Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung: Was Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten zur Krankenversicherung wirklich wissen müssen

Freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung schützt Sie während des aktiven Dienstes – aber nicht automatisch vor jeder späteren Versorgungslücke. Entscheidend ist, was nach Dienstende kommt, was für Ihre Familie gilt und ob Sie rechtzeitig eine Anwartschaft sichern.

Polizei & Bundespolizei Truppenärztliche Versorgung (BW) Feuerwehr & Justizvollzug Anwartschaft & Öffnungsaktion

Kurzüberblick: Worum es auf dieser Seite geht

  • Freie Heilfürsorge ist keine gesetzliche und keine private Krankenversicherung – sie ist eine besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn.
  • Sie übernimmt regelmäßig 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach der jeweiligen Heilfürsorgevorschrift – nicht zwingend alle Krankheitskosten.
  • Ehepartner und Kinder sind in der Regel nicht über die Heilfürsorge mitversichert. Sie brauchen eine eigene Lösung über Beihilfe, GKV oder PKV.
  • Endet die Heilfürsorge (Ruhestand, Ausbildungsende, Dienstherrnwechsel), entsteht häufig Beihilfeanspruch – plus Bedarf an einer beihilfekonformen PKV-Restkostenversicherung.
  • Eine Anwartschaft kann den späteren Zugang zum vereinbarten PKV-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern – abhängig von Tarif, Versicherer und Aktivierungsbedingungen. Für die Öffnungsaktion gelten enge Fristen.
Antwort in 30 Sekunden

Freie Heilfürsorge ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für bestimmte Beamte (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Justizvollzug) und – in Form der truppenärztlichen Versorgung – für Soldatinnen und Soldaten. Sie übernimmt während des aktiven Dienstes die erstattungsfähigen Krankheitskosten nach der jeweiligen Heilfürsorgevorschrift. Sie ersetzt jedoch keine Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder, deckt nicht zwangsläufig stationäre Wahlleistungen, hochwertigen Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen und endet meist mit dem aktiven Dienst. Eine rechtzeitig abgeschlossene Anwartschaft auf eine beihilfekonforme PKV kann den späteren Zugang ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern – abhängig von Tarif, Versicherer und Aktivierungsbedingungen.

1. Was ist freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie wird Beamten und Soldaten gewährt, die wegen ihrer Tätigkeit besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind oder deren Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet sein muss.

Die Heilfürsorge ist weder eine gesetzliche Krankenkasse noch eine private Krankenversicherung. Bei der Bundespolizei wird sie ausdrücklich als „sonstiger Kostenträger“ eingeordnet und überwiegend als Sachleistung gewährt. Für Soldatinnen und Soldaten besteht dagegen ein eigenes System: die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Wichtig zur Erwartungssteuerung: Die Heilfürsorge übernimmt nicht „alles“, sondern regelmäßig die erstattungsfähigen Aufwendungen nach der jeweiligen Heilfürsorgevorschrift. Was erstattungsfähig ist, hängt vom Dienstherrn, dem Bundesland und der konkreten Vorschrift ab.

2. Heilfürsorge ≠ Beihilfe ≠ GKV ≠ PKV

Wer Heilfürsorge bezieht, verwechselt sie schnell mit Beihilfe oder einer Vollversicherung. Die Systeme funktionieren aber grundlegend unterschiedlich:

System Wer trägt die Kosten? Typischer Personenkreis Logik der Absicherung
Freie Heilfürsorge Dienstherr / Heilfürsorgestelle Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Justizvollzug (je nach Land) Sach- bzw. Kostenträgerleistung nach Vorschrift
Truppenärztliche Versorgung Bundeswehr / Sanitätsdienst Soldatinnen und Soldaten Eigenes Versorgungssystem statt Krankenversicherung
Beihilfe Dienstherr (anteilig) Beamte, Versorgungsempfänger, berücksichtigungsfähige Angehörige Teilkostenerstattung (typisch 50 / 70 / 80 %)
PKV-Restkostenversicherung Versicherer (privater Vertrag) Beihilfeberechtigte Ergänzt Beihilfe rechnerisch auf 100 %
GKV Krankenkasse (Beiträge) Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte Sachleistungsprinzip nach SGB V

Praktische Konsequenz: Wer heute Heilfürsorge bekommt, ist nicht automatisch in einem System abgesichert, das später weiter trägt. Der spätere Wechsel ist kein Selbstläufer – er muss vorbereitet werden.

3. Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Heilfürsorge ist eine Sonderlösung für klar definierte Personengruppen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Dienstherr und Bundesland ab. Es gibt keine bundeseinheitliche „Heilfürsorge“.

Bundespolizei

Bundeseigene Heilfürsorge nach Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV). Versorgung überwiegend als Sachleistung über Vertragsärzte und Truppenärzte – kein GKV-System, sondern sonstiger Kostenträger.

Landespolizei

Geregelt je Bundesland. Manche Länder gewähren Heilfürsorge dauerhaft, andere nur während Ausbildung oder Anwärterzeit, danach Wechsel auf Beihilfe. Die jeweilige Vorschrift entscheidet über Leistungen und Wahlrechte.

Feuerwehrbeamte

Heilfürsorgeanspruch besteht bei einigen Berufsfeuerwehren je nach Land und Statut. Pauschale Aussagen sind nicht möglich – maßgeblich ist immer der Dienstherr und die einschlägige Heilfürsorgevorschrift.

Justizvollzug

Sonderregelungen je Bundesland. Teilweise besteht ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe (z. B. Baden-Württemberg). Die Wahl ist häufig unwiderruflich – sie sollte nicht ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.

Soldaten (BW)

Statt klassischer Heilfürsorge gilt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie ist das Äquivalent zur Krankenversicherung im zivilen Leben und endet mit Beendigung des Dienstverhältnisses.

Anwärter

Auch in der Ausbildung kann bereits Heilfürsorgeanspruch bestehen. Die Frist für die Öffnungsaktion läuft in vielen Fällen ab Begründung dieses Anspruchs – nicht erst bei Ende des aktiven Dienstes.

Die zentrale Frage in der Beratung lautet daher nie „Habe ich Heilfürsorge?“, sondern: „Welche Heilfürsorgevorschrift gilt für mich, und was passiert nach dem aktiven Dienst?“

Keine Bundeslandregel gleicht der anderen. Ob Heilfürsorge während Ausbildung, nach Ausbildung oder bis zur Pension gilt, ob Wahlleistungen erstattet werden und wann der Beihilfeanspruch einsetzt, hängt vom Dienstherrn ab. Eine Aussage ohne Bundesland und Status ist nur eine Vorprüfung.

4. Welche Leistungen umfasst die freie Heilfürsorge?

Im Kern werden während des aktiven Dienstes typischerweise folgende Leistungsbereiche abgedeckt – immer abhängig von der konkreten Vorschrift:

  • ambulante ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung (Grundversorgung)
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Krankenhausbehandlung (Regelleistung)
  • Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
  • Psychotherapie (in definiertem Umfang)
  • Sehhilfen (begrenzt)
  • Behandlungen im Rahmen von Dienstreisen / Auslandseinsätzen

Bei der Bundespolizei wird die Versorgung im Wesentlichen als Sachleistung erbracht, mit Zuzahlungslogik in Anlehnung an SGB V. Was im Einzelfall erstattungsfähig ist und welche Genehmigungspflichten bestehen, regelt die jeweilige Verordnung.

