Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessung und GKV-Zuschuss

Beihilfeprofil Sachsen-Anhalt · Datenstand 02.08.2026

Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessungssätze und GKV-Zuschuss

Der Bemessungssatz beträgt in Sachsen-Anhalt 50 % für aktive Beamte, 70 % bei erfüllter Kinderregel und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Neben dieser individuellen Beihilfe besteht nach § 3d BesVersEG LSA ein Zuschuss für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte. Beide Wege folgen unterschiedlichen Rechengrößen und werden getrennt geprüft.

50 %
aktive Beamte
70 %
bei erfüllter Kinderregel
80 %
berücksichtigungsfähige Kinder

Beihilfe und Krankenversicherung gemeinsam prüfen lassen

Wie funktioniert die Beihilfe in Sachsen-Anhalt?

Das Land gewährt individuelle Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Der persönliche Bemessungssatz bestimmt den Anteil; Familienstatus und ergänzende Krankenversicherung gehören in dieselbe Betrachtung.

Wichtig: Beihilfe ist Landesrecht. Werte und Verfahrensregeln der Bundesbeihilfe oder anderer Länder lassen sich nicht auf Sachsen-Anhalt übertragen. Wie weit die Rechtskreise auseinanderliegen, zeigt der Bundesländervergleich.

Bemessungssätze

Person / SituationRegelwert Sachsen-Anhalt
Aktive Beamte50 %
Aktive bei erfüllter Kinderregel70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehe-/Lebenspartner70 %
Kinder80 %

Was das Profil fachlich abgrenzt

Zuschuss zur freiwilligen GKV

Sachsen-Anhalt gewährt nach § 3d BesVersEG LSA einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte und bezeichnet ihn als pauschale Beihilfe. Er ist kein allgemeines Wahlmodell für jede PKV- oder GKV-Konstellation. Wie die Modelle anderer Länder aufgebaut sind, ordnet Pauschale Beihilfe.

Kinderregel

70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

Beihilfe beim Länderwechsel

Keine automatische Portabilität; ab dem maßgeblichen Zeitpunkt gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Offene Aufwendungen zeitlich und nach Zuständigkeit zuordnen.

Heilfürsorge

Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.

Prüfreihenfolge: Partner-Einkommensgrenze, Antragsfrist, Eigenbelastungen und Abzüge bei stationären Wahlleistungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Landesregelung und dem konkreten Leistungszeitpunkt. Diese Werte gehören in die Prüfung des einzelnen Bescheids, nicht in eine allgemeine Übersicht.

Welche Werte diese Seite bewusst nicht nennt

Einzelne Detailwerte des Landesrechts sind derzeit nicht abschließend belegt. Sie werden hier nicht durch Zahlen aus Bund, Sachsen oder Thüringen ersetzt, weil eine übernommene Zahl im Einzelfall zu einer falschen Erwartung an die Erstattung führt. Den für Ihr Aufwendungsjahr geltenden Wert klären wir anhand Ihres Bescheids. Ob der Tarif zur verbleibenden Quote passt, wird auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau geprüft.

Welche Frage auf welcher Seite beantwortet wird

Kinder

Zuordnung, Familienzuschlag und Versicherungsweg.

Anwärter

Vorbereitungsdienst und Tarifanschluss.

Ruhestand

Leistungsstichtag und neue Restkostenquote.

Fachprüfung · Entscheidungsstrecke

Beihilfe Sachsen-Anhalt in 60 Sekunden

Die belastbare Kurzantwort

Neben der individuellen Beihilfe gibt es einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Die Landesverwaltung bezeichnet ihn als pauschale Beihilfe. Er ist jedoch zielgruppenspezifisch und darf nicht mit einem allgemeinen Beitragszuschuss für jede Krankenversicherungsform gleichgesetzt werden.

Wenn-dann-Logik

  1. Wenn freiwillige GKV-Mitgliedschaft besteht, dann Anspruch und Antrag nach § 3d prüfen.
  2. Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Bemessung und PKV-Restkosten abstimmen.
  3. Wenn eine PKV-Vollversicherung besteht, dann den GKV-Zuschuss nicht als automatisches Alternativmodell behandeln.
  4. Wenn der Dienstherr wechselt, dann Zuschuss- und Beihilfestatus neu klären.

Zwei klar getrennte Wege

Beihilfe und GKV-Zuschuss Sachsen-AnhaltStatusprüfung, individuelle Beihilfe oder freiwillige GKV, jeweilige Berechnung und Versicherungsfolgen.1. StatusBeihilfe & Versicherung2. Wegindividuell oder GKV3. BerechnungAufwendung oder Beitrag4. FolgeRestkosten / Zuschuss

Praxisbeispiel

Bei individueller Beihilfe wird eine anerkannte Aufwendung mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Beim GKV-Zuschuss ist dagegen der freiwillige Krankenversicherungsbeitrag die Rechengröße. Beide Modelle beantworten unterschiedliche Fragen und dürfen nicht in einer Prozentrechnung zusammengezogen werden.

Typische Fehler

  • den GKV-Zuschuss als allgemeines PKV-Wahlmodell darstellen,
  • freiwillige und Pflichtmitgliedschaft nicht unterscheiden,
  • Beitragszuschuss und Rechnungserstattung vermischen,
  • den Antrag ohne Prüfung des persönlichen Status stellen.
Jan Pohl, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Versicherungsmakler

Jan Pohls Einordnung

„Der Begriff pauschale Beihilfe klingt weiter, als das Modell in Sachsen-Anhalt tatsächlich ist. Entscheidend ist die freiwillige GKV-Mitgliedschaft.“

Die Seite trennt deshalb Anspruchsgruppe, Berechnungsbasis und Versicherungsfolge.

Amtliche Ebene
§ 3d BesVersEG LSA
Dynamische Werte
Stand 02.08.2026
Geprüft gegen
Landesrecht Sachsen-Anhalt

FAQ zur Beihilfe Sachsen-Anhalt

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine pauschale Beihilfe?

Das Land bezeichnet den Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 3d BesVersEG LSA als pauschale Beihilfe. Er richtet sich an freiwillig gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte und ist deshalb von den umfassenderen Wahlmodellen anderer Länder abzugrenzen.

Wie hoch sind die Beihilfesätze in Sachsen-Anhalt?

Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.

Warum nennt diese Seite nicht jede Detailzahl?

Einzelne Detailwerte sind derzeit nicht abschließend belegt und werden nicht durch Zahlen aus anderen Bundesländern ersetzt. Den für Ihr Aufwendungsjahr geltenden Wert klären wir anhand Ihres Bescheids.

Amtliche Grundlage

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt – Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wechsel in ein Nachbarland: welches Beihilferecht dann gilt

Ein Dienstherrnwechsel führt überwiegend in ein angrenzendes Land. Mit dem Dienstherrn wechselt der Rechtskreis: Bemessungssatz, Antrags- und Erklärungsfristen und das Wahlrecht zwischen individueller und pauschaler Beihilfe werden dort neu bestimmt. Prüfen Sie das Zielland, bevor Sie den Versicherungsvertrag anpassen.

Ein Wechsel in den Bundesdienst führt ebenfalls in einen eigenen Rechtskreis: Bundesbeihilfe: was sich beim Wechsel in den Bundesdienst nach der BBhV ändert. Den Gesamtüberblick über Bund und alle Länder gibt der Vergleich der Beihilferegeln von Bund und Ländern.

Beihilfe Sachsen-Anhalt belastbar einordnen

Bemessung, GKV-Zuschuss und bestehender Krankenversicherungsschutz werden getrennt geprüft.

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