Gesundheitsfragen bei BU und Krankenversicherung richtig ausfüllen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen will, stolpert früher oder später über mehrere Seiten mit Gesundheitsfragen. Für viele sieht das nach lästiger Pflichtübung aus – „ich bin doch gesund, das passt schon“. Genau an dieser Stelle passieren die Fehler, die Jahre später im Leistungsfall dazu führen können, dass der Versicherer kürzt, ablehnt oder den Vertrag ganz loswerden will.
Dieser Leitfaden richtet sich an junge Akademiker – zum Beispiel Ingenieure, Informatiker, Juristen, Ärzte oder Lehrer – im Alter von etwa 25 bis 35 Jahren mit einem Nettoeinkommen zwischen 3.000 und 4.000 Euro, die konkret vor einem BU- oder PKV-Abschluss stehen. Ziel ist, dass du die Gesundheitsfragen so gut vorbereitet ausfüllen kannst, dass du die Risiken verstehst und typische Fehler vermeidest – ohne dass dir jemand das im Detail im Gespräch erklären muss.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er soll dir helfen, deine Situation besser einzuordnen und Gespräche mit Ärzten, Versicherern und Beratern fundiert zu führen.
In 60 Sekunden: Was du wirklich brauchst
- Verlass dich nicht auf dein Gedächtnis: Fordere deine Patientenquittung bzw. Leistungsübersicht bei deiner Krankenversicherung an und sammle wichtige Arztberichte.
- Beantworte nur das, was im Antrag konkret gefragt ist – aber dann vollständig, nachvollziehbar und ohne Widersprüche zu deiner Krankenakte.
- Prüfe gezielt „kritische Themen“ wie Rücken, Psyche, längere Krankschreibungen und regelmäßige Medikamente. Genau hier passieren die meisten Falschangaben.
- Erfasse deine Gesundheitsdaten strukturiert in einer kleinen Tabelle (Datum – Arzt – Diagnose – Behandlung – Verlauf – aktueller Stand), statt alles frei im Formular zusammenzustückeln.
- Bei mehreren oder komplexen Diagnosen nutze ein separates Beiblatt, in dem du kurz und sachlich erklärst, was war, wie es behandelt wurde und wie der Zustand heute ist.
- Wenn du relevante Vorerkrankungen hast oder unsicher bist, nutze vor verbindlichen Anträgen eine anonyme Risikovoranfrage, um zu sehen, welche Gesellschaft dich zu welchen Bedingungen nimmt.
- Wenn du beim Ausfüllen unsicher wirst: Lieber einmal fachkundig prüfen lassen, bevor du einen Antrag unterschreibst, der später zum Problem werden kann.
1. Grundlagen: Warum Gesundheitsfragen so entscheidend sind
Bei BU- und PKV-Verträgen geht es um langfristige Verpflichtungen mit hoher finanzieller Tragweite. Eine BU-Rente von 1.500 bis 2.000 Euro im Monat über Jahrzehnte oder PKV-Leistungen im sechsstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Entsprechend scharf prüft der Versicherer zu Beginn, wie dein Gesundheitszustand aussieht und wie groß dein Risiko eingeschätzt wird.
Die Gesundheitsfragen sind dabei keine Nebensache, sondern die Grundlage der Risikoprüfung: Sie entscheiden, ob du Versicherungsschutz bekommst, zu welchen Bedingungen (normaler Beitrag, Zuschlag, Ausschlüsse) und wie stabil der Vertrag später im Leistungsfall ist.
1.1 BU und PKV – zwei unterschiedliche Blickwinkel
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steht dein künftiges Einkommen im Mittelpunkt. Der Versicherer möchte einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Körperliche und psychische Belastungen im Job, Vorerkrankungen und typische Risikomuster spielen hier eine zentrale Rolle.
In der privaten Krankenversicherung geht es vor allem um deine voraussichtlichen Behandlungskosten. Chronische Erkrankungen, regelmäßige Medikamente oder wiederkehrende Behandlungen sind dort besonders relevant. Beide Sparten greifen aber auf dieselbe Grundlage zurück: deine Gesundheitsangaben im Antrag.
