Grundfähigkeitsversicherung Aachen
Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter, wenn bestimmte definierten Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, bzw. für einen definierten Zeitraum nicht ausgeübt werden können. Ob Sie trotz Verlustes dieser Grundfähigkeiten weiterhin Ihren Beruf ausüben können, spielt keine Rolle.
In der Regel werden 2 Arten von Fähigkeiten unterschieden:
Fähigkeitenkatalog 1:
- Sehen
- Sprechen
- Sich orientieren
- Hände gebrauchen
Fähigkeitenkatalog 2:
- Hören
- Gehen
- Treppen steigen
- Knien oder Bücken
- Sitzen
- Stehen
- Greifen
- Arme Bewegen
- Heben und Tragen
- Auto fahren
Üblicherweise zahlt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente, wenn entweder eine Fähigkeit aus dem Fähigkeitenkatalog 1, oder drei Fähigkeiten aus dem Fähigkeitenkatalog 2 fehlen.
Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Einkommensabsicherung nutzen: Anfragebogen Einkommensabsicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist vom Leistungsumfang her nicht mit der einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen. Jedoch ist die Gesundheitsprüfung bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht ganz so streng, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem das Thema Psyche wird in der Regel in den Gesundheitsfragen nicht abgefragt. Daher ist hier eine Annahme u.U. möglich, wenn bei der BU zuvor abgelehnt worden ist. Gerade für körperlich tätige Berufstätige ist die Grundfähigkeitsversicherung vergleichsweise günstig. Es bietet sich hier also ggf. die Möglichkeit einer Absicherung gegen Einkommensverluste, die sonst finanziell oder aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar wäre.
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