Pflegeversicherung Aachen
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige Säule der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden. Doch trotz ihrer wichtigen Rolle ist die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreichend, um alle anfallenden Kosten zu decken. Aber wie funktioniert sie eigentlich? Wer ist versichert, wer zahlt ein und wer bekommt Leistungen? Und welche Leistungen gibt es überhaupt?
Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt wurde1. Jede Person, die Mitglied der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist, ist versicherungspflichtig2. Die Pflegeversicherung ist neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherungen.
Die Pflegeversicherung dient dazu, das Risiko abzusichern, pflegebedürftig zu werden. Das heißt, dass man wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegraden gemessen, die den Grad der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person widerspiegeln3.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen die pflegebedürftigen Menschen dabei unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, das sie zum Beispiel pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können. Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistung für die häusliche Pflege
- Tages- oder Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege in einem Heim
- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst, gegebenenfalls auch direkte Angehörige oder – im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit – die Sozialhilfe. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als “Teilleistungssystem” bezeichnet.
Wie wird die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch entrichten2. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2022 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens (bzw. 3,7 Prozent für Kinderlose). Der Beitragssatz kann je nach Bundesland leicht variieren, da einige Länder einen zusätzlichen Feiertag für die Pflege eingeführt haben.
Die Beiträge werden an die jeweilige Krankenkasse gezahlt, die auch die Pflegekasse verwaltet. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, handelt es sich bei der Pflegekasse meist um eine Einrichtung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.
Die privaten Krankenversicherten müssen eine private Pflegeversicherung abschließen, die den gleichen Leistungsumfang wie die gesetzliche bietet (PVN-Tarif). Die Beiträge richten sich nach dem individuellen Risiko und dem gewählten Tarif.
Wie beantragt man Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss man einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen.
Der Gutachter besucht die betroffene Person zu Hause oder im Heim und ermittelt anhand eines standardisierten Verfahrens, wie selbstständig sie in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens ist. Dabei werden sechs Module bewertet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nachdem, wie viele Punkte die Person in den einzelnen Modulen erhält, wird ihr ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) zugeordnet. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Person beanspruchen kann.
Was sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, je nachdem, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einem Heim gepflegt wird. Die Leistungen werden monatlich ausgezahlt oder erstattet.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Das Pflegegeld bei häuslicher Pflege ist eine Geldleistung, die man erhält, wenn man von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Das Pflegegeld soll eine finanzielle Anerkennung für die pflegenden Personen sein und ihnen die Möglichkeit geben, sich selbst etwas Gutes zu tun. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Die Höhe des Pflegegeldes bei häuslicher Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt das Pflegegeld:
- 129 Euro für Pflegegrad 2
- 333 Euro für Pflegegrad 3
- 545 Euro für Pflegegrad 4
- 901 Euro für Pflegegrad 5
Um das Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen in der Woche pflegen. Außerdem muss sie sich regelmäßig beraten lassen, um die Qualität der Pflege zu sichern. Die Beratung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle und ist für die pflegende Person kostenlos.
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:
- bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
- bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr und
- maximal 28 Tage bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung
Pflegegeld bei stationärer Pflege
Das Pflegegeld bei stationärer Pflege ist eine Geldleistung, die man erhält, wenn man in einem Heim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird. Das Pflegegeld soll die pflegebedingten Kosten teilweise decken, die nicht von der Pflegesachleistung übernommen werden.
