Vier Risiken, ein Rechner: wo Ihnen im Ernstfall wirklich Geld fehlt
Alter, Berufsunfähigkeit, Todesfall, lange Krankheit – für jedes dieser Risiken zeigt Ihnen dieser Rechner Ihre Versorgungslücke als Euro-Betrag, nicht als Gefühl – abgestimmt auf Ihren Berufsstatus, denn Beamtin, Wissenschaftler und Ärztin sind ganz unterschiedlich abgesichert. Einmal Eckdaten eingeben, dann sehen Sie auf einen Blick: Was ist gedeckt – und wo müssen Sie handeln?
Jede Versorgungslücke folgt derselben Formel: Bedarf minus vorhandene Leistung. Beim Alter ist der Bedarf meist rund 80 % Ihres heutigen Nettos, die Leistung ist Ihre gesetzliche Rente, Pension oder Versorgungswerksrente. Bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit liegt der Bedarf bei rund 80 % Netto (mindestens dem DIN-Mindestbedarf), die Leistung ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder – bei Beamten – das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Beim Todesfall ergibt sich der Bedarf in Anlehnung an DIN 77230 aus dem Familien-Jahresbedarf, einem Zuschlag je Kind und offenen Krediten. Beim Krankentagegeld ist es die Lücke zwischen Ihrem Netto und dem Krankengeld ab der 7. Woche – bei privat Versicherten und Selbstständigen oft die volle Höhe. Der Rechner setzt für jede dieser vier Lücken Ihre Zahlen ein.
Ihre Angaben
Schon Daten in der Datenaufnahme erfasst? Dann übernehmen Sie sie mit einem Klick – sonst füllen Sie die Felder direkt aus. Der Rechner startet mit sinnvollen Annahmen; Sie ändern nur, was für Sie zählt.
Die Übernahme liest nur lokal in Ihrem Browser gespeicherte Daten – es wird nichts an uns übertragen.
Welche Lücken sollen gerechnet werden?
Bereits vorhandene Leistungen & Details (optional – präzisiert das Ergebnis)
Ihre Lücken auf einen Blick
Ihre Lücken im Größenvergleich
Alle Zahlen im Detail
Renten-, Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeits- und Krankentagegeld-Leistungen sind als Netto-Werte nach Steuer (und ggf. Kranken-/Pflegebeitrag) angesetzt; der Todesfall als einmalige Kapitalsumme.
So entsteht Ihre Zahl – Rechenweg je Lücke
Methodik und Annahmen im Detail
Grundformel je Lücke: Bedarf minus vorhandene Leistung. Intern wird in Jahresbeträgen gerechnet, die Anzeige rundet auf Monats- bzw. Tageswerte.
- Altersvorsorge: Bedarf = 80 % Ihres heutigen Nettos. Vorhandene Leistung = gesetzliche Rente (grob aus Einkommen und Berufsjahren geschätzt, überschreibbar), Pension (Ruhegehaltssatz × Besoldung) oder Versorgungswerk (Näherung über GRV-Niveau) plus bestehende private Renten. Die Sparraten-Schätzung nimmt 5 % Rendite in der Ansparphase an.
- Berufs-/Dienstunfähigkeit: Bedarf = 80 % Netto, im DIN-Modus mindestens der Mindestbedarf (Mindestlohn × 168 × 0,75). Leistung = gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (Näherung mit Zurechnungszeit; sie unterstellt durchgehende Beiträge auf heutigem Niveau und kann real niedriger ausfallen), bei Beamten das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit (in jungen Jahren stark gekürzt, daher große Lücke), bei Kammerberufen die Versorgungswerks-Leistung.
- Todesfall (angelehnt an DIN 77230): Bedarf = 5 × Jahresbedarf + 3 × Jahresbedarf je Kind + offene Kredite. Jahresbedarf = 80 % Netto (Standard) oder Jahres-Mindestbedarf (DIN-Modus). Leistung = vorhandene Risikoleben + verwertbares Vermögen + kapitalisierte Hinterbliebenenrente.
- Krankentagegeld: Bedarf = Ihr Netto pro Tag. Leistung bei gesetzlich Versicherten = Krankengeld ab der 7. Woche (rund 70 % Brutto, höchstens 90 % Netto, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich Sozialabgaben). Bei privat Versicherten und Selbstständigen i. d. R. 0 €. Bei Beamten entfällt die Rechnung (Besoldung läuft weiter).
Quellen: Sozialversicherungs- und Rentenwerte (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenwert, Durchschnittsentgelt, Mindestlohn), Bedarfslogik angelehnt an DIN 77230, Beamtenbesoldung als Schätzwert mittlerer Erfahrungsstufe. Alle Rechengrößen werden zentral gepflegt (Stand 2026) und jährlich aktualisiert. Renten-, Erwerbsminderungs- und Pensionsleistungen werden vor dem Vergleich auf einen Netto-Wert heruntergerechnet (Einkommensteuer nach § 32a mit Besteuerungsanteil, bei gesetzlich Versicherten zusätzlich Kranken-/Pflegebeitrag). Die Beamtenpension wird dabei vereinfacht mit rund 94 % steuerpflichtigem Anteil angesetzt (der Versorgungsfreibetrag läuft bis 2058 aus). Es handelt sich um eine vereinfachte Netto-Schätzung ohne weitere Einkünfte. Externe Orientierung: Deutsche Rentenversicherung.
Meine Einschätzung
Die gefährlichste Lücke ist die, die niemand ausrechnet
In Beratungsgesprächen erlebe ich immer wieder dasselbe: Beim Alter machen sich die meisten Sorgen – und übersehen, dass die Berufsunfähigkeit sie statistisch deutlich früher und härter trifft. Bei einem 35-jährigen Beamten ist die Dienstunfähigkeits-Lücke oft größer als die Rentenlücke mit 67, weil das Ruhegehalt in den ersten Dienstjahren winzig ist. Und privat versicherte Ärzte stehen bei langer Krankheit ohne jedes Krankengeld da, wenn das Krankentagegeld fehlt.
Mein Rat: Schauen Sie nicht auf eine einzelne Zahl, sondern auf die Reihenfolge. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wo die größte Lücke klafft – und damit, was zuerst geschlossen gehört. Welche Reihenfolge für Sie sinnvoll ist, ordnen wir gemeinsam ein.
Ihre nächsten Schritte
Sie kennen jetzt Ihre Lücken in Euro. Pro Risiko können Sie direkt eine konkrete Angebotsanforderung starten – Ihre Eckdaten und die berechnete Wunschhöhe werden mitgenommen, Sie tippen nichts doppelt. Oder Sie lassen das Gesamtbild im Gespräch einordnen.
Diese Rechner gehen tiefer
Häufige Fragen
Was ist eine Versorgungslücke?
Wie berechne ich meine Versorgungslücke?
Warum unterscheidet der Rechner nach Berufsstatus?
Ist die geschätzte gesetzliche Rente verlässlich?
Warum ist meine Berufsunfähigkeits-Lücke so groß?
Was bedeutet die Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Ist das Ergebnis eine verbindliche Zusage?
Lückenrechner · Rechengrundlagen Stand 2026 · unverbindliche Prognose, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Jan Pohl Versicherungsmakler · §34d D-6LQ8-VHMG3-85.
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