Altersvorsorgedepot Auszahlung

Altersvorsorgedepot Auszahlung, Vererbung & Garantie

Sparen ist die eine Hälfte – entscheidend ist, wie das Geld später wieder herauskommt. Hier sehen Sie die Auszahlformen ab Rentenbeginn, was im Todesfall mit dem Vermögen passiert und ob Sie ein Garantieprodukt brauchen.

Rente, Auszahlplan oder Teilkapital Vererbung & Todesfall Garantie 80 / 100 Prozent
Wie kommt das Geld heraus?

Auf einen Blick

  • Zwei Grundformen: lebenslange Rente oder befristeter Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr).
  • Bis 30 Prozent auf einmal: Eine einmalige Teilkapitalauszahlung zu Beginn ist förderunschädlich möglich.
  • Vererbbar – mit Bedingungen: In der Regel ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag; an andere Erben grundsätzlich nur gegen Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung.
  • Garantie ist eine Wahl: Das Depot ist konzeptionell ohne Garantie ausgestaltet; alternativ gibt es Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt.

Die kurze Antwort

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt? Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich können Sie zu Beginn bis zu 30 Prozent als Teilkapital förderunschädlich entnehmen.

Und im Todesfall? Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten kann es ohne Abzüge übertragen werden; bei anderen Erben sind die erhaltenen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen.

Stand der Seite: aktueller Gesetzes- und Umsetzungsstand nach Bundestagsbeschluss vom 27.03.2026 (Anbieterstart ab 1. Januar 2027). Einzelne Umsetzungsdetails werden erst mit der Markteinführung verbindlich. Den Überblick zur Reform finden Sie auf Altersvorsorgedepot – der Überblick.

Die Auszahlformen ab Rentenbeginn

Der Beginn der Auszahlungsphase liegt frühestens bei Vollendung des 65., spätestens des 70. Lebensjahres (früher bei vorgezogener gesetzlicher Rente oder Pension). Dann wählen Sie:

Form 1

Leibrente

Eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Sichert gegen Langlebigkeit ab – das Geld kann nicht vorzeitig „ausgehen“. Ohne Zusatzvereinbarung endet sie mit dem Tod.

Form 2

Auszahlplan

Befristete Raten, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; länger ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt investiert und ist vererbbar – mit Ablauf ist es aber aufgebraucht.

Option

Teilkapital zu Beginn

Einmalig bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals – förderunschädlich und ohne Zweckbindung. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Gut zu wissen: Bietet Ihr Depot keine passende Verrentung, können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln – etwa, um Ihr Vermögen in eine Leibrente bei einem Versicherer umzuwandeln. Ein reines Depot muss die Rente also nicht selbst leisten.
Ihre SituationEher passend
Ich will lebenslang planbare Einnahmen, egal wie alt ich werdeLeibrente
Ich möchte Restvermögen vererbbar haltenAuszahlplan
Ich brauche einmalig Liquidität zum StartTeilkapital bis 30 Prozent prüfen
Mein Depot bietet keine Rente anAnbieterwechsel zu Auszahlbeginn

Vererbung und Todesfall

Was mit dem Geld im Todesfall passiert, hängt von der Auszahlform und davon ab, wer erbt. Die wichtigsten Fälle:

SituationWas mit dem Vermögen passiert
Übertrag auf den EhegattenDas noch nicht ausgezahlte Vermögen kann ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden – die Förderung bleibt erhalten.
Andere ErbenDas Vermögen ist grundsätzlich vererbbar, aber die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug sind zurückzuzahlen.
Leibrente ohne GarantiezeitOhne Zusatzvereinbarung (z. B. Rentengarantiezeit) enden die Zahlungen grundsätzlich mit dem Tod; die laufende Leibrente selbst ist dann nicht vererbbar.
Leibrente mit RentengarantiezeitOptional 10 oder 20 Jahre: Verstirbt die Person im vereinbarten Zeitraum, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Hinterbliebenen gezahlt.
AuszahlplanDas noch nicht ausgezahlte Vermögen ist vererbbar. Bei anderen Erben als dem überlebenden Ehegatten sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Rente oder Auszahlplan – was passt zu Ihrer Gesamtlage?
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Brauche ich eine Garantie?

Das Altersvorsorgedepot ist konzeptionell ohne Beitragsgarantie ausgestaltet, um chancenorientiert anzulegen. Wer mehr Sicherheit will, wählt stattdessen ein Garantieprodukt – mit dem Preis geringerer Renditechancen. „80 Prozent Garantie“ meint dabei mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht 80 Prozent eines späteren Depotwerts.

Sicherheit (dunkel) und Renditechance (hell) je Garantiestufe ohne Garantie (Altersvorsorgedepot) 80% Garantie (Kapitalerhalt 80%) 100% Garantie (Kapitalerhalt 100%) Schematische Darstellung des Zusammenhangs, keine konkreten Werte.

Abb. 1: Je mehr Garantie, desto mehr Kapitalerhalt – aber desto weniger Spielraum für Renditechancen. Gemeint ist Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase, nicht Kaufkraftsicherheit oder eine garantierte Rentenhöhe. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie setzt bewusst auf Chancen.

