Altersvorsorgedepot Auszahlung

Altersvorsorgedepot Auszahlung, Vererbung & Garantie

Sparen ist die eine Hälfte – entscheidend ist, wie das Geld später wieder herauskommt. Hier sehen Sie die Auszahlformen ab Rentenbeginn, was im Todesfall mit dem Vermögen passiert und ob Sie ein Garantieprodukt brauchen.

Rente, Auszahlplan oder Teilkapital Vererbung & Todesfall Garantie 80 / 100 Prozent
Wie kommt das Geld heraus?

Auf einen Blick

  • Zwei Grundformen: lebenslange Rente oder befristeter Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr).
  • Bis 30 Prozent auf einmal: Eine einmalige Teilkapitalauszahlung zu Beginn ist förderunschädlich möglich.
  • Vererbbar – mit Bedingungen: In der Regel ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag; an andere Erben grundsätzlich nur gegen Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung.
  • Garantie ist eine Wahl: Das Depot ist konzeptionell ohne Garantie ausgestaltet; alternativ gibt es Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt.

Die kurze Antwort

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt? Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich können Sie zu Beginn bis zu 30 Prozent als Teilkapital förderunschädlich entnehmen.

Und im Todesfall? Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten kann es ohne Abzüge übertragen werden; bei anderen Erben sind die erhaltenen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen.

Stand der Seite: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.05.2026 verkündet und ist seit 30.05.2026 in Kraft; die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Die gesetzlichen Grundregeln stehen damit fest. Konkrete Anbieter-, Tarif- und Marktbedingungen werden erst zum Produktstart sichtbar. Den Überblick zur Reform finden Sie auf Altersvorsorgedepot – der Überblick.

Die Auszahlformen ab Rentenbeginn

Der Beginn der Auszahlungsphase liegt frühestens bei Vollendung des 65., spätestens des 70. Lebensjahres (früher bei vorgezogener gesetzlicher Rente oder Pension). Dann wählen Sie:

Form 1

Leibrente

Eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Sichert gegen Langlebigkeit ab – das Geld kann nicht vorzeitig „ausgehen“. Ohne Zusatzvereinbarung endet sie mit dem Tod.

Form 2

Auszahlplan

Befristete Raten, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; länger ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt investiert und ist vererbbar – mit Ablauf ist es aber aufgebraucht.

Option

Teilkapital zu Beginn

Einmalig bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals – förderunschädlich und ohne Zweckbindung. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Gut zu wissen: Bietet Ihr Depot keine passende Verrentung, können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln – etwa, um Ihr Vermögen in eine Leibrente bei einem Versicherer umzuwandeln. Ein reines Depot muss die Rente also nicht selbst leisten.
Ihre SituationEher passend
Ich will lebenslang planbare Einnahmen, egal wie alt ich werdeLeibrente
Ich möchte Restvermögen vererbbar haltenAuszahlplan
Ich brauche einmalig Liquidität zum StartTeilkapital bis 30 Prozent prüfen
Mein Depot bietet keine Rente anAnbieterwechsel zu Auszahlbeginn

Vererbung und Todesfall

Was mit dem Geld im Todesfall passiert, hängt von der Auszahlform und davon ab, wer erbt. Die wichtigsten Fälle:

SituationWas mit dem Vermögen passiert
Übertrag auf den EhegattenDas noch nicht ausgezahlte Vermögen kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden – die Förderung bleibt erhalten.
Andere ErbenDas Vermögen ist grundsätzlich vererbbar, aber die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug sind zurückzuzahlen.
Leibrente ohne GarantiezeitOhne Zusatzvereinbarung (z. B. Rentengarantiezeit) enden die Zahlungen grundsätzlich mit dem Tod; die laufende Leibrente selbst ist dann nicht vererbbar.
Leibrente mit RentengarantiezeitOptional 10 oder 20 Jahre: Verstirbt die Person im vereinbarten Zeitraum, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Hinterbliebenen gezahlt.
AuszahlplanDas noch nicht ausgezahlte Vermögen ist vererbbar. Bei anderen Erben als dem überlebenden Ehegatten sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Rente oder Auszahlplan – was passt zu Ihrer Gesamtlage?
Der Schichtenvergleichsrechner berücksichtigt Auszahlung und Steuer je Schicht – Depot, Rürup, bAV und freier ETF-Sparplan.
Zum Schichtenvergleichsrechner

Brauche ich eine Garantie?

