Altersvorsorge für angestellte Anwälte
Das Versorgungswerk ist das Fundament – aber kein vollständiges Konzept. Wer als angestellter Rechtsanwalt seinen Lebensstandard im Alter sichern will, braucht eine klare Struktur aus drei Schichten.
- Angestellte Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk – können sich aber von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 SGB VI).
- Das Versorgungswerk deckt in der Regel 40–55 % des letzten Einkommens ab. Die Versorgungslücke ist erheblich.
- Wer keinen Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter hat, verliert faktisch weitere 7–8 % Kaufkraft.
- Die richtige Antwort ist eine Drei-Schichten-Strategie – nicht ein einzelnes Produkt.
Reicht das Versorgungswerk für angestellte Anwälte als Altersvorsorge?
Nein. Das Versorgungswerk bildet die Basisversorgung – es ersetzt aber keine vollständige Altersvorsorge. Die Versorgungsrente liegt je nach Einzahldauer bei 40–55 % des letzten Einkommens.
Verschärfend kommt hinzu: Das Versorgungswerk zahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keinen Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter. Wer ausschließlich Versorgungswerk-Rente bezieht, trägt den vollen KV-Beitrag selbst – das sind nochmals 14–16 % der Rente, die effektiv wegfallen.
Für einen angestellten Anwalt mit 6.500 € Brutto ergibt sich daraus in der Regel eine monatliche Versorgungslücke von 1.500–2.000 €. Diese Lücke muss aktiv durch betriebliche und private Altersvorsorge geschlossen werden – das Versorgungswerk allein reicht dafür nicht.
Einfach erklärt: Das Versorgungssystem für angestellte Anwälte
Wer als Rechtsanwalt zugelassen wird, wird automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der regionalen Rechtsanwaltskammer. Das Versorgungswerk ist eine Art eigene Rentenkasse für Juristen – finanziert ausschließlich durch die Mitglieder selbst, ohne Staatszuschüsse.
Als angestellter Rechtsanwalt – also in einer Kanzlei oder als Syndikusanwalt – sind Sie zusätzlich grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Das würde bedeuten: doppelte Beitragspflicht. Deshalb gibt es die Befreiungsmöglichkeit nach § 6 SGB VI.
Die GRV zahlt im Alter einen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das Versorgungswerk tut das nicht. Wer ausschließlich Versorgungswerks-Rente bezieht, zahlt seinen vollen Krankenversicherungsbeitrag im Alter selbst – aktuell ca. 14–16 % der Rente.
Die Befreiungsfrage nach § 6 SGB VI
Als angestellter Rechtsanwalt sind Sie zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – zusätzlich zum Versorgungswerk. Um diese Doppelzahlung zu vermeiden, können Sie sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der GRV befreien lassen. Die Befreiung gilt aber nur für die konkrete Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber.
Die Befreiung erlischt bei jedem Arbeitgeberwechsel automatisch und muss neu beantragt werden. Wer dies vergisst, zahlt vorübergehend doppelt – GRV und Versorgungswerk – ohne entsprechende Mehrleistung. Antrag direkt nach Stellenantritt stellen, nicht nach Ende der Probezeit.
