Altersvorsorge für Assistenzärzte: Versorgungswerk einordnen, Rentenlücke berechnen, richtig starten
Sie zahlen automatisch ins ärztliche Versorgungswerk ein und denken vielleicht: „Damit bin ich versorgt.“ Realistisch deckt das Versorgungswerk später aber meist nur rund die Hälfte Ihres heutigen Nettos ab. Die richtige Reihenfolge: erst die Berufsunfähigkeit klären, dann die Rentenlücke beziffern, dann mit kleinen Beträgen starten.
Auf einen Blick
- Versorgungswerk ist Pflicht und liefert üblicherweise rund die Hälfte des letzten Nettos – nicht den vollen Lebensstandard.
- Berufsunfähigkeit hat in Ihrer Phase Vorrang vor jedem Vorsorge-Aufbau: Erst Einkommen sichern, dann Vermögen aufbauen.
- 200 Euro pro Monat ab 30 Jahren in einen breit gestreuten ETF werden über 35 Jahre zu einem sechsstelligen Endkapital.
- Klinik-bAV lohnt sich nur, wenn der Arbeitgeber spürbar zuschießt und die Kosten im Rahmen bleiben.
- Beratung erfolgt ungebunden vom Versicherer, mit klarem Fokus auf Assistenz- und Fachärzte im Raum Aachen.
Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt sind Sie Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Das deckt später typischerweise rund die Hälfte des letzten Nettos ab. Für den gewohnten Lebensstandard reicht das nicht. Die Lücke schließen meist drei Bausteine: ein ETF-Sparplan, eine Klinik-bAV mit echtem Zuschuss und später eine Basisrente. Reihenfolge bleibt aber wichtig: Erst Berufsunfähigkeit absichern, dann Vermögen aufbauen.
Typische Ausgangslage als Assistenzärztin oder Assistenzarzt
Stellen Sie sich Lena vor: 30 Jahre alt, im zweiten Weiterbildungsjahr Innere Medizin an einem Krankenhaus in Aachen. Netto kommen monatlich rund 3.500 Euro auf das Konto, je nach Diensten und Bundesland 3.300 bis 3.800 Euro. Die Miete frisst 1.000 bis 1.400 Euro, der Notgroschen liegt bei rund 10.000 Euro auf dem Tagesgeld, das Studiendarlehen ist gerade abbezahlt. Der Versorgungswerks-Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt einbehalten – und damit ist das Thema Altersvorsorge für Lena erstmal „abgehakt“.
Lena steht damit nicht schlecht da. Sie ist aber auch nicht aktiv. Drei typische Glaubenssätze ziehen sich durch fast jedes Erstgespräch mit Assistenzärzten:
- „Bis zur Rente sind es noch 35 Jahre. Erst mal Facharzt fertig machen.“
- „Das Versorgungswerk gibt es seit Jahrzehnten. Damit bin ich versorgt.“
- „Sobald ich Oberarzt bin und mehr verdiene, kann ich aufstocken.“
Das ist menschlich verständlich – und mathematisch trotzdem teuer. Wer mit 30 Jahren 200 Euro pro Monat startet, baut bis zur Rente in der Größenordnung von 200.000 Euro Endkapital auf (bei 5 % Realrendite, ohne Garantie). Wer mit 40 startet, muss dafür rund 400 Euro pro Monat einzahlen. Der Zinseszinseffekt arbeitet vor allem über Zeit, nicht über Heldentaten.
Wie Ihre Altersvorsorge als angestellte/r Ärztin oder Arzt aufgebaut ist
Das ärztliche Versorgungswerk als Fundament
Mit Eintritt in die Ärztekammer werden Sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk Ihres Bundeslandes (in Aachen ist das die Nordrheinische Ärzteversorgung). Das Versorgungswerk ersetzt bei Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung. Sie zahlen einen einkommensabhängigen Pflichtbeitrag, der Arbeitgeber legt seinen Anteil drauf, und das Ganze läuft völlig automatisch.
