PKV-Annahme trotz Vorerkrankungen: Welche Sonderwege wirklich offenstehen
Nicht jede schwierige PKV-Annahme endet im Basistarif. Diese Seite zeigt, welche Wege Versicherer bei Vorerkrankungen tatsächlich noch öffnen — durch gesetzliche Sozialtarife, freiwillige Annahmegarantien einzelner Versicherer und Verbandsgruppenverträge über Kammern und Berufsverbände.
Versicherungsmakler Jan Pohl Aachen · Stand: September 2026
Wer wegen Vorerkrankungen keine normale PKV-Annahme erhält, sollte zuerst reguläre Risikovoranfragen, Öffnungsaktionen, Annahmegarantien und Verbandsgruppenverträge prüfen. Der Basistarif ist das gesetzliche Auffangnetz, aber meist nicht die beste erste Lösung.
Die wichtigsten Punkte
- Drei Wege bei schwieriger Annahme: gesetzliche Sozialtarife (Basis, Standard, Notlagen), freiwillige Annahmegarantien einzelner Versicherer und Verbandsgruppenverträge über Kammern oder Berufsverbände.
- Reihenfolge entscheidet: erst reguläre Wege und Sonderöffnungen prüfen, dann Verbandsmodelle, der Basistarif kommt zuletzt.
- Fristen sind eng: Annahmegarantien gelten typischerweise nur wenige Monate ab dem auslösenden Ereignis (Verbeamtung, Wegfall der GKV-Pflicht, Geburt eines Kindes).
Entscheidungspfad: Wann welcher Weg in die PKV?
Die richtige Reihenfolge bei der Prüfung entscheidet darüber, ob Sie regulär in die PKV kommen oder im Basistarif landen. Folgender Pfad gilt für die meisten Mandanten:
1
Ist ein Standardantrag mit Risikovoranfrage möglich?
Bei moderaten Vorerkrankungen sondiert eine anonyme Risikovoranfrage, was der Markt anbietet. → Wenn ja: Regulärer Weg.
2
Gibt es eine berufsspezifische Annahmegarantie?
Beamte profitieren von der Öffnungsaktion, neu Versicherungspflichtfreie von Annahmegarantien einzelner Versicherer. → Wenn ja: Annahmegarantie nutzen.
3
Sind Sie Mitglied in einem Berufsverband oder einer Kammer?
Viele Kammern und Berufsverbände haben PKV-Gruppenverträge mit erleichterter Annahme oder Beitragsvorteilen. → Wenn ja: Verbandsmodell prüfen (Verbandszugang nach Beruf und Kammer prüfen).
4
Liegt eine Sonderkonstellation vor (Kindernachversicherung, Optionstarif)?
Kindernachversicherung (gesetzlich ohne Gesundheitsprüfung) oder ein vorhandener Optionstarif können den Zugang unabhängig vom Gesundheitszustand sichern. → Wenn ja: Sonderweg ziehen.
5
Greift nichts davon — was bleibt?
Der Basistarif als gesetzliches Auffangnetz mit Annahmepflicht. Leistungen in Art, Umfang und Höhe mit der GKV vergleichbar, Beitrag gedeckelt, dafür ohne typische PKV-Vorteile.
Die drei gesetzlichen Sozialtarife
Das Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet jeden privaten Krankenversicherer, drei besondere Tarife anzubieten. Sie sind das gesetzliche Auffangnetz, unterscheiden sich aber grundlegend in Voraussetzungen, Leistungen und Beitragshöhe.
