30. Juni 2023

Privaten Kinderarzt mit gesetzlicher Krankenversicherung besuchen

Privatpatient beim Arzt trotz GKV?

Die Gesundheit unserer Kinder ist uns allen besonders wichtig. Manchmal möchten wir, dass sie von einem speziellen Kinderarzt behandelt werden, der nur privat praktiziert und abrechnet. Aber was, wenn wir nur gesetzlich krankenversichert sind?

Sie haben bei ambulanten Arztbesuchen 2 Möglichkeiten:

  1. Sie besuchen diesen Arzt als „Selbstzahler“
  2. Sie schließen eine Krankenzusatzversicherung ab, die auch für private Kinderärzte ohne Kassenzulassung zahlt. Die Auswahl an Angeboten für die Krankenzusatzversicherung ist sehr begrenzt. Die meisten Krankenzusatzversicherungen sehen eine „Vorleistung“ der gesetzlichen Krankenkasse vor, was bei privaten Kinderärzten oft nicht gegeben ist.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine solide Grundversorgung für alle Versicherten. Allerdings kann es sein, dass bestimmte Leistungen, wie der Besuch eines privaten Kinderarztes, nicht abgedeckt sind, da dieser Privatkinderarzt keine „Kassenzulassung“ besitzt und nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Hier bietet die private Krankenversicherung (PKV) eine Lösung: Erstattung ambulanter privatärztlicher Behandlung (Kostenerstattungsprinzip). Dieses Leistungsmerkmal erfüllen aber nur wenige sehr hochwertige ambulante Krankenzusatzversicherungen. Einer der wenigen Anbieter ist die DKV Versicherung und bietet hier sogar 2 Tariflinien an:

1. KAMP (nur ambulante Leistungen): Hier finden Sie die Broschüre DKV KAMP

2. BMG (ambulant, stationär, Zahn): Hier finden Sie die Broschüre DKV BMG

Der BMG Tarif der DKV bietet eine umfassende Abdeckung für eine Vielzahl von medizinischen Leistungen, einschließlich der Behandlung durch private Ärzte ohne Kassensitz und damit ohne Vorleistung der GKV. Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihren bevorzugten privaten Kinderarzt aufzusuchen, während die Kosten überwiegend von der DKV gedeckt werden.

Ein wichtiger Aspekt des BMG Tarifs ist das Kostenerstattungsprinzip. Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip, bei dem die Krankenkasse direkt mit den Leistungserbringern abrechnet, bezahlen Sie beim Kostenerstattungsprinzip zunächst selbst für die medizinischen Leistungen. Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei der DKV ein, die die Kosten erstattet. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Gesundheitsversorgung nach Ihren Wünschen zu gestalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer GKV beantragt werden muss.

Wir wird das Kostenerstattungsprinzip bei der GKV beantragt?

  1. Antrag stellen: Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dieser Antrag kann formlos sein, sollte aber schriftlich erfolgen. In diesem Antrag erklären Sie, dass Sie zukünftig nach dem Kostenerstattungsprinzip versichert sein möchten.
  2. Bestätigung abwarten: Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, sollten Sie eine Bestätigung von Ihrer Krankenkasse erhalten, dass Sie ab dem nächsten Quartal nach dem Kostenerstattungsprinzip versichert sind.
  3. Bindungsfrist beachten: Wenn Sie sich für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden, sind Sie in der Regel für mindestens ein Quartal daran gebunden. Einige Krankenkassen haben jedoch auch längere Bindungsfristen, die bis zu einem Jahr betragen können.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es werden nur die Kosten für Leistungen erstattet, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst aufkommen, es sei denn, Sie haben eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, die diese Kosten abdeckt.

Bevor Sie die GKV auf „Kostenerstattung“ umstellen, sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Krankenzusatzversicherung abschließen können. Bei Antragstellung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Daraufhin beurteilt die PKV, ob ein Vertrag zustandekommen kann und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Hier sind einige häufig gestellte Fragen (FAQs) zum BMG-Tarif der DKV:

1. Was ist der BMG-Tarif der DKV? Der BMG-Tarif der DKV ist eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, die das Kostenerstattungsprinzip mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Mit diesem Tarif können Leistungen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen der Krankenkasse hinausgehen, in Anspruch genommen werden.

2. Was ist das Kostenerstattungsprinzip? Das Kostenerstattungsprinzip bedeutet, dass Sie als Patient zunächst selbst die Kosten für medizinische Leistungen tragen und diese dann von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Dieses Prinzip ermöglicht es Ihnen, auch Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen.

3. Welche Leistungen bietet der BMG-Tarif der DKV? Der BMG-Tarif der DKV bietet eine Vielzahl von Leistungen, darunter 100% Erstattung für ambulante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Psychotherapie (die ersten 30 Sitzungen), Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel. Zudem werden bis zu 80% für Naturheilverfahren und Leistungen des Heilpraktikers erstattet. Im Bereich der zahnärztlichen Leistungen werden 100% für Zahnbehandlung, Individual-Prophylaxe und Kieferorthopädie (bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr) übernommen. Für stationäre Leistungen bietet der Tarif 100% für allgemeine Krankenhausleistungen, privatärztliche Versorgung und das Zweibettzimmer.

4. Was passiert, wenn die Kostenerstattung bei der GKV endet? Wenn die Kostenerstattung bei der GKV endet, kann der Versicherungsschutz nach Tarif BMG nicht fortbestehen.

5. Gibt es Wartezeiten beim BMG-Tarif der DKV? Nein, der Tarif BMG hat keine Wartezeiten.

6. Was ist das Optionsrecht auf eine Vollversicherung, Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung (PPV)? Dieses Optionsrecht ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen in KKV-BestMed- oder BeihilfeMed-Tarife umzustellen, ein Krankentagegeld zu beginnen und eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese Vertragsanpassung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und – außer für die PPV – ohne Wartezeiten.

Hier ist ein Ablaufdiagramm, das den Prozess der Nutzung des DKV BMG-Tarifs im Kontext des Kostenerstattungsprinzips darstellt:

DKV BMG Tarif Ablauf

Die Gesundheit unserer Kinder ist von unschätzbarem Wert. Mit dem BMG Tarif der DKV haben Sie die Möglichkeit, die bestmögliche medizinische Versorgung für Ihre Kinder sicherzustellen, auch wenn Sie einen privaten Kinderarzt aufsuchen möchten. Wenn Sie mehr über den BMG Tarif erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Buchen Sie sich am Besten direkt einen Termin:

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

In diesem Artikel:
Auf Sozialen Netzwerken teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram