Beihilfeprofil Sachsen-Anhalt · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessungssätze und GKV-Zuschuss
Der Bemessungssatz beträgt in Sachsen-Anhalt 50 % für aktive Beamte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Neben dieser individuellen Beihilfe besteht nach § 3d BesVersEG LSA ein Zuschuss für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte. Beide Wege folgen unterschiedlichen Rechengrößen und werden getrennt geprüft.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Sachsen-Anhalt?
Das Land gewährt individuelle Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Der persönliche Bemessungssatz bestimmt den Anteil; Familienstatus und ergänzende Krankenversicherung gehören in dieselbe Betrachtung.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Was das Profil fachlich abgrenzt
Zuschuss zur freiwilligen GKV
Sachsen-Anhalt gewährt nach § 3d BesVersEG LSA einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte und bezeichnet ihn als pauschale Beihilfe. Er ist kein allgemeines Wahlmodell für jede PKV- oder GKV-Konstellation. Wie die Modelle anderer Länder aufgebaut sind, ordnet Pauschale Beihilfe.
Kinderregel
70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
Beihilfe beim Länderwechsel
Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.
Heilfürsorge
Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.
Welche Werte diese Seite bewusst nicht nennt
Einzelne Detailwerte des Landesrechts sind derzeit nicht abschließend belegt. Sie werden hier nicht durch Zahlen aus Bund, Sachsen oder Thüringen ersetzt, weil eine übernommene Zahl im Einzelfall zu einer falschen Erwartung an die Erstattung führt. Den für Ihr Aufwendungsjahr geltenden Wert klären wir anhand Ihres Bescheids. Ob der Tarif zur verbleibenden Quote passt, wird auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau geprüft.
Welche Frage auf welcher Seite beantwortet wird
Kinder
Zuordnung, Familienzuschlag und Versicherungsweg.
Anwärter
Vorbereitungsdienst und Tarifanschluss.
Ruhestand
Leistungsstichtag und neue Restkostenquote.
Dienstherrnwechsel
Stichtag, Zuständigkeit und neue Rechtsgrundlage.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Sachsen-Anhalt in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Neben der individuellen Beihilfe gibt es einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Die Landesverwaltung bezeichnet ihn als pauschale Beihilfe. Er ist jedoch zielgruppenspezifisch und darf nicht mit einem allgemeinen Beitragszuschuss für jede Krankenversicherungsform gleichgesetzt werden.
Wenn-dann-Logik
- Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann Anspruch und Antrag nach § 3d prüfen.
- Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung und PKV-Restkosten abstimmen.
- Wenn eine PKV-Vollversicherung besteht, dann den GKV-Zuschuss nicht als automatisches Alternativmodell behandeln.
- Wenn der Dienstherr wechselt, dann Zuschuss- und Beihilfestatus neu klären.
Zwei klar getrennte Wege
Praxisbeispiel
Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Beim GKV-Zuschuss ist dagegen der freiwillige Krankenversicherungsbeitrag die Rechengröße. Beide Modelle beantworten unterschiedliche Fragen und dürfen nicht in einer Prozentrechnung zusammengezogen werden.
Typische Fehler
- den GKV-Zuschuss als allgemeines PKV-Wahlmodell darstellen,
- freiwillige und Pflichtmitgliedschaft nicht unterscheiden,
- Beitragszuschuss und Rechnungserstattung vermischen,
- den Antrag ohne Prüfung des persönlichen Status stellen.

Jan Pohls Einordnung
„Der Begriff pauschale Beihilfe klingt weiter, als das Modell in Sachsen-Anhalt tatsächlich ist. Entscheidend ist die freiwillige GKV-Mitgliedschaft.“
Die Seite trennt deshalb Anspruchsgruppe, Berechnungsbasis und Versicherungsfolge.
§ 3d BesVersEG LSA
Stand 02.08.2026
Landesrecht Sachsen-Anhalt
FAQ zur Beihilfe Sachsen-Anhalt
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine pauschale Beihilfe?
Das Land bezeichnet den Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 3d BesVersEG LSA als pauschale Beihilfe. Er richtet sich an freiwillig gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte und ist deshalb von den umfassenderen Wahlmodellen anderer Länder abzugrenzen.
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt?
Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.
Warum nennt diese Seite nicht jede Detailzahl?
Einzelne Detailwerte sind derzeit nicht abschließend belegt und werden nicht durch Zahlen aus anderen Bundesländern ersetzt. Den für Ihr Aufwendungsjahr geltenden Wert klären wir anhand Ihres Bescheids.
Amtliche Grundlage
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt – Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Datenstand: 02.08.2026.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über das Beihilferecht in Sachsen-Anhalt und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben sind unverbindlich. Maßgeblich bleiben die geltende amtliche Fassung, der konkrete Leistungszeitpunkt und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Eine Erstattungszusage ist damit nicht verbunden.
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Beihilfe Sachsen-Anhalt belastbar einordnen
Bemessung, GKV-Zuschuss und bestehender Krankenversicherungsschutz werden getrennt geprüft.
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