Private Krankenversicherung für Anwälte (PKV) – Leistungen, Beiträge, Absicherung
Als selbstständiger oder angestellter Rechtsanwalt stehen Sie bei der Wahl der Krankenversicherung vor einer Grundsatzentscheidung: freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Gleichzeitig tragen Sie Ihr Einkommensrisiko weitgehend selbst – im Krankheitsfall ersetzt kein Arbeitgeber automatisch Ihr Honorar.
Diese Seite bündelt die wichtigsten Informationen zur privaten Krankenversicherung für Anwälte: rechtliche Rahmenbedingungen, Systemunterschiede zwischen GKV und PKV, Aufbau der Tarife, Einkommensschutz durch Krankentagegeld, Kurleistungen, Beitragsentwicklung, Steuer und Berufsunfähigkeit. Ziel ist, dass Sie die Systementscheidung fundiert treffen und wissen, welche Punkte Sie in einer individuellen Beratung vertiefen sollten.
- Klären Sie Ihren Status: selbstständig oder angestellt, Einkommen im Verhältnis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und Familienkonstellation.
- Entscheiden Sie über das System: GKV oder PKV – mit Blick auf Leistungen, Beitragslogik, rechtliche Rückkehrmöglichkeiten und Ihre Lebensplanung.
- Planen Sie den PKV-Aufbau: ambulant, stationär, Zahn, Pflegepflichtversicherung plus Krankentagegeld, Kurbaustein und Berufsunfähigkeitsrente als Einkommensschutz.
- Rechnen Sie Beiträge über die gesamte Laufzeit: heute, in schwächeren Kanzleijahren und im Alter – inklusive Beitragsentlastungstarif und Rücklagen.
- Bereiten Sie Ihre Gesundheitsdaten sorgfältig auf und nutzen Sie eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen.
- Prüfen Sie Vertragsklauseln im Detail: GOÄ-Erstattung, Hilfsmittel, Psychotherapie, gemischte Anstalten, Zahnleistungen, Optionsrechte und Auslandsdeckung.
- Planen Sie von Beginn an Sicherungsnetze ein: Beitragsrückerstattung richtig nutzen, Tarifwechselrecht kennen und Rückkehrmöglichkeiten in die GKV realistisch einschätzen.
1. PKV-Beratung für Rechtsanwälte – worum geht es?
Rechtsanwälte gehören zu den klassischen Berufsgruppen, für die die private Krankenversicherung besonders interessant ist. Selbstständige Anwälte sind in der Regel von Beginn an krankenversicherungsfrei und können zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Angestellte Anwälte können ab Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die PKV wechseln.
Eine gute PKV-Beratung für Anwälte konzentriert sich auf drei Kernfragen:
- Wie hochwertig und verlässlich ist der Versicherungsschutz im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich?
- Wie wird das Kanzlei- und Privatreinkommen bei längerer Krankheit oder dauerhafter Berufsunfähigkeit abgesichert?
- Wie bleiben die Beiträge langfristig – insbesondere im Alter – tragbar?
Die folgenden Kapitel orientieren sich an einem typischen Beratungsablauf und führen Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen zur PKV für Anwälte.
- Rechnet sich die PKV im Vergleich zur GKV bei meinem Einkommen?
- Wie sichere ich mein Kanzlei-Einkommen bei längerer Krankheit ab?
- Was passiert mit meinen Beiträgen im Alter?
- Gibt es realistischerweise eine Rückkehr in die GKV?
Alle Erläuterungen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Entscheidend sind immer Ihre persönliche Einkommens-, Familien- und Gesundheitssituation sowie Ihre Pläne für die kommenden Jahre.
Checkliste: Was Sie vor einer PKV-Entscheidung klären sollten
- Bin ich (oder werde ich) als Anwalt selbstständig oder angestellt tätig?
- Wie stabil ist mein Einkommen und wie hoch sind meine privaten und beruflichen Fixkosten?
- Wie sieht meine Familienplanung aus (Partner, Kinder, Schul-/Studienzeiten)?
- Welches Leistungsniveau erwarte ich in Ambulanz, Klinik und Zahnbereich?
- Welche Reserven stehen im Krankheitsfall zur Verfügung – und wie lange reichen sie?
