Digitale Rentenübersicht

Altersvorsorge im Überblick

Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht bündelt gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge in einem staatlichen Portal. Für viele Ärzte, Beamte und Wissenschaftler zeigt sie jedoch nicht das vollständige Bild. Hier erfahren Sie, was die Übersicht kann, wie Sie sich anmelden – und welche Bausteine häufig fehlen.

Was
Staatliches Portal Kostenloser Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund – gesetzlich verankert im Rentenübersichtsgesetz.
Zeigt
Drei Säulen auf einen Blick Gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche, soweit angebunden – verständlich aufbereitet. Nutzung freiwillig und kostenlos.
Login
Ausweis + Steuer-ID Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion und Ihrer Steuer-Identifikationsnummer.
Achtung
Lücke für Ihre Gruppe Versorgungswerk, Pension und Direktzusage sind derzeit häufig nicht enthalten.

Kurz gesagt: Die Digitale Rentenübersicht ist ein staatliches Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Sie bündelt Ihre Altersvorsorge-Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge an einer Stelle. Die Anmeldung erfolgt mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der Steuer-Identifikationsnummer. Wichtig: Nicht alle Vorsorgeeinrichtungen sind zur Teilnahme verpflichtet – berufsständische Versorgungswerke, die Beamtenversorgung und Direktzusagen sind derzeit häufig nicht angebunden.

Was ist die Digitale Rentenübersicht?

Bisher kamen Ihre Vorsorge-Informationen verstreut an: die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung im Frühjahr, die Standmitteilung der Lebensversicherung im Sommer, die Mitteilung der betrieblichen Altersversorgung irgendwann dazwischen. Unterschiedliche Stichtage, unterschiedliche Begriffe, kaum vergleichbar.

Die Digitale Rentenübersicht löst dieses Problem: Sie fragt auf Knopfdruck bei allen angebundenen Anbietern Ihre Ansprüche ab und stellt sie in einer einheitlichen Übersicht zusammen. Sie sehen, was Sie bereits aufgebaut haben – getrennt nach garantierten Werten und Hochrechnungen, jeweils als Wert heute und als Wert zum Rentenbeginn. Das Portal verkauft nichts und berät nicht; es zeigt nur an.

Anmelden in 3 Schritten

Der Zugang ist bewusst einfach gehalten. Sie brauchen nur zweierlei: einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

1

Anmelden

Auf dem Portal registrieren – mit Online-Ausweisfunktion und Steuer-ID. Die Identität wird sicher geprüft.

2

Anfragen

Anbieter einzeln auswählen oder mit einem Klick alle angebundenen Stellen gleichzeitig abfragen.

3

Anschauen

Nach wenigen Tagen liegen die Ergebnisse aufbereitet vor – als Übersicht zum Herunterladen.

Praxistipp: Halten Sie für die erste Anmeldung die sechsstellige PIN Ihres Personalausweises bereit. Ohne freigeschaltete Online-Ausweisfunktion ist kein Login möglich – das Freischalten erledigt jedes Bürgeramt.

Für wen ist die Digitale Rentenübersicht besonders hilfreich?

Die Digitale Rentenübersicht ist ein gutes Werkzeug, um Ordnung in verstreute Unterlagen zu bringen. Wie viel sie Ihnen bringt, hängt aber stark von Ihrer Berufsgruppe ab – bei manchen liefert sie das fast vollständige Bild, bei anderen nur einen Ausschnitt.

Klarer Mehrwert

  • Angestellte mit mehreren Stationen: Wer in verschiedenen Betrieben war und mehrere Direktversicherungen oder Pensionskassen hat, gewinnt echten Überblick.
  • Privat Vorsorgende: Mehrere private Renten- oder Rürup-Verträge erscheinen gebündelt statt in einzelnen Briefen.
  • Alle, die den Überblick verloren haben: Als Inventur des Ist-Zustands ist das Portal ideal.

Nur ein Teilbild

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte: Der wichtigste Baustein – das berufsständische Versorgungswerk – ist derzeit bei vielen Kammern nicht angebunden.
  • Beamte: Die Pension taucht in der Regel nicht auf, da die Beamtenversorgung nicht zur Teilnahme verpflichtet ist.
  • Wissenschaftler mit Auslands- oder Mischbiografien: Auslandsansprüche und nicht teilnahmepflichtige Systeme fehlen.

Wichtig zu verstehen: Eine leere oder dünne Übersicht bedeutet nicht, dass Sie schlecht vorgesorgt haben. Sie bedeutet oft nur, dass Ihr Hauptbaustein nicht angebunden ist. Wer das verwechselt, zieht falsche Schlüsse.

Was ist enthalten – und was nicht?

Entscheidend ist die Anbindungspflicht: Anbieter mit mehr als 1.000 Vorsorgeansprüchen, die mindestens jährlich eine Standmitteilung verschicken, müssen sich anbinden. Andere dürfen freiwillig teilnehmen – tun es aber oft (noch) nicht.

