Versicherungen für niedergelassene Zahnärzte: das Gesamtbild für Praxisinhaber

Versicherungen für niedergelassene Zahnärzte schützen nicht nur Sie persönlich, sondern auch die Praxis als wirtschaftliche Einheit.

Praxis-Absicherung

Versicherungen für niedergelassene Zahnärzte: das Gesamtbild für Praxisinhaber

Mit der Niederlassung sichern Sie nicht mehr nur Ihre eigene Arbeitskraft ab. Sie tragen Verantwortung für eine wirtschaftliche Einheit mit Personal, Finanzierung, Geräten, Patientendaten und laufenden Fixkosten. Entscheidend ist deshalb nicht die Anzahl der Verträge, sondern die richtige Reihenfolge und Abstimmung.

Absicherung vor der Praxisübernahme prüfen Bausteine ansehen
Beratung für Heilberufe seit 1999 Ungebunden, § 34d GewO Aachen und bundesweit per Microsoft Teams
Kurzüberblick:

Eine Praxis abzusichern heißt: Sie schichten Schutz für drei verschiedene Ebenen – Person, Praxis, Personal. Person bleibt aus der Anstellungszeit bestehen (BU, PKV, Krankentagegeld), wird aber neu kalkuliert. Praxis kommt komplett neu dazu (Berufshaftpflicht-Erweiterung, Praxisausfall, Cyber, Inhalt, Elektronik). Personal startet mit der ersten Einstellung. Wer alles auf einmal absichert, überversichert oder übersieht. Wer in der richtigen Reihenfolge vorgeht, hat am Ende einen sauberen, bezahlbaren Schutz.

Direkte Antwort

Niedergelassene Zahnärzte sichern drei Ebenen ab: Person, Praxis und Personal. Persönliche Verträge bleiben bestehen, müssen aber neu kalkuliert werden. Praxis-Verträge kommen komplett neu dazu, Personal-Verträge mit der ersten Einstellung.

  • Person: Berufsunfähigkeit mit Praxis-Kalkulation, PKV, Krankentagegeld, beruflicher Rechtsschutz, optional 24-Stunden-Unfallversicherung.
  • Praxis: Berufshaftpflicht mit erhöhter Deckungssumme, Praxisausfall, Cyber, Praxisinhalt und Elektronik.
  • Personal: BGW-Pflichtmitgliedschaft, U1/U2, optional betriebliche Krankenversicherung und Gruppenunfall.

Reihenfolge: zuerst existenzbedrohende Risiken, dann hohe Sachrisiken, zuletzt Ergänzungen.

Warum sich mit der Niederlassung alles ändert

In der Anstellung war Ihre Versicherung im Wesentlichen Sie selbst. Eine BU, eine PKV, eine Krankentagegeld-Police, vielleicht ein Rechtsschutz. Die Berufshaftpflicht lief über den Arbeitgeber, Praxisrisiken existierten nicht in Ihrer Verantwortung.

Mit der Niederlassung wird Ihre Praxis eine eigene wirtschaftliche Einheit. Ein Defekt der Behandlungseinheit kostet 40.000 bis 150.000 Euro. Ein Ransomware-Angriff legt die Praxisverwaltung still und führt zu DSGVO-Meldepflicht. Eine Krankschreibung von zwei Monaten bedeutet 50.000 bis 100.000 Euro Einnahmeausfall bei weiterlaufenden Personal-, Miet- und Leasingkosten. Ein Behandlungsfehler mit Schadenersatzanspruch erreicht im Implantologie-Umfeld schnell sechsstellige Summen.

Drei Konsequenzen für die Absicherung:

