Elektronikversicherung

Elektronikversicherung: Allgefahren-Schutz für IT, Technik und Geräte

Die Elektronikversicherung ersetzt Ihre elektronischen Geräte und IT-Hardware – Server, PCs und Netzwerktechnik, medizinische und Labor-Geräte, Kassen- und Telekommunikationsanlagen – in der Regel zum Neuwert. Als Allgefahren-Deckung leistet sie für nahezu jede plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist: Bedienfehler, Überspannung und Blitz, Kurzschluss, Diebstahl, Wasser und Feuchtigkeit oder Sabotage. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Versicherungssumme richtig ansetzen, die Datenrekonstruktion als Baustein einbinden und die Elektronikversicherung sauber von Maschinen-, Geschäftsinhalts- und vor allem der Cyberversicherung abgrenzen.

kostenlos & unverbindlich ungebunden – breiter Marktüberblick § 34d GewO, Register D-6LQ8-VHMG3-85 Hardware- und Datenschutz im Vergleich

Kurz erklärt: Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahren- oder Allrisk-Deckung für elektronische Geräte und IT-Hardware – vom Server über Praxis- und Labortechnik bis zur Kassen- und Telekommunikationsanlage. Anders als die Geschäftsinhaltsversicherung, die nur benannte Gefahren kennt, leistet sie für nahezu jede plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist: Bedienfehler, Überspannung und Blitz, Kurzschluss, Diebstahl, Wasser und Feuchtigkeit, Sabotage und Vandalismus. Entschädigt wird in der Regel zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert). Wichtigste Abgrenzung: Die Elektronikversicherung deckt die Hardware – die Cyberversicherung dagegen Daten, Software und die Folgen von Angriffen, nicht das Gerät selbst. Grundlage sind die GDV-Musterbedingungen für die Elektronikversicherung (ABE); für die Versicherungssumme gilt – wie in der Sachversicherung – die anteilige Kürzung bei Unterversicherung nach § 75 VVG. Eine pauschale Beispielprämie nennen wir hier bewusst nicht; Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie über den Fragebogen und den anschließenden Marktvergleich.

Ein Blitzeinschlag in der Nachbarschaft schickt eine Überspannung durch das Stromnetz einer Arztpraxis; Praxisserver, Röntgen-Digitalisierung und die Anmeldung mit Kartenlesern fallen aus, der Neuwert-Schaden liegt bei rund 22.000 €. In einem Analyselabor beschädigt ein Bedienfehler einen Massenspektrometer-Detektor. An einer Ladentheke zerstört auslaufendes Wasser aus der Etage darüber das Kassensystem samt Bondrucker. In allen drei Fällen greift die Geschäftsinhaltsversicherung nicht, weil weder Feuer noch Einbruch vorliegt – und genau dafür ist die Elektronikversicherung als Allgefahren-Deckung da.

Betroffen ist jeder Betrieb, dessen Wertschöpfung an empfindlicher Elektronik hängt: IT- und Technikunternehmen, Büros und Kanzleien, Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sowie weitere Heilberufe, Labore und Forschungseinrichtungen, aber auch Handel und Onlinehandel mit Kassen- und Versandtechnik. Dieser Ratgeber ordnet die Elektronikversicherung in die betriebliche Absicherung insgesamt ein (Überblick auf der Seite zur Gewerbeversicherung) und zeigt, wo die Grenze zu Maschinen-, Geschäftsinhalts- und Cyberversicherung verläuft.

Was die Elektronikversicherung ersetzt

Versichert sind elektronische Geräte und Anlagen – also alles, dessen Funktion auf Strom, Elektronik oder Feinmechanik beruht. Typischerweise zählen dazu:

  • IT und EDV: Server, Storage, Netzwerktechnik, Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Drucker und Peripherie;
  • medizinische und Labor-Geräte: Diagnostik-, Mess-, Analyse- und Behandlungstechnik, Röntgen- und Ultraschallsysteme, Laborgeräte und Kühltechnik;
  • Kassen- und Telekommunikationsanlagen: Kassensysteme und Warenwirtschaftsterminals, TK- und Telefonanlagen, Zutritts- und Sicherheitstechnik;
  • sonstige Elektronik: Büro-, Druck-, Vermessungs-, Steuerungs- und Kommunikationstechnik, stationär wie mobil.

