Berufsunfähigkeitsversicherung Aachen

Berufsunfähigkeitsversicherung Aachen

Warum benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Sie fragen sich warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist und möchten sich von einem Versicherungsmakler in Aachen beraten lassen? Dabei unterstütze ich Sie gerne!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zahlt Ihnen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Endalter.

Definition der Berufsunfähigkeitsklausel:

§ 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt für die private Berufsunfähigkeitsversicherung: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen leisten, wenn der Versicherte 6 Monate außerstande war, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.

Warum sollte man dazu persönlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Aachen beraten lassen?

Wenn man sich mit dem Thema der Arbeitskraftabsicherung beschäftigt, dann ist es nicht ausreichend, sich einfach den Testsieger des letzten Vergleichs der Berufsunfähigkeitsversicherung rauszusuchen und dann abzuschließen. Dafür ist diese Versicherung einfach zu komplex.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen hier eine kleine Übersicht über die Schritte an die Hand geben, um einen passenden Versicherungsschutz für sich zu finden. Gerne können Sie mich natürlich auch für eine Beratung hier vor Ort in Aachen oder per Onlineversicherungsberatung kontaktieren.

Aus welchen Gründen wird man überhaupt berufsunfähig?

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Ursachen für den Eintritt einer BU:

Berufsunfaehigkeit-Ursachen

Ursachen für die Berufsunfähigkeit

Berechnen Sie Ihr individuelles Risiko berufsunfähig zu werden:

Wahrscheinlichkeitsrechner-Berufsunfähigkeit

Wie hoch ist mein Berufsunfähigkeitsrisiko – Rechner[/caption]

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Die staatliche Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung ist, wenn überhaupt vorhanden, bei weitem nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)

Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, sowie in dieser Zeit 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben, dann haben Sie in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Deutsche Rentenversicherung).

Volle Erwerbsminderungsrente:

Hier haben Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (Anspruch auf ca. 32 % des Bruttoeinkommens), wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können.

Halbe Erwerbsminderungsrente:

Sind Sie noch in der Lage zwischen 3 und 6 Stunden am Tag zu arbeiten, dann haben Sie nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (Anspruch auf ca 16 % des Bruttoeinkommens).

Erwerbsminderung ≠ Berufsunfähig

Im Unterschied zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kommt es hier nur darauf an, ob Sie überhaupt noch arbeiten können und nicht darauf, ob Sie in Ihrem ausgeübten Beruf noch arbeiten können. Nur, wenn Sie vor den 01.01.1961 geboren sind, haben Sie noch die Chance die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen (Weitere Informationen bei Wikipedia).

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Private Berufsunfähigkeitsversicherung Aachen

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ihre Arbeitskraft ist in der Regel der höchste Wert, den Sie besitzen. Nur, wenn Sie in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind Sie in der Lage, Ihren Lebensstandard aufzubauen, bzw. zu erhalten.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie den gewünschten Versicherungsschutz selbst bestimmen. Sie entscheiden, in welcher Höhe Sie sich absichern möchten und bis zu welchem Endalter die Versicherung leisten soll, damit Sie im Fall der Fälle zumindest finanziell ausreichend abgesichert sind.

Hier wird in der Regel empfohlen 70 % bis 80 % des Nettoeinkommens bis zum Renteneintrittsalter abzusichern.

Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Ihrem ausgeübten Beruf, der versicherten Rente, dem Eintrittsalter, dem Endalter und nach Ihrem Gesundheitszustand.

Daher wird empfohlen, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Je jünger Sie sind, umso günstiger sind die Beiträge. Noch wichtiger, je jünger Sie sind, umso gesünder sind Sie in der Regel auch. Dadurch können Sie Risikozuschläge und Ausschlüsse vermeiden.

Klauseln und Optionen in der BU-Versicherung

Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarife sowie die Preise unterscheiden sich deutlich.

Klauseln:

  • Eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % für eine Dauer von 6 Monaten (Prognosezeitraum) nicht mehr ausüben können.
  • Ebenfalls sollte auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Hier kann Sie der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, wenn diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es kommt im Unterschied zur konkreten Verweisung also nicht darauf an, ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben, sondern nur darauf, ob Sie in der Lage wären, dies tatsächlich zu tun. Die Möglichkeit der abstrakten Verweisung sollte in Ihrem Vertrag aus diesem Grund ausgeschlossen sein.
  • Gerade Berufseinsteiger sollten auf die Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung achten. Hier haben Sie die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
  • Einmalleistung: Die Einmalleistung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine besondere Leistungsart, die neben der monatlichen Rente ausgezahlt werden kann. Sie ist in der Regel eine vorab festgelegte Summe, die der Versicherungsnehmer erhält, wenn die Berufsunfähigkeit erstmalig festgestellt und anerkannt wird. Die Idee dahinter ist, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oft zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen am Haus oder an einem Fahrzeug, um dieses für den berufsunfähigen Zustand anzupassen, oder für therapeutische Maßnahmen, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt sind. Die Einmalleistung ist nicht in allen BU-Versicherungstarifen enthalten. Diese Einmalleistung kann eine nützliche finanzielle Unterstützung sein, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken und die Lebensumstände an die neue Situation anzupassen. 
  • Beamte sollten auf die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel achten. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben deshalb keine Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Bei andauernder Dienstunfähigkeit werden sie in den Ruhestand versetzt. Diese Klausel geht auf diese speziellen Anforderungen ein. Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen:
    • Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung), die bestimmt, wann die Versicherung leistet. Bei Beamten wird die Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn festgestellt. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel sieht vor, dass der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anerkennt. Das bedeutet, dass der Versicherer leistet, wenn der Beamte aufgrund einer allgemeinen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurde. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet den umfassendsten Versicherungsschutz, da der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anerkennt. Das bedeutet, dass der Versicherte die Entscheidung des Dienstherrn nicht mehr anfechten muss. Der Versicherer kann die Dienstunfähigkeit also nicht mehr selbst prüfen.

    • Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel sieht vor, dass der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn nur dann anerkennt, wenn die Dienstunfähigkeit auch aus gesundheitlichen Gründen vorliegt. Das bedeutet, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeit noch einmal selbst prüfen kann, wenn er Zweifel an der gesundheitlichen Ursache hat. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bietet also einen geringeren Schutzumfang als die echte Dienstunfähigkeitsklausel, da sie zusätzliche Hürden für die Leistungsauslösung aufstellt. Für den Versicherten bedeutet dies im Leistungsfall in der Regel mehr Aufwand.

    • Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel sieht vor, dass der Versicherer leistet, wenn der Beamte aufgrund einer bestimmten Art von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurde. Die Klausel legt also genau fest, welche Art von Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Sie ist in der Regel für bestimmte Berufsgruppen relevant, die besonderen gesundheitlichen Anforderungen unterliegen. Hier finden Sie weitere Informationen: Franke-Bornberg

      Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel ist . Beispiele hierfür sind:

      • Polizeibeamte, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.
      • Feuerwehrleute, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.
      • Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

      Beispiele für Situationen, in denen die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel greifen würde:

      • Ein Polizeibeamter wird aufgrund einer körperlichen Erkrankung dienstunfähig, die ihn daran hindert, seine Dienstwaffe zu tragen.
      • Ein Feuerwehrmann wird aufgrund einer psychischen Erkrankung dienstunfähig, die ihn daran hindert, in der Nähe von Feuer zu arbeiten.
  • Weitere Informationen zu den Besonderheiten für Beamte finden Sie hier im Themenbereich „Beamte“ auf meiner Seite.
  • Ärzte: Bei einer Infektionskrankheit gilt für bestimmte Berufe ein gesetzliches Berufsverbot. Doch leistet im Ernstfall nicht jeder Berufsunfähigkeitsversicherer für den dadurch entstehenden Verdienstausfall. Deshalb sollten diese Berufsgruppen (z.B. Ärzte) auf eine Infektionsklausel achten: Die Infektionsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bezieht sich auf den Schutz, den die Versicherung im Fall bietet, dass der Versicherte aufgrund einer Infektionskrankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Ohne diese Klausel könnte ein Versicherter, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen (wie Quarantäne) nicht arbeiten darf, obwohl er körperlich dazu in der Lage wäre, keinen Anspruch auf Leistungen aus der BU haben.

    Mit der Infektionsklausel wird also der Versicherungsschutz ausgeweitet. Sie sorgt dafür, dass auch in solchen Fällen eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden kann. Das bedeutet, dass die Versicherung Leistungen erbringt, wenn der Versicherte aufgrund einer Infektion und den damit verbundenen behördlichen Maßnahmen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann, auch wenn er nicht physisch arbeitsunfähig ist.

  • Weitere Informationen zu den Besonderheiten für Ärzte und Zahnärzte finden Sie hier im „Themenbereich Ärzte / Zahnärzte“ auf meiner Internetseite.

