11. Juli 2018

Versicherung für Influencer, Content Creator & Blogger

Wer als Influencer, Content Creator oder Blogger Geld verdient, trägt vor allem ein Risiko: den reinen Vermögensschaden – Geld, das ein anderer verliert, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Etwa durch eine Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung oder eine Urheberrechtsverletzung im Reel.

Kurzüberblick: Der Kern ist die Vermögensschaden- bzw. Media-Haftpflicht; sie zahlt bei Abmahnung, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechtsverletzung, Datenschutzverstoß und Kampagnenfehler. Beiträge gibt es ab rund 150 € im Jahr. Mit dem Rechner unten sehen Sie sofort den Beitrag für zwei Konzepte (M und H) – inklusive Betriebshaftpflicht – und können direkt ein Angebot anfordern.

Die kurze Antwort

Influencer brauchen vor allem eine Media-/Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt die typischen Geld-Risiken aus Content und Kampagnen: Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, fehlende Werbekennzeichnung, Datenschutz, Vertragsfehler – inklusive Abmahnschutz. Dazu gehört die Betriebshaftpflicht (Personen-/Sachschäden bei Drehs, Studio, Events). Je nach Bedarf kommen Cyber (Account-Hacking), Inhalts-/Elektronikversicherung (Equipment) und eine eigene Rechtsschutzversicherung hinzu.

Das Hauptrisiko: reine Vermögensschäden

  • Urheberrecht: fremde Musik, Fotos, Clips, Schriften oder KI-Material mit unklarer Rechtekette.
  • Persönlichkeitsrecht: Personen erkennbar gezeigt oder bewertet ohne Einwilligung.
  • Markenrecht: fremde Logos oder Produktnamen im falschen Kontext.
  • Werbekennzeichnung: Kooperation/Affiliate nicht eindeutig als Werbung markiert → Abmahnung.
  • Vertragsfehler, Datenschutz, Account-Hacking sowie Schäden bei Drehs/Events und am Equipment.

Quellen: Leitfaden der Medienanstalten, Paragraf 5a UWG.

Die Bausteine kurz erklärt

  • Media-/Vermögensschadenhaftpflicht – der Pflichtkern (s. o.).
  • Betriebshaftpflicht – Personen- und Sachschäden bei Drehs, im Studio, bei Events. In beiden Konzepten fest eingeschlossen.
  • Cyber – rund um Account, Daten und Hacking.
  • Eigenschäden – Kosten, die Ihnen selbst entstehen.
  • D&O – Managerhaftung, nur für Kapitalgesellschaften.
  • Inhalt/Elektronik – Ihr Equipment.
  • Druckeigenschaden – Kosten eines misslungenen Druckauftrags (nur Print-/Verlagsrisiken).
  • Rechtsschutz – eigenständige Police, siehe Hinweis unten.
Wichtig zum Thema Rechtsschutz: Beide Konzepte enthalten passiven Rechtsschutz – also die Abwehr unberechtigter Ansprüche als Teil der Haftpflicht. Das ist keine vollwertige Rechtsschutzversicherung. Eine eigenständige Rechtsschutzversicherung setzt zusätzlich Ihre eigenen Ansprüche durch (Vertrags-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechtsschutz) und ist in beiden Konzepten nicht enthalten. Wir binden sie auf Wunsch separat ein.

Welches Konzept für wen?

Konzept H passt, wenn …

  • Sie solo oder als kleines Unternehmen arbeiten,
  • Ihnen 0 € Selbstbehalt wichtig ist,
  • Eigenschäden und Cyber-Haftpflicht ohne Aufpreis in der Basis sein sollen,
  • Sie international tätig sind (weltweite Deckung),
  • Sie eine einfache Rundum-Lösung bevorzugen.

Konzept M passt, wenn …

  • Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) führen und D&O brauchen,
  • Sie Druck-/Verlagsrisiken haben (Druckeigenschaden),
  • Sie modular einzelne Bausteine zuschalten möchten,
  • Sie hohe Versicherungssummen (bis 3 Mio €) brauchen.

Worauf es ankommt: Selbstbehalt (0 € oder 250 €), ob die Influencer-Tätigkeit ausdrücklich gedeckt ist, das Cyber-/Account-Risiko, internationale Ansprüche, Ihre Rechtsform sowie ob vertragliche Haftung und Vertragsstrafen mitversichert sind. Genau das klären wir vor dem Angebot.

