PKV Öffnungsaktion (Beamte)

Öffnungsaktion PKV Übersicht
Öffnungsaktion PKV Übersicht

Stand: 01.2026

Mitgliedsunternehmen, die sich an den Öffnungsaktionen für Beamte und deren Angehörige beteiligen

  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG)
  • Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
  • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
  • HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (Hinweis: gilt nicht für Beamte auf Widerruf)
  • HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
  • INTER Krankenversicherung AG
  • LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG (nur für katholische Priester)
  • Münchener Verein Krankenversicherung a. G.
  • ottonova Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
  • Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK)
  • Union Krankenversicherung AG (UKV)
  • Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG (VRK)

Hinweis: Die Teilnahmebedingungen können sich ändern. Für die jeweils aktuelle Liste empfiehlt sich ein Abgleich mit den offiziellen Veröffentlichungen des PKV-Verbands.

Öffnungsaktion PKV für Beamte: Leitfaden nach negativer Risikovoranfrage (inkl. 60-Sekunden-Zusammenfassung & FAQ)
Leitfaden PKV für Beamte

Öffnungsaktion PKV für Beamte

Dieser Leitfaden ist für Beamtenanfängerinnen und Beamtenanfänger (und berechtigte Angehörige), die nach einer negativen Risikovoranfrage keine Lösung finden – oder sich vorab strukturiert informieren möchten.

In 60 Sekunden

Wenn eine normale PKV-Annahme wegen Vorerkrankungen scheitert, kann die Öffnungsaktion der PKV den Zugang ermöglichen. Teilnehmende Versicherer dürfen berechtigte Beamte (und bestimmte Angehörige) nicht aus Gesundheitsgründen ablehnen. Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen, und Risikozuschläge sind auf maximal 30% begrenzt.

Entscheidend sind zwei Dinge: die Frist und der richtige Antrag. In der Regel gilt: sechs Monate ab erstmaliger Verbeamtung (bzw. ab Beginn des Beamtenverhältnisses laut Urkunde). Bei Angehörigen läuft die Frist typischerweise ab dem Zeitpunkt, ab dem sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden oder eine GKV-Pflicht endet. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der spätere Versicherungsbeginn.

Die Öffnungsaktion ist meist Plan B. Vorher sollte geprüft werden, ob ein normaler Antrag möglich ist. Ein normaler Tarif bietet oft mehr Gestaltungsfreiheit – selbst wenn ein Zuschlag herauskommt.

Tipp: Wenn Sie bereits eine Risikovoranfrage gestellt haben, lesen Sie ergänzend meinen Leitfaden zum Vorgehen: Risikovor­anfrage BU & Krankenversicherung.

Was ist die Öffnungsaktion – und was ist sie nicht?

Die Öffnungsaktion ist eine Regelung, nach der teilnehmende private Krankenversicherer berechtigte Beamte (und bestimmte Angehörige) nicht wegen des Gesundheitszustands ablehnen dürfen. Die Aufnahme soll auch dann möglich sein, wenn eine normale Gesundheitsprüfung schwierig wäre.

Der Kern der Öffnung ist klar: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge nur bis zu einer Obergrenze (maximal 30% auf den Beitrag).

Die Öffnungsaktion ist kein Sondertarif und kein Qualitätsmerkmal. Sie ist ein Mechanismus, der Aufnahme ermöglicht, wenn der normale Weg nicht funktioniert. Sie führt in eine beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung. „Beihilfekonform“ bedeutet: Der Tarif ist so gestaltet, dass er zu Ihrem Beihilfesatz passt.

Wer kann die Öffnungsaktion nutzen?

Die Öffnungsaktion richtet sich vor allem an Beamtenanfänger. Dazu zählen typischerweise Beamte auf Widerruf (z. B. Anwärter, Referendare) sowie Personen, die erstmals in ein Beamtenverhältnis auf Probe, Zeit oder Lebenszeit eintreten. Auch bestimmte gleichgestellte Gruppen können erfasst sein (z. B. Richter, Kirchenbeamte, DO-Angestellte; DO bedeutet Dienstordnungs-Angestellte).

Ebenfalls relevant sind Angehörige (Ehe-/Lebenspartner, Kinder), wenn sie erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden und nicht ohnehin in der GKV pflichtversichert sind.