Entschädigt wird in der Regel zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert), nicht zum abgeschriebenen Zeitwert. Der entscheidende Unterschied zur Inhaltsversicherung ist der Deckungsumfang: Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahren-Deckung. Sie leistet nicht nur bei den klassischen benannten Gefahren, sondern bei nahezu jeder plötzlichen, unvorhergesehenen Einwirkung. Grundlage sind marktweit die GDV-Musterbedingungen für die Elektronikversicherung (ABE).

Typische versicherte Gefahren

Gefahr Was ausgelöst wird (Beispiele)
Bedienung & Ungeschick Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Fallenlassen, Sturz eines Geräts.
Überspannung & Blitz Überspannung, Induktion, Kurzschluss durch Blitz sowie unmittelbarer Blitzschlag.
Kurzschluss & Elektrik Kurz-, Über- und Erdschluss, elektrische Fehler in Bauteilen, Schmoren.
Diebstahl & Sabotage Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und vorsätzliche Sabotage durch Dritte.
Wasser & Feuchtigkeit Leitungs- und Nutzwasser, Feuchtigkeit, Nässe, Überschwemmung (nach Bedingungen).
Feuer & weitere Brand, Ruß, Rauch, Verpuffung sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.

Allgefahren heißt: Der Versicherer muss den Ausschluss beweisen. Anders als bei benannten Gefahren müssen Sie nicht nachweisen, dass eine bestimmte Gefahr eingetreten ist – versichert ist grundsätzlich jede plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das verschiebt die Beweislast zu Ihren Gunsten und ist der Kernvorteil der Elektronikversicherung gegenüber der Inhaltsdeckung.

Neuwert, Versicherungssumme und Unterversicherung

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert der versicherten Elektronik – also dem Betrag, um alle Geräte neuwertig und gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, inklusive Bezugskosten und Montage. Sie ist der zentrale Hebel und zugleich die häufigste Fehlerquelle. Setzen Sie die Summe zu niedrig an oder wächst Ihr Gerätepark, ohne dass Sie die Summe anpassen, entsteht eine Unterversicherung: Der Versicherer ersetzt dann auch bei einem Teilschaden nur anteilig.

Rechenbeispiel: Ihre Elektronik ist tatsächlich 120.000 € wert, versichert sind aber nur 90.000 €. Bei einem Überspannungsschaden von 24.000 € ersetzt der Versicherer nur den versicherten Anteil – also 90.000 / 120.000 = 75 Prozent, mithin 18.000 €. Die restlichen 6.000 € tragen Sie selbst. Diese anteilige Kürzung folgt aus § 75 VVG und trifft Betriebe im Schadenfall oft unerwartet hart.

In der Elektronikversicherung sind zwei Vertragsformen verbreitet: die Einzel- oder Anlagenversicherung für benannte, hochwertige Geräte und die Pauschalversicherung, bei der ganze Gerätegruppen über eine Summe je Position abgesichert werden. Wie in der Sachversicherung lässt sich ein Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Setzen Sie den Neuwert lieber etwas großzügiger an als den heutigen Bestand, damit Neuanschaffungen abgedeckt bleiben. Weitere Fachbegriffe erklärt das Gewerbeversicherungs-Lexikon.

