PKV für Anwälte – Private Krankenversicherung für Rechtsanwälte
Als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt stehen Sie bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV für Anwälte) vor strategischen Entscheidungen: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV)? Wie sichern Sie Ihr Einkommen bei Krankheit ab? Und wie stellen Sie sicher, dass die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben?
Auf dieser Seite finden Sie eine fundierte, praxisnahe Übersicht speziell für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ziel ist, dass Sie nach dem Lesen eine informierte Entscheidung zur PKV für Anwälte treffen können – und wissen, welche Fragen Sie in einer individuellen Beratung klären sollten.
PKV-Beratung für Rechtsanwälte – worum geht es bei der PKV für Anwälte?
Rechtsanwälte gehören klassisch zu den Berufsgruppen, für die die private Krankenversicherung besonders interessant ist. Sie sind in der Regel versicherungsfrei und können zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Gleichzeitig tragen Sie als Freiberufler Ihr Einkommensrisiko selbst – es gibt keinen Arbeitgeber, der im Krankheitsfall Ihr Honorar ersetzt.
Gute PKV-Beratung für Anwälte hat daher drei Schwerpunkte:
- Leistungsniveau und Qualität des Versicherungsschutzes
- Absicherung des Einkommens bei Krankheit und Berufsunfähigkeit
- Bezahlbarkeit der Beiträge – heute und im Alter
Diese Seite orientiert sich an einem typischen Beratungsablauf und führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen zur PKV für Anwälte.
- Rechnet sich die PKV im Vergleich zur GKV bei meinem Einkommen?
- Wie sichere ich mein Kanzlei-Einkommen bei längerer Krankheit ab?
- Was passiert im Alter mit den Beiträgen?
- Gibt es eine Möglichkeit, „zurück“ in die GKV zu kommen?
Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsanwälte in der PKV
Die Wahl zwischen GKV und PKV ist nicht nur eine Rechenaufgabe, sondern auch rechtlich klar geregelt. Für Rechtsanwälte sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Selbständige Anwälte: In der Regel von Beginn an krankenversicherungsfrei. Sie entscheiden selbst, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Ein späterer Wechsel zurück in die GKV ist nur eingeschränkt möglich.
- Angestellte Anwälte: Bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) besteht Versicherungspflicht in der GKV. Überschreiten Sie die JAEG mit Ihrem Einkommen, können Sie in die PKV wechseln.
- Versorgungswerk: Viele Rechtsanwälte sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert, nicht über die gesetzliche Rentenversicherung. Das hat Auswirkungen auf Reha-Leistungen und die Notwendigkeit von Kur- und Zusatzversicherungen.
- Familienkonstellation: In der GKV gibt es die beitragsfreie Familienversicherung. In der PKV benötigt jede versicherte Person einen eigenen Vertrag.
- Alter 55+: Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV faktisch nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Die einmal getroffene Systementscheidung wirkt daher langfristig.
GKV vs. PKV – die Systemunterschiede für Rechtsanwälte
Um die Entscheidung GKV oder PKV sinnvoll zu treffen, sollten Sie die Grundlogik beider Systeme kennen. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick.
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
|---|---|---|
| Finanzierung | Umlageverfahren, Solidarprinzip. Beitrag prozentual vom Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. | Kapitaldeckungsverfahren, Äquivalenzprinzip. Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang. |
| Rechtsgrundlage | SGB V, sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Gesetzgeber kann Leistungen verändern. | Privatrechtlicher Vertrag (VVG/BGB). Vertragsleistungen sind garantiert und dürfen nicht einseitig gekürzt werden. |
| Leistungsprinzip | Sachleistungsprinzip: Abrechnung direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. | Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten eine Rechnung und reichen diese zur Erstattung ein. |
| Beitragslogik | Abhängig vom Einkommen, unabhängig vom persönlichen Risiko. | Abhängig von Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Tarif), unabhängig vom Einkommen. |
| Familienversicherung | Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner (unter bestimmten Bedingungen) und Kindern möglich. | Jede Person braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. |
| Relevanz für Anwälte | Vor allem dann interessant, wenn das Einkommen niedrig oder schwankend ist und Familie beitragsfrei mitversichert werden soll. | Vor allem bei dauerhaft höherem Einkommen und Wunsch nach hochwertiger Medizin sinnvoll. |
Als selbständiger Rechtsanwalt sind Sie in der Regel von Anfang an versicherungsfrei und können wählen, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Angestellte Anwälte können in die PKV wechseln, sobald sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Vorteile und Nachteile der PKV für Anwälte
Vorteile der PKV aus Anwaltssicht
- Hochwertiger, individueller Leistungsschutz: Ambulant, stationär, Zahn und weitere Leistungen können passend zu Ihren Ansprüchen kombiniert werden.
