Beamtencluster · NRW · Fachstand 31. Juli 2026
Pensionslücke bei Beamten: Ruhegehalt und Ruhestandsnetto realistisch berechnen
Die theoretische Höchstversorgung ist kein persönlicher Prognosewert. Entscheidend sind die tatsächlich ruhegehaltfähige Dienstzeit, die ruhegehaltfähigen Bezüge, mögliche Abschläge sowie Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand.
01 · Begriff sauber trennen
Die Pensionslücke besteht aus zwei unterschiedlichen Lücken
Zunächst entsteht eine gesetzliche Versorgungslücke zwischen dem aktiven Einkommen und dem Brutto-Ruhegehalt. Danach entsteht eine zweite Differenz zwischen dem Brutto-Ruhegehalt und dem tatsächlich verfügbaren Ruhestandsnetto.
Brutto-Versorgungslücke
Aktive Bruttobezüge abzüglich voraussichtlichem Brutto-Ruhegehalt. Nicht ruhegehaltfähige Einkommensbestandteile fallen in dieser Betrachtung besonders ins Gewicht.
Netto-Versorgungslücke
Gewünschtes Ruhestandsnetto abzüglich prognostiziertem Netto aus Pension, sonstigen Renten, Kapitalerträgen und weiteren Einkünften.
Kapitalbedarf
Aus der monatlichen Nettolücke, dem Ruhestandsbeginn, der Entnahmedauer, Inflation, Rendite und Sicherheitsreserve ergibt sich der benötigte Kapitalstock.
02 · Gesetzliche Grundformel
So wird das Ruhegehalt in NRW grundsätzlich berechnet
einschließlich anerkannter Zeiten und anteiliger Teilzeit
höchstens insgesamt 71,75 %
nach § 5 LBeamtVG NRW
03 · Dienstzeit
Teilzeit reduziert die Dienstzeit – nicht das ruhegehaltfähige Vollzeitgrundgehalt
Bei Teilzeit gelten grundsätzlich die vollen, dem letzten Amt entsprechenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Bemessungsgrundlage. Die Teilzeitjahre zählen jedoch nur im Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit.
| Zeitraum | Versorgungsrechtliche Wirkung | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| 10 Jahre Vollzeit | 10 ruhegehaltfähige Jahre | Regelmäßige Dienstzeit |
| 10 Jahre mit 50 % Teilzeit | grundsätzlich 5 ruhegehaltfähige Jahre | Beschäftigungsumfang und Sonderregelungen |
| Altersteilzeit | in NRW nach besonderer gesetzlicher Quote | konkretes Altersteilzeitmodell |
| Eltern- und Kindererziehungszeiten | nicht pauschal wie normale Vollzeit zu behandeln; Zuschläge und Zuordnung gesondert prüfen | Kindererziehungs- und Ergänzungszuschläge |
| Vordienst- und Ausbildungszeiten | nur bei gesetzlichen Voraussetzungen und teilweise begrenzt anrechenbar | förmliche Anerkennung und mögliche Rentenanrechnung |
04 · Ruhegehaltfähige Bezüge
Nicht jeder heutige Einkommensbestandteil erhöht die Pension
In NRW gehören insbesondere das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnete Dienstbezüge zur Bemessungsgrundlage. Bei Professorinnen und Professoren können Leistungsbezüge ruhegehaltfähig sein, wenn die Voraussetzungen des § 37 Landesbesoldungsgesetz NRW erfüllt sind.
- Grundgehalt: regelmäßig Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- Familienzuschlag: nur im gesetzlich bestimmten Umfang.
- Amts- und Stellenzulagen: nur wenn das Besoldungsrecht sie als ruhegehaltfähig bestimmt.
- W-Leistungsbezüge: nicht pauschal ausgeschlossen; Rechtsgrund, Dauer und Erklärung der Ruhegehaltfähigkeit prüfen.
- Einmalzahlungen und nicht ruhegehaltfähige Zuschläge: erhöhen das aktive Einkommen, aber nicht automatisch die Pensionsbasis.
- Letztes Amt: für die Versorgung kann eine Mindestbezugsdauer des höherwertigen Amtes relevant sein.
05 · Vorzeitiger Ruhestand
Versorgungsabschläge hängen vom Ruhestandsgrund ab
Das LBeamtVG NRW sieht grundsätzlich eine Minderung von 3,6 Prozent für jedes relevante Jahr des vorzeitigen Ruhestands vor. Die Höchstgrenze beträgt je nach Fall 10,8 oder 14,4 Prozent. Ausnahmen können unter anderem bei bestimmten langen Dienstzeiten, Schwerbehinderung oder besonderen Altersgrenzen greifen.
Dienstunfähigkeit
Bei nicht dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit sind Abschlag, Zurechnungszeit und Mindestversorgung gemeinsam zu berechnen.
Antragsruhestand
Altersgrenze, Antragsgrund, Geburtsjahrgang und anrechenbare Zeiten bestimmen die konkrete Minderung.
Besondere Altersgrenzen
Polizei, Feuerwehr und weitere Laufbahnen können abweichende Altersgrenzen und Ausgleichsregelungen haben.
06 · Mindestversorgung
Mindestversorgung ist ein Sicherheitsnetz, aber kein Netto-Lebensstandard
Das Ruhegehalt beträgt in NRW mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ist es günstiger, tritt an diese Stelle eine amtsunabhängige Mindestversorgung von 61,6 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 5. Renten und andere Versorgungen können über Ruhens- und Anrechnungsvorschriften Einfluss auf den Zahlbetrag haben.