5. Typische Lücken trotz freier Heilfürsorge

Hier liegt der Kern des Beratungsbedarfs. Auch wenn die Heilfürsorge die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % übernimmt, deckt sie nicht zwangsläufig alle Krankheitskosten. Typische Lücken:

Stationäre Wahlleistungen Chefarztbehandlung und Zwei- bzw. Einbettzimmer sind oft nicht oder nur eingeschränkt enthalten. Mögliche Lösung: stationäre Ergänzungsabsicherung oder später beihilfekonformer Wahlleistungsschutz – abhängig von Dienstherr, Beihilfevorschrift und bestehender Heilfürsorge.
Hochwertiger Zahnersatz Implantate, Inlays und ästhetische Versorgung sind häufig nicht voll abgedeckt. Mögliche Lösung: Zahn- bzw. Heilfürsorgeergänzung während des aktiven Dienstes oder Beihilfeergänzung für die spätere Beihilfephase.
Sehhilfen Brillen und Kontaktlinsen werden meist nur in geringem Umfang oder bei medizinischer Notwendigkeit erstattet.
Heilpraktiker / alternative Heilmethoden In der Regel nicht erstattungsfähig. Ergänzung über ambulante Zusatzversicherung möglich.
Auslandsreisen (privat) Private Auslandsreisen sind häufig nicht umfassend über Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung abgedeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen.
Krankenhaustagegeld Nicht enthalten. Kann sinnvoll sein, wenn Eigenanteile oder Mehrkosten finanziert werden sollen.
Pflegeabsicherung Pflege ist separat zu prüfen: Pflegepflichtversicherung, Pflegebeihilfe und mögliche Pflegezusatzabsicherung folgen eigenen Regeln.
Spätere PKV-Zugänglichkeit Ohne Anwartschaft droht bei Vorerkrankungen ein verschlechterter Zugang zur PKV nach Dienstende.

6. Was gilt für Ehepartner und Kinder?

Hier liegt der häufigste Irrtum: Freie Heilfürsorge gilt nur für die berechtigte Person selbst. Ehepartner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge mitversichert.

Für Angehörige sind folgende Fragen zu klären:

  • Sind sie nach der einschlägigen Beihilfevorschrift berücksichtigungsfähig?
  • Welcher Beihilfesatz gilt für sie (häufig 70 % bei Ehepartner, 80 % bei Kindern – je nach Vorschrift)?
  • Besteht alternativ Anspruch auf GKV-Familienversicherung?
  • Brauchen sie eine eigene beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung?
  • Bestehen Einkommensgrenzen für den Ehepartner?
  • Was passiert bei Kindern, wenn die Berücksichtigungsfähigkeit endet (z. B. nach Studium)?

Praktische Konsequenz: Während Sie selbst über Heilfürsorge abgesichert sind, müssen Ihre Angehörigen parallel über Beihilfe + PKV oder GKV versichert werden – mit eigener Beitragslogik und eigener Gesundheitsprüfung.

7. Wenn die Heilfürsorge endet: Übergang in Beihilfe und PKV

Der für die Beratung wichtigste Punkt: Die Heilfürsorge endet nicht erst im Ruhestand, sondern in vielen Konstellationen schon vorher. Typische Auslöser:

  • Ende der Ausbildung / Anwärterzeit (je nach Land)
  • Beendigung des aktiven Dienstes (z. B. Soldat auf Zeit)
  • Wechsel des Dienstherrn
  • Eintritt in den Ruhestand / die Pension

Mit dem Ende der Heilfürsorge entsteht häufig ein Beihilfeanspruch – etwa bei Pensionierung oder Wechsel in einen beihilfeberechtigten Status. Automatisch ist das aber nicht. Bei Soldaten auf Zeit, einer anschließenden GKV-Pflicht, einer neuen Beschäftigung, Selbstständigkeit oder Übergangsgebührnissen muss die Folgeabsicherung gesondert geprüft werden. Wo Beihilfeanspruch besteht, trägt sie nur einen Teil der Kosten – die Lücke zu 100 % muss eine beihilfekonforme private Krankenversicherung schließen. Genau hier wird die Vorbereitungslogik entscheidend:

Drei-Phasen-Prüfung

  1. Aktiver Dienst: Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung – mit allen Lücken (Wahlleistungen, Zahn, Ausland).
  2. Übergang: Ende der Ausbildung, Dienstzeitende, Dienstherrnwechsel oder Pensionierung – wann genau und unter welchen Bedingungen?
  3. Danach: Beihilfe + PKV-Restkosten, GKV, pauschale Beihilfe oder eine andere Folgeabsicherung – je nach Status und Bundesland.
Wenn Sie heute aktiver Polizei- oder Berufsfeuerwehrbeamter sind Anwartschaft auf eine beihilfekonforme PKV prüfen, idealerweise frühzeitig und gesund. Spätere Pensionierung wird so planbar.
Wenn Sie Soldat auf Zeit sind Truppenärztliche Versorgung endet mit dem Dienst. Anwartschaft und Öffnungsaktion sollten lange vor Dienstende geprüft werden.
Wenn Heilfürsorge nur in der Ausbildung gilt Rechtzeitig vor Ende der Ausbildung Beihilfetarif vorbereiten – inklusive Antragstaktik bei Vorerkrankungen.
Wenn Sie kurz vor Pensionierung stehen Ein verspäteter Einstieg ist möglich, aber ungünstig: höheres Eintrittsalter, ggf. neue Gesundheitsprüfung, kaum Alterungsrückstellungen.

Verwandte Entscheidungslogik für klassische Beamte ohne Heilfürsorge: Beihilfe und PKV in NRW sowie pauschale Beihilfe als Alternative bei GKV-Wahl.

8. Anwartschaft: kleine oder große Lösung?

Die Anwartschaft ist die Brücke zwischen Heilfürsorge heute und PKV nach Dienstende. Sie sichert Ihnen den späteren Eintritt in einen privaten Krankenversicherungsvertrag, ohne erneut die volle Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Aspekt Kleine Anwartschaft Große Anwartschaft
Funktion Sichert das Eintrittsrecht; Gesundheitszustand bleibt eingefroren Eintrittsrecht plus Bildung von Alterungsrückstellungen
Spätere Beitragshöhe Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter zum Aktivierungszeitpunkt Beitrag kann durch angesparte Rückstellungen niedriger ausfallen
Beitrag während Heilfürsorge Niedrig Höher als kleine Anwartschaft
Sinnvoll bei Solider Gesundheit, kürzerer Heilfürsorgedauer Längerer aktiver Dienstzeit, planbarer späterer PKV-Eintritt

Wichtig: Welche Anwartschaft passt, hängt von Eintrittsalter, Dienstdauer, Familiensituation und Gesundheitszustand ab. Eine pauschale Empfehlung „immer groß“ oder „immer klein“ wird der Lebenssituation selten gerecht.

9. Heilfürsorge und PKV-Öffnungsaktion

Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung erleichtert Beamten, Heilfürsorgeberechtigten und Soldaten den Zugang zur PKV. Wesentliche Eckpunkte:

  • Keine Ablehnung aus Risikogründen
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Risikozuschlag begrenzt auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags
  • Pflegepflichtversicherung im Rahmen der Öffnungsaktion ohne gesundheitsabhängigen Risikozuschlag

Achtung Frist: Für Heilfürsorgeberechtigte und Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung gilt die Öffnungsaktion im Hinblick auf eine Anwartschaft regelmäßig innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung – nicht erst nach Ende des aktiven Dienstes. Wer die Frist versäumt, verliert diesen erleichterten Zugang.

Ebenso entscheidend ist die Antragstaktik: Nur der erste teilnehmende Versicherer, bei dem ein verbindlicher Antrag gestellt wird, muss die Öffnungsaktion gewähren. Mehrfache parallele formelle Anträge sind taktisch riskant und schließen oft Optionen aus.

Wichtig: Die Öffnungsaktion bedeutet nicht automatisch, dass jeder Ergänzungstarif oder jede Komfortleistung garantiert zugänglich ist. Begünstigt ist grundsätzlich die beihilfekonforme Restkostenabsicherung. Beihilfeergänzungstarife, stationäre Wahlleistungen und besondere Mehrleistungen müssen separat geprüft werden.

Detailregeln, Versichererkreis und Antragsablauf: PKV-Öffnungsaktion für Beamte und Soldaten.