Elektronik, Maschine, Inhalt oder Cyber: die Abgrenzung

Kein Thema wird so oft verwechselt wie die Elektronikversicherung und ihre Nachbarsparten. Die folgende Tabelle ordnet die vier Policen nach dem, was sie decken, und nach dem auslösenden Prinzip:

Police Deckt Prinzip / auslösende Gefahr
Elektronikversicherung elektronische Geräte / IT-Hardware (die Sache) Allgefahren: Bedienfehler, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl, Wasser, Sabotage
Geschäftsinhaltsversicherung gesamte bewegliche Einrichtung, Waren, Vorräte benannte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm/Hagel, Elementar
Maschinenversicherung mechanische Maschinen und Anlagen Maschinenbruch: Bruch, Material- und Konstruktionsfehler an mechanischen Anlagen
Cyberversicherung Daten, Software, IT-Prozesse – nicht die Hardware Cyber-Angriff, Hacking, Schadsoftware, Datenverlust ohne Sachschaden

Die Grenze zwischen Elektronik- und Maschinenversicherung verläuft entlang der Technik: Bricht die mechanische Komponente einer Anlage – Welle, Getriebe, Lager –, ist das ein Fall für die Maschinenversicherung. Fällt dagegen die elektronische Steuerung, Mess- oder Rechentechnik aus, greift die Elektronikversicherung. Bei mechatronischen Anlagen legen wir die Zuordnung im Vertrag ausdrücklich fest, damit im Schaden keine Zuständigkeitslücke entsteht.

Hardware gegen Daten: die wichtigste Abgrenzung zur Cyberversicherung

Die häufigste und teuerste Verwechslung betrifft die Cyberversicherung. Merksatz: Die Elektronikversicherung deckt das Gerät, die Cyberversicherung die Daten. Beide sind keine Alternativen, sondern ergänzen sich – und keine ersetzt die andere:

  • Fällt ein Server durch Überspannung, Kurzschluss oder einen Sturz physisch aus, ist das ein Elektronik-Schaden am Gerät.
  • Wird derselbe Server verschlüsselt, gehackt oder mit Schadsoftware lahmgelegt, ohne dass die Hardware beschädigt ist, ist das ein Cyber-Schaden an Daten und Betrieb.

Die Cyberversicherung übernimmt in diesem Fall Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Forensik, Benachrichtigungspflichten und Haftungsansprüche – alles Folgen eines Angriffs, nicht einer physischen Gerätebeschädigung. Umgekehrt zahlt die Cyberpolice nicht für einen durch Blitz zerstörten Server. Wer teure IT und sensible Daten hat, braucht daher in der Regel beide Bausteine.

Datenrekonstruktion und Mehrkosten: die Schnittstelle im Detail

Zwischen Hardware und Daten liegt eine wichtige Brücke, die viele Betriebe übersehen. Die Grunddeckung der Elektronikversicherung ersetzt das Gerät – die Daten darauf sind damit nicht automatisch erstattet. Dafür gibt es zwei Bausteine:

  • Datenrekonstruktion: Die Datenrekonstruktionsversicherung ersetzt die Kosten, um Daten und Standardsoftware wiederherzustellen – jedoch nur, wenn der Datenverlust die Folge eines versicherten Sachschadens am Gerät ist, etwa nach Kurzschluss oder Überspannung. Sie greift also an der Hardware-Seite.
  • Mehrkosten: Die Mehrkostenversicherung trägt den zeitlichen Mehraufwand nach einem Geräteschaden – Ausweich- und Interimsgeräte, Anmietung, Auslagerung von Rechenleistung oder Mehrarbeit, bis die eigene Technik wieder läuft.

Wo die Datenrekonstruktion endet, beginnt die Cyberversicherung. Geht ein Datenbestand ohne Sachschaden verloren – durch einen Hackerangriff, Ransomware oder eine unbefugte Löschung –, ist das kein Elektronik-, sondern ein Cyber-Fall. Diese Schnittstelle prüfe ich in der Beratung ausdrücklich, damit ein Datenverlust nicht zwischen beiden Policen hindurchfällt.

Stationär oder mobil: wo die Geräte versichert sind

Der Versicherungsort entscheidet mit über die Deckung. Stationäre Geräte – Server im Rechenzentrum, fest installierte Praxis- oder Labortechnik, Kassen- und TK-Anlagen – sind am vereinbarten Betriebsort versichert. Für mobile und tragbare Technik – Notebooks, tragbare Messgeräte, mobile Kassen, Vermessungs- und Diagnosetechnik im Außeneinsatz – brauchen Sie eine Außenversicherung. Ohne sie ist ein aus dem Fahrzeug gestohlenes Notebook oder ein unterwegs beschädigtes Messgerät in der Regel nicht gedeckt. Ob Ihre Geräte überwiegend stationär oder mobil betrieben werden, ist deshalb eine der zentralen Angaben für ein passendes Angebot.