Wichtig sind drei Punkte zur Versorgungskammer:
- Finanzierung: Kapitaldeckungsverfahren mit offenem Deckungsplan. Beiträge werden verzinst angesammelt, die Rente ergibt sich aus dem Kapitalstock geteilt durch eine Lebenserwartungs-Annahme.
- Rentenniveau: In Beispielrechnungen wird die spätere Bruttorente bei einer voll durchgezahlten Karriere oft im Bereich von 40 bis 55 Prozent des letzten Bruttoeinkommens angesetzt. Verbindlich ist nur die Standmitteilung des eigenen Versorgungswerks. Nach Steuern und PKV-Beitrag im Alter bleibt entsprechend weniger.
- Rechnungszins: Die meisten Versorgungswerke haben den Rechnungszins in den letzten 15 Jahren mehrfach gesenkt. Hochrechnungen aus der Versorgungswerks-Standmitteilung sind Prognosen, keine Garantien.
Gesetzliche Rentenversicherung – spielt sie für Sie eine Rolle?
Sie sind im Versorgungswerk pflichtversichert. Trotzdem können Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestehen, etwa aus:
- einer Tätigkeit vor oder während des Studiums (Pflege, FSJ, sozialversicherungspflichtige Jobs),
- Berufstätigkeit in einem anderen Beruf vor dem Studium,
- künftigen Phasen außerhalb des Versorgungswerks (z. B. Wechsel ins Ausland oder in eine nicht-ärztliche Tätigkeit).
Die DRV verschickt ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Auch wenn der Betrag klein wirkt: Anwartschaften nicht ignorieren, sie zählen später mit.
Betriebliche Altersvorsorge in der Klinik
Viele Kliniken bieten eine Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Versorgungswerk an. Mechanik: Ein Teil des Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag eingebracht, dafür fallen heute weniger Sozialabgaben und Steuern an – im Alter werden die Auszahlungen voll versteuert und mit Kranken-/Pflegeversicherung belastet.
Drei Fragen, bevor Sie unterschreiben:
- Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Gesetzlich Pflicht sind 15 Prozent, manche Klinik-Tarife geben mehr.
- Was passiert beim Klinikwechsel? Kann der Vertrag mitgenommen oder ruhend gestellt werden?
- Wie hoch sind die Kosten? Abschlussprovision, Verwaltungskosten und Anlagestrategie sollten transparent sein.
Die echte Rentenlücke: realistische Zahlen statt Wunschdenken
Wer die Lücke einmal nüchtern beziffert, geht das Thema entspannter an. Die Logik in drei Schritten:
- Heutiges Nettoeinkommen ermitteln (z. B. 3.500 Euro).
- Wunsch-Netto im Alter in heutiger Kaufkraft schätzen (typisch 80 Prozent des heutigen Wertes, also rund 2.800 Euro).
- Versorgungswerks-Rente realistisch ansetzen – und davon Steuer plus PKV-Beitrag abziehen.
Rechnung im Detail
Eine eigene grobe Hochrechnung können Sie auch mit dem Rentenlückenrechner für Akademiker machen – mit nur wenigen Eingaben.
275.000 Euro Endkapital wirken auf den ersten Blick einschüchternd. Über 35 Jahre Sparzeit reicht dafür ein Sparplan in der Größenordnung von 200 bis 300 Euro pro Monat – bei einer langfristigen Realrendite von 5 Prozent pro Jahr (also nach Inflation, vor Steuern und Produktkosten, ohne Garantie und basierend auf historischen Durchschnitten breit gestreuter Aktien-ETFs).
Sinnvolle Bausteine: ETF, Basisrente, bAV, Immobilie
Sie brauchen kein Finanzstudium und auch nicht zehn verschiedene Verträge. Ein schlankes Set aus drei bis vier Bausteinen reicht völlig:
ETF-Sparplan
Breit gestreuter Aktien-ETF (z. B. MSCI World oder vergleichbar). Flexibel, transparent, jederzeit anpassbar. Wachstumshebel für die langen Jahre. Empfehlung: 100–300 Euro im Monat ab Start.
