Bundesbeihilfe für Beamte

Beihilfeprofil Bund · Datenstand 01.08.2026

Bundesbeihilfe für Beamte: Regeln, Fristen und Bemessung

Der Bemessungssatz beträgt im Bundesrecht 50 % für aktive Beihilfeberechtigte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Dieser Satz gilt nicht für die gesamte Rechnung, sondern für die . Entscheidend sind daneben die verbleibende , die und die Leistungsregeln der Bundesbeihilfeverordnung.

50 %Regelsatz für aktive Beihilfeberechtigte im Grundfall.
70 %Bei erfüllter Kinderregel; Zuordnung und Konkurrenzregeln prüfen.
70 %Regelsatz für Versorgungsempfänger.
80 %Regelsatz für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

02 · Zuständigkeit

Für wen ist die Bundesbeihilfe relevant?

Aktive Bundesbeamte

Der persönliche Bemessungssatz hängt insbesondere von Status, Kindern und möglichen Sonderregeln ab.

Versorgungsempfänger

Beim Eintritt in den Ruhestand verändert sich regelmäßig der Bemessungssatz. Die PKV-Restkostenquote muss dazu passen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Ehe- oder Lebenspartner und Kinder haben eigene Voraussetzungen und eigene Bemessungssätze.

Nicht allein auf Arbeitgeber oder Dienstort abstellenEntscheidend ist, welches Beihilferecht auf das konkrete Dienst- oder Versorgungsverhältnis Anwendung findet. Bei Dienstherrnwechseln gilt: Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich zuordnen. Welcher Stichtag den Zuständigkeitswechsel auslöst und was er für offene Rechnungen und die PKV-Restquote bedeutet, ist unter Beihilfe beim Dienstherrnwechsel beschrieben.

Regelmäßig zuständige Stelle: Zuständige Festsetzungsstelle; für durch das BVA betreute Bundesbedienstete das Bundesverwaltungsamt

03 · Bemessungssätze

Welchen Anteil übernimmt die Bundesbeihilfe?

Der Bemessungssatz bestimmt, welcher prozentuale Anteil der als beihilfefähig anerkannten Aufwendungen grundsätzlich auf die Beihilfe entfällt. Er sagt noch nicht, dass jede Rechnung in voller Höhe beihilfefähig ist.

Regel-Bemessungssätze im Bundesrecht
Person oder StatusBemessungssatzWichtiger Prüfpunkt
Aktive beihilfeberechtigte Person50 %Grundfall ohne erhöhten Satz.
Aktive Person mit erfüllter Kinderregel70 %Zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder; Zuordnung bei mehreren Berechtigten prüfen.
Versorgungsempfänger70 %PKV-Restkostenquote beim Übergang in den Ruhestand kontrollieren.
Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner70 %Einkommens- und weitere Berücksichtigungsvoraussetzungen.
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 %Eigener Anspruch und eigener Restkostenbedarf.
Bemessungssatz ist nicht Erstattungssatz der RechnungErstattet wird der Bemessungssatz auf den beihilfefähigen Betrag. Gebührenrechtliche Grenzen, Eigenbehalte, Ausschlüsse und besondere Genehmigungsvoraussetzungen können den anerkannten Betrag verändern.

04 · Systemlogik

Wie greifen Bundesbeihilfe und PKV ineinander?

Die private Krankenversicherung ergänzt die Bundesbeihilfe. Sie sollte nicht nur rechnerisch die Restquote abdecken, sondern auch bei den Leistungsbereichen zur persönlichen Situation und zu den Grenzen des Beihilferechts passen.

