Altersvorsorge für Assistenzärzte

Für Assistenzärzte Start ab 28-32 Aachen & Region

Altersvorsorge für Assistenzärzte: Versorgungswerk einordnen, Rentenlücke berechnen, richtig starten

Sie zahlen automatisch ins ärztliche Versorgungswerk ein und denken vielleicht: „Damit bin ich versorgt.“ Realistisch deckt das Versorgungswerk später aber meist nur rund die Hälfte Ihres heutigen Nettos ab. Die richtige Reihenfolge: erst die Berufsunfähigkeit klären, dann die Rentenlücke beziffern, dann mit kleinen Beträgen starten.

Auf einen Blick

  • Versorgungswerk ist Pflicht und liefert üblicherweise rund die Hälfte des letzten Nettos – nicht den vollen Lebensstandard.
  • Berufsunfähigkeit hat in Ihrer Phase Vorrang vor jedem Vorsorge-Aufbau: Erst Einkommen sichern, dann Vermögen aufbauen.
  • 200 Euro pro Monat ab 30 Jahren in einen breit gestreuten ETF werden über 35 Jahre zu einem sechsstelligen Endkapital.
  • Klinik-bAV lohnt sich nur, wenn der Arbeitgeber spürbar zuschießt und die Kosten im Rahmen bleiben.
  • Beratung erfolgt ungebunden vom Versicherer, mit klarem Fokus auf Assistenz- und Fachärzte im Raum Aachen.
Antwort in 3 Sätzen

Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt sind Sie Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Das deckt später typischerweise rund die Hälfte des letzten Nettos ab. Für den gewohnten Lebensstandard reicht das nicht. Die Lücke schließen meist drei Bausteine: ein ETF-Sparplan, eine Klinik-bAV mit echtem Zuschuss und später eine Basisrente. Reihenfolge bleibt aber wichtig: Erst Berufsunfähigkeit absichern, dann Vermögen aufbauen.

Typische Ausgangslage als Assistenzärztin oder Assistenzarzt

Stellen Sie sich Lena vor: 30 Jahre alt, im zweiten Weiterbildungsjahr Innere Medizin an einem Krankenhaus in Aachen. Netto kommen monatlich rund 3.500 Euro auf das Konto, je nach Diensten und Bundesland 3.300 bis 3.800 Euro. Die Miete frisst 1.000 bis 1.400 Euro, der Notgroschen liegt bei rund 10.000 Euro auf dem Tagesgeld, das Studiendarlehen ist gerade abbezahlt. Der Versorgungswerks-Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt einbehalten – und damit ist das Thema Altersvorsorge für Lena erstmal „abgehakt“.

Lena steht damit nicht schlecht da. Sie ist aber auch nicht aktiv. Drei typische Glaubenssätze ziehen sich durch fast jedes Erstgespräch mit Assistenzärzten:

  • „Bis zur Rente sind es noch 35 Jahre. Erst mal Facharzt fertig machen.“
  • „Das Versorgungswerk gibt es seit Jahrzehnten. Damit bin ich versorgt.“
  • „Sobald ich Oberarzt bin und mehr verdiene, kann ich aufstocken.“

Das ist menschlich verständlich – und mathematisch trotzdem teuer. Wer mit 30 Jahren 200 Euro pro Monat startet, baut bis zur Rente in der Größenordnung von 200.000 Euro Endkapital auf (bei 5 % Realrendite, ohne Garantie). Wer mit 40 startet, muss dafür rund 400 Euro pro Monat einzahlen. Der Zinseszinseffekt arbeitet vor allem über Zeit, nicht über Heldentaten.

Wie Ihre Altersvorsorge als angestellte/r Ärztin oder Arzt aufgebaut ist

Das ärztliche Versorgungswerk als Fundament

Mit Eintritt in die Ärztekammer werden Sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk Ihres Bundeslandes (in Aachen ist das die Nordrheinische Ärzteversorgung). Das Versorgungswerk ersetzt bei Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung. Sie zahlen einen einkommensabhängigen Pflichtbeitrag, der Arbeitgeber legt seinen Anteil drauf, und das Ganze läuft völlig automatisch.

Wichtig sind drei Punkte zur Versorgungskammer:

  • Finanzierung: Kapitaldeckungsverfahren mit offenem Deckungsplan. Beiträge werden verzinst angesammelt, die Rente ergibt sich aus dem Kapitalstock geteilt durch eine Lebenserwartungs-Annahme.
  • Rentenniveau: In Beispielrechnungen wird die spätere Bruttorente bei einer voll durchgezahlten Karriere oft im Bereich von 40 bis 55 Prozent des letzten Bruttoeinkommens angesetzt. Verbindlich ist nur die Standmitteilung des eigenen Versorgungswerks. Nach Steuern und PKV-Beitrag im Alter bleibt entsprechend weniger.
  • Rechnungszins: Die meisten Versorgungswerke haben den Rechnungszins in den letzten 15 Jahren mehrfach gesenkt. Hochrechnungen aus der Versorgungswerks-Standmitteilung sind Prognosen, keine Garantien.

Gesetzliche Rentenversicherung – spielt sie für Sie eine Rolle?

Sie sind im Versorgungswerk pflichtversichert. Trotzdem können Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bestehen, etwa aus:

  • einer Tätigkeit vor oder während des Studiums (Pflege, FSJ, sozialversicherungspflichtige Jobs),
  • Berufstätigkeit in einem anderen Beruf vor dem Studium,
  • künftigen Phasen außerhalb des Versorgungswerks (z. B. Wechsel ins Ausland oder in eine nicht-ärztliche Tätigkeit).

Die DRV verschickt ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Auch wenn der Betrag klein wirkt: Anwartschaften nicht ignorieren, sie zählen später mit.

Betriebliche Altersvorsorge in der Klinik

Viele Kliniken bieten eine Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Versorgungswerk an. Mechanik: Ein Teil des Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag eingebracht, dafür fallen heute weniger Sozialabgaben und Steuern an – im Alter werden die Auszahlungen voll versteuert und mit Kranken-/Pflegeversicherung belastet.

Drei Fragen, bevor Sie unterschreiben:

  • Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss? Gesetzlich Pflicht sind 15 Prozent, manche Klinik-Tarife geben mehr.
  • Was passiert beim Klinikwechsel? Kann der Vertrag mitgenommen oder ruhend gestellt werden?
  • Wie hoch sind die Kosten? Abschlussprovision, Verwaltungskosten und Anlagestrategie sollten transparent sein.
Vorsicht: Eine bAV ohne spürbaren Arbeitgeberzuschuss kann unter dem Strich teurer werden als ein eigener ETF-Sparplan – weil die Steuerersparnis heute durch Steuern und KV-Beiträge im Alter teilweise wieder aufgefressen wird. Prüfen Sie das Angebot konkret, bevor Sie zeichnen.

Die echte Rentenlücke: realistische Zahlen statt Wunschdenken

Wer die Lücke einmal nüchtern beziffert, geht das Thema entspannter an. Die Logik in drei Schritten:

  1. Heutiges Nettoeinkommen ermitteln (z. B. 3.500 Euro).
  2. Wunsch-Netto im Alter in heutiger Kaufkraft schätzen (typisch 80 Prozent des heutigen Wertes, also rund 2.800 Euro).
  3. Versorgungswerks-Rente realistisch ansetzen – und davon Steuer plus PKV-Beitrag abziehen.
Heutiges Netto vs. spätere Versorgungswerks-Rente Zwei Balken: Heutiges Nettoeinkommen 3.500 Euro vs. erwartete Nettorente aus dem Versorgungswerk rund 1.700 Euro — entspricht etwa 49 Prozent des heutigen Nettos. Beispiel: Lena, 30 Jahre, Assistenzärztin, 35 Jahre Beitragszeit 3.500 € Heutiges Netto in der Klinik 1.700 € Nettorente VW nach Steuer + PKV entspricht ca. 49 % des heutigen Nettos Lücke: rund 1.100 € pro Monat
Vereinfachtes Beispiel für eine Assistenzärztin mit Standardkarriere. Reale Werte schwanken nach Beitragshöhe, Versorgungswerk und Karriereverlauf.