§ 152 VAG
Basistarif
Für wenPersonen mit Zuordnung zur PKV (Versicherte, Wechsler unter Voraussetzungen)
LeistungIn Art, Umfang und Höhe mit GKV-Leistungen vergleichbar
BeitragsdeckelHöchstbeitrag GKV (inkl. Zusatzbeitrag)
AnnahmeKontrahierungszwang: kein Versicherer darf ablehnen
ZuschlägeRisikozuschläge ausgeschlossen
Übergangsregelung
Standardtarif
Für wenBestandskunden mit PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009
LeistungVergleichbar mit GKV-Niveau (analog Basistarif)
BeitragsdeckelHöchstbeitrag GKV
Voraussetzungeni. d. R. ≥ 10 Jahre PKV-Vorversicherung; Alters- bzw. Einkommensgrenzen
PraxisAuslaufmodell, für Altkunden weiterhin relevant
§ 153 VAG
Notlagentarif
Für wenPKV-Versicherte mit Beitragsschulden (Zwangsumstellung)
LeistungStark reduziert: Akutbehandlung, Schmerzen, Schwangerschaft
BeitragNiedrig — aber keine vollwertige Versorgung
EintrittBei dauerhaftem Beitragsverzug (nach Mahnstufen)
AusstiegRückkehr in Ursprungstarif bei vollständiger Zahlung
Basistarif: das gesetzliche Auffangnetz
Der Basistarif ist der einzige der drei Sozialtarife mit gesetzlich vorgeschriebener Annahmepflicht des Versicherers. Wer die Voraussetzungen erfüllt — typischerweise Personen, die bereits der PKV zugeordnet sind oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen wechseln können —, kann nicht aus Gesundheitsgründen abgelehnt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen.
Der Preis dafür: ein Leistungsniveau, das in Art, Umfang und Höhe mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Wer den Basistarif wählt, verzichtet auf typische PKV-Vorteile wie Privatpatienten-Status, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. In der Praxis kommt der Basistarif vor allem dann zum Einsatz, wenn eine Rückkehr in die GKV nicht möglich ist und reguläre PKV-Wege wegen Vorerkrankungen scheitern.
Beitragsdeckel beachten
Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII wird er auf die Hälfte reduziert. Trotzdem ist der Basistarif für viele Versicherte teurer als ein gewöhnlicher PKV-Tarif, weil er ohne Eintrittsalter-Rabatte kalkuliert wird.
Standardtarif: Schutz für PKV-Altkunden
Der Standardtarif richtet sich ausschließlich an Versicherte mit PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009. Er erlaubt einen Wechsel in einen günstigeren Tarif mit einem Leistungsniveau, das mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist — typischerweise im Rentenalter, wenn der ursprüngliche Vollkostentarif zu teuer wird.
Voraussetzungen sind meist: mindestens zehn Jahre PKV-Vorversicherung, ein Mindestalter (häufig 55 Jahre) und Einkommensgrenzen. Wer den Standardtarif nutzt, behält die volle Alterungsrückstellung — anders als beim Wechsel in den Basistarif.
Notlagentarif: keine Lösung, ein Stopp
Der Notlagentarif ist kein Wahltarif. Er entsteht automatisch, wenn ein Versicherter über längere Zeit die Beiträge nicht zahlt und das gesetzliche Mahnverfahren durchläuft. Versichert sind dann nur noch Akut- und Schmerzbehandlung, Schwangerschaft und Geburt.
Der Sinn: Versicherte sollen aus dem Beitragsschuldenproblem nicht ganz aus dem System fallen. Sobald die Rückstände beglichen sind, geht es zurück in den Ursprungstarif — die in der Zwischenzeit weiter gewachsenen Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
Annahmegarantien einzelner Versicherer
Neben den gesetzlichen Sozialtarifen bieten einige Versicherer freiwillige Annahmegarantien für klar abgegrenzte Lebenslagen an. Im Gegensatz zum Basistarif erhalten Sie hier vollwertigen PKV-Schutz mit den üblichen Leistungen — der Versicherer akzeptiert dafür eine begrenzte Risikoauswahl.
Wechsel aus der gesetzlichen Versicherungspflicht
Mehrere Versicherer haben für Angestellte, die erstmals aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfallen (z. B. durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze), eine Annahmegarantie geschaffen. Typische Merkmale:
- Frist: der Antrag muss innerhalb weniger Monate nach Wegfall der Versicherungspflicht gestellt werden (häufig 6 Monate)
- Zuschlagsdeckel: Risikozuschläge sind in der Regel auf 30 % begrenzt
- Leistungsausschlüsse: sind ausgeschlossen
- Tarifauswahl: begrenzt auf bestimmte Tarifserien (nicht jeder Tarif des Versicherers ist offen)
Wichtig
Diese Annahmegarantien sind keine Dauer-Aktionen. Versicherer öffnen und schließen ihre Garantien periodisch, Tarifwelten und Konditionen ändern sich. Wer aus dem GKV-Pflichtstatus fällt, sollte zeitnah prüfen lassen, welche Wege gerade offen sind.