Zusammenspiel von Bundesbeihilfe und privater KrankenversicherungEine Rechnung wird auf Beihilfefähigkeit geprüft. Die Beihilfe übernimmt den persönlichen Bemessungssatz, die private Krankenversicherung den tariflich versicherten Restkostenanteil. Eigenbehalte oder nicht versicherte Leistungen können verbleiben.ArztrechnungPrüfung aufBeihilfefähigkeitBundesbeihilfepersönlicher BemessungssatzPKV-Restkostentariftariflich versicherter RestVerbleibendeEigenanteile?Tariflücken, Abzügeund nicht anerkannte Kosten

Beihilfe und PKV prüfen dieselbe Rechnung nach unterschiedlichen Regelwerken. Eine rechnerisch passende Restquote garantiert daher noch keine vollständige Kostendeckung.

Restquote passend halten

Ändert sich der Bemessungssatz durch Kinder, Ruhestand oder einen anderen Status, sollte der PKV-Baustein überprüft werden.

Leistungsniveau gesondert prüfen

Ambulante, stationäre, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen richten sich nach Beihilferecht und Tarifbedingungen.

Vertiefung: Wie Beihilfe- und PKV-Tarife als Restkostensystem aufgebaut sind

05 · Familie

Ehepartner und Kinder: Was muss zusätzlich geprüft werden?

Der höhere Bemessungssatz für Angehörige setzt nicht automatisch voraus, dass die Person berücksichtigungsfähig ist. Bei Ehe- und Lebenspartnern ist insbesondere die Einkommensgrenze zu beachten.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner22.648 EUR für Anträge bis 31.12.2026; grundsätzlich Einkünfte 2024
  • Maßgebliches Einkommensjahr und steuerliche Einkunftsdefinition prüfen.
  • Bei Kindern die Berücksichtigungsfähigkeit und Zuordnung klären.
  • Bei mehreren Beihilfeberechtigten die Kinderregel nicht doppelt ansetzen.
  • PKV-Tarife für jedes Familienmitglied separat auf Restquote und Leistung prüfen.

Kinder und Bemessungssatz nach Bundesrecht

06 · Antrag und Frist

Wie wird Bundesbeihilfe beantragt?

Beihilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Rechnungen und erforderliche Nachweise müssen bei der zuständigen Festsetzungsstelle eingereicht werden. Für zahlreiche Bundesbedienstete stellt das Bundesverwaltungsamt digitale und papiergebundene Wege bereit; die konkrete Zuständigkeit kann organisationsabhängig abweichen.

Antragsfrist

3 Jahre nach Rechnungsdatum; bei Rezepten Kaufdatum

Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Rechnungen sollten daher nicht bis kurz vor Ablauf gesammelt werden.

Unterlagen

Beim Erstantrag werden regelmäßig zusätzliche Nachweise benötigt. Danach hängt der konkrete Belegumfang vom Einreichungsweg und vom Leistungsfall ab.

Antragsschwelle

Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit einem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Absatz 8 Satz 1 BBhV). Auf diese Mindestbetragsregelung kann die Festsetzungsstelle im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichten (§ 51 Absatz 8 Satz 2 BBhV). Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Digitale Einreichung

Die App „Beihilfe Bund“ ermöglicht bei teilnehmenden Festsetzungsstellen die digitale Übermittlung von Belegen und Anträgen.

Fristbeginn richtig bestimmenNicht Behandlungsdatum und Rechnungsdatum vermischen. Für die allgemeine Bundesbeihilfe knüpft die Frist grundsätzlich an das Rechnungsdatum an; gesetzliche Sonderfälle bleiben zu beachten.

Das Antragsverfahren selbst – Fristanker der einzelnen Rechtskreise, Form von Antrag und Belegen, Einreichungswege und ein durchgerechnetes Fristbeispiel – steht auf der eigenen Verfahrensseite Beihilfeantrag stellen: Frist, Unterlagen und Einreichungswege. Weicht der Bescheid später vom eingereichten Betrag ab, führt Beihilfebescheid prüfen und Widerspruch einlegen durch das Vorverfahren.

07 · Leistungen und Eigenanteile

Welche Kosten übernimmt die Bundesbeihilfe?