Bedingungen im Überblick (Konzept M und H)

KriteriumKonzept MKonzept H
Selbstbehalt250 € Standard0 €
Influencer-Tätigkeitversicherbarprämienneutral mitversichert
EigenschädenZusatzbaustein (50 €)in Basis enthalten
CyberZusatz (ab 125 €)Zusatz (ab 90 €)
Betriebshaftpflichtfest eingeschlossenfest eingeschlossen
D&O (Managerhaftung)Zusatz, nur Kapitalgesellschaftennicht im Konzept
Weltweite Deckungim Angebot prüfenja, inkl. Ausland
Vollwertiger Rechtsschutzseparatseparat

Zwei konkrete Konzepte (Stand v1.1 bzw. 05/2023). Welcher Versicherer dahintersteht und der exakte Deckungsumfang stehen in Ihrem persönlichen Angebot.

Beitrag berechnen & Angebot anfordern

Tragen Sie Ihre Eckdaten ein – der Beitrag für Konzept M und Konzept H wird sofort berechnet, inklusive Betriebshaftpflicht. Für ein verbindliches Angebot füllen Sie die Felder darunter aus. Mit der Anforderung erhalten Sie zugleich den Maklervertrag.

1. Beitrag berechnen

Immer enthalten: Vermögensschaden-/Media-Haftpflicht + Betriebshaftpflicht (Personen-/Sachschäden).

Konzept M

    Konzept H

      Unverbindliche Orientierungswerte (brutto inkl. 19 % Versicherungsteuer) aus den vorliegenden Tableaus. Das verbindliche Angebot kann je nach Tätigkeit und Bedingungen abweichen.

      2. Ihre Angaben für das Angebot

      Ihre Angaben werden auf diesem Gerät verarbeitet und erst beim Versand der erzeugten Datei an mich übermittelt. Keine Gesundheitsdaten.

      Meine Einschätzung

      Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen, zur Versicherung von Influencern und Content Creators

      Der häufigste Fehler ist, eine normale Betriebshaftpflicht abzuschließen und zu glauben, damit sei alles erledigt. Sie zahlt aber gerade nicht bei dem, was Creator wirklich trifft: Abmahnung, Rechteverletzung, Kampagnenfehler. Mein Ausgangspunkt ist deshalb immer die Media-Haftpflicht – und die Betriebshaftpflicht gehört fest dazu. Welches der beiden Konzepte besser passt, hängt vom Profil ab: das eine punktet mit 0 € Selbstbehalt und Rundum-Basis, das andere mit Bausteinen wie der Managerhaftung für Kapitalgesellschaften. Ich vergleiche beide für Ihre Situation – ungebunden.

      Jan Pohl – ungebundener Versicherungsmakler, Aachen

      Häufige Fragen

      Welche Versicherung braucht ein Influencer zuerst?
      Die Media- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht inklusive Betriebshaftpflicht. Sie deckt Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Werbekennzeichnung, Datenschutz und Vertragsfehler sowie Personen-/Sachschäden bei Drehs und Events.
      Ist der Rechtsschutz eine vollwertige Rechtsschutzversicherung?
      Nein. Beide Konzepte enthalten nur passiven Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche) als Teil der Haftpflicht. Eine vollwertige Rechtsschutzversicherung, die auch eigene Ansprüche durchsetzt (Vertrags-, Arbeits-, Steuer-, Strafrecht), ist ein separates Produkt und kann ergänzt werden.
      Was kostet eine Influencer-Versicherung?
      Inklusive Betriebshaftpflicht beginnen die Beiträge bei rund 150 bis 250 € im Jahr (Umsatz bis 30.000 €). Mit dem Rechner oben sehen Sie Ihren Beitrag für beide Konzepte sofort.
      Worin unterscheiden sich Konzept M und Konzept H?
      Konzept H bietet 0 € Selbstbehalt, in der Basis enthaltene Eigenschäden und prämienneutrale Influencer-Deckung. Konzept M ist modular mit Bausteinen wie D&O für Kapitalgesellschaften. Welcher Versicherer dahintersteht, erfahren Sie im Angebot.
      Ist mein Account über die Cyberversicherung mitversichert?
      Account-Hacking und der Ausfall des Kanals gehören in den Cyber-Baustein. Wie weit Account-Übernahme, Erpressung und Ertragsausfall gedeckt sind, unterscheidet sich je nach Konzept.

      Als Selbstständige(r) ebenfalls wichtig

      Kurz angerissen – jeweils mit eigenem Angebotsformular:

      Quellen: Leitfaden der Medienanstalten, Paragraf 5a UWG, Künstlersozialkasse. Beiträge nach den vorliegenden Konzept-Tableaus; maßgeblich ist das jeweils gültige Angebot. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Jan Pohl ist als ungebundener Versicherungsmakler (Paragraf 34d GewO) tätig.

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