- Schnellerer Zugang zu Ärzten und Spezialisten: In der Praxis oft kürzere Wartezeiten und bevorzugte Termine.
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Je nach Tarif Zugang zu Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer.
- Individuelles Krankentagegeld: Absicherung des Einkommens bei längerer Krankheit (für Anwälte existenziell wichtig).
- Beitrag vom Risiko statt vom Einkommen abhängig: Bei hohem Einkommen häufig günstiger als der GKV-Höchstbeitrag – bei besseren Leistungen.
- Steuerliche Entlastung: Der Basisanteil der PKV-Beiträge ist in der Regel vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
- Vertraglich garantierte Leistungen: Keine politischen Leistungskürzungen wie in der GKV.
Mögliche Nachteile und Risiken der PKV für Anwälte
- Fester Beitrag, unabhängig vom Einkommen: In schwachen Kanzleijahren kann die Prämie zur Belastung werden.
- Keine kostenlose Familienmitversicherung: Ehepartner und Kinder benötigen eigene Verträge.
- Beitragsrisiko im Alter: Beiträge können steigen; ohne Planung drohen finanzielle Engpässe.
- Erschwerte Rückkehr in die GKV: Vor allem nach dem 55. Lebensjahr nahezu ausgeschlossen.
- Gesundheitsprüfung und ggf. Zuschläge: Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
- Abrechnungsaufwand: Rechnungen müssen organisiert und eingereicht werden (lassen sich aber oft digital per App abwickeln).
Aufbau der PKV für Anwälte: Tarife, Module und zentrale Leistungsbausteine
Kompakttarif vs. Modultarif
PKV-Vollversicherungen lassen sich grob in Kompakttarife und Modultarife unterscheiden:
- Kompakttarife: Alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn) sind in einem Paket gebündelt. Übersichtlicher, aber weniger flexibel.
- Modul- oder Bausteintarife: Ambulant, stationär, Zahn und ggf. weitere Bausteine werden separat gewählt und individuell kombiniert.
Die vier Kernbereiche der PKV-Vollversicherung
- Ambulanter Tarif: Arztbesuche, Diagnostik, Medikamente, Therapien.
- Stationärer Tarif: Krankenhausleistungen, Unterbringung (Mehrbett, Zwei- oder Einbettzimmer), Chefarztbehandlung.
- Zahntarif: Zahnbehandlung, Zahnersatz, ggf. Kieferorthopädie.
- Pflegepflichtversicherung (PVN): Gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung für Privatversicherte.
Wichtige Zusatzbausteine für Rechtsanwälte
Krankentagegeld – Einkommensschutz bei Krankheit
Als selbständiger Rechtsanwalt haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Fällt Ihr Einkommen durch Krankheit weg, laufen Kanzlei- und Lebenshaltungskosten weiter. Ein privates Krankentagegeld ist daher praktisch Pflicht.
Das Krankentagegeld zahlt ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (z. B. ab dem 22., 43. oder 90. Krankheitstag) einen festen Betrag pro Tag. Die Höhe orientiert sich am Nettoeinkommensverlust.
Gestaffelte Krankentagegeld-Modelle
Für Selbständige bietet sich häufig eine Staffelung an, um Beitrag und Leistung sinnvoll auszubalancieren. Beispiel:
- ab dem 22. Krankheitstag: 100 € pro Tag (Grundabsicherung)
- ab dem 43. Krankheitstag: zusätzlich 100 € pro Tag (insgesamt 200 €)
- ab dem 96. Krankheitstag: zusätzlich 50 € pro Tag (insgesamt 250 €)
So sichern Sie zunächst die wichtigsten Fixkosten und erhöhen die Leistung automatisch, wenn eine Erkrankung tatsächlich länger andauert und Ihre Rücklagen aufgebraucht sein könnten.
