Beihilfeprofil Niedersachsen · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Niedersachsen: Bemessung, Eigenbehalte und Belastungsgrenze
In Niedersachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive Beamte 50 %, bei erfüllter Kinderregel 70 % und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Bei individueller Beihilfe mindern Eigenbehalte die Auszahlung; sie werden über das Kalenderjahr gegen eine Belastungsgrenze gerechnet.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Niedersachsen?
Nach dem niedersächsischen Landesrecht werden beihilfefähige Aufwendungen mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Daneben besteht seit 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei laufenden Rechnungen sind vor allem Eigenbehalte und Belastungsgrenzen wichtig.
Wie sich Niedersachsen von anderen Rechtskreisen unterscheidet, zeigt der Beihilfe-Ländervergleich mit Bund und allen 16 Ländern.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Niedersächsische Besonderheiten
Eigenbehalte
Eigenbehalte grundsätzlich zehn Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR bei den gesetzlich genannten Leistungen; Belastungsgrenze zwei Prozent, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Einführung der pauschalen Beihilfe
2024-02-01
Beginn der Leistung
Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.
Pflege
Pflegeleistungen und Pflegepflichtversicherung richten sich nach der landesrechtlichen Abgrenzung; häufig verbleibt die Pflege im individuellen Beihilfesystem.
Belastungsgrenze statt isoliertem Einzelabzug
Eigenbehalte müssen im Jahreszusammenhang betrachtet werden. Maßgeblich sind die berücksichtigten Einkünfte und gegebenenfalls eine chronische Erkrankung. Für die Beratung ist deshalb eine Übersicht der bereits abgezogenen Beträge sinnvoll.
Weiterführende Themen
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GKV oder PKV, Bindungswirkung und Beitrag.
Kinder
Zuordnung und Versicherungsweg.
Ruhestand
Stichtag und neue Restkostenquote.
Dienstherrnwechsel
Neues Recht und Portabilität.
PKV-Tarifaufbau
Quote und Ergänzungsschutz.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Niedersachsen in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Niedersachsen gewährt individuelle Beihilfe und seit Februar 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei individueller Beihilfe sind zusätzlich Eigenbehalte und die jährliche Belastungsgrenze zu berücksichtigen.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Eigenbehalte über das Kalenderjahr dokumentieren.
- Wenn die Belastungsgrenze erreicht sein könnte, dann Einkünfte und bereits abgezogene Beträge nachweisen.
- Wenn pauschale Beihilfe gewählt werden soll, dann Wahlfrist und Unwiderruflichkeit vorab prüfen.
- Wenn sich Familie oder Dienstherr ändern, dann System und Versicherung neu bewerten.
Erstattung und Jahresbelastung zusammen betrachten
Praxisbeispiel
Rechenbeispiel mit einem angenommenen Bemessungssatz von 50 %: Eine mit 1.000 € anerkannte Aufwendung führt zunächst zu 500 € Beihilfe. Ein nach der NBhVO anwendbarer Eigenbehalt kann die Auszahlung reduzieren. Deshalb müssen rechnerischer Beihilfeanteil, tatsächlicher Bescheid und PKV-Leistung getrennt nachvollzogen werden.
Typische Fehler
- Eigenbehalte nur je Einzelrechnung betrachten,
- die Belastungsgrenze ohne Einkommensnachweis unterstellen,
- Wahlfrist und Bindungswirkung der pauschalen Beihilfe übersehen,
- Bescheid und PKV-Abrechnung nicht gemeinsam prüfen.

Jan Pohls Einordnung
„In Niedersachsen reicht die Prozentquote nicht. Erst die Jahresbetrachtung von Eigenbehalten und Belastungsgrenze zeigt, was tatsächlich beim Beamten verbleibt.“
Für die Prüfung sollten Beihilfebescheide und PKV-Abrechnungen kalenderjährlich gesammelt werden.
NBG und NBhVO
Stand 02.08.2026
NBG und NBhVO; Eigenbehalte im Jahreskontext geprüft
FAQ zur Beihilfe Niedersachsen
Gibt es in Niedersachsen pauschale Beihilfe?
Ja. Niedersachsen bietet sie seit Februar 2024. Die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft bindend; Beginn und Bindungswirkung sind vorab zu prüfen.
Welche Eigenbehalte gelten in Niedersachsen?
Es gelten prozentuale Abzüge mit Mindest- und Höchstbeträgen sowie eine Belastungsgrenze.
Wie hoch ist die Beihilfe in Niedersachsen?
Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.
Amtliche Grundlage
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem – NBG und NBhVO
Datenstand: 02.08.2026.
Rechtlicher Hinweis
Vollständigen rechtlichen Hinweis anzeigen
Diese Seite ordnet die niedersächsischen Beihilferegeln allgemein ein. Sie ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende NBhVO und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Der Stand der dynamischen Werte steht im Quellenblock.
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