  1. Die Persönlich-Verträge müssen neu kalkuliert werden. Die BU muss jetzt nicht nur Ihr Privatnetto decken, sondern entweder zusätzlich die Praxisfixkosten tragen oder mit einer Praxisausfallversicherung kombiniert werden.
  2. Es kommen Verträge dazu, die Sie vorher nie gebraucht haben. Berufshaftpflicht mit eigener Police, Praxisausfall, Cyber, Inhalt, Elektronik – das sind je nach Spezialisierung 4 bis 7 neue Verträge.
  3. Verantwortung für Dritte entsteht. Patientendaten, Personal, Auszubildende. Die Pflichten aus DSGVO, Strahlenschutz, Hygiene und Arbeitsschutz wirken indirekt in die Versicherung hinein, weil sie bei Schadenfällen die Leistung beeinflussen.
Drei Schutzebenen einer Zahnarztpraxis Person Berufsunfähigkeitsversicherung Private Krankenversicherung Krankentagegeld Beruflicher Rechtsschutz Unfallversicherung 24h Private Haftpflicht Altersvorsorge (Versorgungswerk plus) Bestand aus Anstellungszeit, aber neu kalkuliert Praxis Berufshaftpflicht erweitert Praxisausfallversicherung Cyberversicherung Praxisinhalt Elektronik / Geräte Gebäude (falls Eigentum) Vertrauensschaden optional Kommt mit der Niederlassung komplett neu dazu Personal BGW (Pflicht) Lohnfortzahlung U1/U2 Betriebliche KV optional Gruppenunfall optional Direktversicherung bAV Startet mit der ersten Einstellung
Drei Ebenen der Praxis-Absicherung: Person bleibt, Praxis kommt komplett neu dazu, Personal entsteht mit der ersten Einstellung.

Die Bausteine im Detail

Jeder Baustein hat eine eigene Vertiefungsseite, die Bedingungen, Klauseln und Tarifunterschiede ausführlich erklärt. Hier der Überblick mit der Logik, in welcher Situation der Baustein für Sie relevant ist.

Person: Ebene der eigenen Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit (BU)

In der Niederlassung muss die BU-Rente entweder das Privatnetto plus die Praxisfixkosten decken, oder mit einer Praxisausfallversicherung kombiniert werden. Reine Privatnetto-Rente ist zu wenig.

BU-Vertiefung lesen

AU-Klausel als BU-Baustein

Für Niedergelassene besonders wichtig: Eine Krankschreibung ab sechs Monaten löst die Leistung aus, bevor formell Berufsunfähigkeit anerkannt ist. Überbrückt die teure Prüfphase.

AU-Klausel-Vertiefung lesen

Krankentagegeld

Bei Niedergelassenen entfaltet das Krankentagegeld eine andere Logik als bei Angestellten. Es muss die Praxisfixkosten und das persönliche Lebenshaltungs-Budget abbilden, ohne mit Praxisausfall- oder BU-Leistung zu kollidieren.

Beruflicher Rechtsschutz

Mit der Niederlassung wachsen die Rechtsschutzanlässe: KZV-Auseinandersetzungen, Personal, Mietrecht, Verwaltungsverfahren (Strahlenschutz, Hygiene), Vertragsrecht mit Dentallaboren. Ein Standard-Privatrechtsschutz reicht nicht.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie bereits in der PKV sind, ändert die Niederlassung am Vertrag selten etwas. Wichtig ist aber, die Beitragsdynamik über die nächsten 25–35 Jahre zu kennen, denn der Arbeitgeberzuschuss fällt jetzt komplett weg.

Unfallversicherung 24-Stunden

Für Niedergelassene oft sinnvoll, weil die Berufsgenossenschaft nur Schulwege und gewisse Berufsausflüge deckt. Hand- und Fingerverletzungen außerhalb der Arbeitszeit (Sport, Garten, Haushalt) sind sonst nicht spezifisch abgesichert.

Praxis: Ebene der wirtschaftlichen Einheit

Berufshaftpflicht mit Erweiterung

Eigene Police mit deutlich erhöhter Deckungssumme (typisch 5 bis 10 Mio. Euro) und Erweiterungen für Ihre Fachrichtung: Implantologie, Endodontie, Oralchirurgie, Parodontologie haben jeweils eigene Risikoprofile.

Praxisausfallversicherung

Sichert die laufenden Praxisfixkosten ab, wenn Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Personal, Miete, Leasing, Tilgung – alles läuft weiter, während die Einnahmen ausbleiben. In unserer Beratungserfahrung der häufigste blinde Fleck nach der Niederlassung.

Cyberversicherung

Ransomware auf der Patientenverwaltung, Datenleck mit DSGVO-Meldepflicht, gehackte E-Mail-Konten für Spear-Phishing. Eine Cyberversicherung deckt nicht nur den Schaden, sondern stellt auch Forensik, Krisenkommunikation und Rechtsbeistand.

Praxisinhalt und Elektronik

Behandlungseinheit (40.000–150.000 Euro pro Stuhl), Röntgen, CAD/CAM, Sterilisator, Praxis-IT. Praxisinhalt deckt klassische Risiken wie Brand, Einbruch, Leitungswasser. Elektronik deckt den Allgefahren-Schutz inklusive Bedienungsfehler, Überspannung, Eigenversagen.

