Beihilfeprofil Schleswig-Holstein · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessung und GKV-Zuschuss
Das Profil erklärt die individuelle Beihilfe, den kalenderjährlichen Selbstbehalt und den eingeschränkten Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder nach § 80a LBG.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Beihilfefähige Aufwendungen werden nach der Landesverordnung und dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Bundesrecht oder Werte anderer Länder sind kein Ersatz für die schleswig-holsteinische Prüfung.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Landesprofil ohne fremde Ersatzwerte
Eingeschränkter GKV-Zuschuss
Schleswig-Holstein gewährt nach § 80a LBG unter engen Voraussetzungen einen Zuschuss für freiwillige GKV-Mitglieder. Er setzt insbesondere voraus, dass ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist, und ist kein allgemeines Wahlmodell für alle Beamten.
Kinderregel
70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Konkurrenzregel beachten
Beihilfe beim Länderwechsel
Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.
Heilfürsorge
Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.
Restkosten sorgfältig statt schematisch absichern
Ein mathematisch passender Prozenttarif kann Lücken hinterlassen, wenn die Beihilfe eine Leistung begrenzt. Deshalb werden landesrechtliche Beihilfefähigkeit und Versicherungsbedingungen gemeinsam geprüft. Die allgemeine Vertragslogik steht auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.
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Kinder
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Anwärter
Status und Tarifanschluss.
Ruhestand
Stichtag und neue Quote.
Dienstherrnwechsel
Zuständigkeit und neues Recht.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Schleswig-Holstein in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Regelfall ist die individuelle Beihilfe nach der BhVO. Daneben gibt es einen eingeschränkten GKV-Zuschuss. Er beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, umfasst keinen Pflegeversicherungszuschuss und lässt den allgemeinen Beihilfeanspruch dauerhaft entfallen.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung, Selbstbehalt und PKV-Restkosten zusammen prüfen.
- Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann zusätzlich die Voraussetzungen des § 80a LBG prüfen.
- Wenn der PKV-Basistarif finanziell nicht nachteilig oder möglich ist, dann ist der Sonderzuschuss nicht automatisch eröffnet.
- Wenn der Zuschuss gewählt wird, dann Unwiderruflichkeit und Folgen für Angehörige vorab bewerten.
Regelbeihilfe und Sonderzuschuss sauber trennen
Praxisbeispiel
Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet und um den kalenderjährlichen Selbstbehalt gekürzt. Beim Sonderzuschuss ist stattdessen die Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags maßgeblich; ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt.
Typische Fehler
- den Sonderzuschuss als allgemeine pauschale Beihilfe darstellen,
- die Basistarif-Voraussetzung übergehen,
- Pflegeversicherung in die Zuschussrechnung einbeziehen,
- Unwiderruflichkeit und Angehörigenfolgen unterschätzen.

Jan Pohls Einordnung
„Schleswig-Holstein hat kein frei wählbares Standardmodell nach Hamburger Vorbild. Der Zuschuss ist eine eng definierte Ausnahme für bestimmte freiwillige GKV-Mitglieder.“
Die Anspruchsvoraussetzungen stehen deshalb vor jedem Beitragsvergleich.
§ 80a LBG und BhVO SH
Stand 02.08.2026
Sonderzuschuss separat verifiziert
FAQ zu Schleswig-Holstein
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Beitragszuschuss?
Ja, aber nur als eingeschränkte Alternative nach § 80a LBG für freiwillige GKV-Mitglieder unter besonderen Voraussetzungen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; für die meisten Berechtigten ist die Entscheidung unwiderruflich.
Wie hoch sind die Regelsätze?
Sie richten sich nach Personengruppe und Familienstatus.
Gelten Bundeswerte?
Nein. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein.
Amtliche Grundlage
Bürgerservice Schleswig-Holstein – Beihilfeverordnung
DLZP – Anspruch und Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen
Datenstand: 02.08.2026.
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