12. Juli 2023

Praxisausfallversicherung für Ärzte

Als niedergelassener Arzt sind Sie auf Ihre Praxis angewiesen, um Einnahmen zu erzielen und Ihre Kosten zu decken. Doch was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen Ihre Praxis vorübergehend schließen müssen? Dann drohen Ihnen finanzielle Einbußen, die Ihre Existenz gefährden können. Um dieses Risiko abzusichern, gibt es die Praxisausfallversicherung für Ärzte. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Praxisausfallversicherung ist, für wen sie sinnvoll ist, wie man den Bedarf ermittelt und wie sie sich von der Krankentagegeldversicherung abgrenzt.

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Was ist eine Praxisausfallversicherung für Ärzte?

Eine Praxisausfallversicherung für Ärzte ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die Ihnen eine finanzielle Entschädigung zahlt, wenn Sie Ihre Praxis aus vertraglich vereinbarten Gründen nicht betreiben können. Die häufigsten Gründe sind Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Arztes selbst, aber auch Sachschäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch können zu einem Praxisausfall führen.

Die Praxisausfallversicherung übernimmt in einem solchen Fall die laufenden Kosten Ihrer Praxis, wie zum Beispiel:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht oder Leasing
  • Nebenkosten (Strom, Wasser etc.)
  • Buchführungskosten
  • Betriebsbezogene Versicherungsbeiträge
  • Betriebliche Steuern und Finanzierungskosten

Je nach Tarif können Sie auch weitere Kosten versichern, wie zum Beispiel:

  • Kosten für einen Stellvertreter
  • Kosten für eine Praxisvertretung
  • Kosten für eine Wiedereröffnung der Praxis
  • Entgangener Gewinn

Die Praxisausfallversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte Entschädigung in Form eines Tagessatzes, den Sie individuell festlegen können. Die Höhe des Tagessatzes sollte sich an Ihren tatsächlichen Fixkosten orientieren und nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt werden. Die Versicherung zahlt Ihnen die Entschädigung ab dem vereinbarten Beginn der Leistungspflicht bis zum Ende der vertraglich festgelegten Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann je nach Tarif zwischen 30 Tagen und 24 Monaten variieren.

Für wen ist eine Praxisausfallversicherung für Ärzte sinnvoll?

Eine Praxisausfallversicherung ist für alle niedergelassenen Ärzte sinnvoll, die einen hohen Fixkostenanteil haben und deren Einkommen von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt. Wenn Sie als Arzt ausfallen, können Sie keine Patienten behandeln und keine Honorare abrechnen. Die Fixkosten Ihrer Praxis laufen aber weiter und müssen aus Ihrem Vermögen oder aus anderen Einkommensquellen gedeckt werden. Das kann schnell zu einer finanziellen Schieflage führen, die im schlimmsten Fall zur Aufgabe der Praxis zwingt.

Eine Praxisausfallversicherung schützt Sie vor diesem Szenario und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre laufenden Kosten auch bei einem längeren Ausfall gedeckt sind. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren und Ihre Praxis nach Möglichkeit wieder aufnehmen.

Wie ermittelt man den Bedarf an einer Praxisausfallversicherung für Ärzte?

Um den Bedarf an einer Praxisausfallversicherung zu ermitteln, sollten Sie zunächst eine genaue Aufstellung Ihrer laufenden Kosten machen. Dazu gehören alle Kosten, die auch bei einem Ausfall Ihrer Praxis weiter anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht oder Leasing
  • Nebenkosten (Strom, Wasser etc.)
  • Buchführungskosten
  • Betriebsbezogene Versicherungsbeiträge
  • Betriebliche Steuern und Finanzierungskosten

Sie sollten auch berücksichtigen, ob Sie bei einem Ausfall Ihrer Praxis einen Stellvertreter oder eine Praxisvertretung einsetzen würden, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Kosten dafür sollten Sie ebenfalls in Ihre Kalkulation einbeziehen.

Die Summe Ihrer laufenden Kosten bildet die Grundlage für die Höhe des Tagessatzes, den Sie bei einer Praxisausfallversicherung vereinbaren sollten. Der Tagessatz sollte Ihre tatsächlichen Kosten möglichst genau widerspiegeln, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Wenn Sie den Tagessatz zu hoch ansetzen, zahlen Sie unnötig hohe Beiträge und riskieren eine Kürzung der Leistung im Schadensfall. Wenn Sie den Tagessatz zu niedrig ansetzen, erhalten Sie eine unzureichende Entschädigung und müssen die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Neben dem Tagessatz sollten Sie auch die Leistungsdauer und die Karenzzeit Ihrer Praxisausfallversicherung festlegen. Die Leistungsdauer gibt an, wie lange die Versicherung Ihnen im Schadensfall eine Entschädigung zahlt. Die Karenzzeit gibt an, wie lange Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls warten müssen, bis die Versicherung zu zahlen beginnt. Die Leistungsdauer und die Karenzzeit sollten Sie an Ihre individuelle Situation anpassen. Dabei gilt: Je länger die Leistungsdauer und je kürzer die Karenzzeit, desto höher sind die Beiträge.

