Altersvorsorgedepot Kinderzulage

Altersvorsorgedepot Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr

Familien können im geförderten Altersvorsorgedepot ab 2027 besonders viel zurückbekommen: Auf die Grundzulage kommt – bei eigener Förderberechtigung und ausreichendem Eigenbeitrag – für jedes Kind eine eigene Zulage obendrauf. Hier sehen Sie, wie hoch sie ist, wie sie sich summiert und was über die Jahre daraus wird.

300 Euro je Kind zusätzlich zur Grundzulage Rechenbeispiele für Familien
Was kommt für meine Familie zusammen?

Auf einen Blick

  • Pro Kind: 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro – berechnet auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag je Kind, also maximal 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr.
  • Zusätzlich zur Grundzulage: Die Grundzulage (bis 540 Euro) bleibt; die Kinderzulage kommt obendrauf.
  • Mindestbeitrag 120 Euro im Jahr (rund 10 Euro im Monat) eröffnet den Zugang zur Grundzulage – für die volle Ausschöpfung von Grund- und Kinderzulage reicht er allein aber nicht.
  • Hebel für Familien: Mehrere Kinder vervielfachen die mögliche Zulage – einer der größten Familien-Effekte der Reform.

Die kurze Antwort

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot? Für jedes Kind gibt es 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro, berechnet auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag je Kind – also maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese Kinderzulage kommt zusätzlich zur Grundzulage (bis 540 Euro) in Ihren Vertrag.

Was bringt das einer Familie? Bei zwei Kindern können das allein an Kinderzulagen 2 × 300 = 600 Euro pro Jahr sein – staatliche Zulagen, die in Ihre Altersvorsorge fließen und über die Jahre mitwachsen, sofern Sie förderberechtigt sind und ausreichend einzahlen.

Stand der Seite: 18.06.2026, auf Basis des Bundestagsbeschlusses vom 27.03.2026 und der BMF-FAQ vom 05.05.2026 (Anbieterstart ab 1. Januar 2027). Die konkrete Anbieterumsetzung, Zertifizierung und technische Abwicklung stehen noch aus. Den Überblick zur Reform finden Sie auf Altersvorsorgedepot – der Überblick.

Wie die Kinderzulage funktioniert

Die Förderung ist beitragsproportional aufgebaut: Sie zahlen ein, der Staat legt einen festen Anteil je Euro obendrauf. Für jedes Kind wird die Kinderzulage separat berechnet: Auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag je Kind kann eine Zulage von 100 Prozent entstehen.

  • 100 Prozent je Euro, je Kind: Für jeden eingezahlten Euro kann – bei eigener Förderberechtigung – 1 Euro Kinderzulage entstehen, berechnet auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag je Kind.
  • Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes: Die BMF-FAQ nennt keine Stichtagsgrenze nach Geburtsjahr; nach derzeitigem Stand soll ein zulageberechtigter Elternteil die Zulage je Kind erhalten können.
  • Mindestbeitrag beachten: Voraussetzung für die volle Zulage ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr und eine eigene Förderberechtigung.
  • Genug einzahlen: Um Grund- und Kinderzulagen voll auszuschöpfen, muss der Eigenbeitrag hoch genug sein – bis zur Einzahlungsobergrenze von 6.840 Euro ist Platz.
Wer ist förderberechtigt? Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (z. B. wissenschaftliche Mitarbeiter) sind in der Regel unmittelbar förderberechtigt. Bei Beamten, Ärzten mit Versorgungswerk, hohem Einkommen oder mehreren Vorsorgeschichten sollte die Förderberechtigung und die Förderwirkung immer im Gesamtkontext geprüft werden – die Zulagenhöhe allein entscheidet das nicht. Mehr auf Depot & Versorgungswerk und Depot für Beamte.
Nur die staatlichen Kinderzulagen, mit ca. 5% Wachstum rund 4.100 nach 6 Jahren rund 9.600 nach 12 Jahren rund 16.900 nach 18 Jahren Modell: 2 Kinder, 600 Euro Kinderzulage pro Jahr, ca. 5% jährlich. Beispielwerte, keine Prognose.

Abb. 1: Die Grafik zeigt nur den rechnerischen Wert der staatlichen Kinderzulagen; der dafür erforderliche Eigenbeitrag wird in dieser Darstellung nicht mitgerechnet. Ihr Eigenbeitrag und die Grundzulage kommen noch obendrauf.

Rechenbeispiele: was für Familien zusammenkommt

Die folgenden Beispiele zeigen die jährlichen Zulagen, die der Staat in den Vertrag legt – vorausgesetzt, der Eigenbeitrag reicht aus, um Grund- und Kinderzulagen voll auszuschöpfen.

Beispiel 1: Familie mit 1 Kind

Grundzulage540 €
Kinderzulage (1 Kind)300 €
Zulagen pro Jahr840 €

Bei voller Ausschöpfung und vorbehaltlich der finalen Umsetzung.

Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern

Grundzulage540 €
Kinderzulage (2 × 300 €)600 €
Zulagen pro Jahr1.140 €

Bei voller Ausschöpfung und vorbehaltlich der finalen Umsetzung.

Beispiel 3: Familie mit 3 Kindern

Grundzulage540 €
Kinderzulage (3 × 300 €)900 €
Zulagen pro Jahr1.440 €

Beispielwerte. Sie setzen voraus, dass die maßgeblichen Eigenbeiträge geleistet werden und die Zulagen nach der finalen gesetzlichen Umsetzung in voller Höhe zugeordnet werden können; die genaue Verrechnung gilt im Einzelfall. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

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Alle Zulagen im Überblick

ZulageHöheVoraussetzung
Grundzulage50 Cent je Euro bis 360 Euro, dann 25 Cent je Euro – max. 540 Euroeigene Förderberechtigung, mind. 120 Euro Eigenbeitrag
Kinderzulage100 Prozent je Euro bis 300 Euro – max. 300 Euro je Kindje Kind, an einen zulageberechtigten Elternteil
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 Eurozu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
Wichtig: Die Zulage ist nicht automatisch zusätzlich zu einem vollen Steuervorteil zu verstehen. In der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt die Zulage an und prüft, ob darüber hinaus ein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht. Der Zulageanspruch (inklusive Kinderzulagen) erhöht zugleich den als Sonderausgaben absetzbaren Höchstbetrag (ohne Kinder beispielsweise 2.340 Euro, mit Kinderzulagen mehr).

Recht & Struktur

  • Kinderzulage: 100 Prozent je Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag je Kind, nach derzeitigem Stand unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes (FAQ-Stand 05.05.2026, finale Umsetzung steht aus).
  • Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360 Euro, dann 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro.
  • Mindestbeitrag: 120 Euro im Jahr; der frühere einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfällt mit der beitragsproportionalen Zulage.

Quellen:

  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“: bundesfinanzministerium.de
  • Deutscher Bundestag, Beschluss vom 27.03.2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088 in der Fassung der Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/4996): bundestag.de

Typische Fehler bei der Kinderzulage

  • Zulage als selbstverständlich ansehen. Ohne eigene Förderberechtigung und den Mindestbeitrag von 120 Euro fließt keine Zulage.
  • Zu wenig einzahlen. Wer nur wenig spart, schöpft Grund- und Kinderzulagen nicht aus – die Zulage ist beitragsproportional.
  • Zulage und Steuervorteil doppelt rechnen. Beides wird in der Günstigerprüfung verrechnet, nicht einfach addiert.
  • Nur an ein Produkt denken. Ob das geförderte Depot die richtige Schicht ist, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab – die Zulage allein entscheidet das nicht.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen, zur Kinderzulage im Altersvorsorgedepot

Aus meiner Sicht ist die Kinderzulage für Familien einer der stärksten Hebel der Reform: 300 Euro je Kind legt der Staat zu, und das kann über zwei Jahrzehnte kräftig mitwachsen. Bei zwei oder drei Kindern summiert sich das schnell.

Mein Rat: Schauen Sie nicht nur auf die Zulagenhöhe, sondern darauf, ob Sie genug einzahlen, um sie auch wirklich auszuschöpfen – und ob das geförderte Depot zu Ihrer übrigen Vorsorge passt. Die Zulage ist ein starkes Argument, aber kein Selbstläufer.

Jan Pohl

Versicherungsmakler aus Aachen · ungebunden · seit 1999

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
Für jedes Kind 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro, berechnet auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag je Kind – also maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, zusätzlich zur Grundzulage.
Für welche Kinder gibt es die Zulage?
Die BMF-FAQ nennt keine Grenze nach Geburtsjahr: Ein zulageberechtigter Elternteil erhält die Kinderzulage je Kind. Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen gelten im Einzelfall – wir prüfen Ihre Situation konkret.
Bekommen beide Elternteile die Zulage?
Die Kinderzulage wird einem zulageberechtigten Elternteil je Kind zugeordnet. Wie die Zuordnung zwischen den Eltern im Detail läuft, regelt das Gesetz; die BMF-FAQ spricht von einem zulageberechtigten Elternteil.
Wie viel muss ich einzahlen, damit die Zulagen voll fließen?
Voraussetzung ist mindestens 120 Euro im Jahr. Um Grund- und Kinderzulagen voll auszuschöpfen, muss der Eigenbeitrag aber höher sein – die Zulage ist beitragsproportional. Bis 6.840 Euro Einzahlung im Jahr ist Platz.
Lohnt sich das Depot besonders für Familien?
Für Familien mit mehreren Kindern ist die Zulagenförderung besonders hoch. Ob das geförderte Depot die beste Schicht für Sie ist, hängt von Einkommen, Steuerstatus und vorhandener Vorsorge ab.

Reform 2027

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Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 von Anbietern angeboten werden können. Bis dahin klären wir gemeinsam, ob und wie es sich für Sie lohnt — damit Sie zum Start nicht reflexartig das erste Angebot nehmen, sondern eine fertige Entscheidung haben.

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