10. Typische Fehler bei der Heilfürsorge

  • „Ich habe Heilfürsorge, also brauche ich gar nichts.“ – Familie und spätere Beihilfephase werden übersehen.
  • „Ich kümmere mich erst zur Pensionierung um die PKV.“ – Eintrittsalter und Vorerkrankungen wirken sich dann maximal aus.
  • „Meine Familie ist automatisch mitversichert.“ – Falsch. Heilfürsorge gilt nur für die berechtigte Person selbst.
  • „Die Heilfürsorge zahlt auch Chefarzt und Zweibettzimmer.“ – In den meisten Vorschriften nicht enthalten.
  • „Eine Anwartschaft ist unnötig, weil ich gesund bin.“ – Gesundheitlich kann sich bis Dienstende vieles ändern.
  • „Ich stelle einfach mehrere Anträge und schaue, wer mich nimmt.“ – Risiko, die Öffnungsaktion zu verbrennen.
  • „Soldaten sind normale Privatpatienten.“ – Truppenärztliche Versorgung ist ein eigenes System.
  • „Die Bundeslandregelungen sind überall gleich.“ – Sind sie nicht. Status, Laufbahn und Bundesland müssen geprüft werden.

11. Makler-Einschätzung aus der Praxis

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen

„Heilfürsorge ist nicht das Ziel – sie ist eine Brücke.“

In der Beratung sehe ich immer wieder zwei Muster: Polizei- und Bundespolizeibeamte, die im aktiven Dienst zufrieden mit der Heilfürsorge sind und das spätere Beihilfekapitel komplett verdrängen. Und Soldaten auf Zeit, die kurz vor Dienstende erstaunt feststellen, dass die truppenärztliche Versorgung schlicht endet. In beiden Fällen ist der Schaden nicht die fehlende Heilfürsorge – sondern die fehlende Vorbereitung auf den Wechsel.

Mein klarer Rat: Wer Heilfürsorge bezieht, sollte spätestens innerhalb der ersten sechs Monate prüfen, ob eine Anwartschaft sinnvoll ist – und ob die Öffnungsaktion offensteht. Diese Frist ist nicht verhandelbar. Versäumt man sie, geht ein erleichterter Zugang zur PKV verloren, den man nicht zurückbekommt.

Jan Pohl, Versicherungsmakler in Aachen

12. Nächste Schritte: Heilfürsorge- und Anwartschaftscheck

Bevor Sie eine konkrete Lösung wählen, sollten folgende Punkte geklärt sein:

  1. Bundesland und Dienstherr
  2. Status (Anwärter, Beamter auf Widerruf / Probe / Lebenszeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldat)
  3. Heilfürsorge während Ausbildung – ja oder nein?
  4. Heilfürsorge bis Pension – ja oder nein?
  5. Ab wann besteht (späterer) Beihilfeanspruch und in welcher Höhe?
  6. Sind Ehepartner und Kinder berücksichtigungsfähig?
  7. Liegen Vorerkrankungen vor?
  8. Ist die 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion noch offen?
  9. Wurde bereits ein formeller PKV-Antrag gestellt?
  10. Welche Lücken (Zahn, stationär, Pflege, Ausland) sollen abgesichert werden?

Wir prüfen diese Punkte gemeinsam und entwickeln eine schriftliche Empfehlung – ungebunden, ohne Antragsdruck und mit klarer Antragstaktik.

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13. Häufige Fragen zur freien Heilfürsorge

Ist freie Heilfürsorge eine Krankenversicherung?

Nein. Freie Heilfürsorge ist eine besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie ist weder eine gesetzliche Krankenkasse noch eine private Krankenversicherung. Bei der Bundespolizei wird sie ausdrücklich als „sonstiger Kostenträger“ eingeordnet und überwiegend als Sachleistung gewährt.

Wer bekommt freie Heilfürsorge?

Typische Personenkreise sind Bundespolizei, Landespolizei (je nach Bundesland), Berufsfeuerwehr (je nach Land), Justizvollzug (mit Sonderregelungen) sowie – in Form der truppenärztlichen Versorgung – Soldatinnen und Soldaten. Die konkrete Berechtigung ergibt sich aus der jeweiligen Heilfürsorgevorschrift.