Optionen / Erweiterungen der Berufsunfähigkeitsklausel:

  • Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel): Sie können bei vielen Versicherern die zusätzliche Option „Arbeitsunfähigkeitsklausel“ einschließen. Dann leistest die Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon bei einer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Monate) und nicht erst bei Berufsunfähigkeit. Der Unterschied liegt in der Definition der beiden Begriffe. Arbeitsunfähig sind sie, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen können (krankgeschrieben vom Arzt). Dieser Zustand ist vorübergehend. Sie werden behandelt und therapiert und können wahrscheinlich bald wieder arbeiten. Die 50% Regel spielt hierbei erst einmal keine Rolle. Im Unterschied dazu ist berufsunfähig, „wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Der Versicherer prüft dann, ob Sie Ihre Tätigkeit zu 50% für eine Dauer von 6 Monaten noch ausüben können, oder nicht. Diese Prüfung ist deutlich aufwendiger und dauert länger. Sie können eine Arbeitsunfähigkeit einfacher nachweisen, indem Sie eigentlich nur die Krankschreibung nachweisen müssen. Aber: Diese Leitung ist nur vorübergehend (12-36 Monate). Im Anschluss findet eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit statt. Gerade bei kürzeren Ausfällen sorgt die „AU-Klausel“ dafür, dass Sie schneller an Ihre Rente kommen.
  • Die Umorganisationsklausel bezieht sich auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz des Versicherten so umzugestalten, dass er trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten kann. Sie bestimmt, dass die Versicherung nicht leistet, wenn der Versicherte eine solche Umorganisation ablehnt2.
  • Die Teilzeitklausel bezieht sich auf die Möglichkeit des Versicherten, seine Arbeitszeit zu reduzieren, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Sie bestimmt, dass die Versicherung anteilig leistet, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent berufsunfähig ist und seine Arbeitszeit entsprechend anpasst2.
  • Beitragsdynamik: Sie können zum Ausgleich der Inflation und Einkommenssteigerungen eine Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Damit steigert sich die Rente und auch die Leistung vor dem Leistungsfall. Sie können jedes Jahr entscheiden, ob Sie eine dynamische Anpassung vornehmen wollen, oder nicht. Es findet hierbei keine Risikoprüfung statt.
  • Leistungsfalldynamik: Hier können Sie festlegen, ob sich die Rente im Leistungsfall (Sie sind schon berufsunfähig) jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigern soll. Dies dient dem Inflationsausgleich. Sollten Sie früh berufsunfähig werden und lange bleiben, dann entwertet sich Ihre Rente durch die Inflation im Laufe der Zeit. Für diese Option müssen Sie einen Beitragszuschlag zahlen.
  • Verzicht auf § 163 VVG (Treuhänderklausel): Der § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt die Prämien- und Leistungsänderung in der Lebensversicherung. Die Klausel ermöglicht eine Anpassung der Prämien an veränderte Umstände, was zur langfristigen Stabilität und Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen beiträgt. Der Versicherer hat das Recht, den „Bruttobeitrag“ der Versicherungsprämie zu erhöhen. Dies hat folgende Auswirkungen:
    • Stabilität der Prämie: Ein Ausschluss würde bedeuten, dass die Prämie für die Laufzeit der Versicherung stabil bleibt, was für die finanzielle Planung des Versicherungsnehmers vorteilhaft sein kann.
    • Risikoübernahme: Der Versicherer trägt das Risiko von Kostensteigerungen allein, was zu einer höheren anfänglichen Prämie führen könnte, um dieses Risiko abzudecken.
    • Langfristige Nachhaltigkeit: Ohne die Möglichkeit zur Anpassung könnte die langfristige Nachhaltigkeit der Versicherungsleistung gefährdet sein, falls sich die Rechnungsgrundlagen signifikant ändern.
    • Einschränkung der Planbarkeit: Die finanzielle Planung kann für den Versicherungsnehmer durch die potenzielle Prämienerhöhung erschwert werden, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer ein festes Budget hat.

Weitere Informationen und auch eine interessante Informationsbroschüre zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung mit tiefgehenden Informationen finden Sie unter diesem Link:

GDV-Broschüre zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Praxis zeigt sich, daß häufig ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Probleme machbar ist. Die Versicherungsgesellschaften führen beim Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung in Aachen

Je nachdem, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen bestehen, kann eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag ablehnen, einen Zuschlag verlangen, oder einen Ausschluss vereinbaren. Um in einem solchen Fall eine Eintragung in die so genannte HIS-Datei zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Abschluss des Vertrages eine Risikovorabanfrage zu stellen. Hier werden die Gesundheitsdaten abgefragt und an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt, ohne einen Antrag zu stellen.

