Umzug in die Schweiz: Was passiert mit Ihren deutschen Versicherungen?
Sie haben einen Arbeitsvertrag in Zürich, Basel oder Bern unterschrieben – und fragen sich, welche deutschen Versicherungen Sie jetzt behalten, umstellen oder kündigen sollten? Ob Postdoc an der ETH, Assistenzärztin am Universitätsspital oder Entwicklungsingenieur in der Industrie: Wer aus Deutschland in die Schweiz wechselt, wechselt im Regelfall auch das komplette Sozialversicherungssystem. Diese Seite liefert die Entscheidungslogik – inklusive der Frage, warum ein Gehaltssprung der richtige Moment ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen.
Die entscheidende Weiche: Umzug oder Grenzgänger?
Bevor Sie irgendeinen Vertrag kündigen, muss eine Frage geklärt sein: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz wirklich in die Schweiz – oder bleiben Sie in Deutschland wohnen und pendeln? Diese Weiche bestimmt fast alles: Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherungspflicht, Wahlrechte und die Behandlung Ihrer privaten Verträge.
| Echter Umzug in die Schweiz | Grenzgänger (Wohnsitz bleibt in Deutschland) | |
|---|---|---|
| Bewilligung | B EU/EFTA (ab 1 Jahr Vertrag) oder L EU/EFTA (3–12 Monate) | G EU/EFTA, Rückkehr mindestens wöchentlich |
| Anmeldung | Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt bei der Schweizer Wohngemeinde; Abmeldung in Deutschland, wenn keine Wohnung verbleibt | Deutsche Meldung bleibt bestehen |
| Krankenversicherung | Schweizer Grundversicherung (KVG) wird grundsätzlich Pflicht – Beitritt innerhalb von 3 Monaten | Grundsätzlich Schweiz, aber Optionsrecht: formelle Befreiung und Versicherung in Deutschland möglich (Frist: 3 Monate) |
| Sozialversicherung | Komplett Schweiz: AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG | Während der Beschäftigung Schweiz; bei voller Arbeitslosigkeit Leistungen regelmäßig im Wohnstaat Deutschland |
Diese Seite behandelt den echten Umzug. Wer als Grenzgänger pendelt, hat eine eigenständige Sonderkonstellation mit eigenem Wahlrecht. Sonderfälle wie eine Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber (A1-Bescheinigung, regelmäßig bis 24 Monate deutsches Recht) oder regelmäßiges Homeoffice in Deutschland (Mehrstaatentätigkeit) verändern die Zuständigkeit ebenfalls und gehören vor dem Umzug geklärt.
So funktioniert das Schweizer Pflichtsystem
Die Schweiz hat ein dichtes, aber anders aufgebautes System als Deutschland. Fünf Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie über Ihre deutschen Verträge entscheiden:
1. Krankenversicherung: 3-Monats-Frist, keine Familienversicherung
Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme bei einer Schweizer Krankenkasse grundversichern. Bei rechtzeitigem Beitritt wirkt der Schutz rückwirkend ab Einzug – eine Lücke entsteht also nicht, wenn Sie die Frist einhalten. Wichtig für Familien: Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der deutschen GKV gibt es nicht; auch Kinder zahlen eine eigene (reduzierte) Kopfprämie.
2. Unfall läuft über den Arbeitgeber
Ab 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber sind Sie über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) auch gegen Freizeitunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse können Sie dann ruhen lassen («sistieren») und Prämie sparen. Eine deutsche private Unfallversicherung wird damit oft zum reinen Zusatzbaustein.
3. Altersvorsorge: AHV plus Pensionskasse
Die 1. Säule (AHV/IV) ist für alle obligatorisch; die Pensionskasse (BVG) greift ab einem Jahreslohn von 22’680 CHF (Stand 2026). Ihre deutschen Rentenansprüche verfallen nicht: Jeder Staat zahlt später seine eigene Rente, die Zeiten werden für Mindestversicherungszeiten gegenseitig angerechnet. Für die private Vorsorge vor Ort ist die steuerbegünstigte Säule 3a relevant – 2026 bis zu 7’258 CHF pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse.