Sind Ehepartner und Kinder über die Heilfürsorge mitversichert?

In der Regel nicht. Die Heilfürsorge gilt nur für die berechtigte Person selbst. Angehörige sind über Beihilfe (sofern berücksichtigungsfähig), die GKV-Familienversicherung oder eine eigene PKV-Restkostenversicherung abzusichern.

Was leistet die Heilfürsorge konkret?

Übernommen werden regelmäßig die erstattungsfähigen Aufwendungen nach der jeweiligen Heilfürsorgevorschrift: ambulante und zahnärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Reha. Stationäre Wahlleistungen, hochwertiger Zahnersatz, Heilpraktiker und private Auslandsreisen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt enthalten.

Was passiert, wenn die Heilfürsorge endet?

Mit Ende der Heilfürsorge entsteht häufig ein Beihilfeanspruch – etwa bei Pensionierung oder Wechsel in einen beihilfeberechtigten Status. Bei Soldaten auf Zeit, anschließender GKV-Pflicht, neuer Beschäftigung, Selbstständigkeit oder Übergangsgebührnissen muss die Folgeabsicherung gesondert geprüft werden. Wo Beihilfe greift, deckt sie nur einen Teil der Kosten – ergänzt wird sie durch eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung.

Was ist eine Anwartschaft – und wann ist sie sinnvoll?

Eine Anwartschaft sichert das spätere Recht auf Eintritt in einen PKV-Tarif, ohne erneute Gesundheitsprüfung – im Umfang der vereinbarten Anwartschaft und nach den jeweiligen Bedingungen. Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand ein, die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf. Besonders prüfenswert ist sie, wenn nach Dienstende voraussichtlich Beihilfeanspruch besteht oder ein späterer Wechsel in die PKV realistisch ist.

Welche Frist gilt für die PKV-Öffnungsaktion?

Für Heilfürsorgeberechtigte und Soldaten gilt im Hinblick auf eine Anwartschaft regelmäßig eine Frist von sechs Monaten ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung – nicht erst nach Dienstende. Details und Versichererkreis: siehe Spezialseite zur Öffnungsaktion.

Worin unterscheidet sich die truppenärztliche Versorgung von der klassischen Heilfürsorge?

Die truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr ist ein eigenes Versorgungssystem für Soldaten und ersetzt im aktiven Dienst eine Krankenversicherung. Sie unterscheidet sich organisatorisch von der Heilfürsorge der Polizei oder Feuerwehr, die als Fürsorgeleistung nach Heilfürsorgevorschrift erbracht wird.

Brauche ich neben der Heilfürsorge eine Pflegepflichtversicherung?

Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sind separat zu prüfen. Wer eine Anwartschaft oder eine spätere PKV-Restkostenversicherung plant, sollte parallel den Pflegebereich strukturieren – inklusive privater Pflegepflichtversicherung und ggf. Pflegezusatz.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Vorerkrankungen werden in der späteren PKV-Antragsphase relevant. Über die Öffnungsaktion sind Risikozuschläge auf maximal 30 % begrenzt; Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen. Außerhalb der Öffnungsaktion drohen ohne saubere Risikovoranfrage Ablehnungen oder Ausschlüsse. Antragstaktik ist deshalb zentral.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Prüfung?

Sinnvoll sind: aktuelle Bezügemitteilung bzw. Laufbahnbescheid, Hinweise auf die einschlägige Heilfürsorgevorschrift, Angaben zur Familie (Ehepartner, Kinder, deren Versicherungsstatus), grobe Gesundheitsangaben sowie ggf. bestehende Versicherungsverträge. Die konkrete Liste schicke ich vor dem Termin zu.

Rechtliche Grundlage und Hintergrund: Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) sowie Informationen der Bundeswehr zur truppenärztlichen Versorgung.

Heilfürsorge- und Anwartschaftscheck

Wir prüfen Ihre Heilfürsorgesituation, klären den späteren Beihilfeanspruch und sichern – wenn sinnvoll – fristgerecht die Öffnungsaktion. Klar, schriftlich, ungebunden.

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