- Beiträge bleiben überschaubar, weil hohe Tagessätze erst bei längerer Krankheit einsetzen.
- Die Absicherung steigt mit dem tatsächlichen Bedarf.
- Sie können die Stufen exakt auf Ihre Kanzleistruktur und privaten Fixkosten abstimmen.
Kurkostenversicherung (Kurtarif) – Absicherung von Kur- und Rehakosten
Viele PKV-Tarife decken klassische Kur- und Rehamaßnahmen nur eingeschränkt oder unter engen Voraussetzungen ab. Ein zusätzlicher Kur-Baustein kann für selbständige Anwälte daher sehr sinnvoll sein – insbesondere, wenn kein gesetzlicher Rehabilitationsträger zuständig ist (z. B. bei Versorgung über ein Versorgungswerk statt die gesetzliche Rentenversicherung).
Ein Kurtarif übernimmt typischerweise – bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit – Kosten für:
- Kur- und Rehabehandlungen in anerkannten Kliniken
- Unterkunft und Verpflegung
- ärztliche Leistungen vor Ort
- ggf. Reisekosten zur Kur
- örtliche Kurtaxe
Üblich sind Tageshöchstsätze (z. B. bis zu 300 € pro Kurtag) und Begrenzungen der Dauer (z. B. maximal drei Wochen pro Kur, alle zwei bis drei Jahre). Alternativ gibt es Tarife mit einem festen Kurtagegeld pro Tag, das Sie frei verwenden können.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als notwendige Ergänzung
Krankentagegeld und PKV sichern Sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn Sie dauerhaft nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten können, reicht das allein nicht. Dann brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kurz gefasst:
- Krankentagegeld: zahlt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, solange Aussicht auf Genesung besteht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie voraussichtlich auf längere Zeit (meist mindestens 6 Monate) zu mehr als 50 % berufsunfähig sind.
Tritt eine dauerhafte Beeinträchtigung ein, wird das Krankentagegeld in der Regel eingestellt und die BU-Rente übernimmt. Beide Bausteine sollten in Leistungshöhe und Zeitablauf aufeinander abgestimmt werden, um keine Lücke zu riskieren.
Weitere typische Zusatzbausteine
- Krankenhaustagegeld: zusätzliches Tagegeld während eines Klinikaufenthalts (zur Deckung von Komfortkosten oder Selbstbehalten).
- Optionstarife: sichern Ihnen das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in höherwertige Tarife zu wechseln.
- Anwartschaftstarife: halten den PKV-Status bei Unterbrechungen (Ausland, GKV-Phase, Staatsdienst) aufrecht.
- Beitragsentlastungstarife: reduzieren den Beitrag im Alter durch heute gezahlte Mehrbeiträge.
- Pflegezusatzversicherung: ergänzt die Pflichtpflegeversicherung um höhere Leistungen im Pflegefall.
Beitragskalkulation: PKV vs. GKV für Rechtsanwälte
GKV-Beiträge – solidarisch, aber einkommensabhängig
In der GKV zahlen Sie einen Prozentsatz Ihres Einkommens, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für gut verdienende Anwälte bedeutet das: schnell erreichen Sie den Höchstbeitrag, unabhängig davon, ob Sie Leistungen in Anspruch nehmen oder nicht.
PKV-Beiträge – individuell kalkuliert
In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
- gewähltem Leistungsniveau
- Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen
Für einen jungen, gesunden Rechtsanwalt kann ein hochwertiger PKV-Schutz trotz besserer Leistungen deutlich unter den GKV-Höchstbeiträgen liegen.
Beitragsentwicklung und demografische Effekte
Beide Systeme stehen unter Druck: medizinischer Fortschritt, steigende Kosten und der demografische Wandel wirken sich aus. Die GKV reagiert mit Beitragssatz- und Zusatzbeitragserhöhungen sowie Leistungseinschränkungen und Zuzahlungen; die PKV mit Beitragsanpassungen, behält aber vertragliche Leistungen bei.