Dadurch wissen Sie bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, zu welchen Konditionen die Versicherungsgesellschaften den Vertrag annehmen würden. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen Ihr individuelle Risiko sehr unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Risikoannahme.

Da kein Antrag gestellt worden ist, werden Ihre Daten nicht an die HIS-Datei gemeldet und Sie brauchen bei späterer Antragstellung die häufige Antragsfrage „Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“ nicht mit „ja“ zu beantworten.

In unregelmäßigen Abständen gibt es auch Sonderaktionen von Versicherungsgesellschaften, bei denen die Versicherungsgesellschaften Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für den Antragsteller anbieten. Sollte eine solche Sonderaktion auf Sie zutreffen, könnten Sie ggf. einen Versicherungsschutz erhalten, den Sie zu „normalen“ Konditionen nicht abschließen könnten. Sprechen Sie mich gerne auf aktuelle Sonderaktionen an.

Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Einkommensabsicherung nutzen: Angebotsanforderung Berufsunfähigkeit/Einkommensabsicherung

Hier finden Sie alle Informationen zur Risikovoranfrage: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Aachen:

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Versicherung, die Ihren zuletzt ausgeübten Beruf absichert. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt Ihnen die Versicherung eine monatliche Rente, deren Höhe Sie vorher vereinbart haben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Lebensversicherung1.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, weil Sie damit Ihr Einkommen und Ihren Lebensstandard sichern können, falls Sie berufsunfähig werden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den finanziellen Bedarf zu decken. Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens zumindest zeitweise berufsunfähig2Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden und Unfälle3.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Als Faustregel gilt, dass Sie mindestens 70 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern sollten. Dabei sollten Sie auch Ihre laufenden Kosten, Ihre Altersvorsorge und mögliche Steuern berücksichtigen.

Wie lange sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so lange sein, bis Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen oder eine andere Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Das bedeutet in der Regel eine Laufzeit von mindestens 40 Jahren2. Eine kürzere Laufzeit kann zu einer Versorgungslücke führen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Ihrem Alter
  • Ihrem Gesundheitszustand
  • Ihrem Beruf
  • Der Höhe und Laufzeit der Rente
  • Den Leistungen und Klauseln des Tarifs

Je jünger, gesünder und risikoärmer Ihr Beruf ist, desto günstiger sind die Beiträge. Außerdem können Sie durch einen Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife Geld sparen. Gerade Akademiker befinden sich in der Regel in der attraktivsten und damit günstigsten Berufsgruppe.

Wie kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einen Antrag bei einem Versicherer stellen. Dabei müssen Sie einige Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Beruf und Ihrer Gesundheit beantworten. Diese Fragen sollten Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sonst kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern oder den Vertrag anfechten.

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Tarifs achten?

Bei der Auswahl eines Tarifs für die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Die Definition der Berufsunfähigkeit: Diese sollte möglichst konkret sein und sich auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf beziehen.
  • Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Dies bedeutet, dass der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den Sie noch ausüben könnten.
  • Die Nachversicherungsgarantie: Diese ermöglicht Ihnen, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
  • Die Dynamik: Diese sorgt dafür, dass Ihre Rente regelmäßig an die Inflation angepasst wird.
  • Die Beitragsbefreiung: Diese befreit Sie von der Zahlung der Beiträge, wenn Sie berufsunfähig werden.
  • Die Rückwirkende Leistung: Diese zahlt Ihnen die Rente auch für die Zeit, in der Sie bereits berufsunfähig waren, aber noch keinen Antrag gestellt haben.

Wie wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert?

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn Sie den Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben. Dieser beträgt für Arbeitnehmer 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro pro Jahr4.

Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie als Einkünfte aus sonstigen Leistungen versteuern. Dabei gilt der sogenannte Ertragsanteil, der je nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn zwischen 5 und 88 Prozent liegt. Der Ertragsanteil ist der Anteil der Rente, der als Zinsen auf das angesparte Kapital angesehen wird. Der Rest ist steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, während die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ihre allgemeine Arbeitskraft absichert. Das bedeutet, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur leistet, wenn Sie gar nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können, unabhängig von Ihrem Beruf. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet daher einen geringeren Schutz als die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist aber auch günstiger und leichter zu bekommen2.

Welche Alternativen gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung noch?

Eine BU oder eine EU sind die besten Möglichkeiten, um sich gegen das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Allerdings sind sie nicht für jeden erhältlich oder bezahlbar. Wenn Sie keine BU oder EU bekommen oder sich leisten können, können Sie sich über folgende Alternativen informieren:

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