Die Absicherung für Euren Nachwuchs: Ein Leitfaden zur Kindernachversicherung in der PKV für Akademiker und Professionals
Herzlichen Glückwunsch! Die Geburt eines Kindes ist ein einmaliges, freudiges Ereignis, das Euer Leben von Grund auf verändert. Doch mitten in all der Euphorie und den neuen, liebevollen Herausforderungen steht Ihr plötzlich vor einer ganz praktischen Frage: Wie versichert Ihr Euer Baby am besten?
Für Euch als Akademiker, Ingenieure, Mediziner und andere hochqualifizierte Berufseinsteiger, die privat krankenversichert seid, ist das Thema besonders wichtig. Während Eure Freunde in der GKV ihr Kind einfach beitragsfrei mitversichern können, ist das bei Euch anders. Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat Euch mit der sogenannten Kindernachversicherung ein starkes Werkzeug an die Hand gegeben. Sie ist Eure Garantie, dass Euer Kind zu den besten Bedingungen privat versichert werden kann.
Dieser Leitfaden ist dafür da, Euch die wichtigsten Fakten, Fristen und Fallstricke zu erklären, damit Ihr diese Entscheidung ganz bewusst und mit einem guten Gefühl treffen könnt.
1. Das sichere Fundament: Euer gesetzlich garantiertes Recht
1.1 Was ist die Kindernachversicherung?
Stellt Euch die Kindernachversicherung als eine spezielle Regelung vor, die Euch als privat krankenversicherte Eltern die Aufnahme Eures Neugeborenen in die PKV enorm erleichtert. Sie wurde geschaffen, damit Euer Kind garantiert eine optimale Absicherung erhält, ohne die sonst üblichen Hürden einer individuellen Risikoprüfung überwinden zu müssen.
1.2 Die Rechtsgrundlage: § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die rechtliche Basis für all das ist § 198 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser Paragraph garantiert Euch das Recht auf den sogenannten Kontrahierungszwang – eine bedingungslose Annahmepflicht Eures Versicherers. Solange Ihr die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Versicherungsgesellschaft Euer Kind aufnehmen. Das bedeutet für Euch und Euer Baby:
- Keine Gesundheitsprüfung: Ihr müsst keine Gesundheitsfragen im Antrag beantworten.
- Keine Risikozuschläge: Selbst wenn bei der Geburt gesundheitliche Probleme festgestellt werden – von angeborenen Hüftproblemen bis zu schwersten Behinderungen –, dürfen keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
- Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz Eures Kindes beginnt rückwirkend mit der Geburt, und Ihr könnt alle vertraglichen Leistungen sofort in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Auch für Adoptivkinder gilt diese Regelung, allerdings kann der Versicherer in diesem Fall einen Beitragszuschlag verlangen, der bis zur Verdoppelung des Beitrags begrenzt ist.
2. Und jetzt? Bei wem und wann versichert Ihr Euer Kind?
Die Frage, bei welchem Elternteil Euer Kind versichert wird, hängt maßgeblich von Eurem individuellen Versicherungsstatus ab. Hier gilt es, Eure ganz persönliche Situation genau zu betrachten.
2.1 Eure Entscheidungsmatrix
- Ihr seid beide in der GKV: Super, die Sache ist einfach. Euer Kind wird in der Regel kostenfrei über die Familienversicherung in der GKV mitversichert.
- Ihr seid beide in der PKV: Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Euer Kind muss also ebenfalls privat versichert werden. Ihr könnt frei entscheiden, bei welcher Eurer beiden Versicherungsgesellschaften Ihr es anmeldet. Der große Vorteil: Da Eure Versicherer an den Kontrahierungszwang gebunden sind, entfällt hier die Gesundheitsprüfung.
- Einer von Euch ist in der GKV, der andere in der PKV: Diese Konstellation ist die komplexeste und hängt stark von Eurem Familienstand ab.
- Verheiratete Paare: Hier gilt das sogenannte Einkommensprinzip. Verdient der privatversicherte Partner von Euch mehr und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, 2025: 6.150 € brutto pro Monat), so habt Ihr leider keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Euer Kind muss dann entweder in der PKV oder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden. Die Beiträge für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft orientieren sich am Einkommen der Eltern.