Steuerliche Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Basis- und Komfortleistungen.
- Basisanteil: entspricht in etwa dem Leistungsniveau der GKV und ist zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar.
- Komfortanteil: für Wahlleistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker – dieser Teil ist steuerlich nicht absetzbar.
Ihr Versicherer weist jährlich aus, welcher Anteil der Beiträge als Basisabsicherung gilt. Dieser Betrag reduziert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gerade für Anwälte mit höherem Steuersatz sinkt damit die effektive PKV-Belastung deutlich.
Monatlicher PKV-Beitrag: 500 €, davon 480 € Basisanteil. Absetzbar 480 € monatlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % erhalten Sie rechnerisch rund 202 € über die Steuer zurück. Die PKV kostet netto also eher in Richtung 300 € als 500 €.
Beiträge für Ehepartner und Kinder, die Sie selbst zahlen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden (soweit sie Basisanteile enthalten). Beitragsrückerstattungen mindern im jeweiligen Jahr die absetzbaren Beiträge.
Risikovoranfrage – anonyme Gesundheitsprüfung für Anwälte
Insbesondere bei Vorerkrankungen ist es gefährlich, direkt einen PKV-Antrag zu stellen und mit Ablehnungen oder hohen Zuschlägen „auf gut Glück“ zu experimentieren. Besser ist eine strukturierte Risikovoranfrage für Ihre PKV als Anwalt.
- Gesundheitsdaten erfassen: Zusammenstellung der relevanten Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre.
- Anonymisierte Anfrage: Ihr Makler übermittelt die Daten ohne Namen an ausgewählte PKV-Unternehmen.
- Rückmeldungen auswerten: Für jeden Versicherer erhalten Sie eine Einschätzung (ohne Zuschlag / mit Zuschlag / mit Ausschluss / Ablehnung).
- Vergleich & Entscheidung: Sie sehen klar, welcher Versicherer mit Ihren Vorerkrankungen am besten umgehen kann.
Weitere Informationen zur Risikovoranfrage finden Sie hier: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung .
Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV
Viele PKV-Tarife honorieren leistungsfreie Jahre mit einer Beitragsrückerstattung. Das kann die Effektivkosten spürbar reduzieren – besonders bei gesunden Anwälten, die selten zum Arzt gehen.
- Erfolgsabhängige BRE: Höhe hängt vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherers ab, meist gestaffelt nach Anzahl der schadensfreien Jahre.
- Garantierte BRE: feste zugesagte Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit, unabhängig vom Unternehmenserfolg.
- Pauschalleistungen: bestimmte Präventions- oder Bonusmodelle als Sonderformen.
Wichtig ist, medizinisch Notwendiges nicht aufzuschieben, nur um eine BRE zu „retten“. In vielen hochwertigen Tarifen werden Vorsorgeuntersuchungen sogar erstattet, ohne die BRE zu gefährden.
Jahresbeitrag 6.000 €, BRE 1.500 € bei Leistungsfreiheit. Effektiv zahlen Sie 4.500 €. Die BRE reduziert also Ihre tatsächliche Beitragslast um 25 %. Steuerlich wird allerdings nur der nach BRE verbleibende Beitrag abgesetzt.
PKV-Beiträge im Alter – Mechanismen und Entlastungsmöglichkeiten
Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Zuschlag
Ein Teil des PKV-Beitrags wird von Beginn an als Alterungsrückstellung angespart. Zusätzlich zahlen Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %. Diese Mittel dienen später dazu, die Beiträge im Alter zu entlasten.
Beitragsentlastungstarife & private Vorsorge
Darüber hinaus können Sie selbst aktiv werden:
- Beitragsentlastungstarif: Sie zahlen heute einen Mehrbeitrag, der im Alter den Monatsbeitrag um einen fixen Betrag reduziert.
- Gezielte Rücklagenbildung: Ein Teil der heutigen Ersparnis gegenüber dem GKV-Höchstbeitrag kann bewusst in einen Sparplan fließen.
Tarifwechselrecht und Sozialtarife
Sollte es im Alter trotzdem eng werden, bestehen weitere Sicherungsnetze:
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Wechsel in einen günstigeren Tarif beim selben Versicherer – unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen.