Weitere Annahmegarantie-Szenarien
Über die GKV-Austrittsöffnung hinaus existieren weitere wichtige Annahmegarantien:
- Kindernachversicherung in der PKV: jedes neugeborene Kind eines PKV-Versicherten muss ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden (§ 198 VVG)
- Optionstarife: Vorvertrag zur PKV-Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung — relevant für Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Berufsanfänger
- Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG: kein neuer Aufnahmeantrag, sondern Wechsel mit Anrechnung von Alterungsrückstellungen
Beamtenöffnungsaktion
Für neu verbeamtete Personen gilt eine eigenständige Annahmegarantie. Versicherer, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, müssen den Antrag annehmen, wenn er innerhalb der Frist nach Verbeamtung gestellt wird. Risikozuschläge sind auf 30 % gedeckelt, Leistungsausschlüsse unzulässig.
Die Öffnungsaktion ist für Berufseinsteiger im Staatsdienst der Standardweg — sie deckt typischerweise auch Bewerber mit erheblichen Vorerkrankungen ab. Details und Fristen sind ausführlich beschrieben unter:
→ PKV-Öffnungsaktion für Beamte · weiter zum Hintergrund: PKV und Beihilfe für Beamte in NRW
Verbandsgruppenverträge: das stille Annahme-Modell
Ein Modell, das in der öffentlichen PKV-Diskussion deutlich weniger Aufmerksamkeit bekommt als die Sozialtarife, ist der Verbandsgruppenvertrag. Berufsverbände, Kammern und Vereine schließen mit einem PKV-Anbieter Rahmenverträge, von denen ihre Mitglieder profitieren — typischerweise mit drei Vorteilen:
- Erleichterte Annahme — vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen, niedrigere Annahmeschwellen
- Beitragsvorteil — Konditionen, die das Einzelgeschäft nicht erreicht
- Spezielle Klauseln — z. B. branchenspezifische Leistungen
Den breitesten öffentlich dokumentierten Bestand solcher Verträge hat ein einzelner Versicherer mit gut 240 Verbänden und Kammern. Darunter sind viele akademische Berufe: Ärzte und Zahnärzte (Berufsverbände, KVen, KZVen, Zahnärztekammern), Rechtsanwälte und Notare, Apotheker, Architekten und Ingenieure (Kammern und VDI), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Andere Versicherer haben eigene Verbandsmodelle, die nicht öffentlich gelistet sind und einzeln geprüft werden.
Was eine „Annahmegarantie“ im Gruppenvertrag bedeutet
- Kein Verzicht auf Gesundheitsfragen: Sie werden gestellt und ausgewertet. Falschangaben sind auch im Gruppenvertrag eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
- Nur für versicherungsfähige Personen: aktive Mitgliedschaft in der Organisation, die den Vertrag hält, plus die allgemeinen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung.
- Zuschläge und Ausschlüsse bleiben möglich: Die Ablehnung ist begrenzt, ein erhöhtes Risiko wird über Risikozuschlag oder Leistungsausschluss berücksichtigt. Später kann eine Überprüfung beantragt werden, wenn die Erkrankung ausgeheilt oder stabil ist.
- Austritt aus dem Verband: Der Schutz bleibt meist bestehen, die Gruppenkonditionen können entfallen. Welche Regel gilt, wird vor dem Antrag geklärt.
Der wirtschaftliche Hebel liegt selten im reinen Beitragsrabatt, sondern im Zugang selbst und in berufsspezifischen Sondertarifen, etwa beim Krankentagegeld für Freiberufler. Welche Wirkung ein Gruppenvertrag in Ihrer Konstellation hat, klären wir über eine Risikovoranfrage und einen Vergleich mit Einzelanträgen anderer Versicherer.