Gebäude

Nur relevant, wenn Sie Praxisinhaber des Gebäudes sind. Bei Miete übernimmt der Vermieter. Bei Eigentum: Wohngebäudeversicherung mit Geschaeftsraumklausel.

Vertrauensschadenversicherung

Schutz gegen Vermögensschäden durch eigenes Personal (Unterschlagung, Manipulation der Abrechnung). Für kleinere Einzelpraxen optional, ab Praxisgemeinschaft mit mehreren Mitarbeitern empfehlenswert.

Personal: Ebene der Mitarbeitenden

Berufsgenossenschaft BGW

Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Beiträge nach Gefahrenklasse und Lohnsumme. Trägt Berufsunfälle, Berufskrankheiten, Reha und Renten Ihrer Mitarbeitenden.

Lohnfortzahlungsversicherung U1/U2

Pflicht für kleine Praxen: U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit) und U2 (Mutterschutzleistungen). Wird über die Krankenkassen der Mitarbeitenden abgewickelt.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Freiwilliger Zusatzbaustein als Mitarbeiter-Benefit. Steuerlich begünstigt bis 50 Euro pro Monat pro Mitarbeitenden. Wirkt als Mitarbeiterbindung gerade bei Fachkräftemangel in der zahnärztlichen Assistenz.

Gruppenunfall und Direktversicherung

Gruppenunfall: optionale Ergänzung, oft als Recruiting-Argument. Direktversicherung: Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge, vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung finanzierbar.

Welche Reihenfolge wirklich funktioniert

Die typische Falle bei der Niederlassung: alles auf einmal absichern wollen. Das führt entweder zu Überversicherung (zu viele Verträge, deren Zusammenspiel nicht durchdacht ist) oder zu Übersehen (eine Pflicht wird vergessen, das Übrige ist Stueckwerk). Eine saubere Reihenfolge bringt mehr Schutz bei weniger Beitrag:

  1. Drei Monate vor Übernahme: Personenverträge prüfen. BU neu kalkulieren oder neu strukturieren, Krankentagegeld auf neue Logik anpassen, Risikovoranfrage bei neuen Diagnosen seit dem letzten Abschluss.
  2. Zwei Monate vor Übernahme: Praxis-Pflichten klären. Berufshaftpflicht-Antrag stellen (mit Vorlaufzeit zum Versorgungswerk), KZV-Zulassung, Anmeldung bei BGW, Beantragung Strahlenschutz und Röntgen-Geraetebuch.
  3. Ein Monat vor Übernahme: Sachverträge. Praxisinhalt, Elektronik, Cyber. Vertragsbeginn so legen, dass der erste Behandlungstag bereits abgedeckt ist. Praxisausfall mit gleicher Datierung.
  4. Zur Übernahme: Personal absichern. Anmeldung Krankenkasse, Sozialversicherung, BGW melden. Optional: bKV, Gruppenunfall, Direktversicherung als Mitarbeiter-Benefit.
  5. Erste drei Monate nach Übernahme: Praxis im Lauf, Strukturprüfung. Was wird gebraucht, was nicht? Welche Klausel hat die Praxis besonders gefordert? Anpassungen jetzt sind preiswert.
  6. Sechs Monate nach Übernahme: Strategie-Check. Altersvorsorge erhöhen (jetzt erst, wenn Tilgung und Liquidität klar sind), Vertrauensschaden prüfen, ggf. Erweiterung Berufshaftpflicht.

Was hier bewusst nicht im ersten Monat erledigt wird: Altersvorsorge-Ausbau. Die ist wichtig, hat aber im ersten Niederlassungsjahr Vorrang gegenüber Liquidität und Tilgung. Wer das richtig sortiert, vermeidet typische Liquiditätsklemmen im zweiten Halbjahr.

Welche Summen und welche Klauseln

Generelle Richtwerte, die in der Beratung weiter präzisiert werden müssen. Die konkrete Ausprägung hängt von Praxisform, Spezialisierung und Praxisgröße ab.

