Altersvorsorgedepot für Beamte: Was Sie ab 2027 wirklich gefördert bekommen — und wann Zulage oder Steuerhebel sinnvoller sind
Mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge werden Beamte ab 2027 voraussichtlich erstmals unmittelbar förderberechtigt. Entscheidend ist nicht nur die Zulagenhöhe, sondern die Frage, wann Familienförderung, Steuerhebel oder freie ETF-Strukturen sinnvoller sind. Auf dieser Seite finden Sie typische Beamten-Konstellationen mit konkreten Rechenbeispielen für A12 bis W2.
Kurzantwort
Stand der Seite: aktueller Reform- und Entwurfsstand Mai 2026. Detailregelungen können sich durch ergänzende Verordnungen noch konkretisieren.
Das Altersvorsorgedepot für Beamte ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge, das nach aktuellem Reformstand ab 1. Januar 2027 Riester im Neugeschäft ablösen soll. Für Beamte ist die zentrale Neuerung: Sie gehören künftig voraussichtlich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis — bisher waren sie meist nur mittelbar über den Ehepartner zulagenberechtigt. Wer mehrere Kinder hat, kann über die Kinderzulagen rechnerisch auf Förderquoten oberhalb von 50 % des Eigenbeitrags kommen. Bei hohen Besoldungsstufen (A13 aufwärts) wird der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG häufig zum entscheidenden Steuerhebel.
Hinweis: Förderquote ist nicht gleich Rendite. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen — die individuelle Steuerwirkung muss konkret geprüft werden.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Beamte, Richter und Berufssoldaten sollen nach aktuellem Reformstand künftig unmittelbar zulagenberechtigt werden — vorausgesetzt, sie willigen gegenüber dem Dienstherrn in die Datenuebermittlung an die ZfA ein.
- Grundzulage: maximal 540 Euro pro Jahr (50 % auf erste 360 Euro Eigenbeitrag, 25 % auf weitere bis 1.800 Euro).
- Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags, max. 300 Euro pro Kind — ab nur 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind voll ausgeschöpft.
- Sonderausgabenabzug bis 2.340 Euro jährlich (Günstigerprüfung gegen Zulage). Für Beamte ab A14 oft der größere Hebel.
- Max. zwei geförderte Verträge pro Person, max. 6.840 Euro Einzahlung pro Jahr, davon 1.800 Euro förderwirksamer Eigenbeitrag.
- Riester-Bestand bleibt unter Bestandsschutz. Drei Optionen: weiterführen, in neue Förderung wechseln (Vertrag bleibt), oder neuen Vertrag abschließen.
Inhalt dieser Seite
- Wer von den Beamten ist förderberechtigt?
- Wie viel Förderung bekommt ein Beamter wirklich?
- Wo das Depot in die Beamtenversorgung passt
- Zulage oder Steuerersparnis — was lohnt bei Ihnen?
- Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
- Entscheidungsmatrix: AV-Depot, Riester-Bestand oder ETF-Depot?
- Bestehender Riester-Vertrag bei Beamten
- Typische Fehler von Beamten beim AV-Depot
- Makler-Einschätzung
- Nächste Schritte
- FAQ
Wer von den Beamten ist förderberechtigt?
Der größte Unterschied der Reform für Beamte ist nicht die Höhe der Zulage, sondern die Tatsache, dass sie überhaupt unmittelbar zulagenberechtigt sind. Bisher waren Beamte ohne mittelbaren Anspruch über den Ehepartner faktisch von der direkten Riester-Förderung ausgeschlossen.
| Personengruppe | Status ab 2027 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Beamte auf Lebenszeit (A-, B-, W-Besoldung) | unmittelbar zulagenberechtigt | Einwilligung zur Datenuebermittlung an die ZfA gegenüber dem Dienstherrn |
| Beamte auf Probe und Widerruf | unmittelbar zulagenberechtigt | wie oben |
| Richter und Berufssoldaten | unmittelbar zulagenberechtigt | wie oben |
| Versorgungsempfänger (Pensionierte) | einbezogen bei vorheriger Dienstunfähigkeit | spezielle Regelung; im Einzelfall prüfen |
| Ehepartner (nicht Beamter) | mittelbar zulagenberechtigt über den verbeamteten Partner | eigener Mindestbeitrag 60 Euro pro Jahr |
Für die Praxis heißt das: Wer als Beamter und Ehepartner zwei separate Depots führt, kann die Zulagenstruktur für die Familie bewusst gestalten. Die max. 2-Verträge-Regel gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Wie viel Förderung bekommt ein Beamter wirklich?
