Auf dem Weg zur Professur: Dienstunfähigkeit, Beihilfe NRW & Versorgungslücken richtig absichern
Du arbeitest als wissenschaftlicher Mitarbeiter in NRW, hast Deine Promotion im Blick oder bereits abgeschlossen und Dein Ziel ist klar: Du möchtest langfristig an der Hochschule bleiben, vielleicht über die Post-Doc-Phase zur Juniorprofessur und später zur Professur mit Verbeamtung auf Lebenszeit. Auf diesem Weg wechselst Du mehrfach den Status – und damit ändern sich jedes Mal die Spielregeln für Deine Absicherung.
Diese Seite zeigt Dir Schritt für Schritt, wie Beamtenstatus, Dienstunfähigkeit, Beihilfe NRW und private Vorsorgebausteine wie Berufsunfähigkeitsversicherung, DU-Klausel und PKV zusammenhängen. Ziel ist, dass Du verstehst, wo Versorgungslücken entstehen können und wie Du sie rechtzeitig schließt, bevor es teuer oder schlicht zu spät wird.
1. In 60 Sekunden: Was Du jetzt wirklich wissen musst
Wenn Du nur wenig Zeit hast, sind das die wichtigsten Punkte für Dich als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Ziel Professur in NRW:
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Der Weg zur Professur führt über mehrere Statuswechsel mit völlig unterschiedlichen Regeln.
Du startest oft als Angestellter, wirst später vielleicht Beamter auf Probe oder Zeit und erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erreichst Du eine halbwegs stabile Versorgung. Dazwischen gibt es Lücken. -
Bei Dienstunfähigkeit in der Probe- oder Zeitverbeamtung droht eine massive Versorgungslücke.
Der Dienstherr kann Dich entlassen, ohne dass Du bereits eine nennenswerte Pension aufgebaut hast. Du fällst dann auf das Niveau der gesetzlichen Versorgung zurück und musst mit deutlich geringeren Leistungen rechnen. -
Eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Beamte in vielen Fällen nicht aus.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind rechtlich nicht dasselbe. Ohne passende DU-Klausel kann es passieren, dass Du dienstunfähig entlassen wirst, aber aus Deinem BU-Vertrag keine Leistung bekommst. -
Die Beihilfe NRW und die dazu passende PKV-Struktur müssen von Anfang an durchdacht werden.
Wenn Du verbeamtet wirst, ändert sich die Logik der Krankenversicherung komplett. Du bekommst Beihilfe und brauchst eine passgenaue Restkostenabsicherung über die PKV – idealerweise rechtzeitig vorbereitet. -
Familienplanung verändert die Anforderungen an Deine Absicherung grundlegend.
Spätestens wenn Partner und Kinder da sind, geht es nicht mehr nur um Deinen eigenen Lebensstandard, sondern um die Existenz der gesamten Familie. Kinder-Nachversicherung, Absicherung des Partners und ausreichende BU/DU-Renten werden dann kritisch. -
Du solltest diese Weichen bewusst stellen, solange Dein Gesundheitszustand gut und Deine Karriereplanung
noch flexibel ist.
Mit einer durchdachten Kombination aus BU, echter DU-Klausel, Beihilfe-PKV und ergänzender Vorsorge kannst Du viele typische Stolperfallen auf dem Weg zur Professur vermeiden.
2. Inhaltsverzeichnis – Deine Orientierung auf dieser Seite
Damit Du schnell zu den für Dich wichtigsten Themen springen kannst, findest Du hier eine kurze Übersicht mit Sprungmarken.
- Einleitung – Wenn aus der Promotion eine Professur werden soll
- Beamtenstatus in NRW – die vier Phasen und ihre Risiken
- Die Versorgungslücke bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit
- Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit – wo die Praxis auseinanderläuft
- Die „echte“ DU-Klausel – worauf es wirklich ankommt
- Beihilfe NRW & PKV – so funktioniert das System wirklich
- Familienplanung & Langfriststrategie
- Praxisbeispiele & typische Fehler
- Dein Fahrplan zur Professur-Absicherung
- Glossar & weiterführende Infos
3. Einleitung – Wenn aus der Promotion eine Professur werden soll
Viele meiner Mandanten haben sich nicht zufällig für die wissenschaftliche Laufbahn entschieden. Sie lieben Forschung und Lehre, sie möchten Themen über Jahre hinweg vertiefen und sie sehen sich langfristig in einer Position mit Verantwortung an der Hochschule. Gleichzeitig ist der Weg dorthin alles andere als geradlinig: Verträge sind befristet, Statuswechsel sind die Regel und die Anforderungen an Deine Absicherung verändern sich mit jedem Karriereschritt.
3.1 Typischer Karriereweg: Wissenschaftlicher Mitarbeiter → Post-Doc → Juniorprofessur → Professur
Ein typischer Weg in NRW sieht so aus: Du startest als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis, oft im TV-L oder TVöD. Nach der Promotion folgen weitere befristete Verträge als Post-Doc, möglicherweise mit ersten Lehraufträgen und Projektverantwortung. Irgendwann ergibt sich die Chance auf eine Juniorprofessur oder W2/W3-Professur, häufig verbunden mit einer Verbeamtung auf Probe oder Zeit. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erreichst Du eine stabile beamtenrechtliche Versorgung.
Jeder dieser Schritte bringt andere Regeln mit sich – sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Beamtenrecht und damit in der Art, wie Du Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge organisierst.
3.2 Mehrere Statuswechsel mit unterschiedlichen Spielregeln
Im Angestelltenverhältnis bist Du in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ergänzt um die VBL als zusätzliche Betriebsrente. Später, als Beamter, gelten andere Grundsätze: Du baust Pensionsansprüche auf, bekommst Beihilfe vom Dienstherrn und musst die Restkosten über eine private Krankenversicherung abdecken. Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit wird plötzlich relevant, obwohl es inhaltlich oft um sehr ähnliche Einschränkungen Deiner Arbeitsfähigkeit geht.
Das Problem: Die Systeme greifen nicht automatisch ineinander. Es gibt Übergangsphasen, in denen Du weder eine ausreichende gesetzliche noch eine ausreichende beamtenrechtliche Versorgung hast. Genau hier entstehen Versorgungslücken, die viele erst dann sehen, wenn es zu spät ist.
3.3 Ziel dieser Seite: Status verstehen, Lücken erkennen, passend absichern
Ziel dieser Seite ist es nicht, Dich mit Paragraphen zu überhäufen. Du sollst verstehen, welche Statusphasen es auf dem Weg zur Professur in NRW typischerweise gibt, welche Risiken jeweils im Raum stehen und wie Du diese mit einer durchdachten Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung, DU-Klausel, Beihilfe-PKV und weiterer privater Vorsorge abfangen kannst.
Wenn Du zusätzlich wissen möchtest, wie Du bereits in der Promotionsphase Deinen finanziellen „Sweetspot“ mit TVöD/TV-L-Gehalt optimal nutzt, findest Du das auf der Hauptseite für Promotionsstudenten und wissenschaftliche Mitarbeiter.
4. Beamtenstatus in NRW – die vier Phasen und ihre Risiken
In NRW durchläufst Du auf dem Weg zur Professur typischerweise mehrere Statusstufen. Jede Stufe hat eigene Rechte und Pflichten – und eigene Risiken bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit. Es lohnt sich, diese Unterschiede einmal sauber zu sortieren.
4.1 Angestellter an der Universität
Als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter bist Du zunächst „ganz normaler“ Arbeitnehmer. Du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, zahlst in die GKV ein (sofern Du nicht bereits in der PKV bist) und erhältst zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung über die VBL.
- Du hast Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung, die in der Praxis häufig nicht ausreichen, um Deinen Lebensstandard zu halten.
- Deine Krankenversicherung läuft über GKV oder PKV, ohne dass Beihilfe eine Rolle spielt.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in dieser Phase Dein wichtigster Schutz, weil sie direkt Dein Einkommen absichert.