Wie grenzt sich die Praxisausfallversicherung von der Krankentagegeldversicherung ab?

Die Praxisausfallversicherung und die Krankentagegeldversicherung sind zwei verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die Praxisausfallversicherung deckt die laufenden Kosten Ihrer Praxis ab, wenn Sie diese aus vertraglich vereinbarten Gründen nicht betreiben können. Die Krankentagegeldversicherung deckt Ihr persönliches Einkommen ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind.

Die Praxisausfallversicherung und die Krankentagegeldversicherung ergänzen sich daher sinnvoll und sollten idealerweise beide abgeschlossen werden. Die Praxisausfallversicherung sichert Ihre betriebliche Existenz, während die Krankentagegeldversicherung Ihre private Existenz sichert.

Es gibt aber auch einige Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen, die Sie beachten sollten:

  • Die Praxisausfallversicherung leistet nicht nur bei Krankheit oder Unfall des Arztes, sondern auch bei anderen Gründen für einen Praxisausfall, wie zum Beispiel Quarantäne oder Sachschäden.
  • Die Praxisausfallversicherung leistet in der Regel nur bei einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit des Arztes, während die Krankentagegeldversicherung auch bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit leisten kann.
  • Die Praxisausfallversicherung zahlt Ihnen einen festgelegten Tagessatz, der sich an Ihren laufenden Kosten orientiert, während die Krankentagegeldversicherung Ihnen einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens zahlt.
  • Die Praxisausfallversicherung zahlt Ihnen eine Entschädigung für einen begrenzten Zeitraum, der je nach Tarif zwischen 30 Tagen und 24 Monaten variieren kann, während die Krankentagegeldversicherung Ihnen eine Entschädigung bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt.

Was sollte man beim Abschluss einer Praxisausfallversicherung für Ärzte beachten?

Eine Praxisausfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für niedergelassene Ärzte, aber sie sollte nicht ohne eine sorgfältige Beratung und einen Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife abgeschlossen werden. Es gibt einige Punkte, die Sie beim Abschluss einer Praxisausfallversicherung beachten sollten:

  • Achten Sie auf den genauen Umfang der versicherten Gründe für einen Praxisausfall. Nicht alle Tarife bieten den gleichen Schutz für alle möglichen Ursachen. Zum Beispiel sind Quarantäne oder Sachschäden nicht immer automatisch eingeschlossen.
  • Achten Sie auf die Höhe des Tagessatzes und passen Sie ihn an Ihre tatsächlichen Fixkosten an. Vermeiden Sie eine Über- oder Unterversicherung, die zu einer unangemessenen Entschädigung führen kann. Achten Sie auf die Leistungsdauer und die Karenzzeit Ihrer Praxisausfallversicherung und wählen Sie sie nach Ihrem individuellen Bedarf aus. Berücksichtigen Sie dabei, wie lange Sie im Falle eines Ausfalls Ihre Praxis schließen müssten und wie schnell Sie eine alternative Einkommensquelle finden könnten. Achten Sie auf die Gesundheitsprüfung und die Ausschlüsse Ihrer Praxisausfallversicherung. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig, um spätere Probleme bei der Leistung zu vermeiden. Informieren Sie sich über mögliche Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung oder einem Risikozuschlag führen können. 
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FAQ zur Praxisausfallversicherung für Ärzte

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zur Praxisausfallversicherung. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Praxisausfallversicherung und einer Krankentagegeldversicherung?

Eine Praxisausfallversicherung deckt die laufenden Kosten Ihrer Praxis ab, wenn Sie diese aus vertraglich vereinbarten Gründen nicht betreiben können. Eine Krankentagegeldversicherung deckt Ihr persönliches Einkommen ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Die beiden Versicherungen ergänzen sich sinnvoll und sollten idealerweise beide abgeschlossen werden.

  • Wie hoch sollte der Tagessatz bei einer Praxisausfallversicherung sein?

Der Tagessatz ist die Entschädigung, die Sie pro Tag erhalten, wenn Ihre Praxis ausfällt. Der Tagessatz sollte sich an Ihren tatsächlichen Fixkosten orientieren und nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt werden. Eine mögliche Formel zur Berechnung des Tagessatzes ist:

Tagessatz = (Fixkosten pro Jahr + Gewinn pro Jahr) / 365

Fixkosten sind alle Kosten, die auch bei einem Ausfall Ihrer Praxis weiter anfallen würden, wie zum Beispiel Personalkosten, Miete, Nebenkosten, Buchführungskosten, Versicherungsbeiträge, Steuern und Finanzierungskosten. Gewinn ist der Überschuss, den Sie nach Abzug aller Kosten erzielen.