- Standard- und Basistarif: Sozialtarife mit Leistungsniveau ähnlich GKV, Beitrag maximal in Höhe des GKV-Höchstbeitrags.
Diese Optionen sind als „Notbremse“ gedacht – sinnvoller ist es, Beitragsthemen frühzeitig einzuplanen, statt im Alter reagieren zu müssen.
Tarifwechsel & Anbieterwechsel in der PKV
Innerhalb der PKV-Gesellschaft: Tarifwechsel nach § 204 VVG
Im Laufe Ihres Berufslebens ändern sich Bedürfnisse und finanzielle Rahmenbedingungen. Das Gesetz räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, innerhalb „Ihrer“ Gesellschaft in andere Tarife zu wechseln.
- Mitnahme der Alterungsrückstellungen: Beim internen Tarifwechsel bleiben die gebildeten Rückstellungen erhalten.
- Leistungsreduzierung: Wechseln Sie in einen leistungsschwächeren Tarif, ist dies in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
- Leistungsverbesserung: Wollen Sie in einen leistungsstärkeren Tarif oder neue Leistungsbereiche einschließen, kann eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen verlangt werden.
- Kostenaspekt: Ein sinnvoll gestalteter Tarifwechsel kann den Beitrag spürbar senken – ohne die Absicherung „kaputtzusparen“.
Wechsel der PKV-Gesellschaft (Anbieterwechsel)
Ein externer Wechsel sollte sehr gut überlegt sein. Er ist in der Regel mit folgenden Konsequenzen verbunden:
- Neue Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen werden erneut bewertet; Zuschläge oder Ausschlüsse sind möglich.
- Verlust von Rückstellungen: Nur ein kleiner gesetzlicher Teil der Alterungsrückstellungen kann angerechnet werden; der Rest bleibt beim alten Versicherer.
- Neue Wartezeiten und Bedingungen: Sie starten vertraglich „von vorn“ mit einem neuen Tarifwerk.
Ein Anbieterwechsel kann in Einzelfällen sinnvoll sein (z. B. bei dauerhaft unpassenden Tarifwelten), ist aber kein „Normalwerkzeug“ zur Beitragsoptimierung. In der Beratung wird er daher eher als letzte Option betrachtet.
Rückkehr in die GKV – was ist realistisch?
Viele Anwälte stellen die Frage: „Wenn die PKV mir später nicht mehr passt, komme ich dann einfach wieder in die GKV zurück?“ Die ehrliche Antwort: In manchen Fällen ja – aber längst nicht in allen.
Unter 55 Jahren
- Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis: Wenn Sie als Angestellter unterhalb der JAEG verdienen, tritt wieder Versicherungspflicht in der GKV ein.
- Familienversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehepartner möglich sein.
- Auslandsphasen: Nach längeren Auslandsaufenthalten kann bei Rückkehr nach Deutschland Versicherungpflicht entstehen – abhängig von Beschäftigungsmodell und Status.
Ab 55 Jahren
Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV nur noch in sehr enger Auslegung der gesetzlichen Vorgaben denkbar. Praktisch gilt:
- Wer viele Jahre privat versichert war, wird in aller Regel in der PKV bleiben.
- „Gestaltungen“ kurz vor knapp sind oft rechtlich angreifbar oder praktisch nicht umsetzbar.
Wichtige Klauseln & Leistungsmerkmale – was Anwälte verstehen sollten
In Tarifvergleichen und Ratingtabellen tauchen viele Fachbegriffe auf. Hier finden Sie einige der wichtigsten Klauseln, die in der Praxis einen deutlichen Unterschied machen – jeweils mit kurzer Einordnung aus Sicht eines Rechtsanwalts.
Ambulante Leistungen
- GOÄ-Erstattung (Höchstsatz): Gute Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, in Ausnahmen darüber. Gerade bei Spezialisten und Privatkliniken ist das wichtig, um nicht auf Restkosten sitzenzubleiben.
