Altersvorsorgedepot Anbieter: Worauf Sie achten – und wie Sie es beantragen
Konkrete Anbieter und Produkte gibt es erst mit dem Marktstart 2027. Wer jetzt schon klug wählen will, bereitet die Entscheidung vor: mit den richtigen Auswahlkriterien, einem Vergleichsraster zum Mitnehmen und dem klaren Weg von der Einwilligung bis zur Beantragung.
Auf einen Blick
- Noch keine Anbieter: Die neuen Produkte sollen ab 1. Januar 2027 von Anbietern angeboten werden können – konkrete Produkte und Konditionen sind bis zum Marktstart noch nicht belastbar vergleichbar.
- Worauf es ankommt: Effektivkosten (Standarddepot-Deckel 1,0 %), Anlageauswahl, Auszahl-Flexibilität und ein sauberes Zulagenverfahren.
- Vorbereiten statt warten: ZfA-Einwilligung klären, Bedarf rechnen, vormerken – dann zum Start sofort entscheiden.
- Grenzen: max. 2 geförderte Verträge pro Person, Mindestbeitrag 120 Euro im Jahr.
Die kurze Antwort
Welche Anbieter gibt es für das Altersvorsorgedepot? Stand heute noch keine konkreten – die neuen Produkte dürfen erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer mit welchen Konditionen starten, ist noch offen.
Deshalb ist diese Seite eine Vorbereitungsseite: Sie liefert die Auswahlkriterien, ein Vergleichsraster, das Sie 2027 mit echten Angeboten füllen, und den Weg zur Beantragung. So entscheiden Sie zum Start nicht aus dem Bauch, sondern nach Plan.
Wer darf das Altersvorsorgedepot ab 2027 anbieten?
Anbieten dürfen Unternehmen, deren Produkte als geförderte Altersvorsorge zertifiziert sind. In Frage kommen vor allem:
- Banken und Depotbanken – klassische Wertpapierdepots mit Förderanbindung.
- Fondsgesellschaften, Wertpapierinstitute und Plattformanbieter – soweit sie zertifizierte Altersvorsorgeprodukte anbieten oder vertreiben dürfen; teils besonders kostengünstige ETF-Lösungen.
- Versicherer – teils mit Garantie- oder Renten-Varianten.
Welcher Anbietertyp am besten passt, hängt davon ab, ob Sie das günstige Standarddepot, mehr Anlageauswahl oder eine garantierte Verrentung wollen.
Die 6 Kriterien für die Anbieterwahl
Wenn 2027 die ersten Angebote kommen, vergleichen Sie nicht Marketing, sondern diese sechs Punkte:
- Effektivkosten: eine Prozentzahl pro Jahr – je niedriger, desto mehr bleibt. Standarddepot ist auf 1,0 % gedeckelt.
- Produktvariante: günstiges Standarddepot, frei gestaltetes Depot oder Garantieprodukt – passend zu Horizont und Risikoneigung.
- Anlageauswahl: breit gestreute, kostengünstige ETF vorhanden? Reicht die Auswahl für Ihre Strategie?
- Auszahl-Flexibilität: Leibrente, Auszahlplan bis mind. Alter 85, Teilkapital bis 30 % – bietet der Anbieter, was Sie später brauchen?
- Zulagenverfahren & Service: läuft die Anbindung an die ZfA sauber und automatisch?
- Wechselbedingungen: Kommen Sie zu Beginn der Auszahlphase zu einem anderen Anbieter, falls nötig?
Vergleichsraster zum Mitnehmen
Drucken Sie diese Tabelle aus oder notieren Sie sie – und füllen Sie sie 2027 mit den echten Angeboten. So vergleichen Sie Äpfel mit Äpfeln.
| Kriterium | Worauf achten | Anbieter A | Anbieter B | Anbieter C |
|---|---|---|---|---|
| Effektivkosten p. a. | möglichst niedrig; Standarddepot ≤ 1,0 % | 2027 | 2027 | 2027 |
| Produktvariante | Standard / frei gestaltet / Garantie | … | … | … |
| ETF-Auswahl | breit gestreut, günstig | … | … | … |
| Auszahlformen | Rente / Plan bis 85 / Teilkapital | … | … | … |
| Zulagenservice | automatisch, zuverlässig | … | … | … |
| Wechsel möglich? | zu Auszahlbeginn flexibel | … | … | … |
Die Spalten Anbieter A–C werden mit dem Marktstart 2027 mit konkreten Angeboten gefüllt. Bis dahin dient das Raster als Checkliste für Ihre eigene Recherche und unser Vorab-Gespräch. Die konkrete Auszahlform ist dabei ein zentrales Kriterium, weil ein Depotanbieter spätere Auszahlvarianten nicht zwingend selbst optimal darstellt.