Nicht jede Konstellation ist abgedeckt. Wer nicht beihilfeberechtigt ist oder in bestimmten Modellen der pauschalen Beihilfe steckt, muss vorab klären, ob die Öffnung überhaupt greift.

Fristen: Der häufigste Grund, warum die Öffnungsaktion verloren geht

Die Öffnungsaktion ist strikt fristgebunden. In der Regel gilt für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger: sechs Monate ab erstmaliger Verbeamtung. Maßgeblich ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, wie er in Ihren Unterlagen (Ernennungsurkunde/Verfügungen) festgelegt ist.

Bei Beamten, die vom Status „Beamter auf Widerruf“ in ein Beamtenverhältnis auf Probe wechseln, kann die Frist in der Praxis erneut relevant werden, weil ein neuer Statusbeginn vorliegt. Ob und wie das im Einzelfall gilt, hängt vom Verlauf und den Nachweisen ab.

Für Angehörige endet die Öffnung nicht „irgendwann später“, sondern ist ebenfalls an Zeitpunkte gekoppelt. Typischerweise beginnt die Frist, sobald eine Person erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig wird oder eine GKV-Pflicht endet (z. B. Ende der Familienversicherung). Zusätzlich ist die Öffnungslogik häufig an den Status und die Frist des beihilfeberechtigten Beamten gekoppelt.

Entscheidend: Es zählt nicht, wann der Versicherungsschutz beginnt. Es zählt, wann der Antrag beim Versicherer eingeht.

Was bringt die Öffnungsaktion konkret?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag fristgerecht gestellt wird, ist der Hauptvorteil eindeutig: Sie werden aufgenommen. Der Versicherer darf die Aufnahme nicht wegen des Gesundheitszustands ablehnen.

Leistungsausschlüsse sind im Rahmen der Öffnung nicht vorgesehen. Risikozuschläge sind begrenzt (maximal 30% auf den Beitrag).

Die Öffnung betrifft vor allem die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Das bedeutet: Beihilfe und PKV sind so abgestimmt, dass zusammen grundsätzlich bis maximal 100% der erstattungsfähigen Kosten abgedeckt werden.

Hinweis: In der Pflegepflichtversicherung wird im Rahmen der Öffnung kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben.

Nachteile und Grenzen: Warum die Öffnungsaktion kein Premium-Ticket ist

Bindung durch den ersten verbindlichen Antrag

Die Öffnungsaktion wirkt wie ein einmaliger Eintritt. Der Versicherer, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen, ist zur Aufnahme verpflichtet. Das gilt allerdings nur bei teilnehmenden Versicherern; eine aktuelle Liste finden Sie unter pkv.de/beamte. Nicht alle PKV-Unternehmen beteiligen sich.

Voranfragen sind in diesem Zusammenhang wichtig. Sie sind unverbindlich. Sie dienen dazu, das Feld einzugrenzen, bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen. Der verbindliche Antrag ist der Schritt, der die spätere Bindung faktisch auslöst.

Beitrag: Zuschlag ist möglich

Auch in der Öffnungsaktion kann ein Risikozuschlag erhoben werden. Die Öffnung ist deshalb nicht automatisch günstiger. Sie begrenzt den Zuschlag auf maximal 30% und verhindert Ablehnung oder Ausschluss.

Premium-Konstellationen: nicht frei gestaltbar

Die Öffnungsaktion bedeutet häufig Aufnahme in einen passenden Tarif, aber nicht automatisch freie Auswahl eines „Best-Tarifs“. Beihilfetarife sind häufig modular aufgebaut. Die Öffnung zielt auf die passgenaue Restkosten-Absicherung entlang des Beihilfesatzes. Sie ist nicht darauf ausgelegt, jedes Komfortpaket beliebig zu kombinieren.

Ein Punkt ist besonders relevant: Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) funktionieren nur dann stimmig, wenn die Beihilfe diese Leistungen ebenfalls erstattet. Die Öffnung folgt dem Beihilfesatz genau. Wenn Beihilfe und Tariflogik hier nicht zusammenpassen, entsteht keine belastbare Premium-Lösung.