Baustein Typischer Richtwert Wichtigste Klausel
BU-RentePrivatnetto plus 30–50 % Praxis-Anteil, alternativ Kombination mit PraxisausfallBerufsklausel zahnarzt-spezifisch, AU-Klausel, Infektionsklausel, Verweisungsverzicht
Berufshaftpflicht5–10 Mio. Euro, bei Implantologie/Oralchirurgie 10–15 Mio.Fachrichtungs-Erweiterung, Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
Praxisausfallmonatliche Fixkosten plus 20–30 % Puffer, Leistungsdauer 12–24 MonateKarenzzeit max. 14 Tage, Einschluss psychischer Erkrankungen
CyberversicherungDeckung 500.000 bis 1 Mio. Euro, DSGVO-Modul PflichtForensik, Krisenkommunikation, Datenwiederherstellung, Pufferschaeden
PraxisinhaltNeuwertversicherung, Selbstbeteiligung niedrigAllgefahren-Variante, Einschluss Außenversicherung
Elektronik / GeraeteNeuwertversicherung der medizintechnischen AnlagenBedienungsfehler, Eigenversagen, Überspannung
Rechtsschutz beruflichSelbstbeteiligung 250–500 Euro, Streitwert unbegrenztVertrags-, Verwaltungs-, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Mietrecht gewerblich
KrankentagegeldPraxisfixkosten plus Privatbudget abzgl. PKV-Beitrag, ab Tag 22 oder 43Kein Wegfall bei BU-Anerkennung, Anpassung bei Einkommensveränderung

Die Richtwerte sind kein Tarifvergleich, sondern ein Sortieren der Größenordnungen. Konkrete Tarifempfehlungen entstehen erst nach Erfassung Ihrer Praxisdaten und Spezialisierung.

Bestehende Verträge passen oft nicht zur neuen Realität

Viele Praxisinhaber merken erst in der Niederlassung, dass ihre BU-Rente zu niedrig, die Berufshaftpflicht zu schmal oder das Krankentagegeld falsch dimensioniert ist. Genau dafur ist der Praxis-Setup-Check gedacht – bevor das Risiko zur Lücke wird.

Bestandsprüfung vor der Niederlassung

Drei Beispiele aus der Beratungspraxis

Beispiel 1 – Einzelpraxis-Übernahme

Zahnarzt, 38 Jahre, übernimmt eine etablierte Einzelpraxis in Aachen-Burtscheid mit zwei Behandlungsstuehlen, drei Mitarbeiterinnen, Schwerpunkt Allgemeinzahnheilkunde mit erweitertem Implantologie-Anteil. Praxiskaufpreis 420.000 Euro, Bankfinanzierung über 15 Jahre. BU mit ausreichender Rente vorhanden, PKV im Bestand, keine bestehende Berufshaftpflicht außerhalb des Anstellungsverhältnisses.

Beratungslogik: Die bestehende BU bleibt, muss aber neu auf Praxis-Kalkulation gerechnet werden – Ergebnis: zusätzlich Praxisausfallversicherung mit Leistungsdauer 18 Monate und Karenzzeit 14 Tage. Berufshaftpflicht neu mit 7,5 Mio. Euro Deckung und Implantologie-Klausel. Krankentagegeld neu strukturieren: Tagegeld so dimensionieren, dass nach Wegfall der Lohnfortzahlung Privat-Budget gedeckt ist, Praxisausfall übernimmt die Fixkosten. Praxisinhalt mit Allgefahrenklausel, Elektronik separat für die Behandlungseinheiten und das Röntgengerät. Cyber mit DSGVO-Modul.

Was bewusst nicht im ersten Jahr: Erhöhung der privaten Altersvorsorge. Erst nach Stabilisierung der Liquidität und der Tilgungsstruktur.

Beispiel 2 – Praxisgemeinschaft mit BAG-Anteil

Kieferorthopädin, 41 Jahre, tritt einer bestehenden Berufsausübungsgemeinschaft in Aachen-Brand bei mit 40 % Beteiligung. Gemeinschaft hat bereits Berufshaftpflicht, Praxisinhalt, Cyber. Eigene BU aus Studienzeit vorhanden, aber zu niedrig.

Beratungslogik: Prüfung der bestehenden Praxis-Policen auf Anteils-Sicht: Reicht die Berufshaftpflicht-Summe bei drei Inhaberinnen, ist die Cyber-Deckung an die neue Mitarbeitenden-Zahl angepasst? Eigene BU-Rente spürbar erhöhen, da das anteilige Praxiseinkommen jetzt die Existenzbasis ist. Praxisausfall klein dimensionieren, da Fixkosten-Anteil 40 % beträgt. Private Verträge (PKV, Krankentagegeld, Rechtsschutz beruflich) eigenstaendig.