Die drei Vorsorgeschichten – Ihre Struktur für die Altersvorsorge
Versorgungswerk + Basisrente (Rürup)
- Pflichtbeitrag Versorgungswerk
- Freiwillige Erhöhungsbeiträge
- Rürup-Rente als steueroptimierte Ergänzung
- Steuerlich abzugsfähig bis Höchstbetrag (2025: 29.344 € p.a.)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Direktversicherung per Entgeltumwandlung
- Steuer- und SV-frei bis 8 % BBG (2025: 644 €/Monat)
- Arbeitgeberzuschuss (Pflicht: mind. 15 % bei Entgeltumwandlung)
- Portabilität bei Kanzleiwechsel prüfen
Private Vorsorge & Vermögensaufbau
- ETF-Sparplan oder fondsgebundene Rentenversicherung
- Altersvorsorgedepot (ab 2027 geplant)
- Flexible Entnahme, keine Bindung an Rentenalter
- Immobilien als Ergänzung möglich
| Ihre Situation | Empfohlene Priorität |
|---|---|
| Arbeitgeberzuschuss zur bAV verfügbar | Zuerst bAV ausschöpfen – das ist gefördertes Geld |
| Hoher Grenzsteuersatz, langer Planungshorizont | Rürup prüfen – sofern Spielraum nach Versorgungswerk-Beiträgen |
| Kapitalzugriff, Flexibilität wichtig | Schicht 3 priorisieren – ETF oder fondsgebundene Rente |
| Versorgungslücke unklar | Zuerst Analyse – kein Produkt vor der Bestandsaufnahme |
Versorgungslücke berechnen – Rechenbeispiel
Beispiel zur Größenordnung: Angestellte Rechtsanwältin, 35 Jahre, Kanzlei
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt heute | 6.500 €/Monat |
| Angestrebtes Netto-Einkommen im Alter | 3.800 €/Monat |
| Erwartete Versorgungswerk-Rente (vereinfacht: 30 Beitragsjahre, Regelbeitrag) | ca. 2.200 €/Monat brutto |
| Krankenversicherung im Alter (ca. 14 % – kein KVdR-Zuschuss) | − ca. 310 €/Monat |
| Verbleibende Versorgungswerk-Nettorente (Schätzwert) | ca. 1.650 €/Monat |
| Versorgungslücke (Richtwert) | ca. 2.150 €/Monat |
Vereinfachtes Modell zur Größenordnung – ohne individuelle Steuer- und Beitragskonstellation. Keine Rentenprognose. Abweichungen je nach Beitragshistorie, Versorgungswerk und Einkommensentwicklung möglich.
Betriebliche Altersvorsorge in der Kanzlei – was angestellte Anwälte aushandeln können
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Zahlt der Arbeitgeber keine freiwillige Zulage, ist er seit 2022 verpflichtet, bei neu abgeschlossenen bAV-Verträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss zuzusagen.
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 7.728 € pro Jahr / 644 € monatlich) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Steuersatz von 40 % entspricht das einer sofortigen staatlichen Förderung von rund 40 Cent pro eingezahltem Euro.
Wichtig beim Kanzleiwechsel: Die Portabilität der bAV ist gesetzlich gesichert – der neue Arbeitgeber muss einen bestehenden Direktversicherungsvertrag grundsätzlich fortführen. Trotzdem empfiehlt sich beim Wechsel eine genaue Überprüfung der Tarife und Bedingungen.
Rürup-Rente für angestellte Anwälte – wann sie sich rechnet, wann nicht
Rürup ist kein Standardprodukt für alle angestellten Anwälte. Es ist ein Steueroptimierungsinstrument – und funktioniert nur dann gut, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Hoher Grenzsteuersatz (sinnvoll ab ca. 40 %, also in der Regel ab ca. 80.000 € zu versteuerndem Einkommen)
- Langfristiger Planungshorizont ohne absehbaren Liquiditätsbedarf
- Noch verbleibender steuerlicher Spielraum nach Versorgungswerk-Beiträgen
Versorgungswerk-Beiträge werden auf den Rürup-Höchstbetrag (2025: 29.344 € alleinstehend) angerechnet. Wer 10.000–12.000 € ins Versorgungswerk einzahlt, hat je nach Einkommen oft nur noch 3.000–8.000 € Rürup-Spielraum. Das ist häufig weniger als erwartet.
Wenn diese Bedingungen nicht zutreffen, ist Schicht 3 – ein ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Laufzeitbindung – in vielen Fällen die bessere Wahl: mehr Flexibilität, voller Kapitalzugriff, keine Bindung bis 62.