Ergänzungstarife: häufig außerhalb der Öffnung – Pflege ist die Ausnahme

Ein weiterer Nachteil betrifft Zusatz- und Ergänzungsbausteine. Ergänzungstarife sind häufig nicht Teil der Öffnungsaktion. Beihilfeergänzungen und Komfortbausteine laufen oft außerhalb. Dort gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung. Das kann dazu führen, dass Sie zwar in die Restkostenversicherung aufgenommen werden, gewünschte Zusatzleistungen aber später erneut an der Gesundheitsprüfung scheitern oder mit weiteren Zuschlägen verbunden sind.

Gleichzeitig gilt: In der Pflegepflichtversicherung wird im Rahmen der Öffnung kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben. Pflege ist hier die klare Ausnahme.

Der wichtigste Grundsatz: Erst normal prüfen – Öffnung ist Plan B

Bevor Sie die Öffnungsaktion als Standardlösung einplanen, sollte geprüft werden, ob ein normaler Antrag möglich ist. Ein normaler Antrag bietet häufig mehr Spielraum bei Tarifwelt, Bausteinen und sinnvollen Ergänzungen. Das bleibt auch dann so, wenn ein Risikozuschlag herauskommt.

Ein Punkt ist dabei zentral: Auch bei der Öffnung kann der Zuschlag bis 30% gehen. Der Vorteil der normalen Lösung liegt deshalb oft nicht im Beitrag, sondern in der besseren Tarifarchitektur und in Optionen, die sich außerhalb der Öffnungslogik leichter abbilden lassen.

Wenn Sie Ihre Gesundheitsangaben strukturiert aufbereiten möchten oder bereits eine negative Rückmeldung erhalten haben, ist dieser Leitfaden sinnvoll als Ergänzung: Risikovor­anfrage BU & Krankenversicherung.

Schrittfolge: Was Sie jetzt konkret tun sollten

Zuerst klären Sie Status und Frist. Entscheidend ist das Startdatum Ihres Beamtenverhältnisses und ob Sie zur berechtigten Personengruppe gehören. Danach setzen Sie die Frist. In der Regel sind es sechs Monate. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht ein späterer Versicherungsbeginn.

Im zweiten Schritt strukturieren Sie Ihre Gesundheitsangaben. Das ist für normale Anträge und für eine belastbare Einordnung der Situation wichtig. Wenn Ihre Risikovoranfrage bereits negativ war, lohnt sich ein systematisches Vorgehen. Details finden Sie hier: Risikovor­anfrage BU & Krankenversicherung.

Im dritten Schritt treffen Sie die strategische Entscheidung. Gibt es realistisch eine normale Annahme bei einem passenden Versicherer? Wenn ja, ist das häufig die bessere Lösung. Wenn nein oder wenn die Frist drückt, wird die Öffnungsaktion der klare Weg.

Im vierten Schritt wählen Sie Versicherer und Tarifkonstellation. Entscheidend sind Tarifdetails und die Passung zur Beihilfe. Erst wenn das steht, folgt der verbindliche Antrag. Dabei muss klar erkennbar sein, dass die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion erfolgen soll. Praktisch heißt das: Setzen Sie im Antrag ausdrücklich den Hinweis „Öffnungsaktion für Beamte“. Viele Versicherer weisen im Prozess darauf hin oder fragen nach, wenn Voraussetzungen erkennbar sind. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Der Antrag muss inhaltlich eindeutig sein.

Grundlagen zur Beihilfe (inkl. NRW-Hinweise) finden Sie hier: KV für Beamte & Beihilfe NRW.

FAQ zur Öffnungsaktion PKV für Beamte

Welche Frist gilt für die Öffnungsaktion?

In der Regel gilt: sechs Monate ab erstmaliger Verbeamtung bzw. ab Beginn des Beamtenverhältnisses laut Ernennungsurkunde. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der spätere Versicherungsbeginn. Für Angehörige beginnt die Frist typischerweise mit der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe oder mit dem Ende einer GKV-Pflicht (z. B. Ende der Familienversicherung).

Ist die Öffnungsaktion automatisch die beste Lösung nach einer negativen Risikovoranfrage?

Nein. Die Öffnungsaktion ist häufig Plan B. Vorher sollte geprüft werden, ob ein normaler Antrag möglich ist. Ein normaler Tarif bietet oft mehr Gestaltungsfreiheit, auch bei Bausteinen und Ergänzungen. Die Öffnungsaktion ist vor allem ein Zugangsinstrument, wenn der normale Weg realistisch nicht funktioniert.

