Behandlungsfehler – Regressanspruch
Regressanspruch eines Krankenhausträgers gegen angestellten Arzt in Weiterbildung
Ein aktueller Fall zeigt deutlich, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung auch für angestellte Ärzte in der Aus- bzw. Weiterbildung unverzichtbar ist. Denn über die Berufshaftpflichtversicherung ist neben der Entschädigung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche versichert…
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(Quelle: www.arzt-wirtschaft.de)
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