21. Oktober 2025

Berufsunfähigkeitsversicherung für wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschule

Leitfaden zur Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Zielgruppe: Wissenschaftliche Mitarbeiter und angehende Promovierende (RWTH Aachen und ähnliche akademische Institutionen)

Als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen seit 1999 unterstütze ich, Jan Pohl, Akademiker wie Sie dabei, Ihre Arbeitskraft optimal abzusichern. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine fundierte Orientierung zur Berufsunfähigkeitsversicherung – maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.

Ihr Vorteil mit mir: Kostenfreie, unabhängige Beratung – online oder persönlich in Aachen-Richterich. Nutzen Sie mein Terminbuchungstool für eine unverbindliche Beratung!

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1. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade für Akademiker, deren Einkommen auf geistiger Leistung basiert, ist die Arbeitskraft der zentrale wirtschaftliche Faktor. Ein Verlust der Berufsfähigkeit bedeutet meist nicht nur den Wegfall des Einkommens, sondern auch den Verlust wissenschaftlicher und beruflicher Perspektiven.

Wissenschaftliche Mitarbeiter werden häufig nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L E13) vergütet – mit Bruttogehältern zwischen 4.600 € und 6.500 €, je nach Stufe. Professoren erhalten eine W-Besoldung (W1–W3), meist mit Grundgehältern von rund 5.400 € bis über 7.700 € plus Zulagen. Auch bei diesen Einkommen kann eine längere Krankheit schnell zur finanziellen Belastung führen, da staatliche Leistungen sehr gering sind.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet keinen Schutz für den erlernten Beruf. Sie zahlt nur eine Erwerbsminderungsrente, deren Anspruchsvoraussetzungen streng sind und die im Schnitt etwa 34 % des Bruttoeinkommens abdeckt – deutlich zu wenig, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Einkommenslücke bei Erwerbsminderung


2. Abgrenzung der zentralen Begriffe

  • Arbeitsunfähigkeit: Vorübergehende Erkrankung mit Krankschreibung, meist durch Lohnfortzahlung oder Krankengeld abgesichert.
  • Erwerbsminderung: Dauerhafte Einschränkung, in keinem Beruf mehr als drei oder sechs Stunden täglich arbeiten zu können.
  • Berufsunfähigkeit: Dauerhafte Einschränkung, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben zu können – dieser Fall ist durch die private BU abgesichert.

Nur die private BU schützt die persönliche Qualifikation und das bisherige Einkommen.


3. Leistungsumfang der privaten BU

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu mindestens 50 % auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Der Leistungsanspruch besteht unabhängig von der Erwerbsminderungsrente.


4. Wichtige Vertragsklauseln

Verweisungsklauseln

  • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer könnte auf einen theoretisch möglichen Ersatzberuf verweisen – gute Tarife verzichten darauf vollständig.
  • Konkrete Verweisung: Leistungen enden, wenn der Versicherte tatsächlich einen neuen Beruf mit vergleichbarer Stellung ausübt.

Prognosezeitraum

Aktuelle Premium-Tarife leisten bereits, wenn eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate bestehen wird (manche bieten sogar drei Monate).

Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

Ermöglicht Leistungen bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung – noch vor der BU-Anerkennung. Sie überbrückt die Zeit bis zur Leistungsprüfung, meist für 18–36 Monate, kostet aber rund 5–10 % Mehrbeitrag.

Teilzeitklausel

Schützt Teilzeitkräfte, indem die 50 %-Grenze auf das ursprüngliche Vollzeitpensum bezogen wird – wichtig bei Elternzeit, Pflege oder Forschungsauszeiten.

Dienstunfähigkeitsklausel

Für angehende Professoren und Beamtenanwärter entscheidend: Wird Dienstunfähigkeit festgestellt, gilt diese automatisch als Berufsunfähigkeit. Fehlt die Klausel, könnte der Dienstherr zwar entlassen, die BU aber nicht leisten.

Nachversicherungsgarantie

Erlaubt Erhöhungen der BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung – z. B. bei Gehaltssprung, Heirat, Promotion oder Immobilienerwerb.

Dynamiken

  • Beitragsdynamik: Automatische Erhöhung der Rente zur Inflationsanpassung (2–3 % jährlich).
  • Leistungsdynamik: Erhöhung der BU-Rente während des Bezugs, um Kaufkraftverlust auszugleichen.

5. Rentenhöhe und Laufzeit

Empfohlen wird eine Absicherung von 75–80 % des Nettoeinkommens bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre).

Beispiel: Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (E13 Stufe 3, ca. 5.200 € brutto) hat etwa 3.300 € netto. → Empfohlene BU-Rente: 2.400–2.700 € monatlich.

Eine kürzere Laufzeit als bis 67 Jahre kann zu massiven Versorgungslücken führen.

Einkommen vs. BU-Rente über die Lebenszeit


6. Steuerliche Gestaltung

  • Private BU (3. Schicht): Beiträge aus dem Netto, Leistungen weitgehend steuerfrei oder nur mit Ertragsanteil. → Maximale Flexibilität, kein steuerlicher Nachteil im Leistungsfall.
  • BU in Basisrente (1. Schicht): Beiträge steuerlich absetzbar, Leistungen jedoch voll steuerpflichtig. → Für Angestellte und Beamte in der Regel nicht sinnvoll, da unflexibel und langfristig teurer.