Die Höhe des Pflegegeldes bei stationärer Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt das Pflegegeld:
- 125 Euro für Pflegegrad 1
- 770 Euro für Pflegegrad 2
- 1.262 Euro für Pflegegrad 3
- 1.775 Euro für Pflegegrad 4
- 2.005 Euro für Pflegegrad 5
Zusätzlich gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten, der seit dem 1. Januar 2022 gilt:
- 100 Euro für alle Pflegegrade
Das Pflegegeld bei stationärer Pflege ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Die Deckungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkasko-Versicherung konzipiert. Das bedeutet, sie übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Im Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, liegt der monatliche Satz der gesetzlichen Pflegeversicherung bei etwa 2.000 Euro. Allerdings können die Kosten für einen Platz im Pflegeheim schnell das Doppelte erreichen. Diese Deckungslücke kann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
Zusätzliche Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abdeckt
Neben den direkten Pflegekosten können weitere Ausgaben anfallen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für notwendige Umbauten in der Wohnung, um diese barrierefrei zu gestalten, oder die Kosten für private Hilfsdienste. Diese zusätzlichen Kosten können die finanzielle Belastung im Pflegefall erheblich erhöhen.
Der Einfluss des demografischen Wandels auf die Pflegeversicherung
Mit zunehmendem Alter der Bevölkerung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass man Pflegeleistungen benötigt. Der demografische Wandel kann daher dazu führen, dass die Kosten für die Pflege in Zukunft noch weiter steigen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorzusorgen.
Was passiert, wenn das Einkommen und das Vermögen, der zu pflegenden Person nicht ausreicht, um die Restkosten, also die Differenz zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich entstandenen Pflegekosten, nicht ausreicht?
- Wenn die zu pflegende Person in einem Pflegeheim lebt, kann sie einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Pflege erfüllt sind. Dabei werden auch das Einkommen und das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen berücksichtigt, zum Beispiel der Ehepartner oder die Kinder12.
- Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe, die dann greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die notwendige Pflege zu finanzieren1.
- Die Höhe der Hilfe zur Pflege hängt vom individuellen Bedarf und den tatsächlich anfallenden Kosten ab. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung und des eigenen Einkommens und Vermögens noch offen sind1.
- Bei der Berechnung der Bedürftigkeit werden sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebenspartners herangezogen. Dabei gelten bestimmte Freibeträge und Schonvermögen12.
- Das Schonvermögen ist das Vermögen, das nicht für die Pflegekosten eingesetzt werden muss. Dazu gehören zum Beispiel ein angemessenes Hausgrundstück, ein angemessenes Auto oder eine angemessene Altersvorsorge12. Die Höhe des Schonvermögens ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird im Einzelfall vom Sozialamt bestimmt2.
- Der Schonbetrag ist ein Teil des Schonvermögens, der pauschal von der Vermögensanrechnung ausgenommen ist. Er beträgt seit dem 1. Januar 2023 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Ehepaare12. Für jedes minderjährige oder volljährige Kind, das noch im Haushalt lebt oder sich in einer Ausbildung befindet, kann ein weiterer Freibetrag von 500 Euro abgezogen werden2.
- Wenn die pflegebedürftige Person unterhaltspflichtige Angehörige hat, zum Beispiel Kinder oder Eltern, können diese vom Sozialamt zur Kostenerstattung herangezogen werden. Allerdings gilt auch hier eine Einkommens- und Vermögensgrenze, die nicht überschritten werden darf12.
- Die Einkommensgrenze liegt bei 100.000 Euro brutto im Jahr. Wer mehr verdient, muss sich an den Pflegekosten beteiligen. Dabei wird aber auch berücksichtigt, ob der Unterhaltspflichtige selbst noch andere Unterhaltsverpflichtungen hat, zum Beispiel gegenüber dem eigenen Ehepartner oder Kindern3.
- Die Vermögensgrenze entspricht dem Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Ehepaare. Wer mehr Vermögen hat, muss es für den Elternunterhalt einsetzen. Dabei gilt aber auch hier ein Schonvermögen für angemessenes Wohneigentum oder Altersvorsorge3.
- Wenn die zu pflegende Person keine unterhaltspflichtigen Angehörigen hat oder diese nicht leistungsfähig sind, kann sie einen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe stellen. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung und des eigenen Einkommens und Vermögens noch offen sind12.
- Die ergänzende Sozialhilfe ist eine Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die dann gewährt wird, wenn die pflegebedürftige Person das 65. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft erwerbsgemindert ist2.
