Bundesbeihilfe für Beamte: Regeln, Fristen und Bemessung
Der Bemessungssatz beträgt im Bundesrecht 50 % für aktive Beihilfeberechtigte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Dieser Satz gilt nicht für die gesamte Rechnung, sondern für die . Entscheidend sind daneben die verbleibende , die und die Leistungsregeln der Bundesbeihilfeverordnung.
01 · Kurzantwort
Was ist die Bundesbeihilfe?
Die Bundesbeihilfe ist das eigenständige Beihilfesystem des Bundes. Sie gilt für beihilfeberechtigte Personen, auf die das Beihilferecht des Bundes Anwendung findet. Landesbeamte unterliegen dagegen grundsätzlich dem jeweiligen Landesrecht, in Nordrhein-Westfalen etwa der Beihilfe nach der BVO NRW. Wie weit die Rechtskreise auseinanderliegen, zeigt der Vergleich der Bundesländer.
Der Bund übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Die verbleibenden Restkosten werden typischerweise über einen beihilfekonformen privaten Krankenversicherungstarif abgesichert. Dabei sind zwei Prüfungen zu trennen: Welche Kosten erkennt die Beihilfe an? und welche verbleibenden Kosten deckt der konkrete PKV-Tarif?
02 · Zuständigkeit
Für wen ist die Bundesbeihilfe relevant?
Aktive Bundesbeamte
Der persönliche Bemessungssatz hängt insbesondere von Status, Kindern und möglichen Sonderregeln ab.
Versorgungsempfänger
Beim Eintritt in den Ruhestand verändert sich regelmäßig der Bemessungssatz. Die PKV-Restkostenquote muss dazu passen.
Berücksichtigungsfähige Angehörige
Ehe- oder Lebenspartner und Kinder haben eigene Voraussetzungen und eigene Bemessungssätze.
Regelmäßig zuständige Stelle: Zuständige Festsetzungsstelle; für durch das BVA betreute Bundesbedienstete das Bundesverwaltungsamt
03 · Bemessungssätze
Welchen Anteil übernimmt die Bundesbeihilfe?
Der Bemessungssatz bestimmt, welcher prozentuale Anteil der als beihilfefähig anerkannten Aufwendungen grundsätzlich auf die Beihilfe entfällt. Er sagt noch nicht, dass jede Rechnung in voller Höhe beihilfefähig ist.
| Person oder Status | Bemessungssatz | Wichtiger Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Aktive beihilfeberechtigte Person | 50 % | Grundfall ohne erhöhten Satz. |
| Aktive Person mit erfüllter Kinderregel | 70 % | Zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder; Zuordnung bei mehreren Berechtigten prüfen. |
| Versorgungsempfänger | 70 % | PKV-Restkostenquote beim Übergang in den Ruhestand kontrollieren. |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner | 70 % | Einkommens- und weitere Berücksichtigungsvoraussetzungen. |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % | Eigener Anspruch und eigener Restkostenbedarf. |
04 · Systemlogik
Wie greifen Bundesbeihilfe und PKV ineinander?
Die private Krankenversicherung ergänzt die Bundesbeihilfe. Sie sollte nicht nur rechnerisch die Restquote abdecken, sondern auch bei den Leistungsbereichen zur persönlichen Situation und zu den Grenzen des Beihilferechts passen.
Beihilfe und PKV prüfen dieselbe Rechnung nach unterschiedlichen Regelwerken. Eine rechnerisch passende Restquote garantiert daher noch keine vollständige Kostendeckung.
Restquote passend halten
Ändert sich der Bemessungssatz durch Kinder, Ruhestand oder einen anderen Status, sollte der PKV-Baustein überprüft werden.
Leistungsniveau gesondert prüfen
Ambulante, stationäre, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen richten sich nach Beihilferecht und Tarifbedingungen.
Vertiefung: Wie Beihilfe- und PKV-Tarife als Restkostensystem aufgebaut sind
05 · Familie
Ehepartner und Kinder: Was muss zusätzlich geprüft werden?
Der höhere Bemessungssatz für Angehörige setzt nicht automatisch voraus, dass die Person berücksichtigungsfähig ist. Bei Ehe- und Lebenspartnern ist insbesondere die Einkommensgrenze zu beachten.
- Maßgebliches Einkommensjahr und steuerliche Einkunftsdefinition prüfen.
