Versicherungsmakler für Beamte und ÖD in Aachen
Sie suchen einen Versicherungsmakler für Beamte? Dann sind Sie hier genau richtig! Als spezialisierter Versicherungsmakler für Beamte in Aachen bin ich Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz behilflich.
Als Beamter unterscheidet sich Ihre Versorgungssituation grundlegend von der eines „normalen“ sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers. Daher ist es sinnvoll, sich einen Versicherungsmakler zu suchen, der sich mit den speziellen Anforderungen von Versicherungen für Beamte auskennt.
Es gibt sowohl im Themenbereich der Krankenversicherung (Beihilfe), als auch im Themenbereich der Vorsorge (Ruhegehalt, Hinterbliebenenabsicherung, Dienstunfähigkeit) deutliche Unterschiede, auf die ich unten eingehen möchte.
Ebenfalls gibt es Besonderheiten im Bereich private Sachversicherungen, die beachtet werden sollten.
Urkunde: Zertifizierter Experte für den Öffentlichen Dienst Jan Pohl Versicherungsmakler Beamte
Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Vorsorge (Dienstunfähigkeit)
Die Versorgung der Beamten ist überwiegend im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) geregelt.
Hier muss zunächst nach dem Status des Beamtenverhältnisses unterschieden werden:
Versicherungen für Beamter auf Widerruf (BaW):
ANWÄRTER UND REFERENDARE
Als Beamter auf Widerruf befinden Sie sich meistens im Vorbereitungsdienst und werden als Anwärter (einfacher, mittlerer, gehobener Dienst) oder als Referendar (höherer Dienst) auf Ihre spätere Tätigkeit vorbereitet. Dieser Vorbereitungsdienst endet mit dem Staatsexamen. Während dieser Zeit bieten einige Versicherungen spezielle Produkte an, die auf die Bedürfnisse von beispielsweise Referendaren zugeschnitten sind. Diese sind beispielsweise entweder besonders günstig, indem niedrigere Anfangsbeiträge angesetzt werden, auf Alterungsrückstellungen verzichtet wird, oder die besonders flexibel sind.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT:
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch durch den Dienstherren, da sie die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt haben. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ausnahme: Dienstbeschädigung oder Dienstunfall). In der Regel sind in diesem Fall auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ebenfalls noch nicht erfüllt. Daher erhalten Sie in einem solchen Fall ggf. auch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine private Absicherung für den Fall der Berufs-/Dienstunfähigkeit ist deshalb sehr zu empfehlen.
Für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst ist diese Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ (Herausgeber: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)) sehr zu empfehlen.
Die Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ können Sie über diesen Link herunterladen.
HIER KÖNNEN SIE IHRE VERSORGUNGSLÜCKE EINFACH BERECHNEN:
Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Versicherungen für Beamter auf Probe (BaP)
Als Beamter auf Probe haben Sie in der Regel Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und sind für die Verwendung als Beamter auf Lebenszeit (BaL) vorgesehen. Nach erfolgreicher Ableistung dieser „Probezeit (in der Regel 3 Jahre)“ werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit (BaL) ernannt.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT:
Als Beamter auf Probe haben Sie, genau wie der Beamte auf Widerruf, bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch durch den Dienstherren, da Sie die benötigte Wartezeit von 5 Jahren wahrscheinlich noch nicht erfüllt haben. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ausnahme: Dienstbeschädigung oder Dienstunfall). In der Regel sind in diesem Fall auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ebenfalls noch nicht erfüllt. Daher erhalten Sie in einem solchen Fall ggf. auch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine private Absicherung für den Fall der Berufs-/Dienstunfähigkeit ist deshalb sehr zu empfehlen.
Für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst ist diese Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ sehr zu empfehlen. (Herausgeber: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)
Die Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ können Sie über diesen Link herunterladen.
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Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Beamter auf Lebenszeit (BaL)
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie die „Probezeit“ erfolgreich überstanden und bleiben in der Regel bis zu Ihrem Lebensende in diesem Status.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT FÜR BEAMTE (WARTEZEIT VON INSGESAMT 60 MONATEN MUSS ERFÜLLT SEIN):
Beamte auf Lebenszeit stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherren. Im Gegenzug kommt dieser in besonderem Maße für Ihre Versorgung im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder im Falle der Krankheit auf (Allimentationsprinzip).
Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden Sie gemäß § 44 BBG in den Ruhestand versetzt, mit begrenzter Dienstfähigkeit weiterbeschäftigt (Teildienstunfähigkeit) oder auf einen anderen Dienst verwiesen / versetzt.