1.2 Risiko-Matrix: Wie dein Umgang mit Gesundheitsfragen wirkt
Um ein Gefühl für die Tragweite zu bekommen, hilft eine einfache Einordnung, was dein Umgang mit Gesundheitsfragen kurzfristig, mittelfristig und langfristig bedeutet.
| Vorgehensweise | Kurzfristig (Abschluss) | Mittelfristig (Vertragsphase) | Langfristig (Leistungsfall) |
|---|---|---|---|
| Sauber vorbereitet | Ruhiger Abschluss, Nachfragen des Versicherers sind nachvollziehbar und gut belegbar. | Kaum Überraschungen, ggf. Zuschläge oder Ausschlüsse sind bekannt und dokumentiert. | Gute Ausgangsposition, weil Antrag und Akten zueinander passen; Angriffsfläche ist gering. |
| Oberflächlich ausgefüllt | Schneller Antrag, vielleicht ohne Rückfragen, gefühlt „alles gut“. | Mögliche Unstimmigkeiten fallen ggf. bei späteren Nachfragen oder Vertragsänderungen auf. | Im Leistungsfall können Akten und Antrag nicht zusammenpassen – Risiko von Streit und Verzögerungen. |
| Bewusst geschönt | Abschluss oft problemlos, weil kritische Punkte verschwiegen werden. | Latente Unsicherheit, ob der Versicherer „etwas findet“, z. B. bei Arztwechseln oder Aktenanforderungen. | Hohe Gefahr von Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen Verletzung der Anzeigepflicht. |
Gerade bei jungen, gut ausgebildeten Akademikern entsteht schnell das Gefühl: „Ich bin doch gesund, da war nichts Besonderes.“ In den Abrechnungsdaten der Krankenkasse und den Arztakten sieht es häufig anders aus: Rückenbeschwerden, Magen-Darm, Stressreaktionen, kurze psychologische Beratungen oder Verdachtsdiagnosen tauchen dort regelmäßig auf – oft, ohne dass du sie aktiv wahrgenommen hast.
2. Rechtlicher Rahmen: Vorvertragliche Anzeigepflicht
Kern des Ganzen ist die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, geregelt in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Vereinfacht gesagt: Du musst alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß beantworten, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform konkret fragt.
2.1 Was du angeben musst
Du bist verpflichtet, alle dir bekannten Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich fragt und die für seine Entscheidung wichtig sind. Das sind in der Praxis vor allem:
- Diagnosen und Beschwerden, die medizinisch behandelt wurden,
- Krankschreibungen über den abgefragten Zeitraum,
- Operationen, stationäre Aufenthalte und chronische Erkrankungen,
- psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen.
2.2 Typische Fragezeiträume in BU und PKV
Die genauen Fragezeiträume stehen im Antrag und können je nach Versicherer variieren. Typische Muster sind:
| Bereich | BU-Anträge (typisch) | PKV-Anträge (typisch) |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | meist 3–5 Jahre | oft 3–5 Jahre |
| Stationäre Aufenthalte / Operationen | 5–10 Jahre | 5–10 Jahre |
| Psychotherapie / Psychiatrie | oft 5–10 Jahre oder länger | teilweise länger als bei somatischen Erkrankungen |
| Schwerwiegende chronische Erkrankungen | häufig unabhängig vom Zeitraum abzufragen | häufig unabhängig vom Zeitraum abzufragen |
Entscheidend ist immer der Wortlaut im jeweiligen Antrag. Wenn dort „in den letzten fünf Jahren“ steht, meint der Versicherer auch die vollen fünf Jahre – nicht „ungefähr“.
2.3 Was Versicherer bei Verstößen tun dürfen
Wenn du Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortest, hat der Versicherer je nach Schweregrad verschiedene Rechte. Die Systematik ist u. a. in fachlichen Übersichten und in der Rechtsprechung beschrieben:
- Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag für die Zukunft kündigen oder anpassen (z. B. Zuschlag, Leistungsausschluss).
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann er in der Regel vom Vertrag zurücktreten und Leistungen verweigern.
- Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten; dann wird so getan, als hätte es den Vertrag von Anfang an nie gegeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont in ihren Verbraucherinformationen zur Krankenversicherung, dass Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen, weil sonst der Versicherungsschutz insgesamt gefährdet ist. Siehe z. B. die Hinweise unter bafin.de – Krankenversicherung .
3. Was du angeben musst – und was nicht
Viele Anträge scheitern nicht daran, dass jemand bewusst lügt, sondern daran, dass er die Grenze zwischen „muss ich angeben“ und „muss ich nicht angeben“ falsch einschätzt. Es hilft, sich an ein paar klaren Leitlinien zu orientieren.
3.1 Grundregel: Ehrlich, aber nicht „übergenau“
Du bist nicht verpflichtet, deine komplette medizinische Lebensgeschichte zu erzählen. Du musst aber das vollständig angeben, wonach im Antrag konkret gefragt wird. Das heißt:
- Keine Beschönigung („war doch nur Stress“ statt dokumentierter Depression),
- keine Auslassung kritischer Diagnosen,
- keine „Erinnerungsfilter“, wenn es Unterlagen gibt, die etwas anderes zeigen.