4. Erwerbsunfähigkeit ist nur teilweise abgedeckt
Als Faustwert werden für IV und Pensionskasse zusammen häufig rund 60 Prozent des letzten Lohns genannt – die tatsächliche Höhe hängt von Lohn, Koordinationsabzug und Pensionskassen-Reglement ab. Geleistet wird zudem erst bei Invalidität nach Schweizer Definition, die deutlich strenger ist als der Berufsunfähigkeitsbegriff guter deutscher BU-Tarife. Ein Krankentagegeld ist in der Schweiz nicht generell obligatorisch. Gerade bei höheren Akademiker-Gehältern entsteht hier regelmäßig eine erhebliche Versorgungslücke.
5. Es gibt keine Pflegepflichtversicherung
Die Schweiz kennt kein Pendant zur deutschen Pflegeversicherung. Die Grundversicherung trägt nur definierte Beiträge an Pflegeleistungen; den Rest finanzieren Versicherte, Kantone und Gemeinden. Wer seine deutschen Pflege-Ansprüche nicht verlieren will, muss vor dem Wegzug handeln – dazu unten mehr.
Ihre deutschen Verträge im Überblick
| Vertrag | Empfehlung | Das sollten Sie tun |
|---|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | behalten + erhöhen | Weltweite Geltung und Meldepflichten prüfen lassen. Bei Gehaltssprung: Nachversicherungsgarantie vor dem Wegzug nutzen – Details im nächsten Abschnitt. |
| Private Krankenversicherung (PKV) | umstellen | Nicht vorschnell kündigen, sondern Anwartschaft prüfen. Ob sie sich lohnt, hängt von vier Faktoren ab – Entscheidungslogik unten. |
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | endet | Die Versicherungspflicht endet bei echtem Wegzug und Wechsel in die Schweizer Sozialversicherung regelmäßig. Nicht vorab kündigen – erst Schweizer Anmeldung und KVG-Police sichern, dann den konkreten Status mit Nachweisen bei der bisherigen Kasse klären. |
| Pflegeversicherung | Frist: 1 Monat! | Antrag auf freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs. 2 SGB XI spätestens einen Monat nach dem Wegzug bei der bisherigen Pflegekasse stellen. |
| Privathaftpflicht | ersetzen | Deutsche Tarife sind regelmäßig auf vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgelegt. Bis zum Umzug behalten, in der Schweiz zeitnah eine Schweizer Privathaftpflicht abschließen, dann kündigen. |
| Hausrat | neu abschließen | Hausrat ist wohnungsgebunden und zieht nicht in die Schweiz mit. Deutsche Police nach Wohnungsübergabe beenden, Schweizer Hausratversicherung für die neue Wohnung abschließen. |
| Private Unfallversicherung | prüfen | Ab UVG-Schutz oft Doppelversicherung. Behalten nur, wenn Kapitalleistung/Progression bewusst als Ergänzung gewünscht ist. |
| Risikoleben / Lebensversicherung | behalten | In der Regel unproblematisch weiterführen. Adresse, Steueransässigkeit und Bezugsrechte aktualisieren. |
| Riester | ruhen lassen | Nicht vorschnell kündigen – das kostet Zulagen und Steuervorteile. Meist ist Beitragsfreistellung der bessere Weg; Förderstatus individuell klären. |
| Rürup / Basisrente | meist behalten | Vertrag läuft weiter; der Sonderausgabenabzug wirkt aber nur bei deutscher Steuerbasis. Beitragshöhe ggf. anpassen, für neue Beiträge eher Säule 3a prüfen. |
Vier typische Konstellationen – und worauf es jeweils ankommt
Postdoc mit befristetem Vertrag (2–3 Jahre): Hier zählt der Rückweg. PKV-Anwartschaft und Pflege-Weiterversicherung halten die deutsche Tür offen; die BU läuft unverändert weiter und wird beim höheren Schweizer Lohn über die Nachversicherungsgarantie angepasst.