In dieser Phase kannst Du – wie auf der Hub-Seite beschrieben – sehr sinnvoll die 2-Vertrags-Strategie in der BU aufsetzen, um später bei höheren Gehältern ausreichend Nachversicherungsspielraum zu haben.
4.2 Beamter auf Probe
Mit der Verbeamtung auf Probe ändert sich Deine Welt. Du bist nun Beamter, sammelst aber erst langsam Versorgungsansprüche. Das Risiko: Wenn der Dienstherr Dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt, hast Du in vielen Fällen noch keine auskömmliche Pension aufgebaut.
- Du unterliegst den Regeln des Beamtenversorgungsrechts und der Dienstunfähigkeit. Es reicht, wenn der Dienstherr feststellt, dass Du Deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst.
- Es besteht das Risiko der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit Rückfall in die gesetzliche Rentenversicherung, ohne dass Du dort bereits lange Beitragszeiten aufgebaut hast.
- Ohne passende private Absicherung kann eine Dienstunfähigkeit in dieser Phase zu einer drastischen Reduzierung Deines Einkommens führen.
4.3 Beamter auf Zeit
Die Verbeamtung auf Zeit bringt eine ähnliche Risikostruktur wie die Verbeamtung auf Probe mit sich. Du bist weiterhin auf die Entscheidung des Dienstherrn angewiesen und hast noch keinen vollen Pensionsanspruch, der Deinen Lebensstandard im Fall einer Dienstunfähigkeit absichern würde.
Auch hier gilt: Eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann dazu führen, dass Du mit vergleichsweise geringen gesetzlichen Ansprüchen dastehst, wenn keine ergänzende private Vorsorge vorhanden ist.
4.4 Beamter auf Lebenszeit
Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erreichst Du den Status, in dem die beamtenrechtliche Versorgung langfristig trägt. Du baust Pensionsansprüche auf, die im Alter einen wesentlichen Teil Deines Einkommens sichern. Dennoch bleiben Lücken:
- In den ersten Jahren sind die Pensionsansprüche noch vergleichsweise niedrig, weil sie mit der Dienstzeit wachsen.
- Auch im Vollausbau ersetzt die Pension in der Regel nicht den kompletten vorherigen Nettoverdienst, insbesondere wenn Du einen gehobenen Lebensstandard und Familie hast.
- Längere Phasen der Dienstunfähigkeit können auch in diesem Status finanzielle Einschnitte bringen, wenn keine ergänzende Absicherung vorhanden ist.
Genau deshalb ist es sinnvoll, die private Vorsorge nicht erst bei der Lebenszeitverbeamtung zu planen, sondern sie von Beginn an so aufzubauen, dass sie alle Statusphasen mitdenkt.
5. Die Versorgungslücke bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit
Die größte Gefahr auf dem Weg zur Professur liegt in der Zeit, in der Du zwar bereits Beamter bist, aber noch keinen stabilen Pensionsanspruch aufgebaut hast. Genau in dieser Phase kann eine Dienstunfähigkeit existenziell werden, wenn sie nicht richtig abgesichert ist.
5.1 Was passiert bei Dienstunfähigkeit in der Probe- oder Zeitverbeamtung?
Wenn der Dienstherr Dich in der Probe- oder Zeitverbeamtung für dienstunfähig erklärt, kann er Dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen. In diesem Fall fällst Du häufig in die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurück – mit deutlich niedrigeren Leistungsansprüchen, als Du sie Dir als Akademiker mit Professursziel vorstellst.
Die Folge ist oft eine Versorgung, die auf dem Niveau einer regulären Erwerbsminderungsrente liegt und die Deinen bisherigen Lebensstandard bei weitem nicht trägt. Gleichzeitig laufen Verpflichtungen wie Miete, Kredite, Unterhalt und Familienkosten weiter.
