27. Oktober 2025

ETF oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung – was ist langfristig sinnvoller?








 

Altersvorsorge · Fachartikel

ETF oder fondsgebundene Lebensversicherung? Der Vergleich

Ein wissenschaftlich fundierter Vergleich für Akademiker, Ärzte und Lehrkräfte

Autor: Jan Pohl · Stand:

1. Einleitung – ETF oder fondsgebundene Lebensversicherung im Überblick

Immer mehr gut ausgebildete Berufseinsteiger investieren regelmäßig in ETFs. Sie gelten als kostengünstig, transparent und flexibel. Versicherer bieten mit der fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV) und der fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) strukturierte Anlageformen, die ebenfalls auf Fonds basieren, aber steuerliche und rechtliche Zusatzvorteile bieten.

Beide Konzepte verfolgen dasselbe Ziel – langfristigen Kapitalaufbau über den Kapitalmarkt – doch sie unterscheiden sich erheblich in rechtlicher Struktur, steuerlicher Behandlung, Flexibilität und Risikoabsicherung. Gerade für Akademiker, Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrkräfte mit hohem Zukunftseinkommen und langer Erwerbsbiografie lohnt sich eine differenzierte Analyse – gern auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

2. Was ist ein ETF?

2.1 Definition und rechtliche Einordnung

Ein Exchange Traded Fund (ETF) ist ein börsengehandelter Investmentfonds, der die Wertentwicklung eines Marktindex (z. B. MSCI World oder DAX 40) passiv nachbildet. Statt aktiver Titelauswahl folgt der ETF festen Indexregeln; das senkt Verwaltungskosten und minimiert Abweichungen.

ETFs gelten als Sondervermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das Fondsvermögen ist vom Betriebsvermögen des Emittenten getrennt und bleibt bei Insolvenz vollständig geschützt.

2.2 Replikationsmethoden

Art Beschreibung Bewertung
Physisch Kauf der Indexwerte direkt Hohe Transparenz
Synthetisch (Swap) Indexabbildung über Tauschgeschäft Kontrahentenrisiko nach UCITS auf max. 10 %, meist < 3 %

2.3 Ausschüttend vs. thesaurierend

Seit der Reform 2018 steuerlich nahezu gleichgestellt (§ 18 InvStG). Thesaurierer reinvestieren automatisch und nutzen so den Zinseszinseffekt optimal.

3. Steuerliche Behandlung von ETFs

  1. Vorabpauschale: Fiktive Mindestversteuerung auf nicht realisierte Erträge (Basiszins der Bundesbank).
  2. Teilfreistellung: 30 % bei Aktien-, 15 % bei Mischfonds.
  3. Veräußerung/Fondswechsel: Jeder Verkauf löst sofortige Steuer aus → Lock-in-Effekt = vermindertes Wiederanlagekapital.
  4. Verlustverrechnung: Nur innerhalb eigener „Töpfe“ (§ 43a EStG)

4. Was ist eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung (FLV / FRV)?

Der Versicherer investiert Beiträge (abzüglich Kosten) in Fonds oder ETFs. Keine Zinsgarantie; die Leistung hängt von der Fondsentwicklung ab. Rechtsrahmen: §§ 150 ff. VVG; steuerlich §§ 10, 20, 22 EStG.

Merkmal FLV FRV
Ziel Kapitalauszahlung Altersvorsorge + Rentenoption
Leistung Einmalzahlung Kapital oder lebenslange Rente
Besteuerung Halbeinkünfte § 20 EStG Ertragsanteil § 22 EStG
Biometrie Todesfall Langlebigkeitsrisiko
  • Ansparphase: keine laufende Steuer.
  • Auszahlung ≥ 12 Jahre + ab 62: 50 % Gewinn steuerpflichtig.
  • Lebenslange Rente: nur Ertragsanteil besteuert (z. B. 17 % bei 67).
  • Fondswechsel innerhalb der Police steuerfrei.

5. Das Langlebigkeitsrisiko – eine biometrische Absicherung

Ein ETF-Depot ist eine reine Kapitalanlage. Es schützt nicht davor, dass das Kapital vor dem Lebensende aufgebraucht ist. Die fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) hingegen bietet eine biometrische Absicherung:

  • Der Versicherer trägt das Risiko, dass Versicherte länger leben als statistisch erwartet.
  • Er finanziert die lebenslangen Renten durch den kollektiven Risikoausgleich (Sterbetafelprinzip).

Damit sichert die FRV das Langlebigkeitsrisiko ab – ein Risiko, das bei Eigenanlagen oder ETF-Depots vollständig beim Anleger verbleibt. Gerade für Ärztinnen und Akademiker mit überdurchschnittlicher Lebenserwartung ist dies ökonomisch relevant.

6. Steuerlicher Vergleich

Merkmal ETF Versicherung
Laufende Steuer Abgeltung + Vorabpauschale keine
Fondswechsel steuerpflichtig steuerfrei
Auszahlung volle Abgeltungsteuer Halbeinkünfte / Ertragsanteil
Pfändungsschutz nein ja (§ 851c ZPO)
Neu ab 01.01.2025 – Wegzugsbesteuerung: Nach § 6 AStG werden bei Wegzug ins Ausland fiktive Gewinne auf Fondsanteile (inkl. ETFs) besteuert – auch ohne Verkauf (≥ 500.000 € oder > 1 %). Individuelle Steuerberatung empfohlen.

7. Kostenvergleich

Kostenart ETF FLV/FRV
Fonds-TER 0,1–0,3 % gleich
Verwaltung 0,0–0,2 % 0,3–1,0 %
Abschlusskosten keine 2–4 % der Beiträge
Gesamt 0,3–0,5 % 0,8–1,5 % (Nettopolice) bis > 3 %

Faustregel: Liegt die Mehrbelastung unter ~1 % p. a., kompensiert die Steuerstundung meist vollständig.

8. Verhaltensökonomie – Disziplin schlägt Rendite

Panikverkäufe, Sparpausen und Timing-Fehler kosten oft mehr als Gebühren. Die FRV fördert diszipliniertes Sparen und stabilisiert Anlegerverhalten – ein praktischer Renditevorteil.

9. Rechtliche & steuerliche Eckpfeiler

10. Fazit & Schlussfolgerung

ETF oder fondsgebundene Lebensversicherung? Beide Wege haben ihre Berechtigung:

  • ETF-Depot: maximale Flexibilität, niedrige Kosten.
  • Fondsgebundene Versicherung: Steuerstundung, Pfändungsschutz und Absicherung des Langlebigkeitsrisikos.

Für die Altersvorsorge über 30 Jahre oder länger ist die fondsgebundene Rentenversicherung – bei moderaten Kosten und hohem Steuersatz – netto oft vorteilhafter. Empfohlen wird eine Kombination aus ETF-Depot (flexibel) und FRV (langfristig steueroptimiert).

 

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