Rechnung im Detail

Heutiges Nettoeinkommen3.500 €/Monat
Wunsch-Netto im Alter (80 %, heutige Kaufkraft)2.800 €/Monat
Erwartete Versorgungswerks-Rente brutto2.400 €/Monat
abzüglich Steuer (ca. 20 %) und PKV (ca. 350 €)− 700 €/Monat
Erwartete Versorgungswerks-Rente netto1.700 €/Monat
Monatliche Lücke1.100 €
Daraus nötiges Endkapital (Faktor 250)rund 275.000 €

Eine eigene grobe Hochrechnung können Sie auch mit dem Rentenlückenrechner für Akademiker machen – mit nur wenigen Eingaben.

275.000 Euro Endkapital wirken auf den ersten Blick einschüchternd. Über 35 Jahre Sparzeit reicht dafür ein Sparplan in der Größenordnung von 200 bis 300 Euro pro Monat – bei einer langfristigen Realrendite von 5 Prozent pro Jahr (also nach Inflation, vor Steuern und Produktkosten, ohne Garantie und basierend auf historischen Durchschnitten breit gestreuter Aktien-ETFs).

Sinnvolle Bausteine: ETF, Basisrente, bAV, Immobilie

Sie brauchen kein Finanzstudium und auch nicht zehn verschiedene Verträge. Ein schlankes Set aus drei bis vier Bausteinen reicht völlig:

200 Euro im Monat — 35 Jahre — 5 Prozent Rendite Wachstumskurve: ETF-Sparplan mit 200 Euro Monatsrate erreicht nach 35 Jahren bei 5 Prozent Realrendite rund 228.000 Euro. Einzahlung betraegt 84.000 Euro, der Rest sind Zinsen und Zinseszins. ETF-Sparplan: 200 € pro Monat • 35 Jahre • 5 % Realrendite 240k 120k 0 5 J. 15 J. 25 J. 35 J. Endkapital: ~228.000 € Einzahlungen: 84.000 € Zinsgewinne: ~144.000 € Einzahlung Zinsgewinne
Beispielrechnung: 200 Euro pro Monat über 35 Jahre. Ergebnis stark vereinfacht, ohne Steuer- und Kostenabzug, ohne Garantie.

ETF-Sparplan

Breit gestreuter Aktien-ETF (z. B. MSCI World oder vergleichbar). Flexibel, transparent, jederzeit anpassbar. Wachstumshebel für die langen Jahre. Empfehlung: 100–300 Euro im Monat ab Start.

ETF oder Fondspolice

Basisrente (Rürup)

Hoher Steuervorteil bei hohem Grenzsteuersatz, lebenslange Rente. Nicht beleihbar, nicht in Einmalsumme auszahlbar. Sinnvoll als Ergänzung, wenn Sie sicher in Deutschland bleiben.

AV-Depot Versorgungswerk ab 2027

Klinik-bAV

Lohnt nur bei spürbarem Arbeitgeberzuschuss (deutlich über 15 %) und transparenten Kosten. Vorher prüfen, was bei Klinikwechsel passiert.

Details zur bAV

Immobilie

Mietfreies Wohnen im Alter entlastet die Kasse. Aber: Klumpenrisiko, Standortbindung, Zinsrisiko. Nicht als Hauptbaustein, sondern als Ergänzung – und nur, wenn der Lebensplan stabil ist.

Strategieüberblick

Reihenfolge: erst Einkommen sichern, dann Vermögen aufbauen

Die wichtigste Erkenntnis aus vielen Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten: Wer Vorsorge aufbaut, bevor das eigene Einkommen abgesichert ist, baut sein Haus auf Sand. Das ärztliche Versorgungswerk hat häufig deutlich strengere Anforderungen an die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit als private BU-Verträge – in vielen Fällen wird erst bei nahezu vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit gezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in der Regel bereits ab 50 Prozent. Diese Lücke ist für Ärzte besonders relevant.