Typische Fehler bei der PKV-Annahme mit Vorerkrankungen
Aus über 25 Jahren Beratungspraxis sehe ich vier Fehler immer wieder:
Fehler 1
Direkt den Basistarif anpeilen, ohne reguläre Wege zu prüfen
Die häufigste Falle: Mandanten gehen nach einer Ablehnung oder einem hohen Zuschlag-Angebot davon aus, dass nur noch der Basistarif bleibt. Tatsächlich sind in vielen Fällen Verbandsmodell, Öffnungsaktion oder ein anderer Versicherer der bessere Weg. Wer den Basistarif einmal hat, kommt nur mit erneuter voller Gesundheitsprüfung wieder heraus.
Fehler 2
Bestehende Annahmegarantien-Fristen verstreichen lassen
Die meisten Annahmegarantien (Beamtenöffnung, Erstüberschreiter-Aktionen) haben enge Ausschlussfristen — typisch sechs Monate. Wer wartet, bis er „mal Zeit hat, sich darum zu kümmern“, verliert den Anspruch unwiderruflich. Ab dann gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung mit voller Zuschlagslogik.
Fehler 3
Verbandsmitgliedschaft nicht als Türöffner erkennen
Viele Akademiker sind in einem Berufsverband oder einer Kammer Mitglied, ohne zu wissen, dass darüber ein PKV-Gruppenvertrag läuft. Ein VDI-Mitglied (Verein Deutscher Ingenieure), ein bdvb-Mitglied (Volks- und Betriebswirte) oder ein BDÜ-Mitglied (Dolmetscher und Übersetzer) hat über den Verband potenziell Zugang zu erleichterten Annahmebedingungen — bekommt das aber typischerweise nicht aktiv gesagt.
Fehler 4
Mehrere Versicherer parallel mit „offiziellen“ Anträgen anschreiben
Wer drei Anträge gleichzeitig stellt, sammelt Ablehnungen, nach denen jeder spätere Antrag ausdrücklich fragt — in der Krankenversicherung nicht über eine Branchendatei, sondern über die Antragsfrage selbst, die wahrheitsgemäß zu beantworten ist. Der saubere Weg ist die anonyme Risikovoranfrage — sie klärt vor dem offiziellen Antrag, was der Markt überhaupt anbietet.
Praxisbeispiel: Ärztin mit Vorerkrankung und Kammerzugang
Beispielfall aus der Beratung
Anonymisiert; Konstellation aus der Praxis, leicht verallgemeinert.
Ausgangslage
- Fachärztin Anfang 40, niedergelassen in NRW
- Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
- Anamnese: zwei Bandscheibenvorfälle vor sechs Jahren, seitdem beschwerdefrei; Schilddrüsenunterfunktion, gut eingestellt
- Erste informelle Anfrage beim Hausversicherer hatte „nicht versicherbar“ ergeben
Vorgehen
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern → moderate Zuschlagsangebote
- Parallel Prüfung der KVNo-Mitgliedschaft → Gruppenvertrag über die KV vorhanden
- Gruppentarif-Angebot eingeholt: erleichterte Annahme, bessere Konditionen
- Vergleich der beiden Wege im Beratungsgespräch
Ergebnis: Der Antrag lief am Ende über den Gruppentarif der KVNo — mit erleichterten Gesundheitsfragen und einem deutlich geringeren Zuschlag, als die Standardrisikovoranfragen ergeben hatten. Der Basistarif war zu keinem Zeitpunkt notwendig. Die initiale Aussage „nicht versicherbar“ hätte zur falschen Entscheidung geführt.
Situationen aus der Beratungspraxis
Die drei Wege lösen unterschiedliche Probleme. Welcher passt, hängt von der individuellen Konstellation ab — sechs typische Fälle:
Situation 1
Vorerkrankungen, kein PKV-Schutz, GKV nicht (mehr) möglich
Der Basistarif greift mit Annahmepflicht. Leistungen in Art, Umfang und Höhe mit der GKV vergleichbar, Beitrag gedeckelt. Bei Bedürftigkeit Halbierung. Vorher prüfen: ist über ein Verbandsmodell ein besserer Standardtarif erreichbar?