Dienstunfähig sind Sie, „wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“ (§ 44 BBG Abs. 1)
Die Höhe dieses Ruhegehaltes errechnet sich aus Ihren ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und einer Zurechnungszeit. Eine frühe Versetzung in den Ruhestand kann gerade bei jüngeren Beamten zu erheblichen Versorgungslücken führen.
In der Regel entsteht im Falle einer Dienstunfähigkeit einer Versorgungslücke. Auf der Internetseite der DBV können Sie Ihre Versorgungsansprüche und Ihre Versorgungslücke individuell berechnen:
HIER KÖNNEN SIE DIE VERSORGUNGSLÜCKE FÜR BEAMTE EINFACH BERECHNEN:
Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung (60 Monate Wartezeit müssen erfüllt sein). Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Amtsbezogene Mindestversorgung). Alternativ, wenn es für die Beamtin bzw. den Beamten günstiger ist, 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Dazu kommen 30,68 Euro (Amtsunabhängige Mindestversorgung). Bei längerer Teilzeit oder Beurlaubung (nach 1997 ) wird allerdings nur noch das „erdiente“ Ruhegehalt gezahlt (§14 BeamtVG Abs.4).
Die Höhe der Mindestversorgung beträgt im Jahr 2020 € 1.779,07 mtl.
Sehr umfangeiche Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf auf dieser Internetseite des DBW. (http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung).
Die Broschüre „Beamtenversorgung in Bund und Ländern“ können Sie über diesen Link herunterladen.
Vorsorge (Dienstunfähigkeit)
Die Versorgung der Beamten ist überwiegend im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) geregelt.
Hier muss zunächst nach dem Status des Beamtenverhältnisses unterschieden werden:
Versicherungen für Beamter auf Widerruf (BaW):
ANWÄRTER UND REFERENDARE
Als Beamter auf Widerruf befinden Sie sich meistens im Vorbereitungsdienst und werden als Anwärter (einfacher, mittlerer, gehobener Dienst) oder als Referendar (höherer Dienst) auf Ihre spätere Tätigkeit vorbereitet. Dieser Vorbereitungsdienst endet mit dem Staatsexamen. Während dieser Zeit bieten einige Versicherungen spezielle Produkte an, die auf die Bedürfnisse von beispielsweise Referendaren zugeschnitten sind. Diese sind beispielsweise entweder besonders günstig, indem niedrigere Anfangsbeiträge angesetzt werden, auf Alterungsrückstellungen verzichtet wird, oder die besonders flexibel sind.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT:
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch durch den Dienstherren, da sie die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt haben. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ausnahme: Dienstbeschädigung oder Dienstunfall). In der Regel sind in diesem Fall auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ebenfalls noch nicht erfüllt. Daher erhalten Sie in einem solchen Fall ggf. auch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine private Absicherung für den Fall der Berufs-/Dienstunfähigkeit ist deshalb sehr zu empfehlen.
Für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst ist diese Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ (Herausgeber: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)) sehr zu empfehlen.
Die Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ können Sie über diesen Link herunterladen.
HIER KÖNNEN SIE IHRE VERSORGUNGSLÜCKE EINFACH BERECHNEN:
Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Versicherungen für Beamter auf Probe (BaP)
Als Beamter auf Probe haben Sie in der Regel Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und sind für die Verwendung als Beamter auf Lebenszeit (BaL) vorgesehen. Nach erfolgreicher Ableistung dieser „Probezeit (in der Regel 3 Jahre)“ werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit (BaL) ernannt.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT:
Als Beamter auf Probe haben Sie, genau wie der Beamte auf Widerruf, bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch durch den Dienstherren, da Sie die benötigte Wartezeit von 5 Jahren wahrscheinlich noch nicht erfüllt haben. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ausnahme: Dienstbeschädigung oder Dienstunfall). In der Regel sind in diesem Fall auch die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ebenfalls noch nicht erfüllt. Daher erhalten Sie in einem solchen Fall ggf. auch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine private Absicherung für den Fall der Berufs-/Dienstunfähigkeit ist deshalb sehr zu empfehlen.
Für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst ist diese Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ (Herausgeber: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW)) sehr zu empfehlen.
Die Broschüre „Berufsstart im öffentlichen Dienst“ können Sie über diesen Link herunterladen.