- Heil- und Hilfsmittel: Hier lohnt der Blick auf die Frage: offener oder geschlossener Katalog? Geschlossene Hilfsmittelkataloge listen nur bestimmte Hilfsmittel auf (z. B. Rollstuhl, Prothesen) – alles andere ist dann nicht versichert. Ein offener Katalog (mit angemessenen Begrenzungen) bietet deutlich mehr Sicherheit, auch bei modernen Therapieformen.
- Psychotherapie: Gerade in einem anspruchsvollen Beruf wie dem Anwaltsberuf sollte Psychotherapie nicht nur formal versichert sein, sondern mit auskömmlichen Stundenzahlen und ohne übertriebenen Hürden.
Stationäre Leistungen
- Gemischte Anstalten: Kliniken, die sowohl Kassen- als auch Privatpatienten und Reha-/Kurleistungen anbieten, können problematisch sein, wenn der Tarif hier Einschränkungen vorsieht. Besser sind Tarife, die bei medizinisch notwendiger Behandlung auch in gemischten Anstalten leisten – ohne vorherige schriftliche Zusage.
- Unterbringung & Chefarzt: Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung sorgen nicht nur für Komfort, sondern in der Praxis oft auch für schnellere Entscheidungswege.
Zahnleistungen
- Erstattungssatz & Zahnstaffeln: Hohe Erstattungssätze (z. B. 80–90 % für Zahnersatz) sind gut, aber es kommt auch darauf an, ob die Leistung in den ersten Jahren durch Zahnstaffeln gedeckelt ist. Wer bereits Sanierungsbedarf hat, sollte hier keinen „billigen“ Tarif wählen.
- Implantate & Inlays: Entscheidend ist, ob moderne Versorgung (Implantate, Inlays) vollwertig mitversichert ist oder nur als Ausnahme.
Allgemeine Vertragsklauseln
- Beitragsanpassungsklauseln: Beitragsanpassungen erfolgen nicht willkürlich, sondern nach gesetzlichen Vorgaben. Eine klare, transparente Regelung schafft Vertrauen.
- Optionsrechte: Optionen erlauben Ihnen, Leistungen später zu erhöhen (z. B. bei Familiengründung), ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für junge Anwälte mit noch unsicherer Lebensplanung sehr wertvoll.
- Auslandsdeckung: Wer regelmäßig im Ausland unterwegs ist (z. B. für Mandate, Fortbildungen), sollte auf eine weltweite, möglichst unbegrenzte Auslandsdeckung achten.
Glossar – wichtige PKV-Begriffe für Rechtsanwälte
- Kompakttarif
- Ein Tarif, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen in einem Paket bündelt. Weniger flexibel, aber übersichtlich. Änderungen wirken sich immer auf das Gesamtpaket aus.
- Modul- / Bausteintarif
- Sie wählen ambulante, stationäre, zahnärztliche und weitere Bausteine separat. Vorteil: sehr individuelle Gestaltung, dafür mehr Komplexität.
- Risikovoranfrage
- Anonyme Anfrage eines Maklers bei mehreren PKV-Unternehmen mit Ihren Gesundheitsdaten, aber ohne Namensnennung. Ziel: Einschätzung von Zuschlägen oder Ausschlüssen, ohne offizielle Anträge und Ablehnungen zu erzeugen.
- Alterungsrückstellungen
- Rücklagen, die in jungen Jahren im Beitrag einkalkuliert und für die Beitragssicherheit im Alter verwendet werden. Sie sind ein wesentliches Element der PKV-Kalkulation.
- Beitragsrückerstattung (BRE)
- Rückzahlung eines Teils der gezahlten Beiträge, wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen einreichen. Sie reduziert die effektiven Kosten, darf aber nicht dazu verleiten, notwendige Behandlungen aufzuschieben.
- Gemischte Anstalt
- Klinik, in der sowohl Akutbehandlung als auch Reha/Kur stattfindet. Manche Tarife schränken hier die Leistungen ein. Gute Bedingungen leisten ohne vorherige schriftliche Zusage bei medizinischer Notwendigkeit.
- Selbstbeteiligung
- Eigenanteil, den Sie pro Jahr oder pro Leistung selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höhere Selbstbeteiligungen senken den Beitrag, erhöhen aber Ihr persönliches Risiko.