VarianteWas am Anfang der Auszahlung sicher istFür wen
Ohne Garantie (Depot)keine Garantie – der Wert hängt vom Kapitalmarkt ablanger Horizont, Schwankungen aushaltbar, Renditechance im Vordergrund
80 Prozent Garantiemindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge stehen zu Beginn der Auszahlungsphase für eine Rente oder einen Auszahlplan zur Verfügungmittleres Sicherheitsbedürfnis, etwas Renditechance gewünscht
100 Prozent Garantiemindestens die eingezahlten Beiträge bleiben erhaltenhohes Sicherheitsbedürfnis oder kürzerer Horizont
Faustregel: Je länger der Anlagehorizont, desto eher trägt das Depot ohne Garantie – Zeit gleicht Schwankungen aus. Je kürzer der Horizont oder je größer das Sicherheitsbedürfnis, desto eher lohnt eine Garantiestufe. Sicherheit kostet Renditechance – das ist die eigentliche Abwägung.

Recht & Struktur

  • Auszahlformen: lebenslange Leibrente oder Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; einmalige Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent förderunschädlich.
  • Vererbung: Vermögen grundsätzlich vererbbar; übertragbar ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag, bei anderen Erben Rückzahlung der darauf entfallenden Förderung (der Rückzahlungsbetrag wird vorab aus dem Vermögen einbehalten). Es gilt der Stand der Reform – die finalen Umsetzungsregelungen ab 1. Januar 2027 stehen noch aus.
  • Besteuerung: Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen sind in der Auszahlphase grundsätzlich voll nachgelagert steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei zusätzlich nicht geförderten Beiträgen oder Mischfällen ist steuerlich zwischen gefördertem und nicht gefördertem Anteil zu trennen – mehr dazu auf der Steuer-Seite.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Information zum Stand 18.06.2026 und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die steuerliche und erbrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und von der finalen Umsetzung der Reform ab 1. Januar 2027; verbindliche Auskünfte erteilen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen:

  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“: bundesfinanzministerium.de
  • Deutscher Bundestag, Beschluss vom 27.03.2026 (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088 in der Fassung der Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/4996): bundestag.de
  • Gesetze im Internet: § 22 EStG

Typische Fehler bei Auszahlung und Vererbung

  • Vererbung mit voller Förderung erwarten. Außer beim Übertrag auf den Ehegatten sind Zulagen und Steuervorteile bei Erben zurückzuzahlen.
  • Zu viel auf einmal entnehmen. Förderunschädlich sind grundsätzlich bis zu 30 Prozent. Eine darüber hinausgehende Kapitalauszahlung kann als schädliche Verwendung gelten; dann sind die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
  • Garantie mit Sicherheit gleichsetzen. Eine hohe Garantie kostet Renditechance – bei langem Horizont kann das teurer sein als ein Verzicht auf die Garantie.
  • Auf die Verrentung beim Depotanbieter pochen. Sie dürfen zu Auszahlbeginn den Anbieter wechseln – das reine Depot muss die Rente nicht selbst stellen.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen, zu Auszahlung und Vererbung des Altersvorsorgedepots

Die Auszahlphase wird beim Sparen gern vergessen, entscheidet aber, wie viel netto bei Ihnen ankommt. Mein wichtigster Hinweis: Eine lebenslange Rente schützt vor dem Risiko, sehr alt zu werden – ein Auszahlplan hält das Vermögen vererbbar. Beides hat seine Berechtigung, je nach Familiensituation.

Bei der Garantie sehe ich es nüchtern: Wer 20 oder 30 Jahre Zeit hat, braucht selten eine 100-Prozent-Garantie – sie kostet Rendite, die gerade junge Sparer am dringendsten brauchen. Je näher der Ruhestand, desto eher lohnt Sicherheit.

Jan Pohl

Versicherungsmakler aus Aachen · ungebunden · seit 1999

Häufige Fragen

Welche Auszahlformen gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zusätzlich ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent förderunschädlich möglich.
Kann ich mir Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Ja, bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals zu Beginn der Auszahlung – förderunschädlich und ohne Zweckbindung. Eine darüber hinausgehende Entnahme kann als schädliche Verwendung gelten und führt dann zur Rückzahlung der darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile.
Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten lässt es sich ohne Abzüge übertragen; bei anderen Erben sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Eine lebenslange Leibrente endet mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist.
Was bedeutet 80 oder 100 Prozent Garantie?
Bei einem Garantieprodukt stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 beziehungsweise 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Das Altersvorsorgedepot selbst kommt ohne Garantie, dafür mit höheren Renditechancen.
Brauche ich ein Garantieprodukt?
Das hängt vor allem vom Anlagehorizont und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Bei langem Horizont gleicht die Zeit Schwankungen oft aus, und das Depot ohne Garantie kann mehr herausholen; je kürzer der Horizont, desto eher lohnt eine Garantiestufe.
Fallen auf die Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Das BMF bestätigt die Beitragsfreiheit ausdrücklich für private Riester-Verträge bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; für das neue Altersvorsorgedepot ist die analoge Behandlung zu erwarten, aber noch nicht eigens geregelt. Maßgeblich ist Ihr individueller Versicherungsstatus (z. B. Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, KVdR). Details zur Besteuerung: Altersvorsorgedepot & Steuer.

Reform 2027

Jetzt vorbereiten – zum Start sofort handeln

Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 von Anbietern angeboten werden können. Bis dahin klären wir gemeinsam, ob und wie es sich für Sie lohnt — damit Sie zum Start nicht reflexartig das erste Angebot nehmen, sondern eine fertige Entscheidung haben.

Noch nicht abschließbar — wir bereiten Ihre Entscheidung vor.

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