Versorgungslücken berechnen

Lückenrechner · unverbindliche Prognose

Vier Risiken, ein Rechner: wo Ihnen im Ernstfall wirklich Geld fehlt

Alter, Berufsunfähigkeit, Todesfall, lange Krankheit – für jedes dieser Risiken zeigt Ihnen dieser Rechner Ihre Versorgungslücke als Euro-Betrag, nicht als Gefühl – abgestimmt auf Ihren Berufsstatus, denn Beamtin, Wissenschaftler und Ärztin sind ganz unterschiedlich abgesichert. Einmal Eckdaten eingeben, dann sehen Sie auf einen Blick: Was ist gedeckt – und wo müssen Sie handeln?

In einem Satz: Eine Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie im Ernstfall brauchen (Bedarf), und dem, was Ihnen zusteht (gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Pension, Versorgungswerk, Krankengeld). Dieser Rechner ermittelt sie für vier Risiken gleichzeitig – abgestimmt auf Ihren Berufsstatus, denn Beamte, Angestellte, Kammerberufe und Selbstständige sind völlig unterschiedlich abgesichert.
Wie berechne ich meine Versorgungslücke?

Jede Versorgungslücke folgt derselben Formel: Bedarf minus vorhandene Leistung. Beim Alter ist der Bedarf meist rund 80 % Ihres heutigen Nettos, die Leistung ist Ihre gesetzliche Rente, Pension oder Versorgungswerksrente. Bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit liegt der Bedarf bei rund 80 % Netto (mindestens dem DIN-Mindestbedarf), die Leistung ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder – bei Beamten – das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Beim Todesfall ergibt sich der Bedarf in Anlehnung an DIN 77230 aus dem Familien-Jahresbedarf, einem Zuschlag je Kind und offenen Krediten. Beim Krankentagegeld ist es die Lücke zwischen Ihrem Netto und dem Krankengeld ab der 7. Woche – bei privat Versicherten und Selbstständigen oft die volle Höhe. Der Rechner setzt für jede dieser vier Lücken Ihre Zahlen ein.

Ihre Angaben

Schon Daten in der Datenaufnahme erfasst? Dann übernehmen Sie sie mit einem Klick – sonst füllen Sie die Felder direkt aus. Der Rechner startet mit sinnvollen Annahmen; Sie ändern nur, was für Sie zählt.

Die Übernahme liest nur lokal in Ihrem Browser gespeicherte Daten – es wird nichts an uns übertragen.

Welche Lücken sollen gerechnet werden?

Bereits vorhandene Leistungen & Details (optional – präzisiert das Ergebnis)
Altersvorsorge
Berufs-/Dienstunfähigkeit
Todesfall
Krankentagegeld

Ihre Lücken auf einen Blick

Ihre Lücken im Größenvergleich

Wichtig – unverbindliche Prognose. Alle Ergebnisse sind eine Modellrechnung auf Basis Ihrer Angaben und gesetzlicher Annahmen (Stand 2026). Sie sind keine Zusage und ersetzen keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung; die ausgewiesenen Netto-Werte beruhen auf einer pauschalen Steuerannahme. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit; geschätzte Renten ersetzen nicht Ihre echten Auskünfte. Eine bedarfsgerechte Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt erst im persönlichen Gespräch.

Alle Zahlen im Detail

Renten-, Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeits- und Krankentagegeld-Leistungen sind als Netto-Werte nach Steuer (und ggf. Kranken-/Pflegebeitrag) angesetzt; der Todesfall als einmalige Kapitalsumme.

So entsteht Ihre Zahl – Rechenweg je Lücke
Methodik und Annahmen im Detail

Grundformel je Lücke: Bedarf minus vorhandene Leistung. Intern wird in Jahresbeträgen gerechnet, die Anzeige rundet auf Monats- bzw. Tageswerte.

  • Altersvorsorge: Bedarf = 80 % Ihres heutigen Nettos. Vorhandene Leistung = gesetzliche Rente (grob aus Einkommen und Berufsjahren geschätzt, überschreibbar), Pension (Ruhegehaltssatz × Besoldung) oder Versorgungswerk (Näherung über GRV-Niveau) plus bestehende private Renten. Die Sparraten-Schätzung nimmt 5 % Rendite in der Ansparphase an.
  • Berufs-/Dienstunfähigkeit: Bedarf = 80 % Netto, im DIN-Modus mindestens der Mindestbedarf (Mindestlohn × 168 × 0,75). Leistung = gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (Näherung mit Zurechnungszeit; sie unterstellt durchgehende Beiträge auf heutigem Niveau und kann real niedriger ausfallen), bei Beamten das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit (in jungen Jahren stark gekürzt, daher große Lücke), bei Kammerberufen die Versorgungswerks-Leistung.
  • Todesfall (angelehnt an DIN 77230): Bedarf = 5 × Jahresbedarf + 3 × Jahresbedarf je Kind + offene Kredite. Jahresbedarf = 80 % Netto (Standard) oder Jahres-Mindestbedarf (DIN-Modus). Leistung = vorhandene Risikoleben + verwertbares Vermögen + kapitalisierte Hinterbliebenenrente.
  • Krankentagegeld: Bedarf = Ihr Netto pro Tag. Leistung bei gesetzlich Versicherten = Krankengeld ab der 7. Woche (rund 70 % Brutto, höchstens 90 % Netto, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich Sozialabgaben). Bei privat Versicherten und Selbstständigen i. d. R. 0 €. Bei Beamten entfällt die Rechnung (Besoldung läuft weiter).