- Kurtagegeld
- Fester Geldbetrag pro Kur- oder Rehatag, den Sie frei verwenden können (z. B. für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten). Ergänzt oder ersetzt die direkte Erstattung von Kurkosten.
- Basistarif / Standardtarif
- Sozialtarife der PKV mit Leistungsniveau ungefähr der GKV und Beitrag maximal in Höhe des GKV-Höchstbeitrags. Gedacht als Auffanglösung für den Notfall, nicht als Einstiegstarif.
FAQ – häufige Fragen zur PKV für Rechtsanwälte
⚖️ Infografik: PKV für Rechtsanwälte
Visuelle Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungsfaktoren: GKV vs. PKV, Kosten, Einkommenssicherung und langfristige Planung.
Die Wahl: GKV Höchstbeitrag vs. PKV Einsteiger-Beitrag
Als Anwalt mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Selbständiger zahlen Sie in der GKV den Höchstbeitrag (inkl. Pflege). Die PKV-Prämie startet oft deutlich niedriger, ist aber vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand abhängig.
System-Vergleich: GKV vs. PKV
Gesetzliche Kasse (GKV)
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Beitrag (Solidarprinzip) Prozentual vom Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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Familie Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern & Partner (u.B.) möglich.
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📄
Leistung (Sachprinzip) Gesetzlich definierter Leistungskatalog (SGB V), kann angepasst werden.
Private Kasse (PKV)
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Beitrag (Äquivalenzprinzip) Nach Risiko: Alter, Gesundheit & gewähltem Tarif. Unabhängig vom Einkommen.
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Familie Jede Person (auch Kinder) benötigt einen eigenen, kostenpflichtigen Vertrag.
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Leistung (Vertragsprinzip) Vertraglich garantierte Leistungen, die nicht einseitig gekürzt werden können.
Die 3 Säulen des Einkommensschutzes für Anwälte
Für Selbständige ist die Absicherung des eigenen Einkommens existenziell. Sie ruht auf drei Pfeilern, die ineinandergreifen.
1. PKV (Heilkosten)
Übernimmt die Kosten für Behandlungen, damit Sie gesund werden.
2. Krankentagegeld (KTG)
Ersetzt Ihr Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (z.B. 6 Monate).
3. Berufsunfähigkeit (BU)
Zahlt eine Rente bei dauerhafter Unfähigkeit (z.B. > 50% BU).
Must-Have: Krankentagegeld
Das KTG ist Ihr "Gehalt" bei Krankheit. Für Anwälte ist eine Staffelung sinnvoll, um Beiträge zu sparen, aber bei langer Krankheit voll abgesichert zu sein.
Der Steuervorteil
Der "Basisanteil" Ihrer PKV-Beiträge (vergleichbar mit GKV-Leistungen) ist zu 100% steuerlich absetzbar. Nur der Komfortanteil (z.B. Chefarzt) ist es nicht.
Langfristige Beitragsstabilität
Die Sorge vor hohen Altersbeiträgen ist groß. Die PKV nutzt drei Mechanismen, um dies abzufedern:
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1. Gesetzliche Altersrückstellungen
Ein Teil Ihres Beitrags wird für das Alter angespart (Pflicht).
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2. Beitragsentlastungstarif (BET)
Sie zahlen heute freiwillig mehr, um den Beitrag im Alter garantiert zu senken (optional).
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3. Interner Tarifwechsel (§ 204 VVG)
Sie haben das Recht, jederzeit in einen günstigeren Tarif (mit ggf. weniger Komfort) beim selben Versicherer zu wechseln.
Der sichere Weg: Anonyme Risikovoranfrage
Stellen Sie niemals "auf gut Glück" einen Antrag. Eine Ablehnung kann in einer Branchen-Datei vermerkt werden. Der professionelle Weg ist eine anonymisierte Voranfrage.
Gesundheitsdaten erfassen
Alle Arztbesuche & Diagnosen der letzten 3-10 Jahre sammeln.
Anonymisierte Anfrage
Makler sendet Daten ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer.
Voten auswerten
Vergleich der Angebote: Wer nimmt Sie an? Zu welchen Konditionen?
Gezielter Antrag
Antragstellung nur beim passenden Versicherer, der "Ja" gesagt hat.