Assistenzärztin / Assistenzarzt am Schweizer Spital: Der Gehaltssprung ist hier meist am größten – das Nachversicherungsfenster der BU gehört vor den Wegzug. Wer noch in der GKV ist, klärt zusätzlich, ob die spätere Rückkehr direkt in die PKV führen soll.
Professorin / Professor mit Familie und Immobilie: Hier liegen die teuersten Hebel: große PKV-Anwartschaft (Alterungsrückstellungen!), Risikoleben für die Finanzierung und die Einzelversicherung jedes Familienmitglieds in der Schweizer Grundversicherung. Ab Mitte 50 spricht wegen § 6 Abs. 3a SGB V besonders viel für die Anwartschaft.
Ingenieurin / Ingenieur in der Industrie: Meist unbefristeter Vertrag und offene Rückkehrfrage – hier lohnt die bewusste Abwägung zwischen kleiner und großer Anwartschaft. Für Haftpflicht und Hausrat gilt der Staffelstab-Ansatz aus dem Fahrplan.
Gehaltssprung beim Wechsel: Jetzt die BU erhöhen – ohne neue Gesundheitsprüfung
Ein Stellenwechsel in die Schweiz bedeutet fast immer ein deutlich höheres Gehalt – und damit eine BU-Rente, die plötzlich nicht mehr zum Einkommen passt. Gute deutsche BU-Tarife enthalten dafür eine Nachversicherungsgarantie: Bei definierten Ereignissen – dazu zählen regelmäßig Gehaltserhöhung und Arbeitgeberwechsel, daneben Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf – dürfen Sie die BU-Rente erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten.
Drei Dinge entscheiden darüber, ob das bei Ihnen funktioniert:
- Die Frist. Die Erhöhung muss je nach Bedingungswerk meist innerhalb von 6, teils 12 Monaten nach dem Ereignis beantragt werden. Bei Stellenantritt im Oktober läuft die Uhr also ab dann – klug ist, die Erhöhung schon vorher mit dem neuen Arbeitsvertrag als Nachweis anzustoßen.
- Die Grenzen. Je Ereignis gilt ein Höchstbetrag, dazu eine Gesamtobergrenze und eine Angemessenheitsprüfung: Die BU-Rente muss in einem üblichen Verhältnis zum Einkommen stehen. Das Schweizer Gehalt in CHF wird dafür umgerechnet; der neue Arbeitsvertrag ist in der Regel der zentrale Beleg.
- Der Zeitpunkt. Aus Deutschland heraus ist der Prozess am einfachsten: deutscher Wohnsitz, deutsche Post, klare Zuständigkeit. Ob ein Bedingungswerk die Erhöhung auch nach dem Wegzug noch reibungslos zulässt, ist vertragsabhängig. Deshalb gehört die Erhöhung an den Anfang Ihres Fahrplans, nicht ans Ende.
Zwei Punkte werden dabei gern übersehen: Erstens das Währungsthema – die BU-Rente wird in Euro gezahlt, Ihre Lebenshaltung läuft künftig in Franken. Wer die Rente nur auf das alte deutsche Netto kalkuliert, hat im Leistungsfall eine Wechselkurslücke. Zweitens die Dynamik: Eine vereinbarte Beitragsdynamik erhöht die Rente schrittweise weiter und sollte beim Wegzug nicht leichtfertig abgewählt werden.
Falls Ihr Vertrag keine Nachversicherungsgarantie enthält oder die Grenzen ausgeschöpft sind, bleibt die Aufstockung mit Gesundheitsprüfung – idealerweise abgesichert über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag aktenkundig wird.
Lohnt sich die PKV-Anwartschaft noch? Vier Faktoren entscheiden
Die Schweiz gehört nicht zum EWR – die deutsche PKV ist nach dem Umzug regelmäßig nicht mehr Ihre Primärabsicherung und ersetzt die Schweizer Versicherungspflicht nicht. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht «kündigen oder behalten?», sondern: Wie viel ist Ihnen der Rückweg in Ihren heutigen Tarif wert? Genau das leistet eine Anwartschaft – in zwei Varianten:
- Kleine Anwartschaft: konserviert Ihren Gesundheitszustand. Bei Rückkehr gibt es keine neue Gesundheitsprüfung, aber das dann erreichte Eintrittsalter zählt. Kostet je nach Versicherer einen kleinen Teil des Normalbeitrags.