Gleichzeitig ist es weder sinnvoll noch hilfreich, ungefragt alle je aufgetretenen Kleinigkeiten außerhalb der Fragezeiträume aufzuzählen oder massenhaft irrelevante Informationen beizulegen. Das schafft eher Missverständnisse.
3.2 Was praktisch immer anzugeben ist
Als Daumenregel gilt: Wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind, musst du den Sachverhalt in der Regel angeben:
- Es gibt einen Arztkontakt und eine Diagnose,
- die Behandlung liegt innerhalb des im Antrag genannten Zeitraums,
- es wurden Medikamente verordnet, eine Krankschreibung ausgestellt oder eine weiterführende Diagnostik/Behandlung eingeleitet.
Dazu gehören typischerweise:
- Rückenbeschwerden mit Behandlung oder Physiotherapie,
- psychische Beschwerden mit ärztlicher oder therapeutischer Betreuung,
- wiederkehrende Kopfschmerzen oder Migräne,
- chronische Erkrankungen (Asthma, Diabetes, Schilddrüse, Hauterkrankungen usw.),
- Operationen, stationäre Aufenthalte, Unfälle mit ärztlicher Behandlung.
3.3 Was typischerweise nicht anzugeben ist
In vielen Anträgen werden bestimmte Sachverhalte ausdrücklich ausgenommen, z. B. reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund. Wenn der Antrag z. B. fragt:
„Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen Krankheiten oder Beschwerden ärztlich behandelt? Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund bleiben unberücksichtigt.“
dann musst du eine völlig unauffällige Vorsorgeuntersuchung ohne Diagnose in der Regel nicht angeben. Wichtig ist: Maßgeblich ist die genaue Formulierung im Antrag, nicht dein Gefühl, ob etwas „wichtig genug“ ist.
3.4 Sonderfälle: Psyche, Beratung, Verdachtsdiagnosen, Ausland
Bei psychischen Themen wird es schnell heikel. Viele Anträge fragen sehr klar nach „Behandlungen oder Beratungen wegen psychischer Erkrankungen, seelischer Beschwerden, Depressionen, Angststörungen, Burn-out o. Ä.“. Dazu zählen in der Regel auch:
- ambulante Psychotherapie,
- Behandlungen beim Psychiater,
- stationäre Aufenthalte in psychosomatischen oder psychiatrischen Kliniken.
Kurzberatungen, z. B. bei einer psychologischen Beratungsstelle des Studentenwerks, sind Grenzfälle. Wenn im Antrag allgemein nach psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung gefragt wird, solltest du solche Kontakte eher nicht verschweigen, sondern kurz und sachlich einordnen (Dauer, Anlass, aktueller Stand).
Verdachtsdiagnosen in Arztbriefen („V. a. …“) und Abrechnungsdiagnosen sind ein weiteres Problemfeld. Hier hilft nur: Unterlagen genau lesen, ggf. mit dem Arzt klären, was tatsächlich diagnostiziert wurde, und die Situation im Antrag bzw. im Beiblatt sauber erklären.
Behandlungen im Ausland und Selbstzahlerleistungen gehören grundsätzlich ebenfalls in den Antrag, wenn sie in den abgefragten Zeitraum fallen und medizinisch relevant waren. Ob die Krankenkasse beteiligt war, ist dabei nicht entscheidend.
3.5 Checkliste: Muss ich das angeben?
Als grobe Orientierung kannst du dir bei jedem Thema folgende Fragen stellen:
- Gab es einen Arztkontakt oder Therapeutentermin mit konkreter Diagnose?
- Liegt der Termin innerhalb des abgefragten Zeitraums im Antrag?
- Gab es Medikamente, Krankschreibungen oder weiterführende Untersuchungen?
- Würde ein Außenstehender den Sachverhalt als „Gesundheitsthema“ und nicht als reine Vorsorge werten?
- Wird im Antrag ausdrücklich nach diesem Bereich gefragt (z. B. Psyche, Rücken, Unfälle, Chirurgie)?
Wenn du mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten musst, gehört der Punkt in der Regel in den Antrag – idealerweise sauber strukturiert und nicht als lose Stichwortsammlung.
4. Typische Fehler beim Ausfüllen
Viele Probleme im Leistungsfall lassen sich auf wenige, wiederkehrende Verhaltensmuster zurückführen. Wer diese Fallen kennt, kann sie gezielt vermeiden.