- Die Höhe der ergänzenden Sozialhilfe richtet sich nach dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung und des eigenen Einkommens und Vermögens noch offen sind2.
- Bei der Berechnung der Bedürftigkeit werden sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebenspartners berücksichtigt. Dabei gelten die gleichen Freibeträge und Schonvermögen wie bei der Hilfe zur Pflege2.
- Wenn die pflegebedürftige Person keine unterhaltspflichtigen Angehörigen hat oder diese nicht leistungsfähig sind, muss sie keine Kostenerstattung an das Sozialamt leisten2.
Die private Pflegezusatzversicherung
Die private Pflegezusatzversicherung kann eine gute Möglichkeit sein, um die oben genannten Lücken zu schließen. Sie kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung im Pflegefall zu mindern und eine bessere Versorgung und Betreuung zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, darunter Pflegetagegeldversicherungen, Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen.
Die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung
Trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung, die in Deutschland jeder Bürger automatisch erhält, können die tatsächlichen Kosten für Pflegeleistungen oft weit über das hinausgehen, was die gesetzliche Versicherung abdeckt. Dies liegt daran, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilkasko-Versicherung konzipiert ist und daher nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Dazu kommen weitere Kosten, wie beispielsweise für notwendige Umbauten in der Wohnung oder für private Hilfsdienste, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden.
Die verschiedenen Arten der Pflegezusatzversicherung
Es gibt verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, darunter Pflegetagegeldversicherungen, Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein festgelegtes Tagegeld, das unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ist. Sie bietet eine hohe Flexibilität, da das Geld frei verwendet werden kann.
Die Pflegekostenversicherung erstattet hingegen die tatsächlichen Pflegekosten bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Sie ist oft teurer als eine Pflegetagegeldversicherung, bietet aber auch eine größere Sicherheit.
Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente, die unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ist. Sie bietet eine hohe Planungssicherheit, kann aber auch teurer sein als andere Formen der Pflegezusatzversicherung.
In der Praxis haben sich in den letzten Jahren immer mehr die Pflegetagegeldversicherungen durchgesetzt. Daher möchte ich auf das Pflegetagegeld intensiver eingehen:
Die Pflegetagegeldversicherung
Wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden, reicht die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung oft nicht aus, um alle Kosten zu decken. Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung können Sie sich zusätzlich absichern und sich eine individuelle und flexible Versorgung im Pflegefall sichern.
Was ist das Pflegetagegeld?
Das Pflegetagegeld ist eine Leistung, die Sie von Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung erhalten, wenn Sie pflegebedürftig werden. Das Pflegetagegeld ist ein fester Geldbetrag, der für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Das Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden, das heißt, Sie können es frei verwenden, wie Sie es für richtig halten. Sie können es zum Beispiel für professionelle Pflegedienste, pflegende Angehörige, Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen einsetzen. Das Pflegetagegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wie hoch ist das Pflegetagegeld?
Die Höhe des Pflegetagegeldes richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Pflegegrad, in den Sie eingestuft werden. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person widerspiegeln. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegetagegeld.
Sie können das Pflegetagegeld für jeden Pflegegrad individuell festlegen oder einen prozentualen Anteil vom Tagessatz wählen. Dabei sollten Sie beachten, dass das Tagegeld für einen höheren Pflegegrad nicht niedriger sein darf als für einen niedrigeren. Haben Sie beispielsweise für Pflegegrad 2 ein Tagegeld von 450 Euro vereinbart, dann muss das Tagegeld für Pflegegrad 3 auch mindestens 450 Euro betragen.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Höhe des Tagegeldes bei einem Tagessatz von 50 Euro:
Pflegegrad | Leistung in % | Tagegeld in Euro |
---|---|---|
1 | 10 | 150 |
2 | 35 | 525 |
3 | 55 | 825 |
4 | 75 | 1.125 |
5 | 100 | 1.500 |
Was sind die Vorteile des Pflegetagegeldes?