5.2 Warum eine „normale“ BU allein nicht ausreicht
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung prüft, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % (oder einem anderen vertraglich definierten Grad) nicht mehr ausüben kannst. Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft dagegen der Dienstherr nach beamtenrechtlichen Kriterien. Diese beiden Prüfungen laufen rechtlich getrennt.
Es kann also passieren, dass der Dienstherr Dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt, Du aber aus Sicht der Versicherung noch nicht als berufsunfähig giltst. In diesem Fall verlierst Du Dein Beamtengehalt und erhältst im schlimmsten Fall weder eine ausreichende beamtenrechtliche Versorgung noch eine BU-Rente.
5.3 Rolle zusätzlicher privater Vorsorge (BU + DU-Ergänzung)
Um diese Lücke zu schließen, brauchst Du ein Zusammenspiel aus einer leistungsstarken BU und einer passenden DU-Ergänzungsklausel. Die BU sorgt dafür, dass Dein Einkommen gesichert ist, wenn Du Deinen Beruf als Hochschullehrer oder wissenschaftlicher Mitarbeiter dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die DU-Klausel sorgt dafür, dass eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeitsfeststellung nicht „ins Leere“ läuft, sondern als Auslöser für Deine BU-Leistung anerkannt wird – sofern die Bedingungen sauber formuliert sind.
Ergänzend dazu können weitere Vorsorgebausteine wie eine private Rentenversicherung oder ein langfristiger ETF-Sparplan sinnvoll sein, um langfristig Kapital aufzubauen, das im Zweifel als zusätzliche Einkommensquelle dient.
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Wenn Du wissen möchtest, wie groß Deine persönliche Versorgungslücke auf dem Weg zur Professur tatsächlich ist, sehen wir uns gemeinsam Deinen aktuellen Status, bestehende Verträge und die geplante Laufbahn an. Ziel ist ein klarer Überblick: Welche Leistungen stehen Dir heute zu, was passiert im Fall der Dienstunfähigkeit und wo solltest Du nachsteuern, bevor Du in die nächste Statusphase wechselst.
Jetzt Status- & Versorgungslücken-Analyse anfragen6. Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit – wo die Praxis auseinanderläuft
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen ähnlich, sind aber juristisch zwei verschiedene Paar Schuhe. Für Dich als angehenden Professor ist es entscheidend zu verstehen, wo genau dieser Unterschied liegt.
6.1 BU-Definition im Vertrag vs. DU-Entscheidung des Dienstherrn
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau definiert, wann Du als berufsunfähig giltst. Meist geht es darum, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die Beurteilung beruht auf medizinischen Unterlagen und einem Vergleich zwischen Deinem früheren Tätigkeitsbild und dem, was Dir gesundheitlich noch möglich ist.
Dienstunfähigkeit wird dagegen durch den Dienstherrn festgestellt. Dabei spielt nicht nur die reine medizinische Leistungsfähigkeit eine Rolle, sondern auch die Frage, ob eine anderweitige Verwendung im Dienst möglich und zumutbar ist. Die Entscheidung erfolgt nach beamtenrechtlichen Vorschriften und kann von der Einschätzung in der BU deutlich abweichen.
6.2 Beispiele: Dienstunfähig, aber laut BU-Bedingungen noch nicht berufsunfähig
In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Dienstherr einen Beamten als dienstunfähig einstuft, weil er etwa die besonderen Belastungen eines Lehr- und Prüfungsbetriebs nicht mehr tragen kann oder weil die Ausfallzeiten zu hoch sind. Gleichzeitig sieht der BU-Versicherer noch Möglichkeiten, dass der Betroffene in einem anderen akademischen Kontext oder sogar in einem verwandten Berufsfeld arbeiten könnte.
Ohne DU-Klausel kann das dazu führen, dass Du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, aber keine BU-Rente erhältst, weil aus Sicht des Versicherers noch keine Berufsunfähigkeit im vertraglichen Sinne vorliegt. Diese Konstellation ist für Betroffene besonders bitter, weil der Einkommensverlust sofort spürbar ist, die private Absicherung aber nicht greift.