Situation 2
Angestellter, erstmals über JAEG, Vorerkrankungen vorhanden
Annahmegarantie eines Versicherers für Erstüberschreiter prüfen (Frist meist 6 Monate, Zuschlagsdeckel 30 %, keine Ausschlüsse). Parallel Verbandsmodell prüfen.
Situation 3
Freiberufler oder Selbstständiger mit Kammer-/Verbandszugang
Wenn Sie über Kammer oder Berufsverband Zugang zu einem Gruppenvertrag haben, ist dies in der Regel der bessere Weg als der Einzelantrag — sowohl in Annahme als auch im Beitrag. Relevant z. B. für selbstständige Anwälte, niedergelassene Ärzte und Architekten.
Situation 4
PKV-Versicherter im Rentenalter mit hohem Beitrag
Standardtarif prüfen (nur für Verträge vor 01.01.2009). Alternativ Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb desselben Versicherers mit Anrechnung aller Alterungsrückstellungen. Basistarif nur als letzter Schritt. Mehr dazu: PKV-Beitragserhöhung — was tun.
Situation 5
Neu verbeamtet (Beamter / Beamter auf Widerruf / Referendar)
Beamtenöffnungsaktion ist der Standardweg. 30 %-Zuschlagsdeckel, keine Leistungsausschlüsse. Frist beachten (i. d. R. 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung). Spezifisch für Lehrer und Referendare in NRW.
Situation 6
Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Doktorand mit unsicherem Karriereweg
Wer Industrie oder Professur nicht ausschließt, sollte den PKV-Optionstarif nutzen: Er sichert das Recht auf PKV-Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Diagnose während der Promotion führt sonst zu dauerhaften Zuschlägen.
Situation 7
Berufung auf Lebenszeit-Professur mit Vorerkrankungen
Mit der Verbeamtung greift die Öffnungsaktion. Wer den Antrag innerhalb der Frist nach Berufungsurkunde stellt, profitiert vom 30 %-Zuschlagsdeckel und Verzicht auf Leistungsausschlüsse. Spezifisch zur Konstellation: PKV für Professoren und Versicherungen für Professuren in NRW.
Einschätzung aus der Praxis

Meine Einschätzung
In der Praxis wird der Basistarif oft zu früh diskutiert
Wenn ein Mandant mit der Sorge zu mir kommt, ob er „überhaupt versichert werden kann“, prüfe ich nicht zuerst den Basistarif. Der Basistarif ist da, um niemanden im System fallen zu lassen — aber er kostet typische PKV-Vorteile. Mein erster Schritt ist immer die Frage: Gibt es eine Annahmegarantie für die Lebenssituation, einen Verband oder eine Kammer, deren Gruppenvertrag den Antrag erleichtert?
Viele Mandanten haben über Kammern, Berufsverbände oder Öffnungsaktionen bessere Möglichkeiten als gedacht — wissen aber nicht, dass diese Wege existieren. Bei den klassischen Akademiker-Berufen ist das fast immer der Fall. Apothekerkammer, Ingenieurkammer, Anwaltverein, Steuerberaterkammer, Tierärztekammer: Allein der größte Anbieter solcher Verträge hat gut 240 davon laufen. Auch viele wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden haben über den VDI oder den BDÜ Zugang.
Genau deshalb prüfen wir zuerst die Struktur — und erst danach einzelne Tarife. Erst wenn alle anderen Wege nicht greifen, kommen die gesetzlichen Sozialtarife in Betracht.