- Unverheiratete Paare: Hier ist es deutlich einfacher. Euer Kind kann in der Regel beitragsfrei in der GKV familienversichert werden, solange die Voraussetzungen des GKV-versicherten Elternteils erfüllt sind. Das Einkommen des PKV-versicherten Partners spielt in diesem Fall keine Rolle.
| Elternkonstellation | Kriterien | Resultierende Versicherungsoptionen | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Beide GKV | Keine weiteren Kriterien | Familienversicherung GKV | Beitragsfrei, ohne Gesundheitsprüfung |
| Beide PKV | Keine weiteren Kriterien | Kindernachversicherung PKV | Kostenpflichtig, ohne Gesundheitsprüfung beim Elternversicherer |
| Ein Elternteil GKV, ein PKV | Verheiratet: GKV-Einkommen ist höher oder gleich als PKV-Einkommen (oder PKV-Einkommen unter JAEG) | Familienversicherung GKV | Beitragsfrei |
| Verheiratet: PKV-Einkommen ist höher als GKV-Einkommen & über JAEG (2025: 6.150 € mtl.) | Kindernachversicherung PKV oder Freiwillige GKV | Kostenpflichtig | |
| Unverheiratet | Familienversicherung GKV | Beitragsfrei, unabhängig vom Einkommen des PKV-Elternteils | |
| Sonderfall: Beamter/in | Beide PKV (Beihilfe) | Kindernachversicherung PKV (Restkostenversicherung) | Oft deutlich günstiger durch Beihilfe (ca. 80%) |
2.2 Komplexität bei getrennten Eltern
Bei getrennten oder geschiedenen Eltern richtet sich die Versicherung des Kindes in der Regel nach dem Versicherungsstatus des Elternteils, bei dem das Kind hauptsächlich lebt und über den die Unterhaltszahlungen erfolgen. Im Falle einer Scheidung von zwei ehemals privat versicherten Partnern kann die Versicherungssituation des Kindes neu bewertet werden. Es kann dann unter bestimmten Umständen eine Aufnahme in die GKV-Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils möglich werden.
2.3 Der Sonderfall: Für Euch als Beamte
Für Euch als Beamte gelten spezielle, sehr vorteilhafte Regelungen. Euer Dienstherr übernimmt als Teil seiner Fürsorgepflicht einen Großteil der Krankheitskosten als Beihilfe – für Kinder in der Regel 80 %. Das bedeutet, Ihr braucht für Euer Kind nur eine Restkostenversicherung von 20 % über die PKV. Das macht die private Krankenversicherung für Eure Kinder in der Regel deutlich günstiger als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.
3. Zwei Fristen, die Ihr niemals vergessen dürft!
Glaubt uns: Es gibt zwei Fristen, die Ihr unbedingt im Blick behalten müsst. Sie entscheiden darüber, ob Ihr das Recht auf die Nachversicherung in Anspruch nehmen könnt.
3.1 Die Anmeldefrist: 2 Monate nach der Geburt
Die Anmeldung Eures Kindes zur Kindernachversicherung muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Eurem Versicherer eingegangen sein. Diese Frist ist absolut entscheidend! Wenn Ihr sie verpasst, erlischt der gesetzliche Kontrahierungszwang, und die erleichterte Nachversicherung ist nicht mehr möglich.
3.2 Die Vorversicherungszeit: Die 3-Monats-Regel
Zusätzlich zu dieser Frist verlangen viele Versicherer in ihren Bedingungen, dass einer von Euch am Tag der Geburt bereits seit mindestens drei Monaten bei ihnen versichert gewesen sein muss. Aber aufgepasst: Nicht alle Versicherer handhaben diese Regel gleich. Viele Gesellschaften haben sie gelockert oder ganz aufgehoben, um sich im Markt als familienfreundlich zu positionieren. Ein früher Check lohnt sich also!
| Versicherer | Handhabung der 3-Monats-Frist | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einige Versicherer | Es gelten die 3 Monate. | Die Frist beginnt bereits mit Vertragsschluss, nicht mit Versicherungsbeginn. |
| Spezialisierte Tarife | Anrechnung von GKV-Vorversicherungszeiten. | Gilt nur für ausgewählte Tarife. |
| Viele Anbieter | Verzichten auf die Frist. | Voraussetzung: Antragstellung des Elternteils vor einer bestimmten Schwangerschaftswoche. |
| Einige wenige Gesellschaften | Verzichten auf die Frist. | Gilt nicht, wenn ein Anspruch auf GKV-Familienversicherung besteht. |
| Verschiedene Gesellschaften | Verzichten auf die Frist. | Ein Elternteil muss beim Versicherer versichert sein und die Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen. |
| Ein andere Anbieter | Verzichten auf die Frist. | Voraussetzung: Vertragsabschluss vor einer bestimmten Schwangerschaftswoche und kein Anspruch auf GKV-Familienversicherung. |
| Ein weiterer Anbieter | Kein Bezug auf die 3-Monatsregel. | Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen. |
*Tabelle 2: Handhabung der 3-Monats-Frist bei ausgewählten Versicherern
4. Eure Anmeldung: Unkompliziert und günstig?
4.1 Anmeldung statt Antrag
Der Prozess ist viel einfacher als Ihr denkt. Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um eine simple "Anmeldung", nicht um einen vollwertigen Antrag mit Gesundheitsprüfung. In vielen Fällen ist das sogar formlos oder telefonisch möglich.