- Große Anwartschaft: erhält zusätzlich die Alterungsrückstellungen und das ursprüngliche Eintrittsalter – spürbar teurer, aber bei langer Vertragsdauer oft das eigentlich Wertvolle.
Ob sich das für Sie rechnet, hängt von vier Faktoren ab:
| Faktor | Spricht für die Anwartschaft | Spricht dagegen |
|---|---|---|
| 1. Rückkehrwahrscheinlichkeit | Befristeter Vertrag, Familie oder Immobilie in Deutschland, offene Karrierepfade | Auswanderung auf Dauer fest geplant |
| 2. Status bei Rückkehr | Einkommen voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze – nach einem Schweizer Gehaltssprung häufig der Fall –, geplante Selbständigkeit oder Verbeamtung | Rückkehr absehbar in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Grenze: dann greift zunächst ohnehin die GKV-Pflicht |
| 3. Alter | Ab Mitte 40 deutlich: Wer mit 55 oder später zurückkehrt, kommt nach § 6 Abs. 3a SGB V regelmäßig nicht mehr in die GKV – ohne Anwartschaft droht dann eine teure Neuaufnahme oder der Basistarif | Unter 35 mit kurzer Vertragsdauer: der Rückweg in den Markt steht meist noch offen |
| 4. Gesundheit & Vertragswert | Diagnosen seit Vertragsbeginn, langjähriger Alttarif mit hohen Alterungsrückstellungen | Junger Vertrag, unauffällige Gesundheitshistorie |
Als Faustlogik: Je realistischer die Rückkehr, je höher das Alter und je länger der Vertrag, desto klarer lohnt sich die Anwartschaft – bei langer Vertragsdauer eher die große Variante. Wer dagegen jung ist, einen jungen Vertrag hat und der Schweiz dauerhaft treu bleiben will, kann auf sie verzichten – sollte diese Entscheidung aber bewusst treffen und nicht durch eine vorschnelle Kündigung nebenbei. Wichtig fürs Timing: Die Umstellung wird vor dem Wegzug mit dem Versicherer vereinbart, nicht nachträglich.
Haftpflicht und Hausrat: Sauberer Staffelstab statt Lücke
Die deutsche Privathaftpflicht ist regelmäßig auf vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgelegt, nicht auf einen Dauerwohnsitz in Zürich oder Basel. Die richtige Reihenfolge: deutsche Police bis zum Umzug weiterlaufen lassen, direkt nach Einzug eine Schweizer Privathaftpflicht abschließen (viele Vermieter erwarten den Nachweis), erst dann die deutsche kündigen. Beim Hausrat gilt dasselbe Prinzip – nur dass die deutsche Police ohnehin an der Wohnung hängt und nicht mit umzieht.
Die fünf typischen Fehler beim Wechsel
- Alles vorab kündigen. Wer GKV oder PKV beendet, bevor der Schweizer Status nachweisbar ist, riskiert Lücken und verliert Gestaltungsoptionen (Anwartschaft!).
- Die Pflege-Frist verschlafen. Ein Monat nach Wegzug ist die kürzeste Frist im ganzen Prozess – und die einzige, die sich nicht heilen lässt.
- Die BU unverändert lassen. Das Nachversicherungsfenster nach Gehaltssprung und Jobwechsel schließt sich nach Monaten – danach geht eine Erhöhung nur noch mit Gesundheitsprüfung.
- Den Grenzgänger-Fall mit dem Umzug verwechseln. Wahlrechte, Formulare und Fristen unterscheiden sich grundlegend; falsche Formulare kosten Wochen.
- Das Familienbudget mit deutschen Annahmen rechnen. Kopfprämien pro Person statt Familienversicherung und höhere Selbstbehalte gehören von Anfang an in die Kalkulation.
