23. Oktober 2025

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte

Ein umfassender Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Mediziner

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Mediziner in NRW unerlässlich, um Ihr Einkommen und Ihren Lebensstandard zu sichern. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen seit 1999, Jan Pohl, unterstütze ich Sie dabei, die passende BU-Versicherung zu finden. Dieser Leitfaden beleuchtet die spezifischen Anforderungen für Ärztinnen und Ärzte in NRW.

Ihr Vorteil mit mir: Kostenfreie, unabhängige Beratung – online oder in Aachen-Richterich. Nutzen Sie mein Terminbuchungstool!

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Teil I: Die Versorgungslücke – Grenzen der berufsständischen Absicherung

Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert, sondern Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks (Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, Nordrheinische Ärzteversorgung oder Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein). Dieses System bietet eine solide Grundversorgung für das Alter und sichert Invalidität im begrenzten Umfang ab. Trotz dieser Pflichtabsicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar, um das erreichte Einkommen und den Lebensstandard langfristig zu sichern.

1. Die restriktive Definition der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Satzungen der Versorgungswerke legen die Messlatte für Berufsunfähigkeit sehr hoch. Eine Rente wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn die gesamte auf ärztlicher Vorbildung beruhende Tätigkeit vollständig und dauerhaft eingestellt werden muss.

Implikation der 100-Prozent-Hürde: Ein Mediziner gilt nur dann als berufsunfähig im Sinne der Satzung, wenn er überhaupt keine ärztliche Tätigkeit mehr ausübt. Kann der Arzt oder Zahnarzt noch beratend, gutachterlich, lehrend oder verwaltend tätig sein – selbst wenn die ursprüngliche Facharzttätigkeit zu 100 % verloren wurde – besteht in der Regel kein Leistungsanspruch.

Beispiel: Ein Facharzt für Orthopädie verliert durch eine chronische Sehnenscheidenentzündung die Fähigkeit, operative Eingriffe vorzunehmen. Das Versorgungswerk kann auf eine administrative oder gutachterliche Tätigkeit verweisen. Die BU-Leistung des Versorgungswerks entfällt.

2. Private BU als Ergänzung

Eine hochwertige private Berufsunfähigkeitsversicherung-Police schließt diese Lücke. Sie leistet in der Regel bereits dann, wenn die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, und verzichtet auf die sogenannte abstrakte Verweisung.

Kriterium Versorgungswerk (ÄVWL/NÄV/VZÄK) Private BU (Premium-Tarif)
Leistung ab 100 % Aufgabe der gesamten ärztlichen Tätigkeit 50 % Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
Verweisung Verweisung auf jede andere ärztliche Tätigkeit Keine Verweisung auf andere Tätigkeiten
Ziel Grundversorgung Erhalt des Lebensstandards und des Facharztstatus

3. Wichtige Formalie: Die DRV-Befreiung

Bei Aufnahme der ersten ärztlichen Tätigkeit muss die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) zugunsten der berufsständischen Versorgung beantragt werden. Es ist zwingend erforderlich, diese Frist (drei Kalendermonate nach Tätigkeitsaufnahme) einzuhalten, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Ein erneuter Antrag ist bei Wechsel des Kammerbereichs (z. B. von Nordrhein nach Westfalen-Lippe) erforderlich.

Kontaktieren Sie mich für Unterstützung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.


Teil II: Spezifische Risiken und notwendige Klauseln

Standard-BU-Policen bieten für akademische Heilberufe oft unzureichenden Schutz. Auf die folgenden spezifischen Klauseln muss bei der Vertragsgestaltung geachtet werden:

1. Die Infektionsklausel

Mediziner tragen ein erhöhtes Risiko, durch eine Infektionskrankheit ein behördliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erhalten, ohne selbst medizinisch berufsunfähig zu sein.

Die Infektionsklausel ist entscheidend, da sie ein behördliches Tätigkeitsverbot der Berufsunfähigkeit gleichstellt und so die Leistung auslöst. Die Klausel sollte auch bei Teilverboten (z. B. ein Verbot nur für invasive Eingriffe) greifen und optimalerweise alle meldepflichtigen Krankheiten umfassen (offene Liste).

