Beihilfeprofil Hamburg · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Hamburg: Bemessung, Anspruchsgruppen und Status
In Hamburg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive Beamte 50 %, bei erfüllter Kinderregel 70 % und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Hamburg war 2018 das erste Land mit einer Beitragsbeteiligung als Alternative. Für Polizei und Feuerwehr ist vorher der Status bei der Heilfürsorge zu klären.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Hamburg?
Die Hamburgische Beihilfeverordnung bestimmt die beihilfefähigen Aufwendungen und Bemessungssätze. Daneben kann eine pauschale Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag gewählt werden. Für Heilfürsorgeberechtigte ist vor jeder Wahl zunächst der beamtenrechtliche Status zu klären.
Die allgemeine Systementscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe und die freie Heilfürsorge sind dort ausführlich erklärt.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert Hamburg |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Hamburger Besonderheiten
Pauschale Beihilfe seit 2018
Hamburg war das erste Land mit diesem Modell. Die Zuschusshöhe lautet im Datensatz: Grundsätzlich 50 % der berücksichtigungsfähigen Beiträge zur Krankenvollversicherung, begrenzt nach Landesrecht.
Einkommensgrenze Partner
20.000 EUR nach der aktuellen amtlichen Beihilfeinformation; maßgeblich bleibt die geltende HmbBeihVO
Anspruchsgruppen
Beihilfeberechtigte mit freiwilliger GKV oder privater Krankenvollversicherung nach Maßgabe des Landesrechts; Heilfürsorge- und Konkurrenzregeln beachten.
Heilfürsorge
Vorrangige Heilfürsorge gilt nur für gesetzlich bestimmte Personengruppen; Angehörigen- und Übergangsansprüche sind getrennt zu prüfen.
Warum die Systemwahl in Hamburg besonders sorgfältig erfolgen muss
Die pauschale Beihilfe ist nicht nur ein Zuschussvergleich. Bei GKV oder PKV-Vollversicherung wirken Beitrag, Familienstatus, Ruhestand und ein möglicher späterer Dienstherrnwechsel zusammen. Für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte kommt zusätzlich die Frage hinzu, ob und unter welchen Voraussetzungen auf Heilfürsorge verzichtet werden kann.
Weiterführende Themen
Ländervergleich
Rechtskreise auswählen und Unterschiede erkennen.
Kinder
Zuordnung und Versicherungsweg.
Ruhestand
Stichtag und Tarifstufe.
Dienstherrnwechsel
Portabilität und neues Landesrecht.
PKV-Tarifaufbau
Restkostenquote und Ergänzungsschutz.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Hamburg in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Hamburg bietet neben der individuellen Beihilfe seit 2018 die pauschale Beihilfe. Bei Polizei und Feuerwehr muss vor jeder Systementscheidung zusätzlich geklärt werden, ob Heilfürsorge besteht und ob ein Verzicht rechtlich zulässig ist.
Wenn-dann-Logik
- Wenn Heilfürsorge besteht, dann zuerst Status und Verzichtsmöglichkeit prüfen.
- Wenn individuelle Beihilfe gewählt wird, dann Restkostenquote und Ergänzungsschutz abstimmen.
- Wenn pauschale Beihilfe erwogen wird, dann Familie, Beitrag, Ruhestand und Bindungswirkung vergleichen.
- Wenn ein Dienstherrnwechsel möglich ist, dann die Portabilität der Entscheidung gesondert prüfen.
Status vor Systemwahl
Praxisbeispiel
Rechenbeispiel mit einem angenommenen Bemessungssatz von 50 %: Eine mit 1.000 € anerkannte Aufwendung führt bei individueller Beihilfe zu 500 € Beihilfe. Bei pauschaler Beihilfe ist nicht die Rechnung, sondern der zuschussfähige Krankenversicherungsbeitrag die Rechengröße. Beide Ergebnisse dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Typische Fehler
- Heilfürsorgeberechtigung übergehen,
- pauschale Beihilfe als reine PKV-Tarifstufe behandeln,
- Familien- und Ruhestandsfolgen ausblenden,
- Vertragsänderungen vor der rechtlichen Statusklärung vornehmen.

Jan Pohls Einordnung
„In Hamburg muss vor der Beitragsrechnung der Status geklärt werden. Besonders bei Polizei und Feuerwehr ist Heilfürsorge keine Randnotiz, sondern der erste Entscheidungsknoten.“
Erst danach ist ein Vergleich der Krankenversicherungssysteme belastbar.
Hamburgische Beihilfeverordnung
Stand 02.08.2026
Hamburgische Beihilfeverordnung; Heilfürsorge gesondert geprüft
FAQ zur Beihilfe Hamburg
Gibt es in Hamburg pauschale Beihilfe?
Ja. Hamburg bietet das Modell seit August 2018. Die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft bindend; Anspruch, Beitrag und Bindungswirkung sind individuell zu prüfen.
Was gilt in Hamburg bei Heilfürsorge?
Für Polizei und Feuerwehr ist zuerst zu prüfen, ob ein gesetzlich zulässiger Verzicht auf Heilfürsorge überhaupt möglich ist.
Wie hoch ist die Beihilfe in Hamburg?
Die Regelsätze richten sich nach Personengruppe und Familienstatus; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.
Amtliche Grundlage
Landesrecht Hamburg – Hamburgische Beihilfeverordnung
Datenstand: 02.08.2026.
Rechtlicher Hinweis
Vollständigen rechtlichen Hinweis anzeigen
Diese Seite ordnet die Hamburger Beihilferegeln allgemein ein. Sie ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Hamburgische Beihilfeverordnung und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall. Der Stand der dynamischen Werte steht im Quellenblock.
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