Die Förderung baut sich aus drei Bausteinen auf: Grundzulage, Kinderzulagen und Berufseinsteiger-Bonus. Die folgende Grafik zeigt eine typische Beamtenfamilie mit zwei Kindern und maximalem Eigenbeitrag — die Gesamtzulage liegt deutlich höher, als viele Beamte vermuten.
Wo das Depot in die Beamtenversorgung passt
Für Beamte ist das Altersvorsorgedepot keine eigenständige Versorgungslösung, sondern ein Säulen-Baustein neben Pension, Beihilfe und gegebenenfalls bAV-Ansprüchen aus früheren Angestelltenzeiten.
Pension und Beihilfe bleiben das stabile Fundament. Das Altersvorsorgedepot wirkt vor allem dort, wo nicht ruhegehaltfähige Einkommensbestandteile (Leistungsbezüge, Drittmittel, Zweiteinkommen) im Ruhestand wegfallen. Wer auch im Alter den heutigen Lebensstandard halten will, baut auf diesem dritten Baustein systematisch auf.
Zulage oder Steuerersparnis — was lohnt bei Ihnen?
Das Finanzamt rechnet automatisch beide Wege und nimmt den für Sie günstigeren (Günstigerprüfung). Für Beamte gilt dabei eine klare Faustregel nach Besoldung:
| Besoldungsgruppe | Typischer Grenzsteuersatz | Welcher Hebel dominiert? |
|---|---|---|
| A8 bis A11 | ca. 25–30 % | Zulage — besonders bei Kindern |
| A12 bis A13 | ca. 32–37 % | Beide annähernd gleich — Günstigerprüfung entscheidet |
| A14 bis A16 / B / W | ca. 38–42 % | Steuerersparnis über Sonderausgabenabzug |
Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.340 Euro pro Jahr (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro maximale Grundzulage). Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % bedeutet das eine Steuerersparnis von knapp 940 Euro, also mehr als die Grundzulage. Für Beamte ab A14 ist der Sonderausgabenabzug deshalb häufig der entscheidende Hebel — vorausgesetzt, die Steuererklärung wird konsequent ausgefüllt.
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und orientieren sich an typischen Beratungsfällen. Sie zeigen die Größenordnung, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung.
Beispiel 1: Lehrerin A12, alleinerziehend, 2 Kinder
Beispiel 2: Beamter A13, Ehepartner mittelbar, 1 Kind
Beispiel 3: Professor W2, keine Kinder, hohe Steuerlast
Entscheidungsmatrix: AV-Depot, Riester-Bestand oder ETF-Depot?
Für Beamte stehen ab 2027 drei realistische Wege offen. Die Wahl hängt von Steuerlast, Flexibilitätswunsch und bestehenden Verträgen ab.
In der Praxis kombinieren viele Beamte zwei Bausteine: Das AV-Depot deckt die Förder-Ebene ab, eine ergänzende Basisrente nutzt den Steuerhebel oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag. Ein freies ETF-Depot bleibt der flexible Notgroschen-Baustein. Welche Mischung für Sie passt, hängt vor allem davon ab, wie hoch Ihre Pensionslücke konkret ausfällt.