Hinweis zur Vergütung dieser Beratung
Transparenz vor dem Erstgespräch
Wann die Beratung über die Vermittlungsvergütung läuft — und wann nicht
Bei Sonderwegen in die private Krankenversicherung ist die Vergütungslage nicht in jedem Fall gleich. Damit Sie vorab wissen, was Sie erwartet, hier die ehrliche Einordnung:
- Reguläre PKV-Vermittlung und Gruppenverträge: Wenn die Konstellation am Ende in einen regulären PKV-Antrag oder einen Verbandsgruppentarif mündet, wird die Beratung über die übliche Vermittlungsvergütung des Versicherers abgegolten. Eine zusätzliche Rechnung an Sie entsteht nicht.
- PKV-Öffnungsaktion für Beamte und vergleichbare Konstellationen: Beratung und Vermittlung im Rahmen der Öffnungsaktion werden in der Regel nicht wie eine reguläre PKV-Vermittlung vergütet. Da die Prüfung von Status, Fristen und Strategie aber genauso intensiv ist, erfolgt diese Tätigkeit auf Grundlage einer gesonderten Honorarvereinbarung.
- Reine Vorprüfung ohne Abschluss: Wenn Sie ausschließlich eine strukturierte Analyse Ihrer Situation wünschen — etwa als Zweitmeinung zu einer bereits laufenden Anfrage —, bieten wir das ebenfalls auf Honorarbasis an. Sie wissen vorab, welche Leistung erbracht wird und welche Kosten dafür entstehen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Basistarif?
Der Basistarif ist ein gesetzliches Auffangnetz der privaten Krankenversicherung. Zugang besteht insbesondere für Personen, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen in den Basistarif wechseln können. Er ersetzt nicht die Prüfung regulärer PKV-Wege, Öffnungsaktionen oder Gruppenverträge.
Was kostet der Basistarif?
Der Beitrag im Basistarif ist nach oben gedeckelt: er darf den Höchstbeitrag der GKV (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) nicht überschreiten. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII wird der Beitrag auf die Hälfte reduziert. Trotzdem ist der Basistarif für viele Versicherte deutlich teurer als ein regulärer PKV-Tarif, weil er ohne Eintrittsalter-Rabatte kalkuliert wird.
Wie unterscheiden sich Basistarif und Standardtarif?
Der Basistarif ist als gesetzliches Auffangnetz angelegt und steht unter den im VAG geregelten Voraussetzungen zur Verfügung. Der Standardtarif ist nur für Versicherte gedacht, deren PKV-Vertrag vor dem 01.01.2009 begann. Beide haben ein mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbares Leistungsniveau und denselben Beitragsdeckel. Praktischer Unterschied: Beim Wechsel in den Standardtarif werden alle Alterungsrückstellungen voll angerechnet — beim Basistarif gelten teilweise andere Regeln.
Komme ich aus dem Notlagentarif wieder heraus?
Ja. Sobald die offenen Beiträge vollständig beglichen sind, läuft der Vertrag wieder im Ursprungstarif. Die Alterungsrückstellung wächst in dieser Zeit allerdings nicht weiter: Bis zu 25 Prozent des Beitrags im Notlagentarif werden aus ihr entnommen (§ 153 Abs. 2 VAG). Erschwert wird die Rückkehr nur dann, wenn die Rückstände zu groß werden und keine Ratenzahlung erreichbar ist.
Reicht eine Verbandsmitgliedschaft, um vom Gruppenvertrag zu profitieren?
In der Regel ja, sofern Sie nachweislich Mitglied im Verband sind und die Voraussetzungen erfüllen, die der Gruppenvertrag definiert (typischerweise: Berufstätigkeit im Bereich). Eine reine „Briefkasten-Mitgliedschaft“ allein für den Versicherungsabschluss ist nicht der Gedanke des Gruppenvertrags. Der Versicherer prüft die Mitgliedschaft beim Antrag.
Was passiert, wenn ich später aus dem Verband austrete?
Das hängt vom konkreten Gruppenvertrag ab. Häufig bleibt der bestehende Tarif weiter wirksam, die Konditionen des Gruppenvertrags entfallen gegebenenfalls. Manche Gruppenverträge sehen Übergangsregelungen vor. Vor Antragstellung sollte daher geklärt werden, was bei einer späteren Beendigung der Verbandsmitgliedschaft passiert.
