trifft nicht nur bei falschen Geschäftsentscheidungen. Zwei Haftungstatbestände übersehen viele Gründer:
- Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO): Wer nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen leistet, die die Insolvenzmasse schmälern, haftet dem Insolvenzverwalter persönlich auf Erstattung.
- Haftung für Steuern (§ 34 / § 69 AO): Führt die GmbH Lohn- oder Umsatzsteuer nicht ab, haftet der Geschäftsführer dafür persönlich gegenüber dem Finanzamt.
Schadenbeispiel GeschäftsführerhaftungDer Geschäftsführer einer Technologie-GmbH zahlt nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit noch Löhne und Lieferantenrechnungen. Der Insolvenzverwalter nimmt ihn nach § 15b InsO persönlich in erheblicher Höhe in Regress – für Zahlungen, die nach Insolvenzreife nicht mehr hätten fließen dürfen. Zusätzlich fordert das Finanzamt nicht abgeführte Lohnsteuer nach § 69 i. V. m. § 34 AO. Beide Ansprüche zielen auf sein Privatvermögen, nicht auf die GmbH. Eine D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr unberechtigter und den Ausgleich berechtigter Ansprüche; ob Zahlungen nach Insolvenzreife im konkreten Bedingungswerk gedeckt sind, prüfe ich vor Abschluss ausdrücklich.
D&O-Schäden sind dabei kein Randphänomen: Für das Datenjahr 2024 verzeichnete die Versicherungswirtschaft rund 2.500 gemeldete Schäden bei einem durchschnittlichen Schadenaufwand von über 115.000 € (Quelle: GDV, 10.11.2025).
Bei Startups kann die D&O abhängig von Term Sheet, Governance und Geschäftsmodell eine Anforderung der Investoren sein. Im Rahmen der Due Diligence prüfen Venture-Capital-Geber die Absicherung des Managements, und das Term Sheet macht eine D&O-Deckung nicht selten zur Bedingung für das Investment – auch, weil neue Investoren selbst in den Beirat oder Aufsichtsrat einziehen und ihr eigenes Haftungsrisiko abgesichert sehen wollen. Weil das Thema eigene Deckungssummen und Ausschlüsse hat, ist es auf einer eigenen Seite ausführlich behandelt: D&O-Versicherung.
Versicherungen für Selbstständige: in welcher Reihenfolge absichern?
Für die meisten Selbstständigen gilt eine klare Priorität. Zuerst die eigene Arbeitskraft, also Krankentagegeld für die ersten Wochen und Berufsunfähigkeit für den Dauerfall, denn hier steht Ihr laufendes Einkommen auf dem Spiel und es gibt keinen staatlichen Auffangschirm. Danach, sobald andere Menschen den Umsatz mittragen, die betriebliche Ebene: Keyperson-Deckung für unverzichtbare Schlüsselkräfte und die Teilhaberabsicherung, sobald es einen zweiten Gesellschafter gibt. Sind Angestellte da und sollen gebunden werden, kommen bAV und bKV hinzu. Und wer als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft handelt, ergänzt die D&O. Welche Bausteine für Ihren Fall zählen, hängt an Rechtsform, Mitarbeiterzahl und daran, wer außer Ihnen den Umsatz trägt.
Makler-Einschätzung: Wo Selbstständige am häufigsten falsch abgesichert sind
Ich sehe bei Selbstständigen selten zu wenig Sach- und Haftpflichtdeckung – dieser Teil ist meist erledigt. Was fehlt, ist fast immer die Absicherung der Arbeitskraft. Deshalb frage ich zuerst: Wovon leben Sie im vierten Krankheitsmonat? Bei der BU für Selbstständige achte ich vor allem auf die Umorganisationsklausel und die abstrakte Verweisung – werden sie nicht abgewählt, kann eine formal bestehende BU im Ernstfall leerlaufen. Und beim Krankentagegeld muss die Karenzzeit lückenlos an den BU-Leistungsbeginn anschließen, sonst klafft genau in der teuersten Phase eine Lücke. Wer als GmbH-Geschäftsführer handelt, sollte außerdem wissen, dass § 15b InsO und § 34/69 AO auf das Privatvermögen zielen – das ist ein Fall für die D&O, nicht für die Betriebshaftpflicht. Genau diese Reihenfolge kläre ich mit Ihnen, bevor wir über Tarife sprechen.
— Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen-Richterich
Häufige Fragen zu Versicherungen für Selbstständige
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich meinen Betrieb umorganisieren könnte?
Nicht zwangsläufig. In vielen Tarifen kann der Versicherer den selbstständigen Inhaber statt einer Rente auf eine zumutbare Umorganisation verweisen, etwa Aufgaben zu delegieren oder Personal einzustellen, solange die bisherige Lebensstellung gewahrt bleibt. Gute Tarife für Selbstständige wählen diese Umorganisationsklausel ab und verzichten zusätzlich auf die abstrakte Verweisung. Darauf sollten Sie beim Abschluss ausdrücklich achten, sonst kann eine bestehende BU im Ernstfall leerlaufen.
Krankentagegeld oder Berufsunfähigkeit – brauche ich beides?
Häufig sind beide Bausteine sinnvoll, weil sie unterschiedliche Leistungsdefinitionen haben. Krankentagegeld leistet bei bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Karenz; die BU bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Ob und wann das Krankentagegeld endet, richtet sich nach MB/KT und Tarif. Beide Verträge müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden, ohne einen automatischen nahtlosen Übergang zu unterstellen.
Warum reicht das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige nicht?
Ob ein freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger Krankengeld erhält, hängt von Versicherungsstatus und gewählter Absicherung ab. Privat Krankenversicherte haben keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch aus der GKV und benötigen bei Bedarf eine private Krankentagegeldvereinbarung. Die steuerliche Behandlung beider Leistungsarten sollte nach dem konkreten Vertrag geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Keyman-Versicherung und Teilhaberabsicherung?
Die Zielrichtung ist verschieden. Eine Keyperson-Absicherung soll den betrieblichen Schaden aus dem Ausfall einer Schlüsselperson finanzieren; Versicherungsnehmer und Bezugsrecht werden entsprechend gestaltet. Die Teilhaberabsicherung soll Liquidität für die Übernahme oder Abfindung von Gesellschaftsanteilen bereitstellen. Eine Über-Kreuz-Gestaltung kann erbschaftsteuerlich vorteilhaft sein, muss aber mit Gesellschaftsvertrag, Eigentum, Beitragszahlung und Bezugsrecht abgestimmt und steuerlich geprüft werden.
Wann brauche ich als Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?
Eine D&O ist für GmbH- und UG-Geschäftsführer prüfenswert, weil sie bei schuldhaften Organpflichtverletzungen persönlich haften können. Besonders relevant sind Insolvenz-, Steuer- und Innenhaftungsrisiken. Investoren können eine D&O abhängig von Term Sheet, Governance und Geschäftsmodell verlangen; eine feste Schwelle ab der ersten Finanzierungsrunde gibt es nicht. Ob insbesondere Ansprüche nach § 15b InsO gedeckt sind, bestimmt das konkrete Bedingungswerk.
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Termin vereinbarenDieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind im Schadenfall die konkreten Versicherungsbedingungen.
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