3. Juli 2017

Regressanspruch eines Krankenhausträgers gegen angestellten Arzt in Weiterbildung

Behandlungsfehler – Regressanspruch

Regressanspruch eines Krankenhausträgers gegen angestellten Arzt in Weiterbildung

Ein aktueller Fall zeigt deutlich, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung auch für angestellte Ärzte in der Aus- bzw. Weiterbildung unverzichtbar ist. Denn über die Berufshaftpflichtversicherung ist neben der Entschädigung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche versichert…

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: Regressanspruch Arzthaftpflicht

(Quelle: www.arzt-wirtschaft.de)

Weitere Information zu Versicherungen für Ärzte finden Sie hier auf der Homepage: Versicherungsmakler für Ärzte

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