Altersvorsorgedepot Auszahlung, Vererbung & Garantie
Sparen ist die eine Hälfte – entscheidend ist, wie das Geld später wieder herauskommt. Hier sehen Sie die Auszahlformen ab Rentenbeginn, was im Todesfall mit dem Vermögen passiert und ob Sie ein Garantieprodukt brauchen.
Auf einen Blick
- Zwei Grundformen: lebenslange Rente oder befristeter Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr).
- Bis 30 Prozent auf einmal: Eine einmalige Teilkapitalauszahlung zu Beginn ist förderunschädlich möglich.
- Vererbbar – mit Bedingungen: In der Regel ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag; an andere Erben grundsätzlich nur gegen Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung.
- Garantie ist eine Wahl: Das Depot ist konzeptionell ohne Garantie ausgestaltet; alternativ gibt es Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt.
Die kurze Antwort
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt? Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich können Sie zu Beginn bis zu 30 Prozent als Teilkapital förderunschädlich entnehmen.
Und im Todesfall? Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten kann es ohne Abzüge übertragen werden; bei anderen Erben sind die erhaltenen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen.
Die Auszahlformen ab Rentenbeginn
Der Beginn der Auszahlungsphase liegt frühestens bei Vollendung des 65., spätestens des 70. Lebensjahres (früher bei vorgezogener gesetzlicher Rente oder Pension). Dann wählen Sie:
Leibrente
Eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Sichert gegen Langlebigkeit ab – das Geld kann nicht vorzeitig „ausgehen“. Ohne Zusatzvereinbarung endet sie mit dem Tod.
Auszahlplan
Befristete Raten, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; länger ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt investiert und ist vererbbar – mit Ablauf ist es aber aufgebraucht.
Teilkapital zu Beginn
Einmalig bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals – förderunschädlich und ohne Zweckbindung. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
| Ihre Situation | Eher passend |
|---|---|
| Ich will lebenslang planbare Einnahmen, egal wie alt ich werde | Leibrente |
| Ich möchte Restvermögen vererbbar halten | Auszahlplan |
| Ich brauche einmalig Liquidität zum Start | Teilkapital bis 30 Prozent prüfen |
| Mein Depot bietet keine Rente an | Anbieterwechsel zu Auszahlbeginn |
Vererbung und Todesfall
Was mit dem Geld im Todesfall passiert, hängt von der Auszahlform und davon ab, wer erbt. Die wichtigsten Fälle:
| Situation | Was mit dem Vermögen passiert |
|---|---|
| Übertrag auf den Ehegatten | Das noch nicht ausgezahlte Vermögen kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden – die Förderung bleibt erhalten. |
| Andere Erben | Das Vermögen ist grundsätzlich vererbbar, aber die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug sind zurückzuzahlen. |
| Leibrente ohne Garantiezeit | Ohne Zusatzvereinbarung (z. B. Rentengarantiezeit) enden die Zahlungen grundsätzlich mit dem Tod; die laufende Leibrente selbst ist dann nicht vererbbar. |
| Leibrente mit Rentengarantiezeit | Optional 10 oder 20 Jahre: Verstirbt die Person im vereinbarten Zeitraum, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Hinterbliebenen gezahlt. |
| Auszahlplan | Das noch nicht ausgezahlte Vermögen ist vererbbar. Bei anderen Erben als dem überlebenden Ehegatten sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. |
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Brauche ich eine Garantie?
Das Altersvorsorgedepot ist konzeptionell ohne Beitragsgarantie ausgestaltet, um chancenorientiert anzulegen. Wer mehr Sicherheit will, wählt stattdessen ein Garantieprodukt – mit dem Preis geringerer Renditechancen. „80 Prozent Garantie“ meint dabei mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht 80 Prozent eines späteren Depotwerts.
Abb. 1: Je mehr Garantie, desto mehr Kapitalerhalt – aber desto weniger Spielraum für Renditechancen. Gemeint ist Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht Kaufkraftsicherheit oder eine garantierte Rentenhöhe. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie setzt bewusst auf Chancen.
| Variante | Was am Anfang der Auszahlung sicher ist | Für wen |
|---|---|---|
| Ohne Garantie (Depot) | keine Garantie – der Wert hängt vom Kapitalmarkt ab | langer Horizont, Schwankungen aushaltbar, Renditechance im Vordergrund |
| 80 Prozent Garantie | mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge stehen zu Beginn der Auszahlungsphase für eine Rente oder einen Auszahlplan zur Verfügung | mittleres Sicherheitsbedürfnis, etwas Renditechance gewünscht |
| 100 Prozent Garantie | mindestens die eingezahlten Beiträge bleiben erhalten | hohes Sicherheitsbedürfnis oder kürzerer Horizont |
Recht & Struktur
- Auszahlformen: lebenslange Leibrente oder Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; einmalige Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent förderunschädlich.
- Vererbung: Vermögen grundsätzlich vererbbar; übertragbar ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag, bei anderen Erben Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung (der Rückzahlungsbetrag wird vorab aus dem Vermögen einbehalten). Es gilt der Stand der Reform – die finalen Umsetzungsregelungen ab 1. Januar 2027 stehen noch aus.
- Besteuerung: Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen sind in der Auszahlphase grundsätzlich voll nachgelagert steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei zusätzlich nicht geförderten Beiträgen oder Mischfällen ist steuerlich zwischen gefördertem und nicht gefördertem Anteil zu trennen – mehr dazu auf der Steuer-Seite.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“: bundesfinanzministerium.de
- Deutscher Bundestag, Beschluss vom 27.03.2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088 in der Fassung der Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/4996): bundestag.de
- Gesetze im Internet: § 22 EStG
Typische Fehler bei Auszahlung und Vererbung
- Vererbung mit voller Förderung erwarten. Außer beim Übertrag auf den Ehegatten sind Zulagen und Steuervorteile bei Erben zurückzuzahlen.
- Zu viel auf einmal entnehmen. Förderunschädlich sind grundsätzlich bis zu 30 Prozent. Eine darüber hinausgehende Kapitalauszahlung kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
- Garantie mit Sicherheit gleichsetzen. Eine hohe Garantie kostet Renditechance – bei langem Horizont kann das teurer sein als ein Verzicht auf die Garantie.
- Auf die Verrentung beim Depotanbieter pochen. Sie dürfen zu Auszahlbeginn den Anbieter wechseln – das reine Depot muss die Rente nicht selbst stellen.
Meine Einschätzung
Die Auszahlphase wird beim Sparen gern vergessen, entscheidet aber, wie viel netto bei Ihnen ankommt. Mein wichtigster Hinweis: Eine lebenslange Rente schützt vor dem Risiko, sehr alt zu werden – ein Auszahlplan hält das Vermögen vererbbar. Beides hat seine Berechtigung, je nach Familiensituation.
Bei der Garantie sehe ich es nüchtern: Wer 20 oder 30 Jahre Zeit hat, braucht selten eine 100-Prozent-Garantie – sie kostet Rendite, die gerade junge Sparer am dringendsten brauchen. Je näher der Ruhestand, desto eher lohnt Sicherheit.
Jan Pohl
Versicherungsmakler aus Aachen · ungebunden · seit 1999
Häufige Fragen
Welche Auszahlformen gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Kann ich mir Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Was bedeutet 80 oder 100 Prozent Garantie?
Brauche ich ein Garantieprodukt?
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