Beihilfe Niedersachsen: Bemessung, Eigenbehalte und Belastungsgrenze

Beihilfeprofil Niedersachsen · Datenstand 02.08.2026

Beihilfe Niedersachsen: Bemessung, Eigenbehalte und Belastungsgrenze

In Niedersachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive Beamte 50 %, bei erfüllter Kinderregel 70 % und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Bei individueller Beihilfe mindern Eigenbehalte die Auszahlung; sie werden über das Kalenderjahr gegen eine Belastungsgrenze gerechnet.

50 %
aktive Beamte
70 %
bei erfüllter Kinderregel
80 %
berücksichtigungsfähige Kinder

Beihilfe und PKV gemeinsam prüfen

Wie funktioniert die Beihilfe in Niedersachsen?

Nach dem niedersächsischen Landesrecht werden beihilfefähige Aufwendungen mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Daneben besteht seit 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei laufenden Rechnungen sind vor allem Eigenbehalte und Belastungsgrenzen wichtig.

Wie sich Niedersachsen von anderen Rechtskreisen unterscheidet, zeigt der Beihilfe-Ländervergleich mit Bund und allen 16 Ländern.

Bemessungssätze

Person / SituationRegelwert
Aktive Beamte50 %
Aktive bei erfüllter Kinderregel70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehe-/Lebenspartner70 %
Kinder80 %

Niedersächsische Besonderheiten

Eigenbehalte

Eigenbehalte grundsätzlich zehn Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR bei den gesetzlich genannten Leistungen; Belastungsgrenze zwei Prozent, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Einführung der pauschalen Beihilfe

2024-02-01

Beginn der Leistung

Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.

Pflege

Pflegeleistungen und Pflegepflichtversicherung richten sich nach der landesrechtlichen Abgrenzung; häufig verbleibt die Pflege im individuellen Beihilfesystem.

Werte, die wir nicht pauschal nennen: Partner-Einkommensgrenze, allgemeine Antragsfrist und stationäre Abzüge ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Diese Beträge klären wir anhand Ihres Beihilfebescheids.

Belastungsgrenze statt isoliertem Einzelabzug

Eigenbehalte müssen im Jahreszusammenhang betrachtet werden. Maßgeblich sind die berücksichtigten Einkünfte und gegebenenfalls eine chronische Erkrankung. Für die Beratung ist deshalb eine Übersicht der bereits abgezogenen Beträge sinnvoll.

Weiterführende Themen

Systemwahl

GKV oder PKV, Bindungswirkung und Beitrag.

Kinder

Zuordnung und Versicherungsweg.

Fachprüfung · Entscheidungsstrecke

Beihilfe Niedersachsen in 60 Sekunden

Die belastbare Kurzantwort

Niedersachsen gewährt individuelle Beihilfe und seit Februar 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei individueller Beihilfe sind zusätzlich Eigenbehalte und die jährliche Belastungsgrenze zu berücksichtigen.

Wenn-dann-Logik

  1. Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Eigenbehalte über das Kalenderjahr dokumentieren.
  2. Wenn die Belastungsgrenze erreicht sein könnte, dann Einkünfte und bereits abgezogene Beträge nachweisen.
  3. Wenn pauschale Beihilfe gewählt werden soll, dann Wahlfrist und Unwiderruflichkeit vorab prüfen.
  4. Wenn sich Familie oder Dienstherr ändern, dann System und Versicherung neu bewerten.

Erstattung und Jahresbelastung zusammen betrachten

Entscheidungsweg der Beihilfe NiedersachsenAnerkannte Aufwendung, Bemessung, Eigenbehalte und Krankenversicherung oder pauschale Beihilfe.1. Anerkennungbeihilfefähiger Betrag2. Bemessungpersönlicher Satz3. EigenanteilAbzug & Belastungsgrenze4. AbsicherungPKV oder pauschal

Praxisbeispiel

Rechenbeispiel mit einem angenommenen Bemessungssatz von 50 %: Eine mit 1.000 € anerkannte Aufwendung führt zunächst zu 500 € Beihilfe. Ein nach der NBhVO anwendbarer Eigenbehalt kann die Auszahlung reduzieren. Deshalb müssen rechnerischer Beihilfeanteil, tatsächlicher Bescheid und PKV-Leistung getrennt nachvollzogen werden.

Typische Fehler

  • Eigenbehalte nur je Einzelrechnung betrachten,
  • die Belastungsgrenze ohne Einkommensnachweis unterstellen,
  • Wahlfrist und Bindungswirkung der pauschalen Beihilfe übersehen,
  • Bescheid und PKV-Abrechnung nicht gemeinsam prüfen.
Jan Pohl, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Versicherungsmakler

Jan Pohls Einordnung

„In Niedersachsen reicht die Prozentquote nicht. Erst die Jahresbetrachtung von Eigenbehalten und Belastungsgrenze zeigt, was tatsächlich beim Beamten verbleibt.“

Für die Prüfung sollten Beihilfebescheide und PKV-Abrechnungen kalenderjährlich gesammelt werden.

Amtliche Ebene
NBG und NBhVO
Dynamische Werte
Stand 02.08.2026
Geprüft gegen
NBG und NBhVO; Eigenbehalte im Jahreskontext geprüft

FAQ zur Beihilfe Niedersachsen

Gibt es in Niedersachsen pauschale Beihilfe?

Ja. Niedersachsen bietet sie seit Februar 2024. Die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft bindend; Beginn und Bindungswirkung sind vorab zu prüfen.

Welche Eigenbehalte gelten in Niedersachsen?

Es gelten prozentuale Abzüge mit Mindest- und Höchstbeträgen sowie eine Belastungsgrenze.

Wie hoch ist die Beihilfe in Niedersachsen?

Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.

Amtliche Grundlage

Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem – NBG und NBhVO

Datenstand: 02.08.2026.

Rechtlicher Hinweis

Vollständigen rechtlichen Hinweis anzeigen

Diese Seite ordnet die niedersächsischen Beihilferegeln allgemein ein. Sie ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende NBhVO und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Der Stand der dynamischen Werte steht im Quellenblock.

Wechsel in ein Nachbarland: welches Beihilferecht dann gilt

Ein Dienstherrnwechsel führt überwiegend in ein angrenzendes Land. Mit dem Dienstherrn wechselt der Rechtskreis: Bemessungssatz, Antrags- und Erklärungsfristen und das Wahlrecht zwischen individueller und pauschaler Beihilfe werden dort neu bestimmt. Prüfen Sie das Zielland, bevor Sie den Versicherungsvertrag anpassen.

Ein Wechsel in den Bundesdienst führt ebenfalls in einen eigenen Rechtskreis: Bundesbeihilfe: was sich beim Wechsel in den Bundesdienst nach der BBhV ändert. Den Gesamtüberblick über Bund und alle Länder gibt der Vergleich der Beihilferegeln von Bund und Ländern.

Beihilfe Niedersachsen und PKV gemeinsam prüfen

Eigenbehalte, Belastungsgrenze, Systemwahl und bestehender Tarif werden zusammengeführt.

Beratungstermin buchen