2. Die Umorganisationsklausel (Für Praxisinhaber)

Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ist diese Klausel zentral. Sie regelt, ob der Versicherer die Leistung verweigern kann, weil die Praxis durch zumutbare Umstrukturierungen weitergeführt werden könnte.

Zumutbarkeit ist an Kriterien gebunden:

  • Wirtschaftliche Zumutbarkeit: Die Umorganisation darf den Praxisgewinn nicht wesentlich reduzieren (i. d. R. gilt ein Gewinnverlust von über 20 % als unzumutbar).
  • Qualifikationswahrung: Die neue Tätigkeit darf nicht unter die bisherige fachliche Qualifikation fallen (z. B. reine Verwaltung).

3. Die „Zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit“

Der Vertrag muss auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit abstellen, um den Schutz des jeweiligen Spezialisierungsgrades (z. B. "Wirbelsäulenchirurg" statt nur "Arzt") zu gewährleisten. Klauseln, die lediglich auf die "ärztliche Tätigkeit im Allgemeinen" abstellen, sind zu vermeiden, da sie den Schutz stark reduzieren und eine Verweisung ermöglichen.


Teil III: Die richtige Dimensionierung der Berufsunfähigkeitsversicherung

1. Die Höhe der BU-Rente

Die BU-Rente sollte den Lebensstandard im Leistungsfall sichern. Sie sollte das aktuelle Nettoeinkommen plus den Altersvorsorgebeitrag (ca. 18 % des Bruttogehalts, der im Leistungsfall ans Versorgungswerk entfällt) abdecken.

2. Risiko Psychische Erkrankungen

Über 30 % aller BU-Leistungsfälle beruhen auf psychischen Erkrankungen. Angesichts der hohen Verantwortung und Belastung in medizinischen Berufen muss der Vertrag psychische Erkrankungen uneingeschränkt absichern und keine Einschränkungen oder gesonderten Karenzzeiten vorsehen.

3. Für Selbstständige: BU und Praxisausfall

Praxisinhaber benötigen in der Regel zwei Versicherungslösungen:

Merkmal Private BU Praxisausfallversicherung
Zweck Langfristige Sicherung des persönlichen Einkommens Kurzfristige Sicherung der Praxisfixkosten
Leistungsauslöser Berufsunfähigkeit (i. d. R. > 6 Monate, 50 %) Arbeitsunfähigkeit / Krankheit / Unfall
Laufzeit Langfristig bis zum Rentenalter Kurzfristig (typischerweise 6–24 Monate)

4. Wichtige Dynamik- und Optionsrechte

Eine zukunftssichere Berufsunfähigkeitsversicherung-Police muss Optionen zur Anpassung bieten:

  • Nachversicherungsgarantie: Ermöglicht die Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Facharztprüfung, Niederlassung, Heirat, Geburt).
  • Beitragsdynamik: Jährliche Erhöhung der Beiträge und der Rente (typischerweise 3–5 %) als Inflationsausgleich.
  • Leistungsdynamik (BUZ): Erhöhung der Rente auch im Leistungsfall.

Teil IV: Steuerliche Aspekte und Due Diligence

1. Steuerliche Behandlung der BU-Rente

BU-Renten aus der 3. Schicht werden nach dem Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Je jünger die versicherte Person bei Rentenbeginn ist, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Details zur Besteuerung:

  • Abgrenzung: Im Gegensatz zur Besteuerung in der 1. und 2. Schicht wird die Rentenzahlung nicht als "sonstige Einkünfte" im Sinne des § 22 EStG behandelt. Stattdessen wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert.
  • Ertragsanteil: Die Höhe des Ertragsanteils wird anhand einer gesetzlich festgelegten Tabelle ermittelt. Die Höhe ist abhängig vom Alter, in dem die Rente beginnt, und bleibt für die gesamte Laufzeit gleich.
  • Beispiel: Beginnt die Rente beispielsweise mit 50 Jahren, liegt der zu besteuernde Ertragsanteil bei 28 % der Rentenzahlung. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt er nur 18 %.