6.3 Finanzielle Folgen ohne DU-Ergänzung
Wenn Du in der Probe- oder Zeitverbeamtung wegen Dienstunfähigkeit entlassen wirst und keine DU-fähige Absicherung hast, können die finanziellen Konsequenzen drastisch sein. Du verlierst Deine Beamtenbezüge, hast häufig noch keine nennenswerte beamtenrechtliche Versorgung aufgebaut und musst mit den wesentlich niedrigeren Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und gegebenenfalls Krankengeld zurechtkommen.
Mit einer sauberen DU-Ergänzung in der BU-Absicherung kannst Du diese Lücke gezielt schließen, weil die Feststellung der Dienstunfähigkeit in geeigneten Tarifen als Leistungsanlass anerkannt wird. Entscheidend ist, wie die Klausel formuliert ist – und genau das sehen wir uns im nächsten Abschnitt an.
7. Die „echte“ DU-Klausel – worauf es wirklich ankommt
Nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel ist gleich viel wert. In der Praxis gibt es deutliche Unterschiede zwischen „echten“ und „unechten“ DU-Klauseln. Wenn Du Dich auf dem Weg zur Professur absichern möchtest, lohnt sich ein genauer Blick in das Bedingungswerk.
7.1 Unterschiede zwischen unechter und echter DU-Klausel
Eine unechte DU-Klausel macht die Leistung weiterhin von der klassischen BU-Definition abhängig und nimmt die Feststellung der Dienstunfähigkeit nur als Indiz. Der Versicherer behält sich vor, die Situation eigenständig zu prüfen und im Zweifel zu einem anderen Ergebnis zu kommen als der Dienstherr.
Eine echte DU-Klausel erkennt die rechtskräftige Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn als ausreichend an, um die Leistungspflicht auszulösen. Das bedeutet: Wenn der Dienstherr Dich wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlässt, ist dies für den Versicherer bindend, sofern die weiteren vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.2 Wichtige Formulierungen im Bedingungswerk
In guten DU-Klauseln findest Du Formulierungen, die eine dienstherrenseitige Entscheidung klar als Auslöser der Leistung benennen. Je mehr Interpretationsspielraum bleibt, desto höher ist das Risiko, dass der Versicherer den Fall anders bewertet als der Dienstherr.
Gleichzeitig sollte die Klausel eindeutig regeln, welche Formen der Dienstunfähigkeit erfasst sind (z. B. allgemeine Dienstunfähigkeit, spezielle Polizeidienstunfähigkeit etc.) und wie mit Fällen umgegangen wird, in denen eine anderweitige Verwendung im Dienst theoretisch möglich wäre.
7.3 Verbindung zur 2-Vertrags-Strategie aus der Promotionsphase
Wenn Du bereits in der Promotionsphase eine 2-Vertrags-Lösung in der BU eingerichtet hast, kannst Du diese Struktur gezielt DU-fähig weiterentwickeln. Die Idee dahinter:
- Du verteilst das Risiko auf zwei Gesellschaften und erhältst damit doppelte Nachversicherungsmöglichkeiten für spätere Gehaltssprünge, etwa beim Wechsel von der Uni in eine Professur.
- Du kannst sicherstellen, dass idealerweise beide Verträge eine hochwertige DU-Klausel enthalten oder entsprechend angepasst werden, sobald sich Deine Laufbahn konkret in Richtung Beamtenstatus entwickelt.
- Du bleibst flexibel, falls sich Dein Berufsweg doch in Richtung Industrie oder Ausland entwickelt, weil BU-Verträge grundsätzlich auch außerhalb des Beamtenstatus sinnvoll sind.
Wichtig ist, dass diese Strategie frühzeitig geplant wird. Es ist deutlich einfacher, bestehende gute Verträge DU-fähig zu ergänzen oder anzupassen, als mit gesundheitlichen Vorschäden komplett neu zu starten.