Für wen das AV-Depot eher stark oder eher schwach ist
| Eher starke Förderwirkung | Eher schwache Förderwirkung |
|---|---|
| Familien mit Kindern (Kinderzulagen wirken) | Kinderlose Beamte mit Spitzensteuersatz — Basisrente ist hier oft stärker |
| A10 bis A13 (Zulagen-Logik dominiert) | Sehr hohe freie ETF-Vermögen mit Liquiditätsfokus |
| Bestehende Riester-Strukturen, Wechseloption prüfen | Maximale Liquiditätsorientierung (Depot bleibt gebunden bis Rente) |
| Beamte mit aktiver Familienphase, lange Restlaufzeit | Beamte kurz vor Pension (kurzer Anlagehorizont) |
Bestehender Riester-Vertrag bei Beamten
Viele Beamte haben über den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Mit der Reform ergeben sich drei Optionen — Kuendigen ist fast nie eine davon.
| Option | Was passiert? | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|
| 1. Bestand weiterführen | Vertrag bleibt unter altem Riester-Recht, Bestandsschutz greift | Hohe Garantieverzinsung, niedrige Restkosten, langer Restzeitraum bis Rente |
| 2. In neue Förderung wechseln | Erklärung gegenüber Anbieter, Vertrag bleibt, Förderlogik wird ausgetauscht | Hohe Kosten oder schwache Performance des Bestandsvertrags, aber Wert nicht verlieren |
| 3. Neuvertrag (max. 2 geförderte) | Bestand kann ruhen oder wird beendet, daneben neuer AV-Depot-Vertrag | Bestand bringt heute praktisch nichts mehr und blockiert die Förderkapazität |
Typische Fehler von Beamten beim AV-Depot
- Anlage AV in der Steuererklärung vergessen — ohne sie wirkt der Sonderausgabenabzug nicht. Gerade bei A14 aufwärts lässt das schnell vierstellig Geld liegen.
- Einwilligung zur Datenuebermittlung an die ZfA verspätet — ohne sie wirkt die Zulage nicht. Die Einwilligung muss rechtzeitig schriftlich oder elektronisch beim Dienstherrn vorliegen.
- 2-Vertraege-Grenze nicht im Blick — wer in der Ehe mehrere alte Riester-Vertraege plus AV-Depot plus weitere Vorsorge mischt, kann die Förderkapazität verschenken.
- Riester-Bestand reflexhaft kündigen — die schlechteste Option, weil bisherige Förderung zurückgefordert wird. Wechseln statt kündigen.
- AV-Depot statt Basisrente bei A14 + — mit Spitzensteuersatz ist der Steuerhebel der Basisrente oft größer. AV-Depot ist ergänzend sinnvoll, nicht alternativ.
- Anbieter im Eilverfahren wählen — Marktprodukte gibt es erst ab 2027. Wer 2026 unbedacht abschließt, wiederholt den Riester-Fehler unter neuem Etikett.
Makler-Einschätzung
Was Sie 2026 wirklich tun sollten
Das größte Problem ist nicht das Produkt, sondern der Reflex: 25 Jahre lang waren Beamte aus der Riester-Förderung faktisch ausgeschlossen, jetzt sind sie plötzlich zulagenberechtigt. Genau in dem Moment, in dem die ersten Anbieter 2027 ihre Produkte veröffentlichen, werden viele Beamte aus reiner Aufholbedürftigkeit zugreifen. Das ist der Riester-Fehler unter neuem Etikett.
Mein Ansatz als ungebundener Makler: Erst die Pensionslücke konkret beziffern. Dann die Günstigerprüfung persönlich durchrechnen — Zulage gegen Steuer. Dann die Reihenfolge festlegen: AV-Depot, Basisrente, freies Depot. Erst ganz am Schluss kommt die Frage nach dem Anbieter. Wer 2026 strukturiert vorbereitet, wählt 2027 mit ehrlichem Vergleich — nicht aus Reflex.
Die meisten Entscheidungen werden 2026 noch ohne Produktabschluss vorbereitet — ein konkreter Vertragsabschluss ist sinnvollerweise erst nach 2027 möglich.
Jan Pohl — Versicherungsmakler Aachen
Nächste Schritte
Drei klare Schritte, mit denen Sie 2026 zu einer sauberen Entscheidung kommen:
1. Pensionslücke beziffern
Wie hoch fällt Ihre Pension realistisch aus — und welcher Netto-Bedarf bleibt?
Pensionslücke Beamte2. Förderhebel klären
Zulage oder Steuer? Günstigerprüfung persönlich durchrechnen lassen.
Termin vereinbaren3. Bausteine kombinieren
AV-Depot, Basisrente, freies Depot — welche Mischung passt zu Ihrer Besoldung?