HIER KÖNNEN SIE IHRE VERSORGUNGSLÜCKE EINFACH BERECHNEN:
Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Beamter auf Lebenszeit (BaL)
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie die „Probezeit“ erfolgreich überstanden und bleiben in der Regel, bis zu Ihrem Lebensende in diesem Status.
VERSORGUNGSANSPRÜCHE BEI DIENSTUNFÄHIGKEIT FÜR BEAMTE (WARTEZEIT VON INSGESAMT 60 MONATEN MUSS ERFÜLLT SEIN):
Beamte auf Lebenszeit stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherren. Im Gegenzug kommt dieser in besonderem Maße für Ihre Versorgung im Ruhestand, bei Dienstunfähigkeit oder im Falle der Krankheit auf (Allimentationsprinzip).
Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden Sie gemäß § 44 BBG in den Ruhestand versetzt, mit begrenzter Dienstfähigkeit weiterbeschäftigt (Teildienstunfähigkeit) oder auf einen anderen Dienst verwiesen / versetzt.
Dienstunfähig sind Sie, „wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“ (§ 44 BBG Abs. 1)
Die Höhe dieses Ruhegehaltes errechnet sich aus Ihren ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und einer Zurechnungszeit. Eine frühe Versetzung in den Ruhestand kann gerade bei jüngeren Beamten zu erheblichen Versorgungslücken führen.
In der Regel entsteht im Falle einer Dienstunfähigkeit einer Versorgungslücke. Auf der Internetseite der DBV können Sie Ihre Versorgungsansprüche und Ihre Versorgungslücke individuell berechnen:
HIER KÖNNEN SIE DIE VERSORGUNGSLÜCKE FÜR BEAMTE EINFACH BERECHNEN:
Versorgungslückenrechner für Beamte (DBV)
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung (60 Monate Wartezeit müssen erfüllt sein). Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Amtsbezogene Mindestversorgung) oder – wenn es für die Beamtin bzw. den Beamten günstiger ist – 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro (Amtsunabhängige Mindestversorgung). Bei längerer Teilzeit oder Beurlaubung nach 1997 wird allerdings nur noch das „erdiente“ Ruhegehalt gezahlt (§14 BeamtVG Abs.4).
Die Höhe der Mindestversorgung beträgt im Jahr 2020 € 1.779,07 mtl.
Sehr umfangeiche Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf auf dieser Internetseite des DBW (http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung).
Die Broschüre „Beamtenversorgung in Bund und Ländern“ können Sie über diesen Link herunterladen.
Vorsorge für Beamte (Altersvorsorge)
Als Beamter sind Sie ruhegeldberechtigt, wenn Sie vor Eintritt in den Ruhestand mindestens 5 Jahre in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben. Sie erhalten dann als Pensionär nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % Ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt (1,79375 % je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht (1,79375 % x40=71,75 %). Die Pensionen berechnen sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG).
Dadurch erwerben Sie im Vergleich zu einem „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten recht hohe Ruhegehaltsansprüche. Eine private Altersvorsorge kann dennoch sinnvoll sein.
Hier auf der Internetseite der DBV können Sie Ihre Versorgungslücke individuell berechnen:
Hier gelangen Sie zum Versorgungslückenrecher der DBV.
Für eine private Altersvorsorge stehen Ihnen mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge (2. Schicht) alle Schichten der Altersvorsorge zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier auf meiner Homepage.
Sehr umfangeiche Informationen zum Themenbereich Beamtenversorgung finden Sie auf auf dieser Internetseite des DBW (http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung).
Die Broschüre „Beamtenversorgung in Bund und Ländern“ können Sie über diesen Link herunterladen.
Vorsorge für Beamte (Altersvorsorge)
VORSORGE (ALTERSVORSORGE / PENSION / RUHEGEHALT):
Als Beamter sind Sie ruhegeldberechtigt, wenn Sie vor Eintritt in den Ruhestand mindestens 5 Jahre in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben. Sie erhalten dann als Pensionär nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % Ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt (1,79375 % je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht (1,79375 % x40=71,75 %). Die Pensionen berechnen sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG).
Dadurch erwerben Sie im Vergleich zu einem „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten recht hohe Ruhegehaltsansprüche. Eine private Altersvorsorge kann dennoch sinnvoll sein.
Hier auf der Internetseite der DBV können Sie Ihre Versorgungslücke individuell berechnen:
Hier gelangen Sie zum Versorgungslückenrecher der DBV.
Für eine private Altersvorsorge stehen Ihnen mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge (2. Schicht) alle Schichten der Altersvorsorge zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier auf meiner Homepage.