8. Beihilfe NRW & PKV – so funktioniert das System wirklich
Mit der Verbeamtung ändert sich Deine Krankenversicherung grundlegend. Du bekommst in NRW Beihilfe vom Dienstherrn und sicherst die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung ab. Diese Kombination muss sauber aufeinander abgestimmt sein, damit später keine Lücken entstehen.
8.1 Beihilfesätze für Beamte, Ehepartner und Kinder
In NRW übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil Deiner beihilfefähigen Aufwendungen im Krankheitsfall. Die typischen Beihilfesätze liegen – je nach Familienkonstellation – in der Regel bei 50 % für den Beamten, 50 % für den Ehepartner und 80 % für Kinder.
Der restliche Prozentsatz muss über eine passende Beihilfe-PKV abgedeckt werden. Wenn Du diesen Baustein zu klein dimensionierst oder Lücken in der Tarifwahl lässt, zahlst Du später im Leistungsfall drauf.
8.2 Restkostenabsicherung über Beihilfe-PKV und Beihilfeergänzungstarife
Die private Krankenversicherung für Beamte in NRW ist nicht identisch mit einer Vollversicherung für Angestellte. Du schließt einen sogenannten Restkostentarif ab, der genau auf den Teil abzielt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Hinzu kommen Beihilfeergänzungstarife, die Leistungen abdecken, die die Beihilfe ausschließt oder nur eingeschränkt erstattet.
Eine durchdachte Kombination aus Grundtarif und Ergänzungstarifen sorgt dafür, dass Du im Alltag nicht an jeder Stelle nachverhandeln musst und im Krankheitsfall nicht plötzlich mit unerwarteten Eigenbeteiligungen konfrontiert wirst.
8.3 PKV-Öffnungsaktion für Beamte in NRW – Chance für Bewerber mit Vorerkrankungen
Gerade bei einer stark belastenden Promotionsphase sind Vorerkrankungen wie Rückenprobleme oder psychische Beschwerden weit verbreitet. Hier bietet die sogenannte PKV-Öffnungsaktion für Beamte eine wichtige Chance: Innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung kannst Du bei teilnehmenden Versicherern einen Antrag stellen und musst dann zwar mit einem begrenzten Risikozuschlag, aber nicht mit einer Ablehnung rechnen.
Wichtig ist die Frist: Wenn Du die sechs Monate nach der Verbeamtung verstreichen lässt, ohne die Öffnungsaktion zu nutzen, ist diese Tür zu. Danach beurteilen die Versicherer Deinen Antrag wieder im normalen Underwriting-Prozess – mit der Folge, dass Vorerkrankungen zu deutlichen Zuschlägen oder Ausschlüssen führen können.
Deshalb ist es sinnvoll, Deine Beihilfe- und PKV-Strategie bereits vor der Verbeamtung durchzusprechen, damit Du dann innerhalb der Frist zügig und fundiert entscheiden kannst.
9. Familienplanung & Langfriststrategie
Spätestens nach der Promotion wird für viele wissenschaftliche Mitarbeiter das Thema Familie konkreter. Mit Partner, Kindern und möglicherweise Immobilienkauf steigen die finanziellen Verpflichtungen und die Anforderungen an Deine Absicherung deutlich.
9.1 Kinder-Nachversicherung in der PKV
Wenn Du bereits in der PKV bist oder eine Beihilfe-PKV als Beamter nutzt, kannst Du Kinder häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung mitversichern, wenn Du die entsprechenden Fristen einhältst. Diese Option solltest Du kennen, bevor der Nachwuchs da ist, damit Du die Nachversicherungsrechte nicht versehentlich verschenkst.
Gleichzeitig lohnt sich ein Blick darauf, ob die gewählten Tarife ausreichend leistungsstark sind – etwa im Bereich stationäre Versorgung, Zahnbehandlung und Hilfsmittel, die bei Kindern schnell ins Geld gehen können.