- Wie wichtig ist mir Planungssicherheit bei den Beiträgen im Alter?
2. Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsanwälte
Die Wahl zwischen GKV und PKV ist rechtlich klar geregelt. Für Rechtsanwälte sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Selbstständige Anwälte: In der Regel von Beginn an krankenversicherungsfrei. Sie entscheiden selbst, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nur eingeschränkt möglich.
- Angestellte Anwälte: Bis zur Versicherungspflichtgrenze besteht Versicherungspflicht in der GKV. Überschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie in die PKV wechseln.
- Berufsständisches Versorgungswerk: Viele Rechtsanwälte sind im Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das beeinflusst u. a. Reha-Leistungen und macht Kur- und Zusatzversicherungen oft wichtiger.
- Familienmitversicherung: In der GKV können Ehepartner (unter bestimmten Voraussetzungen) und Kinder beitragsfrei mitversichert werden. In der PKV benötigt jede Person einen eigenen Vertrag.
- Alter 55+: Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV praktisch nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Die Systementscheidung wirkt daher sehr langfristig.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich nicht „wegverhandeln“. Wer heute in die PKV wechselt, sollte immer mitdenken, wie sich Berufsweg, Einkommen und Familienlage in den nächsten Jahrzehnten entwickeln können.
Offizielle Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Systemunterschieden finden Sie u. a. beim Bundesgesundheitsministerium (GKV-Ratgeber), zur privaten Krankenversicherung beim Bundesgesundheitsministerium und beim PKV-Verband. Informationen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze stellt z. B. die Deutsche Rentenversicherung sowie das Bundesarbeitsministerium bereit.
3. GKV vs. PKV – Systemunterschiede für Rechtsanwälte
Um die Entscheidung zwischen GKV und PKV sinnvoll zu treffen, sollten Sie die Grundlogik beider Systeme kennen.
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
|---|---|---|
| Finanzierung | Umlageverfahren, Solidarprinzip. Beitrag prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. | Kapitaldeckungsverfahren, Äquivalenzprinzip. Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. |
| Rechtsgrundlage | Sozialgesetzbuch V (SGB V). Gesetzgeber kann Leistungen anpassen. | Privatrechtlicher Vertrag (VVG/BGB). Vertragsleistungen sind garantiert und dürfen nicht einseitig gekürzt werden. |
| Leistungsprinzip | Sachleistungsprinzip: Abrechnung direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. | Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten eine Rechnung und reichen diese zur Erstattung ein. |
| Beitragslogik | Beitrag abhängig vom Einkommen, unabhängig vom individuellen Risiko. | Beitrag abhängig von Risiko (Alter, Gesundheit, Tarif), unabhängig vom Einkommen. |
| Familienversicherung | Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner (unter Bedingungen) und Kindern möglich. | Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. |
| Relevanz für Anwälte | Interessant bei niedrigerem oder stark schwankendem Einkommen und wenn Familie beitragsfrei mitversichert werden soll. | Interessant bei dauerhaft höherem Einkommen und Wunsch nach hochwertiger, individueller medizinischer Versorgung. |
Selbstständige Rechtsanwälte sind in der Regel von Anfang an versicherungsfrei und können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Angestellte Anwälte können in die PKV wechseln, sobald sie mit ihrem Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Eine spätere Rückkehr in die GKV ist nur in eng begrenzten Konstellationen möglich und ab 55 Jahren praktisch kaum noch umsetzbar. Die Entscheidung sollte deshalb vorausschauend und nicht allein aus kurzfristigen Beitragserwägungen getroffen werden.
4. Vorteile und Risiken der PKV für Anwälte
Vorteile aus Anwaltssicht
- Individueller Leistungsschutz: Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen können passend zu Ihren Ansprüchen kombiniert werden.
- Schneller Zugang zu Ärzten und Spezialisten: In der Praxis häufig kürzere Wartezeiten und bevorzugte Termine.
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung (Chefarzt).
- Individuelles Krankentagegeld: Absicherung des Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit – für Anwälte wirtschaftlich zentral.
- Beitrag vom Risiko statt vom Einkommen abhängig: Bei hohem Einkommen häufig günstiger als der GKV-Höchstbeitrag – bei besseren Leistungen.
- Steuerliche Entlastung: Der Basisanteil der PKV-Beiträge ist in der Regel vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
- Vertraglich garantierte Leistungen: Kein Risiko politischer Leistungskürzungen wie in der GKV.
Mögliche Nachteile und Risiken
- Fester Beitrag unabhängig vom Einkommen: In schwächeren Kanzleijahren kann die Prämie zur Belastung werden.
- Keine beitragsfreie Familienversicherung: Ehepartner und Kinder brauchen eigene Verträge.
- Beitragsrisiko im Alter: Beiträge können steigen; ohne Planung drohen finanzielle Engpässe.
- Erschwerte Rückkehr in die GKV: Vor allem nach dem 55. Lebensjahr meist nicht mehr realistisch.
- Gesundheitsprüfung und Zuschläge: Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
- Organisationsaufwand: Rechnungen müssen verwaltet und eingereicht werden (oft digital per App lösbar).
Die PKV ist für viele Anwälte fachlich sinnvoll – aber nur, wenn sie zur Einkommens-, Familien- und Lebensplanung passt. Ein offener Blick auf Risiken und langfristige Entwicklungen gehört zwingend dazu.
5. Aufbau der PKV: Tarife, Bausteine und Einkommensschutz
Kompakttarif vs. Modultarif
PKV-Vollversicherungen lassen sich grob in Kompakttarife und Modultarife unterscheiden:
- Kompakttarife: Ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sind in einem Paket gebündelt – übersichtlich, aber weniger flexibel.
- Modular aufgebaute Tarife: Ambulant, stationär, Zahn und ggf. weitere Bausteine werden separat gewählt und individuell kombiniert.
Vier Kernbereiche der PKV-Vollversicherung
- Ambulanter Tarif: Arztbesuche, Diagnostik, Medikamente, Therapien.
- Stationärer Tarif: Krankenhausleistungen, Unterbringung (Mehrbett-, Zwei- oder Einbettzimmer), privatärztliche Behandlung.
- Zahntarif: Zahnbehandlung, Zahnersatz, ggf. Kieferorthopädie.
- Pflegepflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte.
Krankentagegeld – Einkommensschutz für Anwälte
Als selbstständiger Rechtsanwalt haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Fällt Ihr Einkommen durch Krankheit weg, laufen Kanzlei- und Lebenshaltungskosten weiter. Ein passendes Krankentagegeld ist daher praktisch unverzichtbar.
Das Krankentagegeld zahlt ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (z. B. ab dem 22., 43. oder 90. Krankheitstag) einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe orientiert sich am Nettoeinkommensverlust und sollte die laufenden Kosten realistisch abdecken.
Gestaffelte Krankentagegeld-Modelle
Für Selbstständige bietet sich häufig eine Staffelung an, um Beiträge und Leistungen sinnvoll auszubalancieren. Ein typisches Muster könnte lauten:
- ab dem 22. Krankheitstag: 100 € pro Tag (Grundabsicherung)
- ab dem 43. Krankheitstag: zusätzlich 100 € pro Tag (insgesamt 200 €)
- ab dem 96. Krankheitstag: zusätzlich 50 € pro Tag (insgesamt 250 €)
So sichern Sie zunächst die wichtigsten Fixkosten und erhöhen die Leistung, wenn eine Erkrankung länger andauert und Rücklagen weitgehend aufgebraucht sind.
- Beiträge bleiben überschaubar, weil hohe Tagessätze erst bei längerer Krankheit einsetzen.
- Die Absicherung steigt mit dem tatsächlichen Bedarf.
- Die Staffelung lässt sich auf Ihre Kanzleistruktur und privaten Fixkosten abstimmen.
Kurkostenversicherung (Kurtarif)
Viele PKV-Tarife decken Kur- und Rehamaßnahmen nur eingeschränkt oder unter engen Voraussetzungen ab. Ein zusätzlicher Kurbaustein kann für selbstständige Anwälte sinnvoll sein – insbesondere, wenn wegen der Versorgung über ein Versorgungswerk kein gesetzlicher Rehabilitationsträger zuständig ist.
