BBhV: Bundesbeihilfeverordnung verständlich erklärt

Bundesbeihilfe · Datenstand 01.08.2026

BBhV: Bundesbeihilfeverordnung verständlich erklärt

Die Bundesbeihilfeverordnung regelt, welche Aufwendungen der Bund in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen berücksichtigt. Sie gilt nicht automatisch für Landesbeamte. Entscheidend sind Dienstherr, Personengruppe, Beihilfefähigkeit der Aufwendung und persönlicher Bemessungssatz.

50 %Regelsatz für aktive Beihilfeberechtigte im Grundfall.
70 %Erhöhter Satz bei erfüllter Kinderregel.
70 %Regelsatz für Versorgungsempfänger.

Kurzantwort

Was regelt die BBhV?

Die BBhV bestimmt für den Bundesdienst, welche Personen beihilfeberechtigt sind, welche Aufwendungen als beihilfefähig gelten, welche Begrenzungen und Eigenbehalte eingreifen, welcher Bemessungssatz anzuwenden ist und wie der Antrag gestellt wird. Der Bemessungssatz wird erst auf den beihilfefähigen Teil einer Rechnung angewendet. Eine Quote allein beantwortet deshalb keine Erstattungsfrage.

Abgrenzung: Für Landes- und Kommunalbeamte gilt regelmäßig das Beihilferecht des jeweiligen Landes. Für Nordrhein-Westfalen führt die Seite BVO NRW durch die landesrechtliche Systematik.

01 · Zuständigkeit

Für wen die Bundesbeihilfeverordnung gilt

Die BBhV ist die zentrale Beihilfeverordnung des Bundes. Sie betrifft Bundesbeamte, Versorgungsempfänger des Bundes und weitere in der Verordnung genannte Personengruppen. Maßgeblich ist nicht der Wohnort, sondern das Dienst- oder Versorgungsverhältnis.

Beihilfeberechtigung nach § 2 BBhV

Entscheidend sind der beamten- oder versorgungsrechtliche Status, der Anspruch auf die in § 2 Absatz 2 genannten Bezüge und mögliche Ausschlüsse nach § 2 Absatz 3 bis 5. Die Zugehörigkeit zu einer Bundesbehörde allein beantwortet die Beihilfeberechtigung nicht vollständig.

Versorgungsempfänger

Auch nach dem Ruhestand bleibt der Versorgungsträger für den anwendbaren Rechtskreis entscheidend.

Angehörige und Kinder

Berücksichtigungsfähigkeit, Einkommensgrenzen und Zuordnung werden getrennt vom Bemessungssatz geprüft.

02 · Prüfreihenfolge

Vier Fragen vor jeder Berechnung

  1. Ist die Person beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähig?
  2. Ist die konkrete Aufwendung dem Grunde nach beihilfefähig?
  3. Welche Höchstbeträge, Gebührenrahmen, Eigenbehalte oder Ausschlüsse gelten?
  4. Welcher persönliche Bemessungssatz wird auf den verbleibenden Betrag angewendet?

Diese Reihenfolge verhindert den häufigsten Denkfehler: Eine Rechnung wird nicht einfach mit dem persönlichen Prozentsatz multipliziert.

03 · Bemessung

Bemessungssätze nach Person und Status

Person oder StatusRegelwertZusätzlicher Prüfpunkt
Aktive beihilfeberechtigte Person50 %Grundfall ohne erhöhten Satz.
Aktive Person mit erfüllter Kinderregel70 %Voraussetzungen und Zuordnung der Kinder prüfen.
Versorgungsempfänger70 %Statuswechsel kann eine Anpassung der Restkostenversicherung erfordern.
Berücksichtigungsfähiger Ehe- oder Lebenspartner70 %Einkommensgrenze und maßgeblicher Zeitraum prüfen.
Berücksichtigungsfähiges Kind80 %Familien- und Kindergeldzuordnung getrennt prüfen.

Rechtsgrundlage der Regelbemessung sind § 46 Absatz 2 und 3 BBhV. Entscheidend bleiben die persönlichen Voraussetzungen und die für den jeweiligen Fall geltende Fassung.

04 · Leistungsbereiche

Welche Kapitel der BBhV typischerweise relevant werden

Ambulante Behandlung

Arzt- und Zahnarztrechnungen werden anhand der beihilferechtlichen Voraussetzungen und der einschlägigen Gebührenordnungen geprüft.

Stationäre Behandlung

Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und Unterbringung folgen eigenen Grenzen und Voraussetzungen.

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Beihilfefähigkeit kann von Verordnung, Indikation, Verzeichnis oder Höchstbetrag abhängen.

Zahn und Kieferorthopädie

Besondere Regeln gelten für Zahnersatz, implantologische Leistungen und kieferorthopädische Behandlungen.

Pflege

Pflegegrad, Leistungsart und SGB-XI-Bezug bestimmen die beihilferechtliche Prüfung.

Ausland

Bei Auslandsaufwendungen sind Vergleichsmaßstab, Auslandsverwendung und mögliche Restlücken getrennt zu betrachten.

Vertiefungen: Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, Beihilfe und Pflege sowie Beihilfe im Ausland.

05 · Antrag und Rechtsschutz

Frist, Bescheid und Widerspruch

Die BBhV enthält eigene Verfahrensregeln für den Antrag. Maßgeblich sind die aktuelle Frist, die Form des Antrags, die erforderlichen Belege und die zuständige Festsetzungsstelle. Nach dem Bescheid beginnt eine neue Prüfung: Bekanntgabe, Rechtsbehelfsbelehrung, Kürzungsgrund und Widerspruchsfrist.

Vertiefungen: Beihilfeantrag stellen, Bundesbeihilfe im Überblick und Widerspruch gegen den Beihilfebescheid.

Quellen und Rechtsstand

Amtliche Grundlage

Weitere Begriffe und die Einordnung der Rechtsgrundlagen finden Sie im Beamtenlexikon.

  • Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 240).
  • Amtliche konsolidierte Fassung der BBhV.
  • VSM-Datensatz Beihilfe Bund, Stand und Quellenangaben über das VSM-Werte-Plugin.

Geprüft am 6. August 2026. Bei einer konkreten Rechnung ist immer die zum Leistungs- und Antragszeitpunkt geltende Fassung zu prüfen. Für die praktische Prüfung werden mindestens Rechnung, Beihilfebescheid oder Leistungsabrechnung und die PKV-Abrechnung benötigt.

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