9.2 Absicherung des Partners (GKV vs. PKV + Beihilfeanspruch)
Wenn Du verbeamtet wirst, stellt sich die Frage, wie Dein Partner versichert ist. Je nach Einkommen und Erwerbssituation kann die Kombination aus Beihilfe, PKV und eventuell GKV sehr unterschiedlich ausfallen. Ziel ist eine Lösung, die bezahlbar bleibt und gleichzeitig einen soliden Schutz bietet.
Auch hier spielt die Lebensplanung eine Rolle: Plant der Partner eine längere Elternzeit, ist Teilzeit vorgesehen oder steht eventuell eine Selbständigkeit im Raum? Diese Fragen fließen in die Wahl der Krankenversicherungsstruktur und der ergänzenden Vorsorge ein.
9.3 Anpassung von BU/DU bei Familiengründung
Wenn aus einem Einzelhaushalt eine Familie wird, reicht die ursprünglich kalkulierte BU-Rente oft nicht mehr aus. Du trägst dann Mitverantwortung für Miete oder Kredit, Unterhalt, Kindergartenkosten und später Ausbildung der Kinder. Es ist sinnvoll, diese Veränderungen zum Anlass zu nehmen, Deine BU- und DU-Struktur zu überprüfen und – sofern möglich – über Nachversicherungsgarantien anzupassen.
Genau hier spielt die 2-Vertrags-Strategie ihre Stärke aus, weil Du zwei Verträge getrennt erhöhen kannst und so ärztliche Untersuchungsgrenzen besser im Blick behältst. In Kombination mit einer sauberen DU-Klausel entsteht eine Absicherung, die nicht nur Deinen Lebensstandard, sondern die finanzielle Stabilität Deiner gesamten Familie schützt.
10. Praxisbeispiele & typische Fehler
Um die theoretischen Zusammenhänge greifbarer zu machen, lohnt sich ein Blick auf typische Konstellationen, die ich in der Beratungspraxis immer wieder sehe. Sie zeigen, wo es schiefgehen kann – und wie sich das vermeiden lässt.
10.1 Beamter auf Probe mit „nur“ Standard-BU ohne DU-Klausel
Ein häufiger Fall: Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hat während der Promotionsphase eine gute BU abgeschlossen, allerdings ohne DU-Klausel. Einige Jahre später wird er in NRW zum Beamten auf Probe ernannt. Bei gesundheitlichen Problemen stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest und entlässt ihn aus dem Beamtenverhältnis. Die BU-Versicherung sieht jedoch keine Berufsunfähigkeit im vertraglichen Sinne und verweigert die Leistung.
Ergebnis: Der Betroffene verliert sein Beamtengehalt, erhält nur eine sehr geringe gesetzliche Versorgung und muss seinen Lebensstandard massiv reduzieren. Dieses Szenario wäre mit einer DU-fähigen Absicherung vermeidbar gewesen.
10.2 Versäumte PKV-Öffnungsaktion in NRW
Ein zweiter Klassiker: Jemand wird mit Vorerkrankungen verbeamtet, weiß aber nichts von der PKV-Öffnungsaktion oder schiebt die Entscheidung auf. Die sechsmonatige Frist läuft ab, ohne dass ein Antrag gestellt wurde. Später führen die gleichen Vorerkrankungen zu hohen Zuschlägen oder Ablehnungen in der normalen PKV-Risikoprüfung.
Die Folge sind entweder deutlich höhere Beiträge oder Tarife mit Einschränkungen, obwohl es über die Öffnungsaktion eine bessere Ausgangsposition gegeben hätte. Auch dieses Problem lässt sich durch rechtzeitige Planung vor der Verbeamtung vermeiden.
10.3 Keine Anpassung der Verträge beim Wechsel auf Lebenszeit
Ein weiteres Muster: Die BU wurde früh abgeschlossen, die berufliche Situation hat sich später deutlich verbessert, aber die Absicherung wurde nie angepasst. Beim Wechsel auf Lebenszeitverbeamtung und dem damit verbundenen Gehaltssprung bleibt die BU-Rente auf dem Niveau von früheren Jahren stehen.