Ein Kurtarif übernimmt typischerweise – bei ärztlich bestätigter medizinischer Notwendigkeit – Kosten für:
- Kur- und Rehabehandlungen in anerkannten Kliniken
- Unterkunft und Verpflegung
- ärztliche Leistungen vor Ort
- ggf. Reisekosten zur Kur
- örtliche Kurtaxe
Üblich sind Tageshöchstsätze (z. B. bis zu 300 € pro Kurtag) und begrenzte Dauern (z. B. maximal drei Wochen pro Kur, alle zwei bis drei Jahre). Alternativ gibt es Tarife mit einem festen Kurtagegeld pro Tag.
Vor allem für Anwälte mit hohem Arbeitspensum und Stressbelastung, die im Fall einer schweren Erkrankung oder drohender chronischer Beschwerden eine hochwertige Reha oder Vorsorgekur finanzieren müssen.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Ergänzung
Krankentagegeld und PKV sichern Sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie dauerhaft nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten können, reicht das allein nicht aus – dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.
- Krankentagegeld: zahlt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, solange Aussicht auf Genesung besteht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie voraussichtlich über einen längeren Zeitraum (häufig mindestens sechs Monate) zu mehr als 50 % berufsunfähig sind.
Tritt eine dauerhafte Beeinträchtigung ein, wird das Krankentagegeld in der Regel eingestellt und die BU-Rente übernimmt. Beide Bausteine sollten in Leistungshöhe und Zeitablauf aufeinander abgestimmt werden.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen. Eine Kombination aus PKV, gestaffeltem Krankentagegeld und sauber konzipierter BU-Rente bildet den stabilen Dreiklang Ihrer persönlichen Einkommensabsicherung.
Weitere typische Zusatzbausteine
- Krankenhaustagegeld: zusätzliches Tagegeld während eines Klinikaufenthalts (z. B. für Komfortkosten oder Selbstbehalte).
- Optionstarife: sichern das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife zu wechseln.
- Anwartschaftstarife: halten den PKV-Status bei Unterbrechungen (z. B. Ausland, GKV-Phase, Staatsdienst) aufrecht.
- Beitragsentlastungstarife: reduzieren den Beitrag im Alter durch heute gezahlte Mehrbeiträge.
- Pflegezusatzversicherung: ergänzt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung um höhere Leistungen im Pflegefall.
6. Beitragskalkulation: PKV vs. GKV für Rechtsanwälte
GKV-Beiträge – solidarisch und einkommensabhängig
In der GKV zahlen Sie einen Prozentsatz Ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für gut verdienende Anwälte bedeutet das: Der Beitrag steigt mit dem Einkommen und erreicht schnell den Höchstbeitrag, unabhängig davon, wie oft Sie Leistungen in Anspruch nehmen.
PKV-Beiträge – individuell kalkuliert
In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- gewähltem Leistungsniveau
- Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen
Für junge, gesunde Rechtsanwälte kann ein hochwertiger PKV-Schutz trotz besserer Leistungen deutlich unter den GKV-Höchstbeiträgen liegen – umgekehrt kann ein sehr leistungsstarker PKV-Tarif auch teurer sein als die GKV.
Beitragsentwicklung und demografische Effekte
Beide Systeme stehen unter Druck: medizinischer Fortschritt, steigende Kosten und demografische Veränderungen wirken sich aus. Die GKV reagiert mit Beitragssatz- und Zusatzbeitragserhöhungen sowie Zuzahlungen, die PKV mit Beitragsanpassungen – bei vertraglich zugesicherten Leistungen.
Entscheidend ist nicht der Beitrag heute, sondern die Belastung über die gesamte Laufzeit. Sinnvoll ist es, einen Teil der Ersparnis gegenüber dem GKV-Höchstbeitrag bewusst für Rücklagen oder einen Beitragsentlastungstarif zu reservieren.
7. Steuerliche Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Basis- und Komfortleistungen:
- Basisanteil: entspricht in etwa dem Leistungsniveau der GKV und ist in der Regel zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar.
- Komfortanteil: betrifft Wahlleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker – dieser Teil ist steuerlich nicht absetzbar.
