Beihilfe im Vergleich: Bund und Nordrhein-Westfalen
Vergleichen Sie die zentralen Beihilferegeln des Bundes und Nordrhein-Westfalens. Weitere Bundesländer sind derzeit nicht hinterlegt. Persönliche Eckdaten bestimmen die vereinfachte Statusanzeige; Filter grenzen anschließend die Darstellung ein.
Persönliche Ausgangsdaten
Der Vergleich stellt die derzeit abgedeckten Regeln des Bundes und Nordrhein-Westfalens gegenüber.
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Alle Vergleichspunkte im Überblick
Vollständigen rechtlichen Hinweis anzeigen
Die Darstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information und einer vereinfachten ersten Orientierung. Sie ist keine Rechtsberatung, behördliche Auskunft, Leistungszusage oder verbindliche Anspruchsprüfung. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können Inhalte unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Maßgeblich sind ausschließlich die zum relevanten Zeitpunkt geltenden Gesetze, Verordnungen, Anlagen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen amtlichen Regelungen des zuständigen Dienstherrn sowie die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Leistungen der privaten Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen. Vor einer Vertragsänderung ist der persönliche Beihilfestatus verbindlich zu klären.
Datenstände: Bund 01.08.2026; Nordrhein-Westfalen 01.08.2026. Für weitere Länder und einzelne Leistungsbereiche enthält diese Seite derzeit keine belastbare Vergleichsangabe.
Das Ergebnis richtig einordnen
Der Vergleich beantwortet die Wechselfragen zwischen Bund und Nordrhein-Westfalen. Wie Zuständigkeit, maßgeblicher Stichtag und Restkostenabsicherung zusammenspielen, wenn ein anderer Dienstherr übernimmt, ist gesondert unter Beihilfe beim Wechsel des Dienstherrn beschrieben. Was sich mit dem Eintritt in den Ruhestand am Bemessungssatz und an der PKV-Restquote ändert, steht unter Beihilfe beim Übergang in den Ruhestand. Vertiefende Produkt-, Tarif- und Leistungsthemen bleiben bewusst auf den dafür vorgesehenen Fachseiten.
Bundesbeihilfe im Detail
Bemessungssätze, Angehörige, Antragsfrist, Eigenbehalte und PKV-Restkosten nach Bundesrecht.
Zum Bundesbeihilfe-DossierBeihilfe Nordrhein-Westfalen
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Wie Bemessungssatz, Restkostentarif und Ergänzungsbausteine zusammenspielen.
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Pauschale Beihilfe einordnenPKV für Beamte in NRW
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Zur NRW-PKV-SeiteHäufige Fragen zum Beihilfevergleich
Ist das Ergebnis des Vergleichs verbindlich?
Nein. Die Ausgabe ist eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die geltenden amtlichen Regelungen und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall.
Warum fehlen bei einzelnen Leistungsbereichen Vergleichswerte?
Für diese Kategorien liegt auf dieser Seite derzeit keine ausreichend belastbare Detailregel vor. Der Vergleich kennzeichnet die fehlende Angabe offen, statt einen Wert zu schätzen.
Muss die private Krankenversicherung bei einem anderen Bemessungssatz geändert werden?
Eine abweichende Beihilfequote kann eine Prüfung der versicherten Restkostenquote erforderlich machen. Eine Vertragsänderung sollte erst nach verbindlicher Klärung des Beihilfestatus und Prüfung der Versicherungsbedingungen erfolgen.
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