4.1 „Ich fülle das schnell aus, ich bin doch gesund“
Spontan aus dem Kopf ausgefüllte Anträge sind ein Klassiker. Du erinnerst dich an die Grippe vom letzten Winter, aber nicht mehr an die vier Monate mit Rückenschmerzen, die drei Krankschreibungen oder das Gespräch beim Psychologen in einer stressigen Phase. In der Patientenquittung taucht all das später wieder auf – im Zweifel in einem Moment, in dem du auf Leistungen angewiesen bist.
4.2 Fragezeiträume falsch gelesen
Nicht wenige Antragsteller lesen „in den letzten fünf Jahren“ und tragen nur das letzte Jahr ein. Oder sie übersehen, dass für Psychotherapie eine längere Zeitspanne gilt als für harmlose Infekte. Das Problem: Der Versicherer darf davon ausgehen, dass du die Frage verstanden hast. „Ich dachte, das reicht so“ schützt dich später meist nicht.
4.3 Psychische Themen und Rücken „vergessen“
In der Praxis werden psychische Beschwerden und Rückenprobleme überdurchschnittlich oft weggelassen – häufig, weil man sie nicht „groß machen“ will oder hofft, dass sie sonst zu Ablehnung oder Zuschlägen führen. Gerade diese Bereiche sind aber für BU und PKV zentral.
4.4 Ungeprüfte Arztberichte und Patientenquittung einfach weiterreichen
Manchmal werden Unterlagen gesammelt und ungefiltert mit dem Antrag eingereicht. Das kann sinnvoll sein, wenn du parallel ein Beiblatt mit einer klaren Einordnung erstellst. Problematisch wird es, wenn Diagnosen und Formulierungen im Raum stehen, die du selbst nicht kennst oder nie so erlebt hast. Dann entsteht ein Bild, das du später nur mit Aufwand wieder geraderücken kannst.
4.5 Widersprüche zwischen Risikovoranfrage, Anträgen und Leistungsfall
Ein weiterer Fehler ist, bei Risikovoranfragen „mutiger“ zu sein als beim späteren Antrag oder mehrere Anträge bei verschiedenen Gesellschaften mit unterschiedlichen Angaben zu stellen. Spätestens im Leistungsfall fällt das auf – über Aktenanforderungen, frühere Anträge oder Einträge in Hinweis- und Informationssystemen der Versicherer.
| Fehler | Kurzfristiger Effekt | Mögliche langfristige Folge |
|---|---|---|
| Aus dem Kopf ausgefüllter Antrag ohne Unterlagen | Schneller Abschluss, wenig Aufwand | Unstimmigkeiten zwischen Akte und Antrag im Leistungsfall |
| Psychotherapie oder Rückenbeschwerden weggelassen | Höhere Chance auf normale Annahme | Gefahr von Rücktritt oder Leistungskürzung bei Leistungsprüfung |
| Fragezeiträume falsch interpretiert | Gefühlt „kurze“ Gesundheitsgeschichte | Vorwurf, relevante Behandlungen verschwiegen zu haben |
| Widersprüchliche Angaben in verschiedenen Anträgen | Möglicherweise mehrere Angebote | Vertrauensverlust, Nachfragen, Ablehnung im Leistungsfall |
5. Schritt-für-Schritt: Vorbereitung deiner Gesundheitsangaben
Wer seine Gesundheitsangaben einmal sauber vorbereitet, hat es bei BU, PKV und späteren Anpassungen deutlich leichter. Die folgenden Schritte sind praxiserprobt und lassen sich meist in kurzer Zeit umsetzen.
5.1 Unterlagen beschaffen
Starte nicht im Antrag, sondern bei deinen Unterlagen:
- Fordere bei deiner gesetzlichen Krankenkasse eine aktuelle Patientenquittung bzw. Leistungsübersicht an. Diese enthält in der Regel alle abgerechneten Arztkontakte und Diagnosen.
- Wenn du privat versichert oder beihilfeberechtigt bist, ziehe die entsprechende Leistungsübersicht heran.
- Sammle Arztbriefe, Entlassungsberichte und Befunde zu größeren Themen (z. B. Operationen, längere Krankschreibungen, stationäre Aufenthalte).
5.2 Diagnosen verstehen
In den Unterlagen tauchen meist Kürzel (ICD-Codes) und Fachbegriffe auf. Du musst daraus kein Medizinstudium machen, solltest aber grob verstehen, was dahintersteht. Hilfreich ist, wenn du:
- bei Unklarheiten deinen Arzt um eine kurze Einordnung bittest („Was genau war das, wie ist es heute?“),
- dir notierst, ob die Beschwerden vollständig abgeklungen sind, immer wiederkehren oder dauerhaft behandelt werden müssen.