Basisrente für BeamteWeiterführende Themen
Rund um die Altersvorsorge für Beamte
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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot Beamte
Sind Beamte ab 2027 wirklich unmittelbar zulagenberechtigt?
Ja. Beamte, Richter und Berufssoldaten gehören ab 2027 grundsätzlich zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis — sofern sie der Datenuebermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gegenüber dem Dienstherrn schriftlich oder elektronisch zustimmen.
Wie hoch ist die maximale Zulage für eine Beamtenfamilie?
Bei einer Familie mit zwei Kindern und voller Eigenbeitrags-Ausschöpfung sind es bis zu 1.140 Euro pro Jahr (540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulagen). Mit dem einmaligen Berufseinsteiger-Bonus im ersten Jahr unter 25 Jahren steigt die Summe auf bis zu 1.340 Euro. Bei drei oder mehr Kindern entsprechend mehr.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er bleibt unter Bestandsschutz und kann unter alter Förderlogik weiterlaufen. Sie haben zudem zwei Wechseloptionen: Erklärung gegenüber dem Anbieter (Vertrag bleibt, neue Förderung) oder Abschluss eines neuen Vertrags neben dem ruhenden Bestand. Kündigen ist praktisch nie sinnvoll — bisherige Zulagen würden zurückgefordert.
Lohnt sich das AV-Depot auch bei A14 und höher?
Ja, aber meist als zweiter Baustein. Bei A14 aufwärts ist der Sonderausgabenabzug (max. 2.340 Euro absetzbar) oft der größere Hebel. Eine Basisrente nutzt diesen Steuerhebel oberhalb des AV-Depot-Limits. AV-Depot und Basisrente schließen sich nicht aus.
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
Maximal zwei pro Person. Ab dem dritten Vertrag entfällt die Förderung. Diese Regel ist eine echte Neuerung gegenüber dem alten Riester-System — und ein Grund, vor Abschluss die Vertragsstruktur in der Familie sauber zu planen.
Kann ich das AV-Depot bei Dienstunfähigkeit weiterführen?
Ja. Versorgungsempfänger, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bleiben einbezogen. Auszahlungs- und Wechseloptionen sollten aber gezielt mit dem Anbieter besprochen werden — je nach Vertragstyp gelten unterschiedliche Regeln.
Ab wann gibt es konkrete Produkte zu kaufen?
Der gesetzliche Produktstart für Verbraucher ist der 1. Januar 2027. Welche Anbieter welche Produkte bringen werden, ist Stand Mai 2026 noch offen. 2026 ist deshalb ein Vorbereitungsjahr: Pensionslücke berechnen, Bestand prüfen, Förderhebel klären. Konkreter Anbietervergleich folgt sinnvollerweise 2027.
Ist das Altersvorsorgedepot für Beamte besser als ein freies ETF-Depot?
Nicht pauschal. Das AV-Depot punktet vor allem bei Familienförderung, Steuerhebel und staatlicher Zulage. Ein freies ETF-Depot bleibt dagegen flexibler und ohne Förderregeln nutzbar — Sie kommen jederzeit an das Geld heran, ohne Förderrückforderung. Viele Beamte kombinieren deshalb beide Bausteine: geförderte Vorsorge über das AV-Depot und freie Vermögensbildung über ein separates ETF-Depot. Wer bei A14+ keine Kinder hat, ist mit Basisrente plus freiem ETF-Depot oft besser bedient als mit AV-Depot.
Was kostet ein Beratungsgespräch?
Das Erstgespräch zur Pensions- und Vorsorgeanalyse ist kostenfrei. Bei Umsetzung läuft die Vergütung über Courtagen der Produktgeber. Eine Honorarvariante ist auf Wunsch möglich.
Förderquote, Steuerhebel und bestehende Verträge sauber einordnen
In der Analyse rechnen wir durch, wie hoch Ihre reale Förderwirkung ausfällt, ob Zulage oder Steuerhebel dominiert, und welche Reihenfolge bei AV-Depot, Basisrente und freiem Depot sinnvoll ist. Ungebunden, ohne Verkaufsdruck.
Förderquote und Steuerhebel durchrechnen