Folgen für die Nettorente: Von der Brutto-BU-Rente müssen neben den Steuern auf den Ertragsanteil auch die Beiträge für die Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PPV) weitergezahlt werden. Dies führt zu einer Reduktion der Nettorente, die bei jüngerem Rentenbeginn stärker ausfallen kann, was bei der ursprünglichen Kalkulation der Rentenhöhe berücksichtigt werden muss.

2. Vorgehen bei der Gesundheitsprüfung

Vor Vertragsabschluss sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Um Ablehnungen oder Risikozuschläge zu vermeiden, wird die Durchführung einer anonymisierten Risikovoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften empfohlen. Dieses Vorgehen ermöglicht einen Vergleich der Annahmerichtlinien, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.


Fazit: Die Notwendigkeit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen eine Notwendigkeit zur Existenzsicherung dar.

Während die berufsständischen Versorgungswerke ein wichtiges Fundament bilden, sichert nur die private Police den erreichten Lebensstandard, den Facharztstatus und schließt die Lücken, die durch spezifische Berufsrisiken wie Infektionskrankheiten, psychische Belastung und die engen BU-Definitionen der Versorgungswerke entstehen.

Eine sorgfältige Vertragsprüfung und eine frühzeitige Absicherung, idealerweise bereits während des Studiums, sind für eine langfristig solide Finanzplanung unerlässlich.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von mir, Jan Pohl, beraten. Mit über 25 Jahren Erfahrung als Versicherungsmakler in Aachen finde ich die ideale Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie.

Kontakt: Jan Pohl, Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen
Tel: 0241-97904644 | Mobil: 0178-5267645 | E-Mail: pohl@versicherungsmakler.ac

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Die Absicherung der ärztlichen Arbeitskraft

Vergleich und Schlüsselkennzahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Mediziner in NRW.

3

Monate Frist

Zeitraum nach Tätigkeitsaufnahme für die zwingend notwendige Befreiung von der DRV zugunsten des Versorgungswerks.

35%

Hauptursache BU

Anteil der Leistungsfälle, die auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Wichtiger Einschluss ohne Einschränkung.

~30%

Steuerlast (ESt)

Die private BU-Rente ist als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig.

Vergleich: BU-Definition – Die entscheidende Lücke

Die private BU schließt die Versorgungslücke, die durch die enge Definition der berufsständischen Versorgungswerke entsteht. Hier liegt der Kern der Absicherung.

Versorgungswerk (Pflichtversicherung)

100% Aufgabe der **gesamten** ärztlichen Tätigkeit

Leistung nur bei vollständiger Einstellung jeder auf ärztlicher Vorbildung beruhenden Tätigkeit (z.B. auch Gutachter oder Verwaltung).

❌ Hohe Verweisungsgefahr

Private BU (Premium-Tarif)

50% Einschränkung der **zuletzt konkret** ausgeübten Tätigkeit

Leistung bereits bei 50%igem Verlust der Arbeitskraft in der konkreten Spezialisierung (z.B. Chirurg, Zahnarzt). Verzicht auf abstrakte Verweisung.

✅ Status- und Lebensstandardsicherung

Kalkulation der Zielrente – Was wirklich ersetzt werden muss

Die Zielrente muss nicht nur das Nettoeinkommen, sondern auch die entfallene Altersvorsorge ersetzen, um den Versorgungsstandard zu halten.

100%

Aktuelles Nettoeinkommen

+
~18%

Entfallene Altersvorsorge (Versorgungswerk)

=
Ziel-BU-Rente

Zum Erhalt des Lebensstandards

Spezialklauseln für Mediziner

Diese Punkte müssen zwingend in der Police enthalten sein, um den Schutz zu optimieren:

  • Infektionsklausel

    Leistung bei behördlichem Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG), auch bei Teilverboten (z.B. nur OP-Verbot).

  • Umorganisationsklausel

    Für Praxisinhaber: Verzicht auf Umorganisation, wenn diese den Gewinn wesentlich (> 20 %) reduziert.