4.2 Beitragsunterschiede und Beispielkosten
Anders als in der GKV-Familienversicherung fallen für die PKV Eures Kindes eigene monatliche Beiträge an. Doch keine Sorge, diese sind deutlich günstiger als die für Erwachsene. Der Grund ist einfach: Für Kinder werden keine Altersrückstellungen gebildet und ihr Gesundheitsrisiko ist in den ersten Jahren minimal.
Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten für eine private Kinderversicherung zwischen 80 und 220 Euro.
Für Beamte unter Euch sind die Beiträge dank der Beihilfe sogar noch geringer und liegen oft zwischen 35 und 80 Euro pro Monat.
| Versicherer | Tarifbeispiel | Selbstbehalt | Monatlicher Beitrag (Stand 2025) |
|---|---|---|---|
| Ein Anbieter | Muster-Tarif A | 0 € | 233,71 € |
| Ein weiterer Anbieter | Muster-Tarif B | 0 € | 178,59 € |
| Ein dritter Anbieter | Muster-Tarif C | 500 € | 168,89 € |
| Eine bestimmte Gesellschaft | Muster-Tarif D | 650 € | 110,51 € |
| Eine weitere Gesellschaft | Muster-Tarif E | 240 € | 118,42 € |
*Tabelle 3: Beispielhafte Kinderbeiträge nach Anbietern (Beispiele aus Musterkalkulationen, Stand 2025)
Und das Beste: Eure Beiträge könnt Ihr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, solange Ihr unterhaltsverpflichtet seid.
5. Was passiert, wenn Ihr eine Frist verpasst?
Wir können es nicht oft genug betonen: Die Einhaltung der 2-Monats-Frist ist absolut entscheidend. Verpasst Ihr sie, entfällt der Kontrahierungszwang des Versicherers. Dann seid Ihr auf eine reguläre Kinderalleinversicherung angewiesen, die eine vollständige Gesundheitsprüfung erfordert.
Gerade bei Neugeborenen kann das ein großes Problem sein. Selbst scheinbar harmlose Einträge im U-Heft, wie eine Empfehlung zum "breit wickeln", können zu einer Ablehnung oder versteckten Risikozuschlägen führen. Diese Zuschläge sind oft nicht sofort sichtbar, aber können sich bei einem späteren Tarifwechsel bemerkbar machen und die Beiträge massiv erhöhen.
6. Euer Weg zum Ziel: So trefft Ihr die beste Entscheidung
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung für Euren Nachwuchs ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Ihr für Eure Familie treffen werdet. Die Kindernachversicherung bietet Euch eine einmalige Gelegenheit, Euer Kind ohne Risiko optimal abzusichern.
Eure persönliche Checkliste:
- Vor der Geburt: Klärt Euren Versicherungsstatus und prüft bei gemischten Konstellationen das Einkommen beider Partner. Informiert Euch frühzeitig über die Bedingungen der PKV-Anbieter, insbesondere zur 3-Monats-Frist.
- Nach der Geburt: Leitet die Anmeldung sofort in die Wege! Die 2-monatige Anmeldefrist ist die wichtigste Deadline, die Ihr nicht verpassen dürft.
Denkt daran: Die PKV bietet Euch und Eurem Kind ein umfassenderes Leistungsspektrum, freie Arztwahl, Zugang zur Chefarztbehandlung und schnellere Termine. Für Euch als Beamte ist sie dank der Beihilfe oft die finanziell deutlich bessere Wahl. Die GKV hingegen lockt mit der beitragsfreien Familienversicherung. Wägt diese Vor- und Nachteile sorgfältig ab, um die beste Entscheidung für Eure Familie zu treffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist die Kindernachversicherung?
Die Kindernachversicherung ist Euer gesetzlich garantiertes Recht, Euer Neugeborenes unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung bei Eurem privaten Krankenversicherer anzumelden. Es handelt sich dabei um eine „Anmeldung“ und nicht um einen „Antrag“, was den Prozess enorm vereinfacht.
