Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss

Beihilfeprofil Schleswig-Holstein · Datenstand 02.08.2026

Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss

Das Profil erklärt die individuelle Beihilfe, den kalenderjährlichen Selbstbehalt und den eingeschränkten Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder nach § 80a LBG.

50 %
aktive Beamte
70 %
bei erfüllter Kinderregel
80 %
berücksichtigungsfähige Kinder

Wie funktioniert die Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Beihilfefähige Aufwendungen werden nach der Landesverordnung und dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Bundesrecht oder Werte anderer Länder sind kein Ersatz für die schleswig-holsteinische Prüfung.

Keyword-Rolle: Diese Seite beantwortet „Beihilfe Schleswig-Holstein“. Der Ländervergleich bleibt Überblick und Navigation.

Bemessungssätze

Person / SituationRegelwert
Aktive Beamte50 %
Aktive bei erfüllter Kinderregel70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehe-/Lebenspartner70 %
Kinder80 %

Landesprofil ohne fremde Ersatzwerte

Eingeschränkter GKV-Zuschuss

Schleswig-Holstein gewährt nach § 80a LBG unter engen Voraussetzungen einen Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder. Er setzt insbesondere voraus, dass ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist, und ist kein allgemeines Wahlmodell für alle Beamten.

Kinderregel

70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Konkurrenzregel beachten

Beihilfe beim Länderwechsel

Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.

Heilfürsorge

Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.

Bewusst offen: Partner-Einkommensgrenze, Antragsfrist, Selbstbehalte und stationäre Wahlleistungen werden erst nach Prüfung der aktuellen schleswig-holsteinischen Norm beziffert.

Restkosten sorgfältig statt schematisch absichern

Ein mathematisch passender Prozenttarif kann Lücken hinterlassen, wenn die Beihilfe eine Leistung begrenzt. Deshalb werden landesrechtliche Beihilfefähigkeit und Versicherungsbedingungen gemeinsam geprüft. Die allgemeine Vertragslogik steht auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.

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Beihilfe Schleswig-Holstein in 60 Sekunden

Die belastbare Kurzantwort

Regelfall ist die individuelle Beihilfe nach der BhVO. Daneben gibt es einen eingeschränkten GKV-Zuschuss. Er beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, umfasst keinen Pflegeversicherungszuschuss und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen.

Wenn-dann-Logik

  1. Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung, Selbstbehalt und PKV-Restkosten zusammen prüfen.
  2. Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann zusätzlich die Voraussetzungen des § 80a LBG prüfen.
  3. Wenn der PKV-Basistarif finanziell nicht nachteilig oder möglich ist, dann ist der Sonderzuschuss nicht automatisch eröffnet.
  4. Wenn der Zuschuss gewählt wird, dann Unwiderruflichkeit und Folgen für Angehörige vorab bewerten.

Regelbeihilfe und Sonderzuschuss sauber trennen

Beihilfe und GKV-Zuschuss Schleswig-HolsteinStatus, Prüfung der Sondervoraussetzungen, individuelle Beihilfe oder GKV-Zuschuss und Versicherungsfolge.1. StatusBeihilfe / freiwillige GKV2. VoraussetzungBasistarif-Nachteil3. Wegindividuell oder Zuschuss4. FolgeRestkosten / GKV-Beitrag

Praxisbeispiel

Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet und um den kalenderjährlichen Selbstbehalt gekürzt. Beim Sonderzuschuss ist stattdessen die Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags maßgeblich; ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.

Typische Fehler

  • den Sonderzuschuss als allgemeine pauschale Beihilfe darstellen,
  • die Basistarif-Voraussetzung übergehen,
  • Pflegeversicherung in die Zuschussrechnung einbeziehen,
  • Unwiderruflichkeit und Angehörigenfolgen unterschätzen.
Jan Pohl, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Versicherungsmakler

Jan Pohls Einordnung

„Schleswig-Holstein hat kein frei wählbares Standardmodell nach Hamburger Vorbild. Der Zuschuss ist eine eng definierte Ausnahme für bestimmte freiwillige GKV-Mitglieder.“

Die Anspruchsvoraussetzungen stehen deshalb vor jedem Beitragsvergleich.

Amtliche Ebene
§ 80a LBG und BhVO SH
Dynamische Werte
Stand 02.08.2026
Prüfstatus
Sonderzuschuss separat verifiziert

FAQ zu Schleswig-Holstein

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Beitragszuschuss?

Ja, aber nur als eingeschränkte Alternative nach § 80a LBG für freiwillige GKV-Mitglieder unter besonderen Voraussetzungen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich.

Wie hoch sind die Regelsätze?

Sie richten sich nach Personengruppe und Familienstatus.

Gelten Bundeswerte?

Nein. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein.

Amtliche Grundlage

Bürgerservice Schleswig-Holstein – Beihilfeverordnung

DLZP – Anspruch und Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen

Datenstand: 02.08.2026.

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