Ihr Versicherer weist jährlich aus, welcher Anteil der Beiträge als Basisabsicherung gilt. Dieser Betrag reduziert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gerade für Anwälte mit höherem Steuersatz sinkt damit die effektive PKV-Belastung deutlich.
Monatlicher PKV-Beitrag: 500 €, davon 480 € Basisanteil. Absetzbar sind 480 € monatlich. Bei einem hohen Grenzsteuersatz reduziert das spürbar die Nettobelastung – die PKV „kostet“ effektiv deutlich weniger als der Nominalbeitrag.
Beiträge für Ehepartner und Kinder, die Sie selbst zahlen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden (soweit sie Basisanteile enthalten). Beitragsrückerstattungen mindern im jeweiligen Jahr die absetzbaren Beiträge.
8. Risikovoranfrage – anonyme Gesundheitsprüfung
Insbesondere bei Vorerkrankungen ist es riskant, direkt einen PKV-Antrag zu stellen und mehrere Ablehnungen zu „produzieren“. Besser ist eine strukturierte, anonyme Risikovoranfrage.
-
Gesundheitsdaten erfassen:
Übersicht über relevante Erkrankungen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre erstellen. -
Anonymisierte Anfrage:
Ihr Makler übermittelt die Daten ohne Namen und Kontaktdaten an ausgewählte PKV-Unternehmen. -
Rückmeldungen auswerten:
Für jeden Versicherer erhalten Sie eine Einschätzung (ohne Zuschlag / mit Zuschlag / mit Ausschluss / Ablehnung). -
Vergleich & Entscheidung:
Sie sehen transparent, welcher Versicherer mit Ihren Vorerkrankungen am besten umgehen kann.
Eine ausführliche Beschreibung des Vorgehens finden Sie hier: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung.
Die Risikovoranfrage verhindert, dass in internen Branchendateien mehrere formale Ablehnungen auftauchen. Ihre Versicherungsbiografie bleibt „sauber“, während Sie trotzdem belastbare Informationen für die Tarifauswahl erhalten.
9. Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV
Viele PKV-Tarife honorieren leistungsfreie Jahre mit einer Beitragsrückerstattung. Das kann die Effektivkosten deutlich reduzieren – besonders bei gesunden Anwälten, die selten zum Arzt gehen.
- Höhe: Variiert je nach Tarif, Unternehmen und Anzahl der leistungsfreien Jahre. Oft 2–4 Monatsbeiträge.
- Wann verzichten? Bei hohen Rechnungen übersteigt die Erstattung oft nicht den Betrag, den Sie für die BRE "opfern" müssten. Rechnen Sie immer genau nach!
- Strategie: Eine sinnvolle Strategie ist es, kleinere Rechnungen (z. B. Zahnreinigung, Vorsorge) selbst zu zahlen, um die BRE zu erhalten, und nur größere Rechnungen einzureichen.
Beides senkt den effektiven Beitrag. Es ist entscheidend, diese Bausteine richtig zu kombinieren, um die Nettobelastung langfristig zu optimieren, ohne bei der Leistung Kompromisse einzugehen.
10. PKV-Beiträge im Alter
Das wichtigste Gegenargument zur PKV ist das Risiko steigender Beiträge im Alter. Die PKV ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dem entgegenzuwirken:
- Alterungsrückstellungen (AR): Ein Teil des Beitrags wird über die gesamte Laufzeit in Alterungsrückstellungen investiert. Diese Rückstellungen dienen dazu, die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern. Sie gehören Ihnen und bleiben bei einem internen Tarifwechsel erhalten.
- Gesetzlicher Zuschlag (GZ): Ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag von 10 % auf den Beitragsanteil der Alterungsrückstellung (bei Neutarifen seit 2000) wird bis zum 65. Lebensjahr erhoben und ab dem 66. Lebensjahr zur Beitragsentlastung verwendet.
- Beitragsentlastungstarife (BET): Sie können freiwillig einen zusätzlichen Tarif abschließen, der gegen einen heutigen Mehrbeitrag eine Beitragsreduktion im Rentenalter garantiert.