5.3 Eigene Übersicht erstellen
Statt deine Historie direkt in die Antragsfelder zu schreiben, ist eine eigene kleine Übersicht sinnvoll. Eine einfache Tabelle reicht:
| Zeitraum / Datum | Arzt / Einrichtung | Diagnose / Anlass | Behandlung | Verlauf | Stand heute |
|---|---|---|---|---|---|
| 03/2022 | Hausarzt | Rückenschmerzen LWS | Schmerzmittel, 6× Physiotherapie | Beschwerdebesserung nach 4 Wochen | seitdem beschwerdefrei |
| 10/2021–02/2022 | psychologische Beratung | Stress / Schlafstörungen | 5 Gespräche, keine Medikamente | Stabilisierung, Strategien für Alltag | aktuell stabil, keine Behandlung |
Diese Übersicht überträgst du später in die Antragsfelder oder fügst sie – in Teilen – in ein Beiblatt ein. So bleiben deine Angaben konsistent und nachvollziehbar.
5.4 Unterschiede für BU und PKV im Blick behalten
Dieselbe Gesundheitsübersicht kann für BU und PKV genutzt werden, der Fokus ist aber unterschiedlich:
- Für die BU sind vor allem Diagnosen relevant, die deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen können (Rücken, Psyche, neurologische Themen, chronische Schmerzen).
- Für die PKV stehen Diagnosen im Vordergrund, die regelmäßig Kosten verursachen oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko mit sich bringen (chronische Erkrankungen, regelmäßige Medikamente, aufwändige Therapien, Zahn- und Kieferprobleme).
5.5 Beiblatt / Zusatzerklärungen nutzen
Wenn es mehrere oder komplexere Themen gibt, stößt das Antragsformular schnell an Grenzen. Ein sachlich formuliertes Beiblatt hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Bewährt hat sich die Struktur:
- Was? – kurze Benennung der Diagnose oder des Problems,
- Wann? – Zeitraum der Beschwerden und der Behandlung,
- Warum? – auslösende Faktoren, soweit bekannt,
- Wie behandelt? – Art, Dauer und Umfang der Behandlung,
- Ergebnis? – Verlauf und heutiger Zustand.
Wichtig ist, sachlich zu bleiben und nicht zu dramatisieren – aber auch nichts kleinzureden, was in den Akten eindeutig dokumentiert ist.
5.6 Anonyme Risikovoranfrage nutzen
Wenn du relevante Vorerkrankungen hast oder dir unsicher bist, ob eine Gesellschaft dich überhaupt annimmt, ist eine anonyme Risikovoranfrage ein sinnvoller Zwischenschritt. Dabei werden deine Gesundheitsdaten strukturiert, aber ohne Namen an einen oder mehrere Versicherer übermittelt. Diese geben Voten ab, z. B.:
- normale Annahme,
- Annäherung mit Zuschlag X %,
- Annäherung mit Ausschluss bestimmter Risiken,
- Ablehnung.
Auf dieser Basis lässt sich deutlich besser entscheiden, wo ein Antrag Sinn ergibt. Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs findest du z. B. unter: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung .
Termin zur Beratung vereinbaren6. Spezielle Stolpersteine bei BU-Anträgen
Bei BU-Anträgen ist nicht nur die Diagnose an sich relevant, sondern auch, wie sie zu deinem Beruf passt. Für einen Ingenieur mit viel Bildschirmarbeit sind andere Themen kritisch als für einen chirurgisch tätigen Arzt oder eine Lehrerin.
6.1 Berufliche Besonderheiten deiner Zielgruppe
- Ingenieure / Informatiker: viel Sitzen, Bildschirmarbeit, Projektstress, teilweise Reisetätigkeit. Rücken, Augen, Psyche und Herz-Kreislauf sind hier oft relevant.
- Ärzte: körperliche Belastung, Dienste, Infektionsrisiko, OP-Belastung, ggf. Nadelstichverletzungen.
- Lehrer / Lehrkräfte: Stimme, Psyche, Belastung durch große Klassen und Konfliktsituationen.
- Juristen: hoher Stress, lange Arbeitszeiten, psychische Belastung, ggf. frühe Überlastungssymptome.
6.2 Kritische Krankheitsbilder aus BU-Sicht
Besonders genau schauen BU-Versicherer u. a. bei:
- wiederkehrenden oder länger anhaltenden Rückenproblemen,
- Depressionen, Angststörungen, Burn-out, Anpassungsstörungen,
- neurologischen Erkrankungen, Epilepsie, wiederkehrenden schweren Kopfschmerzen,
- chronischen Schmerzen und Erkrankungen mit hohem Ausfallrisiko.