Reihenfolge: Notgroschen — BU — Altersvorsorge Pyramide mit drei Stufen: Unten Notgroschen 3-6 Monatsgehaelter, Mitte Berufsunfaehigkeitsschutz, oben Altersvorsorge-Aufbau. Die richtige Reihenfolge im Assistenzarzt-Alltag 1 Notgroschen: 3-6 Monatsgehälter auf Tagesgeld 2 BU-Schutz: 50% ab, sonst fällt alles zusammen 3 Altersvorsorge: ETF + ggf. Basisrente + bAV
Erst Liquidität, dann Einkommens-Absicherung, dann Vermögensaufbau. Stufenweise statt parallel.

Warum die BU vor allem in der Assistenzarzt-Phase wichtig ist

In der Weiterbildung sind Sie meist gesund, Ihre Risikovoranfrage gelingt mit guten Bedingungen, und die Beiträge sind im Verhältnis zur späteren Absicherung niedrig. Wer wartet, bis er „mehr verdient“, riskiert, dass eine Diagnose dazwischenkommt – und dann ist eine BU oft gar nicht mehr oder nur mit Ausschlüssen abschließbar. Mehr dazu auf der Berufsunfähigkeitsversicherung-Seite.

Der 5-Schritte-Plan für den Klinikalltag

  1. Bestandsaufnahme (30 Minuten): Letzte Versorgungswerks-Standmitteilung heraussuchen, DRV-Renteninformation prüfen, vorhandene Verträge (bAV, BU, Riester) auflisten.
  2. Rentenlücke beziffern: Wunsch-Netto im Alter minus erwartete Versorgungswerks-Nettorente. Spanne reicht, exakte Zahl nicht nötig.
  3. BU prüfen oder einrichten: Wenn keine private BU besteht, ist das vor jedem Vorsorge-Aufbau Schritt 1. In Ihrer Phase besonders günstig und mit guten Bedingungen abschließbar.
  4. Startbaustein ETF: Globaler ETF-Sparplan mit 100 bis 300 Euro pro Monat, automatischer Dauerauftrag direkt nach Gehaltseingang. Erhöhung später problemlos möglich.
  5. Jährlicher Check: Einmal im Jahr Renten-TüV im Kalender, idealerweise im Geburtstagsmonat. Anpassen, was sich geändert hat. Nicht panisch alles umstellen, wenn jemand „ein besseres Produkt“ verspricht.

Typische Fehler und Mythen

  • „Bis 35 ist noch Zeit.“ Mathematisch falsch. Wer mit 30 startet, braucht etwa die Hälfte der Monatsrate eines 40-Jährigen für das gleiche Endkapital.
  • „Versorgungswerk reicht doch.“ Es reicht für die Grundversorgung. Für den gewohnten Lebensstandard nicht.
  • „Später als Oberarzt hole ich das alles auf.“ Sie verdienen später mehr – aber Sie zahlen auch mehr Steuern, haben höhere Lebenshaltungskosten und oft Familie. Die Sparquote steigt selten so, wie man sich das mit 30 vorstellt.
  • „BU brauche ich nicht, ich bin doch gesund.“ Genau jetzt ist der günstigste Moment. Nach einer Diagnose ist es zu spät.
  • „Steuerersparnis ist das Wichtigste.“ Steuerersparnis ist ein Nebeneffekt, kein Qualitätsmerkmal. Entscheidend ist, was nach Steuern und Abgaben im Alter ankommt.
  • „Ich will mich nicht so lange binden.“ Genau deshalb startet die meisten mit einem ETF-Sparplan, nicht mit Rürup. ETF ist jederzeit anpassbar.

Einschätzung aus der Praxis

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen mit Schwerpunkt auf Mediziner und Akademiker
Was ich aus vielen Beratungen mit Assistenzärzten gelernt habe

Wenn Assistenzärzte zu mir kommen, ist die Versorgungswerks-Standmitteilung meist ungelesen in der Schublade, die letzte DRV-Renteninformation ebenfalls. Die Klinik-bAV wurde irgendwann unterschrieben, ohne dass jemand den Arbeitgeberzuschuss konkret beziffert hat. Und die BU: meist nicht vorhanden, weil die Klinik „ja eh eine“ bietet (was selten stimmt).

Aus meiner Sicht sind drei Dinge entscheidend: Erstens, die Berufsunfähigkeit muss vor jedem Vorsorge-Aufbau geregelt sein – in der Assistenzarzt-Phase ist das mit guten Bedingungen und niedrigen Beiträgen machbar. Zweitens, der Vorsorge-Aufbau startet klein und automatisch: 150 bis 250 Euro Dauerauftrag, breit gestreuter ETF, fertig. Drittens, alles andere – Rürup, bAV, Immobilie – kommt erst, wenn die Grundlogik steht.

Ein großer Teil meiner Mandanten kommt aus Heilberufen. Ich arbeite als Makler, ungebunden von einzelnen Versicherern, und schaue mir Ihre konkrete Versorgungswerks-Position und Ihre BU-Situation an, bevor ich irgendeinen Vorschlag mache. Das geht meist in 60 Minuten.

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen

Externe Quellen

Nächste Schritte

  1. Versorgungswerks-Standmitteilung anfordern. Per Online-Portal oder E-Mail. Wartezeit 1–3 Wochen.
  2. DRV-Renteninformation prüfen, falls Anwartschaften aus der Zeit vor dem Studium oder einer Vor-Beschäftigung bestehen.
  3. BU-Schutz prüfen. Gibt es einen, wie hoch ist die Rente, gilt die abstrakte Verweisung, ist eine Infektionsklausel enthalten?
  4. Bei der Klinik-bAV nachhaken. Höhe des Arbeitgeberzuschusses, Produkt, Anbieter, Kostenstruktur.
  5. Vorsorge-Check anfragen. Wenn Sie Schritte 1–4 vorbereitet haben, lässt sich im 60-Minuten-Erstgespräch ein konkretes Zielbild für die nächsten 5 Jahre festhalten.

Häufige Fragen

Reicht das ärztliche Versorgungswerk als Assistenzarzt aus?
In Beispielrechnungen liefert das Versorgungswerk häufig 40 bis 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Bruttorente – vor Steuer und PKV. Nach Abzug beider Posten verbleiben oft 30 bis 45 Prozent des letzten Nettos. Die verbindliche Auskunft liefert nur Ihre individuelle Standmitteilung. Das reicht für die Grundsicherung, nicht für den gewohnten Lebensstandard. Für fast jede/n Assistenzärztin und Assistenzarzt ist eine Zusatzvorsorge nötig.
Wann sollte ich mit der Altersvorsorge anfangen?
So früh wie möglich, aber realistisch. Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt reicht ein automatischer ETF-Sparplan ab 100–200 Euro im Monat, kombiniert mit einem soliden Berufsunfähigkeitsschutz. Bei langem Anlagehorizont (35 Jahre+) führt schon eine moderate Sparrate zu hohen Endwerten über den Zinseszinseffekt. Wer erst ab 45 startet, braucht etwa die doppelte Monatsrate für das gleiche Endkapital.
ETF-Sparplan oder Basisrente – was passt besser?
In der Assistenzarzt-Phase ist der ETF-Sparplan fast immer der bessere Einstieg: flexibel, vererbbar, jederzeit anpassbar, vor 67 zugänglich. Die Basisrente lohnt erst bei deutlich höherem Grenzsteuersatz (Oberarzt-Niveau aufwärts) und unter der Bedingung, dass Sie sicher in Deutschland bleiben. Viele Mediziner kombinieren später beides.
Lohnt sich die Klinik-bAV?
Nur, wenn der Arbeitgeber spürbar zuschießt (gesetzliches Minimum sind 15 Prozent, viele Klinik-Tarife geben mehr) und die Kosten transparent sind. Ohne Zuschuss kann die Steuerersparnis heute durch Steuer und KV-Beitrag im Alter teilweise wieder aufgezehrt werden. Prüfen Sie das konkrete Angebot, bevor Sie zeichnen.
Brauche ich wirklich eine private BU?
Ja. Das ärztliche Versorgungswerk hat häufig deutlich strengere Anforderungen an die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit als private BU-Verträge – in vielen Fällen wird erst bei nahezu vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit gezahlt. Eine private BU greift in der Regel bereits ab 50 Prozent und schließt die Lücke für alle dazwischenliegenden Fälle. Gerade in der Assistenzarzt-Phase sind die Konditionen meist günstig und mit guten Annahmebedingungen abschließbar.
Wie viel sollte ich monatlich sparen?
Faustregel: 10–15 Prozent des Nettoeinkommens. Bei einem Assistenzarzt-Netto von 3.500 Euro sind das 350–525 Euro pro Monat. Realistisch beginnen viele mit 150–250 Euro und stocken auf, wenn das Einkommen steigt. Wichtig ist, überhaupt zu starten – lieber 150 Euro automatisch als 500 Euro „sobald ich Oberarzt bin“.
Welche Anwartschaften habe ich in der DRV?
Wenn Sie vor oder während des Studiums sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, sind dort Entgeltpunkte angesammelt. Die DRV verschickt ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Diese Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten, auch wenn Sie jetzt im Versorgungswerk pflichtversichert sind.
Was passiert mit der Vorsorge bei Klinikwechsel oder Wechsel in die Niederlassung?
Das Versorgungswerk bleibt – Beiträge passen sich Ihrem neuen Einkommen an. Eine bAV der alten Klinik kann mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder überführt werden. ETF-Sparpläne laufen einfach weiter. Bei Wechsel in die Niederlassung ändern sich vor allem Steuer- und Sozialversicherungslogik – ein guter Zeitpunkt für einen Vorsorge-Check.
Bin ich als Versorgungswerks-Mitglied für das Altersvorsorgedepot ab 2027 berechtigt?
Nach aktuellem Stand sollen auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt sein, sofern die Regelung wie geplant umgesetzt wird. Für Assistenzärzte ist trotzdem entscheidend, ob das Altersvorsorgedepot besser passt als ETF-Sparplan, Basisrente oder bAV. Die endgültige Bewertung sollte erst anhand der konkreten gesetzlichen Umsetzung erfolgen. Hintergrund und Rechenbeispiele finden Sie auf der Seite Altersvorsorgedepot für Versorgungswerks-Mitglieder.
Ist eine Immobilie als Altersvorsorge sinnvoll?
Mietfreies Wohnen im Alter ist wirtschaftlich attraktiv, aber als alleiniger Vorsorge-Baustein gefährlich: Klumpenrisiko (viel Kapital in einem Objekt), Standortbindung und Zinsrisiko. Eine Immobilie kann sinnvoll ergänzen, wenn der Lebensplan stabil ist, sollte aber nicht den ETF- oder Versorgungswerks-Baustein ersetzen.
Was kostet eine ungebundene Beratung?
Das Erstgespräch und die erste Bedarfsanalyse erfolgen in der Maklerberatung in der Regel ohne separate Rechnung an Sie – die Vergütung des Maklers erfolgt über den Versicherer im Falle eines Vertragsabschlusses. Daneben gibt es auf Wunsch Honorarberatung mit Nettotarifen ohne Abschlussprovision. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die wir im Erstgespräch erklären.
Wo finde ich seriöse Informationen zur Altersvorsorge?
Empfehlenswert sind die Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de), die Bundesärztekammer (bundesaerztekammer.de, Statistiken zu Versorgungswerken) und das Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de, Steuer-Themen rund um Basisrente). Vermeiden Sie Anbieter-Seiten und Vergleichsportale als alleinige Quelle – sie haben fast immer ein Vertriebs-Interesse.

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Klare Zahlen, klare Reihenfolge.

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