  • Wie lange zahlt die Praxisausfallversicherung im Schadensfall?

Die Praxisausfallversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte Entschädigung ab dem vereinbarten Beginn der Leistungspflicht bis zum Ende der vertraglich festgelegten Leistungsdauer. Die Leistungsdauer kann je nach Tarif zwischen 30 Tagen und 24 Monaten variieren. Sie sollten eine Leistungsdauer wählen, die Ihrer individuellen Situation entspricht. Dabei gilt: Je länger die Leistungsdauer, desto höher sind die Beiträge.

  • Was ist die Karenzzeit bei einer Praxisausfallversicherung?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls überbrücken müssen, bis die Versicherung zu zahlen beginnt. Die Karenzzeit kann je nach Tarif zwischen 0 und 90 Tagen variieren. Sie sollten eine Karenzzeit wählen, die Ihrer individuellen Situation entspricht. Dabei gilt: Je kürzer die Karenzzeit, desto höher sind die Beiträge.

  • Welche Gesundheitsfragen muss ich bei einer Praxisausfallversicherung beantworten?

Bei einer Praxisausfallversicherung müssen Sie in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten, um das Risiko für den Versicherer einzuschätzen. Die Gesundheitsfragen können je nach Anbieter und Tarif variieren, aber typische Fragen sind zum Beispiel:

  • Sind Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ärztlich behandelt worden oder haben Sie Medikamente eingenommen?
  • Sind Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer psychischen Erkrankung oder Störung ärztlich behandelt worden oder haben Sie Medikamente eingenommen?
  • Sind Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer Suchterkrankung ärztlich behandelt worden oder haben Sie Medikamente eingenommen?
  • Sind Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer chronischen Erkrankung ärztlich behandelt worden oder haben Sie Medikamente eingenommen?
  • Haben Sie eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit?
  • Sind bei Ihnen in den letzten fünf Jahren Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Haben Sie in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld-, Unfall-, Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Sie sollten alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, um spätere Probleme bei der Leistung zu vermeiden. 

  • Was ist eine Wiedereingliederung oder Teilarbeitsunfähigkeit und wie ist sie bei einer Praxisausfallversicherung abgesichert?

Eine Wiedereingliederung oder Teilarbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit schrittweise wieder in Ihre Praxistätigkeit zurückkehren. Dabei arbeiten Sie zunächst nur stundenweise oder mit eingeschränkten Aufgaben. Eine Wiedereingliederung kann Ihnen helfen, Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und einen erneuten Ausfall zu vermeiden.

Bei einer Praxisausfallversicherung ist eine Wiedereingliederung oder Teilarbeitsunfähigkeit je nach Tarif bis zu einer bestimmten Dauer mitversichert. Das bedeutet, dass Sie auch während der Wiedereingliederungsphase eine anteilige Entschädigung erhalten, wenn Ihre Praxiseinnahmen noch nicht wieder dem Niveau vor dem Ausfall entsprechen. Die Dauer der Wiedereingliederungsleistung kann je nach Tarif zwischen 0 und 6 Wochen variieren. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Praxisausfallversicherung eine möglichst lange Wiedereingliederungsleistung bietet, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten.

  • Was ist eine Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit oder Tod und wie ist sie bei einer Praxisausfallversicherung abgesichert?

Eine Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit oder Tod liegt vor, wenn Sie Ihre Praxis dauerhaft aufgeben müssen, weil Sie berufsunfähig werden oder versterben. In diesem Fall können noch laufende Kosten anfallen, die nicht sofort beendet werden können, wie zum Beispiel Kündigungsfristen von Miet- oder Leasingverträgen, Abwicklungskosten oder Erbschaftssteuern.

Bei einer Praxisausfallversicherung ist eine Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit oder Tod je nach Tarif bis zu einer bestimmten Dauer mitversichert. Das bedeutet, dass Sie oder Ihre Erben auch nach der Aufgabe der Praxis noch eine Entschädigung erhalten, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Dauer der Nachhaftungsleistung kann je nach Tarif zwischen 0 und 6 Monaten variieren. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Praxisausfallversicherung eine möglichst lange Nachhaftungsleistung bietet, um eine finanzielle Lücke zu vermeiden.

  • Was ist ein Kündigungsverzicht und wie wirkt er sich bei einer Praxisausfallversicherung aus?