Typische Fehler bei der Altersvorsorge angestellter Anwälte
-
Befreiungsantrag nach Kanzleiwechsel vergessen. Die GRV-Pflichtversicherung greift automatisch – der Antrag nach § 6 SGB VI muss aktiv gestellt werden. Wer drei Monate nach Stellenantritt zu lange wartet, zahlt rückwirkend GRV-Beiträge ohne entsprechende Leistungsansprüche im Versorgungswerk.
-
Versorgungslücke unterschätzt. Die meisten Anwälte kennen ihre erwartete Versorgungswerk-Rente nicht. Ohne diesen Ausgangswert lässt sich kein sinnvolles Konzept aufbauen.
-
KV-Kosten im Alter nicht eingeplant. Wer ausschließlich Versorgungswerks-Rente hat, trägt den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst. Das sind bei 2.500 € Rente ca. 350–400 € monatlich – ein erheblicher Kaufkraftverlust.
-
bAV-Arbeitgeberzuschuss nicht eingefordert. Viele Kanzleien bieten keine bAV proaktiv an. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung plus 15 % Arbeitgeberzuschuss besteht unabhängig davon – er muss aber eingefordert werden.
-
Zu spät begonnen. Jedes Jahr früher spart aufgrund des Zinseszinseffekts deutlich. Wer mit 35 statt 40 Jahren beginnt, braucht bei gleicher Zielrente ca. 30 % weniger monatlichen Beitrag.
Makler-Einschätzung
In meiner Beratungspraxis sehe ich bei angestellten Anwälten vor allem ein Strukturproblem, kein Produktproblem. Die meisten haben schon Vorsorge – aber ohne Konzept: Ein Riester-Vertrag aus dem Referendariat, eine Direktversicherung aus der ersten Kanzlei, vielleicht noch ein ETF-Sparplan. Was fehlt, ist der Überblick, was das zusammen im Alter ergibt.
Meine Empfehlung in dieser Reihenfolge:
- Schritt 1: Versorgungswerk-Kontoauszug anfordern und erwartete Rente berechnen lassen
- Schritt 2: Versorgungslücke definieren (Ziel-Netto minus Versorgungswerk-Netto)
- Schritt 3: bAV in der aktuellen Kanzlei prüfen – inklusive Arbeitgeberzuschuss
- Schritt 4: Steuersituation analysieren → Rürup-Spielraum berechnen
- Schritt 5: Restlücke über flexible Schicht 3 (ETF, fondsgebundene Rente) schließen
Wer diese fünf Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, hat in der Regel innerhalb eines Gesprächs ein belastbares Konzept – ohne ein einziges Produkt gekauft zu haben.
Nächste Schritte
- Versorgungswerk-Kontoauszug und aktuellen Rentenbescheid anfordern
- Gewünschtes Netto-Einkommen im Alter definieren
- bAV-Situation in der aktuellen Kanzlei klären (Angebot, Arbeitgeberzuschuss)
- Steuerliche Altersvorsorgeaufwendungen im laufenden Jahr prüfen
- Gesamtstrategie aus allen drei Schichten aufbauen lassen
Ich analysiere Ihre aktuelle Versorgungssituation und zeige Ihnen, wie Sie Versorgungswerk, bAV und private Vorsorge sinnvoll kombinieren.
Jetzt Termin vereinbarenHäufige Fragen zur Altersvorsorge angestellter Anwälte
Müssen angestellte Rechtsanwälte ins Versorgungswerk einzahlen?
Was passiert, wenn ich als angestellter Anwalt die Befreiung nach § 6 SGB VI vergesse?
Wie hoch ist die erwartete Versorgungswerk-Rente für angestellte Anwälte?
Zahlt das Versorgungswerk einen Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter?
Ist Rürup für angestellte Anwälte sinnvoll?
Kann ich die bAV bei einem Kanzleiwechsel mitnehmen?
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In einem Erstgespräch analysiere ich Ihre aktuelle Situation – Versorgungswerk, bAV, steuerliche Möglichkeiten – und zeige Ihnen, wie Sie die drei Vorsorgeschichten sinnvoll kombinieren.
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