  • Nachversicherungsgarantie

    Rentenhöhe kann bei Facharztprüfung, Niederlassung oder Heirat ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

  • Dieser Leitfaden dient als Informationsgrundlage. Die steuerliche Behandlung und die BU-Bedingungen sind individuell zu prüfen.

    Glossar Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte unerlässlich, um Ihr Einkommen und Ihren Lebensstandard zu sichern. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen seit 1999, Jan Pohl, unterstütze ich Sie dabei, die passende BU-Versicherung zu finden. Dieser Glossar beleuchtet die spezifischen Begriffe und Klauseln für Ärzte, die häufig in Versicherugnsvergleichen vorkommen.

    Ihr Vorteil mit mir: Kostenfreie, unabhängige Beratung – online oder in Aachen-Richterich. Nutzen Sie mein Terminbuchungstool!

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    Allgemeine Antrags- und Vertragsfragen, aus Versicherungsvergleichen

    Gehaltsnachweis ab welcher Rentenhöhe (Benchmark: 3.000 €)

    Bei höheren BU-Renten fordert der Versicherer Einkommensnachweise, um sicherzustellen, dass die Absicherung angemessen ist und die versicherte Rente einen realistischen Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht überschreitet. Dies dient der Plausibilitätsprüfung der Versicherungssumme. Beispiel: Eine Assistenzärztin mit 5.500 € Brutto weist ihr Einkommen nach, um eine BU-Rente von 3.000 € zu beantragen – dies ist realistisch und prüfbar.

    Erweiterte Gesundheitsprüfung ab welcher Rentenhöhe (Benchmark: 3.000 €)

    Je höher die gewünschte BU-Rente, desto umfangreicher fallen die Gesundheitsfragen aus. Ab bestimmten Schwellen kann der Versicherer zusätzlich eine ärztliche Untersuchung oder Atteste verlangen. Beispiel: Ein Arzt beantragt 4.000 € BU-Rente – wegen der hohen Versicherungssumme fordert der Versicherer eine zusätzliche ärztliche Untersuchung.

    Verzicht auf das Recht der Kündigung / Vertragsanpassung nach § 19 VVG

    Normalerweise darf der Versicherer den Vertrag kündigen, wenn der Kunde falsche Gesundheitsangaben macht. Verzichtet der Versicherer auf dieses Recht, bleibt der Vertrag auch bei leicht fahrlässigen Fehlern oder versehentlich übersehenen Arztbesuchen bestehen. Beispiel: Ein Arzt vergisst, eine harmlose, längst abgeklungene Allergie anzugeben – der Vertrag bleibt trotz dieser leicht fahrlässigen Falschangabe bestehen.

    Versicherungsschutz uneingeschränkt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung

    Diese Klausel stellt sicher, dass der BU-Schutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten gilt, beispielsweise für eine Spezialisierung oder humanitäre Einsätze. Beispiel: Eine Ärztin arbeitet für ein Jahr in der Schweiz oder auf einer humanitären Mission – ihr BU-Schutz bleibt vollständig und ohne Einschränkungen bestehen.

    Vertragsverlängerung bei Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze

    Erhöht der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter (z. B. auf 68 Jahre), ermöglicht diese Option die Verlängerung des Vertrags. Dies verhindert, dass zwischen dem Ende der BU-Laufzeit und dem Renteneintritt eine Versorgungslücke entsteht. Beispiel: Wird das Rentenalter auf 68 Jahre angehoben, kann der Arzt seinen BU-Vertrag entsprechend anpassen und verlängern.

    Höchstalter für Beantragung der Verlängerung (Benchmark: 55 Jahre)

    Bis zu diesem vertraglich festgelegten Alter kann der Kunde die Verlängerung der Vertragslaufzeit beantragen. Beispiel: Eine 52-jährige Fachärztin kann die Laufzeit noch bis 68 Jahre verlängern, muss dies aber vor Erreichen des Höchstalters tun.

    Verzicht auf Recht der Beitragsanpassung des Versicherers gemäß § 163 VVG

    Normalerweise dürfen Versicherer Beiträge anpassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen ändern (z. B. höhere Schadensquoten). Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer darauf, was stabile Beiträge sichert. Beispiel: Der Arzt profitiert von einer stabilen Prämie, da der Versicherer die Beiträge nicht wegen nachträglich geänderter Annahmen erhöhen darf.