Hier gilt besonders: Lücken oder Verharmlosungen im Antrag fallen im Zweifel auf und werden kritisch bewertet.
6.3 Freizeitrisiken und Hobbys
BU-Anträge enthalten häufig Fragen zu Hobbys und Freizeitrisiken. Klettern, Motorsport, Kontaktsportarten oder regelmäßige Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko solltest du ernst nehmen und nicht „weglächeln“. Wenn Ereignisse aus solchen Bereichen später zu einem Leistungsfall führen, werden die Angaben dazu im Antrag genau geprüft.
6.4 BU-Sonderaktionen mit reduzierten Gesundheitsfragen
Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere für junge Akademiker, gibt es immer wieder BU-Sonderaktionen mit reduzierten Gesundheitsfragen. Diese können sehr hilfreich sein, wenn bereits Vorerkrankungen vorliegen oder wenn es knapp wird.
Wichtig bleibt aber: Auch bei verkürzten Fragen gilt die Anzeigepflicht unverändert. Wenn eine Frage z. B. lautet „Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt?“, dann musst du entsprechende Phasen angeben – unabhängig davon, ob im restlichen Formular nach Diagnosen gefragt wird oder nicht.
7. Spezielle Stolpersteine bei PKV-Anträgen
Bei der PKV steht die Kostenperspektive im Vordergrund. Der Versicherer möchte abschätzen, welche Ausgaben in Zukunft zu erwarten sind. Entsprechend sensibel reagiert er auf chronische Erkrankungen, regelmäßige Medikamente und wiederkehrende Behandlungsmuster.
7.1 Typische Problemfelder
- Psychische Erkrankungen: längere Behandlungen, stationäre Aufenthalte, wiederkehrende depressive Episoden.
- Rücken und Orthopädie: Bandscheibenvorfälle, wiederkehrende Lumbalgien, langfristige Schmerztherapie.
- Hauterkrankungen: z. B. Neurodermitis, Psoriasis mit regelmäßigem Behandlungsbedarf.
- Stoffwechsel und innere Medizin: Diabetes, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen, COPD u. Ä.
7.2 Zähne und Kiefer
PKV-Anträge widmen Zähnen und Kiefer oft einen eigenen Block. Hintergrund ist, dass Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen schnell hohe Kosten verursachen können. Du solltest deshalb:
- laufende oder geplante Behandlungen offen angeben,
- vorhandenen Zahnersatz korrekt aufführen,
- bei unklaren Situationen deinen Zahnarzt um eine kurze schriftliche Einschätzung bitten.
7.3 Vorsorgeuntersuchungen und Zufallsbefunde
Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund sind häufig ausgenommen. Wenn bei einer Vorsorge aber ein Zufallsbefund entdeckt wird (z. B. erhöhter Blutdruck, auffällige Laborwerte), der weiter abgeklärt oder behandelt wurde, gehört dieser in aller Regel in die Gesundheitsangaben.
8. Folgen falscher oder unvollständiger Angaben
Falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben sind keine Bagatelle. Die Spannweite reicht von Vertragsanpassungen über Rücktritt bis hin zur Anfechtung des Vertrages. Wichtig ist, diese Bandbreite zu kennen.
8.1 Überblick über die möglichen Reaktionen des Versicherers
- Vertragsanpassung: Der Versicherer hätte den Vertrag auch bei korrekten Angaben geschlossen, aber z. B. nur mit Zuschlag oder Ausschluss. Er kann dann verlangen, dass diese Bedingungen rückwirkend Vertragsinhalt werden.
- Kündigung: Bei leichteren Pflichtverletzungen kann der Versicherer für die Zukunft kündigen.
- Rücktritt: Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschangaben kann er vom Vertrag zurücktreten. Dann besteht für vergangene Zeiträume in der Regel kein Versicherungsschutz.
- Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Dann gilt der Vertrag so, als hätte er nie bestanden.
| Art der Pflichtverletzung | Mögliche Reaktion | Auswirkung für dich |
|---|---|---|
| Leicht fahrlässige Unvollständigkeit | Vertragsanpassung oder Kündigung für die Zukunft | Vertrag bleibt ggf. bestehen, aber mit anderen Bedingungen oder endet früher. |
| Grob fahrlässige Falschangabe | Rücktritt, ggf. Leistungsfreiheit | Leistungen können verweigert werden, Schutz fällt rückwirkend weg. |
| Arglistige Täuschung (bewusstes Verschweigen) | Anfechtung | Vertrag gilt als nie geschlossen, gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. |
8.2 Praxisnahe Szenarien
Typische Belastungssituationen sind beispielsweise:
- Eine verschwiegenes psychotherapeutische Behandlung wird im BU-Leistungsfall über die Akten der Krankenkasse sichtbar – der Versicherer prüft dann sehr genau, ob bereits bei Antragstellung eine relevante Erkrankung vorlag.