Was die Elektronikversicherung nicht ersetzt

Typischerweise ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert sind:

  • Verschleiß, Alterung und allmähliche Einwirkung sowie betriebsbedingte Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Röhren, Akkus, Bildtrommeln);
  • Schäden, für die ein Dritter aus Garantie, Gewährleistung oder Wartungsvertrag einzustehen hat – die Police springt erst ein, wo diese Pflichten enden;
  • Cyber-Schäden ohne Sachschaden – Datenverlust, Hacking und Schadsoftware gehören in die Cyberversicherung;
  • reine Software- und Datenverluste ohne versicherten Geräteschaden, soweit nicht über den Baustein Datenrekonstruktion eingeschlossen;
  • Vorsatz, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie (marktweit generell ausgeschlossen);
  • Schäden durch fortgesetzte betriebliche Überlastung oder Versuchs- und Experimentierbetrieb, soweit nicht besonders vereinbart.

Achten Sie zusätzlich auf Entschädigungsgrenzen und die Selbstbeteiligung: Für Datenrekonstruktion, Mehrkosten oder mobile Geräte gilt häufig ein eigenes Sublimit. Was hier zu niedrig angesetzt ist, fällt im Schaden auf.

Was die Elektronikversicherung kostet

Eine seriöse Pauschalprämie lässt sich nicht nennen, weil der Beitrag stark vom Gerätepark abhängt – eine erfundene Beispielzahl wäre irreführend. Die Prämie hängt vor allem ab von:

  • der Versicherungssumme (Neuwert der gesamten Elektronik) und der Zusammensetzung des Geräteparks;
  • dem Gerätetyp – einfache Büro-EDV wird anders bewertet als hochwertige Medizin-, Labor- oder Diagnosetechnik;
  • der Aufstellung (stationär oder mobil, mit oder ohne Außenversicherung);
  • den Zusatzbausteinen Datenrekonstruktion und Mehrkosten;
  • Standort und Sicherungstechnik, Vorschäden sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung – eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.

Statt mit Schätzwerten zu hantieren, ermittle ich Ihren Beitrag über einen Sofortvergleich am echten Markt. Füllen Sie dazu den Fragebogen weiter unten aus oder vereinbaren Sie ein kurzes Gespräch.

Wir nennen hier bewusst keine Beispielprämie: Elektronikrisiken werden individuell gezeichnet, ein pauschaler Wert wäre keine belastbare Aussage. Maßgeblich ist der Marktvergleich zu Ihren konkreten Angaben.

Schadenbeispiele aus IT, Praxis, Labor und Handel

  • IT und Server: Eine Überspannung nach einem Blitzeinschlag zerstört Server, Switch und USV eines IT-Dienstleisters; der Neuwert-Schaden liegt bei rund 30.000 €. Die Datenrekonstruktion stellt die Systeme aus dem Backup wieder her.
  • Praxen und Heilberufe: In einer Arztpraxis fällt nach einem Wasserschaden aus der Etage darüber die Röntgen-Digitalisierung samt Befundungs-EDV aus – ein klassischer Allgefahren-Fall, den die Inhaltsversicherung nicht abdeckt.
  • Labore und Forschung: Ein Bedienfehler beschädigt den Detektor eines Analysegeräts; die Reparatur kostet einen fünfstelligen Betrag. Benannte Gefahren greifen hier nicht, die Allgefahren-Deckung schon.
  • Kasse und Telekommunikation: Ein Kurzschluss legt Kassensystem und TK-Anlage eines Handelsbetriebs lahm; neben dem Geräteschaden trägt die Mehrkostenversicherung die Anmietung von Interimstechnik.
  • Mobile Technik: Aus einem Servicefahrzeug werden ein Notebook und ein tragbares Messgerät entwendet. Nur mit vereinbarter Außenversicherung ist der Diebstahl außer Haus gedeckt.