Wer langfristig plant, sollte die Möglichkeiten zur Altersentlastung (insbesondere den BET) von Anfang an einkalkulieren. In vielen Fällen lässt sich so der PKV-Beitrag im Rentenalter auf das Niveau der heutigen GKV-Beiträge (oder niedriger) senken.
11. Tarifwechsel & Anbieterwechsel
Die PKV bietet zwei Wege, um auf steigende Beiträge oder veränderte Lebenssituationen zu reagieren:
- Interner Tarifwechsel (§ 204 VVG): Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres aktuellen Versicherungsunternehmens in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen zu wechseln – unter Mitnahme Ihrer gesamten Alterungsrückstellungen. Dies ist das wichtigste Instrument zur Beitragsoptimierung.
- Anbieterwechsel: Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen ist nur unter Verlust eines Großteils Ihrer Alterungsrückstellungen möglich (Ausnahme: Übertragung des "Basistarif"-Anteils bei Verträgen ab 2009). Ein Anbieterwechsel ist daher meist nur in jungen Jahren sinnvoll.
Wählen Sie einen Versicherer, der viele und moderne Tarife anbietet. So erhöhen Sie die Chancen, das gesetzliche Tarifwechselrecht später effektiv nutzen zu können. Ein Wechsel zu einem Spezialmakler, der sich auf den internen Tarifwechsel spezialisiert hat, kann im Bedarfsfall viel Geld sparen.
12. Rückkehr in die GKV – wann ist sie möglich?
Die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, da der Gesetzgeber den Missbrauch des Systems verhindern will (in Jungen Jahren günstig PKV, im Alter teuer in GKV). Die wichtigsten Möglichkeiten:
- Angestelltenverhältnis unterhalb der JAEG: Wenn Ihr Einkommen als Angestellter dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinkt.
- Arbeitslosigkeit: Bei Bezug von Arbeitslosengeld I treten Sie automatisch wieder in die GKV ein – unabhängig vom Alter.
- Familienversicherung: Als Ehepartner eines GKV-Mitglieds können Sie unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden (Einkommensgrenze beachten).
Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, kann **nicht** mehr in die GKV zurückkehren – selbst bei Arbeitslosigkeit. Dies gilt es bei der Lebensplanung zwingend zu berücksichtigen.
13. Wichtige Klauseln & Leistungsmerkmale
Ein guter PKV-Tarif zeichnet sich durch die Details in den Versicherungsbedingungen aus. Achten Sie auf diese Punkte:
- GOÄ-Sätze (Gebührenordnung für Ärzte)
- Erstattung sollte mindestens bis zum 3,5-fachen Satz möglich sein, ohne dass eine vorherige Genehmigung nötig ist. Insbesondere Spezialisten können höhere Sätze in Rechnung stellen.
- Hilfsmittel
- Klare Definition von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Hörgeräte) und Verzicht auf eine Begrenzung auf einen Hilfsmittelkatalog.
- Psychotherapie
- Übernahme von mindestens 50 Sitzungen pro Jahr und Erstattung der Behandlung bei niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten.
- Kur & Reha
- Klare Regelungen zur Erstattung von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (ggf. über separaten Kurtarif absichern).
- Ausschluss von Anstaltsunterbringung
- Ausschlussklauseln für Unterbringung in gemischten Anstalten (z. B. Sanatorien, die auch Kuren anbieten) sollten gestrichen oder entschärft sein.
14. Glossar für Anwälte
15. FAQ zur PKV für Rechtsanwälte
16. Kontakt & Beratung
Eine Entscheidung für oder gegen die PKV sowie die Auswahl des richtigen Tarifs ist eine langfristige und komplexe Entscheidung, die nur auf Basis Ihrer individuellen Situation getroffen werden kann.
Im Rahmen einer individuellen Beratung prüfen wir für Sie:
- Ihren aktuellen Versicherungsstatus und die rechtlichen Wechselmöglichkeiten.
- Ihre Gesundheitshistorie und die realistischen Annahmen zu Zuschlägen.
- Die konkrete Beitragsentwicklung (heute und im Alter) im Vergleich zur GKV.
- Die Abstimmung zwischen PKV, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nehmen Sie Kontakt auf, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.