ETF oder FondspoliceBasisrente (Rürup)
Hoher Steuervorteil bei hohem Grenzsteuersatz, lebenslange Rente. Nicht beleihbar, nicht in Einmalsumme auszahlbar. Sinnvoll als Ergänzung, wenn Sie sicher in Deutschland bleiben.
AV-Depot Versorgungswerk ab 2027Klinik-bAV
Lohnt nur bei spürbarem Arbeitgeberzuschuss (deutlich über 15 %) und transparenten Kosten. Vorher prüfen, was bei Klinikwechsel passiert.
Details zur bAVImmobilie
Mietfreies Wohnen im Alter entlastet die Kasse. Aber: Klumpenrisiko, Standortbindung, Zinsrisiko. Nicht als Hauptbaustein, sondern als Ergänzung – und nur, wenn der Lebensplan stabil ist.
StrategieüberblickReihenfolge: erst Einkommen sichern, dann Vermögen aufbauen
Die wichtigste Erkenntnis aus vielen Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten: Wer Vorsorge aufbaut, bevor das eigene Einkommen abgesichert ist, baut sein Haus auf Sand. Das ärztliche Versorgungswerk hat häufig deutlich strengere Anforderungen an die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit als private BU-Verträge – in vielen Fällen wird erst bei nahezu vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit gezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in der Regel bereits ab 50 Prozent. Diese Lücke ist für Ärzte besonders relevant.
Warum die BU vor allem in der Assistenzarzt-Phase wichtig ist
In der Weiterbildung sind Sie meist gesund, Ihre Risikovoranfrage gelingt mit guten Bedingungen, und die Beiträge sind im Verhältnis zur späteren Absicherung niedrig. Wer wartet, bis er „mehr verdient“, riskiert, dass eine Diagnose dazwischenkommt – und dann ist eine BU oft gar nicht mehr oder nur mit Ausschlüssen abschließbar. Mehr dazu auf der Berufsunfähigkeitsversicherung-Seite.
Der 5-Schritte-Plan für den Klinikalltag
- Bestandsaufnahme (30 Minuten): Letzte Versorgungswerks-Standmitteilung heraussuchen, DRV-Renteninformation prüfen, vorhandene Verträge (bAV, BU, Riester) auflisten.
- Rentenlücke beziffern: Wunsch-Netto im Alter minus erwartete Versorgungswerks-Nettorente. Spanne reicht, exakte Zahl nicht nötig.
- BU prüfen oder einrichten: Wenn keine private BU besteht, ist das vor jedem Vorsorge-Aufbau Schritt 1. In Ihrer Phase besonders günstig und mit guten Bedingungen abschließbar.
- Startbaustein ETF: Globaler ETF-Sparplan mit 100 bis 300 Euro pro Monat, automatischer Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang. Erhöhung später problemlos möglich.
- Jährlicher Check: Einmal im Jahr Renten-TüV im Kalender, idealerweise im Geburtstagsmonat. Anpassen, was sich geändert hat. Nicht panisch alles umstellen, wenn jemand „ein besseres Produkt“ verspricht.
Typische Fehler und Mythen
- „Bis 35 ist noch Zeit.“ Mathematisch falsch. Wer mit 30 startet, braucht etwa die Hälfte der Monatsrate eines 40-Jährigen für das gleiche Endkapital.
- „Versorgungswerk reicht doch.“ Es reicht für die Grundversorgung. Für den gewohnten Lebensstandard nicht.
- „Später als Oberarzt hole ich das alles auf.“ Sie verdienen später mehr – aber Sie zahlen auch mehr Steuern, haben höhere Lebenshaltungskosten und oft Familie. Die Sparquote steigt selten so, wie man sich das mit 30 vorstellt.