Das Altersvorsorgedepot ist konzeptionell ohne Beitragsgarantie ausgestaltet, um chancenorientiert anzulegen. Wer mehr Sicherheit will, wählt stattdessen ein Garantieprodukt – mit dem Preis geringerer Renditechancen. „80 Prozent Garantie“ meint dabei mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht 80 Prozent eines späteren Depotwerts.

Die grundsätzliche Wirkung unterschiedlicher Garantiestufen über das Altersvorsorgedepot hinaus – insbesondere Bezugsgröße, Stichtag, 0/50/80/100 Prozent und der Zielkonflikt zwischen Kapitalerhalt und Renditechance – vertieft das Fachdossier Beitragsgarantie bei Rentenversicherungen. Die dortige Querschnittslogik ist von den konkreten gesetzlichen Produktvorgaben des Altersvorsorgedepots zu trennen.

Sicherheit (dunkel) und Renditechance (hell) je Garantiestufe ohne Garantie (Altersvorsorgedepot) 80% Garantie (Kapitalerhalt 80%) 100% Garantie (Kapitalerhalt 100%) Schematische Darstellung des Zusammenhangs, keine konkreten Werte.

Abb. 1: Je mehr Garantie, desto mehr Kapitalerhalt – aber desto weniger Spielraum für Renditechancen. Gemeint ist Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht Kaufkraftsicherheit oder eine garantierte Rentenhöhe. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie setzt bewusst auf Chancen.

VarianteWas am Anfang der Auszahlung sicher istFür wen
Ohne Garantie (Depot)keine Garantie – der Wert hängt vom Kapitalmarkt ablanger Horizont, Schwankungen aushaltbar, Renditechance im Vordergrund
80 Prozent Garantiemindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge stehen zu Beginn der Auszahlungsphase für eine Rente oder einen Auszahlplan zur Verfügungmittleres Sicherheitsbedürfnis, etwas Renditechance gewünscht
100 Prozent Garantiemindestens die eingezahlten Beiträge bleiben erhaltenhohes Sicherheitsbedürfnis oder kürzerer Horizont
Einordnung: Ein langer Anlagehorizont kann die Risikotragfähigkeit für ein Depot ohne Garantie erhöhen, beseitigt Kapitalmarktrisiken aber nicht. Bei kürzerem Horizont oder höherem Sicherheitsbedarf kann eine Garantiestufe wichtiger werden. Entscheidend ist die Abwägung zwischen garantiertem Kapitalerhalt, Kosten, Anlagefreiheit und persönlicher Risikotragfähigkeit.

Recht & Struktur

  • Auszahlformen: lebenslange Leibrente oder Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; einmalige Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent förderunschädlich.
  • Vererbung: Vermögen grundsätzlich vererbbar; übertragbar ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag, bei anderen Erben Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung (der Rückzahlungsbetrag wird vorab aus dem Vermögen einbehalten). Die gesetzlichen Grundregeln sind beschlossen; konkrete Produkt- und Anbieterbedingungen werden ab Marktstart 2027 zusätzlich mitgeprüft.
  • Besteuerung: Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen sind in der Auszahlphase grundsätzlich voll nachgelagert steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei zusätzlich nicht geförderten Beiträgen oder Mischfällen ist steuerlich zwischen gefördertem und nicht gefördertem Anteil zu trennen – mehr dazu auf der Steuer-Seite.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Information zum Rechtsstand 04.09.2026 und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die Reform ist in Kraft; die neuen Produkte starten ab 1. Januar 2027. Die steuerliche und erbrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab; verbindliche Auskünfte erteilen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen:

Typische Fehler bei Auszahlung und Vererbung

  • Vererbung mit voller Förderung erwarten. Außer beim Übertrag auf den Ehegatten sind Zulagen und Steuervorteile bei Erben zurückzuzahlen.
  • Zu viel auf einmal entnehmen. Förderunschädlich sind grundsätzlich bis zu 30 Prozent. Eine darüber hinausgehende Kapitalauszahlung kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
  • Garantie mit Sicherheit gleichsetzen. Eine hohe Garantie kostet Renditechance – bei langem Horizont kann das teurer sein als ein Verzicht auf die Garantie.
  • Auf die Verrentung beim Depotanbieter pochen. Sie dürfen zu Auszahlbeginn den Anbieter wechseln – das reine Depot muss die Rente nicht selbst stellen.