Sehr umfangeiche Informationen zum Themenbereich Beamtenversorgung finden Sie auf auf dieser Internetseite des DBW (http://www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de/beamtenversorgung).
Die Broschüre „Beamtenversorgung in Bund und Ländern“ können Sie über diesen Link herunterladen.
Krankenversicherung für Beamte
KRANKENVERSICHERUNG : BEIHILFE / BEIHILFEERGÄNZUNG
Als Beamter bekommen Sie von Ihrem Dienstherren als Teil der Alimentation finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen.
Ihr Dienstherr beteiligt sich an den entstehenden Kosten entweder prozentual oder pauschal gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen (50 % – 80 % Zuschuss).
Durch die Beihilfe werden Sie selber und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unterstützt. Die Regelungen dazu sind nicht einheitlich. Es existieren unterschiedliche Landes- und Bundesbeihilfeverordnungen.
Gerade auch für Referendare gibt es große Unterschiede. Während z.B. in Nordrhein-Westfalen Lehramtsreferendare als Beamte auf Widerruf (BaW) einen Anspruch auf Beihilfe haben und PKV-Verträge mit speziellen Ausbildungskonditionen abschließen können, ist das für Rechtsreferendare in NRW nicht möglich.
In jedem Fall sind durch die Beihilfe nur ein Teil der Kosten gedeckt. Sie können den Teil der Kosten, die nicht durch die Beihilfe ersetzt werden, durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung absichern. Dafür bieten die Privaten Krankenversicherungen spezielle Beihilfeergänzungstarife (auch Beamtentarife, Restkostenversicherung genannt) an, die auf Ihre individuelle Beihilfesituation abgestimmt sind.
Beihilfe-App für Beamte
Seit einiger Zeit wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW auch eine Beihilfe-App zur Einreichung von Rechnungen für Beihilfeanträge angeboten. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Informationen zur Beihilfe-App NRW finden Sie hier: Beihilfe-App NRW
Gesetzliche Krankenversicherung auch für Beamte möglich:
Theoretisch können Sie sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das ist aber eher ungewöhnlich und nur in Ausnahmefällen sinnvoll, da der Staat für Beamte keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Sie müssen also dem kompletten Beitrag selber tragen.
Eine Ausnahme existiert seit dem 01.08.2018 für das Bundesland Hamburg: Artikel GKV-Zuschuss für Beamte Hamburg
Weitere allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier auf meiner Internetseite: Private Krankenversicherung (PKV)
Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherung:
Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die PKV Beamten, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Dieser Zugang im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktionen ist insbesondere für Personen mit solchen Vorerkrankungen interessant, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier in der Broschüre des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Sehr umfangreiche und ausführliche Broschüre auch zum Thema Beihilfe finden Sie hier:
Download-Link Broschüre „Rund ums Geld“
Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich für eine Beihilfeergänzungsversicherung wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Beihilfeergänzungsversicherung nutzen:
Angebotsanforderung Beihilfeergängungsversicherung
Private Sachversicherungen
Als Beamter haben Sie die Möglichkeit bei vielen Versicherungsgesellschaften besondere Beamtentarife (B-Tarife) oder ÖD-Tarife abzuschließen. Diese sind häufig günstiger, als „normale“ Tarife.
Besonderes Augenmerk sollten Sie in der privaten Haftpflichtversicherung auf eine Diensthaftpflichtversicherung legen. Im Rahmen der so genannten Amtshaftung sind Fälle denkbar, dass Sie bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ihrem Dienstherren in Regress genommen werden.
In der Rechtsschutzversicherung sollten Sie darauf achten, dass mögliche Streitigkeiten mit dem Dienstherren mitversichert sind (z.B. Disziplinarverfahren). Als Versicherungsmakler für Beamte berate ich Sie gerne dazu.
Hier möchte ich Ihnen noch einige interessante Tools zur Bedarfsanalyse zur Verfügung stellen.
Diese Berechnungsprogramme werden von der DBV (Deutsche Beamtenversicherung) zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse können aber natürlich auch für andere Gesellschaften verwendet werden:
Wenn Sie einen Versicherungsmakler für Beamte suchen, dann kontaktieren Sie mich! Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Eine besondere Expertise besitze ich in der Beratung von folgenden Berufsgruppen:
- Wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschule (z.B. Professoren)
- Lehrer
- Referendare (Lehramt)
- Verwaltungsbeamte
Melden Sie sich gerne!
Jan Pohl –Versicherungsmakler für Beamte