Ein Kündigungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Versicherung, die besagt, dass die Versicherung Ihnen nicht ordentlich kündigen kann. Das bedeutet, dass die Versicherung den Vertrag nur aus wichtigen Gründen beenden kann, wie zum Beispiel bei Vertragsverletzung oder Betrug Ihrerseits. Ein Kündigungsverzicht gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren können, solange Sie die Beiträge zahlen und die Vertragsbedingungen einhalten.

Bei einer Praxisausfallversicherung kann ein Kündigungsverzicht je nach Tarif entweder für beide Parteien oder nur für die Versicherung gelten. Wenn der Kündigungsverzicht für beide Parteien gilt, bedeutet das, dass auch Sie den Vertrag nicht ordentlich kündigen können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen langfristigen Vertrag abschließen und dafür einen günstigeren Beitrag erhalten. Wenn der Kündigungsverzicht nur für die Versicherung gilt, bedeutet das, dass Sie den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen kurzfristigen Vertrag abschließen und dafür einen höheren Beitrag zahlen. Sie sollten darauf achten, dass Sie einen Kündigungsverzicht wählen, der zu Ihrer individuellen Situation passt. Dabei gilt: Je länger der Kündigungsverzicht, desto günstiger sind die Beiträge, aber desto unflexibler sind Sie bei Vertragsänderungen.

  • Was ist eine Summenanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und wie wirkt sie sich bei einer Praxisausfallversicherung aus?

Eine Summenanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Versicherung, die besagt, dass Sie Ihren Tagessatz bei einer Praxisausfallversicherung erhöhen können, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre steigenden Kosten anpassen können, ohne das Risiko einer Ablehnung oder eines Risikozuschlags zu haben. Eine Summenanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung gibt Ihnen die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz an Ihre individuelle Situation anzupassen.

Bei einer Praxisausfallversicherung kann eine Summenanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung je nach Tarif entweder automatisch oder optional erfolgen. Wenn die Summenanpassung automatisch erfolgt, bedeutet das, dass Ihr Tagessatz regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Tagessatz an einen bestimmten Index gekoppelt ist. Wenn die Summenanpassung optional erfolgt, bedeutet das, dass Sie Ihren Tagessatz nach bestimmten Ereignissen erhöhen können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre Praxis erweitern oder modernisieren. Sie sollten darauf achten, dass Sie eine Summenanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung wählen, die zu Ihrer individuellen Situation passt. Dabei gilt: Je häufiger die Summenanpassung möglich ist, desto höher sind die Beiträge, aber desto besser ist Ihr Versicherungsschutz.

  • Welche weiteren Leistungen bietet eine Praxisausfallversicherung an?

Neben den oben genannten Leistungen bietet eine Praxisausfallversicherung je nach Tarif noch weitere Leistungen an, die Ihren Versicherungsschutz erweitern oder verbessern können. Hier sind einige Beispiele:

  • Keine Wartezeiten: Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz sofort ab dem Versicherungsbeginn gilt und Sie keine Wartezeit überbrücken müssen, bis Sie eine Leistung erhalten können.
  • Stationäre Spätversorgung nach einem Unfall: Das bedeutet, dass Sie auch eine Leistung erhalten, wenn Sie nach einem Unfall stationär behandelt werden müssen und dadurch Ihre Praxis schließen müssen.
  • Vertretungskosten: Das bedeutet, dass Sie auch die Kosten für einen Stellvertreter oder eine Praxisvertretung erstattet bekommen, wenn Sie diese einsetzen, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.
  • Schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden: Das bedeutet, dass Sie auch eine Leistung erhalten, wenn Sie aufgrund von schwangerschaftsbedingten Krankheiten oder Beschwerden arbeitsunfähig werden und Ihre Praxis schließen müssen.
  • Psychische Störungen oder Erkrankungen: Das bedeutet, dass Sie auch eine Leistung erhalten, wenn Sie aufgrund von psychischen Störungen oder Erkrankungen arbeitsunfähig werden und Ihre Praxis schließen müssen. Die Leistungsdauer ist in der Regel auf 120 Tage (4 Monate) begrenzt.
  • Erweiterter Unfallbegriff: Das bedeutet, dass auch Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen, Vergiftungen, Bewusstseinsstörungen sowie Unfälle beim Fliegen und Fahren als versicherte Gründe für einen Praxisausfall gelten.
  • Befristeter Kündigungsverzicht: Das bedeutet, dass die Versicherung Ihnen für eine bestimmte Zeit nicht ordentlich kündigen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen befristeten Vertrag abschließen und dafür einen günstigeren Beitrag erhalten.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann kontaktieren Sie mich! Weitere Informationen zur Absicherung von Ärzten finden Sie hier: Versicherungen für Ärzte

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In diesem Artikel:
Praxisausfallversicherung für Ärzte: Kosten, Leistungen und Tipps zur Auswahl. Schützen Sie Ihre Praxis vor unvorhergesehenen Ausfällen.👩‍⚕️
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