Besonderheit BAG: Im Innenverhältnis sind die Anteile geregelt, im Außenverhältnis bleibt eine gesamtschuldnerische Haftung – das ist bei der Berufshaftpflicht-Summe zu beachten.

Beispiel 3 – Neugründung in Eschweiler

Zahnärztin, 35 Jahre, gründet eine neue Einzelpraxis in einer Wohngebiets-Neubaustraße in Eschweiler. Ein Behandlungsstuhl, eine Mitarbeiterin in Halbzeit, perspektivisch Ausbau auf zwei Stuehle. Bankfinanzierung über 12 Jahre, alleinerziehend mit Kind.

Beratungslogik: Bei Neugründung sind die Risiken anders gewichtet als bei Übernahme: Praxisausfall ist zentral, weil keine Patientenstammbasis vorhanden ist und ein Ausfall die Aufbauphase massiv zurückwirft. BU mit hoher AU-Klausel-Priorität, weil als Alleinerziehende die familiäre Auffangstruktur fehlt. Berufshaftpflicht 5 Mio. Euro mit Standard-Klauseln (keine Implantologie). Praxisinhalt mit Aufstockungsoption, da Erweiterung geplant. Cyber bewusst überdimensioniert (1 Mio. Deckung), da Datenleck in der Aufbauphase einen Reputationsschaden bedeutet, der sich schwerer reparieren lässt als in einer etablierten Praxis.

KZV, Berufsordnung und gesetzliche Pflichten

Vier Strukturen wirken indirekt in Ihre Versicherung hinein. Verstoß gegen eine dieser Pflichten kann im Schadenfall die Leistung beeinflussen oder eine grobe Fahrlässigkeit darstellen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)

Regelt Zulassung, Abrechnung und Honorarverteilung. Auseinandersetzungen mit der KZV (Honorarkürzungen, Prüfungen, Plausibilitäts-Verfahren) sind nicht selten und brauchen einen Berufsrechtsschutz mit Sozialgerichts-Komponente.

Berufsordnung der Zahnärztekammer

Werbeverbote, Honorarpflichten gegenüber GOZ, Schweigepflicht, Aufbewahrungsfristen. Verstoß kann standesrechtliche Verfahren auslösen – Berufsrechtsschutz und Anwaltliche Vertretung relevant.

Strahlenschutz und Röntgen

Sachkundenachweis, regelmäßige Konstanzprüfungen, Aktualisierungskurse. Verstoß gegen Strahlenschutzpflichten kann bei einem Schadenfall durch das Röntgengerät als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – was nur greift, wenn die Berufshaftpflicht den entsprechenden Verzicht enthält.

Hygiene-Richtlinien (RKI / KRINKO)

Aufbereitung von Medizinprodukten, Sterilisations-Logs, Personal-Schutzkleidung. Verstoß gegen Hygiene-Pflichten ist im Schadenfall regelmäßig ein Prüfpunkt der Versicherer – deshalb sollte die Berufshaftpflicht den Einwand grober Fahrlässigkeit ausschließen.

DSGVO und Patientendaten

Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Anbietern, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzbeauftragter ab 20 regelmäßig damit beschäftigten Personen. Bei einem Datenleck greift die Cyberversicherung – aber nur, wenn die DSGVO-Pflichten zuvor erfüllt waren.

Typische Fehler bei der Niederlassung

Fehler 1: Berufshaftpflicht aus der Anstellung weiterlaufen lassen

Die Police aus dem Anstellungsverhältnis ist meist auf die Klinik oder Praxis bezogen und endet mit dem Arbeitsverhältnis. Eine eigene Berufshaftpflicht muss ab Tag eins der Niederlassung bestehen – eine Lücke lässt sich nachträglich nicht mehr schließen.

Fehler 2: BU-Rente unverändert übernehmen

Die BU-Rente, die in der Anstellung das Privatnetto deckte, reicht in der Niederlassung nicht, weil Praxisfixkosten weiterlaufen. Entweder BU-Rente erhöhen oder Praxisausfallversicherung kombinieren – im Idealfall beides aufeinander abgestimmt.

Fehler 3: Cyber als „nice to have“ behandeln

Ransomware auf der Patientenverwaltung legt die Praxis still und löst DSGVO-Meldepflicht aus. Eine Cyberversicherung gehört deshalb in den allermeisten Praxen zur Grundausstattung, nicht zur Kür.