Die BBhV regelt zahlreiche Leistungsbereiche – von ambulanter Behandlung über Arznei- und Hilfsmittel bis zu Krankenhaus, Rehabilitation, Pflege und Psychotherapie. Der neue Leistungshub zur Beihilfe ordnet diese Prüfung nach Leistungsart, Voranerkennung und PKV-Schnittstelle. Vertiefungen bestehen für Psychotherapie, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Krankenhaus, Reha und Kur. Weitere Sonderbereiche sind die §§ 14 bis 17 BBhV für zahnärztliche und kieferorthopädische Aufwendungen (Gebührenrahmen der GOZ, Laboranteil und Implantatgrenze), die §§ 37 bis 39b BBhV für den Pflegefall (Pflegegrad, häusliche Pflege und die Heimkosten nach § 39 BBhV) und § 11 BBhV für Aufwendungen, die außerhalb Deutschlands entstehen (Inlandsvergleich außerhalb der EU und die fünf Ausnahmen davon). Für eine belastbare Einordnung müssen Leistungstatbestand, Gebührenhöhe, medizinische Notwendigkeit, Voranerkennung und Eigenbehalte zusammen betrachtet werden.

Eigenbehalte und Kostendämpfung

Keine allgemeine jährliche Kostendämpfungspauschale; es gelten tatbestandsbezogene Eigenbehalte, insbesondere 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR bei den in § 49 Abs. 1 BBhV genannten Leistungen.

Stationäre Wahlleistungen

Wahlärztliche Leistungen und gesondert berechnete Unterkunft sind im gesetzlichen Rahmen beihilfefähig; für die Unterkunft gilt täglich die dynamische Obergrenze von 1,3 % der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors. Für vollstationäre allgemeine Krankenhausleistungen gilt ein Eigenbehalt von 10 EUR je Kalendertag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Keine allgemeine pauschale BeihilfeKeine allgemeine beitragsbezogene pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell; pflegebezogene Pauschalen sind davon zu unterscheiden. Zur Entscheidungssystematik der pauschalen Beihilfe.
Heilfürsorge nicht mit Bundesbeihilfe gleichsetzenVorrangige Heilfürsorge für bestimmte Bundesvollzugsgruppen; keine Beihilfe für eigene gedeckte Aufwendungen, Angehörige können beihilfefähig bleiben Besondere Systeme – etwa für bestimmte Vollzugsgruppen oder Soldaten – benötigen eine eigene personengruppenbezogene Prüfung. Grundlagen der freien Heilfürsorge.

08 · Praxischeck

Diese Punkte sollten vor einer PKV-Entscheidung feststehen

  • Welcher Dienstherr und welches Beihilferecht gelten tatsächlich?
  • Welcher persönliche Bemessungssatz gilt heute und in absehbaren Lebensphasen?
  • Sind Ehepartner oder Kinder berücksichtigungsfähig?
  • Welche PKV-Restkostenquote wird benötigt?
  • Deckt der Tarif auch die Leistungsgrenzen der Beihilfe sinnvoll ab?
  • Bestehen Fristen für die PKV-Öffnungsaktion oder andere Zugangswege?
  • Welche Rechnungen benötigen Voranerkennung oder zusätzliche Nachweise?
  • Wie verändern Ruhestand, Elternzeit oder Dienstherrnwechsel die Systemlogik?

PKV-Öffnungsaktion für Beamte: Frist und Antrag

Jan Pohl, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Versicherungsmakler

Bundesbeihilfe in die persönliche PKV-Strategie übersetzen

Jan Pohl verbindet das geltende Beihilferecht mit dem konkreten PKV-Tarif, dem Beamtenstatus und den absehbaren Lebensphasen. Ziel ist keine isolierte Prozentbetrachtung, sondern eine belastbare Restkosten- und Leistungsprüfung.

Beratung ungebunden und strukturiert: Status klären, Beihilfe einordnen, Tarifbedingungen prüfen und Entscheidung dokumentieren.