VorsorgeartIn der Übersicht?Hinweis
Gesetzliche Rente (DRV)JaKernbestandteil, zuverlässig enthalten.
Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)Meist jaSofern Anbieter anbindungspflichtig ist.
Private Renten-, Rürup- und Riester-VerträgeMeist jaGroße Versicherer sind angebunden.
Berufsständisches VersorgungswerkDerzeit oft neinNicht verpflichtet; freiwillige Anbindung bislang selten.
Beamtenversorgung / PensionNeinKeine Anbindungspflicht.
Direktzusage des ArbeitgebersDerzeit oft neinKeine regelmäßige Standmitteilung, daher nicht verpflichtet.
Ausländische RentenansprücheNeinNicht Teil des Verfahrens.

Eine aktuelle Liste der angebundenen Anbieter veröffentlicht die Zentrale Stelle auf dem Portal selbst. Der Kreis wächst – ein Blick lohnt sich, bevor Sie aus einer Lücke voreilige Schlüsse ziehen.

Fehlen wichtige Bausteine Ihrer Altersvorsorge in der Übersicht? Dann prüfen wir Ihr Gesamtbild gemeinsam – aus Rentenübersicht, Versorgungswerk, Pension und privaten Verträgen.

Gesamtbild prüfen lassen

Praxisbeispiel: Ärztin mit Versorgungswerk

Dr. M., 42, angestellte Ärztin im Krankenhaus, meldet sich an und ist erschrocken: Die Übersicht zeigt nur eine kleine gesetzliche Anwartschaft aus ihrer Studien- und Aushilfszeit – wenige hundert Euro. Ihr eigentlicher Vorsorge-Motor, das ärztliche Versorgungswerk, in das seit Jahren der Großteil ihrer Beiträge fließt, fehlt komplett.

Der Fehlschluss: „Ich habe ja fast nichts.“ Tatsächlich liegt der mit Abstand größte Baustein im Versorgungswerk – er erscheint nur nicht im Portal, weil das Versorgungswerk nicht angebunden ist. Wer hier nur auf die Digitale Rentenübersicht schaut, unterschätzt seine Lage massiv – oder schließt aus Panik unnötige Verträge ab.

Was die Übersicht zeigt und was wirklich zusammenkommt, macht eine einfache Beispielrechnung deutlich (illustrative monatliche Bruttowerte zum Rentenbeginn):

BausteinIn der Übersicht sichtbarTatsächlicher Anspruch
Gesetzliche Rente (Studien-/Aushilfszeit)rund 600 €rund 600 €
Ärztliches Versorgungswerknicht sichtbarrund 3.200 €
Private Rentenversicherungrund 400 €rund 400 €
Summerund 1.000 €rund 4.200 €

Im Portal sieht Dr. M. also nur etwa ein Viertel ihrer späteren Versorgung. Wer diese Lücke nicht kennt, plant an der eigenen Realität vorbei – in beide Richtungen.

Richtig ist: Die Übersicht zusammen mit der Standmitteilung des Versorgungswerks und – bei Bedarf – der privaten Vorsorge betrachten. Erst dieses Gesamtbild zeigt, ob eine Versorgungslücke besteht. Wie Sie diese sauber ermitteln, zeigt unsere Seite Rentenlücke berechnen.

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage ist das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG), das im Februar 2021 in Kraft trat. Betrieben wird das Portal von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach einer Pilotphase läuft das Portal seit Ende 2023 im Regelbetrieb und wird laufend ausgebaut.

Das Gesetz regelt auch, wer mitmachen muss: Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 1.000 Ansprüchen und mindestens jährlicher Standmitteilung. Einrichtungen, die regelmäßig keine jährliche Standmitteilung verschicken – etwa Versorgungswerke, die Beamtenversorgung oder Direktzusagen – sind nicht verpflichtet, dürfen sich aber freiwillig anbinden. Genau daraus entsteht die Lücke für akademische und verkammerte Berufe.

Typische Fehler

  • Die Übersicht für vollständig halten. Fehlt das Versorgungswerk oder die Pension, fehlt der größte Teil – nicht das Geld, sondern die Anzeige.
  • Hochrechnung mit Garantie verwechseln. Prognosewerte beruhen auf Annahmen; nur garantierte Werte sind verbindlich.
  • Brutto für netto nehmen. Die angezeigten Beträge sind in der Regel vor Steuern und Sozialabgaben im Alter.
  • Kaufkraft ignorieren. Ein Betrag in 25 Jahren ist real weniger wert als heute – die Inflation gehört in jede Planung.
  • Aus einer leeren Übersicht in Panik handeln. Erst das Gesamtbild prüfen, dann entscheiden – nie umgekehrt.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen, zur Digitalen Rentenübersicht
Jan Pohl
Versicherungsmakler in Aachen

Die Digitale Rentenübersicht ist ein echter Fortschritt – als Inventur. Ich empfehle sie ausdrücklich, um endlich alle Briefe und Verträge an einem Ort zu sehen. Aber ich erlebe in der Beratung regelmäßig den gleichen Schreckmoment: Ein Arzt oder eine Beamtin meldet sich an, sieht fast nichts und glaubt, völlig ungesichert zu sein.