Ihr Fahrplan: Vom Arbeitsvertrag bis zum dritten Monat in der Schweiz
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8–12 Wochen vorher: Status und Bestandsaufnahme
Konstellation festlegen (Umzug, Grenzgänger oder Entsendung?), alle Versicherungsordner sichten, Versicherer schriftlich nach Auslandsgeltung fragen. BU-Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie mit dem neuen Arbeitsvertrag anstoßen.
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4 Wochen vorher: Nichts Voreiliges kündigen
GKV/PKV bestehen lassen, bis der Schweizer Status nachweisbar ist. PKV-Anwartschaft mit dem Versicherer vereinbaren. Entscheiden, ob eine deutsche Wohnung verbleibt – das hat steuerliche Folgen (Doppelansässigkeit, DBA Deutschland–Schweiz).
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Umzugswoche: An- und Abmelden
Abmeldung in Deutschland (frühestens 1 Woche vor, spätestens 14 Tage nach Auszug), Anmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen und vor Stellenantritt – mit Pass und Arbeitsvertrag. Abmeldebestätigung aufbewahren.
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1. Monat: Die kritische Frist
Antrag auf Pflege-Weiterversicherung bei der bisherigen Pflegekasse stellen. Außerdem: Schweizer Krankenkasse auswählen (neutraler Prämienvergleich des Bundes: priminfo.admin.ch), bei UVG-Schutz die Unfalldeckung der Kasse ruhen lassen.
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Bis Ende des 3. Monats: System komplett
KVG-Beitritt für alle Familienmitglieder abgeschlossen, erste Lohnabrechnung auf AHV/ALV/UVG/BVG-Abzüge geprüft, deutsche Versicherer mit Nachweisen informiert, Schweizer Haftpflicht und Hausrat policiert, deutsche Übergangspolicen beendet.
Meine Einschätzung als Makler
Die meisten Wechsler, die ich begleite, machen nicht zu wenig – sie machen das Richtige in der falschen Reihenfolge. Gekündigt wird sofort, die Pflege-Frist kennt niemand, und die BU-Erhöhung fällt erst ein, wenn der Wohnsitz schon in Zürich liegt. Dabei ist die Logik einfach: Erst erhöhen und einfrieren, dann umziehen, dann kündigen. Wer mit Arbeitsvertrag in der Hand zu mir kommt, hat alle drei Hebel noch in der Hand – sechs Wochen später oft nur noch einen.
Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler, Aachen
Stellenantritt in der Schweiz geplant?
Ich prüfe Ihre Bestandsverträge auf Auslandsgeltung, stoße die BU-Nachversicherung an und kläre mit Ihrem PKV-Versicherer die passende Anwartschaft – bevor die Fristen laufen. Eine Anfrage kostet nichts. Eine verpasste Frist schon.
Jetzt Termin vereinbarenHäufige Fragen zum Umzug in die Schweiz
Kann ich meine BU wegen des höheren Schweizer Gehalts ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
In vielen Fällen ja – über die Nachversicherungsgarantie Ihres Vertrags. Gehaltserhöhung und Arbeitgeberwechsel zählen bei guten Tarifen zu den anerkannten Ereignissen; als Nachweis dient in der Regel der neue Arbeitsvertrag, das CHF-Gehalt wird umgerechnet. Entscheidend sind die Frist (je nach Bedingungswerk meist 6 bis 12 Monate ab Ereignis) und die Höchstgrenzen. Am einfachsten läuft die Erhöhung, solange Sie noch in Deutschland wohnen.
Lohnt sich die PKV-Anwartschaft überhaupt noch für mich?
Das hängt von vier Faktoren ab: Rückkehrwahrscheinlichkeit, voraussichtlicher Status bei Rückkehr (Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Selbständigkeit oder Verbeamtung sprechen dafür), Alter (ab Mitte 40 wird sie wegen der 55er-Regel des § 6 Abs. 3a SGB V deutlich wichtiger) und dem Wert Ihres Vertrags (Gesundheitshistorie, Alterungsrückstellungen). Je realistischer die Rückkehr und je länger der Vertrag, desto klarer lohnt sie sich.
