Pauschale Beihilfe: GKV-Zuschuss, Länder und Folgen
Die pauschale Beihilfe ist kein drittes Krankenversicherungssystem. Sie ist ein landesrechtlicher Beitragszuschuss anstelle der individuellen Beihilfe. Ob sie angeboten wird, hängt vom Dienstherrn ab – und Nordrhein-Westfalen gehört nicht zu den Ländern mit allgemeiner pauschaler Beihilfe.
01 · Direkte Antwort
Was ist pauschale Beihilfe?
Der Dienstherr zahlt einen gesetzlich bestimmten Zuschuss zum Beitrag einer Krankheitskostenvollversicherung. Wer das Modell wählt, erhält für den erfassten Personenkreis grundsätzlich nicht zusätzlich die individuelle Beihilfe zu einzelnen Rechnungen.
Bei der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr dagegen einen Bemessungssatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Die verbleibende Restquote wird typischerweise durch eine beihilfekonforme PKV abgesichert.
02 · Visualisierung
Zwei Systeme mit unterschiedlicher Finanzierungslogik
03 · Systemvergleich
Welche Unterschiede in die Entscheidung gehören
| Prüfpunkt | Individuelle Beihilfe + PKV-Restkosten | Pauschale Beihilfe |
|---|---|---|
| Dienstherrnleistung | Erstattung eines Bemessungssatzes beihilfefähiger Aufwendungen. | Monatlicher Beitragszuschuss nach Landesrecht. |
| Versicherung | PKV für die verbleibende Restquote. | GKV oder private Vollversicherung nach der jeweiligen Regelung. |
| Familie | Angehörige können eigene Beihilfeansprüche und Restkostenschutz haben. | In der GKV kann Familienversicherung relevant sein. |
| Bindung | Beihilfeanspruch folgt dem Dienstrecht. | Wahl kann dauerhaft oder nur eng änderbar sein. |
| Mobilität | Neuer Dienstherr kann Quote und Leistungsrecht verändern. | Neuer Dienstherr muss das Wahlmodell nicht fortführen. |
04 · Dienstherr und Land
Wo gibt es pauschale Beihilfe?
Die Übersicht wird aus dem zentral gepflegten Beihilfe-Datensatz erzeugt, damit der Rechtsstand nicht als statische Liste veraltet.
| Kontext | Pauschale Beihilfe verfügbar | Einführungsdatum pauschale Beihilfe | Antrags- und Entscheidungsfristen pauschale Beihilfe | Widerruflichkeit pauschale Beihilfe | Zuschusshöhe pauschale Beihilfe |
|---|---|---|---|---|---|
| Beihilfe Brandenburg | Ja | 2020-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Berlin | Ja | 2020-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Bund | Nein | Wert nicht erfasst: beihilfe_11_einfuehrungsdatum | Wert nicht erfasst: beihilfe_14_antrags_entscheidungsfristen | Wert nicht erfasst: beihilfe_15_widerruflichkeit | Wert nicht erfasst: beihilfe_16_zuschusshoehe |
| Beihilfe Baden-Württemberg | Ja | 2023-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Bayern | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Bremen | Ja | 2020-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Hessen | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Hamburg | Ja | 2018-08-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern | Ja | 2026-05-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Niedersachsen | Ja | 2024-02-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Nordrhein-Westfalen | Nein | Wert nicht erfasst: beihilfe_11_einfuehrungsdatum | Wert nicht erfasst: beihilfe_14_antrags_entscheidungsfristen | Wert nicht erfasst: beihilfe_15_widerruflichkeit | Wert nicht erfasst: beihilfe_16_zuschusshoehe |
| Beihilfe Rheinland-Pfalz | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Schleswig-Holstein | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Saarland | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Sachsen | Ja | 2024-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
| Beihilfe Sachsen-Anhalt | Nein | nicht anwendbar | Nicht anwendbar. | nicht anwendbar | nicht anwendbar |
| Beihilfe Thüringen | Ja | 2020-01-01 | Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag. | grundsätzlich unwiderruflich | Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht. |
Datenstand: 01.08.2026.