07 · Vom Ruhegehalt zum verfügbaren Einkommen
Diese Positionen bestimmen das Ruhestandsnetto
Brutto-Ruhegehalt
Aus Dienstzeit, Ruhegehaltssatz und ruhegehaltfähigen Dienstbezügen.
Steuern
Individuelle Besteuerung unter Berücksichtigung weiterer Einkünfte und persönlicher Verhältnisse.
PKV und Pflege
Beihilfesatz im Ruhestand, Tarifbeitrag, Pflegepflicht, Selbstbehalte und Entlastungsbausteine.
Weitere Ansprüche
Gesetzliche Renten, VBL, private Renten, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge – einschließlich möglicher Anrechnung.
08 · Aktueller Stand NRW 2026
Abschlagszahlungen von 2,8 Prozent seit April 2026
Nordrhein-Westfalen zahlt seit dem 1. April 2026 Abschläge auf die erwartete Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Höhe von 2,8 Prozent. Für eine belastbare Langfristplanung sollte nicht nur ein einzelner aktueller Besoldungsstand, sondern zusätzlich mit Inflation und mehreren Entwicklungsszenarien gerechnet werden.
09 · Private Vorsorge
Vom Monatsdefizit zum passenden Vorsorgebaustein
Erst nach der Nettoanalyse lässt sich entscheiden, ob ein flexibles Depot, eine private Rentenversicherung, eine Basisrente oder eine Kombination sinnvoll ist. Produktwahl folgt der Versorgungslücke – nicht umgekehrt.
Flexible Reserve
ETF- oder Wertpapierdepot für frei verfügbares Kapital, größere Ausgaben und vererbbares Vermögen.
Lebenslange Zahlung
Private oder fondsgebundene Rentenversicherung zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos.
Steuerlich geförderte Vorsorge
Basisrente oder andere Förderwege nur nach Prüfung von Steuersatz, Bindung, Kosten und Hinterbliebenenregelung.
- Ziel-Nettoeinkommen im heutigen Geld festlegen.
- Versorgungsauskunft und anerkannte Dienstzeiten erfassen.
- PKV- und Pflegekosten mit mehreren Szenarien kalkulieren.
- Inflation, Rendite, Kosten und Steuern transparent ansetzen.
- Hinterbliebenenschutz und Pflegebedarf separat prüfen.
- Plan regelmäßig bei Teilzeit, Beförderung, Dienstherrnwechsel oder Familienänderung aktualisieren.
Maklereinschätzung
Die relevante Zahl ist nicht der Höchstsatz, sondern Ihr verfügbares Netto
Bei Beamten entsteht die größte Fehlplanung meist nicht durch eine falsche Multiplikation, sondern durch unvollständige Eingangsdaten: Teilzeit wird vergessen, Vordienstzeiten werden ungeprüft angenommen, Leistungsbezüge werden pauschal ein- oder ausgeschlossen und die PKV wird als unveränderliche Schätzung behandelt. Eine belastbare Planung beginnt deshalb mit dem vollständigen Versorgungsverlauf und endet mit einem Netto-Cashflow für den Ruhestand.
10 · Häufige Fragen
FAQ zur Pensionslücke bei Beamten
Erhält jeder Beamte 71,75 Prozent Pension?
Nein. 71,75 Prozent sind der Höchstruhegehaltssatz. Er setzt rund 40 ruhegehaltfähige Vollzeitjahre voraus und wird nur auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewendet.
Wird bei Teilzeit das letzte Teilzeitgehalt als Pensionsbasis verwendet?
Grundsätzlich nein. Als ruhegehaltfähige Dienstbezüge gelten die dem letzten Amt entsprechenden vollen Bezüge. Die Teilzeit reduziert stattdessen die anrechenbare Dienstzeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit.
Sind Leistungsbezüge von Professoren nie ruhegehaltfähig?
Diese Aussage wäre zu pauschal. Leistungsbezüge können nach § 37 LBesG NRW ruhegehaltfähig sein. Entscheidend sind Art, Dauer, Höhe und die konkrete besoldungsrechtliche Festlegung.
Wie hoch ist die Mindestversorgung in NRW?
Das Gesetz nennt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder – falls günstiger – 61,6 Prozent der Endstufe A 5. Der tatsächliche Zahlbetrag kann durch weitere Ansprüche und Anrechnungsvorschriften beeinflusst werden.
Wie hoch ist der Versorgungsabschlag?
Grundsätzlich 3,6 Prozent je relevantem Jahr. Die gesetzliche Höchstgrenze beträgt abhängig vom Ruhestandsgrund 10,8 oder 14,4 Prozent; Ausnahmen sind möglich.
Wie berechne ich den notwendigen Kapitalstock?
Ausgangspunkt ist die monatliche Nettolücke. Daraus werden unter Annahmen zu Ruhestandsdauer, Inflation, Rendite, Kosten, Steuern und Sicherheitsreserve der Kapitalbedarf und die erforderliche Sparrate abgeleitet.
Amtliche Grundlagen
Quellen und Aktualisierung
- Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW, insbesondere §§ 4 bis 16
- Landesbesoldungsgesetz NRW
- Abschlagszahlungen auf die Anpassung 2026
- LBV NRW: Versorgungsberechnung und Abschlagsrechner
Fachlich überarbeitet am 31. Juli 2026. Die Beispiele und Erläuterungen ersetzen keine verbindliche Versorgungsauskunft des Dienstherrn.
Die Pensionslücke vollständig einordnen
Für die belastbare Planung gehören die amtliche Versorgungsauskunft, anrechenbare Zeiten, Familienversorgung und mögliche Sonderversorgung bei Dienstunfall zur selben Akte.