- Bei Kindern die Berücksichtigungsfähigkeit und Zuordnung klären.
- Bei mehreren Beihilfeberechtigten die Kinderregel nicht doppelt ansetzen.
- PKV-Tarife für jedes Familienmitglied separat auf Restquote und Leistung prüfen.
06 · Antrag und Frist
Wie wird Bundesbeihilfe beantragt?
Beihilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Rechnungen und erforderliche Nachweise müssen bei der zuständigen Festsetzungsstelle eingereicht werden. Für zahlreiche Bundesbedienstete stellt das Bundesverwaltungsamt digitale und papiergebundene Wege bereit; die konkrete Zuständigkeit kann organisationsabhängig abweichen.
Antragsfrist
3 Jahre nach Rechnungsdatum; bei Rezepten Kaufdatum
Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Rechnungen sollten daher nicht bis kurz vor Ablauf gesammelt werden.
Unterlagen
Beim Erstantrag werden regelmäßig zusätzliche Nachweise benötigt. Danach hängt der konkrete Belegumfang vom Einreichungsweg und vom Leistungsfall ab.
Antragsschwelle
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit einem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Absatz 8 Satz 1 BBhV). Auf diese Mindestbetragsregelung kann die Festsetzungsstelle im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichten (§ 51 Absatz 8 Satz 2 BBhV). Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Digitale Einreichung
Die App „Beihilfe Bund“ ermöglicht bei teilnehmenden Festsetzungsstellen die digitale Übermittlung von Belegen und Anträgen.
Das Antragsverfahren selbst – Fristanker der einzelnen Rechtskreise, Form von Antrag und Belegen, Einreichungswege und ein durchgerechnetes Fristbeispiel – steht auf der eigenen Verfahrensseite Beihilfeantrag stellen: Frist, Unterlagen und Einreichungswege. Weicht der Bescheid später vom eingereichten Betrag ab, führt Beihilfebescheid prüfen und Widerspruch einlegen durch das Vorverfahren.
07 · Leistungen und Eigenanteile
Welche Kosten übernimmt die Bundesbeihilfe?
Die BBhV regelt zahlreiche Leistungsbereiche – von ambulanter Behandlung über Arznei- und Hilfsmittel bis zu Krankenhaus, Rehabilitation, Pflege und Psychotherapie. Der neue Leistungshub zur Beihilfe ordnet diese Prüfung nach Leistungsart, Voranerkennung und PKV-Schnittstelle. Vertiefungen bestehen für Psychotherapie, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Krankenhaus, Reha und Kur. Weitere Sonderbereiche sind die §§ 14 bis 17 BBhV für zahnärztliche und kieferorthopädische Aufwendungen (Gebührenrahmen der GOZ, Laboranteil und Implantatgrenze), die §§ 37 bis 39b BBhV für den Pflegefall (Pflegegrad, häusliche Pflege und die Heimkosten nach § 39 BBhV) und § 11 BBhV für Aufwendungen, die außerhalb Deutschlands entstehen (Inlandsvergleich außerhalb der EU und die fünf Ausnahmen davon). Für eine belastbare Einordnung müssen Leistungstatbestand, Gebührenhöhe, medizinische Notwendigkeit, Voranerkennung und Eigenbehalte zusammen betrachtet werden.
Eigenbehalte und Kostendämpfung
Keine allgemeine jährliche Kostendämpfungspauschale; es gelten tatbestandsbezogene Eigenbehalte, insbesondere 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR bei den in § 49 Abs. 1 BBhV genannten Leistungen.
Stationäre Wahlleistungen
Wahlärztliche Leistungen und gesondert berechnete Unterkunft sind im gesetzlichen Rahmen beihilfefähig; für die Unterkunft gilt täglich die dynamische Obergrenze von 1,3 % der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors. Für vollstationäre allgemeine Krankenhausleistungen gilt ein Eigenbehalt von 10 EUR je Kalendertag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
08 · Praxischeck
Diese Punkte sollten vor einer PKV-Entscheidung feststehen
- Welcher Dienstherr und welches Beihilferecht gelten tatsächlich?
- Welcher persönliche Bemessungssatz gilt heute und in absehbaren Lebensphasen?
- Sind Ehepartner oder Kinder berücksichtigungsfähig?
- Welche PKV-Restkostenquote wird benötigt?
- Deckt der Tarif auch die Leistungsgrenzen der Beihilfe sinnvoll ab?