2. Warum ist die Kindernachversicherung so vorteilhaft?
Sie bietet Euch drei große Vorteile: Euer Kind wird ohne Gesundheitsprüfung versichert, es fallen keine Risikozuschläge an, und es gibt keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt zudem rückwirkend mit dem Tag der Geburt.
3. Welche sind die wichtigsten Fristen?
Die wichtigste Frist ist die Anmeldefrist: Ihr müsst Euer Kind spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Eurem Versicherer anmelden. Zusätzlich verlangen manche Versicherer, dass ein Elternteil bei der Geburt bereits seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert war.
4. Was passiert, wenn wir die 2-Monats-Frist verpassen?
Wenn Ihr die Frist verpasst, erlischt Euer Anspruch auf die erleichterte Nachversicherung. Ihr müsst dann eine reguläre „Kinderalleinversicherung“ beantragen, was eine Gesundheitsprüfung nach sich zieht. Bei gesundheitlichen Problemen kann das zu einer Ablehnung oder zu erheblichen Risikozuschlägen führen.
5. Wie viel kostet die PKV für unser Kind?
Die Beiträge für Kinder sind deutlich günstiger als für Erwachsene, da keine Altersrückstellungen gebildet werden und das versicherte Risiko sehr gering ist. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 80 und 220 Euro pro Monat, abhängig vom gewählten Tarif.
6. Kann unser Kind auch in einem anderen Tarif als wir versichert werden?
Der Versicherungsschutz Eures Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Ein geringerer Selbstbehalt ist jedoch möglich. Wenn Ihr für Euer Kind einen umfangreicheren Wunschtarif wollt, müsst Ihr eine separate Kinderalleinversicherung mit Gesundheitsprüfung beantragen.
7. Kann ich mein Kind trotzdem in der GKV versichern?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich, zum Beispiel wenn der GKV-versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat oder Ihr nicht verheiratet seid. Bei unverheirateten Paaren spielt das Einkommen des privatversicherten Elternteils keine Rolle.
8. Was gilt für Beamte und ihre Kinder?
Für Euch als Beamte ist die PKV besonders attraktiv. Euer Dienstherr zahlt eine Beihilfe von in der Regel 80 % der Krankheitskosten für Euer Kind. Ihr müsst also nur eine Restkostenversicherung für die verbleibenden 20 % abschließen, was die Beiträge sehr günstig macht.
9. Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung?
In der Regel reicht es, ein spezielles Anmeldeformular des Versicherers auszufüllen. Angaben wie Name, Geburtsdatum und Eure Versicherungsnummer sind meist ausreichend. Die Geburtsurkunde und die Steuer-ID können in den meisten Fällen nachgereicht werden.
10. Gilt die Regelung auch für Adoptivkinder?
Ja, die Kindernachversicherung gilt auch für Adoptivkinder. Allerdings kann der Versicherer in diesem Fall einen Beitragszuschlag erheben, der auf eine Verdoppelung des Beitrags begrenzt ist.
11. Was ist bei getrennten Eltern zu beachten?
Bei getrennten oder geschiedenen Eltern richtet sich die Versicherung des Kindes meist nach dem Versicherungsstatus des Elternteils, bei dem das Kind hauptsächlich lebt und über den die Unterhaltszahlungen erfolgen.
12. Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, Eure Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes könnt Ihr als Sonderausgaben in Eurer Einkommensteuererklärung geltend machen, solange Ihr unterhaltsverpflichtet seid und die Beiträge auch tatsächlich bezahlt habt.
13. Wird unser Kind automatisch versichert?
Nein, das ist ein großes Missverständnis. Die Anmeldung zur Kindernachversicherung muss von Euch aktiv vorgenommen werden und innerhalb der 2-Monats-Frist beim Versicherer eingehen. Ohne Eure Anmeldung verfällt der Anspruch auf die erleichterten Konditionen.
14. Können wir das Kind auch bei einem anderen Versicherer versichern?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings verliert Ihr dann den gesetzlichen Anspruch auf die erleichterte Kindernachversicherung und müsst eine reguläre Kinderalleinversicherung beantragen, die eine Gesundheitsprüfung erfordert.
15. Warum sind die Beiträge für Kindertarife so günstig?
Die niedrigen Beiträge resultieren aus zwei Hauptgründen: Zum einen ist das gesundheitliche Risiko von Babys und Kleinkindern statistisch gesehen sehr gering, was die Kosten für den Versicherer reduziert. Zum anderen werden für Kinder in der Regel noch keine teuren Altersrückstellungen gebildet, die in den Beiträgen für Erwachsene enthalten sind.