Was ist der häufigste Fehler bei der Öffnungsaktion?

Fristen zu unterschätzen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Ein späterer Versicherungsbeginn hilft nicht, wenn der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist.

Wer nimmt an der Öffnungsaktion teil?

Nicht alle privaten Krankenversicherer beteiligen sich. Entscheidend ist deshalb die Auswahl eines teilnehmenden Versicherers. Eine aktuelle Liste finden Sie unter pkv.de/beamte.

Warum ist der erste verbindliche Antrag so wichtig?

Weil die Öffnungslogik wie ein einmaliger Eintritt wirkt: Der Versicherer, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen, ist zur Aufnahme verpflichtet – vorausgesetzt, er nimmt an der Öffnungsaktion teil. Dieser Schritt kann Sie faktisch binden, wenn Sie später wegen der Gesundheitsprüfung nicht mehr frei wechseln können.

Kann ich vor dem verbindlichen Antrag Voranfragen stellen?

Ja. Voranfragen sind unverbindlich und dienen dazu, die Möglichkeiten zu prüfen, bevor Sie den verbindlichen Antrag stellen. Wichtig ist die saubere Trennung zwischen unverbindlicher Vorprüfung und verbindlichem Antrag.

Wie hoch darf der Risikozuschlag im Rahmen der Öffnung sein?

Der Risikozuschlag ist in der Öffnungsaktion auf maximal 30% auf den Beitrag begrenzt. Das bedeutet nicht, dass es keinen Zuschlag gibt – nur, dass er nach oben gedeckelt ist.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Pflegeversicherung?

In der Pflegepflichtversicherung wird im Rahmen der Öffnung kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag erhoben. Das ist eine wichtige Ausnahme, die man getrennt betrachten sollte.

Deckt die Öffnungsaktion automatisch Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer ab?

Nicht automatisch. Wahlleistungen im Krankenhaus funktionieren im Beihilfesystem nur dann stimmig, wenn die Beihilfe diese Leistungen ebenfalls erstattet. Die Öffnung folgt dem Beihilfesatz genau. Ob und wie Wahlleistungen sinnvoll darstellbar sind, hängt von Beihilfe und Tariflogik ab.

Sind Beihilfeergänzungstarife Teil der Öffnungsaktion?

Häufig nicht. Beihilfeergänzungen und Komfortbausteine laufen oft außerhalb der Öffnung. Dann gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung. Dadurch kann es passieren, dass die Restkostenversicherung klappt, gewünschte Ergänzungen aber nicht oder nur mit zusätzlichen Zuschlägen möglich sind.

Was bedeutet „beihilfekonform“?

Beihilfekonform bedeutet, dass der Tarif zur Beihilfe passt. Die PKV deckt als Restkostenversicherung den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Beihilfe und PKV sind so abgestimmt, dass zusammen grundsätzlich bis maximal 100% der erstattungsfähigen Kosten abgedeckt werden.

Was bedeutet „Restkostenversicherung“?

Beamte erhalten Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Die Restkostenversicherung ist der PKV-Teil, der den verbleibenden Anteil absichert. Der Tarif richtet sich dabei am Beihilfesatz aus.

Was bedeutet „DO-Angestellte“?

DO-Angestellte sind Dienstordnungs-Angestellte. In bestimmten Konstellationen können sie in der Öffnungslogik ebenfalls relevant sein. Ob das im Einzelfall zutrifft, hängt von Status und Beihilfeanspruch ab.

Wie gehe ich vor, wenn meine Risikovoranfrage bereits abgelehnt wurde?

Strukturieren Sie zuerst Ihre Gesundheitsangaben und klären Sie Status und Frist. Danach prüfen Sie, ob ein normaler Antrag realistisch ist. Wenn nicht oder wenn Fristdruck besteht, wird die Öffnungsaktion relevant. Als Ergänzung empfehle ich meinen Leitfaden: Risikovor­anfrage BU & Krankenversicherung.

Wo finde ich die Grundlagen zur Beihilfe (NRW)?

Die Grundlagen zur Beihilfe, einschließlich NRW-Hinweisen und zur Abrechnungslogik, finden Sie hier: KV für Beamte & Beihilfe NRW.

Foto Jan Pohl
Jan Pohl Versicherungsmakler

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