- Bestehen Fristen für die PKV-Öffnungsaktion oder andere Zugangswege?
- Welche Rechnungen benötigen Voranerkennung oder zusätzliche Nachweise?
- Wie verändern Ruhestand, Elternzeit oder Dienstherrnwechsel die Systemlogik?
09 · Passende Vertiefungen
Von der Rechtsregel zur Versicherungsentscheidung

Bundesbeihilfe in die persönliche PKV-Strategie übersetzen
Jan Pohl verbindet das geltende Beihilferecht mit dem konkreten PKV-Tarif, dem Beamtenstatus und den absehbaren Lebensphasen. Ziel ist keine isolierte Prozentbetrachtung, sondern eine belastbare Restkosten- und Leistungsprüfung.
Beratung ungebunden und strukturiert: Status klären, Beihilfe einordnen, Tarifbedingungen prüfen und Entscheidung dokumentieren.
10 · Häufige Fragen
FAQ zur Bundesbeihilfe
Welche Bemessungssätze gelten bei der Bundesbeihilfe?
Die Regelsätze richten sich nach Status und Familiensituation; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben. Aktive Beihilfeberechtigte, Personen mit erfüllter Kinderregel, Versorgungsempfänger, berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder werden jeweils gesondert bemessen. Zuordnungs- und Konkurrenzregeln bleiben zu prüfen.
Wie lange kann ich Rechnungen bei der Bundesbeihilfe einreichen?
Die Bundesbeihilfe kennt eine gesetzliche Ausschlussfrist, die grundsätzlich an das Rechnungsdatum anknüpft. Die geltende Fristdauer steht im Abschnitt zum Antrag. Belege sollten deutlich vor Fristablauf bei der zuständigen Festsetzungsstelle eingereicht werden.
Gibt es beim Bund eine allgemeine pauschale Beihilfe?
Im Bundesbeihilferecht besteht keine allgemeine beitragsbezogene pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell. Pflegebezogene Pauschalen sind davon zu unterscheiden. Maßgeblich bleibt die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt.
Wann ist ein Ehe- oder Lebenspartner berücksichtigungsfähig?
Neben weiteren Voraussetzungen ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Der maßgebliche Betrag und das zugrunde liegende Einkommensjahr stehen im Familienabschnitt dieser Seite und müssen zum jeweiligen Antrag passen.
Wie viel private Krankenversicherung brauche ich?
Die private Krankenversicherung ergänzt grundsätzlich den verbleibenden Restkostenanteil. Zusätzlich müssen Tarifleistungen und Leistungsgrenzen des Beihilferechts zusammen geprüft werden. Eine reine Prozentrechnung reicht dafür nicht aus.
Ist Heilfürsorge dasselbe wie Bundesbeihilfe?
Nein. Heilfürsorge ist ein personengruppenbezogenes Sondersystem mit eigenen Rechtsgrundlagen und darf nicht pauschal mit der allgemeinen Bundesbeihilfe gleichgesetzt werden. Das Spezialrecht der jeweiligen Personengruppe hat Vorrang.
11 · Amtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage und offizielle Informationsstellen
Wie die Bundesbeihilfeverordnung aufgebaut ist und welcher Paragraph welche Frage regelt, steht im Normenüberblick: BBhV im Aufbau.
Amtliches Vollzitat: Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 in der geltenden Fassung
Bundesbeihilfeverordnung und § 80 BBG
Stand 01.08.2026
Bundesrecht und Bundesverwaltungsamt
Rechts- und Datenstand der dynamischen Werte: 01.08.2026. Maßgeblich bleiben die aktuelle amtliche Fassung und die Entscheidung der zuständigen Festsetzungsstelle im Einzelfall.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über das Beihilferecht des Bundes und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben sind unverbindlich. Maßgeblich bleiben die geltende amtliche Fassung, der konkrete Leistungszeitpunkt und die Entscheidung der zuständigen Festsetzungsstelle im Einzelfall. Eine Erstattungszusage ist damit nicht verbunden.
Bundesbeihilfe und PKV gemeinsam prüfen
Für eine belastbare Entscheidung müssen Dienstherr, Status, Familienkonstellation, Beihilfesatz, PKV-Restkostenquote und Tarifleistungen zusammenpassen. Änderungen sollten erst nach einer dokumentierten Prüfung umgesetzt werden.
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