Wer als Influencer, Content Creator oder Blogger Geld verdient, trägt vor allem ein Risiko: den reinen Vermögensschaden – Geld, das ein anderer verliert, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Etwa durch eine Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung oder eine Urheberrechtsverletzung im Reel.
Die kurze Antwort
Influencer brauchen vor allem eine Media-/Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt die typischen Geld-Risiken aus Content und Kampagnen: Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, fehlende Werbekennzeichnung, Datenschutz, Vertragsfehler – inklusive Abmahnschutz. Dazu gehört die Betriebshaftpflicht (Personen-/Sachschäden bei Drehs, Studio, Events). Je nach Bedarf kommen Cyber (Account-Hacking), Inhalts-/Elektronikversicherung (Equipment) und eine eigene Rechtsschutzversicherung hinzu.
Das Hauptrisiko: reine Vermögensschäden
- Urheberrecht: fremde Musik, Fotos, Clips, Schriften oder KI-Material mit unklarer Rechtekette.
- Persönlichkeitsrecht: Personen erkennbar gezeigt oder bewertet ohne Einwilligung.
- Markenrecht: fremde Logos oder Produktnamen im falschen Kontext.
- Werbekennzeichnung: Kooperation/Affiliate nicht eindeutig als Werbung markiert → Abmahnung.
- Vertragsfehler, Datenschutz, Account-Hacking sowie Schäden bei Drehs/Events und am Equipment.
Quellen: Leitfaden der Medienanstalten, Paragraf 5a UWG.
Die Bausteine kurz erklärt
- Media-/Vermögensschadenhaftpflicht – der Pflichtkern (s. o.).
- Betriebshaftpflicht – Personen- und Sachschäden bei Drehs, im Studio, bei Events. In beiden Konzepten fest eingeschlossen.
- Cyber – rund um Account, Daten und Hacking.
- Eigenschäden – Kosten, die Ihnen selbst entstehen.
- D&O – Managerhaftung, nur für Kapitalgesellschaften.
- Inhalt/Elektronik – Ihr Equipment.
- Druckeigenschaden – Kosten eines misslungenen Druckauftrags (nur Print-/Verlagsrisiken).
- Rechtsschutz – eigenständige Police, siehe Hinweis unten.
Welches Konzept für wen?
Konzept H passt, wenn …
- Sie solo oder als kleines Unternehmen arbeiten,
- Ihnen 0 € Selbstbehalt wichtig ist,
- Eigenschäden und Cyber-Haftpflicht ohne Aufpreis in der Basis sein sollen,
- Sie international tätig sind (weltweite Deckung),
- Sie eine einfache Rundum-Lösung bevorzugen.
Konzept M passt, wenn …
- Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) führen und D&O brauchen,
- Sie Druck-/Verlagsrisiken haben (Druckeigenschaden),
- Sie modular einzelne Bausteine zuschalten möchten,
- Sie hohe Versicherungssummen (bis 3 Mio €) brauchen.
Worauf es ankommt: Selbstbehalt (0 € oder 250 €), ob die Influencer-Tätigkeit ausdrücklich gedeckt ist, das Cyber-/Account-Risiko, internationale Ansprüche, Ihre Rechtsform sowie ob vertragliche Haftung und Vertragsstrafen mitversichert sind. Genau das klären wir vor dem Angebot.
Bedingungen im Überblick (Konzept M und H)
| Kriterium | Konzept M | Konzept H |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | 250 € Standard | 0 € |
| Influencer-Tätigkeit | versicherbar | prämienneutral mitversichert |
| Eigenschäden | Zusatzbaustein (50 €) | in Basis enthalten |
| Cyber | Zusatz (ab 125 €) | Zusatz (ab 90 €) |
| Betriebshaftpflicht | fest eingeschlossen | fest eingeschlossen |
| D&O (Managerhaftung) | Zusatz, nur Kapitalgesellschaften | nicht im Konzept |
| Weltweite Deckung | im Angebot prüfen | ja, inkl. Ausland |
| Vollwertiger Rechtsschutz | separat | separat |
Zwei konkrete Konzepte (Stand v1.1 bzw. 05/2023). Welcher Versicherer dahintersteht und der exakte Deckungsumfang stehen in Ihrem persönlichen Angebot.
Beitrag berechnen & Angebot anfordern
Tragen Sie Ihre Eckdaten ein – der Beitrag für Konzept M und Konzept H wird sofort berechnet, inklusive Betriebshaftpflicht. Für ein verbindliches Angebot füllen Sie die Felder darunter aus. Mit der Anforderung erhalten Sie zugleich den Maklervertrag.
1. Beitrag berechnen
Konzept M
Konzept H
Unverbindliche Orientierungswerte (brutto inkl. 19 % Versicherungsteuer) aus den vorliegenden Tableaus. Das verbindliche Angebot kann je nach Tätigkeit und Bedingungen abweichen.
2. Ihre Angaben für das Angebot
Ihre Angaben werden auf diesem Gerät verarbeitet und erst beim Versand der erzeugten Datei an mich übermittelt. Keine Gesundheitsdaten.
Meine Einschätzung
Der häufigste Fehler ist, eine normale Betriebshaftpflicht abzuschließen und zu glauben, damit sei alles erledigt. Sie zahlt aber gerade nicht bei dem, was Creator wirklich trifft: Abmahnung, Rechteverletzung, Kampagnenfehler. Mein Ausgangspunkt ist deshalb immer die Media-Haftpflicht – und die Betriebshaftpflicht gehört fest dazu. Welches der beiden Konzepte besser passt, hängt vom Profil ab: das eine punktet mit 0 € Selbstbehalt und Rundum-Basis, das andere mit Bausteinen wie der Managerhaftung für Kapitalgesellschaften. Ich vergleiche beide für Ihre Situation – ungebunden.
Jan Pohl – ungebundener Versicherungsmakler, AachenHäufige Fragen
Welche Versicherung braucht ein Influencer zuerst?
Ist der Rechtsschutz eine vollwertige Rechtsschutzversicherung?
Was kostet eine Influencer-Versicherung?
Worin unterscheiden sich Konzept M und Konzept H?
Ist mein Account über die Cyberversicherung mitversichert?
Als Selbstständige(r) ebenfalls wichtig
Kurz angerissen – jeweils mit eigenem Angebotsformular:
- Einkommensabsicherung: Fällt Ihr Einkommen durch Krankheit oder Unfall länger aus, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Angebot anfordern →
- Altersvorsorge: Als Creator zahlen Sie meist nicht in die gesetzliche Rente ein – den Aufbau steuern Sie selbst. Angebot anfordern →
- Private Krankenversicherung: Für viele Selbstständige die passende Krankenversicherung. Angebot anfordern →
Quellen: Leitfaden der Medienanstalten, Paragraf 5a UWG, Künstlersozialkasse. Beiträge nach den vorliegenden Konzept-Tableaus; maßgeblich ist das jeweils gültige Angebot. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Jan Pohl ist als ungebundener Versicherungsmakler (Paragraf 34d GewO) tätig.










