Zahnzusatzversicherung Aachen

Zahnzusatzversicherung in Aachen

Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Was ist eine Zahnzusatzversicherung und warum ist sie wichtig?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die die Kosten für zahnärztliche Behandlungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur teilweise erstattet werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann somit den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen verringern oder sogar ganz vermeiden.

Eine Zahnzusatzversicherung ist wichtig, weil die GKV nur einen Basisschutz für die Zahngesundheit bietet, der oft nicht ausreicht, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Vor allem bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten müssen gesetzlich Versicherte hohe Zuzahlungen leisten, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können. Auch für Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen gibt es nur eine eingeschränkte Kostenübernahme. Zudem werden Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin gar nicht oder nur in Ausnahmefällen von der GKV bezahlt.

Mit einer Zahnzusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte eine bessere zahnärztliche Versorgung leisten und sich vor finanziellen Belastungen schützen. Je nach Tarif und Anbieter kann eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstatten. Außerdem kann eine Zahnzusatzversicherung auch Leistungen abdecken, die von der GKV gar nicht vorgesehen sind, wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung bei Zähnen?

Die GKV übernimmt grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung bei Zahnersatz. Das ist eine einfache Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, kann den Zuschuss auf maximal 75 Prozent erhöhen. Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine höherwertige Versorgung wünschen, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke oder eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone.

Für Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen übernimmt die GKV ebenfalls nur einen Teil der Kosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart wird. Der EBM enthält eine Liste von Gebührenpositionen mit festgelegten Punktzahlen, die mit einem Punktwert multipliziert werden. Der Punktwert beträgt seit 2020 11,124 Cent. Für bestimmte Materialien wie Kunststofffüllungen oder Keramikinlays muss der Patient einen Aufpreis zahlen.

Für Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin gibt es keine oder nur sehr geringe Leistungen von der GKV. Professionelle Zahnreinigung wird nur in Ausnahmefällen bezuschusst, zum Beispiel bei Patienten mit Parodontitis oder Diabetes. Kieferorthopädie wird nur bis zum 18. Lebensjahr und nur bei schweren Fehlstellungen übernommen. Ästhetische Zahnmedizin wie Bleaching oder Veneers wird gar nicht erstattet.

Wo gibt es in der GKV Versorgungslücken?

Die GKV bietet nur einen Basisschutz für die Zahngesundheit, der oft nicht ausreicht, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Die Versorgungslücken ergeben sich vor allem aus folgenden Punkten:

  • Die GKV übernimmt nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die Patienten den Rest als Eigenanteil selbst zahlen müssen. Dieser kann je nach Art und Umfang der Behandlung sehr hoch ausfallen.
  • Die GKV orientiert sich an einer Regelversorgung, die eine einfache Standardlösung darstellt. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen. Das gilt zum Beispiel für Implantate, Vollkeramikkronen oder Kunststofffüllungen.
  • Die GKV bezahlt keine oder nur sehr geringe Leistungen für Vorsorge, Prophylaxe, Kieferorthopädie oder ästhetische Zahnmedizin. Diese Leistungen müssen die Patienten komplett selbst finanzieren.

Was bedeutet Regelversorgung und privatärztliche Versorgung?

Die Regelversorgung ist eine einfache Standardlösung für Zahnersatz, die von der GKV als medizinisch notwendig und zweckmäßig anerkannt wird. Sie orientiert sich an dem aktuellen Stand der Zahnmedizin und ist wirtschaftlich vertretbar. Die Regelversorgung umfasst zum Beispiel Zahnbrücken, Metallkronen oder herausnehmbare Prothesen.

Die privatärztliche Versorgung ist eine höherwertige oder individuellere Lösung für Zahnersatz, die von der GKV nicht oder nur teilweise bezahlt wird. Sie geht über das Maß des Notwendigen hinaus und bietet mehr Komfort, Ästhetik oder Funktionalität. Die privatärztliche Versorgung umfasst zum Beispiel Implantate, Vollkeramikkronen oder festsitzende Prothesen.

Die GKV übernimmt bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten für die Regelversorgung. Wer eine privatärztliche Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten selbst zahlen. Diese können je nach Art und Umfang der Behandlung sehr hoch ausfallen.

Was sind Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung?

Wartezeiten sind Zeiträume, in denen die Zahnzusatzversicherung noch keine Leistungen erbringt, obwohl der Vertrag schon abgeschlossen ist. Sie sollen verhindern, dass Versicherte erst dann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn sie schon wissen, dass sie eine teure Behandlung benötigen.

Die Wartezeiten können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich lang sein. In der Regel betragen sie zwischen drei und acht Monaten für Zahnbehandlungen und zwischen sechs und zwölf Monaten für Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Während dieser Zeit muss der Versicherte die Kosten für zahnärztliche Behandlungen selbst tragen.

Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeiten oder mit verkürzten Wartezeiten. Das bedeutet, dass die Zahnzusatzversicherung sofort oder nach einer kürzeren Zeit Leistungen erbringt. Allerdings gelten diese Tarife meist nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss begonnen werden. Für laufende oder bereits angeratene Behandlungen gibt es in der Regel keine Leistungen.

Was sind Gesundheitsfragen bei einer Zahnzusatzversicherung?

Gesundheitsfragen sind Fragen, die der Versicherer dem Antragsteller stellt, um dessen Gesundheitszustand und sein Risiko zu beurteilen. Die Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf den Zustand der Zähne, das Vorhandensein von Zahnersatz oder Füllungen, laufende oder geplante Behandlungen sowie Vorerkrankungen oder Allergien.

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist wichtig, um einen passenden Tarif zu finden und den richtigen Beitrag zu zahlen. Außerdem kann der Versicherer aufgrund der Gesundheitsfragen entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt. Wenn der Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben macht, kann das zu einer Leistungskürzung oder einem Vertragsrücktritt führen.

Es gibt aber auch Tarife ohne Gesundheitsfragen oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Das bedeutet, dass der Versicherer den Antragsteller nur nach wenigen oder gar keinen Informationen zu seinem Gesundheitszustand fragt. Diese Tarife sind meist teurer oder haben Leistungsausschlüsse oder -begrenzungen.

FAQ zur Zahnzusatzversicherung Aachen:

Unter einem Inlay versteht man eine Zahnfüllung, die in einen Zahn eingeklebt wird. Das Besondere: Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück aus dem zahntechnischen Labor. Ein Inlay kann aus Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff bestehen.

Unter einem Implantat versteht man einen künstlichen Zahnwurzelersatz, der in den Kieferknochen eingesetzt wird. Auf dem Implantat wird dann ein Zahnersatz wie eine Krone, Brücke oder Prothese befestigt. Ein Implantat kann einen einzelnen oder mehrere fehlende Zähne ersetzen.

 

Unter einer Vollkeramikkrone versteht man eine künstliche Überkronung eines Zahnes, die komplett aus Keramik besteht. Eine Vollkeramikkrone hat den Vorteil, dass sie sehr natürlich aussieht und sich farblich an die eigenen Zähne anpasst. Außerdem ist sie sehr stabil und verträglich.

Unter einer Kunststofffüllung versteht man eine Zahnfüllung, die aus einem zahnfarbenen Kunststoff besteht. Eine Kunststofffüllung hat den Vorteil, dass sie ästhetisch ansprechend ist und sich gut an die Zahnform anpasst. Außerdem ist sie relativ günstig und verträglich.

Unter einer professionellen Zahnreinigung versteht man eine zahnärztliche Vorsorgemaßnahme, die der Vorbeugung von Karies und Parodontitis dient. Dabei werden die Zähne gründlich von Belägen, Bakterien und Verfärbungen gereinigt. Eine professionelle Zahnreinigung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.

Unter Kieferorthopädie versteht man einen Fachbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Korrektur von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers beschäftigt. Dabei werden verschiedene Methoden wie feste oder herausnehmbare Zahnspangen, Schienen oder Brackets eingesetzt. Kieferorthopädie kann sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen durchgeführt werden.

Unter ästhetischer Zahnmedizin versteht man einen Fachbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Verbesserung des Aussehens der Zähne beschäftigt. Dabei werden verschiedene Methoden wie Bleaching, Veneers, Lumineers oder Bonding eingesetzt. Ästhetische Zahnmedizin dient vor allem dem Wohlbefinden und dem Selbstbewusstsein der Patienten.

Eine Summenbegrenzung ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Zahnzusatzversicherung, die die maximale Erstattungssumme für zahnärztliche Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum festlegt. Das bedeutet, dass die Zahnzusatzversicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten übernimmt, die über den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Den Rest muss der Versicherte selbst zahlen.

Es gibt zwei Arten von Summenbegrenzungen:

    • Die anfängliche Summenbegrenzung: Diese gilt nur in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss und soll verhindern, dass Versicherte erst dann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn sie schon wissen, dass sie eine teure Behandlung benötigen. Die anfängliche Summenbegrenzung steigt meist jährlich an, bis sie nach einer bestimmten Zeit entfällt oder unbegrenzt wird.

    • Die generelle Summenbegrenzung: Diese gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und soll das Risiko des Versicherers begrenzen. Die generelle Summenbegrenzung ist meist ein fester Betrag, der pro Jahr oder pro Behandlung gilt.

Die Höhe und Dauer der Summenbegrenzung kann je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. Sie sollten daher die Versicherungsbedingungen genau prüfen und vergleichen, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen abdecken kann. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und eine individuelle Entscheidung zu treffen. Dabei sollte man auf die Leistungen, die Kosten, die Wartezeiten und die Gesundheitsfragen achten.

Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung Aachen:

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