Was bedeutet „Annahmegarantie“ in der Praxis?
Eine Annahmegarantie bedeutet, dass der Versicherer den Antrag nicht aus Gesundheitsgründen ablehnen darf. Risikozuschläge sind in der Regel auf einen festen Prozentsatz (häufig 30 %) gedeckelt, Leistungsausschlüsse sind unzulässig. Annahmegarantien gelten nicht automatisch für alle Tarife des Versicherers, sondern sind auf bestimmte Tarifserien beschränkt. Außerdem gelten enge Fristen und formale Voraussetzungen — die Lebenssituation muss exakt zur Definition passen.
Kann ich den Basistarif später wieder verlassen?
Ja. Ein Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif desselben Versicherers ist nach § 204 VVG jederzeit möglich, allerdings mit Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer setzt ebenfalls eine vollständige Risikoprüfung voraus. Wer aus gesundheitlichen Gründen im Basistarif gelandet ist, wird oft keinen besseren Vertrag woanders bekommen. Der Basistarif ist deshalb häufig dauerhafter als gedacht.
Hilft mir die Kindernachversicherung auch bei Vorerkrankungen des Kindes?
Ja. Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG verpflichtet den Versicherer, ein neugeborenes Kind eines PKV-Versicherten ohne Gesundheitsprüfung mitzuversichern — unabhängig vom Gesundheitszustand. Voraussetzungen: Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt, mindestens drei Monate Vorversicherung des Elternteils, Tarif des Kindes nicht höher als der des Elternteils. Details: Kindernachversicherung in der PKV.
Was kostet die Beratung zu PKV-Sonderwegen?
Das hängt vom Weg ab, der sich am Ende als richtig herausstellt. Mündet die Beratung in einen regulären PKV-Antrag oder einen Gruppenvertrag, wird die Tätigkeit über die übliche Vermittlungsvergütung abgegolten. Bei Sonderkonstellationen ohne Vermittlungsvergütung — insbesondere bei der PKV-Öffnungsaktion für Beamte — erfolgt die Beratung auf Grundlage einer gesonderten Honorarvereinbarung. Wer ausschließlich eine strukturierte Vorprüfung oder eine Zweitmeinung wünscht, erhält ebenfalls eine Honorarvereinbarung mit transparentem Leistungsumfang.
Rechtsgrundlagen
Wesentliche Vorschriften
- § 152 VAG — Basistarif: Annahmezwang, Beitragsbegrenzung, Halbierung bei Hilfebedürftigkeit
- § 153 VAG — Notlagentarif: Automatische Umstellung bei Beitragsrückständen, reduzierter Leistungsumfang
- § 193 VVG — Versicherungspflicht in der substitutiven Krankenversicherung
- § 198 VVG — Kindernachversicherung: Annahmegarantie für Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung
- § 204 VVG — Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers unter Anrechnung der Alterungsrückstellung
- PKV-Verband — Öffnungsaktion für Beamte (freiwillige Branchenvereinbarung der teilnehmenden Versicherer)
- Risikovoranfrage BU und Krankenversicherung
- In die PKV wechseln: Ablauf nach der Annahmeentscheidung
- PKV: Zuschläge und Ausschlüsse verstehen
- PKV-Öffnungsaktion für Beamte
- PKV-Optionstarif für wissenschaftliche Mitarbeiter
- Kindernachversicherung in der PKV
- Glossar private Krankenversicherung
- PKV-Angebote richtig verstehen
- PKV-Beitragserhöhung: Was tun bei Anpassungen
- Private Krankenversicherung in Aachen
- PKV für Ärzte
- PKV für Anwälte
- PKV für Beamte in NRW
Lässt sich Ihre PKV regulär lösen — oder nur über Sonderwege?
Wir prüfen vor Antragstellung systematisch alle realistischen Wege:
- Öffnungsaktionen und Annahmegarantien einzelner Versicherer
- Verbandsmodelle über Ihre Kammer- oder Berufsorganisationsmitgliedschaft
- Zuschlagsgrenzen und tatsächliche Marktangebote
- Alternativen zum Basistarif