05 · Nordrhein-Westfalen
NRW: Keine pauschale Beihilfe
Nordrhein-Westfalen hat keine allgemeine pauschale Beihilfe eingeführt. Beamte erhalten daher keinen allgemeinen hälftigen Dienstherrenzuschuss zu ihrer freiwilligen GKV oder einer privaten Krankheitskostenvollversicherung. Es gilt weiterhin die individuelle Beihilfe.
Freiwillige GKV
Eine freiwillige Mitgliedschaft kann möglich sein. Ohne allgemeine pauschale Beihilfe trägt der Beamte den Beitrag jedoch grundsätzlich nicht im üblichen Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Modell.
Individuelle Beihilfe + PKV
Die Beihilfe übernimmt den geltenden Bemessungssatz beihilfefähiger Aufwendungen; die PKV sichert regelmäßig die Restquote.
Die NRW-Entscheidung wird auf der Seite Krankenversicherung für Beamte in NRW vertieft.
06 · Familie und Gesundheit
Wann Familie und Vorerkrankungen das Ergebnis verändern
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Sie kann für Partner und Kinder beitragsfrei sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beihilfe für Angehörige
Im individuellen System können berücksichtigungsfähige Angehörige eigene erhöhte Bemessungssätze haben.
Vorerkrankungen
GKV und PKV unterscheiden sich beim Zugang. Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge müssen vor der Systemwahl geklärt werden.
PKV-Öffnungsaktion
Für berechtigte Beamte und Angehörige kann sie den PKV-Zugang mit begrenztem Zuschlag eröffnen.
Öffnungsaktion verstehen07 · Lebensphasen
Teilzeit, Ruhestand und Dienstherrnwechsel vorab durchspielen

Einschätzung von Jan Pohl
Erst den Rechtskreis prüfen, dann Beiträge vergleichen
Die wichtigste Frage ist nicht, welches Modell im ersten Monat günstiger wirkt. Entscheidend ist, ob das Wahlrecht überhaupt besteht, wie bindend es ist und was bei Familie, Ruhestand oder Dienstherrnwechsel passiert.
Jan Pohl · Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · ungebundener Versicherungsmakler in Aachen
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FAQ zur pauschalen Beihilfe
Gibt es in NRW pauschale Beihilfe?
Nein. Nordrhein-Westfalen hat keine allgemeine pauschale Beihilfe eingeführt.
Ist pauschale Beihilfe dasselbe wie GKV?
Nein. Sie ist der Zuschuss des Dienstherrn. Der Versicherungsschutz besteht je nach Landesrecht in der GKV oder einer privaten Vollversicherung.
Kann ich später zur individuellen Beihilfe zurückkehren?
Das hängt vom Landesrecht ab. Viele Regelungen gestalten die Entscheidung dauerhaft oder nur eng änderbar.
Ist die GKV mit pauschaler Beihilfe immer günstiger?
Nein. Einkommen, Familie, Pflegebeitrag, Zuschussgrenzen und spätere Lebensphasen müssen gemeinsam gerechnet werden.
Was passiert beim Dienstherrnwechsel?
Der neue Dienstherr wendet sein eigenes Recht an und muss das bisherige Wahlmodell nicht fortführen.
Welche Rolle spielen Vorerkrankungen?
Die GKV kennt keine risikobasierte Aufnahmeprüfung; bei der PKV sind Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls Öffnungsaktion relevant.
10 · Quellen
Rechtsgrundlagen und Datenbasis
- Beihilfenverordnung NRW
- Hamburg: Grundlagen zur pauschalen Beihilfe
- Berlin: pauschale Beihilfe
- Zentraler VSM-Datensatz zur Beihilfe des Bundes und der Länder.
Geprüft am 1. August 2026. Maßgeblich bleiben das aktuelle Recht des Dienstherrn und der individuelle Status.
Systementscheidung mit Ihren Lebensphasen prüfen
Rechtskreis, Fristen, Familie, Gesundheit, Leistungen, Beiträge, Ruhestand und mögliche Dienstherrnwechsel werden gemeinsam betrachtet.