24. August 2017

Neuerungen der Riesterrente ab 2018

Was sich ab Januar 2018 bei der Riester-Rente ändert

Altersvorsorge: Änderungen der Riesterrente ab 01.01.2018

Durch die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ändert sich auch für die Riesterrente einiges ab dem 01.01.2018. Dadurch wird die Riesterrente wieder deutlich attraktiver.

  1. Erhöhung der Zulage
    • die maximale Grundzulage wird von aktuell 154 Euro pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr erhöht
  2. Verfahrensverbesserungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit u. ä.
  3. Kleinbetragsrentenabfindung
    • Fünftelregelung und Wahl des Zeitpunktes
  4. Grundsicherung
    • Grundfreibetrag i.H.v. 100 Euro monatlich für die Bezieher der Grundsicherung im Alter.
    • Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro anrechnungsfrei gestellt werden.
  5. Doppelverbeitragung GKV
    • Wenn Riester als BAV genutzt wird, dann fällt keine Verbeitragung der Rente in der gesetzlichen Krankenkasse mehr an („betrieblicher Riester“ ist beitragsfrei in der GKV in der Auszahlungsphase)

Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie hier (Quelle: www.juris.de): Private Altersvorsorge: Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Weitere Informationen zur Altersvorsorge und auch zur Riesterrente finden Sie hier auf der Homepage: Altersvorsorge

Wenn Sie sich über die Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersvorsorge informieren möchten, dann kontaktieren Sie mich!

Jan Pohl - Fachwirt für Finanzberatung IHK

Jan Pohl – Fachwirt für Finanzberatung IHK

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