    Nachversicherung und Dynamik

    Nachversicherungsgarantie im Falle einer Heirat

    Erlaubt die Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, da die finanzielle Verantwortung steigt. Beispiel: Der Arzt heiratet – er kann seine BU-Rente von 2.500 € auf 3.000 € erhöhen, um die höhere finanzielle Verantwortung abzudecken.

    Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Adoption eines Kindes

    Ebenso kann die Rente nach Geburt oder Adoption eines Kindes erhöht werden, um der neuen familiären Situation gerecht zu werden. Beispiel: Wird die Ärztin Mutter, kann sie ihre Absicherung ohne erneute Prüfung anpassen.

    Nachversicherungsgarantie bei Rückkehr aus der Elternzeit

    Nach einer beruflichen Pause, etwa wegen Kinderbetreuung, kann der Schutz bei Wiedereinstieg erhöht werden. Beispiel: Nach einem Jahr Elternzeit kehrt der Arzt in Vollzeit zurück und passt die Rente wieder auf sein aktuelles Einkommen an.

    Nachversicherungsgarantie bei Erreichen der Volljährigkeit

    Bei jüngeren Versicherten (z. B. Studenten) greift diese Option automatisch mit dem Eintritt ins Berufsleben. Wird der Arzt direkt nach dem Studium versichert, kann er seine BU beim ersten Jobstart erhöhen.

    Nachversicherungsgarantie bei Scheidung

    Erlaubt, nach einer Scheidung die Rente zu erhöhen, weil sich finanzielle Verpflichtungen (z. B. Unterhalt) ändern. Beispiel: Nach der Trennung möchte der Arzt seine Eigenverantwortung stärker absichern.

    Nachversicherungsgarantie bei gestiegenem Einkommen

    Diese Option erlaubt Erhöhungen bei Gehaltssteigerungen. Steigt der Arzt zum Oberarzt auf, kann er seine BU-Rente anpassen, um das höhere Einkommen zu schützen.

    Nachversicherungsgarantie bei Erteilung einer Prokura

    Mit der Übertragung einer Prokura steigt die Verantwortung – und das Risiko. Der Arzt, der Prokurist wird, kann seine BU-Leistung erhöhen, ohne Gesundheitsfragen zu beantworten.

    Nachversicherungsgarantie bei Tod einer nahestehenden Person

    Manche Versicherer ermöglichen eine Anpassung, wenn z. B. der Ehepartner verstirbt. Der Arzt kann dann seine finanzielle Eigenabsicherung erhöhen, da die gemeinsame Vorsorge...


    Spezifische Klauseln für Ärzte

    Infektionsklausel

    Erweitert den BU-Schutz auf behördlich angeordnete Tätigkeitsverbote wegen Infektionsgefahr. Beispiel: Der Arzt in einem Labor wird positiv auf eine seltene Krankheit getestet und darf seine Arbeit nicht mehr ausüben – der BU-Versicherer leistet.

    Vollständiges Tätigkeitsverbot aufgrund von Infektionen

    Die Klausel erweitert den BU-Schutz auf Fälle, in denen behördlich das komplette Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. Beispiel: Ein Chirurg mit HIV darf nicht mehr operieren – die BU leistet.

    Teilweises Tätigkeitsverbot (mindestens 50 % der Tätigkeit) aufgrund von Infektionen

    Auch eine teilweise Einschränkung reicht aus, um den Leistungsfall auszulösen. Beispiel: Ein Zahnarzt darf aus Infektionsschutzgründen keine invasiven Eingriffe mehr durchführen – die BU leistet, da er mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit verliert.

    Verzicht auf Umorganisation

    Der Versicherer verzichtet darauf, den Kunden auf eine umorganisierte Tätigkeit innerhalb seines Krankenhauses oder seiner Praxis zu verweisen. Beispiel: Ein Chirurg muss wegen einer Handverletzung den OP-Saal meiden. Er muss nicht auf eine Verwaltungstätigkeit in der Klinik verwiesen werden.