Der Schichtenvergleichsrechner stellt Altersvorsorgedepot, Rürup, bAV und freien ETF-Sparplan gegenüber.
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So beantragen Sie das Altersvorsorgedepot
Der Weg ist überschaubar – und vieles lässt sich schon vor 2027 vorbereiten:
- Förderberechtigung klären. Förderberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer in versicherungspflichtiger Beschäftigung, Beamte, Richter und Berufssoldaten, künftig auch bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Den eigenen Status vorab prüfen.
- Einwilligung zur Datenübermittlung. Damit die Zulagen fließen, willigen Sie gegenüber der zuständigen Stelle in die Übermittlung an die ZfA ein.
- Bedarf und Schicht festlegen. Wie viel, in welcher Schicht, mit welcher Auszahlform – am besten vorab durchgerechnet.
- Anbieter wählen (ab 2027). Angebote mit dem Raster vergleichen und das passende Produkt abschließen.
- Zulagen-Antrag stellen. Meist über einen Dauerzulagenantrag beim Anbieter – einmal eingerichtet, läuft die Zulage automatisch.
Anbieterwechsel und bestehender Riester-Vertrag
Sie sind nicht für immer gebunden. Zwei Punkte sind wichtig:
- Wechsel zu Auszahlbeginn: Bietet Ihr Depot keine passende Verrentung, können Sie zu Beginn der Auszahlphase zu einem Anbieter mit Auszahlprodukt oder Leibrente wechseln.
- Riester-Bestand: Ein bestehender Riester-Vertrag kann unter Bestandsschutz weiterlaufen, beitragsfrei gestellt oder grundsätzlich auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Garantien, Kosten, Vertragsalter, Zulagenhistorie und Wechselkosten ab; bereits gefördertes Vermögen wird im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert. Eine Kündigung ist davon klar zu unterscheiden und regelmäßig förderschädlich.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“: bundesfinanzministerium.de
- Deutscher Bundestag, Beschluss zum Altersvorsorgereformgesetz (27.03.2026): bundestag.de
Typische Fehler bei der Anbieterwahl
- 2026 unbedacht abschließen. Es gibt noch keine neuen Produkte – wer jetzt „schnell“ etwas zeichnet, riskiert, ein bestehendes Altprodukt zu zeichnen statt des neuen, geförderten Depots.
- Auf Marketing statt Effektivkosten schauen. Die eine Prozentzahl pro Jahr entscheidet langfristig mehr als jede Werbebotschaft.
- Mehr Auswahl mit besser verwechseln. Erweiterte Produktvarianten bieten mehr Auswahl, sind aber nicht an den Kostendeckel gebunden – entscheidend ist, ob der Mehrwert die höheren Effektivkosten rechtfertigt.
- Einwilligung zur ZfA vergessen. Ohne sie fließt keine Zulage – egal wie gut der Anbieter ist.
- Ersten Anbieter nehmen. Vergleichen Sie 2027 mehrere Angebote mit demselben Raster, bevor Sie sich festlegen.
Meine Einschätzung
Die größte Gefahr 2027 ist nicht der falsche Anbieter, sondern die Eile. Sobald die ersten Produkte kommen, wird viel Werbung laufen. Wer dann ohne Plan zeichnet, wiederholt den Riester-Fehler. Deshalb mein Rat: Entscheidung jetzt vorbereiten, Anbieter später auswählen.
Als ungebundener Makler schaue ich nicht auf eine Hausmarke, sondern auf Ihr Raster: niedrige Effektivkosten, passende Auszahlform, sauberes Zulagenverfahren. Bringen Sie Ihre Zahlen mit – dann steht Ihre Auswahl, bevor der Markt überhaupt richtig läuft.
Jan Pohl
Versicherungsmakler aus Aachen · ungebunden · seit 1999
Häufige Fragen zu Anbietern & Beantragung
Welche Anbieter gibt es schon für das Altersvorsorgedepot?
Worauf sollte ich bei der Anbieterwahl achten?
Wie beantrage ich das Altersvorsorgedepot?
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Soll ich 2026 schon abschließen?
Vertiefungen zum Altersvorsorgedepot
Die wichtigsten Detailfragen rund um das geförderte Altersvorsorgedepot – je nach Ihrer Situation:
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Altersvorsorgedepot 2027
Jetzt vorbereiten – zum Start sofort handeln
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Bis dahin klären wir gemeinsam, ob und wie es sich für Sie lohnt — damit Sie zum Start nicht reflexartig das erste Angebot nehmen, sondern eine fertige Entscheidung haben.
Noch nicht abschließbar — wir bereiten Ihre Entscheidung vor.
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