17. Fazit & Kurz-Zusammenfassung
Die Private Krankenversicherung bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, hochwertigen Schutz zu erhalten, der vertraglich garantiert ist. Bei hohem Einkommen kann sie zudem langfristig beitragsgünstiger sein als die freiwillige GKV.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der **langfristigen Planung** und der **Absicherung des Einkommensausfalls** durch ein passendes Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer diese Bausteine richtig kombiniert und die Beitragsentlastung im Alter aktiv angeht, profitiert von den Vorteilen der PKV.
⚖️ Infografik: PKV für Rechtsanwälte
Visuelle Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungsfaktoren: GKV vs. PKV, Kosten, Einkommenssicherung und langfristige Planung.
Die Wahl: GKV Höchstbeitrag vs. PKV Einsteiger-Beitrag
Als Anwalt mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Selbständiger zahlen Sie in der GKV den Höchstbeitrag (inkl. Pflege). Die PKV-Prämie startet oft deutlich niedriger, ist aber vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand abhängig.
System-Vergleich: GKV vs. PKV
Gesetzliche Kasse (GKV)
-
💰
Beitrag (Solidarprinzip) Prozentual vom Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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👨👩👧👦
Familie Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern & Partner (u.B.) möglich.
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📄
Leistung (Sachprinzip) Gesetzlich definierter Leistungskatalog (SGB V), kann angepasst werden.
Private Kasse (PKV)
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📈
Beitrag (Äquivalenzprinzip) Nach Risiko: Alter, Gesundheit & gewähltem Tarif. Unabhängig vom Einkommen.
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👤
Familie Jede Person (auch Kinder) benötigt einen eigenen, kostenpflichtigen Vertrag.
-
✍️
Leistung (Vertragsprinzip) Vertraglich garantierte Leistungen, die nicht einseitig gekürzt werden können.
Die 3 Säulen des Einkommensschutzes für Anwälte
Für Selbständige ist die Absicherung des eigenen Einkommens existenziell. Sie ruht auf drei Pfeilern, die ineinandergreifen.
1. PKV (Heilkosten)
Übernimmt die Kosten für Behandlungen, damit Sie gesund werden.
2. Krankentagegeld (KTG)
Ersetzt Ihr Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (z.B. 6 Monate).
3. Berufsunfähigkeit (BU)
Zahlt eine Rente bei dauerhafter Unfähigkeit (z.B. > 50% BU).
Must-Have: Krankentagegeld
Das KTG ist Ihr "Gehalt" bei Krankheit. Für Anwälte ist eine Staffelung sinnvoll, um Beiträge zu sparen, aber bei langer Krankheit voll abgesichert zu sein.
Der Steuervorteil
Der "Basisanteil" Ihrer PKV-Beiträge (vergleichbar mit GKV-Leistungen) ist zu 100% steuerlich absetzbar. Nur der Komfortanteil (z.B. Chefarzt) ist es nicht.
Langfristige Beitragsstabilität
Die Sorge vor hohen Altersbeiträgen ist groß. Die PKV nutzt drei Mechanismen, um dies abzufedern:
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1. Gesetzliche Altersrückstellungen
Ein Teil Ihres Beitrags wird für das Alter angespart (Pflicht).
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2. Beitragsentlastungstarif (BET)
Sie zahlen heute freiwillig mehr, um den Beitrag im Alter garantiert zu senken (optional).
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3. Interner Tarifwechsel (§ 204 VVG)
Sie haben das Recht, jederzeit in einen günstigeren Tarif (mit ggf. weniger Komfort) beim selben Versicherer zu wechseln.
Der sichere Weg: Anonyme Risikovoranfrage
Stellen Sie niemals "auf gut Glück" einen Antrag. Eine Ablehnung kann in einer Branchen-Datei vermerkt werden. Der professionelle Weg ist eine anonymisierte Voranfrage.
Gesundheitsdaten erfassen
Alle Arztbesuche & Diagnosen der letzten 3-10 Jahre sammeln.
Anonymisierte Anfrage
Makler sendet Daten ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer.
Voten auswerten
Vergleich der Angebote: Wer nimmt Sie an? Zu welchen Konditionen?
Gezielter Antrag
Antragstellung nur beim passenden Versicherer, der "Ja" gesagt hat.