Für wen sich die Elektronikversicherung lohnt

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist die Elektronikversicherung für jeden Betrieb, dessen Technik im Schaden nicht aus der Portokasse zu ersetzen ist und dessen Betrieb ohne funktionierende Geräte stillsteht:

  • IT- und Technikunternehmen – Server, Storage, Netzwerk- und Testtechnik;
  • Büros und Kanzleien – EDV, TK-Anlagen, Druck- und Präsentationstechnik;
  • Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen sowie Heilberufe – Diagnostik, Behandlungs- und Praxis-EDV; für die Praxis vertieft die Seite zur Elektronikversicherung für die Arztpraxis das Thema Medizintechnik, EDV und Kühlanlagen;
  • Labore und Forschungseinrichtungen – Mess-, Analyse- und Labortechnik, oft RWTH-nahe Spin-offs;
  • Handel und Onlinehandel – Kassensysteme, Warenwirtschaft und Versandtechnik.

Ihren Elektronik-Bedarf online ermitteln

Der folgende Fragebogen führt Sie in wenigen Minuten durch die Angaben, die für ein passendes Angebot nötig sind. Sie wählen Ihren Gerätetyp, schätzen den Neuwert und die Aufstellung und markieren die gewünschten Bausteine – am Ende entsteht ein PDF, das Sie mir per E-Mail senden. Ihre Eingaben bleiben dabei nur lokal in Ihrem Browser gespeichert, bis Sie die E-Mail selbst absenden – kein Server-Versand, keine automatische Übertragung.

So funktioniert es

1. Gerätetyp wählenIhren Schwerpunkt anklicken – das Formular passt die folgenden Fragen daran an.
2. Ausfüllen5 bis 10 Minuten. Schätzwerte genügen, Ihre Eingaben werden auf diesem Gerät zwischengespeichert.
3. PDF sendenZusammenfassung prüfen, als PDF speichern und per E-Mail an mich senden.
4. Angebote erhaltenIch vergleiche den Markt und melde mich in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen.

Alles steht und fällt mit dem richtigen Neuwert. Halten Sie für den Fragebogen einen groben Wiederbeschaffungswert Ihrer Elektronik bereit – IT, Praxis-/Labortechnik, Kassen- und TK-Anlagen zusammen. Lieber etwas großzügiger schätzen: Ich prüfe die Summe und vereinbare, wo möglich, einen Unterversicherungsverzicht.

Halten Sie grob bereit: den geschätzten Neuwert Ihrer Elektronik, ob die Geräte stationär oder mobil betrieben werden, Ihren Standort, eine eventuell bestehende Police und ob es in den letzten Jahren Schäden gab. Alles Weitere fragt das Formular Schritt für Schritt ab.

Elektronikversicherung anfragen

Vorgangs-Nr. ELK-2026-XXXXXX
Schritt 117 %
Eingaben werden automatisch auf diesem Gerät gespeichert – nicht auf einem Server.
Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen, zur Elektronikversicherung fuer IT, Medizin- und Labortechnik

Makler-Einschätzung: Worauf es bei der Elektronikversicherung wirklich ankommt

Der wunde Punkt ist fast immer die Schnittstelle zwischen Hardware und Daten. Viele Betriebe glauben, mit einer Cyberpolice sei die teure Technik erledigt – oder umgekehrt, mit der Elektronikversicherung seien auch die Daten sicher. Beides stimmt nicht: Die Elektronikversicherung deckt das Gerät, die Cyberversicherung die Daten und Angriffe. Ich setze die Versicherungssumme auf den echten Neuwert an, vereinbare wo möglich einen Unterversicherungsverzicht und prüfe die Bausteine Datenrekonstruktion und Mehrkosten, damit ein Datenverlust nach einem Geräteschaden nicht zwischen den Policen hindurchfällt. Und ich trenne sauber, was in die Elektronik-, was in die Maschinen-, Inhalts- oder Cyberversicherung gehört – genau an dieser Grenze entstehen im Schaden die teuren Lücken. Bei mobiler Technik achte ich zusätzlich auf die Außenversicherung, die in Billigtarifen gern fehlt.