Genau das ist der Punkt, an dem das Portal in die Irre führt, wenn man es allein nimmt. Ich begleite seit Jahren Ärzte, Beamte und Wissenschaftler bei der Einordnung ihrer Altersvorsorge – und bei diesen Mandanten liegt der wichtigste Baustein fast immer dort, wo das Portal nicht hinschaut: im Versorgungswerk oder in der Pension. Mein Rat: Nutzen Sie die Übersicht als Ausgangspunkt, nicht als Endergebnis. Das vollständige Bild entsteht erst, wenn wir Versorgungswerk, Pension, betriebliche und private Bausteine danebenlegen.

Ihre nächsten Schritte

  1. Personalausweis-Funktion freischalten lassen und Steuer-ID heraussuchen.
  2. Auf dem Portal anmelden und alle angebundenen Anbieter abfragen.
  3. Standmitteilung Ihres Versorgungswerks bzw. Ihre Pensionsauskunft daneben legen.
  4. Gesamtbild prüfen: Wie hoch ist Ihre tatsächliche Versorgungslücke?
  5. Erst dann über zusätzliche Vorsorge entscheiden – gern gemeinsam.

Passend dazu auf dieser Website: Rentenlücke berechnen, Wie viel Geld braucht man im Ruhestand?, Beamtenversorgung – Anrechnung von Pensionsansprüchen sowie das Altersvorsorgedepot über das Versorgungswerk.

Häufige Fragen zur Digitalen Rentenübersicht

Ist die Digitale Rentenübersicht kostenlos?

Ja. Das Portal ist ein kostenloser staatlicher Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Nutzung ist freiwillig, es entstehen keine Gebühren, und es werden keine Produkte verkauft.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN und Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Ohne die Online-Ausweisfunktion ist kein Login möglich; freischalten lassen können Sie sie im Bürgeramt.

Welche Anbieter sind in der Digitalen Rentenübersicht enthalten?

Verpflichtet sind Anbieter mit mehr als 1.000 Vorsorgeansprüchen und mindestens jährlicher Standmitteilung – also die gesetzliche Rentenversicherung sowie große Lebensversicherer und Pensionskassen. Eine aktuelle, namentliche Liste der angebundenen Stellen veröffentlicht die Zentrale Stelle direkt auf dem Portal.

Warum fehlen Rentenansprüche in der Digitalen Rentenübersicht?

Weil nicht alle Vorsorgeeinrichtungen teilnehmen müssen. Berufsständische Versorgungswerke, die Beamtenversorgung und Direktzusagen sind nicht anbindungspflichtig und derzeit häufig nicht dabei. Auch ausländische Ansprüche fehlen. Die Ansprüche bestehen weiter – sie werden nur nicht angezeigt.

Ist die Digitale Rentenübersicht vollständig?

Nicht zwingend. Sie ist so vollständig, wie Ihre Anbieter angebunden sind. Für Angestellte mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ist das Bild oft nahezu komplett. Für Ärzte, Beamte und viele Wissenschaftler fehlt dagegen häufig der größte Baustein.

Warum erscheint mein Versorgungswerk nicht?

Berufsständische Versorgungswerke sind nach dem Rentenübersichtsgesetz nicht zur Anbindung verpflichtet. Eine freiwillige Teilnahme ist möglich, aber bislang selten. Ihr Anspruch besteht trotzdem – er wird nur nicht angezeigt.

Sehen Beamte ihre Pension in der Übersicht?

In der Regel nein. Die Beamtenversorgung ist nicht angebunden. Die Pension müssen Beamte über ihre Bezügestelle oder eine Pensionsauskunft separat ermitteln.

Sind die angezeigten Beträge garantiert?

Nein, nicht alle. Die Übersicht unterscheidet zwischen garantierten Werten und Hochrechnungen. Prognosewerte beruhen auf Annahmen und können sich ändern. Verbindlich sind nur garantierte Beträge.

Ersetzt die Digitale Rentenübersicht eine Beratung?

Nein. Das Portal zeigt nur an, was angebunden ist. Es bewertet nicht, ob Ihre Vorsorge ausreicht, und es erfasst nicht alle Bausteine. Gerade für Ärzte, Beamte und Wissenschaftler ist eine Einordnung des Gesamtbildes sinnvoll.

Übersicht gesichtet – und jetzt?

Die Digitale Rentenübersicht zeigt einen Teil. Lassen Sie uns das vollständige Bild zusammensetzen: Versorgungswerk, Pension, betriebliche und private Vorsorge – und daraus eine klare Entscheidung ableiten.

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