Quellen: Sozialversicherungs- und Rentenwerte (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenwert, Durchschnittsentgelt, Mindestlohn), Bedarfslogik angelehnt an DIN 77230, Beamtenbesoldung als Schätzwert mittlerer Erfahrungsstufe. Alle Rechengrößen werden zentral gepflegt (Stand 2026) und jährlich aktualisiert. Renten-, Erwerbsminderungs- und Pensionsleistungen werden vor dem Vergleich auf einen Netto-Wert heruntergerechnet (Einkommensteuer nach § 32a mit Besteuerungsanteil, bei gesetzlich Versicherten zusätzlich Kranken-/Pflegebeitrag). Die Beamtenpension wird dabei vereinfacht mit rund 94 % steuerpflichtigem Anteil angesetzt (der Versorgungsfreibetrag läuft bis 2058 aus). Es handelt sich um eine vereinfachte Netto-Schätzung ohne weitere Einkünfte. Externe Orientierung: Deutsche Rentenversicherung.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen

Die gefährlichste Lücke ist die, die niemand ausrechnet

In Beratungsgesprächen erlebe ich immer wieder dasselbe: Beim Alter machen sich die meisten Sorgen – und übersehen, dass die Berufsunfähigkeit sie statistisch deutlich früher und härter trifft. Bei einem 35-jährigen Beamten ist die Dienstunfähigkeits-Lücke oft größer als die Rentenlücke mit 67, weil das Ruhegehalt in den ersten Dienstjahren winzig ist. Und privat versicherte Ärzte stehen bei langer Krankheit ohne jedes Krankengeld da, wenn das Krankentagegeld fehlt.

Mein Rat: Schauen Sie nicht auf eine einzelne Zahl, sondern auf die Reihenfolge. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wo die größte Lücke klafft – und damit, was zuerst geschlossen gehört. Welche Reihenfolge für Sie sinnvoll ist, ordnen wir gemeinsam ein.

Jan Pohl · Versicherungsmakler aus Aachen · §34d D-6LQ8-VHMG3-85

Ihre nächsten Schritte

Sie kennen jetzt Ihre Lücken in Euro. Pro Risiko können Sie direkt eine konkrete Angebotsanforderung starten – Ihre Eckdaten und die berechnete Wunschhöhe werden mitgenommen, Sie tippen nichts doppelt. Oder Sie lassen das Gesamtbild im Gespräch einordnen.

Diese Rechner gehen tiefer

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Häufige Fragen

Was ist eine Versorgungslücke?
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Geld, das Sie in einem bestimmten Ernstfall brauchen (Bedarf), und dem, was Ihnen dann tatsächlich zusteht (gesetzliche oder betriebliche Leistungen, vorhandene Verträge, Vermögen). Dieser Rechner ermittelt sie für vier Risiken: Alter, Berufs-/Dienstunfähigkeit, Todesfall und lange Krankheit.
Wie berechne ich meine Versorgungslücke?
Jede Lücke folgt der Formel Bedarf minus vorhandene Leistung. Beim Alter ist der Bedarf rund 80 % des heutigen Nettos gegen Ihre gesetzliche Rente, Pension oder Versorgungswerksrente; bei Berufs-/Dienstunfähigkeit 80 % Netto gegen die Erwerbsminderungsrente bzw. das Ruhegehalt; beim Todesfall in Anlehnung an DIN 77230 aus Jahresbedarf, Zuschlag je Kind und offenen Krediten; beim Krankentagegeld die Lücke zwischen Netto und Krankengeld ab der 7. Woche. Renten- und BU-Leistungen werden vorher auf einen Netto-Wert nach Steuer heruntergerechnet.
Warum unterscheidet der Rechner nach Berufsstatus?
Weil die gesetzliche Absicherung völlig unterschiedlich ist: Angestellte haben gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente und Krankengeld. Beamte haben Pension und Dienstunfähigkeits-Versorgung, aber kein Krankengeld (die Besoldung läuft weiter). Kammerberufe wie Ärzte und Anwälte sind im Versorgungswerk und meist privat krankenversichert. Selbstständige ohne Kammer haben oft gar keine gesetzliche Absicherung. Dieselben Eingaben führen daher je nach Status zu ganz anderen Lücken.
Ist die geschätzte gesetzliche Rente verlässlich?
Der Startwert ist eine grobe Hochrechnung aus Einkommen und angenommenen Berufsjahren. Für ein belastbares Ergebnis tragen Sie bitte den Wert aus Ihrer Renteninformation, der Versorgungsauskunft (Beamte) oder der Mitteilung Ihres Versorgungswerks ein – im Feld „bereits vorhandene Leistungen“.
Warum ist meine Berufsunfähigkeits-Lücke so groß?
Weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur greift, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können (weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) – nicht schon, wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Sie fällt zudem niedrig aus. Bei Beamten ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren sehr klein. Deshalb ist die Lücke oft die größte von allen.
Was bedeutet die Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum am Anfang der Krankheit, in dem das Krankentagegeld noch nicht zahlt. Angestellte bekommen sechs Wochen Entgeltfortzahlung, daher startet das Krankentagegeld dort sinnvoll ab Tag 43. Privat Versicherte und Selbstständige wählen oft einen früheren Beginn (Tag 15 oder 22). Je später der Beginn, desto günstiger der Beitrag.
Ist das Ergebnis eine verbindliche Zusage?
Nein. Es ist eine unverbindliche Modellrechnung mit Schätzwerten und ersetzt keine Beratung. Welche Lücke Sie in welcher Reihenfolge schließen sollten, klären wir gemeinsam – bedarfsgerecht und ungebunden.

Lückenrechner · Rechengrundlagen Stand 2026 · unverbindliche Prognose, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Jan Pohl Versicherungsmakler · §34d D-6LQ8-VHMG3-85.

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