— Jan Pohl, Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen-Richterich

Häufige Fragen zur Elektronikversicherung

Was ersetzt die Elektronikversicherung genau?

Sie ersetzt elektronische Geräte und IT-Hardware – Server, PCs und Netzwerktechnik, Medizin- und Labortechnik, Kassen- und Telekommunikationsanlagen sowie sonstige Elektronik – als Allgefahren-Deckung. Versichert ist nahezu jede plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, etwa durch Bedienfehler, Überspannung, Blitz, Kurzschluss, Diebstahl, Wasser oder Sabotage. Entschädigt wird in der Regel zum Neuwert, also zum Wiederbeschaffungswert gleicher Art und Güte.

Worin unterscheidet sich die Elektronikversicherung von der Cyberversicherung?

Die Elektronikversicherung sichert die Geräte selbst ab – also die Hardware – gegen physische Beschädigung. Die Cyberversicherung deckt dagegen Daten, Software und die finanziellen Folgen von Angriffen wie Hacking, Schadsoftware oder Datendiebstahl, ohne dass ein Gerät beschädigt sein muss. Fällt ein Server durch Überspannung aus, ist das ein Fall für die Elektronikversicherung; wird er verschlüsselt und die Daten werden erpresst, ist das ein Cyber-Fall. Beide Policen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Elektronik-, Maschinen- und Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt nur benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm. Die Elektronikversicherung ergänzt für elektronische Geräte die Allgefahren-Deckung, also auch Bedienfehler, Kurzschluss und Überspannung. Die Maschinenversicherung wiederum ist für mechanische Maschinen und Anlagen gedacht und leistet bei Maschinenbruch durch Bruch, Material- oder Konstruktionsfehler. Teure Elektronik sichern Sie deshalb oft doppelt ab: benannte Gefahren über den Inhalt, Allgefahren über die Elektronikversicherung.

Deckt die Elektronikversicherung auch verlorene Daten?

Die Grunddeckung ersetzt die Hardware, nicht die Daten. Die Kosten für die Wiederherstellung verlorener Daten übernimmt der Zusatzbaustein Datenrekonstruktion – allerdings nur, wenn der Datenverlust Folge eines versicherten Sachschadens am Gerät ist, etwa nach einem Kurzschluss oder Überspannungsschaden. Datenverluste durch einen reinen Cyber-Angriff ohne Sachschaden gehören dagegen in die Cyberversicherung. Diese Schnittstelle klären wir bei der Beratung sauber ab.

Sind mobile Geräte wie Notebooks und Messtechnik mitversichert?

Stationäre Geräte sind am Betriebsort versichert. Für Notebooks, tragbare Messtechnik oder mobile Kassensysteme, die außer Haus oder unterwegs genutzt werden, vereinbaren Sie zusätzlich eine Außenversicherung. Ob Ihre Geräte überwiegend stationär oder mobil betrieben werden, ist deshalb eine der zentralen Angaben für ein passendes Angebot. Fehlt die Außenversicherung, ist ein aus dem Fahrzeug gestohlenes Notebook in der Regel nicht gedeckt.

Was passiert mit meinen Angaben aus dem Online-Fragebogen?

Ihre Eingaben und das wiederverwendbare Profil werden lokal in Ihrem Browser (localStorage) gespeichert, nicht auf einem Server. Eine Übertragung an mich erfolgt erst, wenn Sie die Zusammenfassung selbst als PDF oder Datei per E-Mail senden. Auf geteilten Geräten entfernen Sie Ihre Daten jederzeit über den Löschen-Link unter dem Fragebogen.

Passende Seiten

Unsicher, was in die Elektronik- und was in die Cyberpolice gehört?

Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihre Versicherungssumme sein muss und wo die Grenze zwischen Hardware und Daten verläuft: 30 Minuten Erstgespräch klären das – unverbindlich, ungebunden und für alle Sparten aus einer Hand in Aachen.

Termin vereinbaren

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind im Schadenfall die konkreten Versicherungsbedingungen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.