Beihilfeprofil Berlin · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Berlin: Bemessungssätze, LBhVO und Systemwahl
In Berlin beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive Beamte 50 %, bei erfüllter Kinderregel 70 % und für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Maßgeblich ist die Landesbeihilfeverordnung in der seit 1. März 2026 geltenden Fassung. Neben der individuellen Beihilfe besteht eine Beitragsbeteiligung als alternative Systementscheidung.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Berlin?
Berlin wendet seine Landesbeihilfeverordnung an. Entscheidend sind die beihilfefähige Aufwendung, der persönliche Bemessungssatz und das Versicherungsmodell. Seit dem 1. März 2026 ist die aktualisierte Fassung der LBhVO zu beachten.
Wie sich Berlin von anderen Rechtskreisen unterscheidet, zeigt der Beihilfe-Ländervergleich mit Bund und allen 16 Ländern.
Bemessung nach Personengruppe
| Situation | Regelwert |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Berliner Besonderheiten
Dreijährige Ausschlussfrist
Drei Jahre nach Rechnungsdatum; besondere Fristanker für Pflege- und Sonderfälle
Pauschale Beihilfe
Berlin bietet eine Beitragsbeteiligung als Alternative zur individuellen Beihilfe. Der Beginn wird so beschrieben: Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.
Bindungswirkung
grundsätzlich unwiderruflich
Individuelle und pauschale Beihilfe getrennt entscheiden
Bei individueller Beihilfe werden beihilfefähige Aufwendungen nach dem persönlichen Satz erstattet. Die pauschale Beihilfe beteiligt sich am Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist keine bloße PKV-Tarifstufe und kann langfristig auf Familie, Ruhestand und Dienstherrnwechsel wirken.
Die vollständige Entscheidungslogik bleibt auf Pauschale Beihilfe; die Vertragsmechanik auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.
Was in anderen Lebensphasen gilt
Anwärter
Vorbereitungsdienst und Anschlussfähigkeit.
Kinder
Zuordnung und Krankenversicherungsweg.
Ruhestand
Leistungsstichtag und Tarifstufenwechsel.
Dienstherrnwechsel
Zuständigkeit und neues Beihilferecht.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Berlin in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Berlin prüft zunächst die Beihilfefähigkeit und wendet danach den persönlichen Bemessungssatz an. Zusätzlich kann die pauschale Beihilfe gewählt werden. Beide Systeme müssen vor einer Versicherungsänderung langfristig verglichen werden.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe gewählt wird, dann muss die PKV zur Restkostenquote passen.
- Wenn pauschale Beihilfe erwogen wird, dann Beitrag, Familie, Ruhestand und Bindungswirkung vergleichen.
- Wenn der Dienstherr wechselt, dann ist die Systementscheidung nicht automatisch übertragbar.
- Wenn der Leistungszeitpunkt nach dem 1. März 2026 liegt, dann ist die aktuelle LBhVO-Fassung maßgeblich.
Vom Landesrecht zur Restkostenprüfung
Praxisbeispiel
Rechenbeispiel mit einem angenommenen Bemessungssatz von 50 %: Von einer Rechnung über 1.200 € werden beispielhaft 1.000 € anerkannt, die individuelle Beihilfe beträgt dann 500 €. Vom Rechnungsbetrag bleiben 700 € offen. Bei pauschaler Beihilfe funktioniert die Rechnung anders: Entscheidend ist der zuschussfähige Krankenversicherungsbeitrag, nicht die einzelne Rechnung.
Typische Fehler
- individuelle und pauschale Beihilfe rechnerisch vermischen,
- nur den heutigen Monatsbeitrag vergleichen,
- die LBhVO-Fassung am Leistungsdatum nicht beachten,
- den PKV-Vertrag vor der Statusbestätigung verändern.

Jan Pohls Einordnung
„In Berlin entscheidet nicht nur die aktuelle Beitragshöhe. Die Systemwahl muss auch bei Familiengründung, Ruhestand und einem späteren Dienstherrnwechsel tragfähig bleiben.“
Darum steht die Systementscheidung vor der Auswahl oder Änderung des Krankenversicherungstarifs.
LBhVO Berlin
Stand 02.08.2026
LBhVO Berlin in der Fassung ab 1. März 2026
FAQ zur Beihilfe Berlin
Welche Beihilfesätze gelten in Berlin?
Die Regelsätze hängen von Personengruppe und Familienstatus ab; die aktuell geltenden Werte stehen in der Tabelle oben.
Gibt es in Berlin pauschale Beihilfe?
Ja. Die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft bindend; Beginn, Zuschusshöhe und Bindungswirkung sind vor einer Versicherungsänderung zu prüfen.
Welche LBhVO-Fassung ist 2026 relevant?
Für aktuelle Fälle ist die seit 1. März 2026 geltende Änderung der Landesbeihilfeverordnung zu berücksichtigen.
Amtliche Quellen
Landesverwaltungsamt Berlin – Landesbeihilfeverordnung
Datenstand: 02.08.2026.
Rechtlicher Hinweis
Vollständigen rechtlichen Hinweis anzeigen
Diese Seite ordnet die Berliner Beihilferegeln allgemein ein. Sie ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltende Landesbeihilfeverordnung und die Entscheidung der zuständigen Beihilfestelle im Einzelfall. Der Stand der dynamischen Werte steht im Quellenblock.
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