    Definition der Lebensstellung umfasst bei einer Umorganisation eine Gehaltseinbuße von maximal 20 %

    Nur Tätigkeiten mit bis zu 20 % weniger Einkommen gelten als gleichwertig. Beispiel: Der Arzt darf nicht auf ein geringer bezahltes Niveau (z. B. Krankenpflegerniveau) verwiesen werden, selbst wenn er diese Tätigkeit gesundheitlich ausüben könnte.

    Definition der Umorganisation berücksichtigt, dass die Stellung als Vorgesetzter erhalten bleibt

    Bei der Prüfung wird beachtet, ob der Versicherte seine Führungsposition behalten kann. Beispiel: Die Oberärztin ist Abteilungsleiterin – wenn sie nach Krankheit nur noch einfache Stationsarbeit ohne Führungsverantwortung übernehmen könnte, bleibt sie BU-berechtigt.

    Dienstunfähigkeitsabsicherung für eine spätere Verbeamtung ggf. optional

    Diese Option erlaubt eine spätere Anpassung der BU an die Dienstunfähigkeitsklausel (DU) eines Beamten. Beispiel: Der Arzt arbeitet zunächst in der Klinik und wird später Amtsarzt – seine BU kann dann zur DU-Absicherung erweitert werden.


    Auszubildende & Studenten (Wichtig für die frühe Absicherung)

    Verzicht abstrakte Verweisung bei Auszubildenden min. ab dem zweiten Ausbildungsjahr

    Schützt Azubis davor, auf theoretisch mögliche, aber praktisch nicht ausgeübte Tätigkeiten verwiesen zu werden. Beispiel: Ein Medizinstudent im Praktischen Jahr (PJ) wird bei einem Unfall nicht auf einen anderen Beruf verwiesen.

    Verzicht abstrakte Verweisung bei Studenten min. ab Hälfte der Regelstudienzeit

    Ab diesem Zeitpunkt gilt das Studium als berufsähnliche Tätigkeit, die abgesichert ist. Beispiel: Ein Student im 6. Semester erkrankt schwer und kann sein Studium nicht fortsetzen – die BU greift, da er im angestrebten Berufsfeld berufsunfähig ist.

    Nachversicherungsgarantien bei Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums

    Nach erfolgreichem Abschluss (Approbation) kann die BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden. Beispiel: Nach der Approbation steigert der Arzt seine Rente von der Studentenrente (z. B. 1.500 €) auf eine angemessene Rente für Assistenzärzte (z. B. 3.000 €).

    Berufsunfähigkeits für Schüler mit Altersangabe

    Definiert, ab welchem Alter Schüler BU-ähnlich abgesichert sind. Beispiel: Ab 15 Jahren kann ein Medizinstudent abgesichert werden.

    Hausaufgaben und der Schulweg bei Schülern sind definiert

    Legt fest, dass auch Unfälle oder Erkrankungen durch schulische Tätigkeiten abgesichert sind. Beispiel: Ein Schüler verunglückt auf dem Schulweg – Leistung erfolgt.

    Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit sowie bestimmte Fächer bei Schülern sind definiert

    Der Leistungsfall kann anerkannt werden, wenn grundlegende geistige Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt sind. Beispiel: Ein Schüler kann sich nach Hirnverletzung nicht mehr konzentrieren und lernen – die BU greift.

    BG-Günstigerprüfung mit Besserstellungsgarantie

    Vergleicht die Bedingungen des Berufsgruppenwechsels: Wenn der Versicherte später in eine schlechtere (riskantere) Gruppe fällt, wird die bessere (günstigere) Klassifizierung beibehalten. Beispiel: Der Student wird Arzt – der Versicherer belässt die ursprünglich günstige Einstufung bei.


    Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von mir, Jan Pohl, persönlich oder online beraten. Mit über 25 Jahren Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler in Aachen finde ich die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie.

    Kontakt: Jan Pohl, Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen
    Tel: 0241-97904644 | Mobil: 0178-5267645 | E-Mail: pohl@versicherungsmakler.ac

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