- „BU brauche ich nicht, ich bin doch gesund.“ Genau jetzt ist der günstigste Moment. Nach einer Diagnose ist es zu spät.
- „Steuerersparnis ist das Wichtigste.“ Steuerersparnis ist ein Nebeneffekt, kein Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist, was nach Steuern und Abgaben im Alter ankommt.
- „Ich will mich nicht so lange binden.“ Genau deshalb startet die meisten mit einem ETF-Sparplan, nicht mit Rürup. ETF ist jederzeit anpassbar.
Einschätzung aus der Praxis
Wenn Assistenzärzte zu mir kommen, ist die Versorgungswerks-Standmitteilung meist ungelesen in der Schublade, die letzte DRV-Renteninformation ebenfalls. Die Klinik-bAV wurde irgendwann unterschrieben, ohne dass jemand den Arbeitgeberzuschuss konkret beziffert hat. Und die BU: meist nicht vorhanden, weil die Klinik „ja eh eine“ bietet (was selten stimmt).
Aus meiner Sicht sind drei Dinge entscheidend: Erstens, die Berufsunfähigkeit muss vor jedem Vorsorge-Aufbau geregelt sein – in der Assistenzarzt-Phase ist das mit guten Bedingungen und niedrigen Beiträgen machbar. Zweitens, der Vorsorge-Aufbau startet klein und automatisch: 150 bis 250 Euro Dauerauftrag, breit gestreuter ETF, fertig. Drittens, alles andere – Rürup, bAV, Immobilie – kommt erst, wenn die Grundlogik steht.
Ein großer Teil meiner Mandanten kommt aus Heilberufen. Ich arbeite als Makler, ungebunden von einzelnen Versicherern, und schaue mir Ihre konkrete Versorgungswerks-Position und Ihre BU-Situation an, bevor ich irgendeinen Vorschlag mache. Das geht meist in 60 Minuten.
Externe Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Renteninformation der DRV (gesetzliche Anwartschaften prüfen)
- Bundesärztekammer – Themenseite Versorgungswerke (Struktur und Statistik der ärztlichen Versorgungswerke)
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorge & §10 EStG (Basisrente, Höchstbeträge)
Nächste Schritte
- Versorgungswerks-Standmitteilung anfordern. Per Online-Portal oder E-Mail. Wartezeit 1–3 Wochen.
- DRV-Renteninformation prüfen, falls Anwartschaften aus der Zeit vor dem Studium oder einer Vor-Beschäftigung bestehen.
- BU-Schutz prüfen. Gibt es einen, wie hoch ist die Rente, gilt die abstrakte Verweisung, ist eine Infektionsklausel enthalten?
- Bei der Klinik-bAV nachhaken. Höhe des Arbeitgeberzuschusses, Produkt, Anbieter, Kostenstruktur.
- Vorsorge-Check anfragen. Wenn Sie Schritte 1–4 vorbereitet haben, lässt sich im 60-Minuten-Erstgespräch ein konkretes Zielbild für die nächsten 5 Jahre festhalten.
Häufige Fragen
Reicht das ärztliche Versorgungswerk als Assistenzarzt aus?
Wann sollte ich mit der Altersvorsorge anfangen?
ETF-Sparplan oder Basisrente – was passt besser?
Lohnt sich die Klinik-bAV?
Brauche ich wirklich eine private BU?
Wie viel sollte ich monatlich sparen?
Welche Anwartschaften habe ich in der DRV?
Was passiert mit der Vorsorge bei Klinikwechsel oder Wechsel in die Niederlassung?
Bin ich als Versorgungswerks-Mitglied für das Altersvorsorgedepot ab 2027 berechtigt?
Ist eine Immobilie als Altersvorsorge sinnvoll?
Was kostet eine ungebundene Beratung?
Wo finde ich seriöse Informationen zur Altersvorsorge?
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