Muss ich meine deutsche Krankenversicherung sofort kündigen?
Nein – und Sie sollten es auch nicht. Die richtige Reihenfolge ist: erst die Schweizer Anmeldung und den KVG-Beitritt sichern, dann den Statuswechsel der deutschen Kasse bzw. dem PKV-Versicherer mit Nachweisen melden. Die GKV-Versicherungspflicht endet bei echtem Wegzug in die Schweizer Sozialversicherung regelmäßig – den konkreten Status klären Sie mit Ihrer bisherigen Kasse; bei der PKV ist die Umstellung auf eine Anwartschaft meist klüger als die Kündigung.
Lohnt sich die deutsche BU überhaupt noch, wenn ich in der Schweiz arbeite?
In den meisten Fällen ja. IV und Pensionskasse erreichen zusammen häufig nur rund 60 Prozent des letzten Lohns – abhängig von Lohn und Pensionskassen-Reglement – und arbeiten mit einem strengeren Invaliditätsbegriff als gute deutsche BU-Tarife. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag weltweiten Schutz bietet – das ist bei guten Tarifen Standard, sollte aber schriftlich bestätigt werden.
Was passiert mit meinen deutschen Rentenansprüchen?
Nichts geht verloren. Deutschland und die Schweiz zahlen später jeweils ihre eigene Rente aus den dort erworbenen Zeiten; für Mindestversicherungszeiten werden die Zeiten beider Staaten zusammengerechnet. Sinnvoll ist eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung vor oder kurz nach dem Wegzug.
Sind meine Kinder in der Schweiz mitversichert?
Nein. Die Schweizer Grundversicherung kennt keine beitragsfreie Familienversicherung – jedes Familienmitglied, auch jedes Kind, braucht eine eigene Police mit eigener (für Kinder reduzierter) Prämie. Das gehört in jede Budgetplanung für den Wechsel.
Ich bleibe in Deutschland wohnen und pendle – gilt das hier auch für mich?
Nur teilweise. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland haben Sie ein Optionsrecht: Sie können innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt wählen, ob Sie in der Schweiz (KVG) oder in Deutschland versichert sein wollen – die Befreiung von der Schweizer Pflicht muss formell beantragt werden. Diese Konstellation hat eigene Regeln und verdient eine eigene Betrachtung.
Was ist, wenn ich nur für zwei oder drei Jahre in die Schweiz gehe?
Dann sind zwei Dinge besonders wichtig: die PKV-Anwartschaft (sichert die Rückkehr in den alten Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung) und die Pflege-Weiterversicherung innerhalb eines Monats nach Wegzug. Beides hält Ihnen den deutschen Rückweg offen – gerade bei befristeten Forschungs- und Projektstellen der entscheidende Punkt.
Ich arbeite nur vorübergehend oder nebenbei in der Schweiz (z. B. Famulatur, PJ-Tertial, Nebentätigkeit) – gilt das hier auch?
Nur eingeschränkt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behält und nur zeitweise in der Schweiz tätig ist, fällt je nach Konstellation unter Entsendungs- oder Mehrstaatenregeln (Stichwort A1-Bescheinigung) – die deutschen Verträge laufen dann regelmäßig weiter; wichtig sind vor allem die Auslandsgeltung der Bestandsverträge und eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese Seite behandelt den echten Wohnsitzwechsel.
Stand: Juni 2026. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert (u. a. Bundesamt für Gesundheit BAG, Staatssekretariat für Migration SEM, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, DVKA, SGB V und SGB XI), stellen aber allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie einzelne Verträge fortgeführt, erhöht oder umgestellt werden können, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab. Schweizer Grenzwerte (BVG-Eintrittsschwelle, Säule-3a-Maximalbetrag) werden regelmäßig angepasst. Für die Vermittlung schweizerischer Versicherungsprodukte gelten die dortigen Zulassungsregeln; ich begleite Sie als in Deutschland zugelassener, ungebundener Versicherungsmakler bei der deutschen Seite Ihres Wechsels.