10 · Häufige Fragen

FAQ zur Bundesbeihilfe

Welche Bemessungssätze gelten bei der Bundesbeihilfe?

Die Regelsätze richten sich nach Status und Familiensituation; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben. Aktive Beihilfeberechtigte, Personen mit erfüllter Kinderregel, Versorgungsempfänger, berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder werden jeweils gesondert bemessen. Zuordnungs- und Konkurrenzregeln bleiben zu prüfen.

Wie lange kann ich Rechnungen bei der Bundesbeihilfe einreichen?

Die Bundesbeihilfe kennt eine gesetzliche Ausschlussfrist, die grundsätzlich an das Rechnungsdatum anknüpft. Die geltende Fristdauer steht im Abschnitt zum Antrag. Belege sollten deutlich vor Fristablauf bei der zuständigen Festsetzungsstelle eingereicht werden.

Gibt es beim Bund eine allgemeine pauschale Beihilfe?

Im Bundesbeihilferecht besteht keine allgemeine beitragsbezogene pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Pflegebezogene Pauschalen sind davon zu unterscheiden. Maßgeblich bleibt die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt.

Wann ist ein Ehe- oder Lebenspartner berücksichtigungsfähig?

Neben weiteren Voraussetzungen ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Der maßgebliche Betrag und das zugrunde liegende Einkommensjahr stehen im Familienabschnitt dieser Seite und müssen zum jeweiligen Antrag passen.

Wie viel private Krankenversicherung brauche ich?

Die private Krankenversicherung ergänzt grundsätzlich den verbleibenden Restkostenanteil. Zusätzlich müssen Tarifleistungen und Leistungsgrenzen des Beihilferechts zusammen geprüft werden. Eine reine Prozentrechnung reicht dafür nicht aus.

Ist Heilfürsorge dasselbe wie Bundesbeihilfe?

Nein. Heilfürsorge ist ein personengruppenbezogenes Sondersystem mit eigenen Rechtsgrundlagen und darf nicht pauschal mit der allgemeinen Bundesbeihilfe gleichgesetzt werden. Das Spezialrecht der jeweiligen Personengruppe hat Vorrang.

11 · Amtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage und offizielle Informationsstellen

Wie die Bundesbeihilfeverordnung aufgebaut ist und welcher Paragraph welche Frage regelt, steht im Normenüberblick: BBhV im Aufbau.

Amtliches Vollzitat: Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 in der geltenden Fassung

Amtliche Ebene
Bundesbeihilfeverordnung und § 80 BBG
Dynamische Werte
Stand 01.08.2026
Geprüft gegen
Bundesrecht und Bundesverwaltungsamt
Warum der genannte Einkommensbetrag vom Wortlaut des § 6 BBhV abweicht§ 6 Absatz 2 Satz 1 BBhV nennt einen Grundbetrag von 20 000 Euro. Nach Satz 6 wird dieser Betrag im gleichen Verhältnis angepasst, wie sich der Rentenwert West aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung erhöht, und auf volle Euro abgerundet. Nach Satz 8 gibt das Bundesministerium des Innern den jeweils angepassten Betrag durch Rundschreiben bekannt. Maßgeblich ist deshalb nicht der Wortlautbetrag der Verordnung, sondern der jeweils bekannt gegebene angepasste Betrag.

Rechts- und Datenstand der dynamischen Werte: 01.08.2026. Maßgeblich bleiben die aktuelle amtliche Fassung und die Entscheidung der zuständigen Festsetzungsstelle im Einzelfall.

Bundesbeihilfe und PKV gemeinsam prüfen

Für eine belastbare Entscheidung müssen Dienstherr, Status, Familienkonstellation, Beihilfesatz, PKV-Restkostenquote und Tarifleistungen zusammenpassen. Änderungen sollten erst nach einer dokumentierten Prüfung umgesetzt werden.

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