Fehler 4: Praxisausfall mit zu kurzer Leistungsdauer

Eine Leistungsdauer von 6 Monaten ist zu kurz, weil Erkrankungen oft 12–24 Monate brauchen, bis entweder die Rückkehr möglich ist oder die BU greift. 18 Monate sind ein guter Standard.

Fehler 5: Praxisinhalt mit Standard-Klauseln statt Allgefahren

Eine klassische Praxisinhaltsversicherung deckt benannte Gefahren (Brand, Einbruch, Leitungswasser). Allgefahren-Tarife decken alles, was nicht ausgeschlossen ist – gerade bei der teuren Behandlungseinheit ist das relevant, weil viele Schäden nicht in die benannten Kategorien fallen.

Fehler 6: Vertrauensschaden ignorieren

Ab Praxisgemeinschaft mit mehreren Mitarbeitern ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll. Sie deckt Unterschlagung und Manipulation der Abrechnung – ein Risiko, das in keiner anderen Police mitversichert ist.

Fehler 7: Altersvorsorge im ersten Niederlassungsjahr aufstocken

Naheliegend, aber falsch priorisiert. Liquidität und Tilgung haben Vorrang. Altersvorsorge-Aufstockung erst, wenn die Praxisfinanzen stabilisiert sind – meist im zweiten oder dritten Jahr.

Fehler 8: Personal-Pflichten erst nach Einstellung klären

BGW-Anmeldung, U1/U2-Pflichten und Sozialversicherung müssen vor dem ersten Arbeitstag der Mitarbeiterin geregelt sein. Verspätete Anmeldung kann Bußgelder auslösen.

Makler-Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen, spezialisiert auf Heilberufe und niedergelassene Zahnärzte

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen

Die teuersten Fehler bei der Niederlassung passieren nicht durch fehlende Verträge, sondern durch falsche Prioritäten. Wer zuerst die Altersvorsorge aufstockt und dabei die Praxisausfallversicherung zu schmal dimensioniert, hat eine optisch „reiche“ Absicherung, aber eine reale Lücke. Wer eine Berufshaftpflicht mit 3 Millionen Euro für eine implantologische Praxis abschließt, spart 200 Euro Beitrag und riskiert sechsstellige Eigenanteile.

Mein Vorgehen mit Praxisübernehmerinnen und Übernehmern: erst zwei Termine zur Strukturklärung, dann ein Antragsfenster von rund 4 Wochen vor dem geplanten Übernahmedatum. So bekommen alle Verträge denselben Vertragsbeginn, und die Schnittstellen zwischen Person, Praxis und Personal sind aufeinander abgestimmt. Drei Monate nach Übernahme folgt ein kurzer Soll-Ist-Vergleich. Das spart erfahrungsgemäß Beitrag und vermeidet die typischen Stueckwerk-Effekte.

Jan Pohl, Versicherungsmakler nach § 34d GewO, Registrierungsnummer D-6LQ8-VHMG3-85. Tätig seit 1999, schwerpunktmäßig für niedergelassene Heilberufe, wissenschaftliche Mitarbeiter und Beamte.

Wie ein Praxis-Setup-Check abläuft

Wenn Sie sich für einen Praxis-Setup-Check entscheiden, laufen die Termine typisch so ab:

1

Vorbesprechung

Telefonat oder Microsoft Teams, 30 Minuten. Wir klären Niederlassungsdatum, Praxisform (Einzel, BAG, MVZ), Spezialisierung und bestehende Verträge.

2

Strukturtermin

90 Minuten. Wir gehen die drei Ebenen Person/Praxis/Personal durch und priorisieren, was wann erledigt sein muss.

3

Antragsfenster

Ca. 4 Wochen vor Niederlassung. Berufshaftpflicht, Praxisausfall, Cyber, Inhalt, Elektronik – alle mit selbem Vertragsbeginn. Personenverträge falls nötig neu strukturiert.

4

Soll-Ist-Check

3 Monate nach Übernahme: passt die Absicherung zur tatsächlichen Praxis-Realität? Anpassungen jetzt sind preiswert und meist klein.

90 Minuten Strukturklarheit vor der Niederlassung

Ein Praxis-Setup-Check sortiert Person, Praxis und Personal in der richtigen Reihenfolge. Kein Tarifverkauf, sondern Prioritäten und Schnittstellen.