- Ein stationärer Aufenthalt wird im PKV-Antrag nicht angegeben, später aber über Krankenhausunterlagen bekannt. Dann steht schnell der Vorwurf im Raum, dass relevante Informationen verschwiegen wurden.
Neben den finanziellen Folgen (wegfallende Rentenzahlungen, Rückforderungen von Leistungen) ist die psychische Belastung in solchen Situationen erheblich – häufig mitten in einer ohnehin schwierigen Lebensphase.
9. Was tun, wenn dir später ein Fehler auffällt?
Es kommt vor, dass man erst Jahre später bei Durchsicht der Patientenquittung oder bei einem Arztwechsel feststellt: „Das habe ich im Antrag gar nicht angegeben.“ Entscheidend ist dann, nicht in Schockstarre zu verfallen.
9.1 Fehler erkennen und einordnen
Zunächst solltest du klären:
- Lag der Sachverhalt im abgefragten Zeitraum?
- Wurde im Antrag konkret nach dieser Art von Behandlung oder Diagnose gefragt?
- Hätte der Versicherer bei korrekter Angabe den Vertrag anders gestaltet (Zuschlag, Ausschluss, Ablehnung)?
9.2 Sofortmaßnahmen
Wenn du zu dem Schluss kommst, dass etwas Relevantes fehlt, gilt:
- Unterlagen vollständig sammeln (Arztbriefe, Abrechnungen, Befunde),
- den Sachverhalt in einer kurzen Übersicht strukturiert darstellen,
- fachkundigen Rat einholen, bevor du eigenmächtig den Versicherer anschreibst oder gar neue Anträge stellst.
9.3 Nachmeldung beim Versicherer
In vielen Fällen ist eine geordnete Nachmeldung möglich, bei der der Versicherer den Sachverhalt prüft und den Vertrag ggf. anpasst. Das kann zwar zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen, ist aber in der Regel immer noch besser, als im Leistungsfall mit dem Vorwurf der arglistigen Täuschung konfrontiert zu werden.
9.4 Was du vermeiden solltest
- Den Fehler zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass er nicht auffällt – spätestens im Leistungsfall wird er es oft doch.
- einfach „neu abschließen“ und die alte Vorgeschichte wegzulassen, ohne den Altvertrag offen zu legen. Das erhöht das Risiko, dass sich die Probleme nur verschieben.
- eigenmächtig in ärztliche Unterlagen einzugreifen oder Ärzte zu „bitten“, Diagnosen nachträglich zu ändern. Das ist rechtlich und praktisch ein riskantes Spiel.
10. Antrag vs. anonyme Risikovoranfrage
Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen einem verbindlichen Antrag und einer anonymen Risikovoranfrage. Die Vorabanfrage dient ausdrücklich dazu, vor einem Antrag Klarheit zu gewinnen.
10.1 Direktantrag
Beim Direktantrag gibst du deine Gesundheitsangaben verbindlich ab. Der Versicherer prüft und nimmt den Antrag an, lehnt ihn ab oder macht ein modifiziertes Angebot (z. B. mit Ausschluss). Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regeln zur vorvertraglichen Anzeigepflicht in vollem Umfang.
10.2 Anonyme Risikovoranfrage
Bei einer Risikovoranfrage werden die wesentlichen Daten zu Beruf, Gesundheitszustand und gewünschtem Schutz aufbereiteteingereicht, aber zunächst ohne deine Identität. Der Versicherer prüft daraufhin, wie er einen entsprechenden Antrag voraussichtlich behandeln würde. Für dich hat das zwei Vorteile:
- Du riskierst keinen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) durch abgelehnte Anträge.
- Du kannst Bedingungen verschiedener Versicherer vergleichen, bevor du einen Antrag stellst.
Den Ablauf und die praktische Umsetzung findest du im Detail auf der Seite Risikovoranfrage Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung .
10.3 Konsistenz der Angaben
Wichtig ist, dass die Angaben in Risikovoranfrage und späterem Antrag übereinstimmen. Wer in der Voranfrage mehr erzählt als im Antrag, erzeugt später Widersprüche. Deshalb solltest du deine Gesundheitsübersicht immer als gemeinsame Grundlage nutzen – egal, ob es um Voranfragen oder Anträge geht.
11. FAQ – häufige Detailfragen
11.1 Muss ich wirklich jede Erkältung angeben?
In der Regel nicht. Die meisten Anträge fragen nach „Krankheiten oder Beschwerden, die behandelt wurden“. Wenn eine Erkältung einmalig war, ohne Komplikationen verlief und keine besonderen Maßnahmen nötig waren, spielt sie meist keine Rolle. Wichtig sind wiederkehrende oder ungewöhnlich schwere Verläufe – insbesondere, wenn Krankschreibungen über längere Zeiträume oder weiterführende Untersuchungen nötig waren.
11.2 Muss ich psychologische Beratung angeben?
Wenn im Antrag allgemein nach psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung gefragt wird, solltest du auch Beratungen beim Studentenwerk, Coaching mit Krankheitsbezug oder ähnliche Kontakte nicht einfach ausblenden. Häufig reicht eine kurze Einordnung: Anlass, Zahl der Termine, keine Medikamente, aktueller stabiler Zustand.
11.3 Wie gehe ich mit Verdachtsdiagnosen um?
Verdachtsdiagnosen stehen oft in Arztbriefen, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Du solltest diese nicht verschweigen, sondern im Zweifel erklären: Worum ging es, was wurde abgeklärt, welches Ergebnis lag am Ende vor. So verhinderst du, dass später der Eindruck entsteht, du hättest bewusst etwas verborgen.
11.4 Was ist mit Behandlungen im Ausland oder bei Privatärzten?
Für die Frage, ob etwas anzugeben ist, spielt es keine Rolle, ob die Krankenkasse beteiligt war. Wenn Behandlungen innerhalb des abgefragten Zeitraums stattgefunden haben und medizinisch relevant waren, gehören sie grundsätzlich in den Antrag – auch wenn du sie selbst gezahlt oder im Ausland durchführen lassen hast.
11.5 Reicht es, wenn ich einfach meine Patientenquittung mitsende?
Nein. Die Patientenquittung ist eine hilfreiche Grundlage, ersetzt aber keine geordnete Darstellung. Der Versicherer erwartet, dass du die Fragen im Antrag beantwortest. Zusätzliche Unterlagen können das stützen, müssen aber eingeordnet werden. Eine unkommentierte Sammlung von Abrechnungsdiagnosen schafft eher Unklarheiten, als dass sie hilft.
11.6 Was passiert, wenn der Arzt eine Diagnose gesetzt hat, von der ich nichts wusste?
Gerade Abrechnungsdiagnosen werden manchmal ohne ausführliche Rücksprache vergeben. Wenn du im Nachhinein feststellst, dass in deiner Akte eine Diagnose steht, von der du nichts wusstest, solltest du das mit deinem Arzt klären und den Sachverhalt im Zweifel gegenüber dem Versicherer transparent machen. Entscheidend ist, dass du nichts bewusst verschweigst und Widersprüche zwischen Antrag und Akten erklärbar sind.
Versicherungssituation prüfen lassen12. Fazit und Kurz-Zusammenfassung
Gesundheitsfragen bei BU- und Krankenversicherungsanträgen sind keine lästige Formalie, sondern die Grundlage deines künftigen Versicherungsschutzes. Wer sie unterschätzt, zahlt im Zweifel später den Preis – genau in dem Moment, in dem er auf Leistungen angewiesen ist.
Wenn du die Schritte aus diesem Artikel umsetzt, hast du einen klaren Fahrplan: Du kennst deine Krankenhistorie, sortierst sie sauber, beantwortest die Fragen im Antrag strukturiert und weißt, wann eine anonyme Risikovoranfrage oder fachkundige Unterstützung sinnvoll ist.
Die drei wichtigsten Kernaussagen
- Saubere Vorbereitung ist Pflicht, nicht Kür: Patientenquittung, Arztunterlagen und eine eigene Übersicht sind die Basis für korrekte und konsistente Gesundheitsangaben.
- Ehrlich, strukturiert und dokumentiert: Beantworte nur das, was gefragt ist – aber dann vollständig und nachvollziehbar. Psychische Themen, Rücken, längere Krankschreibungen und chronische Erkrankungen gehören auf den Tisch, nicht unter den Teppich.
- Unsicherheit nicht aussitzen: Bei Vorerkrankungen oder Zweifeln ist die Kombination aus anonymer Risikovoranfrage und fachkundiger Beratung der sicherste Weg zu einem tragfähigen Versicherungsschutz.