7. Vertragssplitting – strategische Gestaltung

Die Aufteilung der BU-Rente auf zwei separate Verträge (z. B. 2 × 1.500 € statt 1 × 3.000 €) kann erhebliche Vorteile bringen:

  • Bessere Risikoprüfung: Jeder Versicherer bewertet nur seinen Anteil – die Wahrscheinlichkeit einer Annahme steigt.
  • Zwei Nachversicherungsgarantien: Erlauben eine höhere Gesamterhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Mehr Stabilität im Leistungsfall: Wenn ein Versicherer zögert, zahlt der andere ggf. schneller.
  • Mehr Flexibilität bei Dynamiken: Eine Police kann dynamisch bleiben, die andere pausieren.

Nachteil: Etwas höhere Verwaltungskosten und doppelter Schriftverkehr – aber im Verhältnis zum Sicherheitsgewinn vernachlässigbar.


8. Krankentagegeld – notwendige Ergänzung

Die BU-Rente setzt in der Regel erst nach einem Prognosezeitraum von sechs Monaten ein. Bis dahin gelten folgende Stufen:

  • Lohnfortzahlung: 6 Wochen durch den Arbeitgeber.
  • Krankengeld (GKV): 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos, höchstens 78 Wochen.
  • Krankentagegeld (PKV): Muss privat vereinbart werden – ersetzt den Verdienstausfall bei längerer Krankheit.

Empfehlung: Ein Krankentagegeld sollte ab dem 43. Tag einsetzen und die Einkommenslücke bis zum BU-Leistungsbeginn schließen. Bei privat Versicherten ist es zwingend notwendig.

Abgrenzung: AU-Klausel vs. Krankentagegeld

Merkmal Krankentagegeld AU-Klausel
Zweck Einkommensersatz bei vorübergehender Krankheit Überbrückung bis zur BU-Anerkennung
Leistung ab 43. Tag nach 6 Monaten ununterbrochener AU
Dauer max. 78 Wochen meist 18–36 Monate
Risiko Wegfall, wenn AU endet Rückforderungen bei Doppelzahlungen möglich

Praxisempfehlung: AU-Klausel nur sinnvoll, wenn keine separate Krankentagegeldabsicherung besteht. Besteht beides, muss abgestimmt werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.


9. Gesundheitsfragen und Risikoprüfung

Die häufigsten Leistungsablehnungen resultieren aus unvollständigen oder falschen Gesundheitsangaben. → Alle Fragen müssen vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar beantwortet werden.

Vorgehen in der Beratung:

  • Ärzte und Krankenkassenunterlagen der letzten 5 Jahre (ambulant) und 10 Jahre (stationär) einholen.
  • Anonyme Risikovoranfrage stellen, um Annahmebedingungen verschiedener Versicherer zu vergleichen.
  • Nur den Versicherer wählen, der ein positives Votum gibt.

Statistisch werden über 80 % der BU-Anträge normal angenommen; ca. 3 % abgelehnt. Eine saubere Dokumentation der Gesundheitsdaten erhöht die Annahmequote erheblich.


10. Rechtliche Fallstricke und Beratungsfehler vermeiden

  1. Unvollständige Gesundheitsangaben: Hauptgrund für Leistungsablehnung.
  2. Verletzung von Anzeigepflichten: Änderungen im Gesundheitszustand oder Beruf rechtzeitig melden.
  3. Meldepflichten im Leistungsfall: Verzögerte Anzeige kann zur Kürzung oder Ablehnung führen.
  4. Überlappende Leistungen: Krankentagegeld + AU-Leistung = Rückforderung möglich.
  5. Kündigung & Rückkauf: Kündigung zerstört Nachversicherung und Versicherungsschutz.
  6. Verjährungsfristen: Leistungsansprüche meist innerhalb von drei Jahren geltend zu machen.
  7. Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit: Kein Leistungsanspruch bei selbstverschuldeten Schäden.
  8. Suchterkrankungen & psychische Leiden: erfordern exakte Angaben; häufigster Streitpunkt in der Praxis.
  9. Umorganisationsklausel: Für Selbstständige relevant; Akademiker-Tarife sollten auf die Klausel verzichten oder eine kundenfreundliche Regelung enthalten.

11. Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

  • Gesetzliche Absicherung reicht nicht aus.
  • BU-Rente 75–80 % des Netto bis 67 Jahre.
  • Vertragssplitting und Nachversicherungsgarantie für maximale Flexibilität.
  • Krankentagegeld als Pflichtbaustein bei PKV oder hohem Einkommen.
  • Gesundheitsangaben korrekt und vollständig.
  • Dynamik & Nachversicherung regelmäßig prüfen und anpassen.

Mit diesem strukturierten Vorgehen wird die Beratung nachvollziehbar, rechtssicher und kundenorientiert.


12. Ergänzende Beratungshinweise

  • Leistungsquote & Finanzstärke des Versicherers prüfen.
  • Versicherungssumme regelmäßig aktualisieren, insbesondere bei Gehaltssprüngen nach Promotion.
  • Alternative Absicherungsformen: Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung oder Notlösung bei Vorerkrankungen.
  • Besonderheit Beamtenstatus: Bei Wechsel in die Professur DU-Klausel prüfen und ggf. Tarifumstellung durchführen.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von mir, Jan Pohl, persönlich oder online beraten. Mit über 25 Jahren Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen finde ich die optimale BU-Lösung für Sie.

Kontakt: Jan Pohl, Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen
Tel: 0241-97904644 | Mobil: 0178-5267645 | E-Mail: pohl@versicherungsmakler.ac

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