Praxis-Setup-Check buchen

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Versicherungsplanung vor der Niederlassung beginnen?

Drei Monate vor Übernahme ist ein guter Startpunkt. Personenverträge brauchen oft Risikovoranfragen, Berufshaftpflicht-Anträge benötigen Vorlaufzeit. Später beginnen ist machbar, aber stressiger.

Wie viele Versicherungsverträge habe ich als niedergelassene Zahnärztin am Ende?

Typisch 8 bis 12 Verträge, abhängig von Praxisgröße und Spezialisierung. Wichtiger als die Zahl ist die Abstimmung: Welche Police deckt was, wo darf es Überlappung geben, wo nicht?

Was kostet die Absicherung einer durchschnittlichen Praxis pro Jahr?

Sehr unterschiedlich, je nach Praxisgröße und Spezialisierung. Realistische Bandbreite für Praxis-Verträge (ohne Personen-Verträge): 3.500 bis 8.000 Euro pro Jahr. Personen-Verträge je nach Alter und BU-Rente 4.000 bis 12.000 Euro zusätzlich.

Brauche ich als Praxisinhaberin eine Praxisausfallversicherung?

Für die allermeisten Praxisformen ja. Praxisfixkosten laufen weiter, während Einnahmen ausfallen. Eine Krankschreibung von vier Wochen ohne Praxisausfall-Deckung kostet erfahrungsgemäß einen niedrigen fünfstelligen Betrag aus eigener Tasche.

Was passiert mit meiner BU, wenn ich von der Anstellung in die Niederlassung wechsle?

Die BU bleibt bestehen. Die Rentenhöhe muss aber neu kalkuliert werden, weil Praxisfixkosten dazukommen. Entweder die BU-Rente entsprechend erhöhen oder eine Praxisausfallversicherung kombinieren.

Reicht eine Berufshaftpflicht mit 3 Millionen Euro Deckung?

Für reine Allgemeinzahnheilkunde meist ausreichend, für Implantologie, Oralchirurgie oder Parodontologie zu wenig. Realistische Schadenhöhen reichen bei Behandlungsfehlern im Implantat-Bereich sechsstellig – deshalb 7,5 bis 10 Mio. Euro Deckung sinnvoll.

Was unterscheidet die Berufshaftpflicht aus der Anstellung von einer eigenen Police?

Die Anstellungs-Police deckt nur Schäden, die im Rahmen Ihrer angestellten Tätigkeit entstanden sind, und endet mit dem Arbeitsverhältnis. Eine eigene Police gilt unabhängig vom Arbeitgeber und ist Voraussetzung für die selbständige Tätigkeit.

Welche Versicherungen sind für mich als Praxisinhaberin Pflicht?

Pflicht im engeren Sinne sind: Berufshaftpflicht, Mitgliedschaft im Versorgungswerk, Mitgliedschaft in der KZV, Berufsgenossenschaft BGW bei Personal. Alle anderen Bausteine sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Schadenfall existenzentscheidend.

Welche Versicherungen verlangt die Bank bei einer Praxisfinanzierung?

Viele Banken erwarten vor Auszahlung der Finanzierung mindestens eine ausreichende Berufshaftpflicht, eine Absicherung der Arbeitskraft (BU) sowie Schutz für Praxisinventar und Technik. Häufig kommt eine Risiko-Lebensversicherung in Tilgungshöhe hinzu. Welche Anforderungen konkret gestellt werden, hängt von Finanzierungshöhe, Praxisform und Sicherheitenstruktur ab – vor der Bankgespräch-Phase ist eine Bestandsprüfung sinnvoll.

Wo Sie weiterlesen sollten

Ihre nächste Niederlassungsentscheidung steht an?

Übernahme, Neugründung oder BAG-Beitritt – jede Variante hat ihre eigene Absicherungs-Reihenfolge. Sie schicken uns Ihre wichtigsten Eckdaten, wir kommen mit einer ersten Einschätzung zurück.

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Quellen und weiterführende Informationen: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung · BGW Berufsgenossenschaft · Robert Koch-Institut: Hygiene-Empfehlungen · Bundeszahnärztekammer · BfDI: DSGVO im Gesundheitswesen

Stand: 23. Mai 2026. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Tarifbedingungen, Klauseln und Annahmerichtlinien der Versicherer ändern sich regelmäßig. Die konkrete Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch auf Basis Ihrer aktuellen Situation.