Makler-Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Die Auszahlphase wird beim Sparen gern vergessen, entscheidet aber, wie viel netto bei Ihnen ankommt. Mein wichtigster Hinweis: Eine lebenslange Rente schützt vor dem Risiko, sehr alt zu werden – ein Auszahlplan hält das Vermögen vererbbar. Beides hat seine Berechtigung, je nach Familiensituation.

Bei der Garantie ist die Abwägung entscheidend: Bei langem Anlagehorizont sollte eine 100-Prozent-Garantie besonders kritisch gegen den zusätzlichen Kapitalmarktspielraum einer niedrigeren oder fehlenden Garantie geprüft werden. Das bedeutet nicht, dass weniger Garantie automatisch zu einem besseren Ergebnis führt. Je kürzer der Horizont und je geringer die Risikotragfähigkeit, desto wichtiger wird die Sicherheitsseite.

Jan Pohl

Ungebundener Versicherungsmakler · Aachen

Häufige Fragen

Welche Auszahlformen gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent förderunschädlich möglich.
Kann ich mir Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Ja, bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals zu Beginn der Auszahlung – förderunschädlich und ohne Zweckbindung. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann als schädliche Verwendung gelten und führt dann zur Rückzahlung der darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile.
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten lässt es sich ohne Abzüge übertragen; bei anderen Erben sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Eine lebenslange Leibrente endet mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist.
Was bedeutet 80 oder 100 Prozent Garantie?
Bei einem Garantieprodukt stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 beziehungsweise 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Das Altersvorsorgedepot selbst kommt ohne Garantie, dafür mit höheren Renditechancen.
Brauche ich ein Garantieprodukt?
Das hängt vor allem von Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und Sicherheitsbedürfnis ab. Ein Depot ohne Garantie bietet mehr Kapitalmarktspielraum, garantiert aber kein besseres Ergebnis. Je kürzer der Horizont oder je geringer die Risikotragfähigkeit, desto stärker ist eine Garantiestufe in die Abwägung einzubeziehen.
Fallen auf die Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise in der KVdR bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 EStG nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V als Versorgungsbezug außer Betracht. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist die Beitragsbemessung weiter und richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der PKV richtet sich der Beitrag nicht prozentual nach der Auszahlung. Details zur Besteuerung: Altersvorsorgedepot & Steuer.

Vertiefungen zum Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Detailfragen rund um das geförderte Altersvorsorgedepot – je nach Ihrer Situation:

Schichtenvergleichsrechner Welche Vorsorge-Schicht bringt bei gleicher Netto-Belastung am meisten? Depot, Rürup, bAV und freier ETF-Sparplan im direkten Vergleich. Jetzt vergleichen →

Wie groß ist Ihre Rentenlücke wirklich?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein. Der Vorsorge-Check zeigt Ihre gesamte Rentenlücke und verbindet sie mit Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz und Pflege – mit klarer Reihenfolge.

Vergütung transparent: Bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrags kann eine Courtage in der Versicherungsprämie enthalten sein. Bei Anlagealternativen gelten je nach Umsetzung andere Vergütungsregeln; konkrete Vergütung und Produktkosten werden vor einer Empfehlung transparent eingeordnet.

Reform 2027

Jetzt vorbereiten – zum Start sofort handeln

Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin klären wir gemeinsam, ob und wie der neue Vorsorgeweg zu Ihrer Situation passt — damit Sie zum Start nicht reflexartig das erste Angebot nehmen, sondern eine vorbereitete Entscheidung haben.

Noch nicht abschließbar — wir bereiten Ihre Entscheidung vor.

Vergütung transparent: Vor einer späteren Produktempfehlung werden Vergütungsweg und Produktkosten offengelegt. Die Vormerkung und das Update sind keine Produktempfehlung und kein Abschluss.

Auf dem Laufenden bleiben

Das Altersvorsorgedepot-Update 2027: Ich melde mich, sobald sich etwas Konkretes ändert — Start, Anbieter, Konditionen. Kein Werbe-Newsletter, nur Relevantes.

Auf die Prioritätsliste

Sobald das Altersvorsorgedepot startet, melde ich mich bei Ihnen — mit einem Vorschlag, der schon auf Ihre Situation passt.

Unverbindlich vormerken

Lieber gleich Klarheit? Lassen Sie uns Ihre Zahlen vorab durchrechnen →