Das Pflegetagegeld bietet Ihnen einige Vorteile, wie zum Beispiel:
- Sie schließen die Finanzierungslücke im Pflegefall und ermöglichen sich eine bessere Versorgung
- Sie haben eine hohe Flexibilität bei der Verwendung des Geldes
- Sie entlasten Ihre Angehörigen von der finanziellen Belastung
- Sie erhöhen Ihre Wahlfreiheit bei der Art und dem Ort der Pflege
- Sie können von einer steuerlichen Absetzbarkeit als Sonderausgabe profitieren
Was sind die Nachteile des Pflegetagegeldes?
Das Pflegetagegeld hat aber auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten, wie zum Beispiel:
- Sie zahlen Beiträge, die im Laufe der Zeit noch steigen können. Das Pflegetagegeld unterliegt der Kalkulation einer privaten Krankenversicherung. Damit können die entstehenden Kosten auf das Kollektiv umgelegt werden und es kann zu Beitragsanpassungen kommen. Mehr Informationen zur Kalkulation der Krankenversicherung finden Sie hier: Kalkulation in der Krankenversicherung.
- Sie müssen Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten in Kauf nehmen
- Sie erhalten keine Rückzahlung bei Tod oder Kündigung
- Sie decken möglicherweise nicht alle Kosten der Pflege ab, je nach Höhe des Tagegeldes
Wie finde ich die passende Pflegetagegeldversicherung?
Um eine passende Pflegetagegeldversicherung zu finden, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Machen Sie sich klar, wie viel Geld Sie im Pflegefall benötigen und wie viel Geld Sie monatlich aufbringen können
- Vergleichen Sie verschiedene Tarife und Anbieter und achten Sie auf Leistungsumfang, Beitragshöhe, Beitragsstabilität und Servicequalität
- vergleichen Sie die Vertragsbedingungen, z.B. über Wartezeiten, Kündigungsfristen, Dynamikoptionen und Leistungsausschlüsse
Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit zu schützen. Sie bietet Ihnen eine hohe Flexibilität und Individualität bei der Gestaltung Ihrer eigenen Pflege.
Wie berechne ich die richtige Absicherungshöhe / Wie hoch ist die Pflegelücke?
- Bestimmen Sie die voraussichtlichen Pflegekosten: Die Kosten für die Pflege hängen von vielen Faktoren ab, darunter dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Art der Pflege (z. B. häusliche Pflege oder Pflegeheim) und der Region, in der Sie leben. Für einen Platz im Pflegeheim können die Kosten beispielsweise schnell mehrere Tausend Euro im Monat betragen. Für eine genauere Schätzung der Kosten können Sie sich an lokale Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste wenden.
- Bestimmen Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall Leistungen in Abhängigkeit vom Pflegegrad, den eine unabhängige Begutachtung festlegt. Die Leistungen reichen von etwa 125 Euro im Monat für Pflegegrad 1 bis zu etwa 2.000 Euro im Monat für Pflegegrad 5 (Stand: September 2021).
- Berechnen Sie die Differenz: Ziehen Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von den voraussichtlichen Pflegekosten ab. Das Ergebnis ist die Pflegelücke. Dies ist der Betrag, den Sie jeden Monat aus eigenen Mitteln oder über eine private Pflegezusatzversicherung aufbringen müssen, um die Pflegekosten vollständig zu decken.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung
Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist in der Regel in jedem Alter möglich. Allerdings steigen die Prämien mit zunehmendem Alter. Es kann daher sinnvoll sein, bereits in jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie die Prämien über einen längeren Zeitraum zahlen müssen.
Fazit: Pflegezusatzversicherung als wichtige Ergänzung
Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass eine Pflegezusatzversicherung nicht für jeden das Richtige ist. Es gibt viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, darunter persönliche finanzielle Umstände, Gesundheitszustand und Zukunftspläne. Eine ausführliche Beratung ist daher ratsam, bevor man eine solche Versicherung abschließt. Dennoch kann eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung sein, um eine umfassende finanzielle Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten.