Pauschale Beihilfe: Länder, NRW und Entscheidung

Systemdossier Beamten-Krankenversicherung · Stand 1. August 2026

Pauschale Beihilfe: GKV-Zuschuss, Länder und Folgen

Die pauschale Beihilfe ist kein drittes Krankenversicherungssystem. Sie ist ein landesrechtlicher Beitragszuschuss anstelle der individuellen Beihilfe. Ob sie angeboten wird, hängt vom Dienstherrn ab – und Nordrhein-Westfalen gehört nicht zu den Ländern mit allgemeiner pauschaler Beihilfe.

Landesrecht entscheidetBund und Länder regeln das Wahlmodell unterschiedlich.
NRW: nicht eingeführtEs gilt weiterhin die individuelle Beihilfe.
Wahl oft langfristig bindendRückkehrmöglichkeiten können eng oder ausgeschlossen sein.
Lebensweg statt StartbeitragFamilie, Ruhestand und Mobilität gehören in die Rechnung.

02 · Visualisierung

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Finanzierungslogik

Vergleich von individueller und pauschaler BeihilfeDie Grafik zeigt links die individuelle Beihilfe mit Erstattung einzelner Rechnungen und PKV-Restkostenversicherung sowie rechts die pauschale Beihilfe als Beitragszuschuss zu einer Vollversicherung.Individuelle BeihilfeArztrechnung / BehandlungskostenBeihilfe prüft beihilfefähige AufwendungenBeihilfeBemessungssatzPKVRestkostenquoteZwei getrennte ErstattungswegePauschale BeihilfeMonatlicher VersicherungsbeitragZuschuss nach dem jeweiligen LandesrechtVollversicherungGKV oder private Voll-PKV nach LandesrechtEin Leistungsweg, Zuschuss zum Beitrag
Die Grafik zeigt die Grundlogik. Zuschusshöhe, Personenkreis, Frist und Bindungswirkung unterscheiden sich je Dienstherr und Land.
Individuelle BeihilfeErstattung eines Bemessungssatzes der nach dem Beihilferecht beihilfefähigen Aufwendungen.Pauschale BeihilfeLandesrechtlicher Zuschuss zum Beitrag einer Vollversicherung anstelle der individuellen Rechnungserstattung.KrankheitskostenvollversicherungVersicherung, die den gesamten Krankenversicherungsschutz trägt – nicht nur die Restquote nach einer Beihilfe.

03 · Systemvergleich

Welche Unterschiede in die Entscheidung gehören

Systemvergleich – nicht Tarifvergleich
PrüfpunktIndividuelle Beihilfe + PKV-RestkostenPauschale Beihilfe
DienstherrnleistungErstattung eines Bemessungssatzes beihilfefähiger Aufwendungen.Monatlicher Beitragszuschuss nach Landesrecht.
VersicherungPKV für die verbleibende Restquote.GKV oder private Vollversicherung nach der jeweiligen Regelung.
FamilieAngehörige können eigene Beihilfeansprüche und Restkostenschutz haben.In der GKV kann Familienversicherung relevant sein.
BindungBeihilfeanspruch folgt dem Dienstrecht.Wahl kann dauerhaft oder nur eng änderbar sein.
MobilitätNeuer Dienstherr kann Quote und Leistungsrecht verändern.Neuer Dienstherr muss das Wahlmodell nicht fortführen.

04 · Dienstherr und Land

Wo gibt es pauschale Beihilfe?

Die Übersicht wird aus dem zentral gepflegten Beihilfe-Datensatz erzeugt, damit der Rechtsstand nicht als statische Liste veraltet.

Pauschale Beihilfe nach Dienstherr und Land
KontextPauschale Beihilfe verfügbarEinführungsdatum pauschale BeihilfeAntrags- und Entscheidungsfristen pauschale BeihilfeWiderruflichkeit pauschale BeihilfeZuschusshöhe pauschale Beihilfe
Beihilfe BrandenburgJa2020-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe BerlinJa2020-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe BundNeinWert nicht erfasst: beihilfe_11_einfuehrungsdatumWert nicht erfasst: beihilfe_14_antrags_entscheidungsfristenWert nicht erfasst: beihilfe_15_widerruflichkeitWert nicht erfasst: beihilfe_16_zuschusshoehe
Beihilfe Baden-WürttembergJa2023-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe BayernNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe BremenJa2020-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe HessenNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe HamburgJa2018-08-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe Mecklenburg-VorpommernJa2026-05-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe NiedersachsenJa2024-02-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe Nordrhein-WestfalenNeinWert nicht erfasst: beihilfe_11_einfuehrungsdatumWert nicht erfasst: beihilfe_14_antrags_entscheidungsfristenWert nicht erfasst: beihilfe_15_widerruflichkeitWert nicht erfasst: beihilfe_16_zuschusshoehe
Beihilfe Rheinland-PfalzNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe Schleswig-HolsteinNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe SaarlandNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe SachsenJa2024-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Beihilfe Sachsen-AnhaltNeinnicht anwendbarNicht anwendbar.nicht anwendbarnicht anwendbar
Beihilfe ThüringenJa2020-01-01Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.grundsätzlich unwiderruflichGrundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.

Datenstand: 01.08.2026.

Erste, nicht letzte PrüfungAntragsfrist, Widerruflichkeit, Zuschusshöhe und Wechselwirkungen ergeben sich aus dem konkreten Recht und Status.

06 · Familie und Gesundheit

Wann Familie und Vorerkrankungen das Ergebnis verändern

GKV-Familienversicherung

Sie kann für Partner und Kinder beitragsfrei sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beihilfe für Angehörige

Im individuellen System können berücksichtigungsfähige Angehörige eigene erhöhte Bemessungssätze haben.

Vorerkrankungen

GKV und PKV unterscheiden sich beim Zugang. Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge müssen vor der Systemwahl geklärt werden.

PKV-Öffnungsaktion

Für berechtigte Beamte und Angehörige kann sie den PKV-Zugang mit begrenztem Zuschlag eröffnen.

Öffnungsaktion verstehen

07 · Lebensphasen

Teilzeit, Ruhestand und Dienstherrnwechsel vorab durchspielen

1Teilzeit / ElternzeitEinkommensabhängige GKV-Beiträge und tarifliche PKV-Beiträge unterschiedlich fortschreiben.
2RuhestandBeihilfequote beziehungsweise Zuschussrecht und Versicherungsbeitrag neu betrachten.
3DienstherrnwechselNeues Landesrecht, neues Wahlrecht und mögliche Zuschusslücke klären.
Keinen späteren Wechsel als sicheren Plan B einbauenGesundheitsprüfung, Eintrittsalter, gesetzlicher Zugang und Fristen können die Rückkehr praktisch verändern.
Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Einschätzung von Jan Pohl

Erst den Rechtskreis prüfen, dann Beiträge vergleichen

Die wichtigste Frage ist nicht, welches Modell im ersten Monat günstiger wirkt. Entscheidend ist, ob das Wahlrecht überhaupt besteht, wie bindend es ist und was bei Familie, Ruhestand oder Dienstherrnwechsel passiert.

Jan Pohl · Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

08 · Vertiefungen

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09 · Häufige Fragen

FAQ zur pauschalen Beihilfe

Gibt es in NRW pauschale Beihilfe?

Nein. Nordrhein-Westfalen hat keine allgemeine pauschale Beihilfe eingeführt.

Ist pauschale Beihilfe dasselbe wie GKV?

Nein. Sie ist der Zuschuss des Dienstherrn. Der Versicherungsschutz besteht je nach Landesrecht in der GKV oder einer privaten Vollversicherung.

Kann ich später zur individuellen Beihilfe zurückkehren?

Das hängt vom Landesrecht ab. Viele Regelungen gestalten die Entscheidung dauerhaft oder nur eng änderbar.

Ist die GKV mit pauschaler Beihilfe immer günstiger?

Nein. Einkommen, Familie, Pflegebeitrag, Zuschussgrenzen und spätere Lebensphasen müssen gemeinsam gerechnet werden.

Was passiert beim Dienstherrnwechsel?

Der neue Dienstherr wendet sein eigenes Recht an und muss das bisherige Wahlmodell nicht fortführen.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen?

Die GKV kennt keine risikobasierte Aufnahmeprüfung; bei der PKV sind Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls Öffnungsaktion relevant.

10 · Quellen

Rechtsgrundlagen und Datenbasis

Geprüft am 1. August 2026. Maßgeblich bleiben das aktuelle Recht des Dienstherrn und der individuelle Status.

Systementscheidung mit Ihren Lebensphasen prüfen

Rechtskreis, Fristen, Familie, Gesundheit, Leistungen, Beiträge, Ruhestand und mögliche Dienstherrnwechsel werden gemeinsam betrachtet.