Riester-Rente / Zulagenrente Aachen

Riester-Rente

Sie suchen eine kompetente Beratung zur Riester-Rente bei einem Versicherungsmakler vor Ort in Aachen?

Die „Riester-Rente“  gehört, ebenso wie die „betriebliche Altersvorsorge (BAV)“ zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Altersvorsorge hier auf dieser Homepage.

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Besonders empfehlenswert kann die Riesterrente aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit für den Besserverdienenden sein, der sich einen hohen Grenzsteuersatz befindet, sowie für kleine Einkommen mit hohen Fördermöglichkeiten (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus).

Gerade Berufseinsteiger, die zuvor aufgrund des Studiums kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt haben, können im ersten Jahr ihrer Berufstätigkeit eine sehr hohe Förderquote in der Riesterrente erreichen (Berufseinsteiger-Bonus + Grundzulage), da die Förderung auf das Vorjahresbruttoeinkommen berechnet wird. Im 2. Jahr der Berufstätigkeit ist häufig die „steuerliche Förderung“ (s.u.) interessanter als die Zulage. (Beachten Sie bitte, dass ich zu steuerlichen Gesichtspunkten keine Aussagen tätigen darf. Für genaue Aussagen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.)

 

Riester-Rente:

Zuerst sollte geprüft werden, ob Sie zum geförderten Personenkreis gehören.

Hier ist zu unterscheiden zwischen unmittelbar zulagenberechtigten Personen und mittelbar zulagenberechtigten Personen:

Unmittelbar zulageberechtigte Personen

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Amtsträger
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld,
  • ALG-II-Empfänger
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. Pflege von Angehörigen im Haushalt)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte (450 € Job), die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
  • vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
  • Kindererziehende (nachdem sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben)
 

Mittelbar zulageberechtigte Personen

Ehe- oder Lebenspartner von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen. Voraussetzung ist, dass sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt sind, nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben .

 

Nicht zulageberechtigte Personen

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe),
  • Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job), die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben,
  • Bis Ende 2012: geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (400-Euro-Job), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Altersrentner,
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

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Förderung: Die Riester-Rente sieht 2 Arten der Förderung vor:

a) Altersvorsorgezulage:

So funktioniert die Zulagen-Förderung bei der Riester-Rente (Quelle: GDV)

So funktioniert die Zulagen-Förderung bei der Riester-Rente (Quelle: GDV)

  • Grundzulage: 154 € (seit 01.01.2018: 175 €)
  • Kinderzulage: 300 € (für alle ab dem 1. 1. 2008 geborenen Kinder) sonst 185 €
  • Berufseinsteigerbonus: Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

b) Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung: Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG

Die geleisteten Beiträge samt Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden (maximal 2.100 € p.a.).

Hier finden Sie einen Förderrechner, mit denen Sie die staatliche Förderung der Riester-Rente berechnen können.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie interessante Informationsbroschüren zum Thema „Riesterrente“ (GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Altersvorsorge hier auf dieser Homepage.

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Verbesserungen der Riesterrente zum 01.01.2018

Durch die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ändert sich auch für die Riesterrente einiges ab dem 01.01.2018. Dadurch wird die Riesterrente wieder deutlich attraktiver.

  1. Erhöhung der Zulage
    • die maximale Grundzulage wird von aktuell 154 Euro pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr erhöht
  2. Verfahrensverbesserungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit u. ä.
  3. Kleinbetragsrentenabfindung
    • Fünftelregelung und Wahl des Zeitpunktes
  4. Grundsicherung
    • Grundfreibetrag i.H.v. 100 Euro monatlich für die Bezieher der Grundsicherung im Alter.
    • Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro anrechnungsfrei gestellt werden.
  5. Doppelverbeitragung GKV
    • Wenn Riester als BAV genutzt wird, dann fällt keine Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenkasse mehr an („betrieblicher Riester“ ist beitragsfrei in der GKV in der Auszahlungsphase)

Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie hier (Quelle: www.juris.de): Private Altersvorsorge: Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Für wen lohnt sich die Riester-Rente (Förderquotentabelle)

Hinweis: Seit dem 01.01.2018 beträgt die Grundzulage 175 €:

 

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Wenn Sie einen Versicherungsmakler in Aachen suchen, der Sie kompetent zum Thema Riesterrente beraten kann, dann kontaktieren Sie mich!