Im Fall einer längeren Dienstunfähigkeit ist die Lücke zwischen gewohnten Ausgaben und abgesicherten Einnahmen dann erheblich. Mit einem einfachen, regelmäßigen Check und der Nutzung von Nachversicherungsgarantien ließe sich diese Lücke deutlich verkleinern.
11. Dein Fahrplan zur Professur-Absicherung
Damit aus den vielen Einzelfragen ein klarer Plan wird, kannst Du Dich an einer einfachen Reihenfolge orientieren. Ziel ist, Deinen aktuellen Status, Deine Laufbahnplanung und Deine bestehenden Verträge so aufeinander abzustimmen, dass Du auf dem Weg zur Professur keine unnötigen Risiken mit Dir herumträgst.
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Status aufnehmen:
Zuerst klären wir, wo Du heute stehst: Angestellter, Beamter auf Probe, auf Zeit oder bereits auf Lebenszeit. Gleichzeitig schauen wir auf Deine bisherige Absicherung in BU, Krankenversicherung und Altersvorsorge. -
Versorgungslücken bestimmen:
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme berechnen wir, wie hoch Deine Versorgung in verschiedenen Szenarien wäre – insbesondere bei Dienstunfähigkeit in der Probe- oder Zeitverbeamtung. So wird klar, wo kritische Lücken liegen. -
Vertragsqualität prüfen:
Wir sehen uns Deine bestehenden BU-Verträge im Detail an: Gibt es eine DU-Klausel, wenn ja in welcher Qualität? Wie hoch sind die Renten, wie sind Dynamik und Nachversicherung geregelt? Passen die Tarife noch zu Deinem heutigen Status und Ziel Professur? -
BU/DU-Kombination optimal aufsetzen:
Wenn Anpassungen erforderlich sind, richten wir eine Kombination aus belastbarer BU und echter DU-Klausel ein. Wenn Du bereits eine 2-Vertrags-Struktur aus der Promotionsphase hast, nutzen wir deren Spielräume gezielt. -
Beihilfe-PKV und Öffnungsaktion nutzen:
Wir planen Deine Beihilfe- und PKV-Struktur so, dass sie zur Familienplanung, zu Deinen Gesundheitsdaten und zur Beamtenlaufbahn passt – einschließlich der rechtzeitigen Nutzung der PKV-Öffnungsaktion, wenn das für Dich relevant ist. -
Regelmäßige Anpassung bei Karriereschritten:
Nach Beförderungen, Statuswechseln oder Familienzuwachs prüfen wir, ob BU/DU, Beihilfe-PKV und sonstige Vorsorgebausteine noch zu Deinem Leben passen. So bleibt Deine Absicherung immer auf Höhe Deiner Verantwortung.
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Wenn Du möchtest, erstelle ich mit Dir gemeinsam einen individuellen Plan für Deine Absicherung auf dem Weg zur Professur in NRW. Dabei geht es nicht um Produkte von der Stange, sondern um eine Lösung, die Deinen konkreten Status, Deine Karriereziele und Deine familiäre Situation berücksichtigt.
Jetzt Professur-Absicherungsplan anfordern12. Glossar & weiterführende Infos
Auf dem Weg zur Professur begegnen Dir viele Fachbegriffe rund um Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Beihilfe und private Vorsorge. Du musst diese Begriffe nicht auswendig können, aber es hilft, sie bei Bedarf nachschlagen zu können.
Wenn Du zusätzlich einen Überblick darüber haben möchtest, wie Du bereits in der Promotionsphase Deine finanzielle Ausgangslage optimal nutzt, findest Du auf der Hauptseite für Promotionsstudenten und wissenschaftliche Mitarbeiter alle wichtigen Grundlagen zu E13-Gehalt, 2-Vertrags-Strategie und frühem Vermögensaufbau.
Wenn Du Fragen zu einem bestimmten Begriff oder zu Deiner persönlichen Situation hast, kannst Du Dich jederzeit melden.
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